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Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 771/2 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer), unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2., Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet; den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen, bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei". Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 50 Auf Wusch der CDU-Fraktion wird über die Fragen und Aufträge an den Magistrat in der Vorlage OF 771/2 gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4643 2023 Die Vorlage OF 771/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor am Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut ergänzt wird: "oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)?" Abstimmung: Fragen 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Auftrag 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) Aufträge 2. bis 5.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 758/2 Betreff: Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, soweit der derzeitige Kinderspielplatz in der Appelsgasse umgeplant wird, auch bei einer etwaigen Umnutzung des Spielplatzes (z.B. für ein Urban Gardening-Projekt), die dort vorhandene Tischtennisplatte und das Minikarussell zu erhalten und am derzeitigen Standort zu belassen sowie den Ortsbeirat über die Pläne einer Umnutzung des Spielplatzes mit ausreichendem Vorlauf zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat hörte von Überlegungen die Tischtennisplatte in der Appelsgasse ggf. abzubauen und an anderer Stelle zu montieren. Die Tischtennisplatte in der Appelsgasse wird - wie bspw. auch das dortige Minikarussell - in den Sommermonaten häufig von AnwohnerInnen genutzt und ist daher zu erhalten. Die Tischtennisplatte wäre nach Meinung des Ortsbeirates auch bei einer etwaigen Umnutzung in ein Urban Gardening-Projekt vom Standort und der verbleibenden Restfläche gut integrierbar. Antragsteller: CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4649 2023 Die Vorlage OF 758/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE.
Weiter lesenRücknahme der Anregung an den Magistrat „Gefahrensituation auf der Schloßstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat "Gefahrensituation auf der Schloßstraße" Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat zieht die in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 beschlossene Anregungen an den Magistrat OM 4337/2023 (beruhend auf OF 667) zurück. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat davon in Kenntnis zu setzen, dass es dementsprechend keiner Beantwortung bedarf und von einer Umsetzung bzw. Prüfung der in OM 4337/2023 beschriebenen Maßnahmen abzusehen ist. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 bestanden die antragstellenden Fraktionen (GRÜNE und LINKE) der OF 667 vom 24.04.2023 trotz mehrfachen Hinweises auf die entschuldigte Abwesenheit dreier Mitglieder des Ortsbeirates in dieser im Ortsbeirat umstrittenen Frage auf Abstimmung anstatt den Antrag, wie in der Mai- und Juni-Sitzung geschehen, nochmals auf die nächste Sitzung zu schieben. Der oben benannte Beschluss des Ortsbeirates OM 4337/2023 vom 10.07.2023 kam schließlich unter Abwesenheit wegen Krankheit zweier Mitglieder der CDU-Fraktion sowie unter Abwesenheit wegen Dienstverpflichtung eines Mitglieds der FDP-Fraktion zu Stande und ist in Hinblick auf die schon 2021 ausführlich im Ortsbeirat diskutierten Meinungs- und Mehrheitsverhältnisse im Umgang mit der verkehrlichen Situation in der Schloßstraße aufzuheben. Zumal sich an der jeweiligen Einschätzung der Mitglieder des Ortsbeirates seit 2021 grundsätzlich nichts geändert hat. Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag im Vergleich zu der neu eingebrachten OF 667 der Fraktionen von GRÜNE und LINKE vom 30.08.2021, OF 123/2, wurde schon in der Ortsbeiratssitzung vom 13.09.2021 abgelehnt, wobei eben in der benannten Sitzung 2021 nicht die Gelegenheit für die antragstellenden Fraktionen bestand die entschuldigte Abwesenheit von Mitgliedern des Ortsbeirates auszunutzen. Den in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 abwesenden Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion ist vielmehr Gelegenheit zu geben an der Beschlussfassung des Ortsbeirates in dieser Frage teilzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2023 Die Vorlage OF 763/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenLinksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 766/2 Betreff: Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die rechte der beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, als Einfädelspur zu kennzeichnen (beispielsweise durch Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn o.ä.). Begründung: Die beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, in die Rödelheimer Straße gehen abrupt vor der dortigen Bushaltestelle in eine Fahrbahnspur über. Insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Zusammenführung der Spuren nicht klar ersichtlich ist. Wie beispielsweise bei einem Unfall am 25.09.2023 geschehen. Anlage: Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4650 2023 Die Vorlage OF 766/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 749/2 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend zur Vorstellung des ASE vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem, nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer und Schloßstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 1) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 12) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West Richtung einzurichten. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Anlage: Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4715 2023 Die Vorlage OF 749/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHomburger Straße als Einbahnstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 337/7 Betreff: Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof - Am Hohen Weg, auf der rechten Seite stadtauswärts von der Breitenbachbrücke kommend, zu veranlassen. Die Absenkung soll sich auf den für Fußgänger:innen markierten Bereich beziehen. Begründung: Am Fußgängerüberweg in von und zur U-Bahnhaltestelle kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen Fußgänger:innen, Radfahrenden und Menschen mit Kinderwägen und Rollern, die alle den abgesenkten Bordsteinbereich nutzen, um die Straße zu überqueren. Eine Vergrößerung dessen würde enorme Abhilfe schaffen und gleichzeitig zu einem zügigeren Überqueren des Zebrastreifens führen, was gleichzeitig den Autoverkehr begünstigen würde. Dieses Problem hat sich durch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle der Linie M 72 auf die Straße am Industriehof auf Höhe des Studentenwohnheims noch verstärkt. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4553 2023 Die Vorlage OF 337/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2023, OF 762/2 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert, 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde, 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte. 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen PKW- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen PKW- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritiker*innen kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der PKW- und Rad-Spur auf der Schlossstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 762/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 38 Auf Wusch der SPD wird über die Vorlage OF 762/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4720 2023 Die Vorlage OF 762/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Fotos zu sehen, so genehmigt wurde; b) falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde. Begründung: Seit Monaten stehen zwei mobile Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße, sodass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Außerdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzerinnen und Benutzern des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3907, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023
Trinkwasserbrunnen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 684/2 vom 23.05.2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens drei Standorten in Bockenheim frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Diese Standorte könnten sein: - Standort auf dem künftigen Kulturcampus, der nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein wird (z. B. Nähe Studierendenhaus/Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Friesengasse (Tibet-Restaurant), da dort bereits ein alter Brunnen existiert. Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge sollten gern geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für gelegentliche Abkühlung zu sorgen (u. a. BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die Geschäfts- und Aufenthaltsbereiche der Stadtteile sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden. Hinsichtlich eines Trinkwasserbrunnens auf dem künftigen Kulturcampus kommt die Anregung von den Aktiven des Offenen Hauses der Kulturen. Von einem Trinkwasserbrunnen könnten auch hier Bedürftige profitieren, die z .B. bei der AdA-Kantine mit Essen versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 736/2 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Der Magistrat wird beauftragt die Sondergenehmigung für das Aufstellen der Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hoschhaus Friesengasse/ Ecke Schloßsstraße zu entziehen, und dafür Sorge zu tragen, das die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz oder in dem Großen Hinterhof abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wieder hergestellt werden. Begründung: Seit Monaten stehen 2 mobile Heizzentralen. auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/ Ecke Schloßstraße, so dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Ausserdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzer*nnen des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 393 2023 Die Vorlage OF 736/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Bildern zu sehen, so genehmigt wurde; falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenKeine Umgestaltung der Schloßstraße als Schnellschuss
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Betreff: Keine Umgestaltung der Schloßstraße als Schnellschuss Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor einer evtl. Umsetzung der in der OM 4337 aufgeführten Umgestaltungsmaßnahmen für die Schlossstraße die erarbeiteten Planungen dem OBR 2 in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang auch um eine Bewertung der Maßnahmen mit Blick auf den für die kommenden Jahre geplanten weiteren Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Im Nachgang zur genannten Beschlussfassung des OBR 2 sind ggü. dem Antragsteller erhebliche Bedenken von Bürgern geäußert wurden, die insbesondere auch den Wunsch äußerten, vor einer Umsetzung nochmals die Möglichkeiten zu erhalten, die konkreten Maßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 zu diskutieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.11.2023, OF 774/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 739/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 739/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4713 2023 1. Die Vorlage OF 739/2 wird durch die Annahme der Vorlage 774/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 774/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "von Radfahrern" in den Wortlaut "gegen Radfahrer" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenTischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle in der Grünanlage Zeppelinallee eine neue, öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Der Wunsch nach einer Tischtennisplatte in der Grünanlage wurde von Bürger*innen angeregt. Da die Tischtennisplatte in der Appelsgasse bereits für einen anderen Standort vorgesehen ist, kommt diese nicht für einen Umzug in die Grünanlage Zeppelinallee in Frage. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Angebot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenGefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0
Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4166 entstanden aus Vorlage: OF 149/14 vom 17.06.2023 Betreff: Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk Der Magistrat wird gebeten, eine Sicherung des Jakobusbrunnens auf dem Alten Harheimer Kirchplatz zum Silvester-Feuerwerk in Auftrag zu geben, um diesen ausreichend vor potenziellen Beschädigungen zu schützen. Begründung: Der Alte Harheimer Kirchplatz mit seinem Jakobusbrunnen ist nicht nur in den Sommermonaten ein Anziehungspunkt, sondern auch in der Silvesternacht. Um diesen vor Böllern und Raketen zu schützen, bedarf der im Jahr 2023 aufwendig und langwierig sanierte Brunnen eines besonderen Augenmerks. Entsprechend sollte die Abdeckung so geplant werden, dass sie keine Lücken für das Hineinwerfen von Feuerwerkskörpern aufweist und keine Möglichkeit zulässt, auf den Brunnen hinaufzuklettern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2062
Fester Standort für Weihnachtsbäume am Johanniskirchplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2023, OF 318/4 Betreff: Fester Standort für Weihnachtsbäume am Johanniskirchplatz Vorgang: OM 3530/23 OBR 4; ST 1270/23 Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget 3.000 Euro zum Setzen einer Bodenhülse für den genannten Weihnachtsbaum-Standort zur Verfügung. Begründung: Auf Initiative der dortigen Kirchengemeinde hatte der Ortsbeirat eruiert, ob auf dem Kirchplatz statt dem vorhandenen Provisorium ein fester Standort dargestellt werden kann. Der Magistrat hat dem zugestimmt, aber der Ortsbeirat müsse zahlen. Der genannte Betrag ist zunächst eine grobe Schätzung; genauere Angaben werden im Laufe des Verfahrens vom zuständigen Amt erwartet. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3530 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 244 2023 Die Vorlage OF 318/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenSchutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 149/14 Betreff: Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Abdeckung des Jakobusbrunnens auf dem Alten Harheimer Kirchplatz zum Silvester-Feuerwerk in Auftrag zu geben, um diesen ausreichend vor potentiellen Beschädigungen zu schützen. Begründung: Der Alte Harheimer Kirchplatz mit seinem Jakobusbrunnen ist nicht nur in den Sommermonaten ein Anziehungspunkt, sondern auch in der Silvesternacht. Um diesen vor Böllern und Raketen zu schützen, bedarf der im Jahr 2023 aufwendig und langwierig sanierte Brunnen ein besonderes Augenmerk. Entsprechend sollte die Abdeckung so geplant werden, dass sie keine Lücken für das Hineinwerfen von Feuerwerkskörpern aufweist und keine Möglichkeit zulässt, auf den Brunnen hinaufzuklettern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4166 2023 Die Vorlage OF 149/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Abdeckung" durch das Wort "Sicherung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenSchnellstmögliche Lösung auf der Schloßstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Betreff: Schnellstmögliche Lösung auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Einebnung des Gleisbettes auf der Schloßstraße zeitnah umgesetzt werden kann, so daß die Schienentrasse als Fahrspur des motorisierten Verkehrs und die bisherige Fahrspur als Radweg angelegt werden können. Begründung: Das "Pilotprojekt" in der Schloßstraße hat mit dem Angriff eines Autofahrers auf einen Radfahrer vor Ostern seinen negativen Höhepunkt erreicht, wie die FAZ am 16.05.2023 in einem Artikel "Resignation vor der motorisierten Gewalt" berichtete. Das derzeitige Verkehrsregelung-Konzept kann daher als gescheitert angesehen werden. Die Planung einer Ringstraßenverbindung für Straßenbahnen und die Anbindung des Radschnellweges wird nach Einschätzung der Stadt mindestens 10 Jahre auf sich warten lassen. Wie die aktuelle Situation täglich aufzeigt, ist eine schnellere Lösung dringend nötig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenBushaltestelle „Bonameser Hainstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4028 entstanden aus Vorlage: OF 612/10 vom 22.05.2023 Betreff: Bushaltestelle "Bonameser Hainstraße" Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuausrichtung der Bushaltestelle "Bonameser Hainstraße" in östlicher Richtung mit Blick auf die katholische St. Bonifatiuskirche zu beachten, dass zum einen mobilitätseingeschränkte Kirchenbesucher auch auf das Vorhandensein von Parkplätzen angewiesen sind, zum anderen (bezüglich der Positionierung der Wartehalle), dass diese ein wenig weiter als bisher in der Neuplanung vorgesehen in Richtung Nordwesten angelegt wird. Andernfalls würde sie den Kirchplatz optisch und durch ihren baulichen Umfang einschränken. Der Kirchplatz ist vor allem an Hochfesten Aufstell- und Feierfläche, der Fußweg unmittelbar davor wird zuweilen ebenfalls zu diesem Zweck in Anspruch genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1861 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1100 Aktenzeichen: 92-13
Trinkwasserbrunnen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 684/2 Betreff: Trinkwasserbrunnen in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens drei Standorten in Bockenheim frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Diese Standorte könnten sein: - Standort auf dem künftigen Kulturcampus, der nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein wird (z.B. Nähe Studierendenhaus/ Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort westliche Leipziger Straße/ Ecke Basaltstraße/ Friesengasse (Tibet-Restaurant), da dort bereits ein alter Brunnen existiert. Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge sollten gern geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für gelegentliche Abkühlung zu sorgen (u.a. BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die Geschäfts- und Aufenthaltsbereiche der Stadtteile sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden. Hinsichtlich eines Trinkwasserbrunnens auf dem künftigen Kulturcampus kommt die Anregung von den Aktiven des Offenen Hauses der Kulturen. Von einem Trinkwasserbrunnen könnten auch hier Bedürftige profitieren, die z.B. bei der AdA-Kantine mit Essen versorgt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 684/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 684/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4505 2023 Die Vorlage OF 684/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBushaltestelle „Bonameser Hainstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 612/10 Betreff: Bushaltestelle "Bonameser Hainstraße" Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Rahmen der Neuausrichtung der Bushaltestelle Hainstraße in östlicher Richtung mit Blick auf die katholische St. Bonifatiuskirche zu beachten, dass zum einen mobilitätseingeschränkte Kirchenbesucher auch auf das Vorhandensein von Parkplätzen angewiesen sind, zum anderen (bezüglich der Positionierung der Wartehalle), dass diese ein wenig weiter als bisher in der Neuplanung vorgesehen in Richtung Nordwesten angelegt wird. Andernfalls würde sie den Kirchplatz optisch und durch ihren baulichen Umfang einschränken. Der Kirchplatz ist vor allem an Hochfesten Aufstell- und Feierfläche, der Fußweg unmittelbar davor wird zuweilen ebenfalls zu diesem Zweck in Anspruch genommen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4028 2023 Die Vorlage OF 612/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBaugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 680/2 Betreff: Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32 Der Magistrat wird beauftragt zu Prüfen und berichten 1.Welche Baumaßnahme wurden auf dem Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 genehmigt? 2.Auf welcher Rechtsgrundlage wurde genehmigt, dass das komplette Grundstück unterkellert wurde, und somit das Grundstück komplett versiegelt wurde? 3.Wieso wurde der Bau nach der Vollendung des Kellers bis zur Oberkante Kellerdecke eingestellt? Gab es einen Baustopp? Wann wird der Bau eventuell fortgesetzt? Begründung: Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 handelt es sich laut Bebauungsplan NW 23d Nr1 (Schönhof) vom 11.07.1964 Um ein (MI IV) Mischgebiet mit 4 Vollgeschossen. Laut im Bebauungsplanverfahren gültiger Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 bedeutet dies, nach" § 17 Zulässiges Maß der baulichen Nutzung" das dort bei 4 Vollgeschossen eine Grundflächenzahl von 0,3 gilt. Die Grundflächenzahl setzt fest, wieviel Prozent des Grundstücks überbaut werden dürfen. Das bedeutet übersetzt, das bei einern Grundflächenzahl von 0,3 nur 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen. Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 wurde wie in dem Fotos zu sehen,das komplette Grundstück mit einem Keller Beziehungsweise einer Tiefgarage Überbaut. Es sind aber nach Fertigstellung der Oberkante Kellerdecke sämtliche Baumaterialien und Baugeräte entfernt worden. Auch der vorher sichtbare haushohe Baukran wurde inzwischen entfernt. In Zeiten des Klimawandels und Wasserknappheit durch Dürreperioden ist es nicht zu verstehen, warum eine komplette Versiegelung eines Geländes durch den Bau eines Kellers genehmigt wird. Auch ist zu erklären, warum der Bau inzwischen eingestellt wurde. Haben wir eine neue Bauruine in Bockenheim? Anlagen: Fotos Geländes Auszug Aus PLANAS des Stadtplanungsamtes Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 680/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2023 Die Vorlage OF 680/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenTischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit in der Appelsgasse befindliche Tischtennisplatte, gereinigt und ggf. repariert, an einem geeigneten Standort in der Grünanlage Zeppelinallee, zwischen Palmengarten und Zeppelinallee, zu installieren. Begründung: Anregung von Bürger*innen. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Anegbot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Wie seitens des Grünflächenamts beim Ortstermin am 31. Januar 2023 zugesichert, soll die Tischtennisplatte in der Appelsgasse abgebaut und an anderer geeigneter Stelle im Ortsbezirk aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBegrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2 Vorgang: OM 3431/23 OBR 2; ST 1033/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben zu versehen: - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße Der Ortsbeirat 2 stellt hierfür jeweils bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die übrigen 15 Ortsbeiräte von der Möglichkeit zu unterrichten, Frankfurter Hauben nach vorheriger Prüfung aus den Ortsbeiratsbudgets zu finanzieren Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass ein Roll-out der Frankfurter Haube in Bockenheim und Westend gestartet werden sollte. Die genannten Standorte hat der Magistrat bei vorheriger Prüfung in der ST 1033 als geeignet eingestuft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenProblem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 entstanden aus Vorlage: OF 614/2 vom 01.03.2023 Betreff: Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg Der Magistrat wird gebeten, 1. illegale Parkmöglichkeiten an bzw. unter der Breitenbachbrücke, an dem nordöstlichen Bürgersteig an der Straße An den Bangerten (siehe Foto Nr. 2), durch Poller zu unterbinden. Diese Maßnahme ist notwendig, um eine sichere Querung von der Straße An den Bangerten zum Knöterichweg für zu Fuß Gehende zu ermöglichen; 2. durch einen Zebrastreifen an geeigneter Stelle oder eine andere Verkehrsmaßnahme, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Begründung: Spaziergängerinnen und Spaziergänger, auch mit Kindern, und Radfahrende, die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Knöterichweg und Niddapark unterwegs sind, werden in der Kurve vor eine große Herausforderung gestellt. Wie kann die Kreuzung in Richtung Knöterichweg unfallfrei überquert werden, wenn parkenden Fahrzeuge im Weg stehen oder der Gegenverkehr von der Häuser Gasse mit überhöhter Geschwindigkeit um die Kurve fährt? Abhilfe kann nur ein Zebrastreifen schaffen, der eine sichere Querung der Kreuzung ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Antrag vom 06.11.2024, OF 1029/2 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden . Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG- Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstr bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw Nutzer:innen massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw Nutzer:innen und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Bekannten Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenLokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 650/2 Betreff: Lokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A beseitigen und als Parkschutz durch Bodenschwellen zu ersetzen, um so das Aufstellen von Tischen für die Außengastronomie dort zu ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die lokale Gastronomie, die mit erschwerten Bedingungen u.a. aufgrund der gestiegenen Energiepreise und der Inflation zu kämpfen hat, zu unterstützen. Das Ersetzen der Poller in der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A durch flache Bodenschwellen am Bordsteinrand ermöglicht dem angrenzenden Lokal, in dem Bereich, weitere Tische für die Außengastronomie im Frühjahr/ Sommer/ Herbst in den ‚warmen' Jahreszeiten aufzustellen. Die aktuelle Positionierung der Poller verhindert, dass ein ausreichender Platz für einen Durchgang von 1,5m verbleibt, und das Aufstellen weiterer Tische in diesem Bereich, die jedoch sind zur Erhöhung des Umsatzes im angrenzenden Lokal gerade in dem jetzt startenden Frühjahr und während der Sommermonate. Gleichzeitig verhindern die neu anzubringenden flachen Bodenschwellen auch zukünftig ein unerlaubtes Parken. Da das Frühjahr und der Sommer bald starten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Maßnahme zügig umzusetzen und den Antrag als eilbedürftig zu behandeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 650/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenDas Schrankendenkmal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3715 entstanden aus Vorlage: OF 619/2 vom 03.03.2023 Betreff: Das Schrankendenkmal Der Magistrat wird gebeten, die Schranke an der Zufahrt zur (städtischen) Liegenschaft Ginnheimer Straße 47 abzubauen und in Höhe Ginnheimer Landstraße 41 (Zufahrt Integrationsdorf, Auslagerungsstandort Johanna-Tesch- Schule) wieder aufzubauen. Begründung: Die Schranke wird am jetzigen Standort nicht benötigt und es stellt sich die Frage, warum sie jemals dorthin gestellt wurde. Sie ist immer geöffnet und erfreut sich zwischenzeitlich einer intensiven Freundschaft mit einem benachbarten Baum, der sie im oberen Bereich liebevoll umarmt (siehe Fotos). Auch wenn es traurig ist, die beiden zu trennen, so wird die Schranke an der Zufahrt Höhe Ginnheimer Landstraße 41 dringend benötigt und darf endlich das tun, wofür sie angeschafft wurde: nicht gestattete Zufahrten zu verwehren. Das Landschaftsschutzgebiet hinter der Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 wird ganzjährig verbotswidrig als Parkplatz missbraucht. Vereinzeltes Verteilen von Verwarnungsgeldern zeigt keinerlei Wirkung. Schließlich wurde eine Schranke für die Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 bei einem Ortstermin von Vertretern des Grünflächenamtes (GFA) und des Ortsbeirates (OBR) am 13. September 2022 als Problemlösung verabredet. Die Zufahrtsmöglichkeit für Berechtigte (Feuerwehr, Rettungsdienst, FES, Integrationsdorf, Johanna-Tesch-Schule) stellt technisch kein Problem dar und wird an anderer Stelle ja auch umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1323 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2406 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1071 Aktenzeichen: 60-3
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
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