Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs Kosmos
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Schließung des Jugendtreffs Kosmos zu verhindern, da dieser eine wesentliche Funktion für die soziale Integration und Unterstützung von Jugendlichen im Stadtteil einnimmt. Die Schließung würde zu einer Verunsicherung und einem Verlust von wertvollen Ressourcen für die jungen Menschen führen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFragen an den Magistrat
- Soll der Jugendtreff geschlossen werden?
- Wann soll die Schließung erfolgen?
- Welche Gründe liegen der Schließung zugrunde?
- Wie wird seitens des Magistrats sichergestellt, dass das Betreuungsangebot im Stadtteil fortgeführt wird?
- Wie sollen die Räumlichkeiten künftig werden?
Begründung
Der Jugendtreff Kosmos erfüllt seit vielen Jahren eine wichtige soziale, pädagogische und integrative Funktion im Stadtteil. Er bietet Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum für Begegnung, Freizeitgestaltung, Bildung und persönliche Entwicklung. Besonders hervorzuheben ist dabei die kontinuierliche pädagogische Betreuung, die Unterstützung bei schulischen und beruflichen Perspektiven sowie das vielfältige Sport- und Freizeitangebot. Vor diesem Hintergrund sorgen Informationen über eine mögliche Schließung des Jugendtreffs für große Verunsicherung bei Jugendlichen, Eltern und Anwohnerinnen und Anwohnern im Stadtteil. Eine Schließung hätte erhebliche Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur vor Ort und würde insbesondere jungen Menschen wichtige Anlaufstellen und Unterstützungsangebote entziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2026OFOF 28/6Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs KosmosOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2026Sie sind hierVV 25Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs KosmosAnfrage
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1413Sossenheim: Zukunft des Jugendtreffs KosmosStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen