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Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln

Vorlagentyp: OFBFF
29 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

Omega-Fahrradbügeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darauf hinzuwirken, dass die Fahrräder privater Fahrradvermieter nicht mehr an den öffentlichen Fahrradabstellbügeln dauerhaft abgestellt werden. Die Alltagsradler finden mittlerweile keine Abstell- und Anschließmöglichkeit für Ihre Räder an den von der Stadt Frankfurt eingerichteten Omega-Fahrradbügeln, da diese von Leihrädern bereits massiv in Beschlag genommen werden. Außerdem stehen an machen Stellen bereits so viele Räder, dass auch Fußgängerwege eingeschränkt werden. Begründung: Sowohl an der Kreuzung Hügelstraße/ Ginnheimer Hohl vor der Frankfurter Sparkasse, am Ginnheimer Kirchplatz, als auch auf den Fahrradparkplätzen vor Supermärkten im Ortsbezirk sind in den letzten Wochen Leihfahrräder eines neuen Anbieters in immer größerer Zahl abgestellt worden. Da jedoch weder die von der Stadt errichteten Omega-Bügel noch die Fahrradabstelleinrichtungen an anderen Stellen für Zwecke der Fahrradvermietung errichtet wurden, stellt dies eine Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen für private Zwecke dar. Es ist zwar generell zu begrüßen, dass der Fahrradverkehr auch durch das breitere Angebot von Fahrradvermietungen attraktiver wird, aber die Frankfurter Bürger, die als Alltagsradler diese gewohnten Abstelleinrichtungen nicht mehr nutzen können sind durch die Vermehrung dieser Mieträder die Leidtragenden. Hier sollte der Vermieter, der mit seinen Rädern nicht zuletzt ein kommerzielles Interesse verfolgt, dazu angehalten werden, dafür Sorge zu tragen, dass seine Räder nicht die öffentlichen Abstelleinrichtungen blockieren.

Inhalt

Antrag vom 22.11.2017, OF 386/9

Betreff: Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darauf hinzuwirken, dass die Fahrräder privater Fahrradvermieter nicht mehr an den öffentlichen Fahrradabstellbügeln dauerhaft abgestellt werden. Die Alltagsradler finden mittlerweile keine Abstell- und Anschließmöglichkeit für Ihre Räder an den von der Stadt Frankfurt eingerichteten Omega-Fahrradbügeln, da diese von Leihrädern bereits massiv in Beschlag genommen werden. Außerdem stehen an machen Stellen bereits so viele Räder, dass auch Fußgängerwege eingeschränkt werden.

Begründung: Sowohl an der Kreuzung Hügelstraße/ Ginnheimer Hohl vor der Frankfurter Sparkasse, am Ginnheimer Kirchplatz, als auch auf den Fahrradparkplätzen vor Supermärkten im Ortsbezirk sind in den letzten Wochen Leihfahrräder eines neuen Anbieters in immer größerer Zahl abgestellt worden. Da jedoch weder die von der Stadt errichteten Omega-Bügel noch die Fahrradabstelleinrichtungen an anderen Stellen für Zwecke der Fahrradvermietung errichtet wurden, stellt dies eine Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen für private Zwecke dar. Es ist zwar generell zu begrüßen, dass der Fahrradverkehr auch durch das breitere Angebot von Fahrradvermietungen attraktiver wird, aber die Frankfurter Bürger, die als Alltagsradler diese gewohnten Abstelleinrichtungen nicht mehr nutzen können sind durch die Vermehrung dieser Mieträder die Leidtragenden. Hier sollte der Vermieter, der mit seinen Rädern nicht zuletzt ein kommerzielles Interesse verfolgt, dazu angehalten werden, dafür Sorge zu tragen, dass seine Räder nicht die öffentlichen Abstelleinrichtungen blockieren.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 22. November 2017Sie sind hier
    OFOF 386/9Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 7. Dezember 2017OMOM 2565Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnDirektanregung
  3. 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1138Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnStellungnahme
  4. 6. August 2018OFOF 494/9Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 16. August 2018OMOM 3559Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 17 · 07.12.2017
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2565 2017 Die Vorlage OF 386/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
SPDGrüne
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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