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Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.11.2017

Antrag Ortsbeirat

Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln

Details im PARLIS OF_386-9_2017
07.12.2017

Anregung Ortsbeirat

Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln

Details im PARLIS OM_2565_2017
15.06.2018

Stellungnahme des Magistrats

Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln

Details im PARLIS ST_1138_2018
06.08.2018

Antrag Ortsbeirat

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

Details im PARLIS OF_494-9_2018
16.08.2018

Anregung Ortsbeirat

Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

Details im PARLIS OM_3559_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565 entstanden aus Vorlage: OF 386/9 vom 22.11.2017

Betreff: Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrräder privater Fahrradvermieter nicht mehr an den öffentlichen Fahrradabstellbügeln dauerhaft abgestellt werden. Die Alltagsfahrradfahrer finden mittlerweile keine Abstell- und Anschließmöglichkeit für ihre Fahrräder an den von der Stadt Frankfurt eingerichteten Omega-Fahrradbügeln, da diese von Leihrädern bereits massiv in Beschlag genommen werden. Außerdem stehen an manchen Stellen bereits so viele Fahrräder, dass auch Fußgängerwege eingeschränkt werden.

Begründung:

Sowohl an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl vor der Frankfurter Sparkasse, am Ginnheimer Kirchplatz, als auch auf den Fahrradparkplätzen vor Supermärkten im Ortsbezirk sind in den letzten Wochen Leihfahrräder eines neuen Anbieters in immer größerer Zahl abgestellt worden. Da jedoch weder die von der Stadt errichteten Omega-Bügel noch die Fahrradabstelleinrichtungen an anderen Stellen für Zwecke der Fahrradvermietung errichtet wurden, stellt dies eine Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen für private Zwecke dar. Es ist zwar generell zu begrüßen, dass der Fahrradverkehr auch durch das breitere Angebot von Fahrradvermietungen attraktiver wird, aber die Frankfurter Bürger, die als Alltagsfahrradfahrer diese gewohnten Abstelleinrichtungen nicht mehr nutzen können, sind durch die Vermehrung dieser Mietfahrräder die Leidtragenden. Hier sollte der Vermieter, der mit seinen Rädern nicht zuletzt ein kommerzielles Interesse verfolgt, dazu angehalten werden, dafür Sorge zu tragen, dass seine Fahrräder nicht die öffentlichen Abstelleinrichtungen blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138 Antrag vom 06.08.2018, OF 494/9 Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3559
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1