Aufbau von Wassersportstätten
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBericht
In diesem Zwischenbericht wird teilweise noch von unterschiedlichen Sachständen ausgegangen, da sich das Projekt im Laufe der Berichtserstellung weiter konkretisiert hat. Nicht allen Ämtern lagen die aktuellsten Informationen zum Zeitpunkt ihrer Beteiligung vor. Daher wird der Magistrat weitere Zwischenberichte erstellen, die sich dann auf den jeweiligen Sachstand beziehen. Bereits 2023 ist die "Initiative Rhein-Main-Welle" in Kontakt mit dem Sportkreis Frankfurt und über diesen an das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - herangetreten. Die Initiative setzt sich aus 50 Vertreter:innen der Wassersportvereine und Verbänden zusammen, darunter der Deutsche Kanu-Verband sowie zahlreiche Landesverbände. Ziel ist es, eine Wildwasserstrecke in Kombination mit einer Surfwelle zentral im Rhein-Main-Gebiet zu bauen. Der Bau eines Fisch-Umgehungsgerinnes kann mit einer Wildwasserstrecke kombiniert werden. In einigen deutschen Städten gibt es bereits Wildwasser-Strecken und Surfwellen, z.B. in München, Augsburg, Leipzig, Hohenlimburg, Lippstadt und Ulm, jedoch liegt keine dieser Strecken im näheren Umkreis des Rhein-Main Gebiets. Erster Meilenstein für dieses Projekt ist die Finanzierung und Initiierung einer Naturverträglichkeits- und Machbarkeitsstudie, die verschiedene potenzielle Standorte an den Staustufen des Mains für einen Wildwasser- und Surf-Park in Betracht zieht. Die ins Auge gefassten Staustufen entlang des hessischen Mainabschnitts sind Krotzenburg, Mühlheim, Offenbach, Frankfurt-Griesheim, Eddersheim und Kostheim. Mit der Staustufe Griesheim liegt eine der Staustufen auch im Zuständigkeitsbereich der Frankfurter Behörden. Kultureller und sozialer Nutzen für die Region: • Ein Wildwasser- und Surf-Park hat auch für Nicht-Sportlerinnen und -Sportler einen hohen Freizeitwert. • Eingebettet in eine Parkanlage lädt er zum Verweilen und Spazieren ein. • Vereine und Schulen können dort den Kinder-, Jugend- und Schulsport stärken. Mit zunehmender Konkretisierung des Vorhabens ist die Initiative 2025 erneut an die Stadt Frankfurt am Main herangetreten. Daraufhin hat das Dezernat I (Sportamt) am 30. April 2025 eine Behördenrunde einberufen, bei der das geplante Vorhaben sowie die möglichen Standorte von den Vertreter:innen der Initiative erläutert wurden. Folgende Behörden und Ämter waren anwesend: • Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - Sportamt • Umweltamt / untere Naturschutzbehörde • Grünflächenamt • Wasser- Schifffahrtsverwaltung (WSV) • Wasserstraßen Neubauamt (WNA) • Regierungspräsidium • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren und Sport • Hessisches Wirtschaftsministerium • Sportkreis Frankfurt • Initiative Rhein-Main-Welle Darüber hinaus fand am 5. August 2025 eine Besichtigung der Kanustrecke in Bad Kreuznach statt, die einige Elemente enthält, die sich auch in der zukünftigen Wildwasserstrecke wiederfinden sollen. Eingeladen waren die Teilnehmer:innen der Behördenrunde. Die geforderte Machbarkeitsstudie wurde im Jahr 2025 bereits vom Deutschen Kanuverband beauftragt und vom Ingenieurbüro Kauppert aus Karlsruhe durchgeführt. Dazu wurden alle oben genannten Standorte betrachtet und nach festgelegten Kriterien begutachtet. Dazu zählen unter anderem Aspekte der Wasserwirtschaft, Naturverträglichkeit sowie der Infrastruktur. Die Kriterien wurden zu Beginn der Studie im Rahmen eines Workshops, eingeladen über den DKV, erarbeitet. Eingeladen waren die Vertreter:innen o.g. Behördenrunde sowie weitere zuständige Behörden und Organisationen. Vertreter:innen des Umwelt- und Grünflächenamtes haben nicht teilgenommen. Die Machbarkeitsstudie wurde vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege mitfinanziert. WSV, das Regierungspräsidium Darmstadt sowie das Grünflächenamt und das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main haben zum Stand der Dinge aus ihrer Sicht sehr umfangreiche Stellungnahmen erarbeitet, in denen die wichtigsten Punkte der jeweiligen Arbeitsbereiche in Bezug auf die Umsetzung einer Kanustrecke hinterlegt sind. Am 27. Januar 2026 wurden im Rahmen eines Onlinetermins die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie den zuständigen Kolleg:innen der Ämter und Behörden vorgestellt. Die Untersuchung der sechs hessischen Main-Staustufen zeigt klar: Frankfurt-Griesheim (nördliches Ufer) erfüllt zentrale technische und strategische Anforderungen. Folgende Voraussetzungen sind am Standort Griesheim gegeben: • Größte Fallhöhe (4,5m) → optimale Strömung & attraktive Wildwasserbedingungen • Kurze Leitungswege → geringere Baukosten, weniger Flächenbedarf • Nutzbare Brachflächen → vorhanden • Fahrrinne liegt auf der gegenüberliegenden Main-Seite → höhere Sicherheit • Zentrale Lage in der Metropolregion Rhein-Main → kurze Anfahrtswege • Sehr gute Erreichbarkeit für Schulen, Vereine, Wasserrettung, Feuerwehr, Leistungssport • Anbindung zur Partnerschule des Olympiastützpunktes und zum Sportcampus möglich • Stärkung von Natursport & Jugendarbeit mitten in Frankfurt • Parkanlage: Naturnahe Freiraumgestaltung → Platz für Biodiversität, Freizeit und Erholung • Möglichkeit zur Schaffung ökologisch wertvoller Flachwasserzonen im Bereich der Wiedereinmündung in den Main Der Deutsche Kanu-Verband als Initiator der Initiative muss nun die weiteren Schritte im Prozess vornehmen. Dazu gehört eine vertiefte Prüfung der als geeignet bewerteten Standorte sowie die Erstellung eines Betreiberkonzeptes. Ein genauer Zeit- bzw. Projektplan liegt aktuell noch nicht vor. Bei einer weiterhin positiven Bewertung des Standortes Griesheim steht die Stadtverwaltung der Initiative "Rhein-Main-Welle" gern für die zukünftige Begleitung des Prozesses unterstützend zur Seite, zumal das Sportamt aus sportfachlicher Sicht den Bau einer solchen Strecke in Frankfurt am Main begrüßt. Die Initiative Rhein-Main-Welle verfolgt das Ziel, einen Wildwasser- und Surfpark im Rhein-Main-Gebiet umzusetzen. Hierbei handelt es sich um ein separates, künstliches Gerinne, welches als Wildwasserstrecke mit Surfwelle ausgebaut werden soll und das Gefälle sowie einen Teil des Wasserabflusses an einer bestehenden Staustufe nutzen soll. Neben dem eigentlichen Gerinne sind weitere bauliche Anlagen wie Sozialeinrichtungen (WCs, Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräume), Bootsschleppe, Materiallager, Wege zur Erschließung der Anlage, Brücken, Beleuchtungsanlagen, Parkplätze etc. notwendig. Nach Rücksprache mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sowie der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Frankfurt (RPUF) als potentielle Planfeststellungsbehörde, sind die beiden wesentlichen Akteur:innen derzeit weder in die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie durch den DKV eingebunden, noch liegt ihnen die Studie vor. Erst nach Vorliegen und Prüfung der Studienergebnisse, sollen weitere Schritte mit dem DKV geplant und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Die WSV teilte mit, sie haben lediglich Daten zu den sechs betrachteten Mainschleusen beigesteuert. Das RPUF hat dem Kanuverband eine Auflistung an zu betrachtenden Kriterien mitgeteilt, die spätestens im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, besser jedoch bereits in der Machbarkeitsstudie, berücksichtigt werden müssen. Neben den im Beschluss erwähnten Belangen der Schifffahrt sind das u.a. die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit der Herstellung der Durchgängigkeit, genehmigte oder geplante Betriebsweisen der bestehenden Wasserkraftanlagen, Altlastenflächen in den Vorländern, der Schutz aquatischer Lebewesen sowie umfangreiche naturschutzfachliche Belange. Insbesondere die Herstellung der Durchgängigkeit für die Fischfauna nach den Vorgaben der EU-WRRL hat an den untersuchten Staustufen oberste Priorität. Durch die Planung und Umsetzung des Vorhabens darf die Zielerreichung bzw. die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen nach WRRL, wie Fischauf- und -abstiegsanlagen oder Gewässerrenaturierungsmaßnahmen, nicht erschwert oder gefährdet werden. Grundsätzlich haben Gewässer, wie Main und Nidda, mit ihren Ufern und die angrenzenden Grünflächen eine sehr hohe Bedeutung für Arten- und Biotopschutz. Vorhandene Entwicklungspotenziale zur Renaturierung sollten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, wie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie oder der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, ausgeschöpft werden. Außerdem sind die Ziele und Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes sowie die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen der Stadt Frankfurt zu berücksichtigen. Für Gewässer und ihre Ufer, die in der hochwertigen Zone II liegen gilt u.a. folgende Zweckbestimmung: "die Erhaltung der für den Landschaftsraum typischen Auenlandschaft mit ihren Still- und Fließgewässern einschließlich ihrer Ufervegetation, (...) wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und wegen ihrer besonderen Bedeutung für die landschaftsgebundenen Erholung, (...) ferner der Schutz und die Förderung artenreicher Lebensräume, insbesondere in den Auenbereichen (...) sowie die Sicherung und Entwicklung der Landschaft, in ihrer naturraumtypischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit, insbesondere wegen ihrer Bedeutung für die Naherholung sowie die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Vegetation und der vielfältigen Biotopstrukturen als Lebensstätten und Standort zahlreicher Tier- und Pflanzenarten." Zu beachten sind weiterhin die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Auch die Auswirkungen des Vorhabens in den Uferbereichen auf die Erholungsfunktion für die Öffentlichkeit sowie die nicht unerhebliche Flächeninanspruchnahme für eine technisch ausgebaute Wildwasserstrecke mit dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen müssen von Anfang an mitbetrachtet werden. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass das Vogelschutzgebiet "Untermainschleusen" in unmittelbarer Nähe zur Schleuse Griesheim liegt. Es gilt als eines der Top-5-Brutgebiete für die Arten Graureiher und Saatkrähe. Es stellt eines der wichtigsten Brutgebiete für den Kormoran und eines der wichtigsten Rastgebiete für Wasservögel dar. Im Maßnahmenplan wird dargestellt, dass die Reduzierung von Störungen essentiell für die positive Entwicklung des Gebietes ist. Laut Maßnahmenplan ist die Beschränkung des Freizeitverkehrs auf dem Gewässer sowie die Einrichtung von Ruhezonen für Wasservögel notwendig. Zudem sind die Sicherung der an die Wasserflächen angrenzenden Grünlandbereiche als Nahrungshabitat als Erhaltungsziel definiert. Es ist daher auszuschließen, dass eine bauliche Wildwasserstrecke zu einer Zunahme intensiver Störungen (bau- und betriebsbedingt) im Gebiet sowie zu einem flächigen Verlust der Grünlandbestände am Mainufer führen würde. Die Verträglichkeit des Projektes mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes im Sinne des § 34 Bundesnaturschutzgesetz ist zu prüfen. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass bei einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Wildwasser- und Surfparks am Main sehr viele umwelt- und naturschutzfachlichen Belange, die später auch in einem Genehmigungsverfahren geprüft werden müssen, zu berücksichtigen und näher zu untersuchen sind. Ob dies im Rahmen der bereits beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgt und welcher Standort als Ergebnis der Studie als realisierbar weiterverfolgt wird, bleibt abzuwarten. Dies gilt insbesondere, da bisher weder die zuständige Genehmigungsbehörde noch die WSV als Gewässereigentümer:in am Main und Betreiber:in der Staustufen in die Erstellung der Studie eingebunden sind. Um parallele Untersuchungen zu vermeiden, insbesondere da bereits öffentliche Mittel in die Erstellung der laufenden Studie geflossen sind, empfehlen wir zunächst das Ergebnis der Studie sowie die danach geplanten Abstimmungsgespräche zwischen dem DKV, dem RPUF und der WSV abzuwarten. Sofern sich der Standort Griesheim als möglicher Vorzugsstandort herausstellt, ist eine frühzeitige Einbindung in Bezug auf die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf ggf. erforderliche Gutachten, der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Im Falle konkreter Standortprüfungen im Bereich von Main und Nidda wird eine fachliche Beteiligung als erforderlich angesehen, sofern öffentliche Grün- und Freiflächen, Uferbereiche sowie landschaftlich oder naturschutzfachlich sensible Räume in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamtes berührt sind. Eine proaktive Entwicklung, Trägerschaft oder der Betrieb entsprechender Projekte ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich können Angebote des Natursports sowie eine qualitätsvolle Weiterentwicklung stadtnaher Erholungsräume zur Attraktivität der Naherholung beitragen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass bestehende Grün- und Freiraumfunktionen gewahrt bleiben. Sofern potenzielle Standorte in städtischen Grünanlagen, im GrünGürtel oder in landschaftlich geprägten Uferbereichen liegen, sind im Rahmen von Machbarkeits- und Naturverträglichkeitsprüfungen die Vereinbarkeit mit bestehenden Nutzungen (Erholung, Natur- und Artenschutz, Wege) sowie mögliche Auswirkungen auf Vegetation, Uferstrukturen und Biotope fachlich zu bewerten. Aus betrieblicher Sicht ist klar abzugrenzen, dass aus der Realisierung möglicher Wassersportangebote keine zusätzlichen Pflege-, Unterhaltungs-, Reinigungs- oder Verkehrssicherungspflichten für das Grünflächenamt entstehen dürfen. Zuständigkeiten für Betrieb und Unterhaltung sind eindeutig festzulegen - insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen. Von besonderer Bedeutung ist zudem das Thema der Besucherlenkung. Neue Angebote mit hoher Magnetwirkung können zu punktuellen Überlastungen von Grün- und Uferbereichen führen. Entsprechende Konzepte zur Steuerung der Nutzung sowie zur Erreichbarkeit, Anfahrt und Zugang sind daher Voraussetzung, um Beeinträchtigungen angrenzender Grünräume zu vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2025NRNR 1372Aufbau von WassersportstättenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, Volt
- 8. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 188Aufbau von WassersportstättenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis)