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- Unterstützung des Kita-Neubaus St. Sebastian nach archäologischen FundenOFOB 811.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2026, OF 26/8 Betreff: Unterstützung des Kita-Neubaus St. Sebastian nach archäologischen Funden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form die katholische Pfarrei St. Katharina von Siena bei den durch die länger anhaltenden archäologische Untersuchungen auf dem Grundstück des geplanten Kita-Neubaus in der Ernst-Kahn-Straße 45-47 entstandenen beziehungsweise entstehenden Mehrkosten unterstützt werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - ob eine finanzielle Beteiligung an den durch den Baustopp verursachten Mehrkosten rechtlich möglich ist, - ob bestehende Förderprogramme genutzt oder erweitert werden können, - und wie eine weitere Verzögerung des Kita-Neubaus vermieden werden kann. Begründung: Auf dem Grundstück des geplanten Kita-Neubaus wurden im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungen der Bodendenkmalpflege bedeutende Befunde und Funde aus der Römerzeit entdeckt (ST 728 v. 27.04.2026). Die Sicherung und wissenschaftliche Dokumentation dieser Funde und Befunde liegt im öffentlichen Interesse und stellt einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der Frankfurter Stadtgeschichte dar. Gleichzeitig führen die notwendigen Untersuchungen zu erheblichen Verzögerungen des Bauvorhabens und verursachen zusätzliche Kosten für die Bauherrin. Hierzu zählen unter anderem Kosten aus dem Baustopp, vertragliche Folgekosten sowie zusätzliche Aufwendungen für die Projektabwicklung. Hier geht es um Beträge im sechsstelligen Bereich. Der Kita-Neubau dient ebenfalls einem wichtigen öffentlichen Interesse. Die kirchliche Einrichtung schafft in der Grundversorgung dringend benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil, die derzeit übergangsweise an einem anderen Standort vorgehalten werden müssen. Die Finanzierung zusätzlicher, durch die archäologischen Untersuchungen ausgelöster Belastungen darf die zeitnahe Realisierung des Projekts nicht gefährden. Vor diesem Hintergrund sollte der Magistrat schnellstens Möglichkeiten aufzeigen, ob und ggf. wie die entstehenden Mehrkosten abgefedert und weitere Verzögerungen vermieden werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 150 2026 Die Vorlage OF 26/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erweiterung der Europäischen Schule hier: Nutzung der Spielplatzfläche im Martin-Luther-King-ParkOFOB 811.06.2026 · CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2026, OF 27/8 Betreff: Erweiterung der Europäischen Schule hier: Nutzung der Spielplatzfläche im Martin-Luther-King-Park Vorgang: M 70/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 (3) GOOBR auf, den Bolzplatz am Spielplatz Martin-Luther-King-Park (östlich Praunheimer Weg 86) für Erweiterungsflächen der Europäischen Schule (ESF) nicht zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wird gebeten, für die ESF eine andere Lösung zu finden und offenzulegen, welche Flächen bisher geprüft und aus welchen Gründen diese verworfen wurden. Begründung: Der zentrale Spielplatz im Martin-Luther-King-Park mit anschließendem Bolzplatz ist eine hochwichtige Freizeit- und Erholungsfläche für die Bürgerinnen und Bürger der Nordweststadt, vor allem für die Kinder. Der Spielplatz soll aktuell grundüberholt und neugestaltet werden. Die ESF benötigt eine Ersatzfläche für Pausenareale, die durch die vorgesehene große Erweiterung mit einer Modulanlage verloren gehen. Das Bildungsdezernat schlägt die o.a. Fläche vor. Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen der ESF müsste diese Spielplatzfläche eingezäunt und der Öffentlichkeit im Zeitraum des Schulbetriebs von 8-17 Uhr entzogen werden. Die Kinder der Nordweststadt sollen folglich auf ihre ohnehin knappen Flächen verzichten, und zwar für sehr viele Jahre. Dies wird vom Ortsbeirat nicht hingenommen, weshalb er von seinem Recht Gebrauch macht, die Nutzung dieser Fläche für die geplanten Zwecke zu verweigern. Darüber hinaus hat der Ortsbeirat Zweifel an der Praktikabilität der Fläche, da diese weit von der Schule entfernt und vergleichsweise klein ist. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 12 2026 Die Vorlage OF 27/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeidenOFOB 111.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2026, OF 48/1 Betreff: Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in ST 448/23 gemachten Zusagen zur Baustellensituation am Karlsplatz einzuhalten und die aktuelle Baustelleneinrichtung kurzfristig sozialverträglich, ordentlicher und mit Rücksicht auf das Umfeld nachzubessern. Insbesondere wird der Magistrat aufgefordert, 1. das in ST 448/23 zugesagte Beschwerdemanagement tatsächlich funktionsfähig einzurichten, 2. sicherzustellen, dass Menschen, die auf die Angebote der Drogenhilfe angewiesen sind, während der Baumaßnahme nicht verdrängt werden, sondern weiterhin geeignete Aufenthalts-möglichkeiten im Umfeld der Hilfseinrichtungen haben, 3. bei zusätzlichem Bedarf während der Baumaßnahme betreute Aufenthaltsbereiche einzurichten, 4. die aktuelle Baustelleneinrichtung vor Ort zu überprüfen und nicht allein nach Aktenlage oder Planzeichnung zu bewerten. Dabei sollen die zuständigen Ämter, die Bauleitung, Träger der Drogenhilfe, aufsuchende Sozialarbeit, betroffene Nutzerinnen der Hilfsangebote sowie Anwohnerinnen und Gewerbetreibende einbezogen werden, 5. unnötige Absperrungen, unübersichtliche Gitterstellungen, herum-liegende Fußplatten und vermeidbare Einschränkungen des öffentlichen Raums kurzfristig zu beseitigen oder neu zu ordnen, 6. mit den am Karlsplatz ansässigen Gastronomie- und Einzelhan-delsbetrieben kurzfristig zu klären, wie die Baustelleneinrichtung verträglicher gestaltet werden kann. Begründung: Mit der Baustelle am Karlsplatz hatte sich der Ortsbeirat bereits im Jahr 2023 beschäftigt. Leider ist es dennoch so gekommen, dass die aktuelle Baustelleneinrichtung kaum Rücksicht auf die Situation der Menschen vor Ort nimmt. Rot-weiße Absperrgitter stehen ungeordnet herum, Fußplatten liegen auf dem Boden, und es sind Bereiche abgesperrt, die aus Sicht der Anliegenden nicht zwingend abgesperrt werden müssten. Dadurch entsteht eine abweisende und unbefriedigende Situation im öffentlichen Raum. Die Menschen, die sich normalerweise dort aufhalten, wurden an andere Orte verdrängt. Auch die umliegenden Geschäfte erleiden Einbußen, die durch die wenig ansprechende und schlecht geordnete Baustelleneinrichtung zusätzlich verstärkt werden. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 196 2026 Die Vorlage OF 48/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radabstellmöglichkeiten für das Veranstaltungsgelände in der Gutleutstraße 324OFOB 111.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2026, OF 49/1 Betreff: Radabstellmöglichkeiten für das Veranstaltungsgelände in der Gutleutstraße 324 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Veranstaltungsgelände der Gutleutstraße 324, in der zukünftig eine Interimsspielstätte der Städtischen Bühnen untergebracht sein soll und die aktuell für eine von der Stadt geförderte Ausstellung genutzt wird, zügig eine mobile Radabstellmöglichkeit zu schaffen. Begründung: In der Gutleutstraße 324 im ehemaligen Aktenlager wird im Rahmen des World Design Capital die Veranstaltung "City of WOW!" gezeigt. Ein Parkplatz für PKW ist vorhanden, aber Radabstellmöglichkeiten gibt es im Umfeld wenige, obwohl die Veranstaltungsfläche aus allen Himmelsrichtungen gut mit dem Rad erreichbar ist. Es wäre wünschenswert, dass zügig geeignete Radabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 197 2026 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützenOFOB 111.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2026, OF 50/1 Betreff: Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Opernplatz 16 / Bockenheimer Anlage / Liesel-Christ-Anlage geeignete Absperrmaß-nahmen zu errichten, um das weiterhin stattfindende illegale Befahren und Parken im Fußgängerbereich dauerhaft zu unterbinden. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben zwar das Durchfahren des Bereichs teilweise eingeschränkt, das verbotswidrige Parken innerhalb des Fußgängerbereichs findet jedoch weiterhin regelmäßig statt. Hierzu sollen die Grenzen des Fußgängerbereichs durch zusätzliche oder versetzte Poller eindeutig und durchgängig gesichert werden. Maßgeblich soll dabei der tatsächliche Verlauf der Pflasterung des Fußgängerbereichs sein. Die Belange von Feuerwehr, Rettungsdiensten sowie erforderlichen Zufahrten sind dabei selbstverständlich zu berücksichtigen. Begründung: Die Situation im Bereich der Liesel-Christ-Anlage und des Opern-platzes ist seit langer Zeit unbefriedigend. Trotz bereits vorgenom-mener Maßnahmen fahren weiterhin Fahrzeuge in den eigentlichen Fußgängerbereich ein und parken dort regelmäßig widerrechtlich. Besonders problematisch ist, dass die derzeitige Anordnung der Poller den Eindruck vermittelt, einzelne Bereiche gehörten noch zur Fahrbahn. Tatsächlich endet der befahrbare Bereich jedoch bereits an der Grenze der Pflasterung. Dadurch entsteht eine widersprüchliche und missverständliche Situation zulasten von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie der Aufenthaltsqualität an diesem prominenten Ort. Die Liesel-Christ-Anlage und der Opernplatz zählen zu den repräsentativsten innerstädtischen Freiräumen Frankfurts. Gerade dort muss klar erkennbar sein, dass Fußgängerbereiche nicht als Erweiterung privater Vorfahrten oder Hotelparkflächen genutzt werden dürfen. Durch eine eindeutige und lückenlose Abpollerung kann die bestehende Regelung endlich wirksam durchgesetzt und die Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit des aufwändig sanierten Bereichs nachhaltig verbessert werden. (Fotos: Privat, Grafik: Geoportal Stadt Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 198 2026 Die Vorlage OF 50/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rücksicht statt Dauerhupen und Dieselgestank: Wohnqualität in der Ottostraße schützenOFOB 111.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2026, OF 51/1 Betreff: Rücksicht statt Dauerhupen und Dieselgestank: Wohnqualität in der Ottostraße schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl durch Maßnahmen vor Ort als auch über die Taxivereinigungen und Taxiunternehmen auf die Fahrerinnen und Fahrer der Taxen am Haltebereich Ottostraße einwirken zu lassen, damit unnötiges Hupen sowie das dauerhafte Laufenlassen von Motoren unterbleiben. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, durch welche ergänzenden ordnungsrechtlichen oder verkehrslenkenden Maßnahmen die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Ottostraße verbessert werden kann. Begründung: Die Ottostraße hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte städtebauliche Entwicklung durchlaufen. Aus einer ehemals stark vernachlässigten Straße mit Leerständen, mindergenutzten Liegenschaften und Abbruchhäusern ist durch Sanierungen und Neubauten wieder eine attraktive innerstädtische Wohnstraße geworden. Diese positive Entwicklung wird jedoch zunehmend durch erhebliche Belastungen im Umfeld des Taxihaltebereichs beeinträchtigt. Dabei ist nicht der Taxiverkehr an sich das Problem, sondern das wiederholte rücksichtslose Verhalten einzelner Fahrerinnen und Fahrer. Insbesondere unnötiges Hupen sowie dauerhaft laufende Dieselmotoren führen regelmäßig zu erheblicher Lärm- und Geruchsbelastung für die Anwohnenden. Gerade in dicht besiedelten innerstädtischen Wohnlagen muss auf die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen besondere Rücksicht genommen werden. Dauerhafte Motorgeräusche und Abgasbelastungen beeinträchtigen nicht nur die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, sondern auch die Wohnqualität der angrenzenden Häuser erheblich. Die geschilderten Probleme beschränken sich dabei nicht ausschließlich auf die Ottostraße, sondern treten auch an anderen Taxistandorten im Stadtgebiet auf. Umso wichtiger ist es, gemeinsam mit den Taxiunternehmen und Verbänden auf mehr Rücksichtnahme und ein zeitgemäßes Verhalten im öffentlichen Raum hinzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 199 2026 Die Vorlage OF 51/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Heddernheimer StraßenfestOIOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 11.06.2026, OI 11 entstanden aus Vorlage: OF 15/8 vom 22.04.2026 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Heddernheimer Straßenfest Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, sich an den Kosten für das Heddernheimer Straßenfest am 20.06.2026 zu beteiligen und es mit maximal 6.000 Euro zu unterstützen. Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro ist möglich. Eine Kostenübersicht für die Feste wurde per Schreiben an das Kulturamt eingereicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.06.2026
OIOB 8Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Erweiterung der Europäischen Schule hier: Nutzung der Spielplatzfläche im Martin-Luther-King-ParkOIOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 11.06.2026, OI 12 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 11.06.2026 Betreff: Erweiterung der Europäischen Schule hier: Nutzung der Spielplatzfläche im Martin-Luther-King-Park Vorgang: M 70/26 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 (3) GOOBR auf, den Bolzplatz am Spielplatz Martin-Luther-King-Park (östlich Praunheimer Weg 86) für Erweiterungsflächen der Europäischen Schule (ESF) nicht zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wird gebeten, für die ESF eine andere Lösung zu finden und offenzulegen, welche Flächen bisher geprüft und aus welchen Gründen diese verworfen wurden. Der zentrale Spielplatz im Martin-Luther-King-Park mit anschließendem Bolzplatz ist eine hochwichtige Freizeit- und Erholungsfläche für die Bürgerinnen und Bürger der Nordweststadt, vor allem für die Kinder. Der Spielplatz soll aktuell grundüberholt und neugestaltet werden. Die ESF benötigt eine Ersatzfläche für Pausenareale, die durch die vorgesehene große Erweiterung mit einer Modulanlage verloren gehen. Das Bildungsdezernat schlägt die o. a. Fläche vor. Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen der ESF müsste diese Spielplatzfläche eingezäunt und der Öffentlichkeit im Zeitraum des Schulbetriebs von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr entzogen werden. Die Kinder der Nordweststadt sollen folglich auf ihre ohnehin knappen Flächen verzichten, und zwar für sehr viele Jahre. Dies wird vom Ortsbeirat nicht hingenommen, weshalb er von seinem Recht Gebrauch macht, die Nutzung dieser Fläche für die geplanten Zwecke zu verweigern. Darüber hinaus hat der Ortsbeirat Zweifel an der Praktikabilität der Fläche, da diese weit von der Schule entfernt und vergleichsweise klein ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 70 Versandpaket: 17.06.2026
OIOB 8Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8OMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 141 entstanden aus Vorlage: OF 9/8 vom 28.05.2026 Betreff: Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu den Kinderbeauftragten für Heddernheim und Niederursel eine eigene Kinderbeauftragte für die Nordweststadt zu benennen, d. h. die Anzahl der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 8 erhöht sich von bisher zwei auf drei Kinderbeauftragte. Begründung: Die Geschäftsanweisung für die Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt sieht vor, dass der Ortsbeirat dem Magistrat pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vorschlägt. Allerdings umfasst der Stadtteil Niederursel räumlich und sozial auch die Nordweststadt. Nach dem Segregationsmonitoring der Stadt Frankfurt ist die Nordweststadt überproportional von Kinderarmut betroffen. Darüber hinaus zeichnet sich die Nordweststadt durch eine große Fläche, zahlreiche Kitas/Schulen sowie vergleichsweise viele Spielplätze aus. Hierdurch entsteht eine deutlich höhere Betreuungs‑, Beteiligungs‑ und Koordinationslast, die eine zusätzliche ehrenamtliche Kinderbeauftragte erfordert. In diesem Sinne wird auch auf der Homepage der Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt die Nordweststadt mit einer eigenen Kinderbeauftragten in Personalunion mit Niederursel geführt (https://kinderbeauftragte-frankfurt.de/, Abruf am 18.05.2026). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1308
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erstellung einer Kreisverkehrsanlage im Bereich Kreuzung Lurgiallee / Olof-Palme-StraßeOMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 142 entstanden aus Vorlage: OF 11/8 vom 28.05.2026 Betreff: Erstellung einer Kreisverkehrsanlage im Bereich Kreuzung Lurgiallee / Olof-Palme-Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Kreuzungsbereich Lurgiallee / Olof-Palme-Straße die Einrichtung einer Kreisverkehrsanlage sinnvoll und umsetzbar ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: - die Zunahme an zu Fuß gehenden Kindern und die Zunahme an "Elterntaxis" durch den Einzug der Erasmus-Grundschule mit rund 400 Kindern im Schuljahr 2025/2026; - die Zunahme des Verkehrs durch die geplante Bebauung nördlich der Lurgiallee (Bebauungsplan Nr. 922) mit rund 900 Wohnungen für etwa 2000 Menschen; - die Ergebnisse der bereits erfolgten Ortsbegehung am 17.04.2026; - eine Verkehrsberuhigung und Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Kreuzungsbereich. Ziel der Prüfung soll sein, festzustellen, ob eine Kreisverkehrsanlage geeignet ist, den Verkehrsfluss zu verbessern, gleichzeitig die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs zu reduzieren und damit einen sicheren Verkehrsweg im Umfeld der neuen Wohnbebauung sowie der Erasmus-Grundschule zu gewährleisten. Der Ortsbeirat hält einen Kreisverkehr an dieser Stelle für sinnvoll. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Lurgiallee / Olof-Palme-Straße stehen durch die geplante Wohnbebauung nördlich der Lurgiallee sowie die Ansiedlung der Erasmus-Schule erhebliche Veränderungen der Verkehrssituation bevor. Bereits im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft werden sollten. Eine Kreisverkehrsanlage könnte dazu beitragen, den Verkehrsfluss gleichmäßiger zu gestalten und zugleich die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren. Insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Schulkindern sowie Fuß- und Radverkehr erscheint eine entsprechende Prüfung sinnvoll. Ergänzend sollte untersucht werden, ob die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im betreffenden Bereich zur weiteren Verkehrsberuhigung beitragen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1182
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbindenOMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 143 entstanden aus Vorlage: OF 12/8 vom 22.04.2026 Betreff: Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden Vorgang: OM 7228/25 OBR 8; ST 1837/25 Der Magistrat wird gebeten, die zugesagte Maßnahme im Bereich Hammarskjöldring 1 auf dem Gehweg, der zugleich Feuerwehrzufahrt ist, einen Poller oder eine Halbschranke setzen zu lassen, schnellstmöglich, d. h. in diesem Sommer 2026, umzusetzen. Begründung: Die Umsetzung der Maßnahme ist im November 2025 vom Magistrat zugesagt worden, bis heute ist noch nichts passiert. Die Anwohnerschaft und die Feuerwehr warten dringend auf eine Verbesserung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7228 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1837
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 284OMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 144 entstanden aus Vorlage: OF 13/8 vom 22.04.2026 Betreff: Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 284 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die wiederkehrenden wilden Sperrmüllablagerungen auf den städtischen Grünflächen neben dem Müllplatz der Wohnungsbaugesellschaft im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 284 dauerhaft zu unterbinden. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, zu prüfen: - ob durch bauliche Maßnahmen (z. B. Poller, Findlinge, Begrünung oder ähnliche Maßnahmen) das direkte Befahren der Flächen verhindert werden kann; - ob gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft eine bessere räumliche Trennung und optische Gestaltung der Müllplätze möglich ist; - ob die Beleuchtung und Einsehbarkeit der Bereiche verbessert werden kann, sowie - ob von der FES eine schnellere Entfernung illegal abgestellten Sperrmülls organisiert werden kann, um weitere Ablagerungen zu vermeiden. Begründung: Die betreffenden Grünflächen werden regelmäßig zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll genutzt. Aufgrund der guten Anfahrbarkeit und der unmittelbaren Nähe zum eingezäunten Müllplatz entsteht der Eindruck eines erweiterten Entsorgungsbereichs. Dadurch kommt es immer wieder zu wilden Müllablagerungen mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf das Wohnumfeld, das Stadtbild sowie das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden der Anwohnerinnen und Anwohner. Da sich die Flächen unmittelbar neben einem Müllplatz befinden und unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen, erscheint eine abgestimmte Lösung zwischen Stadt und Wohnungsbaugesellschaft sinnvoll. Ziel sollte sein, die Flächen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft unattraktiv für illegale Müllentsorgung zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hauptverkehrsader Neumühlenweg verbreiternOMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 18/8 vom 25.05.2026 Betreff: Hauptverkehrsader Neumühlenweg verbreitern Vorgang: OM 180/11 OBR 8; ST 700/12; OM 2472/17 OBR 8; ST 1680/18 Der Neumühlenweg zwischen der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Mertonviertel ist mit zwei Metern Breite für die vorhandenen Verkehrsströme aus Zufußgehenden und Radfahrenden seit vielen Jahren unterdimensioniert. Was bisher geschah: - 2011 bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Neumühlenweg Richtung Bahnlinie zu verbreitern (OM 180 vom 09.06.2011). - 2012 befindet der Magistrat, dass der Weg mit ein bisschen Rücksichtnahme zumutbar sei (ST 700 vom 11.05.2012). - 2017 bittet der Ortsbeirat erneut, den Neumühlenweg zu verbreitern (OM 2472 vom 30.11.2017). - 2018 bestätigt der Magistrat: "Für eine leistungsstarke Fahrradverbindung im Neumühlenweg muss der Weg verbreitert und saniert werden." Das sei mit einem kostenintensiven Versetzen der Beleuchtung verbunden; der Magistrat habe diese Maßnahme im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität in sein Programm aufgenommen (ST 1680 vom 03.09.2018) Dies vorausgeschickt wird der Magistrat 15 Jahre nach der ersten Anregung gebeten, den Neumühlenweg nun tatsächlich zu verbreitern - zur Sicherheit und zur Stressminderung der zahlreichen Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad diese wichtige Verbindung nutzen. Die Zahl der Nutzenden dürfte in den letzten Jahren durch zahlreiche neue Wohnungen und Gewerbeansiedlungen gestiegen sein. Ohnehin ist der Anteil der Wege, die zu Fuß zurückgelegt werden, in Frankfurt in den letzten Jahren erheblich gestiegen (vgl. u. a. Mobilität in Städten 2023). Die Breiten für Geh- und Radwege (jeweils Zweirichtungswege) müssen sich an RASt 06 und ERA orientieren. Die Anschlussstellen, an denen der Radweg wieder in gemischt genutzte Flächen übergeht, sind breit genug für die Zusammenführung der Verkehrsströme: sowohl bei der Urselbachbrücke vor der Gleisquerung als auch beim Platz vor der U-Bahn-Station. Womöglich müsste man die Lichtmasten nicht versetzen: Sie könnten mittig zwischen bisherigem Weg und dem neu zu schaffenden Radweg stehenbleiben, wenn Fuß- und Radweg z. B. mittels eines Trennsteins mit gewölbtem Profil (Radwegplatte) auch für sehbehinderte Menschen wahrnehmbar getrennt werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob geeignete Fördermittel des Landes (z. B. aus der Nahmobilitätsrichtlinie) eingeworben werden können. Begründung: Blick in den Neumühlenweg an einem Wochentag, etwa 17 Uhr. Quelle: Privat. Dieser Verbindungsweg hat hohe Bedeutung für die Bevölkerung: Menschen laufen von der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" ins Mertonviertel, etwa zum Sozialrathaus, zum Jobcenter, zu ihrer Arbeitsstätte in der Emil-von-Behring-Straße, z. B. DERTOUR; Eltern bringen ihre Kinder in die Krabbelstube Martha; Schulkinder aus dem Mertonviertel gehen hier zur Heinrich-Kromer-Schule. Gleichzeitig nutzen viele Radfahrer:innen diese Verbindung - tagsüber die Alltagsradler:innen, abends und am Wochenende Freizeitradler:innen mit Rennrad, denn an dieser Stelle verläuft eine beliebte Route aus der Stadt in den Taunus und zurück. Der Neumühlenweg ist das Nadelöhr dieser Hauptverkehrsader. Länge des in Frage stehenden Stücks. Quelle: Markiert in Geoportal. Route der Freizeitradelnden vom Taunus in die Stadt. Quelle: Markiert in Strava. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 180 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 700 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wartehallen im Ortsbezirk 8 kurzfristig beschattenOMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 146 entstanden aus Vorlage: OF 19/8 vom 25.05.2026 Betreff: Wartehallen im Ortsbezirk 8 kurzfristig beschatten Die Wartehallen an den U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 8 bieten keinerlei Schatten ("Heddernheim", "Sandelmühle", "Zeilweg", "Riedwiese", "Heddernheimer Landstraße", "Niederursel"). Auch diverse Bushaltestellen liegen im Sommerhalbjahr in der Knallsonne. Daher wird der Magistrat gebeten darauf hinzuwirken, dass der Dienstleister bzw. Werbekonzessionär die Plexiglasdächer der Fahrgastunterstände kurzfristig mit Folien gegen Hitze und UV-Strahlung beklebt oder in anderer Weise für Schatten an den Bahnsteigen sorgt. Begründung: Damit möglichst viele Menschen per ÖPNV unterwegs sind, muss er komfortabel sein. In praller Sonne an Haltestellen zu stehen, ist nicht nur unkomfortabel, sondern für viele Menschen sogar gesundheitsgefährdend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220OMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 21/8 vom 26.04.2026 Betreff: Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Zusammenleben von Menschen und Tieren vereinfachen. Begründung: In den Bäumen haben sich zahlreiche Saatkrähen angesiedelt und viele Nester gebaut. Dadurch kommt es sowohl zu erheblichen Lärmbelästigungen als auch zu starken Verschmutzungen durch Vogelkot auf Gehwegen, Pkw, sowie an den Häusern und auf den Balkonen. Die Einschränkungen für die Bewohner sind erheblich. In diesen Bereichen wäre es wünschenswert, wenn in den Brutzeiten die Reinigungszyklen der Gehwege und Fahrstraßen entsprechend angepasst werden könnten. Die Reinigungszyklen sollten in Brutzeiten entsprechend erhöht werden, damit die Gehwege und Straßen nicht allzu sehr verschmutzen. Präventiv wäre zu prüfen, ob die Äste der Brutbäume, die in dem betroffenen Gebiet in Häuser- oder Spielplatznähe stehen, nicht demzufolge ausgedünnt werden können, um eine zukünftige übermäßige Ansiedlung von Saatkrähen zu erschweren. Aufgrund des guten Bodens, auf dem die Nordweststadt errichtet wurde, sind die angepflanzten Bäume folglich gut gewachsen. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Saatkrähen entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind. Insofern müssen die Anwohner Einschränkungen hinnehmen. Wir sind dennoch der Auffassung, dass präventiv für die nächste Brutperiode entsprechende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden könnten, die den kompletten Stadtbezirk umfassen, sonst wird sich die Saatkrähenpopulation in andere Bereiche verlagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1298
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wann geht es weiter Am Stockborn?OMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 22/8 vom 26.05.2026 Betreff: Wann geht es weiter Am Stockborn? Dem Ortsbeirat wurde zugetragen, dass die aktuellen Kläger ihre Anträge zurückgezogen haben. Deshalb wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich zum aktuellen Sachstand des Bebauungsvorhabens zu berichten. Begründung: Da sich das Projekt bereits sehr lange hinzieht, sollte nun, nachdem offensichtlich keine Hemmnisse mehr im Wege stehen, Fahrt aufgenommen und das Projekt schnellstmöglich realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1296
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und NiederurselOMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 149 entstanden aus Vorlage: OF 25/8 vom 18.05.2026 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und Niederursel Der Magistrat wird gebeten, bei weiteren, durchaus als notwendig erkannten, Baumaßnahmen an der Infrastruktur der A-Linie der U-Bahnen 3, 8 und 9 zwischen Heddernheim und Niederursel die VGF zu veranlassen, den Stadtteil Niederursel und größere Teile der westlichen Nordweststadt besser mit einem Schienenersatzverkehr zu versorgen. Begründung: Knapp 14 Tage, von Montag, 04.05.2026, bis Sonntag, 17.05.2026, waren Niederursel und der westliche Teil der Nordweststadt durch Gleisbauarbeiten zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Wiesenau" komplett von dem direkten Weg in die Innenstadt mit den U-Bahn-Linien abgehängt. Von der Station "Niederursel" konnte man bis Oberursel fahren (U 3), die direkte Verbindung von Niederursel auf den Riedberg (U 9) war eingestellt. Es gab zwei (!) Schienenersatzverkehrsverbindungen von Heddernheim: - Schienenersatzverkehr (SEV) 1 von Heddernheim bis Heddernheimer Landstraße (von dort nur weiter mit der U 1 nach Ginnheim) - SEV 2 von Heddernheim über Mertonviertel und Riedberg nach "Weißkirchen Ost" (von dort zurück mit der U 3 bis Niederursel). Da der SEV 1 für Niederursel/Nordweststadt nicht relevant war, blieb nur der SEV 2, der aber mit erheblichen Umwegen und Zeitverlust verbunden war. Es besteht zwar auch eine reguläre Busverbindung zwischen Heddernheim und Nordweststadt/Niederursel, bei der weitere Fahrwege und Umsteigen im Nordwestzentrum in Kauf genommen werden müssen. Aus unserer Sicht wäre daher bei künftigen Baumaßnahmen eine direkte dritte SEV-Verbindung ohne Umsteigen ab Heddernheim über "Dillenburger Straße", "Hammarskjöldring", "Niederurseler Landstraße", "Weißkirchener Weg", "Gerhart-Hauptmann-Ring" und zurück sinnvoll. Dies wäre vor allem für ältere Menschen, Eltern mit kleinen Kindern oder Kinderwagen und Menschen mit Einschränkungen eine Erleichterung. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterstützung des Kita-Neubaus St. Sebastian nach archäologischen FundenOMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 150 entstanden aus Vorlage: OF 26/8 vom 11.06.2026 Betreff: Unterstützung des Kita-Neubaus St. Sebastian nach archäologischen Funden Vorgang: V 1388/26 OBR 8; ST 728/26 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form die katholische Pfarrei St. Katharina von Siena bei den durch die länger anhaltenden archäologischen Untersuchungen auf dem Grundstück des geplanten Kitaneubaus in der Ernst-Kahn-Straße 45 bis 47 entstandenen beziehungsweise entstehenden Mehrkosten unterstützt werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - ob eine finanzielle Beteiligung an den durch den Baustopp verursachten Mehrkosten rechtlich möglich ist; - ob bestehende Förderprogramme genutzt oder erweitert werden können und - wie eine weitere Verzögerung des Kita-Neubaus vermieden werden kann. Begründung: Auf dem Grundstück des geplanten Kita-Neubaus wurden im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungen der Bodendenkmalpflege bedeutende Befunde und Funde aus der Römerzeit entdeckt (ST 728 vom 27.04.2026). Die Sicherung und wissenschaftliche Dokumentation dieser Funde und Befunde liegt im öffentlichen Interesse und stellt einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der Frankfurter Stadtgeschichte dar. Gleichzeitig führen die notwendigen Untersuchungen zu erheblichen Verzögerungen des Bauvorhabens und verursachen zusätzliche Kosten für die Bauherrin. Hierzu zählen unter anderem Kosten aus dem Baustopp, vertragliche Folgekosten sowie zusätzliche Aufwendungen für die Projektabwicklung. Hier geht es um Beträge im sechsstelligen Bereich. Der Kita-Neubau dient ebenfalls einem wichtigen öffentlichen Interesse. Die kirchliche Einrichtung schafft in der Grundversorgung dringend benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil, die derzeit übergangsweise an einem anderen Standort vorgehalten werden müssen. Die Finanzierung zusätzlicher, durch die archäologischen Untersuchungen ausgelöster Belastungen darf die zeitnahe Realisierung des Projekts nicht gefährden. Vor diesem Hintergrund sollte der Magistrat schnellstens Möglichkeiten aufzeigen, ob und ggf. wie die entstehenden Mehrkosten abgefedert und weitere Verzögerungen vermieden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 728
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kontaminierte Erdaushübe bei den Renaturierungsarbeiten An der SandelmühleOMOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 165 entstanden aus Vorlage: OF 17/8 vom 27.05.2026 Betreff: Kontaminierte Erdaushübe bei den Renaturierungsarbeiten An der Sandelmühle Offenbar ruhen die Arbeiten an der Renaturierung des Urselbachs durch die Deutsche Bahn. Zur Erinnerung: Das Bachbett des Urselbachs wird am Oberwasser des Eschersheimer Wehres derzeit auf rund 400 Meter Länge tiefergelegt, außerdem wird eine neue Verbindung zwischen Nidda und Urselbach geschaffen. Die Urselbach-Renaturierung soll als Ausgleich für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke von Frankfurt nach Bad Vilbel dienen. Dem Ortsbeirat kam nun zu Ohren, dass die Arbeiter bei den Grabearbeiten auf kontaminierte Schichten gestoßen seien, die man aber mangels Deponiekapazität nicht abtragen könne. Als Fundort wurde der Bereich bei der Urselbachbrücke von der Straße An der Sandelmühle aufs Campingplatzgelände genannt. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für Aufklärung und für eine Fortsetzung der Arbeiten zu sorgen. Insbesondere hat der Ortsbeirat diese Fragen: 1. Wo genau wurde kontaminierter Boden gefunden? 2. Wer hat den Boden untersucht oder untersucht ihn noch? 3. Was ergab die Analyse bzw. was wird vermutet? 4. Wer könnte der Verursacher gewesen sein? 5. Wohin kann der Boden entsorgt werden? 6. Unterstützt die Stadt Frankfurt den Bauträger bei der Suche nach Entsorgungskapazitäten? 7. Welche Arbeiten an der Renaturierung ruhen nun? 8. Wann gehen diese Arbeiten weiter? 9. Wann wird das Niddaufer rund um die Einmündung(en) des Urselbachs wieder zugänglich als Naherholungsfläche für die Bevölkerung? (Diese Wege waren äußerst beliebt). 10. Ist der Verursacher der Kontamination bzw. dessen Rechtsnachfolger noch in Haftung zu nehmen? Begründung: Das Wohngebiet Mertonviertel wurde seit Ende der 80er Jahre auf dem ehemaligen Industriegelände der "Metallurgischen Gesellschaft" in Heddernheim erbaut. Der verseuchte Boden war jenseits der Olof Palme Straße zu einem Berg aufgehäuft worden. Trotz langjähriger Reinigung und Überwachung des Grundwassers dürfen auch weiterhin in den Gärten keine Privatbrunnen eingerichtet werden. Der Bevölkerung ist das alles sehr bewusst. Dass der lange kanalisierte Urselbach renaturiert werden soll, freut daher alle. Umso beunruhigender wäre es, wenn nun erneut vergiftete Böden entdeckt würden. Eine schnelle Aufklärung wäre wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beendenVOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.06.2026, V 35 entstanden aus Vorlage: OF 10/8 vom 25.05.2026 Betreff: Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden Nach jahrzehntelangen Diskussionen über den schleichenden Verfall der bauzeitlichen Außenanlagen der Siedlung Römerstadt hat die Stadtverordnetenversammlung 2024 endlich die Sanierung des östlichen Mauersegments südlich der Straße An der Ringmauer beschlossen. Die Bastionen sind Eigentum der Stadt Frankfurt, die Stützmauern ("Kurtinen") gehören der ABG Frankfurt Holding GmbH. Die ABG erhält für ihren Anteil an der Bauherrschaft einen städtischen Zuschuss. Erfreulich ist, dass die Sanierung aufgrund der herausragenden Bedeutung des Architekten und Stadtplaners der Siedlung, Ernst May, als Förderprojekt des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" unterstützt wird und damit erhebliche Bundesmittel nach Frankfurt fließen. Auf den ersten Bauabschnitt soll die Sanierung der ebenfalls stark beschädigten Maueranlagen im westlichen Teil der Römerstadtsiedlung folgen. Seit Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2025 ist jedoch kaum Fortschritt erkennbar. Der gesamte Bereich des Mauerrings zwischen der Straße In der Römerstadt und der Hadrianstraße wurde eingezäunt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Nach Aussagen von Anwohnern und auf Nachfrage beim Amt für Straßenbau und Erschließung steht die Baustelle infolge eines Insolvenzverfahrens des beauftragten Bauunternehmens seit Monaten still. Besonders problematisch ist dabei nicht nur der eigentliche Baustillstand, sondern auch die offenbar völlig unzureichende Kommunikation gegenüber den betroffenen Anwohnern. Nach Schilderungen aus der Nachbarschaft bleiben Nachfragen bei der ABG weitgehend unbeantwortet. Zugleich sind bereits freigelegte und sandgestrahlte Mauerflächen seit Monaten ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Baustellenmaterialien und Bauschutt verbleiben in den angrenzenden Anlagen des Grüngürtels und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Umfeldes erheblich. Darüber hinaus beklagen Anwohner fehlende Absicherungen der rückwärtigen Gartenzugänge nach Entfernung von Zaun- und Grünanlagen sowie eine zunehmende Nutzung der stillgelegten Baustelle als nächtlichen Aufenthaltsort durch Dritte. Auch die fortdauernde Sperrung dringend benötigter Parkplätze im Umfeld des Minigolf-Areals sorgt angesichts weiterer Straßenbaumaßnahmen für erhebliche Belastungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Was sind die genauen Gründe für den Baustillstand und seit wann ist dem Magistrat bekannt, dass gegen das beauftragte Unternehmen ein Insolvenzverfahren läuft? 2. Welche konkreten Schritte haben Stadt und ABG bislang unternommen, um die Maßnahme fortzuführen und weiteren Schaden an den bereits freigelegten bzw. sandgestrahlten Mauerflächen zu verhindern? 3. Wann wird die derzeitige Baustelleneinrichtung einschließlich gelagerter Baumaterialien, Bauschutt und Absperrungen entweder zurückgebaut oder wieder in einen geordneten Baustellenbetrieb überführt? 4. Wie bewertet der Magistrat den Zustand der Flächen des Grüngürtels im Umfeld der Baustelle und wird kontrolliert, ob Lagerung und Entsorgung von Baustellenmaterialien den Anforderungen des § 3 der Grünanlagensatzung entsprechen? 5. Ist die Maßnahme inzwischen neu ausgeschrieben worden oder wann soll dies erfolgen? 6. Bis wann muss die Maßnahme abgeschlossen sein, damit die Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" nicht verfallen oder zurückgezahlt werden müssen? 7. Welchen aktualisierten Bauzeitenplan kann der Magistrat nennen und wann ist mit einer Fertigstellung des Bauabschnitts "Ost" zu rechnen? 8. Wie stellen Magistrat und ABG künftig eine verlässliche und regelmäßige Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern sicher, insbesondere hinsichtlich Bauablauf, Einschränkungen, Sicherheitsfragen und Zeitplanung? 9. Wann werden die entfernten Zaun- und Grünanlagen entlang der rückwärtigen Gartenzuwegungen wiederhergestellt beziehungsweise provisorisch gesichert, um ungehinderte Zugänge zu Privatgrundstücken zu verhindern? 10. Welche Maßnahmen werden gegen die zunehmende Nutzung der stillgelegten Baustelle als nächtlichen Aufenthaltsort ergriffen und wie wird die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet? 11. Warum werden weiterhin Parkplätze im Bereich des Minigolf-Areals durch die Baustelleneinrichtung blockiert, obwohl derzeit offenbar keine Bautätigkeit stattfindet, und wann können diese wieder freigegeben werden? 12. Welche Planungen und Zeitabläufe bestehen bereits für den Bauabschnitt "West" und welche Auswirkungen hat die Verzögerung im Abschnitt "Ost" auf dessen Beginn? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wie weit sind die Pläne zur Sanierung/zum Neubau der Liegenschaft Praunheimer Weg 1 gediehen?VOB 811.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.06.2026, V 37 entstanden aus Vorlage: OF 24/8 vom 18.05.2026 Betreff: Wie weit sind die Pläne zur Sanierung/zum Neubau der Liegenschaft Praunheimer Weg 1 gediehen? Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob bei der Sanierung/dem Neubau des Gebäudes Praunheimer Weg 1 Fortschritte erkennbar sind oder ob dem zuständigen Amt Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und wann die Bauarbeiten überhaupt beginnen sollen. Begründung: Zu Anfang Oktober 2025 wurde den Eigentümern der Pizzeria Pisa im Praunheimer Weg 1 gekündigt, weil der Eigentümer das Gebäude grundsanieren wollte. Auch mehrere Wohnungen in dem Haus sind davon betroffen. Das Grundstück verfügt auch über einen Gartenteil mit drei alten, großen Kastanien. Seit dem Zeitpunkt der Kündigung vor einem halben Jahr hat sich dort nichts getan. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt hatte sich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Pizzeria in ein gegenüberliegendes Gebäude einziehen konnte. Die dort für die Gastronomie angemieteten Räume sind jedoch deutlich kleiner als das ursprüngliche Restaurant. Die Eröffnung der neuen Räumlichkeiten hat sich bis Anfang Mai hingezogen, offensichtlich auch verursacht durch zahlreiche städtische Auflagen, die u. a. Parkplätze für Pkw und Fahrräder, Toiletten und Alkoholausschank betreffen. Es wäre daher wünschenswert, dass die Pizzeria möglichst bald an ihren ursprünglichen Standort zurückkehren könnte. Im Stadtteil wird das Restaurant in seinem alten Umfeld schmerzlich vermisst, zumal es eines ist, das sich auch weniger Begüterte leisten können. Von Seiten der Stadt sollte bei der Genehmigung der Sanierung des Hauses oder Neubaus unbedingt darauf geachtet werden, dass die drei Kastanien erhalten bleiben, da sie für das Klima an der vielbefahrenen Kreuzung Niederurseler Landstraße / Praunheimer Weg / Weißkirchener Weg wichtig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1364
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Transparenz in der Methodik für den Frankfurter MietspiegelA10.06.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Anfrage vom 10.06.2026, A 11 Betreff: Transparenz in der Methodik für den Frankfurter Mietspiegel Der Frankfurter Mietspiegel ist ein zentrales Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit sowohl für Mieter als auch Vermieter von erheblicher Bedeutung für ein rechtsicheres und gutes Miteinander. Gerade deshalb muss seine Methodik transparent, nachvollziehbar und marktgerecht sein. Der neu vorgelegte Mietspiegel 2026 stößt jedoch auf breite Kritik aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und den Mieter- sowie Vermieterverbänden; insbesondere die überarbeitete Wohnlagenbewertung, die deutliche Verschiebung von Lagezuschlägen, die Nachvollziehbarkeit von Kriterien sowie die aus ihrer Sicht unzureichende Abbildung der tatsächlichen Marktrealität. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Mietspiegel zwar höhere Vergleichsmieten ausweist, seine Ermittlung aber für Außenstehende nur eingeschränkt nachvollziehbar ist. Darüber hinaus besteht der Eindruck, dass die neue Systematik bestehende Standortstrukturen verfestigen könnte (Strukturkonstanz) und damit langfristig zu einem Investitionshemmnis für Neubau- und Modernisierungsvorhaben außerhalb zentraler Lagen werden könnte. Vor diesem Hintergrund besteht Anlass, die Berechnungsgrundlagen, die Abbildung des Stadtgebiets sowie die Auswirkungen auf unterschiedliche Wohn- und Baualtersklassen näher zu hinterfragen. Insbesondere im Kontext der Frankfurter Wohnungspolitik und des dringend benötigten Wohnungsneubaus ist eine fundierte Bewertung der Methodik notwendig, um mögliche negative Steuerungseffekte frühzeitig zu erkennen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Nach welchen Kriterien wurde das mit der Erstellung des Mietspiegels 2026 beauftragte Institut ausgewählt? Welche weiteren Institute wurden im Vergabeverfahren berücksichtigt und wie wurden die Angebote gewichtet? 2. Welche wesentlichen methodischen Änderungen wurden gegenüber dem Mietspiegel 2012 (ohne Kombination von Lagezuschlägen), dem Mietspiegel 2022 sowie den Fortschreibungen 2024 vorgenommen und aus welchen fachlichen Gründen erfolgten diese Änderungen? 3. Wie hoch ist die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete der in der Stichprobe zum Mietspiegel 2026 erhobenen Daten differenziert nach allen Frankfurter Stadtteilen (mindestens: Westend, Nordend, Sachsenhausen, Rödelheim, Nied, Bergen-Enkheim, Seckbach, Kalbach-Riedberg)? Bitte eine vollständige Übersicht für sämtliche Stadtteile vorlegen. 4. Wie hoch würde die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für Frankfurt sowie für die oben genannten Stadtteile ausfallen, wenn alle Wohnungen der Stichprobe vollständig nach der neuen Methodik des Mietspiegels 2026 berechnet würden? Wie würde sie sich darstellen, wenn die Methodik des Mietspiegels 2022 bzw. 2024 unverändert fortgeführt worden wäre? Bitte eine vollständige Übersicht für sämtliche Stadtteile vorlegen. 5. Welche konkreten Auswirkungen haben die geänderten Wohnlagenkategorien auf die ortsüblichen Vergleichsmieten in den einzelnen Stadtteilen, insbesondere in den bislang als gut oder sehr gut bewerteten Randlagen wie Bergen-Enkheim, Seckbach und Kalbach-Riedberg? Wie korrespondieren diese Veränderungen mit tatsächlich beobachteten Neuvertragsmieten? Wie erklärt der Magistrat, dass zahlreiche traditionell unstrittig als gut oder sehr gut bewertete Wohnlagen etwa in Bergen-Enkheim, Seckbach, Hausen oder Kalbach-Riedberg im neuen Mietspiegel deutlich an Bewertung der Lagequalität verlieren? 6. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die Auswirkungen methodischer Änderungen künftig transparent darzustellen und nachvollziehbar zwischen marktbedingten Mietveränderungen und methodisch bedingten Effekten zu unterscheiden? Dies vor allem auf die Veränderung von Kriterien für Zu- und Abschläge. 7. Aus welchen fachlichen Gründen wurden einzelne wohnwerterhöhende Merkmale neu definiert oder ersetzt (z. B. "umfangreiches Bad" durch "hochwertige Dusche" mit der neuen Mindestbreite von 1 m für die Dusche, Anpassungen bei "großer Balkon" zu "tiefer Freisitz" mit geänderten Maßvorgaben von 2,5 m auf 2 m? Wie wurden diese neuen Kriterien empirisch validiert? Wie erklärt der Magistrat das Ergebnis des Mietspiegels, dass zentrale Ausstattungs- und Modernisierungsmerkmale künftig deutlich niedriger bewertet werden als bisher? Beispiele hierfür sind: a. hohe Decken: Reduzierung von bislang 2,63 Euro/m² auf nunmehr 0,21 Euro/m², b. elektrisch betriebene Rollläden: von 1,80 Euro/m² auf 0,61 Euro/m², c. hochwertiger Altbau: von 2,03 Euro/m² auf 1,30 Euro/m², d. einfacher Heizungsstandard: Abschlag von −1,59 Euro/m² auf −1,09 Euro/m². 8. Welche Auswirkungen haben die neuen Bewertungsmaßstäbe bei Ausstattungsmerkmalen auf die Vergleichbarkeit des Mietspiegels 2026 mit den Mietspiegeln 2022 und 2024, insbesondere für Bestandswohnungen? Bitte eine Liste vorlegen, in der eine statistisch signifikante Anzahl von Wohnungen aus der Stichprobe zur Erstellung des Mietspiegels enthalten ist, sodass vergleichbare Wohnungen als Muster gegenübergestellt werden können. 9. Wie erklärt der Magistrat Fälle, in denen innerhalb derselben Wohnanlage oder sogar innerhalb eines Gebäudes unterschiedliche Lagekategorien auf Ebene einzelner Hausnummern vergeben werden (z. B. im Gallus, Karree Kriegkstraße / Frankenallee / Flörsheimer Straße)? Welche Schlussfolgerungen zieht der Magistrat hieraus für die weitere Überarbeitung? 10. Wie erklärt der Magistrat die durch den Mietspiegel 2026 errechneten sinkenden Vergleichsmieten in weiten Teilen des Stadtgebietes trotz anhaltender Wohnraumknappheit und steigender Marktmieten? 11. Wie erklärt der Magistrat eine nahezu Verdopplung des Einflusses der Lage im neuen Mietspiegel auf bis zu 5,32 EUR/m² gegenüber den Vorjahren? 12. Warum nutzt der neue Mietspiegel nicht länger die Kombination von Ausstattungsmerkmalen zur Beschreibung von Merkmalen, sondern zieht verstärkt Einzelmerkmale heran? 13. Wie bewertet der Magistrat die Gefahr eines "Overfitting" durch die adressgenaue Lagezuordnung, die zwar rechnerisch präziser wirkt, aber in der Praxis an Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit verliert? Welche Mindestanforderungen an die praktische Anwendbarkeit wurden definiert? 14. Wie bewertet der Magistrat die praktische Anwendbarkeit der neuen Systematik durch Eigentümer, insbesondere in Fällen, in denen zur Erfassung oder Überprüfung mietpreisrelevanter Merkmale zusätzliche Vor-Ort-Begehungen erforderlich wären? Wie will der Magistrat unter diesen Voraussetzungen eine rechtssichere Erhebung und Bewertung dieser Merkmale gewährleisten? 15. Inwieweit rechnet der Magistrat mit einer Zunahme gerichtlicher Auseinandersetzungen infolge der neuen Systematik des Mietspiegels? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die rechtssichere Anwendung des Mietspiegels in Mieterhöhungsverlangen und bei Mietstreitigkeiten zu gewährleisten? 16. Welche Auswirkungen erwartet die Stadt infolge der neuen Lagebewertungen und geänderten Ausstattungsmaßstäbe auf die Investitionsbereitschaft in neuen Wohnungsbau und Modernisierungen? Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, dass die Abwertung bestimmter Stadtteile Investitionen hemmt? Welche Auswirkungen erwartet die Stadt auf die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen, auf Sanierungsentscheidungen in Wohnungseigentümergemeinschaften mit gemischter Nutzung und auf Investitionen in den Gebäudebestand? 17. Wie bewertet der Magistrat die grundsätzliche Kritik von Haus & Grund Frankfurt, IHK Frankfurt, VdW Südwest und weiteren Verbänden, die den Mietspiegel 2026 in der vorliegenden Fassung ablehnen und fundamentale Korrekturen fordern? Welche fachlichen Schlussfolgerungen zieht der Magistrat daraus? 18. Hat sich der Magistrat auch mit den möglichen städteplanerischen Folgen des neuen Mietspiegels befasst, der den Zuschlag für sehr zentrale Lagen stark aufwertet und gleichzeitig insbesondere äußere Stadtteile gegenüber den bisherigen Mietspiegeln stark abwertet? Wie bewertet der Magistrat das Risiko, dass sich Investitionen in neue und bestehende Wohnungen infolge des neuen Mietspiegels 2026 künftig auf wenige sehr zentrale Innenstadtlagen konzentrieren und der Neubau in äußeren Lagen unattraktiver wird? 19. Der Großteil des dringend benötigten Wohnungsneubaus in Frankfurt wird nur am derzeitigen Stadtrand entstehen können. Welche Auswirkung auf das finanzielle Risiko von privaten Bauherren, Bauträgern und Projektentwicklern erwartet der Magistrat infolge des neuen Mietspiegels, der die Nähe zum Stadtzentrum besonders hoch honoriert und höhere Distanzen zum Zentrum niedrig bewertet? Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um den Neubau gerade außerhalb der Innenstadt zu stärken vor allem von privaten Bauherren? 20. Welche Auswirkungen erwartet die Stadt infolge des Mietspiegels 2026 konkret auf die Wirtschaftlichkeit von Neubau- und Modernisierungsprojekten? Bitte anhand typischer Modellfälle für Neubau, umfassende energetische Sanierung und einfache Modernisierung darstellen. 21. Ist die Stadt bereit, bei künftigen Fortschreibungen die Auswirkungen auf Wohnungsangebot und Investitionen systematisch zu berücksichtigen? 22. Wie erklärt der Magistrat die Beobachtung, dass Lageaspekte wie beispielsweise die Nähe zu U-Bahn-Haltestellen oder anderen Anschlüssen des ÖPNV positiv bewertet werden? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.09.2026, B 275 Anfrage vom 30.09.2026, A 39 Versandpaket: 17.06.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Unterliederbach: Unterstützung der Pfadfinder CheruskerOFOB 609.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2026, OF 47/6 Betreff: Unterliederbach: Unterstützung der Pfadfinder Cherusker der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat stellt dem Pfadfinderstamm DPSG Cherusker aus seinem Budget 10000 € zur Anschaffung einer barrierefreien mobilen Toilettenanlage auf dem Vereinsgelände zur Verfügung, damit die Nutzung weiterhin möglich ist. Aufbau, Transport , Installation und weitere Kosten finanziert der Verein über Eigenmittel, Spenden, Sponsoren und Eigeninitiative. Begründung: Auf dem Vereinsgelände finden viele Veranstaltungen und Freizeiten statt und wird auch für nachbarschaftliche Feste benutzt. Eine funktionierende Toilettenanlage ist dafür Voraussetzung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.05.2026, OF 30/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 19 Die CDU-Fraktion stellt den folgenden mündlichen Antrag: "Der Ortsbeirat stellt dem Pfadfinderstamm DPSG Stamm der Cherusker aus seinem Budget 7.500 Euro zur Anschaffung einer barrierefreien mobilen Toilettenanlage auf dem Vereinsgelände zur Verfügung, damit die Nutzung weiterhin möglich ist. Aufbau, Transport, Installation und weitere Kosten finanziert der Verein über Eigenmittel, Spenden, Sponsoren und Eigeninitiativen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 11 2026 Auskunftsersuchen V 26 2026 1. 1. Die Vorlage OF 30/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der mündliche Antrag wird beschlossen. 2. Die Vorlage OF 47/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu 1: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, Linke und Volt gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, AfD und FDP gegen SPD, GRÜNE und Linke (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsprobleme in Sindlingen lösenOFOB 609.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2026, OF 53/6 Betreff: Verkehrsprobleme in Sindlingen lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, unverzüglich Geschwindigkeitskontrollen im Abschnitt zwischen der Bahnunterführung am Bahnhof Sindlingen bis zum Ortseingang Zeilsheim durchzuführen, weitere Maßnahmen zur Verringerung der Unfallgefahr in diesem Bereich zu prüfen sowie zeitnah die beschlossene Fußgängerbedarfsampel an der Bushaltestelle "Sindlingen Bahnhof" am Richard-Weidlich-Platz umzusetzen. Begründung: Nach mehreren Unfällen an der Sindlinger Bahnstraße - zuletzt am 26.05. - sowie angesichts der wiederholten Hinweise und Apelle der Kinderbeauftragten und der Schulleitung der Ludwig-Weber-Schule besteht akuter Handlungsbedarf. In der Stellungnahme vom 13.02.2026 wurden Geschwindigkeitskontrollen erst nach den Winterferien angekündigt. Angesichts der aktuellen Gefährdungslage ist dies nicht ausreichend. Insbesondere in den Frühjahrs- und Sommermonaten halten sich zahlreiche Familien mit Kindern im Umfeld des an der Sindlinger Bahnstraße gelegenen Richard-Weidlich-Platzes auf. Dort befinden sich unter anderem eine Eisdiele, die Bücherei, das Kinder- und Familienzentrum, das Kinder- und Jugendhaus, eine Kita und das Engelsburg-Theater sowie direkt an der Sindlinger Bahnstraße gelegen ein nicht-eingezäunter Spielplatz. Zudem liegen mehrere Bushaltestellen an dem Straßenabschnitt. Häufig berichten Passanten von Fahrzeugen, die mit überhöhter Geschwindigkeit die Zebrastreifen an der Bushaltestelle "Zeilsheim Bahnhof" und an der Bushaltestelle "Sindlingen Bahnhof" passieren. Dies stellt insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die beim Ortstermin am 22.08.2025 beschlossene Fußgängerbedarfsampel im Bereich der Bushaltestelle "Sindlingen Bahnhof" am Richard- Weidlich-Platz muss zeitnah umgesetzt werden. Täglich überqueren dort Schulkinder und Familien mit kleinen Kindern die Straße auf dem Weg zur Schule, zur Kita, zu Freizeit-und soziokulturellen Einrichtungen, zum Spielplatz oder zur S-Bahn-Station. Zusätzlich verschärft sich die Situation dadurch, dass sowohl PKWs als auch Busse nach der Durchfahrt durch die Bahnunterführung häufig beschleunigen. Dadurch entsteht unmittelbar vor dem folgenden Zebrastreifen mit Bushaltestelle, Kreuzungsbereich und Radverkehrsführung eine besonders unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituation. Da mit der Eröffnung zusätzlicher Einrichtungen auf dem Richard-Weidlich-Platz wie dem Theater Engelsburg im Haus Sindlingen sowie der geplanten Wiederinbetriebnahme des Entenbrunnens von einer weiteren Belebung des Platzes auszugehen ist, sind weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zur Verkehrsberuhigung vor Ort zu prüfen. Der Richard-Weidlich-Platz, der durch die Sindlinger Bahnstraße geteilt wird, hat sich mit Theater, Bücherei, Kindertagesstätte, Kinder- und Familienzentrum, Kinder- und Jugendhaus und Eisdiele zu einem wachsenden, bedeutenden kulturellen und sozialen Zentrum im Norden Sindlingens entwickelt. Die Sicherheit der zahlreichen Besucher:innen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, muss daher kurzfristig durch wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten verbessert werden. Langfristig sind darüber hinaus nachhaltige und kinderfreundliche Verkehrslösungen für den gesamten Bereich des Richard-Weidlich-Platzes zu entwickeln. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 123 2026 Die Vorlage OF 53/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellenOFOB 109.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2026, OF 55/1 Betreff: Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um eine durchgängige Fußwegeverbindung zwischen der Uferpromenade am Westhafen und dem Sommerhoffpark herzustellen, damit Fußgänger den weitläufigen Umweg über die Gutleutstraße vermeiden können. Hierbei wird der Magistrat insbesondere gebeten: 1. Kurzfristig eine provisorische, gegebenenfalls auch temporäre Wegeverbindung (z. B. unter Einbeziehung von Treppenanlagen) zu schaffen, um die bestehende Lücke zeitnah zu schließen. 2. Langfristig eine dauerhafte, hochwassersichere und barrierefreie Lösung (beispielsweise in Form einer Stegkonstruktion) zu planen und umzusetzen. Begründung: Die neu errichteten Wohngebäude am Mainufer sowie der dazugehörige Promenadenweg sind fertiggestellt und werten das Quartier erheblich auf. Bedauerlicherweise endet dieser Gehweg derzeit abrupt an der Grundstücksgrenze, und die anschließende Fläche bis zum Sommerhoffpark ist für Fußgänger gesperrt. Die betroffene Grünfläche dient als Rückhaltefläche und ist bei Hochwasser überschwemmungsgefährdet. Dies darf jedoch kein Grund für eine dauerhafte Sperrung sein. Um den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah den direkten Zugang zum Sommerhoffpark entlang des Mainufers zu ermöglichen, ist eine schnelle Übergangslösung dringend erforderlich. Ein provisorischer Weg - auch wenn dieser aufgrund der topografischen Gegebenheiten zunächst Stufen enthalten sollte - würde die Aufenthaltsqualität im Viertel sofort spürbar verbessern. Parallel dazu muss die Planung für eine finale, barrierefreie Erschließung (z. B. durch einen aufgeständerten Steg) vorangetrieben werden. Wichtig ist, dass hier nach der Fertigstellung der Wohnbebauung keine jahrelange Brache entsteht, sondern zeitnah gehandelt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 203 2026 Die Vorlage OF 55/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sportstadt Frankfurt ernst nehmen: Nutzung der Sporthalle der Emma-Kann-Schule in den Ferien ermöglichen!OFOB 109.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2026, OF 56/1 Betreff: Sportstadt Frankfurt ernst nehmen: Nutzung der Sporthalle der Emma-Kann-Schule in den Ferien ermöglichen! Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Sportamt und dem Stadtschulamt umgehend eine tragfähige Lösung zu ergreifen, um die Sporthalle der Emma-Kann-Schule auch während der Schulferien für den Vereins- und Breitensport freizugeben. Hierbei wird der Magistrat insbesondere aufgefordert: 1. Die pauschale und grundsätzliche Sperrung der Sporthalle während der Ferienwochen aufzuheben. 2. Gemeinsam mit den betroffenen Vereinen (wie dem Badminton Verein Frankfurt 06 e.V.) und der Schulhausverwaltung ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, das klare Nutzungsfenster definiert. 3. Die Vergabe von Ferien-Trainingszeiten soll noch für die anstehenden Sommerferien 2026 zu realisiert werden. Begründung: Der Badminton Verein Frankfurt 06 e.V. leistet mit seinen mittlerweile rund 230 Mitgliedern - darunter ein enormer Anteil an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen - eine herausragende und dringend notwendige sportliche und gesellschaftliche Arbeit im Ortsbezirk 1. Dass dem Verein nun vom Sportamt mitgeteilt wurde, dass die neu gebaute, moderne Sporthalle der Emma-Kann-Schule in sämtlichen Schulferien grundsätzlich gesperrt bleibt, ist absolut inakzeptabel. Die Begründung des Sportamts, die Nutzung sei wegen der angrenzenden Wohnung des Schulhausverwalters nicht möglich, greift zu kurz und offenbart eine bürokratische Blockadehaltung anstelle von politischem Gestaltungswillen. Selbstverständlich haben die Hausverwalter ein Anrecht auf Ruhezeiten in den Ferien; eine pauschale, wochenlange Dauersperrung einer neuen Sportinfrastruktur ist im Hinblick auf den akuten Bewegungsmangel in unserer Gesellschaft jedoch das völlig falsche Signal. Frankfurt wirbt aktiv mit dem Slogan "Sportstadt". Diesem Anspruch muss der Magistrat auch in der Praxis gerecht werden. Für die Vereine ist die Feriennutzung organisatorisch problemlos machbar, da sie bereits Schlüssel besitzen und die Hausverwaltung somit entlastet ist. Viele berufstätige Mitglieder sowie Kinder, die in den Ferien nicht verreisen, sind auf diese Sportangebote angewiesen. Ein Kompromiss durch feste Zeitfenster oder reduzierte Abendstunden in den Ferien ist leicht umsetzbar. Der Magistrat muss hier umgehend vermitteln und die Halle öffnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 204 2026 Die Vorlage OF 56/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Finanzielle Unterstützung des Griesheimer Karneval-Club Die Nasebaern e. V.OFOB 609.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2026, OF 57/6 Betreff: Griesheim: Finanzielle Unterstützung des Griesheimer Karneval-Club Die Nasebaern e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160), beauftragt, den Griesheimer Karneval-Club Die Nasebaern e.V. bei der Durchführung ihres 75jährigen Jubiläums finanziell mit einer Spende von 750,00 Euro zu unterstützen. Das Jubiläum findet am 29.08.2026 statt. Begründung: die Feier zum 75 jährigen Bestehens des Vereins findet im großen Saal des Bürgerhauses Griesheim statt. Es ist eine öffentliche Veranstaltung. Dazu soll es eine Ausstellung mit alten Kostümen, Orden, Dokumenten etc. geben. Die Geschichte des Vereins wird in einer Präsentation über Beamer dargestellt. Ein Fest für jeden. Ein Fest mit anderen Vereinen, die ihre Aufwartung machen werden. Der Verein ist ehrenamtlich aktiv und ist bei Veranstaltungen im Stadtteil immer dabei bei anderen Veranstaltungen oder auch mit eigenen wie dem Kinderfasching. Kostenaufstellung anbei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Initiative OI 10 2026 Die Vorlage OF 57/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bedarfsgerechte und ausreichende Klimageräte für die IGS 15OFOB 609.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2026, OF 58/6 Betreff: Bedarfsgerechte und ausreichende Klimageräte für die IGS 15 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zeitnah wirksame und ganzheitliche Maßnahmen zum Hitzeschutz für die Containeranlagen der IGS 15 zu ergreifen sowie unverzüglich bedarfsgerechte Klimageräte aufzustellen. Des Weiteren wird um Auskunft nach den Kosten für Auf- und Abbau sowie Betrieb der temporär aufgestellten Klimageräte gebeten. Begründung: Im letzten Jahr (August bis Oktober 2025) wurden 11 Klimageräte in Räumen der IGS 15 aufgestellt, um die bekannte Hitzeproblematik in den Räumlichkeiten zu entschärfen. Da die Klimageräte jedoch nur im 2. OG des A-Baus aufgestellt wurden, konnte lediglich in diesen Räumen eine Verbesserung der Innentemperatur erreicht werden. Die Räume im A- (EG, 1.OG) und B-Bau (EG, 1.OG, 2.OG) wurden nicht gekühlt, so dass dort Innentemperaturen bis zu 35 Grad gemessen wurden. Leider brachten die elf aufgestellten Geräte eine extreme Lärmbelästigung mit sich: Messungen vor Ort ergaben Werte von 60dB. Da der Lärm der Klimageräte die Verständigung im Unterricht nahezu unmöglich machte, mussten die Geräte immer wieder ausgeschaltet oder es musste wiederum in andere Räumlichkeiten ausgewichen werden. In den nicht gekühlten Räumen der Schule musste weiterhin auf das zuvor entwickelte Hitzekonzept zurückgegriffen werden: Die Unterrichtsstunden wurden demnach bei Temperaturen ab 26°C von 45 auf 30 Minuten verkürzt, Unterricht fand nur bis mittags um 12:15 Uhr statt. Aber jeder Tag Unterrichtsausfall und jeder Tag Hitze oder Lärmbelästigung ist einer zu viel. Aktuell wurde bereits - am 26.05.2026 - schon morgens vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum eine Temperatur von 26°C gemessen. Sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für Lehrkräfte sind dies unzumutbare Lern- und Arbeitsbedingungen, zumal die Hitzezeiten im Frühjahr und Sommer mit den Prüfungszeiten in der 9. und 10. Klasse zusammentreffen und diese sich auf ihre wichtigen Abschlussprüfungen in der Schule vorbereiten müssen. Ihnen war auch nicht damit geholfen, in den wenigen gekühlten Räumen unterrichtet zu werden, da sich auf Hitzekonzepte angepasste Unterrichtszeiten nicht wahllos variabel in verschiedenen Klassen und Räumen verändern lassen, für die Schule braucht es eine einheitliche Lösung für alle Kinder mit entsprechender Ausstattung. Den betroffenen Jugendlichen, Familien und Lehrkräften hilft es nicht, wenn erst in 2029 (oder später) neue Gebäude für die IGS 15 mit einer angemessenen Wärmedämmung errichtet werden sollen. Fehlende Maßnahmen tragen daher direkt zur Bildungsungerechtigkeit im Frankfurter Westen bei. Auf die Problematik der Lärmbelästigung durch die Klimageräte und der unzureichenden Versorgung mit bedarfsgerechten Klimageräten wurde von Seiten der Schulkonferenz bereits frühzeitig am 13. Januar 2026 hingewiesen. In dem Antwortschreiben von der Stadträtin Sylvia Weber vom 28. April 2026 an die Schulkonferenz wurde das Argument angeführt, dass sich keine weiteren Investitionen und Maßnahmen für die Container der IGS 15 wegen des geplanten Neubaus lohnen würden. Dazu ist festzustellen, dass seit Mai 2025 die konkrete Planung für die Umsetzung des Neubaus stockt und es keine weiteren Informationen zum Stand der Planungen gegeben hat. Eine Stellungnahme auf die Anfrage des OBR vom 05.05. dazu steht aktuell noch aus. Des Weiteren möchten wir um Auskunft nach den Kosten für den Auf- und Abbau und den Betrieb der zeitweise aufgestellten Klimageräte bitten, um zu prüfen, ob für ähnliche Beträge nachhaltigere und geräuschärmere Maßnahmen zur Kühlung der Container-Räume getroffen werden könnten. Es besteht hier dringender Handlungsbedarf - die aktuelle Lern- und Arbeitssituation in den Containern der IGS 15 ist sowohl für die Klassen als auch für Lehrkräfte unzumutbar und behindert den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 124 2026 Die Vorlage OF 58/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sindlingen: Zukunft des Theaters in der Engelsburg finanziell absichernOFOB 609.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2026, OF 59/6 Betreff: Sindlingen: Zukunft des Theaters in der Engelsburg finanziell absichern Das Theater in der Engelsburg ist ein kultureller Ankerpunkt im Frankfurter Westen. Es leistet einen wichtigen Beitrag zu kultureller Bildung, gesellschaftlicher Teilhabe, Begegnung und demokratischer Stärkung im Stadtteil. Nach der dem Ortsbeirat vorliegenden Darstellung hat das Theater in der Engelsburg bei der Vergabe der Mehrjahresförderungen 2027-2029 keine Berücksichtigung gefunden. Dies steht im Spannungsverhältnis zur beschlossenen Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro für den Haushalt 2026, mit der der Aufbau des Theaters unterstützt werden soll. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, aus welchen Gründen das Theater in der Engelsburg bei der Vergabe der Mehrjahresförderungen 2027-2029 nicht berücksichtigt wurde, und dabei die zugrunde liegenden Bewertungskriterien transparent offenzulegen, 2. zu prüfen, wie die finanzielle Absicherung des Theaters in der Engelsburg über die Anschubfinanzierung im Haushalt 2026 hinaus gewährleistet werden kann, 3. darzustellen, welche Möglichkeiten bestehen, das Theater in der Engelsburg als dauerhaften kulturellen Ort im Frankfurter Westen zu sichern und weiterzuentwickeln, 4. die besondere Bedeutung des Theaters für kulturelle Teilhabe, kulturelle Bildung, Stadtteilarbeit und demokratische Begegnung bei der weiteren Bewertung angemessen zu berücksichtigen. Begründung: Mit der beschlossenen Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro wurde ein wichtiges Signal gesetzt, das Theater in der Engelsburg in seiner Aufbauphase zu unterstützen. Eine solche Förderung kann jedoch nur dann nachhaltig wirken, wenn zugleich eine Perspektive für die Verstetigung der entstehenden Strukturen besteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 125 2026 Die Vorlage OF 59/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Streunerkatzenhilfe unterstützenOFOB 609.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2026, OF 62/6 Betreff: Streunerkatzenhilfe unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, 1. umgehend zusammen mit ExpertInnen vor Ort Lösungen zu entwickeln, wie die Lage der wachsenden Anzahl streunender und unversorgter Katzen im Ortsbeiratsbezirk 6 verbessert werden kann. 2. die TSV Streunerhilfe Frankfurter Katz e.V. bei der dringlichen Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zur kurzfristigen Unterbringung von zur Kastration eingefangenen Streunerkatzen zu unterstützen. Begründung: Im Frankfurter Stadtgebiet, besteht weiterhin eine erhebliche Population freilebender und verwilderter Katzen, insbesondere in Kleingartenanlagen, Randgebieten und infrastrukturell geprägten Flächen. Trotz bestehender Maßnahmen nach der Katzenschutzverordnung bleibt die Versorgungslage angespannt. Schätzungen gehen von bis zu 18.000 unkastrierten Streunerkatzen aus. Trotz der Einführung der Katzenschutzverordnung im Oktober 2024 ist zu verzeichnen, dass bisher trotz immenser Anstrengungen nur in wenigen Gebieten die Populationen unter Kontrolle sind. Dies trifft auch auf den Ortsbeiratsbezirk 6 zu, besonders auf die Stadtteile Zeilsheim, Sindlingen, Unterliederbach und Höchst. Das Tierheim Hattersheim steht seit den letzten Fundtierverhandlungen nicht mehr in dem Umfang wie bisher für Fundtiere z.B. aus diesen Stadtteilen zur Verfügung. Das verschärft die Gesamtsituation erheblich und führt aktuell zu einer unzureichenden Versorgung freilebender Katzen. Die notwendigen Maßnahmen bedeuten nicht nur einen dringend gebotene Unterstützung der Streunerkatzen, sondern auch einen Mehrwert für den Naturschutz, insbesondere durch eine Reduktion und Unfruchtbarmachung der Streunerkatzen besserer Bedingungen für Vögel, Kleinsäuger und Reptilien sowie die Verhinderung der Durchmischung mit der einheimischen Wildkatze. Zudem auch im Sinne der Gefahrenabwehr und öffentlichen Gesundheit die Verminderung von Gesundheitsrisiken (Zoonosen). Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat sich um das Problem kümmert und, zusammen mit ExpertInnen vor Ort, Lösungen erarbeitet. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 127 2026 Die Vorlage OF 62/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetmittel für den 12. Lauf gegen Rassismus und Gewalt 2026OIBOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 10 entstanden aus Vorlage: OF 31/10 vom 24.05.2026 Betreff: Budgetmittel für den 12. Lauf gegen Rassismus und Gewalt 2026 Der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e. V. bemüht sich, alle zwei Jahre einen Lauf gegen Rassismus und Gewalt zu organisieren, der vom Weißen Stein in Frankfurt-Eschersheim bis hin zum Jugendhaus Frankfurter Berg führt. Dieser findet am 09.09.2026 statt. Dabei soll es nicht um sportliche Leistung gehen, sondern darum, in einer geschlossenen Gruppe mit einheitlichen T-Shirts und Transparenten gemeinsam die rund 2,6 Kilometer zurückzulegen, um so ein wichtiges, sichtbares Zeichen gegen Rassismus, Nationalismus und Gewalt zu setzen. Die Startnummer, die alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einheitlich auf ihrem T-Shirt aufgedruckt haben, ist traditionell die Summe der gewalttätigen Übergriffe mit rassistischem bzw. rechtem Hintergrund in Deutschland im Vorjahr. Den Siegerpokal erhält die Organisation bzw. Einrichtung, welche die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Lauf mobilisieren konnte. Die Übergabe des Pokals erfolgt im Rahmen des großen Zielfestes im Jugendhaus Frankfurter Berg, bei dem sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenseitig kennen lernen können und zusammen bei Grillgut und Getränken den Tag im Gespräch ausklingen lassen können. Dies vorausgeschickt unterstützt der Ortsbeirat 10 dieses Zeichen gegen Rassismus, Nationalismus und Gewalt sehr gerne wieder mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 10Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms DPSG Stamm der CheruskerOIBOB 609.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 11 entstanden aus Vorlage: OF 30/6 vom 17.05.2026 Betreff: Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms DPSG Stamm der Cherusker Vorgang: EA 61/24 OBR 6; B 22/25 Der Ortsbeirat stellt dem Pfadfinderstamm DPSG Stamm der Cherusker aus seinem Budget 7.500 Euro zur Anschaffung einer barrierefreien mobilen Toilettenanlage auf dem Vereinsgelände zur Verfügung, damit die Nutzung weiterhin möglich ist. Aufbau, Transport, Installation und weitere Kosten finanziert der Verein über Eigenmittel, Spenden, Sponsoren und Eigeninitiativen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 61 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 22
OIBOB 6Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Zuschuss für das FroschbrunnenfestOIBOB 609.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 12 entstanden aus Vorlage: OF 32/6 vom 22.05.2026 Betreff: Zuschuss für das Froschbrunnenfest Der Magistrat wird gebeten, aus dem Ortsbeiratsbudget das traditionelle Froschbrunnenfest in Zeilsheim am 13.06.2026, welches der Vereinsring Zeilsheim e. V. organisiert, mit einem Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu unterstützen. Begründung: Der Vereinsring Zeilsheim e. V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Das von ihm seit vielen Jahren durchgeführte Froschbrunnenfest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich Besucher aus Zeilsheim und den umliegenden Stadtteilen anzieht und das Gemeinschaftsleben stärkt. Deutlich erhöhte Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Infrastruktur und Logistik begründen eine Förderung durch die Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1470
OIBOB 6Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Nied: Künstlerische Gestaltung der neuen Fußgängerunterführung OeserstraßeOIBOB 609.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 13 entstanden aus Vorlage: OF 60/6 vom 02.06.2026 Betreff: Nied: Künstlerische Gestaltung der neuen Fußgängerunterführung Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Verein Bürgerinitiative Nied e. V., Mainzer Landstraße 783, 65934 Frankfurt am Main, 5.000 Euro aus den Mitteln des Ortsbeirats 6 für den Einsatz eines professionellen Graffitikünstlers bereitzustellen, um die neu gebaute Fußgängerunterführung an der Oeserstraße mit stadtteilbezogenem Design identitätsstiftend zu gestalten. Begründung: Der Bahnübergang an der Oeserstraße wird in mehreren Abschnitten modernisiert und in entsprechenden Phasen verkehrssicherer gestaltet. Im Zuge der Modernisierung wurde eine Unterführung erbaut. Für den Umbau und die verkehrssichere Ausgestaltung des bisherigen Bahnübergangs hat sich auch der Verein Bürgerinitiative Nied e. V. eingesetzt. Im Zuge des Ausbaus entwickelte sich seitens des Vereins die Idee, den tristen Unterführungsbau mit stadtteilbezogener Gestaltung zu versehen. Dabei sollen auf einer Wand Logos und Grafiken des Stadtteils Nied eingebettet werden, die identitätsstiftend sind. Auf der anderen Wandseite erfolgt die Einbindung des Vereins Eintracht Frankfurt e. V., der die angrenzende Sportsstätte betreibt und die Gestaltung der einen Wandseite nach Aussage des Bürgerinitiative Nied e. V. finanziell übernehmen soll. Die Gesamtkosten von rund 20.000 Euro sollen neben der genannten Kostenübernahme auch durch weitere lokale Unternehmen und Initiativen mitfinanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 6Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Ortsbeiratsmittel für den Vereinsring Preungesheim-Eckenheim e. V.OIBOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 7 entstanden aus Vorlage: OF 13/10 vom 23.05.2026 Betreff: Ortsbeiratsmittel für den Vereinsring Preungesheim-Eckenheim e. V. Der Vereinsring Preungesheim-Eckenheim e. V. soll für seine anstehenden und vor Ort insgesamt sehr wichtigen Vereinsaktivitäten wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt 1.000 Euro für den am 28.11.2026 vorgesehenen Weihnachtsmarkt in Eckenheim zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern für die sehr anerkennenswerte wichtige Arbeit insgesamt des Vereinsrings. Diese Arbeit liegt auch im Interesse der Menschen in Eckenheim und Preungesheim. Sehr erfreulich dabei ist, dass doch noch und nach geraumer Zeit der Suche aktuell ein neuer Vorstand gewählt werden konnte, der sich der sicher nicht immer einfachen Arbeit künftig annehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 10Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Budgetmittel für die Erinnerungsstätte Carlo-Mierendorff-SchuleOIBOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 8 entstanden aus Vorlage: OF 19/10 vom 24.05.2026 Betreff: Budgetmittel für die Erinnerungsstätte Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat unterstützt die Idee des Fördervereins der Carlo-Mierendorff-Schule, auf dem Schulgelände eine Erinnerungsstätte an die beiden Schüler:innen einzurichten, die Ende April bei einem schweren Unfall verstorben sind. Deshalb unterstützt er gerne das Projekt und stellt dem Förderverein einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Unfall Ende April, bei dem fünf Schüler:innen der Carlo-Mierendorff-Schule beteiligt waren und zwei von ihnen verstarben, hat nicht nur die Schulgemeinde, sondern den gesamten Ortsbezirk 10 tief erschüttert. Die Trauer und die Betroffenheit sind groß. Innerhalb der Schulgemeinde ist nun die Idee entstanden, auf dem Schulgelände eine Erinnerungsstätte für die Verstorbenen einzurichten. Der Förderverein der Carlo-Mierendorff-Schule steht dieser Idee positiv gegenüber und ist bereit, sie organisatorisch sowie auch finanziell zu unterstützen. Angesichts der zentralen Bedeutung der Carlo-Mierendorff-Schule als Weiterführende Schule im Ortsbezirk 10 und ihres großen Einzugsgebiets wäre eine solche Erinnerungsstätte ein starkes Zeichen der Anteilnahme, der Solidarität und des gemeinschaftlichen Zusammenhalts des Frankfurter Nordostens. Zugleich wäre ihre Unterstützung ein wichtiges Signal für gemeinschaftliches und demokratisches Denken im Sinne des Namensgebers der Schule sowie eine Würdigung der Arbeit des Fördervereins, der ein wichtiger Unterstützer der Schule und damit vieler Schüler:innen aus dem Frankfurter Nordosten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 10Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Budgetmittel zur Unterstützung des 2. Käfig-Cups – SV BonamesOIBOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 9 entstanden aus Vorlage: OF 26/10 vom 24.05.2026 Betreff: Budgetmittel zur Unterstützung des 2. Käfig-Cups - SV Bonames Dem Sportverein 1920 Bonames e. V. wird ein Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für die Durchführung des sommerlichen Freizeitangebots "2. Käfig-Cup" im Juni 2026 aus dem Budget des Ortsbeirats 10 gewährt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Käfig-Cup und auch die Arbeit des SV 1920 Bonames e. V., insbesondere durch eigene integrative Sportangebote, besitzt als sozialpädagogische Maßnahme einen außerordentlich hohen Stellenwert. Im stadtteilbezogenen Kontext von Bonames - einem Sozialraum mit sehr diversen Strukturen und spezifischen sozialpolitischen Herausforderungen - erfüllt der Verein damit Funktionen, die weit über das reine Vermitteln von Sporttechniken hinausgehen. Aus sozialpädagogischer Sicht lässt sich der Wert dieser Arbeit in drei Kernbereiche unterteilen: 1. Niedrigschwellige Integration und soziale Teilhabe, 2. Informelles Lernen und Kompetenzerwerb, 3. Gewaltprävention und Ressourcenstärkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1366
OIBOB 10Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Finanzielle Unterstützung des Griesheimer Karneval-Clubs Die Nasebaern e. V.OIOB 609.06.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2026, OI 10 entstanden aus Vorlage: OF 57/6 vom 09.06.2026 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Griesheimer Karneval-Clubs Die Nasebaern e. V. Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), beauftragt, den Griesheimer Karneval-Club Die Nasebaern e. V. bei der Durchführung seines 75-jährigen Jubiläums finanziell mit 750 Euro zu unterstützen. Das Jubiläum findet am 29.08.2026 statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.06.2026
OIOB 6Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Sondertopf 2026 „Stadtteilfeste unterstützen“ – Berkersheimer Kerbeverein e. V.OIOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2026, OI 6 entstanden aus Vorlage: OF 23/10 vom 24.05.2026 Betreff: Sondertopf 2026 "Stadtteilfeste unterstützen" - Berkersheimer Kerbeverein e. V. Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, dem Berkersheimer Kerbeverein e. V. Mittel aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Die Unterstützung soll mit einem Betrag in Höhe von bis zu 3.000 Euro erfolgen. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen im besonderen Maße. Das trifft insbesondere auf die Maßnahmen des Berkersheimer Kerbeverein e. V. sowie z. B. deren anstehende 259. Berkersheimer Zeltkerb zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.06.2026
OIOB 10Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Finanzielle Unterstützung von Stadtteilfesten im Frankfurter WestenOIOB 609.06.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2026, OI 7 entstanden aus Vorlage: OF 18/6 vom 21.05.2026 Betreff: Finanzielle Unterstützung von Stadtteilfesten im Frankfurter Westen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), beauftragt, den nachfolgend aufgeführten Verein bei der Durchführung der genannten Stadtteilfeste finanziell mit dem jeweils genannten Betrag zu unterstützen: Bürgerverein Griesheim e. V.: - Sommerfest Griesheim, bis maximal 6.000 Euro; - Griesheimer Weihnachtsmarkt, bis maximal 2.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.06.2026
OIOB 6Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Ranzenbrunnenfest in Sindlingen unterstützenOIOB 609.06.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2026, OI 8 entstanden aus Vorlage: OF 55/6 vom 05.06.2026 Betreff: Ranzenbrunnenfest in Sindlingen unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, das traditionelle Ranzenbrunnenfest in Sindlingen am 5. September 2026 gemäß Anfrage des Sindlinger Vereinsrings "Arbeitsgemeinschaft Sindlinger Ortsvereine" (ARGE SOV) mit einem Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.06.2026
OIOB 6Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Unterstützung des Vereinsrings Goldstein zur Durchführung der Feierlichkeiten zum 60jährigen BestehenOIOB 609.06.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.06.2026, OI 9 entstanden aus Vorlage: OF 56/6 vom 07.06.2026 Betreff: Unterstützung des Vereinsrings Goldstein zur Durchführung der Feierlichkeiten zum 60-jährigen Bestehen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), beauftragt, den Vereinsring Goldstein e. V. bei der Durchführung seines 60-jährigen Jubiläums finanziell mit einer Zuwendung von 6.000 Euro zu unterstützen. Das Jubiläum findet am 20.06.2026 und 21.06.2026 statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.06.2026
OIOB 6Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Parken im südlichen Abschnitt der Theobald-Ziegler-StraßeOMOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 102 entstanden aus Vorlage: OF 15/10 vom 23.05.2026 Betreff: Parken im südlichen Abschnitt der Theobald-Ziegler-Straße Der Magistrat wird gebeten, als Ausgleich für in Preungesheim zahlreich entfallene Stellplätze das teilweise Parallelparken auf dem Straßenrand entlang des Schulsportgeländes der Theobald-Ziegler-Schule im südlichen Straßenabschnitt der Theobald-Ziegler-Straße rasch zu ermöglichen. Dies soll mit zielführenden einfachen, aber sinnvollen und effektiven Maßnahmen für den Natur-, Tier- und Umweltschutz erfolgen. Nach Erfordernis kann dies mit wasserdurchlässigem Material unterstützt werden, wenngleich etwaiges überschüssiges Wasser auch in der benachbarten Grün- und Sportfläche ohnehin gut versickern kann. An den Kreuzungsecken der Theobald-Ziegler-Straße mit der Gießener Straße und der Homburger Landstraße sollen Poller montiert werden. Begründung: Der Parkdruck ist vor Ort sehr hoch. Diese jetzt gebetenen Parkmöglichkeiten wurden in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates Anfang Mai 2026 als erforderlich vorgetragen. Dies ist auch sinnvoll, zumal in Preungesheim östlich der Homburger Landstraße und nördlich des Marbachwegs leider sehr viele Parkmöglichkeiten weggefallen sind. Im Übrigen ist darüber hinaus der Parkdruck - leider in den letzten Jahren wegen des innerhalb des Alleenrings neuen Anwohnerparkens - insbesondere durch Ausweichbewegungen nach Preungesheim und nach Eckenheim sehr stark angestiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stolperfalle auf dem Gehweg in der Weilbrunnstraße zur westlichen Straßenecke An den drei HohenOMOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 103 entstanden aus Vorlage: OF 17/10 vom 23.05.2026 Betreff: Stolperfalle auf dem Gehweg in der Weilbrunnstraße zur westlichen Straßenecke An den drei Hohen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Stolperfalle auf dem Gehweg in der Weilbrunnstraße zur westlichen Ecke zur Straße An den drei Hohen schnellstmöglich beseitigt werden kann und ggf. auch etwaige weitere Erfordernisse in der Weilbrunnstraße dabei gleich mitberücksichtigt werden können. Entsprechende weitere Maßnahmen mögen bitte jeweils umgehend und auch an weiteren Stellen im Ortsbezirk 10 geprüft, eingeleitet und jeweils umgehend fach- und sachgerecht behoben werden. Begründung: Mit Rücksicht auf ältere, mobil- und auch seheigeschränkte Menschen sind intakte Gehwege zur Unfallvermeidung zu erhalten und nach Erfordernis sowie entsprechend auch nach aktuellen Erkenntnissen und regelmäßigen Prüfungen rasch herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Blitzeranlage an der Kreuzung Homburger Landstraße / Friedberger LandstraßeOMOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 104 entstanden aus Vorlage: OF 18/10 vom 17.05.2026 Betreff: Blitzeranlage an der Kreuzung Homburger Landstraße / Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob man an der o. g. Kreuzung hinter der Fahrradspur stadtauswärts eine Blitzeranlage anbringen kann, um Rotlichtverstöße ahnden zu können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Für Radfahrende ist es oft gefährlich, von der Friedberger Landstraße (stadtauswärts) links in die Homburger Landstraße abzubiegen. Das liegt an mehreren gefährlichen Situationen, die durch Autofahrende verursacht werden: 1. Missachten roter Ampeln: Autofahrende in Richtung Bad Vilbel ignorieren häufig ihre rote Ampel. Oft beschleunigen die Fahrer sogar noch, obwohl bereits seit einigen Sekunden Rot ist; 2. Gefährdung an der Fußgängerampel: Diese Autofahrende fahren in der Folge auch über die rote Fußgängerampel direkt um die Ecke an der Friedberger Warte; 3. Illegales Abbiegen: Gleichzeitig biegen Autofahrende aus der Homburger Landstraße verbotswidrig links über die Schienen auf die Friedberger Landstraße (Richtung Bad Vilbel) ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - SaatkrähenOMOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 105 entstanden aus Vorlage: OF 24/10 vom 23.05.2026 Betreff: Saatkrähen 1. Seit Jahren erhöht sich die Zahl der Krähen in und um Bonames. 2. Das städtische Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen stuft die Saatkrähe in Frankfurt nicht als gefährdet ein. Sie gilt als "siedlungsangepasst" und profitiert vom städtischen Klima. 3. Frankfurt hat deshalb 2022 einen "Handlungsleitfaden zum Umgang mit Saatkrähen" erstellt. Der lokale Erhaltungszustand wird als stabil eingestuft, es wird jedoch ein Handlungsbedarf wegen Konflikten mit Anwohnern anerkannt. 4. Aktuell besteht bei den betroffenen Menschen die Erwartung, die Ausbreitung und insbesondere die sehr störende Verschmutzung durch Krähen einzugrenzen. 5. Zudem mögen im Bereich der Platanen im oberen Kalbacher Weg sowie an der U-Bahn-Station "Kalbach" nebst Park-and-Ride-Platz bessere Schutzmaßnahmen, unter anderem auch für die Fahrgäste, umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er in Bonames und in den angrenzenden Stadtteilen unternommen hat bzw. welche er noch wann, wie und wo konkret umsetzen wird, um Konflikte durch die Ausbreitung von Krähen einschließlich der Verschmutzung zu vermeiden. Begründung: Mit Blick auf weiter steigende Betroffenheiten ist angemessenes Handeln sehr sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hundekotbeutelspender für den KGV Siedlervereinigung BonamesOMOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 25/10 vom 17.05.2026 Betreff: Hundekotbeutelspender für den KGV Siedlervereinigung Bonames Der Magistrat wird gebeten, im Gelände des KGV Siedlervereinigung Bonames einen Hundekotbeutelspender nebst Papierkorb aufzustellen. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger gehen gerne im Gelände des KGV Siedlervereinigung Bonames spazieren und vergessen dabei oft die Ausstattung für den Hundekot. Der KGV würde sich über einen Spender freuen, welcher an den Schilderpfosten an den äußeren Ecken angebracht werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1282
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Sichtverhältnisse Dornholzhäuser Straße / Harheimer WegOMOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 107 entstanden aus Vorlage: OF 27/10 vom 24.05.2026 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse Dornholzhäuser Straße / Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für die Verkehrssicherheit je ein Verkehrsspiegel pro Fahrtrichtung auf dem Harheimer Weg gegenüber der Dornholzhäuser Straße aufgestellt werden kann. Begründung: Anwohner berichten, dass aufgrund der dichten Parksituation die Sicht in den Harheimer Weg in beide Richtungen stark eingeschränkt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durchsetzung des Parkverbots im MalvenwegOMOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 108 entstanden aus Vorlage: OF 33/10 vom 24.05.2026 Betreff: Durchsetzung des Parkverbots im Malvenweg Vorgang: OM 633/11 OBR 10; ST 219/12; OM 2008/17 OBR 10; ST 2177/17 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um den Park- und Rangierverkehr im westlichen Teilstück des Malvenwegs vor dem REWE-Markt zu unterbinden und das bestehende Parkverbot durchzusetzen, um so die Sicherheit für den Fußverkehr, insbesondere für Kinder, und die Nutzung als Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten. Mögliche Maßnahmen wären z. B. verstärkte Kontrollen und Ahndung des Falschparkens durch das Ordnungsamt und die Stadtpolizei, das Aufstellen einer Schranke oder abschließbarer Poller hinter den privaten Parkplätzen. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Ortsbeirat zu prüfen, ob das Aufstellen einer Schranke bzw. von abschließbaren Pollern möglich ist, ohne die Rechte von Anliegern einzuschränken. Begründung: Trotz der vorhandenen Tiefgarage wird der Malvenweg als Abstellfläche für Pkws genutzt. Die Ein- und Ausparkenden verhalten sich dabei oft aggressiv und rücksichtslos. Dieser Zustand ist rechtswidrig und stellt eine erhebliche Sicherheitsgefahr dar. Der Malvenweg ist als Spielstraße ausgewiesen. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 10.11.2017, ST 2177, dargelegt hat, handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem das Parken laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist, weil keine Halteflächen ausgewiesen sind. Bereits in seiner Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 219, wies der Magistrat außerdem darauf hin, dass dieser Bereich des Malvenwegs auch eine Feuerwehrzufahrt sei. Beiden Funktionen wird er nicht gerecht. Als Spielstraße kann er wegen der vielen dort abgestellten Fahrzeuge und des oft rücksichtslosen Verhaltens der Ein- und Ausparkenden aktuell nicht genutzt werden. Schon die Nutzung als Fußweg ist unangenehm bis gefährlich. Die Zufußgehenden werden oft bedrängt und zum Ausweichen genötigt. In der Vergangenheit kam es auch immer wieder zu Unfällen. Teils nur mit Blechschäden, aber teils auch mit erheblichen Verletzungen. Die Parkenden verhindern außerdem die Nutzung als Feuerwehrzufahrt, weil die abgestellten Fahrzeuge die Fahrbahn so weit blockieren, dass die Durchfahrt für Löschfahrzeuge unmöglich ist. Erst recht ist ein Einbiegen in die Feuerwehrzufahrt zur interkulturellen Schule bzw. zum Prüfungsamt des Bundes unmöglich, weil den Löschfahrzeugen aufgrund der abgestellten Pkws der Raum zum Rangieren fehlt. In der Vergangenheit wurde seitens des Magistrats damit argumentiert, durch Poller würden die Rechte von Anliegenden beschränkt. Dass dies nicht der Fall ist, lässt sich durch eine Ortsbesichtigung klären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2008 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2177
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierungsmaßnahmen im Gebäude der Theobald-Ziegler-SchuleOMOB 1009.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 16/10 vom 23.05.2026 Betreff: Sanierungsmaßnahmen im Gebäude der Theobald-Ziegler-Schule Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Sachstand nebst Zeit- und Finanzplan zu den von der Stadt beauftragten Sanierungsmaßnahmen zu zeitlich unterschiedlichen Bauabschnitten im Gebäude der Theobald-Ziegler-Schule derzeit insgesamt geregelt ist und ggf. welche begleitenden städtischen Maßnahmen, zum Beispiel der Austausch sowie die Erneuerung des sehr alten Mobiliars, noch nicht geregelt sind bzw. wie dies schnellstmöglich und sicher umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.