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Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit 32 Wohneinheiten und einer Tiefgarage genehmigt. Die bauliche Nutzung richtet sich nach dem Bebauungsplan, der keine Grundflächenzahl festlegt. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die Bauherrschaft zur Fortführung der Arbeiten zu verpflichten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1.:

Genehmigt wurde die Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit 32 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 24 Stellplätzen.

Zu Ziffer 2.:

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung richtet sich in Bereichen mit Bebauungsplan grundsätzlich nach dessen entsprechenden Festsetzungen. Der hier für die Baugrundstücke geltende Bebauungsplan NW 23d Nr 1 enthält jedoch keine Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ). Daran ändern auch die in §17 der Baunutzungsverordnung formuliertem Obergrenzen nichts. Sie gelten lediglich für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Die GRZ des genehmigten Bauvorhabens wurde daher den vorhandenen Überbauungen angepasst. Im Übrigen sind unterirdische bauliche Anlagen, wie die Tiefgarage, gemäß der Baunutzungsverordnung von 1962 (BauNVO 1962) bei der Berechnung der GRZ nicht relevant.

Vorliegend wurde auch keine komplette Versiegelung des Grundstücks genehmigt. Vielmehr wurden die Tiefgaragenteile, die nicht überbaut werden, mit umfangreicher Erdüberdeckung zur Begrünung genehmigt. Die Erdüberdeckung ist im derzeitigen Rohbauzustand noch nicht vorhanden.

Zu Ziffer 3.:

Über die Gründe für die Einstellung der Arbeiten hat der Magistrat keine Kenntnis. Ein bauaufsichtliches Einschreiten war hierfür jedenfalls nicht ursächlich.

Ob und wann die Arbeiten wieder aufgenommen werden, ist dem Magistrat ebenfalls nicht bekannt. Es gibt auch keine rechtliche Grundlage, die Bauherrschaft zur Fortführung der Arbeiten zu verpflichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2023OFOF 680/2Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. September 2023VV 757Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32Anfrage
  3. 18. Dezember 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 2479Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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