Höchst: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee - erhöhte Gefährdung durch Kfz-Verkehr und mündenden Fußgängertunnel
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Frankfurter Anregung adressiert die dringende Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee aufgrund einer akuten Gefährdungslage durch erhöhten Kfz-Verkehr und unübersichtliche Verkehrsbedingungen. Der Antrag fordert bauliche Maßnahmen und die Markierung von sicheren Übergängen, um die Sicherheit der dort verkehrenden Kinder und anderer Fußgänger zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 01.09.2026 antworten müssen. Seit 25 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Die Kombination aus den nachfolgenden Punkten führt zu einer akuten Gefährdungslage, die dringend entschärft werden muss: - schneller Kfz-Verkehr; - unübersichtliche Tunnelausmündung; - Querungsbedarf von Kita-Kindern; - illegal parkende Fahrzeuge; - enger Straßenraum; - Baustelle der Regionaltangente West (RTW). Der Magistrat wird dringend gebeten, den verkehrsberuhigten Straßenabschnitt vor der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee in der Karl-Blum-Allee 5 bis 9 kurzfristig umzugestalten. Diese Umgestaltung umfasst z. B.: - Markierung der Spielstraße als solche, da bisher nur ein Spielstraßenschild aufgestellt wurde, das leider sehr schnell übersehen werden kann, da die Spielstraße als Durchfahrtsstraße nur circa 50 Meter beträgt; - bauliche Maßnahmen wie z. B. Fahrbahneinengungen, Aufpflasterungen und ein Zebrastreifen direkt nach dem Ausgang des Fußgänger- und Radtunnels, über den nach Aussage der Kita-Leiterin die meisten Kinder gebracht werden; - zusätzliche Straßenmarkierung "Achtung Kinder"; - Prüfung der Einrichtung einer Einbahnstraße.Über die Ergebnisse der Prüfung sowie einen möglichen Zeitplan wird der Magistrat gebeten, basierend auf § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in der Sitzung des Ortsbeirates 6 im August zu berichten.
Begründung
Vor der Internationalen Kita Karl-Blum-Allee herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen mit häufig überhöhten Geschwindigkeiten. Die Situation wird zusätzlich verschärft, da ein Fußgänger- und Radtunneltunnel direkt auf diese Straße mündet. Dieser Tunnel wird täglich von Kindern, Eltern, Schulkindern und älteren Menschen genutzt. Personen, die aus dem Tunnel treten, haben eingeschränkte Sicht, während Autofahrer die plötzlich auftauchenden Fußgänger oft erst sehr spät wahrnehmen. Zusätzlich befindet sich direkt vor der Kita die Baustelle für den Bau der Regionaltangente West. Auch die nahe gelegene varisano Klinik, die von Parkplatzsuchenden benutzt wird, hat das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich erhöht. Dadurch wird die Situation besonders verschärft, da die Autofahrer*innen sich einen Überblick über die Gesamtsituation machen müssen. Dieser Bereich wird ebenfalls als Schleichweg für Ortskundige verwendet. Eine gut Sichtbare Verkehrsberuhigung ist daher zwingend erforderlich, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und den Bereich der Kita sowie den Tunnelzugang zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2026OFOF 20/6Höchst: Dringlicher Antrag: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita KarlBlumAllee – erhöhte Gefährdung durch Kfz Verkehr und mündenden FußgängertunnelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juni 2026Sie sind hierOMOM 113Höchst: Verkehrsberuhigung im Bereich der Internationalen Kita KarlBlumAllee – erhöhte Gefährdung durch KfzVerkehr und mündenden FußgängertunnelDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme