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  • Bauverkehr durch den alten Berkersheimer Stadtteilkern
    OMOB 10
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 110 entstanden aus Vorlage: OF 21/10 vom 23.05.2026 Betreff: Bauverkehr durch den alten Berkersheimer Stadtteilkern Der Magistrat wird gebeten, 1. die zuständige Deutsche Bahn AG als Auftraggeber erneut und umgehend zu bitten, den bisher teils viel zu schnell fahrenden und so auch nicht an die örtlichen beengten Verhältnisse angepassten Bauverkehr durch den alten Berkersheimer Stadtteilkern durch einen rücksichtsvollen Fahrstil ersetzen zu lassen; 2. zeitgleich über den Schutzmann vor Ort des 14. Polizeireviers das Problem regeln zu lassen, soweit möglich auch mit entsprechender Geschwindigkeitsüberwachung. Begründung: Die Situation in Berkersheim ist leider weder neu noch akzeptabel. Entsprechende Abhilfe ist dringend angezeigt. Dies unter anderem auch, da vor Ort das zu schnelle Fahren durch eine teils sehr abschüssige Straße noch begünstigt und an sehr engen Stellen zudem auch mit den schweren Lastkraftwagen sehr gefährlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Bodenbelag an der Sitzgelegenheit „Schlange“ – Berkersheimer Weg 6
    OMOB 10
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 111 entstanden aus Vorlage: OF 32/10 vom 24.05.2026 Betreff: Bodenbelag an der Sitzgelegenheit "Schlange" - Berkersheimer Weg 6 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Bodenbelag rund um die Sitzgelegenheit "Schlange", vor dem Berkersheimer Weg 6, nutzerfreundlicher hergerichtet und wann mit einer möglichen Veränderung gegebenenfalls gerechnet werden kann. Begründung: An der "Schlange" besteht der Untergrund aus festgetretener Erde und gefallenem Blattwerk. Dies ist nicht einladend und führt insbesondere bei Regenfall leider auch noch dazu, dass die "Schlange" stärker verschmutzt und nicht nur optisch unattraktiver wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Höchst: Verkehrssituation Holzlachstraße – Prüfung und Testphase einer geänderten Verkehrsführung
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 112 entstanden aus Vorlage: OF 19/6 vom 21.05.2026 Betreff: Höchst: Verkehrssituation Holzlachstraße - Prüfung und Testphase einer geänderten Verkehrsführung Im Bereich der Holzlachstraße, insbesondere zwischen der Palleskestraße ab der Einmündung zur Straße Am Stadtpark und der Einmündung zur Straße Am Strandbad Höchst, bestehen seit längerer Zeit erhebliche Verkehrsprobleme. Insbesondere zu Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Rückstaus, unübersichtlichen Verkehrssituationen sowie gegenseitigen Behinderungen durch sich begegnende Fahrzeuge. Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen, unter anderem durch die Anordnung von Halteverbotszonen, konnte bislang keine nachhaltige Entspannung der Situation erreicht werden. Der betroffene Abschnitt stellt zudem einen wichtigen Schul- und Radweg dar, sodass der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie für den nichtmotorisierten Verkehr eine besondere Bedeutung zukommt. Aus dem Austausch mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt geht hervor, dass dort grundsätzlich die Bereitschaft besteht, eine befristete Testphase mit einer geänderten Verkehrsführung zu unterstützen, um die geschilderte Situation zu entschärfen und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Auswirkungen auf Anliegerinnen und Anlieger im Rahmen einer solchen Testphase beobachtet und bewertet werden können. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll und sachgerecht, eine geänderte Verkehrsführung nicht lediglich theoretisch zu prüfen, sondern diese unter realen Bedingungen befristet zu erproben, um belastbare Erkenntnisse zu gewinnen. Die Testphase soll dabei von Beginn an als überprüfbar und reversibel angelegt sein. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. befristet als Test die Verkehrsführung der Holzlachstraße in Form einer Einbahnstraßenregelung nach der Palleskestraße von der Einmündung zur Straße Am Stadtpark bis zur Einmündung zur Straße Am Strandbad Höchst in Richtung Osten umzusetzen und dabei den Verkehr bei Öffnung des Pollers (Holzlachstraße 22) über die Bolongarostraße abzuleiten. Der Radverkehr soll weiterhin in beiden Richtungen möglich sein. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden: a) Verbesserung des Verkehrsflusses; b) Reduzierung gefährlicher Begegnungssituationen; c) Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie Radfahrende; 2. die Testphase so auszugestalten, dass a) deren Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit und die Anliegerinnen und Anlieger nachvollziehbar bewertet werden kann; b) eine Anpassung oder sofortige Rücknahme der Maßnahme ausdrücklich möglich ist, sofern sich unerwünschte Auswirkungen zeigen; 3. den Ortsbeirat 6 über den Beginn, die Dauer sowie die Ergebnisse der Testphase zu informieren und ihm nach Abschluss der Testphase eine Auswertung zur weiteren Beratung vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Höchst: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita KarlBlumAllee – erhöhte Gefährdung durch KfzVerkehr und mündenden Fußgängertunnel
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 20/6 vom 17.05.2026 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee - erhöhte Gefährdung durch Kfz-Verkehr und mündenden Fußgängertunnel Die Kombination aus den nachfolgenden Punkten führt zu einer akuten Gefährdungslage, die dringend entschärft werden muss: - schneller Kfz-Verkehr; - unübersichtliche Tunnelausmündung; - Querungsbedarf von Kita-Kindern; - illegal parkende Fahrzeuge; - enger Straßenraum; - Baustelle der Regionaltangente West (RTW). Der Magistrat wird dringend gebeten, den verkehrsberuhigten Straßenabschnitt vor der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee in der Karl-Blum-Allee 5 bis 9 kurzfristig umzugestalten. Diese Umgestaltung umfasst z. B.: - Markierung der Spielstraße als solche, da bisher nur ein Spielstraßenschild aufgestellt wurde, das leider sehr schnell übersehen werden kann, da die Spielstraße als Durchfahrtsstraße nur circa 50 Meter beträgt; - bauliche Maßnahmen wie z. B. Fahrbahneinengungen, Aufpflasterungen und ein Zebrastreifen direkt nach dem Ausgang des Fußgänger- und Radtunnels, über den nach Aussage der Kita-Leiterin die meisten Kinder gebracht werden; - zusätzliche Straßenmarkierung "Achtung Kinder"; - Prüfung der Einrichtung einer Einbahnstraße. Über die Ergebnisse der Prüfung sowie einen möglichen Zeitplan wird der Magistrat gebeten, basierend auf § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in der Sitzung des Ortsbeirates 6 im August zu berichten. Begründung: Vor der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen mit häufig überhöhten Geschwindigkeiten. Die Situation wird zusätzlich verschärft, da ein Fußgänger- und Radtunneltunnel direkt auf diese Straße mündet. Dieser Tunnel wird täglich von Kindern, Eltern, Schulkindern und älteren Menschen genutzt. Personen, die aus dem Tunnel treten, haben eingeschränkte Sicht, während Autofahrer die plötzlich auftauchenden Fußgänger oft erst sehr spät wahrnehmen. Zusätzlich befindet sich direkt vor der Kita die Baustelle für den Bau der Regionaltangente West. Auch die nahe gelegene varisano Klinik, die von Parkplatzsuchenden benutzt wird, hat das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich erhöht. Dadurch wird die Situation besonders verschärft, da die Autofahrer*innen sich einen Überblick über die Gesamtsituation machen müssen. Dieser Bereich wird ebenfalls als Schleichweg für Ortskundige verwendet. Eine gut Sichtbare Verkehrsberuhigung ist daher zwingend erforderlich, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und den Bereich der Kita sowie den Tunnelzugang zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Verbesserung der öffentlichen Sauberkeit durch vogelsichere Abfallbehälter
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 114 entstanden aus Vorlage: OF 22/6 vom 17.05.2026 Betreff: Höchst: Verbesserung der öffentlichen Sauberkeit durch vogelsichere Abfallbehälter 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen Standorten im Ortsbezirk die vorhandenen öffentlichen Abfallbehälter mit vogelsicheren Abdeckungen oder Verschlusssystemen nachgerüstet werden können. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Einsatz von modernen, verschließbaren Abfallbehältern sinnvoll ist, sofern eine Nachrüstung nicht möglich oder unwirtschaftlich erscheint. 3. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und einen Zeitplan vorzulegen. Begründung: In mehreren Bereichen kommt es regelmäßig zu Vermüllungen rund um öffentliche Abfallbehälter, da Krähen, Tauben und andere Vögel Müll aus offenen oder unzureichend gesicherten Behältern herausziehen. Dies führt zu - einer erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbildes; - zusätzlichem Reinigungsaufwand für den städtischen Betriebshof; - Hygieneproblemen durch verstreute Essensreste; - einer Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Konzept für zusätzliche Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten im Umfeld der Schwanheimer Wiesen
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 115 entstanden aus Vorlage: OF 23/6 vom 20.05.2026 Betreff: Konzept für zusätzliche Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten im Umfeld der Schwanheimer Wiesen Der Magistrat wird gebeten, 1. im Umfeld der Schwanheimer Wiesen sowie weiterer Naherholungsbereiche in Schwanheim ein großzügiges und großräumiges Konzept für zusätzliche Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu entwickeln und umzusetzen; 2. dabei nicht lediglich Ersatzstandorte für die nun entfallenden vier Sitzbänke am Wiesenrundweg zu prüfen, sondern ausdrücklich zusätzliche geeignete Flächen für Sitzgelegenheiten zu identifizieren; 3. dem Ortsbeirat zeitnah darzustellen, a) welche Standorte für neue oder versetzte Sitzbänke geprüft werden; b) nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden; c) in welchem zeitlichen Rahmen eine Umsetzung vorgesehen ist; 4. bei allen naturschutzrechtlich notwendigen Maßnahmen die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger an Erholung, Aufenthalt und Teilhabe im öffentlichen Raum angemessen zu berücksichtigen. Begründung: Der angekündigte Abbau von vier Sitzbänken am Wiesenrundweg an der Schwanheimer Wiese aus Gründen der Verkehrssicherung und des Naturschutzes ist nachvollziehbar. Insbesondere der Schutz geschädigter Bäume sowie der Erhalt wertvoller Lebensräume - unter anderem für den streng geschützten Großen Eichenheldbockkäfer - sind wichtige öffentliche Anliegen. Gleichzeitig zeigt der Vorgang aber auch deutlich, dass es in Schwanheim insgesamt zu wenig Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten in den stark genutzten Naherholungsbereichen gibt. Gerade ältere Menschen, Familien oder Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität sind auf ausreichend Sitzgelegenheiten angewiesen, um öffentliche Grünflächen überhaupt nutzen zu können. Die Schwanheimer Wiesen und ihr Umfeld sind für viele Menschen ein zentraler Ort der Erholung. Deshalb darf der Wegfall mehrerer Sitzmöglichkeiten nicht lediglich verwaltet, sondern sollte zum Anlass genommen werden, die Aufenthaltsqualität insgesamt zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Aktenzeichen: 40-2

  • ÖPNV in Sindlingen-Nord stärken
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 116 entstanden aus Vorlage: OF 24/6 vom 27.04.2026 Betreff: ÖPNV in Sindlingen-Nord stärken Im nördlichen Bereich Sindlingens, insbesondere im Umfeld der Hermann-Küster-Straße, Hugo-Kallenbach-Straße und Albert-Blank-Straße, besteht nach Hinweisen von Bürger:innen keine ausreichende wohnortnahe Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Als mögliche Verbesserung wurde angeregt, den Linienweg der Buslinie 57 so anzupassen, dass der Bereich über die Heussleinstraße angefahren wird, der Wendekreis der ehemaligen Endhaltestelle der Buslinie 54 genutzt wird und die Buslinie anschließend über die Sindlinger Bahnstraße wieder in ihren regulären Linienweg zurückkehrt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung im Bereich Sindlingen-Nord, insbesondere im Umfeld der Hermann-Küster-Straße, Hugo-Kallenbach-Straße und Albert-Blank-Straße, durch die zuständigen Stellen prüfen zu lassen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, a) ob eine Anpassung des Linienwegs der Buslinie 57 möglich ist, z. B. durch eine Führung über die Heussleinstraße unter Nutzung des Wendekreises der ehemaligen Endhaltestelle der Buslinie 54 und anschließender Rückführung über die Sindlinger Bahnstraße; b) ob alternative Maßnahmen zur besseren ÖPNV-Erschließung des genannten Bereichs in Betracht kommen; c) zu welchem Zeitpunkt eine mögliche Verbesserung der ÖPNV-Anbindung umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine verlässliche und wohnortnahe ÖPNV-Anbindung ist ein wesentlicher Bestandteil der Mobilität im Stadtteil. Besonders ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Familien mit Kindern und Personen ohne eigenes Auto sind darauf angewiesen, Haltestellen gut und sicher erreichen zu können. Der betroffene Bereich in Sindlingen-Nord ist bislang nur unzureichend angebunden. Eine verbesserte ÖPNV-Erschließung würde die Mobilität der Anwohner:innen stärken, die Attraktivität des Stadtteils erhöhen und einen Beitrag zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel leisten. Eine Prüfung der vorgeschlagenen Linienanpassung und möglicher Alternativen ist daher geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Toiletten am Cäcilia-Lauth-Spielpark
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 117 entstanden aus Vorlage: OF 27/6 vom 19.05.2026 Betreff: Toiletten am Cäcilia-Lauth-Spielpark 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, im Rahmen der Neugestaltung des Cäcilia-Lauth-Spielparks für eine ausreichende Anzahl an Toiletten zu sorgen. 2. Wenn dies nicht möglich ist, wird der Magistrat gebeten, wenigstens in der warmen Jahreszeit mobile Toiletten aufzustellen. Begründung: Es wurde von Anwohnern der Wunsch geäußert, dass im Cäcilia-Lauth-Spielpark für ausreichende Möglichkeiten gesorgt wird, auf die Toilette zu gehen. Im Moment ist es so, dass bei gutem Besuch des Parks im Umkreis um den Park wild im Gebüsch oder in den Treppenabgängen der Wohnhäuser der Umgebung die Notdurft verrichtet wird. Es stünde der Stadt gut zu Gesicht, an dieser Stelle Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, auf die Toilette zu gehen. Es kann nicht sein, dass solche Möglichkeiten verwehrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1374

  • Unterliederbach: Spielplätze wieder bespielbar machen
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 118 entstanden aus Vorlage: OF 29/6 vom 15.05.2026 Betreff: Unterliederbach: Spielplätze wieder bespielbar machen 1. Der Magistrat wird gebeten, folgende Spielplätze und Spielgeräte in Unterliederbach-Ost schnellstmöglich instand zu setzen und freizugeben, bzw. die folgenden geplanten Maßnahmen auch gegenüber dem Quartiermanagement und der Kinderbeauftragten zu erläutern: a) Spielbereich im Gepidenforum: seit Sommer 2025 mit Bauzäunen ohne jegliche Info bis zum heutigen Zeitpunkt abgesperrt; b) gesamter Spielplatz "Schlotterland" am Ende des Cheruskerwegs zur Kleingartenanlage Teutonenweg: im November 2025 in einer Tagesaktion abgerissen; c) neu installiertes Spielgerät im Emil-Siering-Park: fünf Tage nach Fertigstellung im Dezember 2025 mit Bauzäunen abgesperrt. Möglicher Schaden durch Feuerwerkskörper aus der Silvesternacht ist bis heute nicht repariert. 2. Der Magistrat wird gebeten, solche Maßnahmen in Zukunft mit dem Quartiersmanagement, der Kinderbeauftragten und dem Ortsbeirat abzuklären und eine schnelle Abhilfe zu schaffen. Begründung: Seit Sommer 2025 wurden in Unterliederbach-Ost zunehmend Sperrungen oder gar die Entfernung einiger Spielplätze ohne jegliche Vorankündigung oder Erklärung des Grünflächenamtes gegenüber Quartiersmanagement, Nachbarschaftsverein oder der Kinderbeauftragten beobachtet. Bis heute gibt es keinerlei Erklärung oder Ersatz. Ohne Erklärung solcher Maßnahmen entsteht nicht nur bei den Eltern und Kindern im Quartier großer Frust, sondern auch die Ehrenamtlichen fühlen sich als Multiplikatoren nicht mehr Ernst genommen in ihrer Arbeit. Für die Eltern im Quartier sind die Spielplätze von großer Bedeutung, zumal jetzt wieder die Außensaison losgeht. Der Ortsbeirat erwartet, Antworten zu bekommen, wieso es Monate, in einem Fall fast ein Jahr, dauert, bis diese Spielplätze wieder nutzbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 119 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 12.05.2026 Betreff: Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern An einigen Bushaltestellen in Zeilsheim sind bereits Busborde und taktile Bodenindikatoren vorhanden, die den Ein- und Ausstieg erleichtern sowie blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung ermöglichen. An einzelnen Haltestellen fehlen diese jedoch noch. Dies betrifft insbesondere die Haltestellen "Zeilsheim Kolonie", "Hofheimer Straße", "Neu-Zeilsheim", "Stadthalle Zeilsheim", "Lenzenbergstraße" und "Rabenkopfweg". Gerade für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen stellt eine nicht ausreichend barrierearme Gestaltung von Haltestellen ein erhebliches Hindernis dar. Ein erhöhter Bordstein bzw. ein geeignetes Busbord erleichtert den Zugang zum Bus deutlich, taktile Bodenindikatoren verbessern die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen und tragen damit zu einer besseren Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs bei. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die genannten Bushaltestellen in Zeilsheim auf ihre Barrierefreiheit und die Möglichkeit einer Nachrüstung mit Busborden und taktilen Bodenindikatoren zu prüfen und die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, a) ob an den Haltestellen "Zeilsheim Kolonie", "Hofheimer Straße", "Neu-Zeilsheim", "Stadthalle Zeilsheim", "Lenzenbergstraße" und "Rabenkopfweg" Busborde, taktile Bodenindikatoren oder vergleichbare barrierearme Lösungen nachgerüstet werden können; b) ob die Maßnahmen in bestehende oder geplante Ausbau- und Sanierungsprogramme für barrierefreie Haltestellen aufgenommen werden können; c) zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung erfolgen kann. Begründung: Eine barrierearme Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist ein wichtiger Bestandteil gleichberechtigter Mobilität im Stadtteil. Viele Fahrgäste sind darauf angewiesen, Busse sicher, möglichst ohne größere Höhenunterschiede und mit guter Orientierung erreichen zu können. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen haben an Haltestellen ohne geeignete Busborde und taktile Bodenindikatoren, Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg sowie bei der Orientierung. Durch eine Nachrüstung der genannten Haltestellen könnte die Nutzbarkeit des ÖPNV in Zeilsheim deutlich verbessert und ein weiterer Beitrag zur Barrierefreiheit im Stadtteil geleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten Bechtenwaldpark
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 120 entstanden aus Vorlage: OF 33/6 vom 15.05.2026 Betreff: Zeilsheim: Hundekotbeutelspender im sogenannten Bechtenwaldpark Der Magistrat wird gebeten, ein bis zwei Hundekotbeutelspender im sogenannten Zeilsheimer Bechtenwaldpark aufzustellen. Paten sind bereit, diese zu betreuen und zu bestücken. Begründung: Das Quartiersmanagement möchte den sogenannten Bechtenwaldpark mehr beleben und dazu beitragen, dass die Menschen ihn als positiven Aufenthalts- und Freizeitort wahrnehmen und nutzen. Mittlerweile finden mehrere Feste und Veranstaltungen im sogenannten Bechtenwaldpark statt, die gut besucht werden. Eines der großen Themen dort ist auch das unappetitliche Thema Hundekot. Niemand möchte zwischen "Tretminen" seine Picknickdecke auslegen. Daher haben sich Anwohner bereit erklärt, als Paten für die Hundekotspender zur Verfügung zu stehen. Das Quartiersmanagement kennt diese Personen und wird den Magistrat hierbei unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1433

  • Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg / Zur Waldau verbessern
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 34/6 vom 17.05.2026 Betreff: Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg / Zur Waldau verbessern Im Bereich Tränkweg / Zur Waldau kommt es insbesondere zu Stoßzeiten zu einer angespannten und unübersichtlichen Verkehrssituation. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge und die örtlichen Gegebenheiten sehr eng. Nach Beobachtungen kommt es dabei auch vor, dass Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen. Zudem wird berichtet, dass die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ausreichend eingehalten werden. Der Bereich wird von Schüler*innen als Schulweg zur Carl-von-Weinberg-Schule und zur Goldsteinschule sowie als Weg zum Kinderzentrum Zur Waldau genutzt. Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation ist eine sichere Nutzung, insbesondere auch mit dem Fahrrad, nur eingeschränkt möglich. Aus der Elternschaft wurde außerdem der Wunsch geäußert, im Bereich Zur Waldau / Ecke Am Wiesenhof eine sichere Querungsmöglichkeit zu schaffen, da diese Stelle Teil des direkten Schulwegs zur Goldsteinschule ist. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Verkehrssituation im Bereich Tränkweg / Zur Waldau in Goldstein kurzfristig zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit, zur Verkehrsberuhigung und zur sicheren Querung der Straße zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, a) welche Maßnahmen geeignet sind, um das Ausweichen von Kraftfahrzeugen auf Gehwege wirksam zu verhindern; b) ob durch temporäre oder dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachungen, bspw. durch Enforcement Trailer oder stationäre Einrichtungen, die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit verbessert werden kann; c) ob zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen, Markierungen, Beschilderungen oder bauliche Anpassungen erforderlich sind, um die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrenden zu erhöhen; d) ob im Bereich Zur Waldau / Ecke Am Wiesenhof ein Fußgängerüberweg, ggf. zunächst auch als vorläufige oder temporäre Lösung während der bestehenden Baustellensituation, eingerichtet werden kann; e) ob die Schulen, Elternvertretungen und zuständigen Stellen für Schulwegsicherheit in die Prüfung einbezogen werden können. Begründung: Die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg hat höchste Priorität. Im Bereich Tränkweg / Zur Waldau bestehen derzeit durch enge Fahrbahnverhältnisse, parkende Fahrzeuge, Ausweichverkehr über Gehwege und nicht eingehaltene Geschwindigkeiten problematische Verkehrssituationen für Schüler*innen, Fußgänger*innen und Radfahrende. Eine sichere Querungsmöglichkeit im Bereich Zur Waldau / Ecke Am Wiesenhof und weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Gehwegsicherung können dazu beitragen, die Schulwegsicherheit in Goldstein deutlich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Verkehrsführung in Griesheim
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 07.06.2026 Betreff: Verkehrsführung in Griesheim Wegen der derzeit katastrophalen Verkehrsführung in Griesheim wird der Magistrat umgehend gebeten, 1. sich mit der Deutschen Bahn und/oder TraffiQ in Verbindung zu setzen, und um eine Durchsage in den S-Bahnen der S-Bahn-Linien 1 und 2 in Richtung Wiesbaden bzw. Niedernhausen zu bitten, wie die Fahrgäste ab dem Bahnhof in Nied an ihr Ziel Griesheim und vor allem auch zum Veranstaltungsort am alten Kran in der Stroofstraße gelangen; 2. TraffiQ/RMV aufzufordern, einen außerplanmäßigen Halt für die Buslinie 54 am alten Kran in der Stroofstraße (Veranstaltungsort zur Zeit von "Barock am Main", dem WESTCOAST Festival und dem Mainuferfest des Vereinsrings) einzurichten, damit die Buslinienbetreiber der Buslinie 54 an dieser Stelle einen Haltepunkt anfahren können, und dies mit dem Buslinienbetreiber abzustimmen. Begründung: Zurzeit findet in der Stroofstraße am alten Kran des Industrieparks Griesheim "Barock am Main" statt, im Anschluss daran das WESTCOAST Festival 2026 und als Abschluss am 11. Juli 2026 das Mainuferfest des Vereinsrings Griesheim. Wunderbare kulturelle Ereignisse, Theater und Festival: Veranstaltungen, die weit über die Grenzen Griesheims Gäste anziehen. Nun erfahren Besucherinnen und Besucher, die öffentlich aus Richtung des Hauptbahnhofs kommen, dass die S-Bahn in Griesheim bis zum 09.10.2026 nicht in Griesheim hält. Allerdings kommt diese Durchsage wohl erst, wenn man im Zug ist, wie berichtet wurde. Wissen die Menschen dann, wenn sie in Griesheim sind, wie es weitergeht? Die Buslinie 54, die über die Stroofstraße fährt, startet nicht am Bahnhof in Nied. Gerade auch unter dem Aspekt der doch sehr katastrophalen Verkehrssituationen, die die Bürgerinnen und Bürger Griesheims auf längere Zeit erleben/ertragen, muss umgehend TraffiQ bzw. RMV dem Busunternehmen erlauben, einen Halt am Veranstaltungsort einzuplanen und diesen provisorischen Halt auch einrichten, damit die Besucher von außerhalb als auch alle Bürgerinnen und Bürger aus Griesheim diesen wunderbaren Veranstaltungsort gut erreichen können und wieder zurück nach Griesheim und zum Griesheimer Bahnhof gelangen. Dies wäre ein gutes und sichtbares Zeichen für die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen als auch eine Geste an die geplagten Griesheimer, dass dort ohne große Planungen und Genehmigungen etc. die Notwendigkeit gesehen wird und man die Probleme ernst nimmt. Die beiden Ziffern des Tenors gingen als Bitten bereits per E-Mail vom 04.06.2026 von einem Ortsbeiratsmitglied an die Dezernenten Josef als Dezernent des Frankfurter Westens, Siefert als Mobilitätsdezernent und Hartwig als Kulturdezernentin sowie an die Stadtverordneten Frau Serke, Herrn Podstatny und Herrn Schlimme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1226 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrsprobleme in Sindlingen lösen
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 53/6 vom 09.06.2026 Betreff: Verkehrsprobleme in Sindlingen lösen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich Geschwindigkeitskontrollen im Abschnitt zwischen der Bahnunterführung am Bahnhof "Sindlingen" bis zum Stadtteileingang Zeilsheim durchzuführen, weitere Maßnahmen zur Verringerung der Unfallgefahr in diesem Bereich zu prüfen sowie zeitnah die beschlossene Fußgängerbedarfsampel an der Bushaltestelle "Sindlingen Bahnhof" am Richard-Weidlich-Platz umzusetzen. Begründung: Nach mehreren Unfällen an der Sindlinger Bahnstraße - zuletzt am 26.05.2026 - sowie angesichts der wiederholten Hinweise und Apelle der Kinderbeauftragten und der Schulleitung der Ludwig-Weber-Schule besteht akuter Handlungsbedarf. In einer Stellungnahme vom 13.02.2026 wurden Geschwindigkeitskontrollen erst nach den Winterferien angekündigt. Angesichts der aktuellen Gefährdungslage ist dies nicht ausreichend. Insbesondere in den Frühjahrs- und Sommermonaten halten sich zahlreiche Familien mit Kindern im Umfeld des an der Sindlinger Bahnstraße gelegenen Richard-Weidlich-Platzes auf. Dort befinden sich unter anderem eine Eisdiele, die Bücherei, das Kinder- und Familienzentrum, das Kinder- und Jugendhaus, eine Kita und das Engelsburg-Theater sowie direkt an der Sindlinger Bahnstraße gelegen ein nicht eingezäunter Spielplatz. Zudem liegen mehrere Bushaltestellen an dem Straßenabschnitt. Häufig berichten Passanten von Fahrzeugen, die mit überhöhter Geschwindigkeit die Zebrastreifen an der Bushaltestelle "Zeilsheim Bahnhof" und an der Bushaltestelle "Sindlingen Bahnhof" passieren. Dies stellt insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die beim Ortstermin am 22.08.2025 beschlossene Fußgängerbedarfsampel im Bereich der Bushaltestelle "Sindlingen Bahnhof" am Richard-Weidlich-Platz muss zeitnah umgesetzt werden. Täglich überqueren dort Schulkinder und Familien mit kleinen Kindern die Straße auf dem Weg zur Schule, zur Kita, zu Freizeit- und soziokulturellen Einrichtungen, zum Spielplatz oder zur S-Bahn-Station. Zusätzlich verschärft sich die Situation dadurch, dass sowohl Pkws als auch Busse nach der Durchfahrt durch die Bahnunterführung häufig beschleunigen. Dadurch entsteht unmittelbar vor dem folgenden Zebrastreifen mit Bushaltestelle, Kreuzungsbereich und Radverkehrsführung eine besonders unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituation. Da mit der Eröffnung zusätzlicher Einrichtungen auf dem Richard-Weidlich-Platz wie dem Theater Engelsburg im Haus Sindlingen sowie der geplanten Wiederinbetriebnahme des Entenbrunnens von einer weiteren Belebung des Platzes auszugehen ist, sind weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zur Verkehrsberuhigung vor Ort zu prüfen. Der Richard-Weidlich-Platz, der durch die Sindlinger Bahnstraße geteilt wird, hat sich mit Theater, Bücherei, Kindertagesstätte, Kinder- und Familienzentrum, Kinder- und Jugendhaus und Eisdiele zu einem wachsenden, bedeutenden kulturellen und sozialen Zentrum im Norden Sindlingens entwickelt. Die Sicherheit der zahlreichen Besucher:innen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, muss daher kurzfristig durch wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten verbessert werden. Langfristig sind darüber hinaus nachhaltige und kinderfreundliche Verkehrslösungen für den gesamten Bereich des Richard-Weidlich-Platzes zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Bedarfsgerechte und ausreichende Klimageräte für die IGS 15
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 124 entstanden aus Vorlage: OF 58/6 vom 09.06.2026 Betreff: Bedarfsgerechte und ausreichende Klimageräte für die IGS 15 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah wirksame und ganzheitliche Maßnahmen zum Hitzeschutz für die Containeranlagen der IGS 15 zu ergreifen sowie unverzüglich bedarfsgerechte Klimageräte aufzustellen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Auskunft nach den Kosten für Auf- und Abbau sowie Betrieb der temporär aufgestellten Klimageräte gebeten. Begründung: Im letzten Jahr (August bis Oktober 2025) wurden elf Klimageräte in den Räumen der IGS 15 aufgestellt, um die bekannte Hitzeproblematik in den Räumlichkeiten zu entschärfen. Da die Klimageräte jedoch nur im zweiten Obergeschoss des A-Baus aufgestellt wurden, konnte lediglich in diesen Räumen eine Verbesserung der Innentemperatur erreicht werden. Die Räume im A-Bau (Erdgeschoss, erstes Obergeschoss) und B-Bau (Erdgeschoss, erstes Geschoss, zweites Geschoss) wurden nicht gekühlt, sodass dort Innentemperaturen von bis zu 35 Grad Celsius gemessen wurden. Leider brachten die elf aufgestellten Geräte eine extreme Lärmbelästigung mit sich: Messungen vor Ort ergaben Werte von 60 dB. Da der Lärm der Klimageräte die Verständigung im Unterricht nahezu unmöglich machte, mussten die Geräte immer wieder ausgeschaltet oder es musste wiederum in andere Räumlichkeiten ausgewichen werden. In den nicht gekühlten Räumen der Schule musste weiterhin auf das zuvor entwickelte Hitzekonzept zurückgegriffen werden: Die Unterrichtsstunden wurden demnach bei Temperaturen ab 26 Grad Celsius von 45 auf 30 Minuten verkürzt und der Unterricht fand nur bis mittags um 12:15 Uhr statt. Jeden Tag Unterrichtsausfall und jeden Tag Hitze oder Lärmbelästigung ertragen zu müssen, ist einer zu viel. Aktuell wurde - bereits am 26.05.2026 - schon morgens vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum eine Temperatur von 26 Grad Celsius gemessen. Sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für Lehrkräfte sind dies unzumutbare Lern- und Arbeitsbedingungen, zumal die Hitzezeiten im Frühjahr und Sommer mit den Prüfungszeiten in der neunten und zehnten Klasse zusammentreffen und diese sich auf ihre wichtigen Abschlussprüfungen in der Schule vorbereiten müssen. Ihnen war auch nicht damit geholfen, in den wenigen gekühlten Räumen unterrichtet zu werden, da sich auf Hitzekonzepte angepasste Unterrichtszeiten nicht wahllos variabel in verschiedenen Klassen und Räumen verändern lassen. Für die Schule braucht es eine einheitliche Lösung für alle Kinder mit entsprechender Ausstattung. Den betroffenen Jugendlichen, Familien und Lehrkräften hilft es nicht, wenn erst in 2029 (oder später) neue Gebäude für die IGS 15 mit einer angemessenen Wärmedämmung errichtet werden sollen. Fehlende Maßnahmen tragen daher direkt zur Bildungsungerechtigkeit im Frankfurter Westen bei. Auf die Problematik der Lärmbelästigung durch die Klimageräte und der unzureichenden Versorgung mit bedarfsgerechten Klimageräten wurde vonseiten der Schulkonferenz bereits frühzeitig am 13. Januar 2026 hingewiesen. Im Antwortschreiben von Stadträtin Sylvia Weber vom 28. April 2026 an die Schulkonferenz wurde das Argument angeführt, dass sich keine weiteren Investitionen und Maßnahmen für die Container der IGS 15 wegen des geplanten Neubaus lohnen würden. Dazu ist festzustellen, dass seit Mai 2025 die konkrete Planung für die Umsetzung des Neubaus stockt und es keine weiteren Informationen zum Stand der Planungen gegeben hat. Eine Stellungnahme auf die Anfrage des Ortsbeirats vom 05.05.2026 dazu steht aktuell noch aus. Des Weiteren möchte der Ortsbeirat um Auskunft nach den Kosten für den Auf- und Abbau und den Betrieb der zeitweise aufgestellten Klimageräte bitten, um zu prüfen, ob für ähnliche Beträge nachhaltigere und geräuschärmere Maßnahmen zur Kühlung der Containerräume getroffen werden könnten. Es besteht dringender Handlungsbedarf - die aktuelle Lern- und Arbeitssituation in den Containern der IGS 15 ist sowohl für die Klassen als auch für Lehrkräfte unzumutbar und behindert den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Sindlingen: Zukunft des Theaters in der Engelsburg finanziell absichern
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 125 entstanden aus Vorlage: OF 59/6 vom 09.06.2026 Betreff: Sindlingen: Zukunft des Theaters in der Engelsburg finanziell absichern Das Theater in der Engelsburg ist ein kultureller Ankerpunkt im Frankfurter Westen. Es leistet einen wichtigen Beitrag zu kultureller Bildung, gesellschaftlicher Teilhabe, Begegnung und demokratischer Stärkung im Stadtteil. Nach der dem Ortsbeirat vorliegenden Darstellung hat das Theater in der Engelsburg bei der Vergabe der Mehrjahresförderungen 2027 bis 2029 keine Berücksichtigung gefunden. Dies steht im Spannungsverhältnis zur beschlossenen Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro für den Haushalt 2026, mit der der Aufbau des Theaters unterstützt werden soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. darzustellen, aus welchen Gründen das Theater in der Engelsburg bei der Vergabe der Mehrjahresförderungen 2027 bis 2029 nicht berücksichtigt wurde, und dabei die zugrunde liegenden Bewertungskriterien transparent offenzulegen; 2. zu prüfen, wie die finanzielle Absicherung des Theaters in der Engelsburg über die Anschubfinanzierung im Haushalt 2026 hinaus gewährleistet werden kann; 3. darzustellen, welche Möglichkeiten bestehen, das Theater in der Engelsburg als dauerhaften kulturellen Ort im Frankfurter Westen zu sichern und weiterzuentwickeln; 4. die besondere Bedeutung des Theaters für kulturelle Teilhabe, kulturelle Bildung, Stadtteilarbeit und demokratische Begegnung bei der weiteren Bewertung angemessen zu berücksichtigen. Begründung: Mit der beschlossenen Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro wurde ein wichtiges Signal gesetzt, das Theater in der Engelsburg in seiner Aufbauphase zu unterstützen. Eine solche Förderung kann jedoch nur dann nachhaltig wirken, wenn zugleich eine Perspektive für die Verstetigung der entstehenden Strukturen besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellen
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 126 entstanden aus Vorlage: OF 61/6 vom 08.06.2026 Betreff: Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Schutz der renaturierten Nidda im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs derzeit sichergestellt wird; 2. mitzuteilen, a) wie viele Kontrollen im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs in den Jahren 2024 bis 2026 durchgeführt wurden; b) wie viele Verstöße festgestellt wurden; c) wie viele Verwarnungen beziehungsweise Bußgeldverfahren daraus resultierten; 3. zu bewerten, ob die bislang ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, die wiederkehrenden Verstöße gegen die Allgemeinverfügung wirksam zu unterbinden; 4. für den Fall, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht durchsetzbar sind, ein Konzept vorzulegen, mit welchen zusätzlichen personellen, organisatorischen oder baulichen Maßnahmen die Einhaltung der bestehenden Schutzvorschriften künftig gewährleistet werden soll. Begründung: Trotz der bestehenden Schutzvorschriften kommt es insbesondere an warmen Sonn- und Feiertagen weiterhin zu erheblichen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung zum Schutz der renaturierten Nidda im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs. Dem Ortsbeirat wurden aktuelle Fotos vorgelegt, die unter anderem größere Menschenansammlungen im Schutzbereich, das Baden in der Nidda, Picknicknutzungen, abgestellte motorisierte Fahrzeuge sowie erhebliche Vermüllungen dokumentieren. Die Situation führt nicht nur zu Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes und der dort geschützten Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch zu Unverständnis bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die geltenden Regeln halten. Die Stadt Frankfurt hat für den Bereich umfangreiche Schutzvorschriften erlassen. Wenn die dort ausdrücklich untersagten Nutzungen dennoch regelmäßig stattfinden, stellt sich die Frage, ob die bestehenden Maßnahmen zur Durchsetzung der Regelungen ausreichend sind. Der Ortsbeirat erwartet daher entweder eine wirksame Durchsetzung der bestehenden Regelungen oder die Vorlage geeigneter Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der Schutzvorschriften dauerhaft sichergestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1393

  • Streunerkatzenhilfe unterstützen
    OMOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 127 entstanden aus Vorlage: OF 62/6 vom 09.06.2026 Betreff: Streunerkatzenhilfe unterstützen Der Magistrat wird gebeten, 1. umgehend zusammen mit ExpertInnen vor Ort Lösungen zu entwickeln, wie die Lage der wachsenden Anzahl streunender und unversorgter Katzen im Ortsbezirk 6 verbessert werden kann; 2. die TSV Streunerhilfe Frankfurter Katz e. V. bei der dringlichen Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zur kurzfristigen Unterbringung von zur Kastration eingefangenen Streunerkatzen zu unterstützen. Begründung: Im Frankfurter Stadtgebiet besteht weiterhin eine erhebliche Population freilebender und verwilderter Katzen, insbesondere in Kleingartenanlagen, Randgebieten und infrastrukturell geprägten Flächen. Trotz bestehender Maßnahmen nach der Katzenschutzverordnung bleibt die Versorgungslage angespannt. Schätzungen gehen von bis zu 18.000 unkastrierten Streunerkatzen aus. Trotz der Einführung der Katzenschutzverordnung im Oktober 2024 ist zu verzeichnen, dass bisher trotz immenser Anstrengungen nur in wenigen Gebieten die Populationen unter Kontrolle sind. Dies trifft auch auf den Ortsbezirk 6 zu, besonders auf die Stadtteile Zeilsheim, Sindlingen, Unterliederbach und Höchst. Das Tierheim Hattersheim steht seit den letzten Fundtierverhandlungen nicht mehr in dem Umfang wie bisher für Fundtiere, z. B. aus diesen Stadtteilen zur Verfügung. Das verschärft die Gesamtsituation erheblich und führt aktuell zu einer unzureichenden Versorgung freilebender Katzen. Die notwendigen Maßnahmen bedeuten nicht nur eine dringend gebotene Unterstützung der Streunerkatzen, sondern auch einen Mehrwert für den Naturschutz, insbesondere durch eine Reduktion und Unfruchtbarmachung der Streunerkatzen besserer Bedingungen für Vögel, Kleinsäuger und Reptilien sowie die Verhinderung der Durchmischung mit der einheimischen Wildkatze. Zudem auch im Sinne der Gefahrenabwehr und öffentlichen Gesundheit die Verminderung von Gesundheitsrisiken (Zoonosen). Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat sich um das Problem kümmert und, zusammen mit ExpertInnen vor Ort, Lösungen erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1142

  • Frankfurt Höchst: Vorstellung der Studie zum Nutzungskonzept des Empfangsgebäudes des Höchster Bahnhofs
    VOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 22 entstanden aus Vorlage: OF 21/6 vom 17.05.2026 Betreff: Frankfurt Höchst: Vorstellung der Studie zum Nutzungskonzept des Empfangsgebäudes des Höchster Bahnhofs Vorgang: OM 1099/21 OBR 6; OM 5351/24 OBR 6; OM 7740/25 OBR 6; ST 560/26 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen in Bezug auf die Stellungnahme ST 560 vom 23. März 2026 zu beantworten: 1. Laut Stellungnahme soll eine denkmalgerechte Sanierung in Zusammenarbeit mit dem Magistrat erfolgen. Wie weit ist der Projektstand und welche Bauteile sollen bei der Sanierung berücksichtigt werden? 2. Die aufgestellten Gerüste dienen zur Absicherung der Verkehrssicherheit im Bahnhofgebäude aufgrund der schadhaften Dachkonstruktion. Wie gestaltet sich der Zeitplan der Dachsanierung und wann ist mit einem Abschluss dieser bei Entfernung der Gerüste zu rechnen? 3. Mehrfach hat der Ortsbeirat darum gebeten, über die aktuellen Sachstände des Objekts informiert zu werden. Aus der jüngsten Stellungnahme ist ersichtlich, dass dem Planungsdezernent bereits im Jahre 2024 eine Studie mit möglichem Nutzungskonzept vorgestellt wurde. Warum wurde der Ortsbeirat darüber nicht informiert? Was ist Gegenstand der Studie? Kann der Ortsbeirat ebenfalls über das potenzielle Nutzungskonzept der Studie in Kenntnis gesetzt werden? 4. Wie kann dabei der Wunsch des Ortsbeirats berücksichtigt werden, dass Bürgerinnen und Bürger Ideen zur Gestaltung der Immobilie (insbesondere dem Innenraum) miteinbringen können? 5. Welche Vorteile bringt die Freigabe der HOAI-Planungsphasen 1-2? Welcher zeitliche Horizont wird durch die potenzielle Bundesförderung angestrebt? Begründung: Mit der Anregung OM 1099 vom 23. November 2021 und der Anregung OM 5351 vom 16. April 2024 hatte der Ortsbeirat darauf gedrängt, eine Attraktivitätssteigerung des Empfangsgebäudes des Höchster Bahnhofes zu erzielen. Dabei wurde immer wieder der Wunsch geäußert, auch die Ansiedlung von Unternehmen zu prüfen und bei der Gestaltung Ideen der Bevölkerung miteinzubeziehen. In den Anregungen wurde zudem seitens des Ortsbeirats immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass eine transparente Darstellung der laufenden Verfahrens- und Planungsschritte gewünscht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1099 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5351 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7740 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 560

  • Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße – Reaktion auf die Stellungnahme ST 677
    VOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 23 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 17.05.2026 Betreff: Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße - Reaktion auf die Stellungnahme ST 677 Vorgang: OM 7722/25 OBR 6; ST 677/26 Mit der Stellungnahme vom 07. April 2026, ST 677, reagiert der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirats 6 zur Parksituation in der Marienberger Straße. Die Stellungnahme beantwortet wesentliche Fragestellungen des Ortsbeirats zur Anregung vom 25. November 2025, OM 7722, jedoch nur unzureichend und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Darstellung der straßenverkehrsrechtlichen Ausgangslage. Insbesondere bleibt die Fragestellung der Entwidmung eines Gehwegs offen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung könnte die Entwidmung eines Gehwegs durch Änderung des Bebauungsplans umgesetzt und somit das beidseitige Parken durch Anbringung eines Hinweisschildes straßenrechtlich bei Einhaltung der zitierten Gehweg- und Fahrbahnbreiten ermöglicht werden. Darüber hinaus regte der Ortsbeirat beim Magistrat an, entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen, die den hohen Parkdruck insbesondere in den Abendstunden mildern. Eine Antwort hierzu steht ebenfalls aus. Diesen Ausführungen vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurden zwischenzeitlich alternative Parkkonzepte geprüft? Als Beispiel könnte hierbei seitens des Magistrats die Einbeziehung des Einzelhandels angeführt werden (ähnlich wie auf dem Netto-Parkplatz im Stadtteil Nied) sowie die abendliche Öffnung des Parkhauses Saalbau Sossenheim außerhalb von Veranstaltungen. 2. Inwieweit wurde die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Entwidmung eines Gehwegs geprüft, um ein beidseitiges Parken bei Einhaltung der angeführten Geh- und Fahrbahnbreiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu ermöglichen? 3. Warum wurde das Halteverbot angeordnet, obgleich seit Monaten die Beantwortung des Mobilitätskonzeptes Sossenheim aussteht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7722 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 677

  • Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den Baumaßnahmen
    VOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 24 entstanden aus Vorlage: OF 26/6 vom 17.05.2026 Betreff: Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den Baumaßnahmen Vorgang: OM 6504/25 OBR 6 1. Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zur Anregung OM 6504 zu berichten. Die Anregung sieht vor, mit minimalem Aufwand an fünf Stellen im Sossenheimer Unterfeld einen größtmöglichen Schutz für den renaturierten Bereich der Nidda zu erreichen. 2. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, darüber zu berichten, wann die gefällten Bäume für die erforderlichen Maßnahmen der Renaturierung durch Aufforstung wieder ersetzt werden. Begründung: Die Nidda mit den angrenzenden Bereichen des Niedwalds und des Sossenheimer Unterfelds ist ein Naherholungsgebiet von großer Bedeutung für die Menschen im Frankfurter Westen. Der Schutz der Renaturierung und die Aufforstung - z. B. an den Stellen, an denen die beiden neuen Brücken stehen - sind noch offene Punkte beim Abschluss der Renaturierungsmaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6504

  • Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs Kosmos
    VOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 25 entstanden aus Vorlage: OF 28/6 vom 17.05.2026 Betreff: Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs Kosmos Dem Ortsbeirat wurden Informationen zugetragen, dass der Jugendtreff Kosmos aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Fachamtes geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Soll der Jugendtreff geschlossen werden? 2. Wann soll die Schließung erfolgen? 3. Welche Gründe liegen der Schließung zugrunde? 4. Wie wird seitens des Magistrats sichergestellt, dass das Betreuungsangebot im Stadtteil fortgeführt wird? 5. Wie sollen die Räumlichkeiten künftig werden? Begründung: Der Jugendtreff Kosmos erfüllt seit vielen Jahren eine wichtige soziale, pädagogische und integrative Funktion im Stadtteil. Er bietet Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum für Begegnung, Freizeitgestaltung, Bildung und persönliche Entwicklung. Besonders hervorzuheben ist dabei die kontinuierliche pädagogische Betreuung, die Unterstützung bei schulischen und beruflichen Perspektiven sowie das vielfältige Sport- und Freizeitangebot. Vor diesem Hintergrund sorgen Informationen über eine mögliche Schließung des Jugendtreffs für große Verunsicherung bei Jugendlichen, Eltern und Anwohnerinnen und Anwohnern im Stadtteil. Eine Schließung hätte erhebliche Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur vor Ort und würde insbesondere jungen Menschen wichtige Anlaufstellen und Unterstützungsangebote entziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1413

  • Unterliederbach: Weiter Handlungsbedarf für die Toilettenanlage des Pfadfinderstamms DPSG Stamm der Cherusker
    VOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 26 entstanden aus Vorlage: OF 30/6 vom 17.05.2026 Betreff: Unterliederbach: Weiter Handlungsbedarf für die Toilettenanlage des Pfadfinderstamms DPSG Stamm der Cherusker Vorgang: EA 61/24 OBR 6; B 22/25 Der Magistrat stellt in seinem Bericht vom 13.01.2025, B 22, fest, dass der beantragte Investitionskostenzuschuss von 10.000 Euro nicht für den Neubau der Anlage ausreicht. Der Magistrat kann wegen der Dringlichkeit anderer notwendiger Toilettenanlagen für den Doppelhaushalt 2024/2025 die Mittelverwendung für die gewünschte Toilettenanlage gemäß der Etatanregung EA 61 nicht sicherstellen. Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Etatanregung vom 16.04.2024, EA 61, dem Ortsbeirat zu berichten, wie die leider weiterhin offene Situation für die Pfadfinder gelöst werden soll. Zur nicht ausreichenden Summe von 10.000 Euro ist anzumerken, dass der Vorstand des Fördervereins und der Vorstand des Pfadfinderstammes DPSG Stamm der Cherusker in einer Projektbeschreibung dargelegt haben, dass die Kosten für die Anschaffung einer den Notwendigkeiten entsprechenden Toilettenanlage ausreichen werden. Eventuell darüber hinausgehende Kosten für Transport und Installation der Anlage werden aus Eigenmitteln des Fördervereins oder über Spenden und Sponsoren finanziert werden. Das Handlungsziel des Vereins ist, den Bürger*innen eine positive Antwort auf ihren Antrag zu ermöglichen, um die weitere Planung der Vereinsarbeit für Kinder und Jugendliche der umliegenden Stadtteile sicherstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 61 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 22

  • Neuberechnung des Erbbauzins in Goldstein
    VOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 27 entstanden aus Vorlage: OF 35/6 vom 16.05.2026 Betreff: Neuberechnung des Erbbauzins in Goldstein Vorgang: M 84/16; M 213/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob es durch die Neuregelung des Erbbauzinses dazu kommen kann, dass für selbstgenutztes Wohneigentum künftig ein Erbbauzins von 17 Euro pro Quadratmeter statt bisher acht Euro pro Quadratmeter zu entrichten ist und es somit zu einer Steigerung um 112,5 Prozent kommt; 2. im Interesse einer besseren Transparenz anhand von Beispielsrechnungen darzulegen, wie sich die Neuregelung der Bemessung des Erbpachtzinses konkret auswirkt, wobei nach Möglichkeit unterschiedliche praktische Beispiele (selbstgenutztes Grundstück, für Vermietungszwecke genutztes Grundstück) als Grundlage verwandt werden mögen und ob und welche Auswirkung die Reform der Berechnung der Bodenrichtwerte als Grundlage für Berechnung des Erbbauzinses hat; 3. darzulegen, wie Ziffer 1.3 der Vorlage M 213 praktisch anzuwenden ist, und welche Informationen und Unterlagen von Vermieter:innen vorzulegen sind, um "die Mieten fristgerecht nachzuweisen" und wie die Berechnung insbesondere gemäß Ziffer 1.3, zweiter Spiegelstrich zu erfolgen hat; 4. anhand eines fiktiven aber an der Realität angelehnten Beispielfalles darzulegen, wie die sog. Härtefallregelung nach Ziffer 1.4 ausgestaltet sein soll; 5. ein Beispiel für die Berechnung eines Zinsvorteils vorzulegen (Ziffern 2.1 und 2.2). Begründung: Wie schon bei der Veröffentlichung der Vorlage M 84 in 2016 hat die nunmehr vorgelegte M 213 zu einer großen Verunsicherung der Siedler:innen in Goldstein geführt. Das in der Anregung genannte Beispiel einer Steigerung von 112,5 Prozent ist aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat 6 herangetragen worden und es zeigt, wie groß die Verunsicherung ist, was angesichts solcher Steigerungen nicht verwunderlich ist. Viele Regelungen sind schwer verständlich und lassen vermuten, dass sie praktisch kaum umsetzbar sind. Daher ist es erforderlich, bei der Neuberechnung der Erbbauzinsen für mehr Transparenz zu sorgen und darzulegen, wie die Regelungen hinsichtlich der Festlegung und Nachprüfung des Erbbauzinses für vermietete Häuser praktisch angewandt werden sollen. Die Regelungen hierzu sind wenig verständlich, weil nicht immer klar ist, welche Bezugsgrößen gemeint sind, z. B. Begriff der "Mieteinnahmen". Unklar ist auch, wie die Kappungsgrenzen in Ziffer 1.3 zweiter Spiegelstrich auszulegen sind und mit welchen Bezugsgrößen ein angeblicher Zinsvorteil bei der Neufestsetzung des Erbbauzins zu berechnen ist. Wichtig ist es auch, mehr Transparenz in Bezug auf die Anwendung der Härtefallregelung herzustellen. Zu erläutern wäre beispielsweise, wie sich diese Härtefallregelung im Verhältnis zu einem ggf. bestehenden Anspruch auf Wohngeld verhält. Auch insoweit herrscht große Verunsicherung, gerade bei Rentner:innen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213

  • Aktueller Sachstand und Auswirkungen der Regionaltangente West (RTW) auf den Frankfurter Westen
    VOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 28 entstanden aus Vorlage: OF 36/6 vom 17.05.2026 Betreff: Aktueller Sachstand und Auswirkungen der Regionaltangente West (RTW) auf den Frankfurter Westen Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit dem aktuellen Sachstand und der aktuellen Berichterstattung der Regionaltangente West (RTW), insbesondere im Bereich "Frankfurt-Höchst", zu beantworten: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die zuletzt öffentlich bekannt gewordenen Verzögerungen im Bereich Bahnhof "Frankfurt-Höchst" auf den aktuellen Zeit- und Bauablauf der RTW? 2. Welche Meilensteine gelten aus Sicht des Magistrats derzeit als besonders kritisch für die termingerechte Fertigstellung des Projekts? 3. Welche zusätzlichen Kostenrisiken ergeben sich nach aktuellem Stand aus den Verzögerungen und technischen Schwierigkeiten im Bereich des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst"? 4. Welche finanziellen Risiken könnten hierbei unmittelbar oder mittelbar auf die Stadt Frankfurt am Main entfallen? 5. Welche Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten besitzt die Stadt Frankfurt am Main innerhalb der Projektgesellschaft beziehungsweise gegenüber den weiteren Projektpartnern, um auf Verzögerungen oder Kostensteigerungen zu reagieren? 6. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Magistrats beziehungsweise des Mobilitätsdezernats ergriffen, um den Projektfortschritt im Bereich des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" zu begleiten und bestehende Risiken zu minimieren? 7. Hält der Magistrat trotz der aktuellen Entwicklungen weiterhin an der vollständigen Inbetriebnahme der RTW bis Ende 2030 fest? Begründung: Die Regionaltangente West stellt eines der bedeutendsten Infrastruktur- und Nahverkehrsprojekte für den Frankfurter Westen sowie die gesamte Rhein-Main-Region dar. Insbesondere für die Stadtteile des Ortsbezirks 6 besitzt das Projekt eine erhebliche Bedeutung für die Verbesserung der tangentialen Verkehrsverbindungen, die Entlastung bestehender Verkehrsknoten sowie die langfristige Stärkung eines attraktiven öffentlichen Nahverkehrs. In den vergangenen Wochen wurde öffentlich über Verzögerungen und technische Schwierigkeiten im Bereich des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" berichtet. Gerade dieser Abschnitt gilt aufgrund seiner komplexen infrastrukturellen Anforderungen als einer der sensibelsten Bereiche des Gesamtprojekts. Vor diesem Hintergrund erscheint eine transparente Darstellung des aktuellen Sachstands sowie möglicher Auswirkungen auf Zeitplan, Kostenentwicklung und Belastungen für den Frankfurter Westen erforderlich. Der Ortsbeirat 6 bekennt sich ausdrücklich zur Bedeutung der RTW als zukunftsweisendes Infrastrukturprojekt. Gleichzeitig besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, frühzeitig Klarheit über bestehende Risiken, Steuerungsmöglichkeiten und die Auswirkungen auf die Stadt Frankfurt am Main zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Griesheim: Klarstellung zur Öffnung der Einbaumstraße
    VOB 6
    09.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 29 entstanden aus Vorlage: OF 54/6 vom 01.06.2026 Betreff: Griesheim: Klarstellung zur Öffnung der Einbaumstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Kriterien sind für die Öffnung der im Betreff genannten Straße relevant? 2. Was kann man unter der Aussage "Wann und wie lange die Anbindung geöffnet wird, hängt von der fachlichen Einschätzung der Frankfurter Verkehrsbehörde ab, die die aktuelle Verkehrssituation und die anstehenden Baustellen in Griesheim-Süd stets im Blick hat", verstehen? 3. Wie geht der Magistrat damit um, falls die Bürgerinnen und Bürger eine andere Einschätzung zum Verkehrsaufkommen haben als er selbst? 4. Was versteht der Magistrat unter der Aussage "nicht zwingend benötigt wird? 5. Welche Zeitfenster der Öffnung der Einbaumstraße stehen bereits jetzt sicher fest? 6. Schon jetzt fahren Lkw mit und ohne Anhänger zur Baustelle von TenneT, die das Umspannwerk "Griesheim" erweitern. Ist schon aus diesem Grunde eine Öffnung der Einbaumstraße jetzt dringend geboten? Wie ist an dieser Stelle die Andienung generell geplant? Begründung: Der Ortsbeirat bedankt sich für die rechtzeitige mit Schreiben vom Juni 2026 gegebene Information über die Maßnahmen an der Einbaumstraße ab 08.06.2026. Es besteht jedoch Klärungsbedarf zu der ein oder anderen Information aus dem Schreiben. Nach dem Verständnis des Ortsbeirates dient die Öffnung der Einbaumstraße zur Sicherstellung, dass der Teil zwischen Alte Falterstraße und Autobahn bzw. bis zu den Kleingärten Am Kirschpfad und Westend 1 für Rettungsfahrzeuge erreichbar bleibt und erreicht werden kann. Er sollte aber auch dazu dienen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Geschäftsleute in diesem Bereich von Griesheim-Süd die Möglichkeit haben, ihre Wohn- und Arbeitsstätte zu erreichen. Es würde auch zur Entlastung der Stroofstraße / Alt-Griesheim und des Bahnübergangs Elektronstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 6

  • a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-„Euthanasie“ umsetzen b) Grabsteine der NS-„Euthanasie“-Gräber in Frankfurt korrigieren
    B
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.06.2026, B 187 Betreff: a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-"Euthanasie" umsetzen b) Grabsteine der NS-"Euthanasie"-Gräber in Frankfurt korrigieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6895 - NR 1186/20 CDU/SPD/GRÜNE, NR 1273/20 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 358/25 - Der Magistrat kann mitteilen, dass die langwierigen und arbeitsintensiven Bemühungen hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung kürzlich zum Abschluss gebracht werden konnten. Der Frankfurter Hauptfriedhof steht als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Unter Beachtung der geltenden denkmalrechtlichen Richtlinien konnte einer der eingereichten Entwürfe durch das Denkmalamt Frankfurt positiv beschieden werden. Ausschlaggebend ist dabei die Wirkung der geplanten zusätzlichen Elemente am Gräberfeld für die Opfer der NS-"Euthanasie" in Bezug auf die Gesamtanlage. Die Umsetzung der Maßnahmen am Gräberfeld vor Ort kann in den nächsten Monaten operativ vorangetrieben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2020, NR 1186 Antrag vom 16.09.2020, NR 1273 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen CDU und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 187 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 24.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 187 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke., AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 419, 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 24.09.2026

  • Aufbau von Wassersportstätten
    B
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.06.2026, B 188 Betreff: Aufbau von Wassersportstätten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6779 - NR 1372/25 GRÜNE/SPD/Volt - Zwischenbericht: In diesem Zwischenbericht wird teilweise noch von unterschiedlichen Sachständen ausgegangen, da sich das Projekt im Laufe der Berichtserstellung weiter konkretisiert hat. Nicht allen Ämtern lagen die aktuellsten Informationen zum Zeitpunkt ihrer Beteiligung vor. Daher wird der Magistrat weitere Zwischenberichte erstellen, die sich dann auf den jeweiligen Sachstand beziehen. Bereits 2023 ist die "Initiative Rhein-Main-Welle" in Kontakt mit dem Sportkreis Frankfurt und über diesen an das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - herangetreten. Die Initiative setzt sich aus 50 Vertreter:innen der Wassersportvereine und Verbänden zusammen, darunter der Deutsche Kanu-Verband sowie zahlreiche Landesverbände. Ziel ist es, eine Wildwasserstrecke in Kombination mit einer Surfwelle zentral im Rhein-Main-Gebiet zu bauen. Der Bau eines Fisch-Umgehungsgerinnes kann mit einer Wildwasserstrecke kombiniert werden. In einigen deutschen Städten gibt es bereits Wildwasser-Strecken und Surfwellen, z.B. in München, Augsburg, Leipzig, Hohenlimburg, Lippstadt und Ulm, jedoch liegt keine dieser Strecken im näheren Umkreis des Rhein-Main Gebiets. Erster Meilenstein für dieses Projekt ist die Finanzierung und Initiierung einer Naturverträglichkeits- und Machbarkeitsstudie, die verschiedene potenzielle Standorte an den Staustufen des Mains für einen Wildwasser- und Surf-Park in Betracht zieht. Die ins Auge gefassten Staustufen entlang des hessischen Mainabschnitts sind Krotzenburg, Mühlheim, Offenbach, Frankfurt-Griesheim, Eddersheim und Kostheim. Mit der Staustufe Griesheim liegt eine der Staustufen auch im Zuständigkeitsbereich der Frankfurter Behörden. Kultureller und sozialer Nutzen für die Region: · Ein Wildwasser- und Surf-Park hat auch für Nicht-Sportlerinnen und -Sportler einen hohen Freizeitwert. · Eingebettet in eine Parkanlage lädt er zum Verweilen und Spazieren ein. · Vereine und Schulen können dort den Kinder-, Jugend- und Schulsport stärken. Mit zunehmender Konkretisierung des Vorhabens ist die Initiative 2025 erneut an die Stadt Frankfurt am Main herangetreten. Daraufhin hat das Dezernat I (Sportamt) am 30. April 2025 eine Behördenrunde einberufen, bei der das geplante Vorhaben sowie die möglichen Standorte von den Vertreter:innen der Initiative erläutert wurden. Folgende Behörden und Ämter waren anwesend: · Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - Sportamt · Umweltamt / untere Naturschutzbehörde · Grünflächenamt · Wasser- Schifffahrtsverwaltung (WSV) · Wasserstraßen Neubauamt (WNA) · Regierungspräsidium · Hessisches Ministerium für Familie, Senioren und Sport · Hessisches Wirtschaftsministerium · Sportkreis Frankfurt · Initiative Rhein-Main-Welle Darüber hinaus fand am 5. August 2025 eine Besichtigung der Kanustrecke in Bad Kreuznach statt, die einige Elemente enthält, die sich auch in der zukünftigen Wildwasserstrecke wiederfinden sollen. Eingeladen waren die Teilnehmer:innen der Behördenrunde. Die geforderte Machbarkeitsstudie wurde im Jahr 2025 bereits vom Deutschen Kanuverband beauftragt und vom Ingenieurbüro Kauppert aus Karlsruhe durchgeführt. Dazu wurden alle oben genannten Standorte betrachtet und nach festgelegten Kriterien begutachtet. Dazu zählen unter anderem Aspekte der Wasserwirtschaft, Naturverträglichkeit sowie der Infrastruktur. Die Kriterien wurden zu Beginn der Studie im Rahmen eines Workshops, eingeladen über den DKV, erarbeitet. Eingeladen waren die Vertreter:innen o.g. Behördenrunde sowie weitere zuständige Behörden und Organisationen. Vertreter:innen des Umwelt- und Grünflächenamtes haben nicht teilgenommen. Die Machbarkeitsstudie wurde vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege mitfinanziert. WSV, das Regierungspräsidium Darmstadt sowie das Grünflächenamt und das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main haben zum Stand der Dinge aus ihrer Sicht sehr umfangreiche Stellungnahmen erarbeitet, in denen die wichtigsten Punkte der jeweiligen Arbeitsbereiche in Bezug auf die Umsetzung einer Kanustrecke hinterlegt sind. Am 27. Januar 2026 wurden im Rahmen eines Onlinetermins die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie den zuständigen Kolleg:innen der Ämter und Behörden vorgestellt. Die Untersuchung der sechs hessischen Main-Staustufen zeigt klar: Frankfurt-Griesheim (nördliches Ufer) erfüllt zentrale technische und strategische Anforderungen. Folgende Voraussetzungen sind am Standort Griesheim gegeben: · Größte Fallhöhe (4,5m) → optimale Strömung & attraktive Wildwasserbedingungen · Kurze Leitungswege → geringere Baukosten, weniger Flächenbedarf · Nutzbare Brachflächen → vorhanden · Fahrrinne liegt auf der gegenüberliegenden Main-Seite → höhere Sicherheit · Zentrale Lage in der Metropolregion Rhein-Main → kurze Anfahrtswege · Sehr gute Erreichbarkeit für Schulen, Vereine, Wasserrettung, Feuerwehr, Leistungssport · Anbindung zur Partnerschule des Olympiastützpunktes und zum Sportcampus möglich · Stärkung von Natursport & Jugendarbeit mitten in Frankfurt · Parkanlage: Naturnahe Freiraumgestaltung → Platz für Biodiversität, Freizeit und Erholung · Möglichkeit zur Schaffung ökologisch wertvoller Flachwasserzonen im Bereich der Wiedereinmündung in den Main Der Deutsche Kanu-Verband als Initiator der Initiative muss nun die weiteren Schritte im Prozess vornehmen. Dazu gehört eine vertiefte Prüfung der als geeignet bewerteten Standorte sowie die Erstellung eines Betreiberkonzeptes. Ein genauer Zeit- bzw. Projektplan liegt aktuell noch nicht vor. Bei einer weiterhin positiven Bewertung des Standortes Griesheim steht die Stadtverwaltung der Initiative "Rhein-Main-Welle" gern für die zukünftige Begleitung des Prozesses unterstützend zur Seite, zumal das Sportamt aus sportfachlicher Sicht den Bau einer solchen Strecke in Frankfurt am Main begrüßt. Die Initiative Rhein-Main-Welle verfolgt das Ziel, einen Wildwasser- und Surfpark im Rhein-Main-Gebiet umzusetzen. Hierbei handelt es sich um ein separates, künstliches Gerinne, welches als Wildwasserstrecke mit Surfwelle ausgebaut werden soll und das Gefälle sowie einen Teil des Wasserabflusses an einer bestehenden Staustufe nutzen soll. Neben dem eigentlichen Gerinne sind weitere bauliche Anlagen wie Sozialeinrichtungen (WCs, Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräume), Bootsschleppe, Materiallager, Wege zur Erschließung der Anlage, Brücken, Beleuchtungsanlagen, Parkplätze etc. notwendig. Nach Rücksprache mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sowie der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Frankfurt (RPUF) als potentielle Planfeststellungsbehörde, sind die beiden wesentlichen Akteur:innen derzeit weder in die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie durch den DKV eingebunden, noch liegt ihnen die Studie vor. Erst nach Vorliegen und Prüfung der Studienergebnisse, sollen weitere Schritte mit dem DKV geplant und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Die WSV teilte mit, sie haben lediglich Daten zu den sechs betrachteten Mainschleusen beigesteuert. Das RPUF hat dem Kanuverband eine Auflistung an zu betrachtenden Kriterien mitgeteilt, die spätestens im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, besser jedoch bereits in der Machbarkeitsstudie, berücksichtigt werden müssen. Neben den im Beschluss erwähnten Belangen der Schifffahrt sind das u.a. die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit der Herstellung der Durchgängigkeit, genehmigte oder geplante Betriebsweisen der bestehenden Wasserkraftanlagen, Altlastenflächen in den Vorländern, der Schutz aquatischer Lebewesen sowie umfangreiche naturschutzfachliche Belange. Insbesondere die Herstellung der Durchgängigkeit für die Fischfauna nach den Vorgaben der EU-WRRL hat an den untersuchten Staustufen oberste Priorität. Durch die Planung und Umsetzung des Vorhabens darf die Zielerreichung bzw. die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen nach WRRL, wie Fischauf- und -abstiegsanlagen oder Gewässerrenaturierungsmaßnahmen, nicht erschwert oder gefährdet werden. Grundsätzlich haben Gewässer, wie Main und Nidda, mit ihren Ufern und die angrenzenden Grünflächen eine sehr hohe Bedeutung für Arten- und Biotopschutz. Vorhandene Entwicklungspotenziale zur Renaturierung sollten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, wie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie oder der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, ausgeschöpft werden. Außerdem sind die Ziele und Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes sowie die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen der Stadt Frankfurt zu berücksichtigen. Für Gewässer und ihre Ufer, die in der hochwertigen Zone II liegen gilt u.a. folgende Zweckbestimmung: "die Erhaltung der für den Landschaftsraum typischen Auenlandschaft mit ihren Still- und Fließgewässern einschließlich ihrer Ufervegetation, (...) wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und wegen ihrer besonderen Bedeutung für die landschaftsgebundenen Erholung, (...) ferner der Schutz und die Förderung artenreicher Lebensräume, insbesondere in den Auenbereichen (...) sowie die Sicherung und Entwicklung der Landschaft, in ihrer naturraumtypischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit, insbesondere wegen ihrer Bedeutung für die Naherholung sowie die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Vegetation und der vielfältigen Biotopstrukturen als Lebensstätten und Standort zahlreicher Tier- und Pflanzenarten." Zu beachten sind weiterhin die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Auch die Auswirkungen des Vorhabens in den Uferbereichen auf die Erholungsfunktion für die Öffentlichkeit sowie die nicht unerhebliche Flächeninanspruchnahme für eine technisch ausgebaute Wildwasserstrecke mit dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen müssen von Anfang an mitbetrachtet werden. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass das Vogelschutzgebiet "Untermainschleusen" in unmittelbarer Nähe zur Schleuse Griesheim liegt. Es gilt als eines der Top-5-Brutgebiete für die Arten Graureiher und Saatkrähe. Es stellt eines der wichtigsten Brutgebiete für den Kormoran und eines der wichtigsten Rastgebiete für Wasservögel dar. Im Maßnahmenplan wird dargestellt, dass die Reduzierung von Störungen essentiell für die positive Entwicklung des Gebietes ist. Laut Maßnahmenplan ist die Beschränkung des Freizeitverkehrs auf dem Gewässer sowie die Einrichtung von Ruhezonen für Wasservögel notwendig. Zudem sind die Sicherung der an die Wasserflächen angrenzenden Grünlandbereiche als Nahrungshabitat als Erhaltungsziel definiert. Es ist daher auszuschließen, dass eine bauliche Wildwasserstrecke zu einer Zunahme intensiver Störungen (bau- und betriebsbedingt) im Gebiet sowie zu einem flächigen Verlust der Grünlandbestände am Mainufer führen würde. Die Verträglichkeit des Projektes mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes im Sinne des § 34 Bundesnaturschutzgesetz ist zu prüfen. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass bei einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Wildwasser- und Surfparks am Main sehr viele umwelt- und naturschutzfachlichen Belange, die später auch in einem Genehmigungsverfahren geprüft werden müssen, zu berücksichtigen und näher zu untersuchen sind. Ob dies im Rahmen der bereits beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgt und welcher Standort als Ergebnis der Studie als realisierbar weiterverfolgt wird, bleibt abzuwarten. Dies gilt insbesondere, da bisher weder die zuständige Genehmigungsbehörde noch die WSV als Gewässereigentümer:in am Main und Betreiber:in der Staustufen in die Erstellung der Studie eingebunden sind. Um parallele Untersuchungen zu vermeiden, insbesondere da bereits öffentliche Mittel in die Erstellung der laufenden Studie geflossen sind, empfehlen wir zunächst das Ergebnis der Studie sowie die danach geplanten Abstimmungsgespräche zwischen dem DKV, dem RPUF und der WSV abzuwarten. Sofern sich der Standort Griesheim als möglicher Vorzugsstandort herausstellt, ist eine frühzeitige Einbindung in Bezug auf die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf ggf. erforderliche Gutachten, der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Im Falle konkreter Standortprüfungen im Bereich von Main und Nidda wird eine fachliche Beteiligung als erforderlich angesehen, sofern öffentliche Grün- und Freiflächen, Uferbereiche sowie landschaftlich oder naturschutzfachlich sensible Räume in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamtes berührt sind. Eine proaktive Entwicklung, Trägerschaft oder der Betrieb entsprechender Projekte ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich können Angebote des Natursports sowie eine qualitätsvolle Weiterentwicklung stadtnaher Erholungsräume zur Attraktivität der Naherholung beitragen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass bestehende Grün- und Freiraumfunktionen gewahrt bleiben. Sofern potenzielle Standorte in städtischen Grünanlagen, im GrünGürtel oder in landschaftlich geprägten Uferbereichen liegen, sind im Rahmen von Machbarkeits- und Naturverträglichkeitsprüfungen die Vereinbarkeit mit bestehenden Nutzungen (Erholung, Natur- und Artenschutz, Wege) sowie mögliche Auswirkungen auf Vegetation, Uferstrukturen und Biotope fachlich zu bewerten. Aus betrieblicher Sicht ist klar abzugrenzen, dass aus der Realisierung möglicher Wassersportangebote keine zusätzlichen Pflege-, Unterhaltungs-, Reinigungs- oder Verkehrssicherungspflichten für das Grünflächenamt entstehen dürfen. Zuständigkeiten für Betrieb und Unterhaltung sind eindeutig festzulegen - insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen. Von besonderer Bedeutung ist zudem das Thema der Besucherlenkung. Neue Angebote mit hoher Magnetwirkung können zu punktuellen Überlastungen von Grün- und Uferbereichen führen. Entsprechende Konzepte zur Steuerung der Nutzung sowie zur Erreichbarkeit, Anfahrt und Zugang sind daher Voraussetzung, um Beeinträchtigungen angrenzender Grünräume zu vermeiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.09.2025, NR 1372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 188 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 188 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 188 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 389, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport vom 22.09.2026

  • Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen auf dem Diesterwegplatz
    B
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.06.2026, B 189 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen auf dem Diesterwegplatz Vorgang: OI 145/26 OBR 5 Mittel aus dem E 201 wurden nicht in das Haushaltsjahr 2026 übertragen, somit stehen aktuell keine Mittel für Zusatzmaßnahmen zur Verfügung. Die notwendigen Instandsetzungsarbeiten werden nach der Kontrolle durch das Amt für Straßenbau und Erschließung getätigt. Die Platzierung der Papierkörbe berücksichtigt verschiedene Belange. Neben dem Wunsch nach "kurzen Wegen" bei Nutzung der Bänke spielt das Thema der möglichen Geruchsbelästigung (insbesondere bei sehr heißen Temperaturen) wie auch das mögliche Anziehen von stechenden Insekten (Entsorgung von süßen Getränken/ Lebensmitteln) eine Rolle bei der Standortwahl. Der Magistrat prüft, inwieweit das "Regelangebot" erweitert werden kann. In der Regel kommt hierbei das Modell "Dinova" zum Einsatz, welches durch die Haube über dem Einwurf "krähensicher" ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 27.02.2026, OI 145 Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 147, 2. Sitzung des OBR 5 vom 19.06.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main
    B
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.06.2026, B 190 Betreff: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6500 - l. B 279/25 - Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main, Berichtsjahr 2025 Quote weiterhin hoch - bei leicht steigender Tendenz Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main im Berichtsjahr 2025 zeigt ein Bild, das sich deutlich von der bundesweiten Entwicklung abhebt. Während der allgemeine Arbeitsmarkt in Deutschland zunehmend unter Inklusionsbarrieren leidet, nimmt die Stadt Frankfurt ihre soziale Verantwortung weiterhin aktiv wahr. Mit einer durchschnittlichen Beschäftigungsquote von 9,48 Prozent im Jahr 2025 übertrifft die Stadtverwaltung die gesetzliche Vorgabe von fünf Prozent fast um das Doppelte. Nachdem die Quote in den Vorjahren nach 2023 leicht gesunken war, ist aktuell wieder eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Dennoch wurde die historisch stabile Marke von zehn Prozent, die bis einschließlich 2023 das Bild prägte, im aktuellen Berichtszeitraum noch nicht wieder erreicht. Trotz der Differenz bleibt Frankfurt ein Vorbild für die berufliche Teilhabe im öffentlichen Dienst. Dieser Erfolg steht in Kontrast zur gesamtdeutschen Lage, die sich laut dem Inklusionsbarometer Arbeit 2025 der Aktion Mensch drastisch verschlechtert hat. Bundesweit stieg die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung auf einen Jahresschnitt von 184.720 Personen an. Die Arbeitslosenquote dieser Gruppe ist mit fast 12 Prozent doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote in Deutschland. Dies verdeutlicht, dass Menschen mit Behinderung trotz des herrschenden Fachkräftemangels weiterhin überproportional oft von Arbeitslosigkeit betroffen sind und viele Hürden den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erschweren. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Stadt Frankfurt am Main durch ihre stabil hohe Quote eine wichtige Pufferfunktion übernimmt und zeigt, dass Inklusion machbar ist. Arbeitslosenzahl von Menschen mit Behinderung von 2019 bis 2025 Quelle: Inklusionsbarometer "Aktion Mensch" von November 202 Einsatz für eine inklusive Gesellschaft Der Einsatz für eine inklusive Gesellschaft ist für die Stadt Frankfurt am Main weit mehr als eine gesetzliche Pflicht; er ist ein zentraler Pfeiler der städtischen Personalpolitik. In einer Zeit, in der der Fachkräftebedarf stetig wächst, ist die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben nicht nur eine soziale Notwendigkeit, sondern auch eine wirtschaftliche Chance. Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, hat die Stadt in ihren Inklusionsrichtlinien das Ziel verankert, die Beschäftigungsquote dauerhaft bei zehn Prozent zu stabilisieren. Damit setzt sie ein klares Zeichen gegen den allgemeinen Markttrend und entwickelt bereits heute proaktive Strategien, um dieses Niveau langfristig zu sichern. Diese Vorreiterrolle wird besonders im Vergleich zur gesamtdeutschen Situation deutlich. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes sollte durch Instrumente wie die neu eingeführte vierte Staffel der Ausgleichsabgabe - die seit dem 31. März 2025 fällig wird - dazu beitragen, dass mehr Arbeitgebende die Quote von fünf Prozent zu erfüllen. Dennoch zeigt die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit bisher keine echte Trendumkehr. Während im öffentlichen Sektor rund 71 Prozent der Arbeitgebenden ihre Beschäftigungspflicht erfüllen, liegt dieser Anteil in der Gesamtwirtschaft deutlich niedriger: Nur etwa 39 bis 40 Prozent aller beschäftigungspflichtigen Betriebe besetzen im Jahr 2025 tatsächlich alle vorgeschriebenen Pflichtarbeitsplätze (Quelle Bundesagentur für Arbeit 2026). Die Stadt Frankfurt am Main hebt sich von dieser Entwicklung mit ihrer Quote von 9,48 Prozent auch im Jahr 2025 deutlich ab. Während bundesweit viele Unternehmen noch immer den Weg der Ausgleichszahlung wählen, beweist die Stadt Frankfurt, dass Inklusion durch gezielte Förderung und klare interne Richtlinien erfolgreich gelebt werden kann. Damit bleibt die Stadtverwaltung ein entscheidender Motor für die berufliche Integration und ein Vorbild für einen inklusiven Arbeitsmarkt der Zukunft. Auszüge aus dem Bericht "Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2025" der Agentur für Arbeit • Die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren lag mit einer Erwerbsquote von 52,7 Prozent im Jahr 2024 (jüngere Daten liegen nicht vor) deutlich niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung (80,1 Prozent). • Der Zugang schwerbehinderter (und ihnen gleichgestellter) Menschen in Arbeitslosigkeit lag im Jahr 2025 über dem Niveau des Vorjahres (+1,3 Prozent). • 2025 waren durchschnittlich 185.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos (+9.000 im Vergleich zu 2024). Ihre Arbeitslosenquote lag bei 12 Prozent (+ 0,4 Prozent im Vergleich zu 2024) • Im Durchschnitt des Jahres 2025 haben 56.000 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr wird ein Minus von 4.000 oder sechs Prozent ausgewiesen. • Fast jeder fünfte beschäftigte schwerbehinderte Mensch übt eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aus. • Im Jahr 2025 meldeten sich 1,4 Prozent mehr schwerbehinderte Menschen aus Erwerbstätigkeit arbeitslos als im Vorjahr. Entwicklung der Schwerbehindertenquote im Kreis Frankfurt am Main Weiterhin sinkende Quoten bei den privaten- und öffentlichen Arbeitgebenden. Auch für 2025 ist mit keinen Anhebungen der Quoten zu rechnen. *Quelle: derzeit aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Gebietsstand März 2026, Berichtsjahr 2024 Kreis Frankfurt am Mai Maßnahmen zur Sicherung der Teilhabe und des Arbeitsplatzes in 2025 Eine besondere Maßnahme ist hier hervorzuheben: Ein besonderes Augenmerk liegt auf der stetigen Verbesserung der baulichen und sicherheitstechnischen Infrastruktur. Als besondere Einzelmaßnahme ist hierbei der Einbau einer speziellen Brandmeldeanlage für gehörlose Menschen im Personal- und Organisationsamt in der Münchener Straße 1 hervorzuheben. Dieses Projekt verdeutlicht, wie technische Barrieren gezielt abgebaut werden, um die Sicherheit und Selbstständigkeit aller Beschäftigten im Notfall zu garantieren. Finanziell unterstützt wurde dieses wichtige Vorhaben durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen, der die Maßnahme mit einer Bezuschussung in Höhe von 10.640,35 € förderte. Weiterhin wurden im Berichtsjahr 68 schwerbehinderte Mitarbeitende mit unterstützenden Maßnahmen vom Personal- und Organisationsamt betreut und mit einem breit gefächerten Angebot von Hilfsmitteln technischer Art und zu beantragender Hilfen nach dem SGB IX § 185 unterstützt. Auszugsweise werden im Folgenden im Berichtsjahr realisierte Maßnahmen zur Inklusion vorgestellt. Sie wurden zu einem großen Teil vom Integrationsamt bezuschusst wie zum Beispiel: - Lizenzbeschaffung für sechs schwerbehinderte, stark seheingeschränkte Mitarbeitende der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main für Großschriftsoftware und Screenreader - Sieben Ausstattungen mit speziellen behinderungsgerechten ergonomischen Stühlen und Tischen - Verschiedene Technik für höreingeschränkte Mitarbeitende - Diverse Techniken für sehbehinderte Mitarbeitende, wie zum Beispiel elektronische Leselupen - Anträge auf Bezuschussung von behinderungsgerechten Parkplätzen - Anträge beim Landeswohlfahrtsverband auf Abgeltung besonderer Erschwernisse zur Arbeitsplatzerhaltung bei den Ämtern und Betrieben - Bedarfsorientierte Unterstützung und Betreuung von fünf schwerbehinderten Auszubildenen, unter anderem durch behindertengerechte Technik Auswahl und Bereitstellung von Fremdleistungen - Kurzfristiger Einsatz von Gebärdendolmetschenden - Organisieren von besonderen Schulungen in Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Firmen - Anmieten von Parkflächen für Menschen mit besonderen Behinderungen Unkomplizierte Antragsverfahren für unterstützende Maßnahmen Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main erleichtert ihren Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung auch die Beantragung notwendiger Unterstützung durch klare Verfahren: - Anträge zu baulichen Veränderungen in den Ämtern und Betrieben, wie beispielsweise die barrierefreie Öffnung von Brandschutztüren. - Anträge auf Beschäftigungssicherungszuschüsse beim Landeswohlfahrtsverband für Mitarbeitende, deren Leistungsfähigkeit sich verändert hat. - Die Abwicklung sämtlicher Antragsverfahren bei Rehabilitationsträgern. Kompetente Beratung zur Arbeitsplatzausstattung als Voraussetzung für einen inklusiven Arbeitsplatz - Das Personal- und Organisationsamt bietet umfassende Beratungen an, auch direkt vor Ort am Arbeitsplatz. - Es wird sorgfältig nach der bestmöglichen Hilfsmittelversorgung recherchiert. - Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Firmen zur Beschaffung der benötigten Hilfsmittel ist gewährleistet Ausbildung und Studium mit Blick in die Zukunft Im Berichtsjahr befanden sich 17 schwerbehinderte junge Menschen in einem Ausbildungsverhältnis bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main. Um ein wirklich inklusives Arbeits- und Lernumfeld zu schaffen, werden jedes Jahr umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören: - Sorgfältige Barrierefreiheitsprüfungen. - Die Bereitstellung und Beantragung der notwendigen technischen Ausstattungen. - Beratungen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsteam. - Eine enge Zusammenarbeit mit externen Kooperationsstellen. Unterstützende Maßnahmen werden stets individuell und flexibel gestaltet. Ein respektvoller und vertrauensvoller Umgang bildet dabei die Grundlage, um den Nachwuchskräften einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen und eine zukunftsorientierte Perspektive zu entwickeln. Qualifizierung für neu gewählte Vertrauenspersonen "Kommunikation und Arbeitsmethodik verbessern" Ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Inklusionsarbeit bei der Stadt Frankfurt am Main ist die kontinuierliche Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen (SBV). Um die Handlungsfähigkeit der gewählten Interessenvertreter:innen sicherzustellen, wurde bereits im Rahmen der Inklusionsvereinbarung für die Wahlperiode 2019-2022 ein umfassendes Qualifizierungskonzept entwickelt. Ziel dieses gemeinsam mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat initiierten Programms ist es, insbesondere neu gewählten (stellvertretenden) Vertrauenspersonen das nötige Handwerkszeug für ihre anspruchsvolle Tätigkeit zu vermitteln. Nachdem in den Jahren 2023 und 2024 mit den Seminaren "Basiswissen I und II" des Integrationsamtes das rechtliche Fundament gelegt wurde, folgte 2024 die praxisnahe Fortbildung "FiF - Inklusion: Die Behindertenrechtskonvention in der Praxis". Zur konsequenten Fortführung dieses Konzepts wurde im Berichtsjahr 2025 die Fortbildung "Kommunikation und Arbeitsmethodik verbessern" angeboten. Dies zielte darauf ab, die Vermittlungs- und Beratungskompetenz der Vertrauenspersonen weiter zu professionalisieren, um in schwierigen Gesprächssituationen sicher agieren und Arbeitsprozesse effizienter strukturieren zu können. Die Veranstaltung erwies sich als voller Erfolg und stieß auf eine außerordentlich hohe Resonanz. Neben der reinen Wissensvermittlung wurde insbesondere der anschließende Erfahrungsaustausch von den Teilnehmenden als gewinnbringend bewertet. Dieser kollegiale Dialog unterstützt die Schwerbehindertenvertretungen maßgeblich bei ihrer wertvollen Arbeit und trägt dazu bei, die Inklusionsziele der Stadtverwaltung Frankfurt am Main im Arbeitsalltag wirksam und kompetent umzusetzen. Inklusionsvereinbarung: Projektauftrag 3 "Inklusionsrichtlinien stärken" 2023 - 2026 Ein weiterer Meilenstein im Berichtsjahr 2025 war die Fachtagung "Inklusionsrichtlinien stärken", die am 1. Juli auf Initiative des Personal- und Organisationsamtes stattfand. In enger Zusammenarbeit mit der gesamtstädtischen Inklusionsbeauftragten und der Gesamtschwerbehindertenvertretung wurden Schwerbehindertenvertretungen, örtliche Inklusionsbeauftragte sowie Personalrät:innen eingeladen, um die bestehende Inklusionsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main kritisch zu reflektieren und als verbindliche Handlungsgrundlage auf den Prüfstand zu stellen. Das innovative Format der Tagung ermöglichte es den Teilnehmenden, sich an verschiedenen Themenstationen - sogenannten "Marktplätzen" - intensiv mit spezifischen Schwerpunkten auseinanderzusetzen. Im Fokus standen dabei die folgenden zentralen Handlungsfelder: · Hilfsmittel und technische Unterstützung: Möglichkeiten zur Optimierung der individuellen Arbeitsplatzausstattung. · Inkludierte Gefährdungsbeurteilung: Ansätze zur präventiven Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen für Menschen mit Einschränkungen. · Bauliche Barrierefreiheit: Diskussion über physische Zugänge und die Gestaltung städtischer Liegenschaften. · Digitale Barrierefreiheit: Strategien zur barrierefreien Gestaltung der IT-Infrastruktur und Softwareanwendungen. Diese Marktplätze boten nicht nur wertvolle Informationen zu den aktuellen Standards, sondern dienten vor allem als Plattform für eine lebhafte Diskussion über die bestehenden Gegebenheiten und die Auslotung konkreter Handlungsmöglichkeiten. In der Nachbetrachtung erwies sich die Veranstaltung als überaus lohnend: Der gewonnene positive Input und die praxisnahen Anregungen der Akteur:innen bilden nun eine fundierte Basis, um die städtischen Inklusionsrichtlinien gezielt weiterzuentwickeln, die Ziele für die nächste Wahlperiode zu setzen und damit die Teilhabe innerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main nachhaltig zu verbessern. Haushaltsansatz Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt sind ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden. Aussicht Mit Blick auf die Zukunft wird die Stadt Frankfurt am Main ihr vielseitiges Engagement zur Inklusion schwerbehinderter Menschen konsequent fortführen. Angesichts der drängenden demografischen Veränderungen werden die Strategien zur Fachkräftesicherung kontinuierlich optimiert. Dabei misst die Stadtverwaltung dem wertvollen Potenzial von Menschen mit Behinderungen eine Schlüsselrolle bei, um den künftigen personellen Herausforderungen kompetent zu begegnen. Im Rahmen der festgelegten Ziele der Inklusionsvereinbarung werden die städtischen Rahmenbedingungen auch künftig kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Ziel ist es, diese flexibel an aktuelle Bedarfe und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen, um die Vorreiterrolle Frankfurts als inklusive Arbeitgeberin langfristig zu sichern und weiter auszubauen. Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage 1_Datenuebersicht (ca. 70 KB) Anlage 2_Gesamtschwerbehindertenvertretung_St (ca. 8 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 279 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 190 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 291, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2026 Aktenzeichen: 11-0

  • Vorschlag zur Wahl eines Vertreters der Stadt Frankfurt am Main in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nidda
    M
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.06.2026, M 85 Betreff: Vorschlag zur Wahl eines Vertreters der Stadt Frankfurt am Main in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 658 (M 127) Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main empfiehlt als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nidda Herrn Dipl. Kfm. Karsten Jost und Herrn Michael Rockstroh (Magistratsoberrat) als dessen Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung zu benennen. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main ist Mitglied des Wasserverbandes Nidda, der für sie die Unterhaltungsmaßnahmen an der Nidda von der Stadtgrenze zur Stadt Bad Vilbel bis zum Eschersheimer Wehr durchführt. Gemäß § 8 der Satzung des Wasserverbandes Nidda besteht die Verbandsversammlung aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Diese werden im Falle der Verhinderung durch eine Ersatzperson vertreten. Die Vertreter der Verbandsmitglieder scheiden mit Beendigung des Amtes oder der Anstellung aus der Verbandsversammlung aus. Die Stadt Frankfurt am Main ist in der Verbandsversammlung vertreten und stellt auch ein Mitglied im Vorstand. Herr Jost und dessen Vertreter Herr Rockstroh (Magistratsoberrat) waren bereits in der vergangenen Wahlperiode als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Verbandsversammlung benannt. Die Benennung soll auch für die neue Wahlperiode weiterhin gelten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2021, M 127 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP; Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW; Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 351, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 00-15-0

  • Vorschlag zur Wahl eines Vertreters der Stadt Frankfurt am Main in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet-Ried
    M
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.06.2026, M 86 Betreff: Vorschlag zur Wahl eines Vertreters der Stadt Frankfurt am Main in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet-Ried Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 656 (M 125) Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main empfiehlt als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet-Ried Herrn Dipl. Kfm. Karsten Jost und Herrn Michael Rockstroh (Magistratsoberrat) als dessen Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung zu benennen. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main ist Mitglied des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet-Ried, der für sie die Unterhaltungsmaßnahmen am Hengstbach/Gundbach/Schwarzbach im Stadtgebiet Frankfurt am Main durchführt. Gemäß § 9 der Satzung des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet-Ried besteht die Verbandsversammlung aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Diese werden im Falle der Verhinderung durch eine Ersatzperson vertreten. Die Vertreter der Verbandsmitglieder scheiden mit Beendigung des Amtes oder der Anstellung aus der Verbandsversammlung aus. Die Stadt Frankfurt am Main ist in der Verbandsversammlung vertreten und stellt auch ein Mitglied im Vorstand. Herr Jost und dessen Vertreter Herr Rockstroh (Magistratsoberrat) waren bereits in der vergangenen Wahlperiode als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Verbandsversammlung benannt. Die Benennung soll auch für die neue Wahlperiode weiterhin gelten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2021, M 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP; Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW; Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 352, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 00-15-0

  • Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/Carbonestraße
    OFOB 12
    08.06.2026 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2026, OF 25/12 Betreff: Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/Carbonestraße Vorgang: M 2/26 Der Magistrat wird gebeten, in Aktualisierung der Fragen aus V 727 vom 14.7.2023 über die Entwicklung der Flächen im Bereich zwischen Talstraße, Kalbacher Hauptstraße, Bonifatiusstraße und A 661 zu berichten und hierbei die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse erbrachten die 12-monatigen Lärm- und Luftmessungen für den zwischenzeitlich erwogenen Schulneubau? 2. Kann im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 947 "Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße" (siehe M 2 vom 5.1.2026) im Laufe des Jahres 2026 der aktuelle Zwischenstand dem Ortsbeirat 12 präsentiert werden? 3. Können die Bestandsgebäude Talstraße 107 und 107a für die Dauer von 5 Jahren oder länger an die kommunale Fördergesellschaft Radar verpachtet werden, so dass Fördermittel zur Ertüchtigung der Gebäude (insbesondere Wasser und Strom) in Anspruch genommen werden können? Die V 727 mit den mittlerweile hinfälligen Fragen wird hiermit zurückgezogen. Quelle: planas.frankfurt.de, (c) Stadtplanungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Begründung: Die V 727 wurde über drei Jahre lang nicht beantwortet. Im Angesicht der weiteren Entwicklung der Erkenntnisse zu der oben genannten Fläche ergeben sich mittlerweile neue Fragen zur gleichen Fläche. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärm- und Luftmessungen wird gemäß Hessischem Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) eingefordert (§80 ff). Eine Verpachtung der Gebäude für kleingewerbliche Zwecke für 5 Jahre oder länger ermöglicht die Nutzung von Fördermitteln zur Ertüchtigung der Gebäude. Bei kürzeren Zeiträumen wäre die Verpachtung wirtschaftlich nicht tragfähig. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 2 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 65 2026 Die Ziffern 1 und 2 der Vorlage OF 25/12 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Ziffer 3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass hinter "107 a" die Worte "als Überbrückung" eingefügt werden. Abstimmung: Zu Ziffer 1: Einstimmige Annahme Zu Ziffer 2: Einstimmige Annahme Zu Ziffer 3: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

  • Kalbächer Bachgärten nutzbar halten
    OFOB 12
    08.06.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2026, OF 26/12 Betreff: Kalbächer Bachgärten nutzbar halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen die Bachgärten in Kalbach (nördlich des Kalbachs, östlich Am Hasensprung, parallel zum Kalbacher Stadtpfad, Flurstücke 3311-3321) als Gärten nutzbar bleiben können, z. B. durch umweltverträgliche, zurückgesetzte Zäune. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Bachgärten sind Privateigentum und werden als Gärten genutzt. Kürzlich erhielten die Eigentümer eine Reihe von Auflagen, die die Nutzung der Gärten stark einschränken. Vermutlich soll hierdurch der Hochwasserschutz verbessert werden. Um für die Gärten einen Zutritt durch Unbefugte zu erschweren ist es aber wichtig, weiterhin eine Einfriedung z. B. durch Zäune zu ermöglichen. Vorgaben zu erforderlichen Abständen und ggf. zur Beschaffenheit der Zäune können Klarheit schaffen und die Gärten nutzbar halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 291 2026 Die Vorlage OF 26/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen BFF (= Ablehnung)

  • Verbesserung der Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Kalbach-Riedberg
    OFOB 12
    08.06.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2026, OF 27/12 Betreff: Verbesserung der Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 5925/24 OBR 12; ST 932/25 ; B 184/25 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Sachstand der Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit öffentlich nutzbaren WC-Anlagen in Kalbach-Riedberg zu berichten, insbesondere über den Status bei der Umsetzung des Konzepts "Nette Toilette" (siehe B 184 vom 16.5.2025) und über alternative Lösungen, die geprüft werden, um eine Verbesserung zu erreichen. Ebenso möge über den Sachstand bei der Erprobung der Kinder-Nottoilette (siehe ST 932 vom 13.6.2025) berichtet werden. Begründung: Wie in B 184 angeführt, ist der "Bedarf an öffentlichen Toiletten im Stadtteil Kalbach-Riedberg [...] dem Magistrat bekannt". Der Stadtteil verfügt aktuell nur über zwei öffentliche Toiletten, was dem Bedarf in keiner Weise gerecht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5925 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 184 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 932 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 292 2026 Die Vorlage OF 27/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen BFF (= Ablehnung)

  • Flexiblere Fernwärmeversorgung auf dem Riedberg
    OFOB 12
    08.06.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2026, OF 28/12 Betreff: Flexiblere Fernwärmeversorgung auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Fernwärmesatzung Riedberg (siehe https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/rechtsamt/pdf/satzungen/fernwaermesatzung-riedberg.ashx dahingehend anzupassen, dass dem Anschlusszwang im Satzungsgebiet ergänzend ein Kündigungsrecht durch die Abnehmer gegenübergestellt wird, welches es nach einer Mindestversorgungszeit von 10 Jahren den Abnehmern ermöglicht, sich bei Nachweis einer anderen Form der klimaneutralen und abgasfreien Heizung aus dem Anschlusszwang des Energieversorgers zu befreien (Sonderkündigungsrecht). Dies könnte z. B. durch einen ergänzenden Passus in dieser Form geschehen: § 5 Befreiungen und Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang, Sonderregelungen [...] (5) Nach frühestens 10 Jahren Nutzung der Fernwärmeversorgung können Anschlussnehmer mit einer Frist von 3 Monaten ihrerseits die Beendigung der Benutzung der Fernwärmeversorgung erklären, sofern sie nachweisen, dass ihr Gebäude nunmehr über eine alternative Möglichkeit zur Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) verfügt, welche klimaneutral und abgasfrei betrieben wird. Ggf. sind noch Angaben über die Form der Stilllegung der Fernwärmeversorgung und die Form des Nachweises der klimaneutralen und abgasfreien Heizung zu ergänzen. Begründung: Der Bau eines Fernwärmenetzes kostet viel Geld und auch der Unterhalt des Netzes muss bezahlt werden. Deswegen hat die Stadt Frankfurt 2014 die derzeit gültige Fernwärmesatzung beschlossen, welche regelt, dass alle Häuser im Anschlussgebiet (mit wenigen Ausnahmen) zwangsweise mit Fernwärme zu beheizen sind. Dies erschien damals als eine vertretbare Einschränkung für die Immobilienbesitzer, sowohl mit Blick auf die Kosten des Netzbaus als auch durch den Mangel an erprobten, klimaneutralen Alternativen. Ein weiterer wesentlicher Grund für die damalige Entscheidung war die Nutzung der zuvor nicht ausgeschöpften Abwärme der nahegelegenen Müllverbrennungsanlage. Durch die in den vergangenen Jahren erfolgte Netzkopplung der Frankfurter Fernwärmesysteme wird aber die aus der Müllverbrennungsanlage gewonnene Wärme inzwischen auch stadtweit genutzt. Der Riedberg nimmt damit keine Sonderstellung mehr bei der Nutzung dieser Energiequelle ein. Des Weiteren dürften die laufenden Einnahmen der Fernwärmelieferung (inklusive mehrerer deutlicher Preiserhöhungen) den ursprünglichen Netzbau weitgehend finanziert haben. Auch technische Rahmenbedingungen haben sich verändert. Es stehen mittlerweile erprobte Alternativen für eine klimaneutrale und auch abgasfreie Heizung zur Verfügung, insbesondere in Form von Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Wasser betrieben werden. In anderen Versorgungsnetzen wie Telefon, Internet, Fernsehen oder Strom gibt es längst einen offenen Markt zum Vorteil der Verbraucher, bei der Fernwärme nicht. In anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Kreditrecht wird privaten Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren eingeräumt, da die Rechtssprechung davon ausgeht, dass längere Bindungen Privatpersonen nicht zuzumuten sind. Angesichts der Kosten für eine Umrüstung gehen wir nicht davon aus, dass sehr viele Besitzer tatsächlich ihre Heizungsanlage von Fernwärme auf eine Alternative umstellen. Für diejenigen aber, die das gerne in Kauf nehmen möchten, sollte es keinen unkündbaren Zwang geben, dauerhaft an einen Versorgungsmonopolisten gebunden zu bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 28/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 28/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Anpassung der Verkehrsführung im oberen Teil der Heddernheimer Landstraße
    OFOB 8
    08.06.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2026, OF 37/8 Betreff: Anpassung der Verkehrsführung im oberen Teil der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Anpassung der Verkehrsführung in der oberen Heddernheimer Landstraße gemäß Variante 2 des Vorschlags des Straßenverkehrsamtes schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Durch die Änderung der Verkehrsführung in der oberen Heddernheimer Landstraße zur Umsetzung einer besseren Radverkehrsführung ist die Erreichbarkeit der Heddernheimer Höfe mit 48 Mietparteien massiv beeinträchtigt. Viele Besucherinnen und Besucher z.B. der gut frequentierten Raumfabrik mit ihren Ausstellungen sind mit der neuen Führung des Kfz-Verkehrs über die Rosa-Luxemburg-Straße überfordert und fahren die Parkplätze der Höfe weiterhin direkt über die Heddernheimer Landstraße an. Es kommt regelmäßig zu Stauungen und gefährlichen Situationen im Bereich der Einmündung der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Ursache ist die neue Einbahnstraßenregelung, die eine Nutzung der Wendeschleife an der U-Bahn-Station verhindert. Ein Zweirichtungsverkehr, wie in der Variante 2 des Vorschlags, der mit E-mail vom 23.01.2026 vom Amt 36.52 ("Radfahrbüro") an die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 übermittelt wurde, wird die Situation entschärfen und auch den Lkw-Verkehr aus dem MHKW zum Halten am Stopp-Schild zwingen, wenn dann wie in den Jahrzehnten zuvor Fahrzeuge aus der Wendeschleife in die Heddernheimer Landstraße zurückfahren. Zudem ist so eine Erreichbarkeit der U-Bahn-Station auch für Kraftfahrzeuge wieder sichergestellt, z.B., um abends jemanden von der Station abzuholen. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 513 2026 Die Vorlage OF 37/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und ELF

  • Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellen
    OFOB 6
    08.06.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2026, OF 61/6 Betreff: Nied: Einhaltung der Schutzvorschriften am ehemaligen Höchster Wehr sicherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Darzulegen, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Schutz der renaturierten Nidda im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs derzeit sichergestellt wird; 2. Mitzuteilen, - wie viele Kontrollen im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs in den Jahren 2024 - 2026 durchgeführt wurden, - wie viele Verstöße festgestellt wurden und - wie viele Verwarnungen beziehungsweise Bußgeldverfahren daraus resultierten; 3. Zu bewerten, ob die bislang ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, die wiederkehrenden Verstöße gegen die Allgemeinverfügung wirksam zu unterbinden; 4. Für den Fall, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht durchsetzbar sind: Ein Konzept vorzulegen, mit welchen zusätzlichen personellen, organisatorischen oder baulichen Maßnahmen die Einhaltung der bestehenden Schutzvorschriften künftig gewährleistet werden soll. Begründung: Trotz der bestehenden Schutzvorschriften kommt es insbesondere an warmen Sonn- und Feiertagen weiterhin zu erheblichen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung zum Schutz der renaturierten Nidda im Bereich des ehemaligen Höchster Wehrs. Dem Ortsbeirat wurden aktuelle Fotos vorgelegt, die unter anderem größere Menschenansammlungen im Schutzbereich, das Baden in der Nidda, Picknicknutzungen, abgestellte motorisierte Fahrzeuge sowie erhebliche Vermüllungen dokumentieren. Die Situation führt nicht nur zu Beeinträchtigungen des Landschaftsschutzgebietes und der dort geschützten Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch zu Unverständnis bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die geltenden Regeln halten. Die Stadt Frankfurt hat für den Bereich umfangreiche Schutzvorschriften erlassen. Wenn die dort ausdrücklich untersagten Nutzungen dennoch regelmäßig stattfinden, stellt sich die Frage, ob die bestehenden Maßnahmen zur Durchsetzung der Regelungen ausreichend sind. Der Ortsbeirat erwartet daher entweder eine wirksame Durchsetzung der bestehenden Regelungen oder die Vorlage geeigneter Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der Schutzvorschriften dauerhaft sichergestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 126 2026 Die Vorlage OF 61/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Grundstufe der Georg-Büchner-Schule eigenständig machen
    OFOB 2
    08.06.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2026, OF 68/2 Betreff: Grundstufe der Georg-Büchner-Schule eigenständig machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratvortrag M84 (Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2025-2034 und Erhebung zur Ganztagschulentwicklung) wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule, aktuell ausgelagert in die neue Grundschule Bockenheim, organisatorisch von der Georg-Büchner-Schule getrennt und zur eigenständigen Grundschule wird. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die Grundstufe die stark wachsende Schüler*innenzahl in Bockenheim auffängt. Sie hat inzwischen deutlich mehr Schüler*innen aufgenommen, als das Konzept der Verbundenheit vorsieht. Wegen der Platzproblematik ist sie in ihre neue Dependance in der Schloßstraße umgezogen. Dieses Provisorium wird über einige Jahre bestehen und erfordert daher einen jahrelangen organisatorischen Mehraufwand, der mit den sechs Schulleitungsstellen für 1.200 Schüler*innen nicht geleistet werden kann. Eine eigenständige IGS mit 900 Schüler*innen hat ebenso sechs Leitungsstellen. Eine zu der Grundstufe vergleichbare eigenständige Grundstufe mit 350 Schülerinnen und Schüler würde über zwei Leitungsstellen erhalten. Die Grundstufe hat jedoch wegen der Verbundenheit selbst keine eigene Schulleitung. Wegen der Verbundenheit können die Leitungsstellen der verbundenen Georg-Büchner-Schule jedoch nicht erhöht werden. Daher ist es geboten die Verbundenheit der Grundstufe mit der IGS aufzuheben und die Grundstufe auch formal organisatorisch als eigenständige Schule aufzustellen. Dies muss durch die Stadt Frankfurt erfolgen, sodass durch das Land Hessen im Anschluss eine entsprechende Versorgung mit Leitungsstellen gewährleistet werden kann. Das ist ein seit Jahren bestehendes Anliegen der Georg-Büchner-Schule, dass eigentlich im neuen integrierten Schulentwicklungsplan hätte thematisiert werden sollen. So wurde es seitens des Magistrats in der Antwort auf die mündliche Frage F3688 im Zuge der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans angekündigt. Eine Prüfung der dafür nötigen Voraussetzungen ist laut Bildungsdezernat seitens des staatlichen Schulamtes bereits erfolgt. Zwar soll die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule durch die Fertigstellung der Grundschule im Schönhofviertel entlastet werden. Allerdings wird ohnehin am derzeitigen Auslagerungsstandort der Grundstufe die künftige Grundschule Bockenheim gegründet, die im Zuge der Aufhebung der Verbundenheit direkt entstehen könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 54 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, auf Abstimmung ohne weitere Aussprache. Beschluss: Anregung OA 7 2026 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 7 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 68/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Halbsatz aus der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. 1. 2 CDU, 3 GRÜNE, 2 SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 CDU, 2 GRÜNE und AfD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 2. 2 CDU, GRÜNE, 2 SPD und Volt gegen 2 Linke, FDP und AfD (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU zu 2. 2 CDU, GRÜNE, Linke und Volt gegen 2 CDU, FDP und AfD (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

  • Erneuerung von Sitzbänken in Harheim aus Ortsbeiratsmitteln
    OIBOB 14
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.06.2026, OIB 6 entstanden aus Vorlage: OF 10/14 vom 23.05.2026 Betreff: Erneuerung von Sitzbänken in Harheim aus Ortsbeiratsmitteln Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirats 14 einen Betrag in Höhe von 500 Euro für die Erneuerung der in die Jahre gekommenen Sitzbänke im Stadtteil Harheim bereitzustellen. Die Maßnahmen sollen in ehrenamtlicher Tätigkeit durch den Ortsältesten Wolfgang Menges sowie weitere Unterstützerinnen und Unterstützer durchgeführt werden. Diese beabsichtigen, die Sitzbänke im Stadtteil zu überprüfen und - sofern erforderlich - zu reinigen, neu zu streichen sowie entsprechend zu versiegeln. Begründung: Zahlreiche Sitzbänke im Stadtteil Harheim befinden sich altersbedingt in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Sie sind jedoch ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Raums und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität sowie zur Nutzbarkeit von Grünanlagen und Spazierwegen bei. Durch den Einsatz ehrenamtlichen Engagements können die Kosten für die Instandsetzung deutlich reduziert werden. Mit einem vergleichsweise geringen Mitteleinsatz aus dem Ortsbeiratsbudget lässt sich somit eine nachhaltige Aufwertung des öffentlichen Raums erreichen und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement vor Ort unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

  • Befahren der Ausgleichsfläche im Niederfeld verhindern
    OMOB 14
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 100 entstanden aus Vorlage: OF 13/14 vom 25.05.2026 Betreff: Befahren der Ausgleichsfläche im Niederfeld verhindern Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer im Niederfeld zum Regenüberlauf hin (im Bild rot markiert) Wesersandsteine aufzustellen, sodass das Befahren der dortigen Ausgleichsflächen verhindert wird. Begründung: Regelmäßig wird die Ausgleichsfläche am Regenüberlaufbecken im Niederfeld verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen befahren, sodass dort mittlerweile ein ausgefahrener Weg besteht (siehe Satellitenbild). Dies sollte verhindert werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

  • Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße
    OMOB 14
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 15/14 vom 25.05.2026 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, besonders in der Straße Im Niederfeld in der Nähe der Hausnummern 44 und 46 für beide Fahrtrichtungen sowie in der Philipp-Schnell-Straße im Bereich der Kreuzung mit der Hermannspforte an geeigneter Stelle Geschwindigkeitsmessungen für einen Zeitraum von je zwei Wochen mit einem passiven Messgerät durchführen zu lassen und die Auswertungen dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zunehmend beschweren sich Anwohner über häufige erhebliche Übertretungen der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1460

  • Begrünung der grünen Inseln in der Hochstädter Straße FrankfurtSeckbach
    OMOB 11
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 128 entstanden aus Vorlage: OF 2/11 vom 15.05.2026 Betreff: Begrünung der grünen Inseln in der Hochstädter Straße Frankfurt-Seckbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Neubegrünung der beiden markierten Flächen in der Hochstädter Straße erfolgt, verbunden mit einem regelmäßigen Grünschnitt und Pflege sowie wenn möglich auch passende Bäume als Schattenspender zu pflanzen. Begründung: Die Straße ist durch Schule und Sportplatz sehr frequentiert und die wenigen grünen Inseln werden aufgrund mangelnder Pflege und Bepflanzung zusätzlich zugeparkt, sodass sie ihren eigentlichen Zweck verlieren. Eine besondere Gefahr besteht durch das Parken auf der maroden Fläche, da keine Abgrenzung erkennbar ist, und das direkt vor Schule und Sportplatz. Außerdem wirkt diese Straße gerade im Bereich der Schule sehr ungepflegt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

  • Verdienter Neuanstrich des Historischen Rathauses in Seckbach
    OMOB 11
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 129 entstanden aus Vorlage: OF 3/11 vom 15.05.2026 Betreff: Verdienter Neuanstrich des Historischen Rathauses in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, das Historische Rathaus in Seckbach mit einem neuen Anstrich an der Fassade zu versehen. Begründung: Seckbach gehört mit seinen vielen Fachwerkhäusern und vor allem mit seinem schönen Rathaus zu einem sehenswerten Stadtteil, dessen Rathaus unbedingt um der weiteren Verwitterung vorzubeugen einen neuen Anstrich der Fassade benötigt. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

  • Blumenkübel auf dem Platz vor dem Historischen Rathaus Seckbach
    OMOB 11
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 130 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 15.05.2026 Betreff: Blumenkübel auf dem Platz vor dem Historischen Rathaus Seckbach Der Magistrat wird gebeten, bepflanzte Blumenkübel zur Verschönerung des tristen Platzes vor dem Historischen Rathaus in Seckbach Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße aufzustellen. Eine Patenschaft für die Pflege ist vorhanden. Begründung: Der Kern in Alt-Seckbach, der zum Verweilen einlädt, ist der kleine Platz vor dem historischen Rathaus in Seckbach. Die schöne Bank und der gut platzierte Bücherschrank laden geradezu zu einer Pause ein, wenn da nicht der allgemein hässliche Anblick wäre, der durch Aufstellung von schönen, bepflanzten Blumenkübeln dem ganzen Stadtteilkern einen gewissen Charme geben würde. Deshalb ist das Aufstellen von Blumenkübeln wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

  • Pflasterung in der Straße Am Schießrain vornehmen
    OMOB 11
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 9/11 vom 18.05.2026 Betreff: Pflasterung in der Straße Am Schießrain vornehmen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straße Am Schießrain baldmöglichst zu sanieren und mit einem Pflaster wie in der Hintergasse beziehungsweise der Rathausgasse zu versehen; 2. im Zuge dieser Baumaßnahme die Beleuchtung der Straße Am Schießrain in der Art und Weise zu modernisieren, wie dies vor einiger Zeit in der Hintergasse geschehen ist, das heißt, dass die bestehenden historischen Straßenlaternen auf LED-Betrieb umgerüstet und die eigentlichen Lampenkörper mit Lichtabdeckungen zur Verhinderung der Lichtbelästigung der Anlieger versehen werden. Begründung: Die Straße Am Schießrain ist durch eine Vielzahl von Kanalarbeiten und sonstigen Aufbrüchen größtenteils in einem desolaten Zustand. Die Straße muss deshalb saniert werden. Da die Straße Am Schießrain keinen Durchgangsverkehr aufnehmen muss, bietet es sich angesichts der vorhandenen Bebauung entlang der Straße an, die Straße in der Art und Weise wie in den Straßen auf der anderen Seite der Wilhelmshöher Straße zu pflastern. Außerdem ist die Straßenbeleuchtung in der Straße Am Schießrain sanierungsbedürftig. Um zu verhindern, dass in der engen Straße unpassende, sehr hell strahlende moderne Lampen installiert werden, bietet es sich an, die vorhandenen Straßenlaternen so umzurüsten, wie das mit Erfolg vor einigen Jahren in der Hintergasse geschehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

  • Informationskasten für Fechenheim Nord
    OMOB 11
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 132 entstanden aus Vorlage: OF 12/11 vom 17.05.2026 Betreff: Informationskasten für Fechenheim Nord Der Magistrat wird gebeten, die Prüfung und Genehmigung für die Installation eines wetterfesten Informationskastens für Fechenheim-Nord an der Außenwand der Kindertagesstätte St. Hildegard zu veranlassen. Begründung: Im Gegensatz zu Fechenheim-Süd verfügt Fechenheim-Nord über keine Einkaufsstraße, entlang der Informationen verbreitet oder Plakate angebracht werden können. Dadurch bleibt vielen Bürgerinnen und Bürgern des nördlichen Teils von Fechenheim der Zugang zu Informationen verwehrt (Termine, Präventions-, Bildungs- oder Kulturangebote bleiben unbemerkt). Trotz aller Bemühungen erschwert das Fehlen einer Anlaufstelle, wie Alt-Fechenheim, die Verbreitung niedrigschwelliger Informationen, was insbesondere Bürgerinnen und Bürger ohne digitalen Zugang benachteiligt. Ein gut sichtbarer Infokasten an der Außenwand der Kindertagesstätte St. Hildegard, Cassellastraße 2, 60386 Frankfurt am Main, würde eine barrierefreie Informationsvermittlung für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Der Standort am Kindergarten ist öffentlich zugänglich, gut sichtbar und liegt auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle, sowie direkt an der Ampel. Form und Technik: Wetterfester Infokasten aus robustem Material (z. B. Aluminium/Kunststoff), mit klarem, großem Vor- und Rückenteil, Sichere Befestigung, Vandalismusresistente Konstruktion. Verantwortlicher Ansprechpartner: OBR/Patenschaft Genehmigungen: Zustimmung der Gebäudeeigentümerin Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

  • Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim / Philipp-Schnell-Straße und Parkverbot vor PhilippSchnellStraße 67
    OMOB 14
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 97 entstanden aus Vorlage: OF 9/14 vom 23.05.2026 Betreff: Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim / Philipp-Schnell-Straße und Parkverbot vor Philipp-Schnell-Straße 67 Vorgang: OM 4018/23 OBR 14; ST 2098/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2098, zugesagte Markierung eines zusätzlichen Parkwinkels auf der rechten Seite auf Höhe der Bordsteinabsenkung bzw. des Pflasterwechsels im Bereich Alt-Harheim / Einmündung Philipp-Schnell-Straße zeitnah umzusetzen, sowie 2. gegenüber der genannten Einmündung, im Bereich vor dem Anwesen Philipp-Schnell-Straße 67, ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Mit der Anregung OM 4018 wurde bereits auf die bestehende Gefahrensituation im Bereich der Einmündung Alt-Harheim zur Philipp-Schnell-Straße hingewiesen. In der Stellungnahme ST 2098 wurde seitens des Magistrats ausgeführt, dass zur besseren Wahrnehmung auf der rechten Seite auf Höhe der Bordsteinabsenkung bzw. des Pflasterwechsels ein zusätzlicher Parkwinkel markiert werden kann. Von dieser zugesagten Maßnahme soll nun Gebrauch gemacht werden. Darüber hinaus zeigt sich in der täglichen Praxis, dass die Verkehrssituation an dieser Stelle weiterhin erheblich problematisch ist, sofern gegenüber der Einmündung - insbesondere vor dem Anwesen Philipp-Schnell-Straße 67 - Fahrzeuge parken. In diesen Fällen ist es nahezu unmöglich, dass sich zwei Fahrzeuge begegnen, wenn gleichzeitig eines aus Alt-Harheim in die Philipp-Schnell-Straße einbiegen möchte, während ein anderes in Richtung Alt-Harheim einfährt. Es fehlt jeglicher Raum zum Ausweichen. Dies betrifft nicht nur den motorisierten Individualverkehr, sondern insbesondere auch größere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr, Lieferverkehr sowie Rettungsfahrzeuge. Die Situation führt regelmäßig zu gefährlichen Engstellen, Rückstaus und Ausweichmanövern. Symbolbild. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4018 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2098

  • Installation und Erweiterung von Fahrradständern im Stadtteil Harheim
    OMOB 14
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 98 entstanden aus Vorlage: OF 11/14 vom 23.05.2026 Betreff: Installation und Erweiterung von Fahrradständern im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, auf den folgenden Spielplätzen im Stadtteil Harheim geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen: - Spielplatz Fuchskaut; - Spielplatz Pfarrwiese; - Spielplatz Am Auweg. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die vorhandenen Fahrradständer vor dem Katholischen Kindergarten in Harheim zu erweitern, da die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen. Begründung: Auf den genannten Spielplätzen fehlen bislang jegliche Fahrradabstellmöglichkeiten. Dies führt dazu, dass Fahrräder ungeordnet und teilweise störend in den Zugangsbereichen oder auf den Spielflächen abgestellt werden. Eine geordnete und sichere Abstellmöglichkeit würde die Situation deutlich verbessern. Auch vor dem Katholischen Kindergarten zeigt sich, dass der bestehende Fahrradständer deutlich unterdimensioniert ist. Insbesondere zu Stoßzeiten werden Fahrräder unstrukturiert und teilweise verkehrsbehindernd abgestellt. Vor dem Hintergrund der Förderung des Radverkehrs sowie einer verbesserten Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ist die Schaffung bzw. Erweiterung von Fahrradabstellanlagen an diesen Standorten sinnvoll und erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1461

  • Wildbienen in der Riedhalsstraße umsiedeln
    OMOB 14
    08.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2026, OM 99 entstanden aus Vorlage: OF 12/14 vom 22.05.2026 Betreff: Wildbienen in der Riedhalsstraße umsiedeln Vorgang: OM 5380/19 OBR 14; ST 369/20 In Kenntnis der Stellungnahme vom 02.03.2020, ST 369, konkretisiert der Ortsbeirat seinen Vorschlag. Der Magistrat wird gebeten, 1. in geeigneter Entfernung zum Spielplatz an der Riedhalsstraße ein Sandarium anzulegen; 2. die alljährlich im Sand des Spielplatzes nistenden Wildbienen dorthin umzusiedeln, indem im Winter der Sand mitsamt den verpuppten Bienen in das Sandarium verlagert wird; 3. den Sand um die Spielgeräte durch Holzhackschnitzel oder anderes geeignetes Material zu ersetzen. Der Ortsbeirat regt an, diese Maßnahmen aus Umweltschutzmitteln zu finanzieren, um das angespannte Budget für Spielplätze nicht zu strapazieren. Begründung: Alljährlich wird der Kleinkinderspielplatz an der Riedhalsstraße im Sommer abgesperrt, da im Sand um die Spielgeräte Wildbienen nisten. Dadurch ist der Spielplatz stets über eine längere Periode nicht für Kinder nutzbar. Es wäre daher sinnvoll, den Tieren einen alternativen Nistplatz anzubieten, sodass der Spielplatz ganzjährig genutzt werden kann. Bei entsprechender Ausgestaltung des Sandariums könnte so auch Lebensraum für weitere Arten, wie z. B. Eidechsen, entstehen und auf diese Weise neben der Möglichkeit der sommerlichen Nutzung des Spielplatzes auch ein Gewinn für den Naturschutz erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5380 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 369 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1363

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