Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Genehmigungen und den Stand der Baumaßnahmen auf dem Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 zu prüfen. Dies geschieht vor dem Hintergrund der vollständigen Versiegelung des Grundstücks und der Einstellung der Bauarbeiten. Ziel ist es, Klarheit über die rechtlichen Grundlagen und die zukünftige Nutzung des Grundstücks zu erhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird beauftragt zu Prüfen und berichten
- Welche Baumaßnahme wurden auf dem Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 genehmigt?
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurde genehmigt, dass das komplette Grundstück unterkellert wurde, und somit das Grundstück komplett versiegelt wurde?
- Wieso wurde der Bau nach der Vollendung des Kellers bis zur Oberkante Kellerdecke eingestellt?
Gab es einen Baustopp?
Wann wird der Bau eventuell fortgesetzt?
Begründung
Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 handelt es sich laut Bebauungsplan NW 23d Nr1 (Schönhof) vom 11.07.1964 Um ein (MI IV) Mischgebiet mit 4 Vollgeschossen. Laut im Bebauungsplanverfahren gültiger Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 bedeutet dies, nach" § 17 Zulässiges Maß der baulichen Nutzung" das dort bei 4 Vollgeschossen eine Grundflächenzahl von 0,3 gilt. Die Grundflächenzahl setzt fest, wieviel Prozent des Grundstücks überbaut werden dürfen. Das bedeutet übersetzt, das bei einern Grundflächenzahl von 0,3 nur 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen. Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 wurde wie in dem Fotos zu sehen,das komplette Grundstück mit einem Keller Beziehungsweise einer Tiefgarage Überbaut. Es sind aber nach Fertigstellung der Oberkante Kellerdecke sämtliche Baumaterialien und Baugeräte entfernt worden. Auch der vorher sichtbare haushohe Baukran wurde inzwischen entfernt. In Zeiten des Klimawandels und Wasserknappheit durch Dürreperioden ist es nicht zu verstehen, warum eine komplette Versiegelung eines Geländes durch den Bau eines Kellers genehmigt wird. Auch ist zu erklären, warum der Bau inzwischen eingestellt wurde. Haben wir eine neue Bauruine in Bockenheim?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2023Sie sind hierOFOF 680/2Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. September 2023VV 757Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32Anfrage
- 18. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 2479Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung)