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- Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen – NachfrageOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 164 entstanden aus Vorlage: OF 51/2 vom 01.06.2026 Betreff: Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage Vorgang: OM 8020/26 OBR 2; ST 640/26 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann der Spielplatz im neuen Rebstockpark der Grundsanierung unterzogen und das Klettergerüst mit Rutsche ersetzt wird. Wie kann der Vorgang beschleunigt werden, sodass die Kinder den Spielplatz im Frühjahr wieder uneingeschränkt und überhaupt nutzen können? In der Stellungnahme ST 640 wird ausgeführt, dass dem Planungsprozess grundsätzlich eine vorgeschaltete Kinderbeteiligung vorausgeht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung und Umgestaltung von Spielplätzen die einschlägigen Regeln und Vorschriften zu beachten sind. In der oben genannten Anregung wird darum gebeten, das vorhandene Spielgerät, das aufgrund eines Pilzbefalls nicht mehr nutzbar ist, zu ersetzen. Die Anregung zielt somit nicht auf eine Erweiterung oder Neuanlage des Spielplatzes beziehungsweise der Spielgeräte ab, sondern auf die Wiederherstellung der bestehenden Nutzungsmöglichkeit. Begründung: Nach rund 20 Jahren wurde das Spielgerät abgebaut, weil es von holzzersetzenden Pilzen befallen war. Ein zeitlicher Plan für die Grundsanierung und Wiedererrichtung liegt noch nicht vor. Der Spielplatz im neuen Rebstockpark ist für die anwohnenden Kinder von zentraler Bedeutung. Er bietet ihnen einen sicheren Raum für Bewegung, Spiel und soziale Kontakte. Durch das Spielen an der frischen Luft werden Motorik, Kreativität und Teamfähigkeit gefördert. Gerade in städtischen Gebieten, wo viele Familien keinen eigenen Garten haben, ist der öffentliche Spielplatz oft die einzige Möglichkeit für Kinder, sich frei zu entfalten. Ein zeitnaher Ersatz ist daher wichtig, damit Kinder den Spielplatz uneingeschränkt und sicher nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8020 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 640 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1383
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom TischSTOB 1115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1020 Betreff: Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch Dreieckständer - unabhängig davon, ob sie für kommerzielle oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden - sind als Werbemittel in der Stadt Frankfurt am Main seit Inkrafttreten der neuen Sondernutzungssatzung am 1. Juli 2024 nicht mehr genehmigungsfähig. Dreieckständer schränken die Sichtverhältnisse im Verkehrsraum generell ein und sind damit verkehrsgefährdend, ferner beeinträchtigen sie die Barrierefreiheit und haben einen negativen Einfluss auf den öffentlichen Raum. Die Sondernutzungssatzung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschlossen und ist im Sinne der Gleichbehandlung für alle gültig. Gemeinnützige Vereine, beispielsweise der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V., haben jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, kostenfrei mit Plakaten in verschiedenen Größen - außer Dreieckständern - in den Stadtteilen für ihre Veranstaltungen zu werben. Die Vereine müssen folglich keine kostenpflichtigen Werbeanlagen buchen. Vereine können sich über die Möglichkeit der kostenfreien Werbung beim Amt für Straßenbau und Erschließung (Sachgebiet Sondernutzung) informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.01.2026, OA 590
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-SiedlungSTOB 715.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1021 Betreff: Illegales Parken innerhalb der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Anregung wird entsprochen. Es wurde Kontakt zur Kita Praunheimer Spatzen aufgenommen und nochmal drauf hingewiesen, dass die Poller nur für die Andienung der Kita entfernt werden dürfen und diese anschließend wieder ordnungsgemäß verschlossen werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8264
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neue Parkplätze in der Siedlung PraunheimSTOB 715.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1022 Betreff: Neue Parkplätze in der Siedlung Praunheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Änderung der Parkordnung befindet sich in Prüfung. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8263
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kreuzung in Alt-Praunheim sicherer machenSTOB 715.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1023 Betreff: Kreuzung in Alt-Praunheim sicherer machen Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweges geprüft wird. Hierzu wurde eine Verkehrszählung beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8260
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entlastung von Alt-PraunheimSTOB 715.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1024 Betreff: Entlastung von Alt-Praunheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8261
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und PraunheimSTOB 715.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1025 Betreff: Installation von Fahrrad-Reparaturstationen am Niddauferweg in Rödelheim und Praunheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant weiterhin, der Anregung zu entsprechen und hat im Rahmen eines Ortstermins am 10.12.2025 mögliche Standorte begutachtet. Bezüglich der möglichen Flächen sind noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat bedauert deshalb, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7266
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montierenSTOB 1115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1026 Betreff: Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren Die Wohngebäude des ABG-Konzerns in der Atzelbergsiedlung bestehen überwiegend aus Hochhäusern bzw. Gebäuden, die teilweise an die Hochhausgrenze heranreichen. Sämtliche Hoch- und Flachbauten wurden in den vergangenen 15 Jahren saniert. Aufgrund des aktuellen Erhaltungszustands ist davon auszugehen, dass die Dachabdichtungen in den nächsten 10 bis 15 Jahren keiner Erneuerung bedürfen. Entsprechende Maßnahmen werden daher nur bei zwingendem Sanierungsbedarf vorgesehen. Gemäß den städtischen Vorgaben sind bei Erneuerungen von Dachabdichtungen künftig Gründächer und Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Die ABG FRANKFURT HOLDING strebt an, diese Anforderungen bei künftigen Sanierungen grundsätzlich umzusetzen. Jedoch ist insbesondere bei Gebäuden aus den 1970er-Jahren zu beachten, dass die vorhandene Statik in vielen Fällen keine zusätzlichen Dachlasten durch Gründächer, PV-Anlagen oder Retentionssysteme zulässt. Auch die Eignung der Hochhäuser hinsichtlich der Windlasten ist vor Umsetzung entsprechender Maßnahmen grundsätzlich zu prüfen. Der Aufbau von Retentionsdächern zur Speicherung und gedrosselten Abgabe von Regenwasser ist aufgrund der statischen Randbedingungen in der Regel nicht realisierbar. Die Atzelbergsiedlung verfügt über ein Mischkanalsystem, in dem Schmutz- und Regenwasser gemeinsam abgeführt werden. Vor einer Änderung der Einleitungsbedingungen ist zu klären, welche Auswirkungen dies auf das bestehende Kanalsystem und dessen Leistungsfähigkeit hätte. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, zunächst Potenziale zur Sammlung von Oberflächenwasser auf versiegelten öffentlichen Flächen oder zur Entsiegelung solcher Flächen zu prüfen. Entsprechende Untersuchungen werden durch die ABG FRANKFURT HOLDING bei eigenen Liegenschaften durchgeführt, sofern dies technisch und wirtschaftlich darstellbar ist. Die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung wird grundsätzlich begrüßt. Vor entsprechenden Investitionen sollte durch Wasserproben aus Fallrohren oder Regenrinnen sichergestellt werden, dass keine Schadstoffe eingetragen werden. Eine Nutzung des anfallenden Regenwassers, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Atzelbergplatzes, wird angestrebt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5962
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stocktSTOB 1115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1027 Betreff: Mit welchen Mehrkosten müssen Mieter von ABG Einfamilienhäusern rechnen, wenn einerseits die Gaspreise steigen, andererseits die Sanierung der Heizthermen stockt Die ABG FRANKFURT HOLDING verfolgt weiterhin das Ziel, die Energieversorgung der Einfamilien- /Reihenhäuser im Riederwald langfristig von den bestehenden Gasthermen auf alternative, zukunftsfähige Energieträger umzustellen. Hierzu werden derzeit verschiedene Versorgungskonzepte untersucht und ausgearbeitet. Die Umsetzung gestaltet sich komplex, da es sich bei den Gebäuden überwiegend um denkmalgeschützte Einfamilien-/Reihenhäuser aus der Bauzeit um 1925 beziehungsweise der Ernst-May-Zeit handelt. Darüber hinaus befinden sich die Liegenschaften innerhalb eines sensiblen denkmalpflegerischen Umfelds. Sämtliche möglichen Maßnahmen - beispielsweise die Installation von Wärmepumpen oder anderer technischer Anlagen - werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden der Stadt Frankfurt sowie des Landes Hessen entwickelt. Aufgrund der laufenden Konzeptprüfungen kann derzeit noch keine abschließende Aussage dazu getroffen werden, welche Energieträger beziehungsweise Versorgungssysteme künftig zum Einsatz kommen können. Entsprechend ist es momentan ebenfalls nicht möglich, belastbare Aussagen zu den daraus resultierenden Kostenentwicklungen für die Mieterinnen und Mieter zu treffen. Unabhängig davon ist die ABG FRANKFURT HOLDING bestrebt, zukünftige Lösungen für die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst wirtschaftlich sowie sozialverträglich umzusetzen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Kosten für das Heizen künftig steigen werden. Die von der ABG FRANKFURT HOLDING vorgesehenen energetischen Maßnahmen sollen den Energieverbrauch reduzieren. Das Ziel besteht darin, die zukünftigen Kosten für die Mieterinnen und Mieter möglichst gering zu halten - im Vergleich zu den Kosten, die bei einem weiteren Betrieb von Gasthermen beziehungsweise einer fortgesetzten Gasversorgung entstehen würden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1393
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserversorgung in Nieder-EschbachSTOB 1515.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1028 Betreff: Trinkwasserversorgung in Nieder-Eschbach Zu 1. Sowohl die Hessenwasser GmbH & Co. KG, die Mainova AG und Netzdienste RheinMain GmbH (NRM) als auch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main (diesem obliegt die amtliche Überwachung) untersuchen regelmäßig das Trinkwasser im Stadtgebiet. Die Trinkwasserverordnung legt die konkreten Verantwortungen und die Untersuchungsintervalle fest. Zu 2. Strenge Kontrollen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden und das Wasser in einwandfreiem Zustand am Hausanschluss ankommt. Frankfurt am Main besteht aus mehreren Wasserversorgungsgebieten. Die Häufigkeit der Untersuchung bemisst sich gemäß Trinkwasserverordnung anhand der abgegebenen Trinkwassermenge. Eine Trinkwasseruntersuchung umfasst dabei mindestens die mikrobiologischen Parameter sowie weitere aussagekräftige Indikatoren wie Leitfähigkeit, Geschmack und Trübung. Vor allem die mikrobiologischen Kontrollen finden im jeweiligen Versorgungsgebiet an repräsentativen Rohrnetzmessstellen statt, oft liegt die Untersuchungshäufigkeit sowohl im Verteilungsnetz als auch an den vorgeschalteten Gewinnungsanlagen deutlich höher als vom Gesetzgeber gefordert. In den Trinkwassergewinnungsanlagen der Hessenwasser wird das Wasser mittels Online-Analytik kontinuierlich auf verschiedene, sogenannte Vor-Ort-Parameter überwacht, um frühzeitig mögliche Veränderungen zu erfassen. Neben den in der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Parametern werden außerdem zahlreiche weitere Untersuchungen auf sogenannte organische Spurenstoffe vom Zentrallabor Hessenwasser durchgeführt. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Angaben zu den regelmäßig untersuchten chemischen Stoffen finden sich unter: https://www.mainova.de/de/wissenswertes/ratgeber/wasserqualitaet-und-wasserhaert e-mainova-trinkwasser Zu 3. Die konkreten Qualitätsparameter des Trinkwassers sind jedem Verbraucher und Kunden zugänglich. Die Untersuchungsergebnisse werden auf der Website von Mainova veröffentlicht und sind dort einsehbar: https://www.mainova.de/de/wissenswertes/ratgeber/wasserqualitaet-und-wasserhaert e-mainova-trinkwasser Zu 4. Wenn es zu einer Überschreitung eines Grenzwertes der Trinkwasserverordnung kommt, sind Hessenwasser und Mainova nach Trinkwasserverordnung rechtlich dazu verpflichtet, unmittelbar das Gesundheitsamt als zuständige Behörde zu informieren. Dieses prüft, ob eine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegt. Sollte das der Fall sein, erfolgt die weitere Kommunikation durch Mainova, Hessenwasser und das Gesundheitsamt. Zu 5. Die Kommunikation bei einem Störungsfall der Trinkwasserversorgung, insbesondere im Falle einer Trinkwasserverschmutzung, ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Mainova hat hierfür einen festgelegten und standardisierten Ablauf zur Kommunikation definiert. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Vorlieferanten Hessenwasser. Die zuständigen Stellen arbeiten eng zusammen. Grundsätzlich wird die Öffentlichkeit von Hessenwasser und Mainova - abhängig vom Schweregrad der Verunreinigung des Trinkwassers - über verschiedene Kommunikationswege informiert, darunter durch Pressekommunikation, Social Media (X ehemals Twitter) sowie die Unternehmenswebsite. Zu 6. Gegebenenfalls werden zielgruppengerechte Informationen bereitgestellt, etwa für Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Gruppen/Personen leben. Zu 7. Wenn das Zentrallabor von Hessenwasser in einem Analyseergebnis einer Probenentnahme Hinweise auf die Überschreitung eines Grenzwertes der Trinkwasserverordnung feststellt, wird unmittelbar das Gesundheitsamt Frankfurt am Main informiert. Dieses prüft, ob für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Gesundheitsgefährdung besteht. Ist dies der Fall, werden die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in Abstimmung zwischen Mainova und Hessenwasser unverzüglich informiert und gewarnt. Zu 8. Ja, hierzu gibt es rechtlich vorgeschriebene Maßnahmenpläne. Zu 9. Um die sichere Versorgung der Menschen im Rhein-Main-Gebiet mit sauberem und qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewährleisten, bedarf es kontinuierliche und vorausschauende Investitionen in Anlagen und Trinkwassernetz. Ein wichtiger Baustein dafür ist das bereits in der Umsetzung befindliche Erneuerungsprogramm seitens der NRM. Die jährlichen Erneuerungsmengen steigen dabei kontinuierlich von rund acht Kilometern in 2020 auf ein Mehrfaches dessen bis zum Jahr 2030 an. Auch Hessenwasser investiert kontinuierlich und vorausschauend in den Erhalt und den zielgerichteten Ausbau der Infrastruktur. Das aktuell größte Projekt ist der Bau der redundanten Riedleitung. Die Sicherheit der Frankfurter Wasserinfrastruktur hat höchste Priorität. Schutzmaßnahmen werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Dabei orientieren sich Mainova und Hessenwasser an gesetzlichen Vorgaben sowie an bewährten Standards. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1328
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradstellplatz zwischen Raimundstraße 98 und 100 schaffenSTOB 915.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1029 Betreff: Fahrradstellplatz zwischen Raimundstraße 98 und 100 schaffen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, die Anregung umzusetzen, bedauert jedoch, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8074
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der MaybachstraßeSTOB 915.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1030 Betreff: Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können und sondiert in ämterübergreifender Abstimmung, wie sich die Beleuchtungssituation verbessern lässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5291
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in GrünbereichenSTOB 1115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1031 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Der Magistrat entspricht der Anregung. Der genannte Weg wird in die jährliche Pflege der Wegeverbindungen in Grünanlagen aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße / Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher HauptstraßeSTOB 1215.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1032 Betreff: Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße / Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat entspricht der Anregung. Er wird die Markierung erneuern und auch die anderen Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße kontrollieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8276
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier SenioreneinrichtungenSTOB 1215.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1033 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier Senioreneinrichtungen Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8278
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Müllgaragen für mehr Sauberkeit im Bereich der Josef-Eicher-StraßeSTOB 1215.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1034 Betreff: Müllgaragen für mehr Sauberkeit im Bereich der Josef-Eicher-Straße Bislang liegen der Stabsstelle Sauberes Frankfurt keine Beschwerden hinsichtlich der Örtlichkeit vor. Die Stabstelle wird sich aber gemeinsam mit der FES ein Bild vor Ort machen und bei Bedarf Abfallbehälter anbringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8282
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die MaßbornstraßeSTOB 1415.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1035 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße Der genannte Fußweg ist auf rund 65 Metern durch das Wurzelwerk der sechs mittelgroßen Bäume stark beschädigt. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die größeren Unebenheiten voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgebessert werden. Eine Gehwegsanierung im Bestand ist aktuell nicht möglich, da sonst das Wurzelwerk der Bäume beschädigt würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 7933
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreie Grünfläche in der BörsenstraßeSTOB 115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1036 Betreff: Barrierefreie Grünfläche in der Börsenstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8190
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer StraßeSTOB 115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1037 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 3. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7294
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel vor der Anni-Albers-SchuleSTOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1038 Betreff: Fahrradbügel vor der Anni-Albers-Schule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7399
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Historische Fotos in der BahnhofshalleSTOB 615.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1039 Betreff: Höchst: Historische Fotos in der Bahnhofshalle Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Deutsche Bahn AG über die Anregung informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8147
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreier Zugang zum Römer und zur Frankfurt Tourist-InformationSTOB 115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1040 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Römer und zur Frankfurt Tourist-Information Der Magistrat setzt sich regelmäßig dafür ein, Zugänge zu öffentlichen Gebäuden barrierefrei zu gestalten. Kontinuierlich sind seit über 20 Jahren viele öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht worden. Dieses Engagement wird ungebrochen fortgesetzt. Der Gebäudekomplex Rathaus Römer ist jedoch ein Sonderbau, für den besondere Anforderungen, insbesondere im Sinne des Denkmalschutzes, gelten. Dies stellt für alle baulichen Veränderungen eine besondere Herausforderung dar. Der Zugang zum Römer ist für mobilitätseingeschränkte Personen über das Pfortenpersonal, das über eine Klingel neben der Treppe gerufen werden kann, durch einen Aufzug möglich. Die Tourist Information Römer, die von der städtischen Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) betrieben wird, ist im Gebäudekomplex Rathaus Römer untergebracht. Zur barrierefreien Gestaltung gehören dort neben einer induktiven Höranlage für Personen mit einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, einem taktilen Leitsystem für sehbeeinträchtige Menschen sowie einem tastbaren Lageplan Frankfurts auch eine Türklingel am unteren Ende der Treppenstufen, über die Unterstützung von den Mitarbeitenden der Tourist Information angefordert werden kann und die bei Veranstaltungen der TCF auf dem Römerberg freigehalten wird und barrierefrei erreicht werden kann. Seit vielen Jahren wird durch die TCF angestrebt, die Räume der Tourist Information Römer barrierefrei zu gestalten. Aus o.g. Denkmalschutzgründen ist dies nicht vollständig umsetzbar. Daher wurde die Planung einer Dependance der Tourist Information angestoßen, die in der Liegenschaft Markt 10 in der Neuen Altstadt eröffnet wird. Der Aufsichtsrat der TCF hat der Anmietung vor Kurzem zugestimmt. Der Mietvertrag wurde abgeschlossen und die Räumlichkeiten werden aktuell unter Beachtung der umfangreichen Aspekte der Barrierefreiheit eingerichtet. So wird die Tourist Information Markt 10 verschiedene Maßnahmen umsetzen, die den Zugang und die Orientierung für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen erleichtern sollen: Für blinde und sehbehinderte Menschen ist ein bodenangebrachtes Leitsystem vorgesehen, das eine sichere Orientierung innerhalb der Räumlichkeit ermöglicht. Zusätzlich wird die Möglichkeit bestehen, Lesebrillen auszuleihen, um Gäste mit eingeschränktem Sehvermögen zu unterstützen. Für Gehörlose oder Menschen mit einer Hörbehinderung wird eine Induktionsschleife am Beratungscounter installiert, die eine barrierearme Kommunikation sicherstellt. Für Rollstuhlfahrende und weitere mobilitätseingeschränkte Personen ist am Beratungscounter ein niedrig positionierbarer Bereich vorgesehen, um eine Beratung im Sitzen zu ermöglichen. Darüber hinaus werden alle für die Gaste nutzbaren Türen, Durchgänge und Wege eine Mindestbreite von 90 cm aufweisen, um gut zugänglich zu sein. Ergänzend zu diesen bereits geplanten Maßnahmen werden weitere Verbesserungen geprüft. Dazu gehören die Möglichkeit, einen Rollstuhl auszuleihen, sowie die Installation einer automatischen Türöffnung, um insbesondere Rollstuhlfahrenden und Personen mit eingeschränkter Kraft einen noch niederschwelligeren Zutritt zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5996
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mietenstopp bei der Nassauischen HeimstätteSTOB 315.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1041 Betreff: Mietenstopp bei der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirates zur Kenntnis und teilt die grundsätzliche wohnungspolitische Zielsetzung, die Belastungen insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen abzufedern und die Bezahlbarkeit des Wohnens langfristig zu sichern. Die Nassauische Heimstätte Wohnstadt (NHW) verwaltet rund 60.000 Wohnungen, davon etwa 17.000 in Frankfurt. Die Stadt Frankfurt hält eine Beteiligung von 27,28 Prozent und stellt drei Vertreter im 20-köpfigen Aufsichtsrat, während das Land Hessen mit 61,43 Prozent die Mehrheit besitzt. Die Mietpreisbegrenzung von 2019 bis 2023, die Haushalte mit Bruttoeinkommen bis 63.000 Euro entlastete, wurde nicht verlängert. Die NHW hat Anfang 2025 eine landesweite Mietenstrategie eingeführt, die Steigerungen auf zehn Prozent innerhalb von drei Jahren bzw. maximal 69 Euro monatlich begrenzt. Der Magistrat hat Ende 2025 beschlossen, sich für eine ergänzende Frankfurter Regelung einzusetzen: Mieterhöhungen bei Haushalten mit geringem Einkommen sollen auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Die steuer- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit geprüft, die Umsetzung steht unter Vorbehalt der Zustimmung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der NHW. Mit der Frankfurter Mietenbegrenzung beabsichtigt der Magistrat Frankfurter Haushalte mit geringem Einkommen gezielt zu entlasten, damit die Mietentwicklung sozial verträglich bleibt. Der Magistrat hat auf einen flächendeckenden und einkommensunabhängigen Mietenstopp für alle Mieter:innen über zehn Jahre aufgrund der Mehrheitsverhältnisse, anders als bei der ABG FRANKFURT HOLDING, nur begrenzt Einfluss, da diese Entscheidungen in die Gesellschafterversammlung fallen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.02.2026, OM 8187
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Erhalt, Pflege und perspektivische museale Einbindung des AntoniterklostersSTOB 615.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1042 Betreff: Höchst: Erhalt, Pflege und perspektivische museale Einbindung des Antoniterklosters Zu 1) Das ehemalige Antoniterkloster in der Bolongarostraße 139 in Höchst ist als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 und 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Der Ausweisungstext lautet: Im Kern spätgotisches Konventsgebäude des 15. Jh.; Renaissanceerker von ca. 1586 und barocker Deckenstuck von ca. 1739 innerhalb weiterer Umbauten. Die denkmalrechtliche und bauhistorische Erhaltung des Antoniterklosters genießt im Magistrat eine hohe Priorität. Zu 2) Dem Magistrat liegen noch keine ausreichenden Untersuchungen zur abschließenden Beantwortung der Fragestellung vor, diese sind jedoch vom Eigentümeramt beauftragt. Um die Bausubstanz zu erhalten und eventuellen weiteren Substanzverlust zu verhindern, ist in erster Linie eine umfangreiche Dachsanierung mit Ertüchtigung des historischen Dachtragwerks notwendig. Diese Maßnahme soll, nach Vorlage der Kostenschätzung, voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Ausführung gebracht werden. Weitere Sanierungsarbeiten werden im Kontext der weiteren möglichen Nutzung in Form eines Sanierungs-/Nutzungskonzeptes erarbeitet. Zu 3) Die zukünftige Nutzung des Antoniterklosters wird von den beteiligten Ämtern im Zusammenhang mit der Erstellung des Sanierungs-/Nutzungskonzeptes diskutiert. Grundsätzlich sind seitens des Denkmalamtes alle Nutzungen denkbar, sofern sie denkmalverträglich eingebracht werden können. Zu 4) Der Magistrat errichtet hierfür einen Runden Tisch. Ein unterstützendes Fachbüro ist aktuell mit der Organisationsplanung und fachlichen Begleitung des Runden Tisches beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1399
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ach was: Ein Loriot-Museum im Ortsbezirk 1STOB 115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1043 Betreff: Ach was: Ein Loriot-Museum im Ortsbezirk 1 Die unentgeltliche Übergabe des Loriot-Nachlasses an das Caricatura Museum durch die Familie von Bülow ist mit zwei Bedingungen verknüpft. Zum einen geht es um eine sachgerechte Verwahrung und Erschließung des Nachlasses und zum andern um eine angemessene Präsentation in einer Dauerausstellung. Es ist also das Ziel, einen angemessenen Ort für eine Dependance des Caricatura Museums zu finden, in dem der Loriot-Nachlass auszugsweise präsentiert werden soll. Vorrangig steht allerdings die Erschließung des Werkes und die Konzepterstellung im Fokus, um eine Grundlage für die Präsentation zu schaffen. Dem nachgelagert ist die Suche eines passenden Ortes. Wir begrüßen Vorschläge für eine Verortung dieses Loriot-Ausstellungshauses. Momentan ist es allerdings noch verfrüht sich auf konkrete Orte festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8194
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainSTOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1044 Betreff: Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am Main An Silvester nimmt der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) bewusst eine begrenzte, "erlaubte" Restgefahr in Kauf: Feuerwerk der Kategorie F2 darf von Volljährigen nur am 31.12. und 1.1. abgebrannt werden, obwohl bekannt ist, dass es zu Lärm, Verletzungen und Sachschäden kommen kann. Im Gegenzug treffen die Nutzer klare Pflichten: Sie dürfen nur zugelassenes, CE gekennzeichnetes Feuerwerk verwenden, müssen die Gebrauchsanweisung, Altersgrenzen und zulässigen Zeiten einhalten, einen sicheren Abstand zu Menschen, Gebäuden und insbesondere zu Krankenhäusern, Heimen, Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden/Anlagen wahren, dürfen Feuerwerk nicht alkoholbedingt sorglos oder aus Menschenmengen heraus zünden und keine illegalen oder selbst importierten Böller verwenden. Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden - die gesetzlich "erlaubte Gefahr" entbindet also nicht von Sorgfalt, Rücksichtnahme und Verantwortlichkeit. Dies vorangestellt beantwortet der Magistrat die gestellten Fragen wie folgt: Zu 1. 5.und 6. Zur Begegnung von Missbrauchsfällen führt die Stadtpolizei Kontrollen im Rahmen des Streifendienstes oder nach Auftragserteilung durch. Hierbei liegt der Fokus der Stadtpolizei auf der Überwachung der Abbrennverbote in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, außerhalb der innerstädtischen Bereiche mit erfahrungsgemäßem hohen Gefahrenpotential für die Bediensteten. Die Ahndung von Verstößen setzt voraus, dass Personen in flagranti bei der verbotswidrigen Handlung festgestellt werden, um die notwendige Beweissicherheit für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu gewährleisten. Da der Missbrauch meist punktuell und spontan erfolgt, ist eine flächendeckende Dauerüberwachung personell nicht darstellbar. Überwachung und Durchsetzung von spezifisch ausgewiesenen Verbotszonen mit hohem Gefahrenpotential obliegt ausschließlich der Landespolizei. Die Stadtpolizei wird in diesen Zonen nur subsidiär bzw. bei direkter Feststellung von Verstößen gegen allgemeine Schutzvorschriften (z. B. Nähe zu Altenheimen) tätig. Festgestellte Verstöße werden konsequent ordnungsrechtlich geahndet. Zu 2. Durch den Einsatz von drei zusätzlichen Stadtpolizisten sind ca. € 900,- Personalkosten entstanden. Die Maßnahmen in der Innenstadt (Verkehrssperren, Überfahrschutz mit zertifizierten Konzepten, Notfalldurchsageanlage sowie Sicherheitspersonal) kosteten anlässlich des vergangenen Jahreswechsel rund € 160.000,-. Zudem entstehen in der Innenstadt und am Mainufer viel Abfall durch Raketen und Böller, die sehr kostenintensiv entsorgt werden müssen. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt sensibilisiert im Rahmen der Initiative für mehr Stadtsauberkeit - cleanffm - über die Auswirkungen von liegengelassenen Resten von Feuerwerk z. B. an Hand folgender cleanfacts: Glitter-Litter. Wusstest du, dass deine Silvesterknaller nachts Glitzerregen sind und Müllpampe? Und dass nicht die Stadtreinigung, sondern du selbst rechtlich verpflichtet bist, deinen Böller-Müll zu entsorgen? Dickes Ding! Wusstest du, dass auf Frankfurts Straßen nach der Silvesternacht über 25 Tonnen Müll liegen? Vergleich gefällig? Ein ausgewachsener Walhai wiegt nur 20 Tonnen. Und kann sich von alleine fortbewegen. Im Vergleich, beispielsweise zu den durchschnittlichen Einsatzzahlen an Wochenenden im Jahr, kam es zum Jahreswechsel 2025/2026 (31.12.2025, 19:00 Uhr bis 01.01.2026 06:00 Uhr) zu 155 Mehreinsätzen im Bereich Brand- und Hilfeleistung und 121 Mehreinsätzen im Bereich Rettungsdienst. Inwieweit diese konkret unmittelbar auf das Zünden privaten Feuerwerks zurückzuführen sind, kann nicht ermittelt werden. Gleiches gilt für die dadurch entstanden Kosten. Schäden an den eingesetzten Einsatzfahrzeugen sind in diesem Zusammenhang nicht entstanden. Auch an städtischen Gebäuden sind keine Schäden durch Feuerwerk bekannt. Zu 3. 4. 6. und 7. Das Ordnungsamt koordiniert die zusätzlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen in enger Abstimmung mit der Landespolizei. Dabei richten sich diese Maßnahmen auf die Brennpunkte. Diese stellen nach wie vor die Innenstadt, rund um die Zeil, als auch die beiden Mainuferseiten dar. Die geltenden gesetzlichen Regelungen reichen jedoch nicht aus, um ein stadtweites Feuerwerksverbot zu erlassen oder - unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten - privates Feuerwerk im öffentlichen Raum zu begrenzen, zu untersagen oder geeignete Flächen auszuweisen. Mit Blick auf die Vorkommnisse in den vergangenen Silvesternächten fordert der Magistrat im Schulterschluss mit dem Deutschen Städtetag seit Langem eine unmittelbare Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen in der 1. SprengV, um flexibel auf die bestehenden Herausforderungen reagieren zu können. So könnten beispielsweise kontrollierte Böllerzonen geschaffen werden. Auch die Voraussetzungen für stadtteilzentrierte Aktionen mittels Licht und Technik könnten so geschaffen werden, in deren Umfeld dann das Verwenden von privatem Feuerwerk unzulässig wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2026, V 1416
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee/Ecke Rebstöcker StraßeSTOB 115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1045 Betreff: Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee/Ecke Rebstöcker Straße Der Magistrat hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) angeschrieben und im Dezember 2025 die Rückmeldung erhalten, dass das Leerungsintervall auf zweimal wöchentlich erhöht wird. Darüber hinaus hat das DRK angeboten, dass sich der Ortsbeirat direkt an dieses wenden könne, wenn Kleidung im Umfeld des Containers abgelegt wird. Möglich ist dies per Mail (Kleidersammlung@drkfrankfurt.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7575
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Behindertenparkplatz in der BleichstraßeSTOB 115.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1046 Betreff: Behindertenparkplatz in der Bleichstraße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8193
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel auf der Sperrfläche vor der Rohmerstraße 24STOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1047 Betreff: Fahrradbügel auf der Sperrfläche vor der Rohmerstraße 24 Der Magistrat entspricht der Anregung. Eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme kann aufgrund bereits priorisierter Maßnahmen nicht in Aussicht gestellt werden. Der Magistrat ist jedoch bestrebt, die Fahrradbügel noch in diesem Jahr anzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8212
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger StraßeSTOB 315.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1048 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger Straße Die Schäden wurden inzwischen beseitigt. Der Verursacher hat die Kosten getragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7998
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bordsteinabsenkung an der Haltestelle „Universitätsklinikum“ über den TheodorSternKaiSTOB 515.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1049 Betreff: Bordsteinabsenkung an der Haltestelle "Universitätsklinikum" über den Theodor-Stern-Kai Der Magistrat bedauert, dass er den Bordstein wegen konkurrierender Maßnahmen noch nicht abgesenkt hat. Die Maßnahme ist nun für das dritte Quartal 2026 eingeplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8233
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Verkehrssicherheit in der MelibocusstraßeSTOB 515.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1050 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Melibocusstraße Die Melibocusstraße liegt innerhalb des Bewohnerparkbereichs 34 und wird bereits gegenwärtig durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei im Hinblick auf die Einhaltung der Bewohnerparkregeln intensiv überwacht. Ungeachtet der bereits hohen Kontrolldichte wurde der Außendienst nochmals über die aktuelle Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8247
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Niederrad: Sanierung Mainuferweg zwischen Niederräder Eisenbahnbrücke und AutobahnSTOB 515.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1051 Betreff: Niederrad: Sanierung Mainuferweg zwischen Niederräder Eisenbahnbrücke und Autobahn Der angesprochene Weg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Der Magistrat wird die angesprochenen Schadstellen begutachten und, wo nötig, Unterhaltungsarbeiten vornehmen. Eine grundlegende Sanierung ist nach Auffassung des Magistrats nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8071
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Unter dem Kirchweg - Beseitigung der StraßenschädenSTOB 615.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1052 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Beseitigung der Straßenschäden Der Magistrat wird sich ein umfassendes Bild vor Ort machen und auf dieser Grundlage Schäden in der Straße "Unter dem Kirchweg" beheben. In diesem Zuge wird der Magistrat auch prüfen, inwieweit sich die sonstigen Wünsche des Ortsbeirats (zum Beispiel eine Änderung des Schrägparkens) sinnhaft umsetzen lassen. Vorhandene Schäden wird der Magistrat voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7895
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Haifischzähne (VZ 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/WernerBockelmannStraße aufbringenSTOB 615.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1053 Betreff: Nied: Haifischzähne (VZ 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/Werner-Bockelmann-Straße aufbringen Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8154
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schwanheim: Leunastraße zwischen B40 und LeunabrückeSTOB 615.06.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1054 Betreff: Schwanheim: Leunastraße zwischen B40 und Leunabrücke Der Magistrat entspricht der Anregung und wird Hessen Mobil über die genannten Mängel informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8159
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Status Liegenschaft Kettenhofweg 97VOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.06.2026, V 38 entstanden aus Vorlage: OF 53/2 vom 29.05.2026 Betreff: Status Liegenschaft Kettenhofweg 97 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat den schon lange währenden Leerstand im Kettenhofweg 97? 2. Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei der Liegenschaft und sind dem Magistrat geplante bauliche Maßnahmen bekannt? 3. Welche Maßnahmen schlägt die Stadt vor, um die zunehmende Verwahrlosung der Liegenschaft Kettenhofweg 97 zu verhindern? Begründung: Laut Berichten von Anwohnern steht die Liegenschaft Kettenhofweg 97 schon lange Zeit leer. Das Gelände verwahrlost zunehmend. Kürzlich wurden Ratten gesichtet. Vor dem Hintergrund der Beeinträchtigung der Anwohner und des großen Bedarfs an Wohnraum erscheint dieser Zustand unhaltbar. Fotos vom Gelände der Liegenschaft Kettenhofweg 97. Die Fotografin ist dem Ortsbeirat bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1372
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Höchst – Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-SchuleOFOB 614.06.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2026, OF 64/6 Betreff: Höchst - Barrierefreiheit vor der Robert-Blum-Schule der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am markierten Querungsbereich vor der Robert-Blum-Schule und gegenüber den Bordstein abzusenken oder so zu gestalten, dass Menschen mit Rollator oder Rollstuhl an diese Stelle die Fahrbahn queren können. Begründung: In Folge der Schulwegsicherung wurden Gitter im Kurvenbereich angebracht und Querungshilfen markiert und abgepollert, (was sehr zu begrüßen ist). Allerdings ist die Bordsteinabsenkung nun verbaut und es müssen zur Wiederherstellung der Barrierefreiheit geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 312 2026 Die Vorlage OF 64/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Titusstraße/TiberiusstraßeOFOB 813.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2026, OF 47/8 Betreff: Sicherung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Titusstraße/Tiberiusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: ... zusätzliche Fahrbahmarkierungen auf der Titusstraße anzubringen, um die sehr oft missachtete Rechts-vor-links-Regelung für den aus der Tiberiusstraße kommenden Verkehr einmündend in die Titusstraße zu betonen. Begründung: Die vorhandene, heute noch vorhandene Schraffierung (vgl. Abb. 1) führt keineswegs zur Beachtung der Vorfahrtsregel. Insbesondere Fahrradfahrer*innen, die auf die Titusstraße einmünden, sind dadurch enorm gefährdet. Wie auf dem Luftbild aus dem Jahr 2013 zu erkennen ist, waren die Markierungen vorhanden und sollten wieder hergestellt werden. Abb. 1 Kreuzungsbereich im Jahr 2013. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, Luftbilder (13.06.2026) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Solarbank für den „Schwarzen Platz“OFOB 813.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2026, OF 56/8 Betreff: Solarbank für den "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen, als Pilotprojekt auf dem "Schwarzen Platz" (Spielplatz und Sportflächen am Erich-Ollenhauer-Ring) eine Solarbank (oder Solarladesäule) aufzustellen, an der Nutzer*innen über USB- und andere Anschlüsse ihre Mobiltelefone aufladen können. Begründung: Eine solche Installation ist nicht nur komfortabel für die Nutzer*innen des Geländes; von Jugendlichen bis zu Erwachsenen, die sich dort aufhalten, sondern sie verbindet die Vorteile der vor Ort produzierbaren erneuerbaren Energien unmittelbar mit persönlichem Komfort. Zur Akzeptanzsteigerung der Energiewende kann so eine Investition ein kleiner Baustein sein. Beispiel aus der Stadt Herne: https://inherne.net/handy-laden-am-friedrich-ebert-platz/ Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 522 2026 Die Vorlage OF 56/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-FREIE WÄHLER, FDP und ELF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnenOAOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.06.2026, OA 8 entstanden aus Vorlage: OF 16/15 vom 25.05.2026 Betreff: Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen Vorgang: V 1391/26 OBR 15; ST 751/26 Nachdem die Fragen des Ortsbeirats und der Landwirte zu möglichen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei Eingliederung der Flächen in den GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach durch die Stellungnahme vom 27.04.2026, ST 751, ausgeräumt sind, kann die Eingliederung nun vorgenommen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Freiflächen westlich der Bebauung von Nieder-Eschbach, begrenzt durch die Homburger Landstraße (ohne den bebauten Bereich), die Züricher Straße und die Anna-Lindt-Allee, wie schon lange gefordert und geplant, zeitnah dem GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach zuzuordnen. Begründung: Seit Beginn der 1990er-Jahre wird der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Für den bisher geforderten südlichen Teil (Homburger Landstraße bis Harheimer Weg) ist dies bereits erfolgt. Nun ist auch der Schutz der Flächen westlich von Nieder-Eschbach gegenüber weiterer Bebauung aller Art erforderlich. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Gebiet der Kaltluftentstehung und als Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung, die so auch Einfluss in den Klimaplanatlas fand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2026, V 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 751 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 8 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Prüfung und Berichterstattung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OA 8 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie BSW (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 369, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026
OAOB 15Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am HollerbuschOMOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 133 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 27.05.2026 Betreff: Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der Georg-Büchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen auf dem derzeit brachliegenden Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der Georg-Büchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch zur Beseitigung des trockenen Gestrüpps sowie zur Reduzierung der Brandgefahr zeitnah veranlasst werden können. Ziel sollte es sein, die Brandlast auf dem Gelände kurzfristig zu reduzieren und eine dauerhafte Gefahrenabwehr sicherzustellen. Begründung: Auf dem Grundstück befindet sich eine größere Menge an vertrocknetem Gestrüpp, Wildwuchs und weiterer abgestorbener Vegetation. Insbesondere in den trockenen Sommermonaten besteht dadurch ein erhöhtes Brandrisiko. Vor dem Hintergrund der Nähe zu angrenzender Wohnbebauung wird die derzeitige Situation als potenzielle Gefahrenquelle im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes bewertet. Eine unkontrollierte Entzündung könnte sich aufgrund der vorhandenen Vegetation schnell ausbreiten und erhebliche Risiken für die Umgebung darstellen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1289
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz „Nieder-Eschbach“OMOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 134 entstanden aus Vorlage: OF 9/15 vom 27.05.2026 Betreff: Ergänzung der Ortsschilder durch den Zusatz "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, die Ortsschilder an der A661 in Fahrtrichtung Bad Homburg sowie in der Gegenrichtung durch den Zusatz "Nieder-Eschbach" zu ergänzen. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, das Ortsschild an der Anna-Lindh-Allee in Fahrt- und Gegenrichtung Bad Homburg ebenfalls mit dem Zusatz "Nieder-Eschbach" zu versehen. Begründung: Die Schilder sollen um den Zusatz erweitert werden, um eine bessere örtliche Zuordnung und Sichtbarkeit des Stadtteils zu gewährleisten. Ziel der Anregung ist eine klarere und einheitliche Beschilderung, die zur besseren Orientierung beiträgt und die Identität des Stadtteils stärker hervorhebt. In anderen Stadtteilen ist dieser Zusatz ebenfalls vorhanden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1160
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Urseler Weg / Homburger LandstraßeOMOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 135 entstanden aus Vorlage: OF 10/15 vom 27.05.2026 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Urseler Weg / Homburger Landstraße Vorgang: OM 4981/24 OBR 15; ST 1117/24 An der Kreuzung Urseler Weg / Homburger Landstraße kommt es weiterhin regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Besonders betroffen ist der Abbiegevorgang von Fahrzeugen, die aus Richtung Bad Homburg kommend in den Urseler Weg einfahren und beim Abbiegevorgang die Kurve abkürzen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat nochmals gebeten, geeignete Maßnahmen zur Entschärfung der Situation zu prüfen. Denkbar wären insbesondere Fahrbahnmarkierungen zur klaren Führung des Abbiegeverlaufs, optische Leitmaßnahmen oder andere geeignete Maßnahmen, um das Abkürzen der Kurve zu verhindern und den Verkehrsfluss sicherer zu gestalten. Begründung: Bei vielen Fahrzeugen, die aus Richtung Bad Homburg kommend auf den Urseler Weg einbiegen, ist zu beobachten, dass viele Fahrzeugführende nicht den vorgesehenen größeren Abbiegebogen nutzen, sondern die Kurve deutlich abkürzen. Dadurch geraten die Fahrzeuge teilweise in den Gegenbereich des Einmündungsbereichs und schneiden den Einfahrtsbereich. Dies führt regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge, die aus dem Urseler Weg ausfahren möchten, stark abbremsen oder abrupt reagieren müssen, um gefährliche Situationen oder mögliche Zusammenstöße zu vermeiden. Diese Situation stellt aus Sicht des Ortsbeirats eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar und sollte dringend überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch auslaufendes Öl oder Benzin, ausgehend von Bussen, am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. StephanusOMOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 136 entstanden aus Vorlage: OF 11/15 vom 27.05.2026 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch auslaufendes Öl oder Benzin, ausgehend von Bussen, am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Vorgang: OM 7038/25 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl oder Benzin) hinterlassen. Es ist die Ursache für die Öl- oder Benzinflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt, und es sind geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Erneut ist es am Bushalteplatz zu einer massiven Verunreinigung durch Öl oder Benzin gekommen. Vorläufige Maßnahmen wurden durch das Aufbringen von Sand als Bindemittel ergriffen. Das latente Auslaufen von Öl oder Benzin stellt eine erhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Reinigung des Nieder-Eschbacher Ortsschilds am Ortseingang von OberErlenbach kommendOMOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 137 entstanden aus Vorlage: OF 12/15 vom 27.05.2026 Betreff: Reinigung des Nieder-Eschbacher Ortsschilds am Ortseingang von Ober-Erlenbach kommend Der Magistrat wird gebeten, das Ortsschild am Ortseingang von Ober-Erlenbach kommend (sowohl Vorder- als auch Rückseite) reinigen zu lassen. Begründung: Das Schild ist derzeit stark verschmutzt und unansehnlich, wodurch das Ortsbild erheblich beeinträchtigt wird. Als repräsentatives Element am Ortseingang trägt es wesentlich zum ersten Eindruck unseres Stadtteils bei und sollte daher in einem gepflegten Zustand sein. Es wird daher darum gebeten, eine Reinigung des betroffenen Schilds zu veranlassen und die zuständige Stelle zeitnah damit zu beauftragen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für Fußgänger und spielende Kinder auf dem Feldweg Am WeidenfeldOMOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 138 entstanden aus Vorlage: OF 13/15 vom 27.05.2026 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für Fußgänger und spielende Kinder auf dem Feldweg Am Weidenfeld Der Magistrat wird um Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und spielende Kinder im Bereich des Feldwegs Am Weidenfeld gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die bereits vorhandenen Bodenpiktogramme zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern oder zu ergänzen, da diese teilweise nicht mehr gut sichtbar sind bzw. ihre Warnwirkung verloren haben. Begründung: Auf dem Feldweg Am Weidenfeld kommt es regelmäßig zu kritischen Situationen, bei denen insbesondere spielende Kinder sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet werden. Ursache hierfür ist vor allem der teilweise zu schnelle Verkehr von Rad- und Kraftfahrzeugfahrenden im Bereich des Feldwegs. Insbesondere an den beiden Stellen, an denen kleine Stichwege aus dem angrenzenden Wohngebiet auf den Feldweg führen, besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein erhöhter Handlungsbedarf zur Gefahrenreduzierung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Dabei sollten insbesondere verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie bauliche oder ordnende Eingriffe in Betracht gezogen werden. Der Ortsbeirat bittet vor der Umsetzung etwaiger Maßnahmen um Einbeziehung des Ortsvorstehers. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beibehaltung der Fußgängerstreifen (Zebrastreifen) im Ben-Gurion-RingOMOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 139 entstanden aus Vorlage: OF 15/15 vom 25.05.2026 Betreff: Beibehaltung der Fußgängerstreifen (Zebrastreifen) im Ben-Gurion-Ring Laut der Neugestaltungsplanung der Straße Ben-Gurion-Ring sollen zur Geschwindigkeitsreduzierung alle Fußgängerstreifen durch Fahrbahnerhöhungen ersetzt werden. Die dadurch erzeugte Geschwindigkeitsreduzierung ist einerseits zu begrüßen, jedoch wird den Querenden (Fußgängern etc.) damit das Recht auf vorrangige Querung genommen. Der Magistrat wird daher gebeten, bei der Neugestaltung des Ben-Gurion-Rings die vorgesehenen Fahrbahnerhöhungen an den Stellen der bisherigen Fußgängerstreifen weiterhin mit Fußgängerstreifen (und der entsprechenden Beschilderung) zu versehen. Begründung: Auch bei den vorgesehenen Fahrbahnerhöhungen sind Fußgänger u. ä. immer noch die "schwächeren" Verkehrsteilnehmer und müssen nach wie vor besser geschützt werden. Besonders im Ben-Gurion-Ring sind auch vermehrt Personen mit Einschränkungen im Bewegungsablauf (bis hin zu Rollstuhlfahrern) unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1163
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenOMOB 1512.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2026, OM 140 entstanden aus Vorlage: OF 17/15 vom 28.05.2026 Betreff: ESB-Zweigstelle "St. Stephanus": Außengelände in benutzbarem Zustand halten Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass das von der Stadt Frankfurt angemietete und als Hort genutzte Gelände in der Deuil-La-Barre-Straße dauerhaft in einem benutzbaren Zustand bereitgestellt wird. Begründung: Eltern beklagten sich darüber, dass das Wiesengelände in den Monaten April/Mai nicht gemäht wurde. Trotz zum Teil bestem Wetter war die Wiese nicht nutzbar und die Hortkinder mussten sich im räumlich begrenzten Hof und im Innenbereich aufhalten. Da die Möblierung auch nicht altersentsprechend bereitgestellt wurde (Stühle und Tische im Mensabereich sind zu klein), wird der Aufenthalt in der Einrichtung als mangelhaft bezeichnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1292
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main – Statusbericht und Ausblick (2026)OFOB 1511.06.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2026, OF 22/15 Betreff: Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main - Statusbericht und Ausblick (2026) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bericht B160 wird als vorläufig zur Kenntnis genommen Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zusätzlich zu beantworten: Welche Hochwassergefahrenanalysen erfolgten nach 2007 am Eschbach mit welchem Ergebnis? Welche Wasserrückhaltemaßnahmen (Rückhaltebecken) wurden im Wald oberhalb der Städte Bad Homburg v.d.H. und Friedrichsdorf vorgenommen, die sich auf den Eschbach auswirken'? Welche Kapazitäten beinhalten diese Maßnahmen und in welchen Umfang wirken diese sich auf ein Hochwasserereignis am Eschbach aus? Inwieweit haben sich die Städte Bad Homburg v.d.H. und Friedrichsdorf an diesen Maßnahmen beteiligt (oder erfolgte dies wie am Urselbach durch die Stadt Frankfurt a.b/i )? Welche weiteren Maßnahmen können wurden im Wald oberhalb der Städte Bad Homburg v.d.H. und Friedrichsdorf zur weiteren Reduzierung der Hochwasserspitzen am Eschbach vorgenommen werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 160 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 12.06.2026, TO I, TOP 20 Es besteht Einvernehmen, Vertreterinnen und Vertreter des Dezernates X zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates 15 einzuladen, um Fragen zum Statusbericht der Überflutungsvorsorge in Frankfurt am Main zu beantworten. Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 160 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 22/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 106 2026 Die Vorlage OF 22/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.