Das Schrankendenkmal
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Schranke an der Zufahrt zur Ginnheimer Straße 47 abzubauen und an der Ginnheimer Landstraße 41 wieder aufzubauen. Dies ist notwendig, da die Schranke am aktuellen Standort nicht benötigt wird und die Zufahrt zur Ginnheimer Landstraße 41 dringend erforderlich ist, um unbefugte Zufahrten zu verhindern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ginnheimer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Schranke an der Zufahrt zur (städtischen) Liegenschaft Ginnheimer Straße 47 abzubauen und in Höhe Ginnheimer Landstraße 41 (Zufahrt Integrationsdorf, Auslagerungsstandort Johanna-Tesch- Schule) wieder aufzubauen.
Begründung
Die Schranke wird am jetzigen Standort nicht benötigt und es stellt sich die Frage, warum sie jemals dorthin gestellt wurde. Sie ist immer geöffnet und erfreut sich zwischenzeitlich einer intensiven Freundschaft mit einem benachbarten Baum, der sie im oberen Bereich liebevoll umarmt (siehe Fotos). Auch wenn es traurig ist, die beiden zu trennen, so wird die Schranke an der Zufahrt Höhe Ginnheimer Landstraße 41 dringend benötigt und darf endlich das tun, wofür sie angeschafft wurde: nicht gestattete Zufahrten zu verwehren. Das Landschaftsschutzgebiet hinter der Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 wird ganzjährig verbotswidrig als Parkplatz missbraucht. Vereinzeltes Verteilen von Verwarnungsgeldern zeigt keinerlei Wirkung. Schließlich wurde eine Schranke für die Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 bei einem Ortstermin von Vertretern des Grünflächenamtes (GFA) und des Ortsbeirates (OBR) am 13. September 2022 als Problemlösung verabredet. Die Zufahrtsmöglichkeit für Berechtigte (Feuerwehr, Rettungsdienst, FES, Integrationsdorf, Johanna-Tesch-Schule) stellt technisch kein Problem dar und wird an anderer Stelle ja auch umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023OFOF 619/2Das SchrankendenkmalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2023Sie sind hierOMOM 3715Das SchrankendenkmalDirektanregung
- 12. Juni 2023STST 1323Das SchrankendenkmalStellungnahme
- 4. Dezember 2023STST 2406Das SchrankendenkmalStellungnahme
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1071Das SchrankendenkmalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats