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Grundstufe der Georg-Büchner-Schule eigenständig machen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Vorschlag beinhaltet, die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule organisatorisch von der Schule zu trennen und sie als eigenständige Grundschule aufzustellen. Diese Maßnahme ist notwendig, um den Platzproblemen und der steigenden Schülerzahl gerecht zu werden, sowie um eine adäquate Schulleitung sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Schloßstraße — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratvortrag M84 (Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2025-2034 und Erhebung zur Ganztagschulentwicklung) wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule, aktuell ausgelagert in die neue Grundschule Bockenheim, organisatorisch von der Georg-Büchner-Schule getrennt und zur eigenständigen Grundschule wird.

Begründung

Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die Grundstufe die stark wachsende Schüler*innenzahl in Bockenheim auffängt. Sie hat inzwischen deutlich mehr Schüler*innen aufgenommen, als das Konzept der Verbundenheit vorsieht. Wegen der Platzproblematik ist sie in ihre neue Dependance in der Schloßstraße umgezogen. Dieses Provisorium wird über einige Jahre bestehen und erfordert daher einen jahrelangen organisatorischen Mehraufwand, der mit den sechs Schulleitungsstellen für 1.200 Schüler*innen nicht geleistet werden kann. Eine eigenständige IGS mit 900 Schüler*innen hat ebenso sechs Leitungsstellen. Eine zu der Grundstufe vergleichbare eigenständige Grundstufe mit 350 Schülerinnen und Schüler würde über zwei Leitungsstellen erhalten. Die Grundstufe hat jedoch wegen der Verbundenheit selbst keine eigene Schulleitung. Wegen der Verbundenheit können die Leitungsstellen der verbundenen Georg-Büchner-Schule jedoch nicht erhöht werden. Daher ist es geboten die Verbundenheit der Grundstufe mit der IGS aufzuheben und die Grundstufe auch formal organisatorisch als eigenständige Schule aufzustellen. Dies muss durch die Stadt Frankfurt erfolgen, sodass durch das Land Hessen im Anschluss eine entsprechende Versorgung mit Leitungsstellen gewährleistet werden kann. Das ist ein seit Jahren bestehendes Anliegen der Georg-Büchner-Schule, dass eigentlich im neuen integrierten Schulentwicklungsplan hätte thematisiert werden sollen. So wurde es seitens des Magistrats in der Antwort auf die mündliche Frage F3688 im Zuge der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans angekündigt. Eine Prüfung der dafür nötigen Voraussetzungen ist laut Bildungsdezernat seitens des staatlichen Schulamtes bereits erfolgt. Zwar soll die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule durch die Fertigstellung der Grundschule im Schönhofviertel entlastet werden. Allerdings wird ohnehin am derzeitigen Auslagerungsstandort der Grundstufe die künftige Grundschule Bockenheim gegründet, die im Zuge der Aufhebung der Verbundenheit direkt entstehen könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Dezember 2025FF 3688Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da dieFragestunde-Frage
  2. 29. Mai 2026MM 84Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2025-2034 und Erhebung zur GanztagschulentwicklungMagistratsvortrag
  3. 8. Juni 2026Sie sind hier
    OFOF 68/2Grundstufe der Georg-Büchner-Schule eigenständig machen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 15. Juni 2026OAOA 7Grundstufe der Georg-Büchner-Schule eigenständig machen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO I, TOP 54
Angenommen
Anregung OA 7 2026 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 7 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 68/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Halbsatz aus der Vorlage gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
3 Grüne2 SPD1 LinkeFDPVoltGrüne
Ablehnung:
1 Linke2 LinkeFDPAfD
Enthaltung:
1 CDU2 GrüneAfD
zu 2)
Zustimmung:
2 CDUGrüneLinkeVolt
Ablehnung:
2 CDUFDPAfD
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. 1. 2 CDU, 3 GRÜNE, 2 SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 CDU, 2 GRÜNE und AfD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 2. 2 CDU, GRÜNE, 2 SPD und Volt gegen 2 Linke, FDP und AfD (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU zu 2. 2 CDU, GRÜNE, Linke und Volt gegen 2 CDU, FDP und AfD (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

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