Bauverkehr durch den alten Berkersheimer Stadtteilkern
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Deutsche Bahn AG auf, den Bauverkehr durch Berkersheim auf rücksichtvolle Art zu gestalten. Zudem soll die Polizei vor Ort Geschwindigkeitsüberwachung initiieren.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 01.09.2026 antworten müssen. Seit 29 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. die zuständige Deutsche Bahn AG als Auftraggeber erneut und umgehend zu bitten, den bisher teils viel zu schnell fahrenden und so auch nicht an die örtlichen beengten Verhältnisse angepassten Bauverkehr durch den alten Berkersheimer Stadtteilkern durch einen rücksichtsvollen Fahrstil ersetzen zu lassen; 2. zeitgleich über den Schutzmann vor Ort des 14. Polizeireviers das Problem regeln zu lassen, soweit möglich auch mit entsprechender Geschwindigkeitsüberwachung.
Begründung
Die Situation in Berkersheim ist leider weder neu noch akzeptabel. Entsprechende Abhilfe ist dringend angezeigt. Dies unter anderem auch, da vor Ort das zu schnelle Fahren durch eine teils sehr abschüssige Straße noch begünstigt und an sehr engen Stellen zudem auch mit den schweren Lastkraftwagen sehr gefährlich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2026OFOF 21/10Bauverkehr durch den alten Berkersheimer OrtskernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2026Sie sind hierOMOM 110Bauverkehr durch den alten Berkersheimer StadtteilkernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats