Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138
Betreff: Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln Der Magistrat hat Ende 2017 ein Merkblatt für die Anbieter von Fahrradverleihsystemen herausgegeben, um eine Orientierung für das reibungslose Funktionieren der Verleihsysteme zu geben. Das Merkblatt ist der Stellungnahme beigefügt. Darin werden die Anbieter angehalten, öffentliche Fahrradabstellanlagen nicht zu benutzen. So heißt es: "Fahrräder von Fahrradverleihsystemen dürfen nicht an öffentlichen Fahrradständern abgestellt und in öffentliche Fahrradabstellanlagen eingestellt werden." Die im Merkblatt enthaltenen Regelungen sind jedoch aufgrund der fehlenden Gesetzesgrundlagen nicht verbindlich. Bei der Nutzung der öffentlichen Fahrradbügel durch die Anbieter von Fahrradverleihsystemen handelt es sich nach den Erfahrungen des Magistrates jedoch um Einzelfälle. Bei Verstößen bittet der Magistrat darum, diese bei der "Meldeplattform Radverkehr" der Stadt Frankfurt am Main unter www.meldeplattform-radverkehr.de zu melden. Der Magistrat wird nach einer Meldung den Anbieter des Fahrradverleihsystems auffordern, die Fahrräder schnellstmöglich zu entfernen. Wird dem nicht nachgekommen, werden die Räder kostenpflichtig entfernt. Anlage 1 (ca. 127 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2017OFOF 386/9Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnOrtsbeiratsantrag · BFF
- 7. Dezember 2017OMOM 2565Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnDirektanregung
- 15. Juni 2018Sie sind hierSTST 1138Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnStellungnahme
- 6. August 2018OFOF 494/9Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2018OMOM 3559Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenDirektanregung
- 8. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1967Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab