Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1967
Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Der Anregung des Ortsbeirats wird entsprochen. Der Magistrat wird sich mit der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückeigentümer in Verbindung setzen. Nach Erhalt der Zustimmung wird die Gehwegverengung in Form des Hochbeets beseitigt und die Fläche wiederhergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2017OMOM 2565Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnDirektanregung
- 15. Juni 2018STST 1138Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnStellungnahme
- 6. August 2018OFOF 494/9Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2018OMOM 3559Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenDirektanregung
- 8. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1967Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab