Das Schrankendenkmal
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Bisheriger Verlauf
03.03.2023
20.03.2023
12.06.2023
04.12.2023
03.06.2024
03.06.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3715 entstanden aus Vorlage: OF 619/2 vom 03.03.2023
Betreff: Das Schrankendenkmal
Der Magistrat wird gebeten, die Schranke an der Zufahrt zur (städtischen) Liegenschaft Ginnheimer Straße 47 abzubauen und in Höhe Ginnheimer Landstraße 41 (Zufahrt Integrationsdorf, Auslagerungsstandort Johanna-Tesch- Schule) wieder aufzubauen. Begründung:
Die Schranke wird am jetzigen Standort nicht benötigt und es stellt sich die Frage, warum sie jemals dorthin gestellt wurde. Sie ist immer geöffnet und erfreut sich zwischenzeitlich einer intensiven Freundschaft mit einem benachbarten Baum, der sie im oberen Bereich liebevoll umarmt (siehe Fotos). Auch wenn es traurig ist, die beiden zu trennen, so wird die Schranke an der Zufahrt Höhe Ginnheimer Landstraße 41 dringend benötigt und darf endlich das tun, wofür sie angeschafft wurde: nicht gestattete Zufahrten zu verwehren. Das Landschaftsschutzgebiet hinter der Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 wird ganzjährig verbotswidrig als Parkplatz missbraucht. Vereinzeltes Verteilen von Verwarnungsgeldern zeigt keinerlei Wirkung. Schließlich wurde eine Schranke für die Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 bei einem Ortstermin von Vertretern des Grünflächenamtes (GFA) und des Ortsbeirates (OBR) am 13. September 2022 als Problemlösung verabredet. Die Zufahrtsmöglichkeit für Berechtigte (Feuerwehr, Rettungsdienst, FES, Integrationsdorf, Johanna-Tesch-Schule) stellt technisch kein Problem dar und wird an anderer Stelle ja auch umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1323 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2406 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1071 Aktenzeichen: 60-3