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Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1967

Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Anregung des Ortsbeirats wird entsprochen. Der Magistrat wird sich mit der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückeigentümer in Verbindung setzen. Nach Erhalt der Zustimmung wird die Gehwegverengung in Form des Hochbeets beseitigt und die Fläche wiederhergestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Dezember 2017OMOM 2565Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnDirektanregung
  2. 15. Juni 2018STST 1138Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnStellungnahme
  3. 6. August 2018OFOF 494/9Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 16. August 2018OMOM 3559Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenDirektanregung
  5. 8. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    STST 1967Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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