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- Hellerhöfe: Staub, Lärm und Baustellenverkehr besser in den Griff bekommenVOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 47 entstanden aus Vorlage: OF 26/1 vom 30.05.2026 Betreff: Hellerhöfe: Staub, Lärm und Baustellenverkehr besser in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten, die folgende Frage zu beantworten: Wie wird die umliegende Bevölkerung der Baustelle "Hellerhöfe" an der Mainzer Landstraße gegen - Lärm - Staub - Intensiven Baustellenverkehr geschützt? Begründung: Die Baustelle "Hellerhöfe" hatten mit der enormen Staubentwicklung beim Abriss immer wieder dafür gesorgt, dass viel Staub und Dreck auf den Straßen lagen. Unter anderem waren die Gullis auf der Mainzer Landstraße immer wieder stark verstopft, und die Stadtentwässerung musste immer wieder die Gullis reinigen und kontrollieren. Eine derartige Situation, dass die Bevölkerung den Emissionen derart ausgesetzt ist, soll sich nicht wiederholen. Daher soll zum Start der Hochbauarbeiten nun dargestellt werden, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, damit die Bevölkerung diesmal weniger dem Dreck und Lärm ausgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1371
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Feierabendparken statt Parksuchverkehr: Supermarktflächen besser nutzenVOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 48 entstanden aus Vorlage: OF 40/1 vom 30.05.2026 Betreff: Feierabendparken statt Parksuchverkehr: Supermarktflächen besser nutzen Der Magistrat wird gebeten, die folgende Frage zu beantworten: Was unternimmt der Magistrat, damit das Feierabendparken bei den Supermärkten im Ortsbezirk noch zahlreicher ermöglicht wird? Begründung: Die Parksituation für Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, ist im Gallus unzufriedenstellend. Parkplätze sind oft durch Dauerparker oder Pendler belegt. Es fehlen Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken. Berufstätige, die in den Stadtvierteln wohnen, in denen es keine Parkgaragen gibt, bleibt oft nach Feierabend nur eine langwierige Parkplatzsuche. Parkplätzen von Supermärkten sind nach 22:00 Uhr oft unbenutzt. Diese brach liegende Ressource ließe sich gut für berufstätige Autofahrende nutzen. Das Feierabendparken würde dafür sorgen, dass Fahrzeuge nicht am Fahrbahnrand stehen und womöglich andere Verkehrsteilnehmer negativ beeinflussen, sondern auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klärenVOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 49 entstanden aus Vorlage: OF 41/1 vom 30.05.2026 Betreff: Zuständigkeiten und Pflegequalität von Innenhöfen und wohnungsnahen Freiflächen in Alt- und Innenstadt klären Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, - welche Innenhöfe, wohnungsnahen Freiflächen und sonstigen halböffentlichen Grün- und Aufenthaltsflächen der Alt- und Innenstadt aus älteren Siedlungs- und Gebäudestrukturen sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden oder durch die Stadt gepflegt werden, - bei welchen dieser Flächen die Zuständigkeiten für Pflege, Reinigung, Verkehrssicherung, Baumpflege, Grünunterhaltung und Müllbeseitigung nicht eindeutig geregelt oder historisch gewachsen sind, - welche Pflege- und Reinigungsintervalle für diese Flächen vorgesehen sind und ob diese nach Einschätzung des Magistrats dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, - ob dem Magistrat Beschwerden über mangelnde Pflege, nicht entfernten Schmutz, zurückgeschnittene oder ökologisch wenig wertvolle Vegetation oder unzureichende Aufenthaltsqualität auf solchen Flächen bekannt sind, - ob es bereits Gespräche mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder anderen betroffenen Akteur*innen über eine Neuordnung der Zuständigkeiten, Pflegevereinbarungen oder die Übernahme einzelner Flächen gibt, - welche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um solche Flächen künftig ganz oder teilweise durch städtische Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümergemeinschaften oder andere geeignete Träger pflegen und entwickeln zu lassen, - wie dabei sichergestellt werden kann, dass eine bessere Pflege und ökologische Aufwertung nicht zu unangemessenen Mehrbelastungen für Mieter*innen führt - darzulegen welche Ansprechpersonen den Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Bereichen zur Verfügung stehen, wenn es sich um Anliegen der Reinigung, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, dem Urban Gardening sowie der Grünpflege, der Vermüllung sowie der Fehlnutzung der Flächen handelt. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es zahlreiche Innenhöfe, wohnungsnahe Freiflächen und halböffentliche Grünbereiche, die aus älteren Siedlungs- und Gebäudestrukturen stammen. Bei einem Teil dieser Flächen sind die heutigen Zuständigkeiten historisch gewachsen oder nicht ausreichend klar geregelt. In der Praxis führt dies immer wieder dazu, dass Pflege, Reinigung und ökologische Entwicklung nicht aus einer Hand erfolgen. Die Folge sind Flächen, die ihr Potenzial für Aufenthaltsqualität, Stadtklima, Biodiversität und nachbarschaftliches Zusammenleben nicht ausschöpfen. Teilweise werden Grünflächen sehr schematisch gepflegt, ohne dass eine naturnahe und klimaangepasste Entwicklung erkennbar ist; an anderer Stelle bleiben Schmutz oder Verwahrlosung zu lange bestehen, weil Zuständigkeiten nicht eindeutig greifen. Ziel des Auskunftsersuchens ist es, zunächst eine belastbare Grundlage zu schaffen: Welche Flächen sind betroffen, wer ist wofür zuständig, wo bestehen Lücken und welche Modelle wären denkbar, um Pflege, Reinigung und Entwicklung dieser Flächen dauerhaft zu verbessern. Dabei soll ausdrücklich geprüft werden, ob Kooperationen oder Pflegevereinbarungen mit städtischen Gesellschaften sinnvoll sein können, ohne die Mieter:innen unangemessen finanziell zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wallbox-Warteschleife: Wann kommt genug Strom in Frankfurts Tiefgaragen?VOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 50 entstanden aus Vorlage: OF 42/1 vom 30.05.2026 Betreff: Wallbox-Warteschleife: Wann kommt genug Strom in Frankfurts Tiefgaragen? Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Stromkapazität im Ortsbezirk so ausgebaut sein, dass alle Tiefgaragenstellplatzbesitzer die Möglichkeit haben, mit einem eigenen Stromanschluss ihr E-Auto zu laden? 2. Wie geht die Stadt Frankfurt momentan vor, damit in der Zukunft alle Tiefgaragenstellplatzbesitzer eine Wallbox nutzen können? 3. Welcher Ausbau der Stromleitungen in den Wohnvierteln ist notwendig, um eine ausreichende Stromkapazität in den Wohnstraßen vorzuhalten? Begründung: In den Wohngebäuden im Ortsbezirk reicht die Stromkapazität nicht aus, alle Stellplätze mit einer Wallbox zu versehen. Davon sind selbst Neubauten betroffen, die in direkter Nähe des Heizkraftwerks West liegen, beispielsweise in der Weilburger Straße. Den Bewohnenden wird vom Stromerzeuger, z. B. der Mainova, gesagt, dass die "Kapazität in der Straße" nicht ausreicht, weil die Leitungen die benötigte Strommenge nicht transportieren kann. Wie geschildert betrifft dies selbst Neubaugebiete, in denen ganzen Straßen neu gestaltet wurden. Auch unter Zuhilfenahme eines Lademanagements würde die Kapazität bei weitem nicht ausreichen. Dies lässt viele Menschen zögern, von Vergasern auf E-Autos umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fahrradparkhaus am HauptbahnhofVOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 51 entstanden aus Vorlage: OF 47/1 vom 01.06.2026 Betreff: Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann ist mit einer Wiedereröffnung des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof zu rechnen? 2. Wo sollen Menschen, die mit dem Rad zum Hauptbahnhof fahren, ihre Räder nun sicher abstellen? 3. Welche Verbesserungen zum Abstellen von Fahrrädern sind geplant? 4. Wann ist mit einer verbesserten Ausschilderung des Fahrradparkhauses zu rechnen? Begründung: Seit einigen Wochen ist das Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof aufgrund eines Betreiberwechsels geschlossen. Dass es derzeit kein sicheres Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof gibt, ist sehr misslich. Noch ärgerlicherer ist es, dass diese Information nur schwer zu finden ist. Selbst an der Tür des Fahrradparkhauses ist keine Information. Und auf Webseiten steht die Information erst unterhalb der früheren Öffnungszeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Entmietung im Nordend stoppen – Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG HoldingB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 191 Betreff: Entmietung im Nordend stoppen - Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG Holding Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6805 Ziffer 1 - NR 1381/25 Linke - Zu 1. Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) sieht die geplanten baulichen Maßnahmen in der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 als notwendig an. Diese können nicht in einem bewohnten Zustand durchgeführt werden. Die ABG hat ein Maßnahmenpaket für ein sozialverträgliches Vorgehen vorgelegt. Zu diesem gehört eine umfassende Information der Mieter:innen und individuelle Angebote an diese. Zu 2. Die ABG hat folgende Rahmenbedingungen angeboten: Es gibt für die Bestandsmieterinnen und -mieter eine Rückzugsgarantie. Die Bestandsmieter:innen der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119, die nach Abschluss der energetischen Modernisierung an ihre bisherige Adresse zurückziehen möchten, erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die sanierten Wohnungen. Für derzeitige Bestandsmieter:innen gilt eine gedämpfte Kaltmiete von 13 Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitigem hohen energetischen Standard. Nur ein Teil der Wohnungen soll zusammengelegt werden, um neue Familienwohnungen mit 3 und 4 Zimmern zu schaffen. 39 Wohnungen sollen nicht zusammengelegt werden. Bei allen Wohnungen sollen im Zuge der Sanierung Balkone angebaut und Grundrisse angepasst werden. Die Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, nach Abschluss der Maßnahme in ihre Wohnung oder in eine vergleichbare Wohnung zurückzuziehen. Darüber hinaus wird hier durch den Ankauf von Belegrechten und die Schaffung neuer Wohnungen ca. 30 % geförderter Wohnraum entstehen. Der Magistrat arbeitet zusammen mit der ABG daran, dass diejenigen Haushalte, die für den Förderweg 1 oder 2 berechtigt sind, zu diesen geförderten Konditionen zurückziehen können. So können die Mieten im Vergleich zu heute gegebenenfalls auch reduziert werden. Darüber hinaus bietet die ABG den Mieter:innen langfristige Alternativwohnungen und geht dabei auf individuelle Wünsche ein. Die Grundmiete pro Quadratmeter Wohnfläche bleibt bei ähnlicher Ausstattung unverändert. Bei Umzug in eine andere Wohnung im ABG-Bestand sieht die ABG vor, einen neuen Mietvertrag abzuschließen und den bisherigen Vertrag beidseitig aufzuheben. Analog zu diesem Vorgehen, strebt sie dies auch bei Rückzug in die ursprüngliche Wohnung an. Bei bestehendem Mietvertrag gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung zu energetischen Modernisierungen gemäß § 559 BGB. Ein Kündigungsgrund liegt nach Einschätzung des Magistrats derzeit nicht vor. Das heißt, nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten darf die Miete um bis zu 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr, aber maximal 3,00 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden. Liegt die aktuelle Miete unter 7,00 Euro pro Quadratmeter, darf die Mieterhöhung nach Modernisierung maximal 2,00 Euro pro Quadratmeter betragen. Zu 3. Die Wohnungen werden auf einen zeitgemäßen Zustand gebracht. Auf luxuriöse Ausstattungsmerkmale wird verzichtet. Die Außenhülle wird energetisch modernisiert. Ergänzend sind bauliche Maßnahmen wie Balkone, kleinere Wohnraumerweiterungen und der Ausbau der Dachgeschosse vorgesehen, die neuen Wohnraum schaffen. Bei Neuvermietung begrenzt die ABG die Mieten auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zu 4. Die Mieter:innen erhalten durch ein Team der ABG (Sozialarbeiter:innen, technische und kaufmännische Mitarbeiter:innen) individuell angepasste Wohnungsangebote. Die ABG übernimmt die Umzugs-, Maler-, Tapezier- und kleinere Umbauarbeiten, beispielsweise an Küchen. Die Mieter:innen nehmen ihren bisherigen Quadratmeterpreis mit, sofern der Wohnstandard vergleichbar bleibt. Zu 5. Die ABG stellt dar, dass energetische Sanierungen nach aktuellen Standards umgesetzt werden. Durch die energetische Sanierung werden die Heizkosten reduziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1381 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, FDP und AfD gegen Linke und ÖkoLinX (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 390, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026 Aktenzeichen: 92-40
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mietenmonitoring im Jahr 2026 fortsetzenB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 192 Betreff: Mietenmonitoring im Jahr 2026 fortsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - E 182/26 GRÜNE/SPD/Volt - Das Projekt "Mietenmonitor Frankfurt" wird im Jahr 2026 fortgesetzt. Wie in der Pilotphase Anfang 2025 wurde die im Inserat geforderte Miete mit einer aus den Angaben im Inserat abgeleiteten ortsüblichen Vergleichsmiete verglichen. Die Modellierung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt unter Vorannahmen zugunsten der Wohnungsanbieter:innen. So wird eine Übererfassung vermieden. Abweichend von der Pilot-Phase wurden im Mai 2026 auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen einer Postwurf-Aktion erstmalig auf allgemeine Informationen zum Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main, den dazugehörigen Online-Mietspiegel-Rechner und die zentralen mietrechtlichen Regelungen hingewiesen. Insgesamt wurden ca. 33.000 Postkarten im Stadtgebiet verteilt. Der Mietenmonitor ist eine datengetriebene Informationskampagne mit dem Ziel, faire und rechtsichere Mietverhältnisse zu fördern. Er dient dem Verbraucher:innen-Schutz auf dem Frankfurter Mietwohnungsmarkt. Im Fokus liegt das eigenverantwortliche Handeln der Vertragsparteien. Im Mietrecht wird davon ausgegangen, dass Mietende und Vermietende wesentliche gesetzliche Regelungen zum Mietverhältnis untereinander kontrollieren und ggf. durchsetzen. Folgende Erkenntnisse ergeben sich für das erste Quartal 2026. Die Angaben sind ohne Berücksichtigung von Duplikaten und Ausreißern, WG-Zimmern, Einfamilienhäusern, Erstbezug bei Neubau, Wohnheimen und Sozialwohnungen, soweit diese Inserate identifiziert werden konnten. Gesamtzahl geprüfter Inserate: 7.351 Davon auffällige Inserate: 3.560 (48,4 %) Davon versandte Anschreiben: 1.327 (37,3 %) Durchschnittliche Überschreitung der modellierten ortsüblichen Vergleichsmiete unmöbliert: 28,7 % möbliert: 39,5 % insgesamt: 30,9 % Gegenüber lokalen Informationsmaßnahmen ist eine Qualität des Mietenmonitors, dass anlassbezogen auch auswärtige Wohnungsanbieter:innen erreicht werden. Etwa ein Drittel der Anschreiben an Wohnungsanbieter:innen wurden in Regionen versandt, die nicht zum Frankfurter Stadtgebiet oder den umgrenzenden Gemeinden zählen. Region Anteil in % Frankfurt am Main 57.5 Umgrenzende Gemeinden 9.7 Außerhalb 32.8 Ausgehend von den bisher etwa 50 Rückmeldungen wird das Instrument grundsätzlich positiv wahrgenommen. In Rückmeldungen werden meist Mietforderungen erläutert und auch Korrekturen mitgeteilt. Erwähnenswert sind regelmäßige Rückmeldungen hinsichtlich abweichender Vorstellungen zu Mietforderungen zwischen Makler:innen und Wohnungseigentümer:innen. Abweichend von der Pilot-Phase im ersten Quartal 2025 lässt sich bislang kein vergleichbarer punktueller Anstieg der Nutzungszahlen des Online-Mietspiegel-Rechners feststellen. Dennoch sind die abgeschlossenen Aufrufe pro Quartal seit der Pilot-Phase leicht angestiegen. Für den weiteren Projekt-Verlauf wird das Abfrage-Modell auf Grundlage des Mietspiegels 2026 angepasst. Aufgrund der Mietspiegel-Umstellung wird der Rhythmus der Anschreiben an Wohnungsanbieter:innen für den Monat Mai voraussichtlich unterbrochen. Grund dafür ist, dass die erhobenen Inserate im Gültigkeitszeitraum des Mietspiegels 2024 online waren, die Vermietung aber mutmaßlich in den Gültigkeitszeitraum des Mietspiegels 2026 fällt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 192 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 292, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 25.08.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mobilität für alle von Anfang anB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 193 Betreff: Mobilität für alle von Anfang an Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7312 - NR 1516/26 GRÜNE/SPD/Volt - Der Magistrat begrüßt die in dem Antrag "Mobilität für Alle von Anfang an" formulierte strategische Ausrichtung bei der Planung von Neubaugebieten und Quartiersentwicklungen. Die umfangreichen Ansätze zur Sicherstellung nachhaltiger Mobilitätskonzepte und des Leitbildes der 15-Minuten-Stadt können dazu beitragen, die Lebensqualität in der Stadt weiter zu fördern. Die Vielzahl der aufgeführten Punkte erfordert eine Betrachtung und Bewertung im Detail, um hieraus das weitere Vorgehen ableiten zu können. Dieser Prozess ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.01.2026, NR 1516 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 193 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 193 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 374, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Pilotprojekt Wohnungstausch – Umsetzung der erweiterten Projektziele sicherstellenB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 194 Betreff: Pilotprojekt Wohnungstausch - Umsetzung der erweiterten Projektziele sicherstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - E 184/26 GRÜNE/SPD/Volt - Das Pilot-Projekt Wohnungstausch wird seit Mitte Januar auf Grundlage von E 46 vom 04.05.2022 bearbeitet (letzter Bericht: B 21 vom 12.01.2026). Seitdem wurden folgende Maßnahmen ergriffen: - Interkommunaler Austausch mit Kommunen, Projekten und Beratungsangeboten rund um das Thema Wohnungstausch und Wohnflächen-Suffizienz, um Konzepte und best practices kennenzulernen. - Erst-Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, um deren Erfahrungen und Bedarfe berücksichtigen zu können. - Erste Kontakte mit Hochschulen für die wissenschaftliche Begleitung des Pilot-Projekts. Es ist geplant im dritten bis vierten Quartal 2026 einen Vorschlag für die praktische Erprobung von Maßnahmen und Instrumenten vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass die Praxis-Phase sich bis ins Jahr 2027 zieht. Ein Budget-Übertrag wird daher voraussichtlich notwendig sein. Maßnahmen auf Grundlage des Etatantrags werden erst ergriffen, wenn der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main Bestandskraft hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 184 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF und fraktionslos gegen Linke und AfD (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und AfD gegen FDP (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und AfD gegen FDP und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 391, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026 Aktenzeichen: 64-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereineB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 195 Betreff: Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - E 183/26 GRÜNE/SPD/Volt - Die bisher bewilligten Vorhaben auf Grundlage von Etat-Antrag E 67 vom 06.06.2024 (letzter Bericht B 299 vom 18.08.2025) befinden sich in der Umsetzung. Die Fördermittel sind ausgeschöpft. Der weitere Förder-Zeitraum auf Grundlage des Etat-Antrags wird gestartet und beworben, wenn der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main Bestandskraft hat. Es ist davon auszugehen, dass ein Budget-Übertrag ins nächste Jahr notwendig sein wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 183 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 25.08.2026, TO I, TOP 65 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 195 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 195 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, in sechs Monaten erneut zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 375, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Stadtteilküche für den RiederwaldB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 196 Betreff: Stadtteilküche für den Riederwald Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - EA 12/25 OBR 11 - Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2026 der Etat-Anregung 12 mit der Maßgabe zugestimmt, dass für ein Pilotprojekt "Stadtteilküche" im Riederwald einmalig 500.000,00 € in den Haushalt 2026 und den Finanzplan 2027 eingestellt werden. Der Magistrat sucht nach einem geeigneten Ort und Träger. Wenn die Mittel 2026 nicht verbraucht werden, sollen sie in den nächsten Haushalt übertragen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich folgendes berichten: Für die Umsetzung des Vorhabens sind geeignete Räumlichkeiten im Riederwald eine zentrale Voraussetzung. Aktuell setzt sich die "Initiative für eine Stadtviertel-Küche im Riederwald" für die Einrichtung einer Stadtteilküche in einem leerstehenden Lokal der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) im Erlenbruch 94, an der U-Bahn-Station Schäfflestraße, ein. Das Quartiersmanagements Riederwald hat eine erste Recherche zu anderweitigen Flächen durchgeführt, kurzfristig kann jedoch keine Alternative in Aussicht gestellt werden. Die Suche nach Räumlichkeiten im Riederwald gestaltet sich herausfordernd, wird aber dennoch fortgesetzt. Ein gemeinsamer Termin zwischen der "Initiative für eine Stadtviertel-Küche im Riederwald" und dem hier zuständigen Fachteam Sozialraumorientierte Hilfen des Jugend- und Sozialamts, ist im Juni 2026 anvisiert. Dabei soll es auch um die konzeptionelle Gestaltung einer Stadtteilküche im Riederwald gehen. Die finanziellen Mittel für die Etatanregung stehen grundsätzlich zur Verfügung, sobald der Haushalt Rechtskraft erlangt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.11.2025, EA 12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 196 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, weil der Haushalt, in dem Mittel für die Stadtteilküche bereits gestellt wurden, noch nicht genehmigt ist. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 392, 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion vom 17.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Erhalt der Kleingartenanlage „Am Graben“B15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 197 Betreff: Erhalt der Kleingartenanlage "Am Graben" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7211 - OA 235/22 OBR 4, B 420/25 - Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet für einen Neubau der Europäischen Schule ein baureifes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Mit der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Bund, dem Land Hessen und der Europäischen Schule Frankfurt wurde am 03.11.2022 vereinbart, das sog. "Areal am Ratsweg" näher zu prüfen und gutachterlich zu untersuchen. Diese sog. "Projektvereinbarung" wurde seitens der Stadt Frankfurt von den Stadträtinnen Weber, Wüst und O'Sullivan sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff gezeichnet. Die Prüfung ist abschließend erfolgt. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Bebauung des Ratsweg-Areals mit der Europäischen Schule möglich. Die Gutachten wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025 öffentlich vorgestellt, sie sind öffentlich im Internet auf den Seiten des Amtes für Bau und Immobilien einsehbar. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Vorstands der Deutschen Bundesbank vom 10. März 2026, den sog. "Campus Ginnheim" weitestgehend aufzugeben, wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt eine Verortung der Europäischen Schule auf dem "Areal am Ratsweg" nicht weiterverfolgt. Es ist vorgesehen, die von der Bundesbank freiwerdende Fläche zu erwerben und für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 235 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 420 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 197 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 197 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 197 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 393, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Café in der Kaimauer am MainB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 198 Betreff: Café in der Kaimauer am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - EA 66/25 OBR 5 - Das innerstädtische Mainufer ist eine der beliebtesten und am stärksten frequentierten Grünanlagen in Frankfurt am Main und bietet seinen Besucher:innen Abschnitte zur Erholung, zum Verweilen, Spielplätze, Raum für informellen Sport, Anlegestellen für die Personenschifffahrt und gastronomische Angebote. Es gilt daher sehr sorgfältig abzuwägen, ob eine weitere Kommerzialisierung dieses öffentlichen Freiraumes gewünscht ist. Entlang des Mainufers gibt es im Mainuferpark selbst, aber auch im direkten Umfeld, zahlreiche gastronomische Angebote, so dass aus Sicht des Magistrats grundsätzlich eine ausreichende Versorgung geboten ist. Der Magistrat hat geprüft, ob es wie vorgeschlagen, die Möglichkeit im südlichen Brückenkopf der Alten Brücke oder in dessen direkten Umfeld Möglichkeiten gibt, ein Angebot, vergleichbar dem Main-Café, zu etablieren. · Im südlichen Brückenkopf der Alten Brücke gibt es einen kleinen Lagerraum, der dauerhaft vermietet und zu klein für einen Cafébetrieb ist. · Weiterhin gibt es am Treppenaufgang des südlichen Brückenkopfes auf halber Höhe noch einen Raum, der ebenfalls dauerhaft vermietet ist. Die Räume sind aufgrund ihrer Größe ebenfalls eher ungeeignet für einen Cafébetrieb. Weiterhin würde ein solcher den Auf-/Abgang stark behindern. · Ansonsten gibt es im Umfeld der Alten Brücke nur noch einen Raum auf Höhe des Hauses der Jugend, dieser ist klein und damit für einen Cafébetrieb ungeeignet sowie dauerhaft an einen Verein vermietet. Neben den fehlenden Räumlichkeiten ist dieser Bereich des Mainuferparks Überflutungszone. Auch gibt es in diesem Bereich keine gesicherte Erschließung mit Strom, Wasser und Kanalisation, welche für einen geordneten gastronomischen Betrieb unabdingbar ist und ggf. nur mit hohem Aufwand und damit einhergehenden sehr hohen Kosten herzustellen wäre. Gleiches gilt in Bezug auf Toiletten. Um aber den Wünschen des Ortsbeirates dennoch Rechnung zu tragen, schlägt der Magistrat vor, im Rahmen der Sanierung des südlichen Mainufers zwischen dem Parkplatz des Hauses der Jugend und der Alten Brücke einen Standort für mobile Gastronomie, analog den Standplätzen am Rennbahnpark, dem Waldspielpark Tannenwald oder an der Staufenmauer vorzusehen, da dieser Uferabschnitt bisher kein niederschwelliges gastronomisches Angebot aufweist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 28.11.2025, EA 66 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: a) Die Vorlage B 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 198 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage B 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 394, 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen vom 17.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedelnB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 199 Betreff: Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7292 - OA 558/25 OBR 7 - Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet für einen Neubau der Europäischen Schule ein baureifes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Mit der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Bund, dem Land Hessen und der Europäischen Schule Frankfurt wurde am 03.11.2022 vereinbart, das sog. "Areal am Ratsweg" näher zu prüfen und gutachterlich zu untersuchen. Diese sog. "Projektvereinbarung" wurde seitens der Stadt Frankfurt von den Stadträtinnen Weber, Wüst und O'Sullivan sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff gezeichnet. Die Prüfung ist abschließend erfolgt. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Bebauung des Ratsweg-Areals mit der Europäischen Schule möglich. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Vorstands der Deutschen Bundesbank vom 10. März 2026, den sog. "Campus Ginnheim" weitestgehend aufzugeben, wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt eine Verortung der Europäischen Schule auf dem "Areal am Ratsweg" und demzufolge eine Verlagerung des Festplatzes nicht mehr verfolgt. Vielmehr ist geplant, die Europäische Schule Frankfurt zukünftig auf dem Gelände des "Campus Ginnheim" zu verorten. Damit ist der der Ortsbeiratsanfrage zugrundeliegende Sachverhalt obsolet geworden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.05.2025, OA 558 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 199 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 199 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 199 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 395, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026 Aktenzeichen: 40-35
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sonderfonds „Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen“ Mehr Sauberkeit am südlichen Mainufer – Einrichtung einer öffentlichen Toilette am TheodorSternKaiB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 200 Betreff: Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" Mehr Sauberkeit am südlichen Mainufer - Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Theodor-Stern-Kai Vorgang: OI 138/26 OBR 5 Der Magistrat ist über den Bedarf an zusätzlichen (mobilen) öffentlichen Toiletten informiert. Der Standort am Theodor-Stern-Kai wurde vom für das stadtweite Toilettenkonzept zuständigen Fachamt bei mehreren Ortsbegehungen geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass dieser Bereich derzeit nicht besonders stark frequentiert wird und nicht in oberster Priorisierung steht. Zudem gibt es in fußläufiger Entfernung am Schaumainkai bereits eine öffentliche Toilette. Daher sieht der Magistrat aktuell davon ab eine mobile Toilettenanlage am Theodor-Stern-Kai aufzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.01.2026, OI 138 Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: Die Vorlage B 200 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 264, 3. Sitzung des OBR 5 vom 21.08.2026 Aktenzeichen: 91-22
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Holzhausenschule im Westend endlich sanierenB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 201 Betreff: Holzhausenschule im Westend endlich sanieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7216 - NR 1237/25 CDU, B 426/25 - Zwischenbericht: Der Sachstand des Zwischenberichts des Magistrats B 426 vom 24.11.2025 besteht wie folgt unverändert. Die Planung der Sanierung der Holzhausenschule bis zur Erstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage ist durch den Magistrat eingeleitet worden. Für die Beauftragung des externen Planungsteams wird aktuell das europaweite Vergabeverfahren vorbereitet. In der Planung wird ein Gesamtkonzept erarbeitet, wie das denkmalgeschützte Gebäude saniert werden kann und wie gleichzeitig die Anforderungen einer zeitgemäßen Schule mit Sportangebot erfüllt werden. Dieses Konzept wird mit der Denkmalpflege abgestimmt. Eine detaillierte Aussage zu den Kosten und zum Umsetzungskonzept des Schulsports ist erst nach Abstimmung der Planung mit der Denkmalpflege möglich. Eine belastbare Aussage zur Fertigstellung der Sanierung kann erst mit dem Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage getroffen werden. Ergänzend hierzu kann mitgeteilt werden, dass das VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) Ende dieses Jahres 2026 abgeschlossen sein wird. Im Anschluss hieran kann das Planungsteam mit der Bearbeitung beginnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1237 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 426 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 201 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 420, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim – heute Frankfurt WestsideB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 202 Betreff: Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim - heute Frankfurt Westside Vorgang: OI 139/26 OBR 6 Der Magistrat wird die Straßenbenennung auf dem Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim gemäß der Ortsbeiratsinitiative OI 139 mit einer Einschränkung umsetzen. Da die historische Bewertung der Person Julius Brumm noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird die Benennung der unbenannten Straße Nr. 8608 vorerst ausgesetzt. Ferner weist der Magistrat darauf hin, dass die im Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main geforderte 3-Jahres-Frist bei der Benennung der Straße nach Aleksandra Temnikova (01.09.1924 - 10.07.2024) in Aleksandra-Temnikova-Straße nicht eingehalten wird. In Anbetracht dessen, dass es sich bei den Straßenbenennungen im ehemaligen Industriepark Griesheim um ein Gesamtkonzept handelt, hält der Magistrat auch auf Grundlage der Bewertung des Instituts für Stadtgeschichte eine Abweichung von der Vorgabe für vertretbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 24.02.2026, OI 139 Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 230 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 202 dient unter Hinweis auf B 230 zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 262, 3. Sitzung des OBR 6 vom 11.08.2026 Aktenzeichen: 62-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Umsetzung Park-and-Ride-Konzept zügig beginnenB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 203 Betreff: Umsetzung Park-and-Ride-Konzept zügig beginnen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7145 Ziffer 1. - NR 1474/25 GRÜNE/SPD/Volt - Das Vorhaben, den Aus- bzw. Neubau von Park-and-Ride-Kapazitäten im Gebiet Gateway Gardens weiterzuverfolgen, wird unterstützt. Der Standort ist aufgrund seiner guten Anbindung an die S-Bahn-Linien S8 und S9 sowie an das übergeordnete Straßennetz grundsätzlich geeignet. Voraussetzung für eine weitere Verfolgung ist jedoch, dass die Leistungsfähigkeit des umliegenden Straßennetzes nachgewiesen wird, bestehende planungsrechtliche und naturschutzfachliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden und ein tragfähiges Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzept vorliegt. Insbesondere ist sicherzustellen, dass Fehlbelegungen durch Flughafenparkende vermieden und P+R, Veranstaltungsparken und Quartiersparken in einem funktionalen Gesamtkonzept aufeinander abgestimmt werden. Auch zeitnahe Lösungen für Veranstaltungsparken als Zwischennutzung am Standort Gateway Gardens werden geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.12.2025, NR 1474 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 81 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 396, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 21.09.2026 Aktenzeichen: 66-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Kosten der Schülerbeförderung zu SportstättenB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 204 Betreff: Kosten der Schülerbeförderung zu Sportstätten Vorgang: A 360/25 CDU 1. Frage: Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Sporthallen oder Sportplätzen an? 2023 2024 2025 Grundschulen 179.720,20 € 207.474,47 € 119.983,89 € weiterführende Schulen 250.997,52 € 245.266,83 € 409.218,26 € 2. Frage: Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Schwimmhallen an? 2023 2024 2025 Grundschulen 547.300,33 € 589.017,92 € 538.781,32 € weiterführende Schulen 149.703,02 € 184.363,81 € 182.152,32 € 3. Frage: Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für provisorische Schul- und Auslagerungsstandorte an? / 4. Frage: Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für Schulen an, in deren Umfeld keine Sportstätten gebaut werden können? Bezogen auf die Schulstandorte der eingerichteten Außenklassen gE sind im Schuljahr 2024/25 keine Kosten zur Beförderung an Sportstätten/Schwimmhallen entstanden. 5. Frage: Welche vorhandenen Sporthallen und Schwimmbäder an Schulen sind derzeit für die Schulgemeinden nicht nutzbar und wann werden die betreffenden Sportstätten wieder geöffnet? Schule Voraussichtliche Sperrung bis... Schule am Hang Aktueller Zeitplan: SJ 2026/27. Bis die Baumaßnahme "Erweiterung und Sanierung" fertig gestellt ist: Erweiterung von einer 1-Feldhalle zu einer 2-Feldhalle. Ernst-Reuter-Schule I + II Die Schwimmhalle wird im Rahmen der Großbaumaßnahme abgerissen und neu gebaut. Bis dahin ist diese nicht nutzbar. Eine Zeitschiene kann aktuell noch nicht benannt werden. Otto-Hahn-Schule Alte Turnhalle (3 Feld) dauerhaft gesperrt wg. Statikmängeln. Bau- und Finanzierungsvorlage zu Abriss und Neubau der Halle im Geschäftsgang Turnhalle B (2 Feld) in Betrieb Sportfeld/ Tartanplatz in Betrieb Niddaschule Sperrung bis Ende März/Anfang April 2026 Typenturnhalle. Zur Entlastung der Statik müssen Unterdecke und Dämmung entfernt werden. Helene-Lange-Schule Sperrung bis Ende März/Anfang April 2026 Lüftungsanlage wird erneuert Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.06.2025, A 360 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6, 8, 15, 16 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 204 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 397, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem OrtsbeiratsbudgetB15.06.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 205 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6143 - OA 540/25 OBR 9, B 71/26 - Grundsätzlich ist es möglich, die Auszahlung von Zuschüssen aus der Verwendung eigener Budgetmittel der Ortsbeiräte für die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen (Zuschüsse) gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu realisieren. In der praktischen Umsetzung ist die Einhaltung dieser Frist von Voraussetzungen abhängig, welche nicht ausschließlich in der Verantwortung des Magistrats liegen. Es können sich folgende Hindernisse ergeben: Gestaltung der Beschlüsse und deren Zugang Der Text des OIB-Beschlusses ist nicht immer eindeutig formuliert. Ein konkreter Zuschussempfänger lässt sich teilweise nicht erkennen. Rückfragen und Recherchen werden notwendig. Zur Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses wird darauf hingewiesen, dass die Benennung einer konkreten Ansprechperson bzw. des Zuschussempfängers zur Vereinfachung beitragen kann. Hilfreich ist es ebenfalls, dass mit dem Beschluss von den Zuwendungsempfängern konkrete Anträge mit eingereicht werden. Muster stellt der Magistrat gern zur Verfügung. Sachbearbeitung Zuschussberechtigte Personen und Institutionen werden direkt nach Zugang des OIB-Beschlusses angeschrieben und um für die eigentliche Sachbearbeitung notwendige Informationen gebeten. Hier kommt in vielen Fällen keine oder keine ausreichende Antwort. Erneute Aufforderungen werden notwendig, was wiederum zu Verzögerungen führt. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können nicht alle Zuschussempfänger die Notwendigkeit der sofortigen Auszahlung hinreichend begründen. Zum Stichtag 4. Mai 2026 offene OIB-Beschlüsse im Bereich Projektförderung: OIB Betreff Bemerkung 399 Unterstützung der Feierlichkeiten zum 200-jährigen Jubiläum der Kirche St. Dionysius in Sindlingen Es kam noch keine Begründung bezüglich der vorläufigen HH-Führung durch den Zuschussempfänger 403 Budgetantrag Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. Bisher kein Antrag eingegangen, Verein angeschrieben 406 Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Kein ausreichender Antrag eingegangen, Zuschussempfängerin angeschrieben 407 Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im ChamissoGarten Zuschussempfängerin hat Nachricht übersehen, später Beginn der Sachbearbeitung 408 Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Kein Antrag eingegangen, Zuschussempfänger angeschrieben 418 Budgetmittel für Jubiläumsfeier der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. Kein Antrag eingegangen, Zuschussempfänger angeschrieben 421 Unterstützung eines Projekts des Arbeitskreises (AK) gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West Bisher noch keine hinreichende Begründung bezüglich der vorläufigen Haushaltsführung eingegangen 424 Projektzuschuss für den Workshop "Gewaltfreie Kommunikation" der Robert-Schumann-Schule Befindet sich im Zahlungsvorgang 425 Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 Befindet sich im Zahlungsvorgang 426 Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024 Beschluss ist unzulässig 427 Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025 Im Geschäftsgang 428 Material fürs Stadtgärtnern an der Stadthalle Zeilsheim Kein Antrag eingegangen, Zuschussempfänger angeschrieben 429 Weihnachtsbaumbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2024/2025 Kein Antrag eingegangen, Zuschussempfänger angeschrieben 437 Gestaltung des Kunstraumes im Break 14 Bearbeitung kurz vor Abschluss 438 Unterstützung des Bornheimer Nikolausmarktes Bearbeitung kurz vor Abschluss 439 Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. Antrag erst im April 2026 zur Bearbeitung eingegangen 440 Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten Antrag erst im April 2026 zur Bearbeitung eingegangen 446 Stolpersteine für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in der Kostheimer Straße 9 - Zuschuss Antrag erst im April 2026 eingegangen 447 Selbstverteidigungskurs im Kindergarten "Frieden" fördern Antrag erst im April 2026 eingegangen 449 Unterstützung des Kinderfestes im Sinaipark und der Marie-Bittdorf-Anlage 2026 Kein Antrag eingegangen, Zuschussempfänger angeschrieben 451 Schön, dass in der Dondorf-Druckerei wieder Licht brennt! Zuschussbescheid am 4. Mai 2026 versendet 452 Unterstützung der Weihnachts-Geschenkaktion 2025 der AdA-Kantine Kein Antrag eingegangen, Zuschussempfänger angeschrieben 458 Kostenübernahme für Steckdoseninstallation der Weihnachtsbeleuchtung in Fechenheim Kein Antrag eingegangen, Zuschussempfänger angeschrieben 459 Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker Bisher noch keine hinreichende Begründung bezüglich der vorläufigen Haushaltsführung eingegangen 460 Ortsbeiratsmittel für die Freiwillige Feuerwehr Griesheim Befindet sich im Zahlungsvorgang 465 Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026 Kein Antrag eingegangen, Zuschussempfänger angeschrieben 466 Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats Bearbeitung kurz vor Abschluss Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.03.2025, OA 540 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 71 Antrag vom 10.09.2026, OF 118/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2026, OM 759 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 205 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis); 1 GRÜNE und AfD (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 205 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 487, 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 29.09.2026 Aktenzeichen: 00-34-260
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Neuwahl des Jugendhilfeausschusses in der XX. Wahlperiode der StadtverordnetenversammlungM15.06.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.06.2026, M 87 Betreff: Neuwahl des Jugendhilfeausschusses in der XX. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 639 (M 100) Von den in der Anlage aufgeführten Personen werden 8 Personen als stimmberechtigte Mitglieder bzw. deren Stellvertreter/innen in den Jugendhilfeausschuss gewählt: Begründung: Mit Beginn der XX. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung ist es notwendig, auch den Jugendhilfeausschuss neu zu bilden, da seine Amtszeit an die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gebunden ist. Im § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt. § 4 Abs. 1 lautet wie folgt: Dem Jugendhilfeausschuss gehören 20 ordentliche stimmberechtigte Mitglieder an: a) Der/die Oberbürgermeister/in oder das von ihm/ihr beauftragte Magistratsmitglied. b) 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. c) 8 Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, sonstigen Trägern der freien Jugendhilfe sowie ihrer Zusammenschlüsse von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung enthält Regelungen bezüglich der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Diese sind nicht von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Gem. § 4 Abs. 4 der Satzung ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wohnen oder in diesem Gebiet Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 17.03.2026 wurde darüber informiert, dass die in Frankfurt am Main wirkenden anerkannten Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, sonstigen Träger der freien Jugendhilfe sowie ihre Zusammenschlüsse die Möglichkeit haben, einen Vorschlag für ein stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und eine/n Stellvertreter/in einzureichen. Der Frankfurter Jugendring und die Ortsliga der freien Wohlfahrtspflege haben wie in der vorigen Wahlperiode jeweils 4 Mitglieder und Stellvertreter/innen vorgeschlagen. Ferner ging aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung noch ein Vorschlag des Abenteuerspielplatzes Riederwald e.V. und der Jüdischen Gemeinde ein. Diese Personen nebst Stellvertretung können, falls gewünscht, nach Abstimmung mit einer Fraktion gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer b der Satzung des Jugendamtes gewählt werden. Eine Zusammenstellung der Vorschläge ist beigefügt. Anlage _Wahlvorschlaege (ca. 8 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.07.2021, M 100 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die nachfolgend aufgeführten acht Personen werden als stimmberechtigte Mitglieder bzw. deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss gewählt: Frankfurter Jugendring: Mitglied Stellvertreter/in Dr. Jan Lamprecht Luca Iffland Liliencronstraße 40 c/o Frankfurter Jugendring 60320 Frankfurt am Main Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main Rebekka Rammé Maren Burkhardt c/o Frankfurter Jugendring c/o Frankfurter Jugendring Hansaallee 150 Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main 60320 Frankfurt am Main Melanie Klös Miriam Walter c/o Caritasverband Alte Mainzer Gasse 10 c/o Ev. Verein für Kinder- und Jugendhilfe 60311 Frankfurt am Main Rhein-Main e.V. Rechneigrabenstraße 10 60311 Frankfurt am Main Fresia Klug Duran Johanna Faßnacht c/o Verein f. Psychotherapie, Beratung und Heilpädagogik c/o FeM Mädchenhaus Eschersheimer Landstraße 534 Alexanderstraße 29 60489 Frankfurt am Main 60433 Frankfurt am Main Ortsliga der freien Wohlfahrtspflege Mitglied Stellvertreter/in Franziska Zühlsdorff Axel Dornis c/o Der Paritätische Hessen - c/o AWO Kreisverband Frankfurt Regionalgeschäftsstelle Frankfurt Henschelstraße 11 Eschersheimer Landstraße 10 60322 Frankfurt am Main 60314 Frankfurt am Main Gaby Hagmans Jutta Eisert c/o Caritasverband Frankfurt e.V. c/o Caritasverband Frankfurt e.V. Alte Mainzer Gasse 10 Alte Mainzer Gasse 10 60311 Frankfurt am Main 60311 Frankfurt am Main Dierk Dallwitz Bernhard Frenzel c/o DRK Bezirksverband Frankfurt e.V. c/o AWO Kreisverband Frankfurt Seilerstraße 23 Henschelstraße11 60313 Frankfurt am Main 60314 Frankfurt am Main Markus Eisele Anja Frank-Ruschitzka c/o Ev. Regionalverband Frankfurt c/o Ev. Regionalverband Frankfurt u. Offenbach u. Offenbach Kurt-Schumacher-Straße 31 Kurt-Schumacher-Straße 31 60311 Frankfurt am Main 60311 Frankfurt am Main Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt; Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die nachfolgend aufgeführten acht Personen werden als stimmberechtigte Mitglieder bzw. deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss gewählt: Frankfurter Jugendring: Mitglied Stellvertreter/in Dr. Jan Lamprecht Luca Iffland Liliencronstraße 40 c/o Frankfurter Jugendring 60320 Frankfurt am Main Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main Rebekka Rammé Maren Burkhardt c/o Frankfurter Jugendring c/o Frankfurter Jugendring Hansaallee 150 Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main 60320 Frankfurt am Main Melanie Klös Miriam Walter c/o Caritasverband Alte Mainzer Gasse 10 c/o Ev. Verein für Kinder- und Jugendhilfe 60311 Frankfurt am Main Rhein-Main e.V. Rechneigrabenstraße 10 60311 Frankfurt am Main Fresia Klug Duran Johanna Faßnacht c/o Verein f. Psychotherapie, Beratung und Heilpädagogik c/o FeM Mädchenhaus Eschersheimer Landstraße 534 Alexanderstraße 29 60489 Frankfurt am Main 60433 Frankfurt am Main Ortsliga der freien Wohlfahrtspflege Mitglied Stellvertreter/in Franziska Zühlsdorff Axel Dornis c/o Der Paritätische Hessen - c/o AWO Kreisverband Frankfurt Regionalgeschäftsstelle Frankfurt Henschelstraße 11 Eschersheimer Landstraße 10 60322 Frankfurt am Main 60314 Frankfurt am Main Gaby Hagmans Jutta Eisert c/o Caritasverband Frankfurt e.V. c/o Caritasverband Frankfurt e.V. Alte Mainzer Gasse 10 Alte Mainzer Gasse 10 60311 Frankfurt am Main 60311 Frankfurt am Main Dierk Dallwitz Bernhard Frenzel c/o DRK Bezirksverband Frankfurt e.V. c/o AWO Kreisverband Frankfurt Seilerstraße 23 Henschelstraße11 60313 Frankfurt am Main 60314 Frankfurt am Main Markus Eisele Anja Frank-Ruschitzka c/o Ev. Regionalverband Frankfurt c/o Ev. Regionalverband Frankfurt u. Offenbach u. Offenbach Kurt-Schumacher-Straße 31 Kurt-Schumacher-Straße 31 60311 Frankfurt am Main 60311 Frankfurt am Main Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt; Linke, AfD, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 353, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Ersten Beigeordneten Dr. Nargess EskandariGrünberg gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)NR15.06.2026 · CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, NR 13 Betreff: Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Ersten Beigeordneten Dr. Nargess Eskandari-Grünberg gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 222 (erster Abberufungsbeschluss) Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die hauptamtliche Erste Beigeordnete Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen. Begründung: Folgende Stadtverordnete haben diesen Antrag eigenhändig unterschrieben: CDU-Fraktion CDU-Fraktion Anita Akmadza Carolin Friedrich Christian Becker Evangelia Georgalis Verena David Dr. Albrecht Kochsiek Dr. Thomas Dürbeck Dr. Nils Kößler Dr. Veronica Fabricius Claudia Korenke Sabine Fischer Robert Lange Frank Nagel Yannick Schwander Tom Rausch Susanne Serke Christina Ringer Avi Shefatja Marie-Therese Schmidt Sara Steinhardt Dr. Christoph Schmitt Ömer Zengin Martin-Benedikt Schäfer Grünen-Fraktion Grünen-Fraktion Dimitrios Bakakis Sylvia Momsen Manuel Denkwitz Dr. Christoph Rosenbaum Julia Eberz Thomas Schlimme Dr. Katharina Knacker Wolfgang Strengmann-Kuhn Johannes Lauterwald Desislava Zhecheva SPD-Fraktion SPD-Fraktion Sarya Atac Kristina Luxen Dijana Avdic Kolja Müller Dr. Turkan Kanbicak Roger Podstatny Rachid Khenissi Stella Schulz-Nurtsch Sylvia Kunze Lena Voigt Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 7 Die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 und 11 werden gemeinsam beraten. Beschluss: a) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 13 auf vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats, Frau Bürgermeisterin Dr. Eskandari-Grünberg, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum ersten Mal zu. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026 zum zweiten Mal beraten und abstimmen lässt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Bakakis, Kolja Müller, Dr. Mehler-Würzbach, Fuchs, Papke, Pfeiffer und Brillante dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER; ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO I, TOP 5 Zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 8 findet eine gemeinsame Aussprache statt. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 3. Plenarsitzung am 25.06.2026 mit Beschluss § 222 zum ersten Mal der vorzeitigen Abberufung von Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zugestimmt hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 13 auf vorzeitige Abberufung von Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum zweiten Mal zu. c) Es dient zur Kenntnis, dass Frau Bürgermeisterin Dr. Eskandari-Grünberg gemäß § 76 Absatz 3 HGO mit Ablauf des 27.08.2026 aus ihrem Amt ausscheidet. d) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Steinhardt, Ditfurth, Avan und Wehnemann dienen zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, IBF und BIG gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BSW (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 222, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 323, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 00-43
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Beigeordneten Dr. Bastian Bergerhoff gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)NR15.06.2026 · CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, NR 14 Betreff: Vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Beigeordneten Dr. Bastian Bergerhoff gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 223 (erster Abberufungsbeschluss) Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der hauptamtliche Beigeordnete Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen. Begründung: Folgende Stadtverordnete haben diesen Antrag eigenhändig unterschrieben: CDU-Fraktion CDU-Fraktion Anita Akmadza Carolin Friedrich Christian Becker Evangelia Georgalis Verena David Dr. Albrecht Kochsiek Dr. Thomas Dürbeck Dr. Nils Kößler Sabine Fischer Claudia Korenke Frank Nagel Robert Lange Tom Rausch Yannick Schwander Christina Ringer Susanne Serke Marie-Therese Schmidt Avi Shefatja Dr. Christoph Schmitt Sara Steinhardt Martin-Benedikt Schäfer Ömer Zengin Grünen-Fraktion Grünen-Fraktion Dimitrios Bakakis Sylvia Momsen Manuel Denkwitz Dr. Christoph Rosenbaum Julia Eberz Thomas Schlimme Dr. Katharina Knacker Wolfgang Strengmann-Kuhn Johannes Lauterwald Desislava Zhecheva SPD-Fraktion SPD-Fraktion Sarya Atac Kristina Luxen Dijana Avdic Kolja Müller Dr. Turkan Kanbicak Roger Podstatny Jan Klingelhöfer Stella Schulz-Nurtsch Sylvia Kunze Lena Voigt Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 14 auf vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats, Herrn Stadtrat Dr. Bergerhoff, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum ersten Mal zu. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026 zum zweiten Mal beraten und abstimmen lässt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und IBF gegen AfD (= Ablehnung); FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 3. Plenarsitzung am 25.06.2026 mit Beschluss § 223 zum ersten Mal der vorzeitigen Abberufung von Stadtrat Dr. Bastian Bergerhoff mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zugestimmt hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 14 auf vorzeitige Abberufung von Stadtrat Dr. Bastian Bergerhoff mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum zweiten Mal zu. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtrat Dr. Bergerhoff gemäß § 76 Absatz 3 HGO mit Ablauf des 27.08.2026 aus seinem Amt ausscheidet. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, IBF und BIG gegen AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 223, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 324, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 00-43
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)NR15.06.2026 · CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, NR 15 Betreff: Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 224 (erster Abberufungsbeschluss) Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die hauptamtliche Beigeordnete Stadträtin Annette Rinn wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen. Begründung: Folgende Stadtverordnete haben diesen Antrag eigenhändig unterschrieben: CDU-Fraktion CDU-Fraktion Anita Akmadza Carolin Friedrich Christian Becker Evangelia Georgalis Verena David Dr. Albrecht Kochsiek Dr. Thomas Dürbeck Dr. Nils Kößler Sabine Fischer Claudia Korenke Frank Nagel Robert Lange Tom Rausch Yannick Schwander Christina Ringer Susanne Serke Marie-Therese Schmidt Avi Shefatja Dr. Christoph Schmitt Sara Steinhardt Martin-Benedikt Schäfer Ömer Zengin Grünen-Fraktion Grünen-Fraktion Dimitrios Bakakis Sylvia Momsen Manuel Denkwitz Dr. Christoph Rosenbaum Julia Eberz Thomas Schlimme Dr. Katharina Knacker Wolfgang Strengmann-Kuhn Johannes Lauterwald Desislava Zhecheva SPD-Fraktion SPD-Fraktion Sarya Atac Kristina Luxen Dijana Avdic Kolja Müller Dr. Turkan Kanbicak Roger Podstatny Jan Klingelhöfer Stella Schulz-Nurtsch Sylvia Kunze Lena Voigt Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 15 auf vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats, Frau Stadträtin Rinn, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum ersten Mal zu. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026 zum zweiten Mal beraten und abstimmen lässt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und IBF gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 3. Plenarsitzung am 25.06.2026 mit Beschluss § 224 zum ersten Mal der vorzeitigen Abberufung von Stadträtin Annette Rinn mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zugestimmt hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 15 auf vorzeitige Abberufung von Stadträtin Annette Rinn mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum zweiten Mal zu. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadträtin Rinn gemäß § 76 Absatz 3 HGO mit Ablauf des 27.08.2026 aus ihrem Amt ausscheidet. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, IBF und BIG gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 224, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 325, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 00-43
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Beigeordneten Wolfgang Siefert gemäß § 76 Abs. 2 HGONR15.06.2026 · CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, NR 16 Betreff: Vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Beigeordneten Wolfgang Siefert gemäß § 76 Abs. 2 HGO Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der hauptamtliche Beigeordnete Stadtrat Wolfgang Siefert wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen. Begründung: Folgende Stadtverordnete haben diesen Antrag eigenhändig unterschrieben: CDU-Fraktion CDU-Fraktion Anita Akmadza Carolin Friedrich Christian Becker Evangelia Georgalis Verena David Dr. Albrecht Kochsiek Dr. Thomas Dürbeck Dr. Nils Kößler Sabine Fischer Claudia Korenke Frank Nagel Robert Lange Tom Rausch Yannick Schwander Christina Ringer Susanne Serke Marie-Therese Schmidt Avi Shefatja Dr. Christoph Schmitt Sara Steinhardt Martin-Benedikt Schäfer Ömer Zengin Grünen-Fraktion Grünen-Fraktion Dimitrios Bakakis Sylvia Momsen Manuel Denkwitz Dr. Christoph Rosenbaum Julia Eberz Thomas Schlimme Dr. Katharina Knacker Wolfgang Strengmann-Kuhn Johannes Lauterwald Desislava Zhecheva SPD-Fraktion SPD-Fraktion Sarya Atac Kristina Luxen Dijana Avdic Kolja Müller Dr. Turkan Kanbicak Roger Podstatny Jan Klingelhöfer Stella Schulz-Nurtsch Sylvia Kunze Lena Voigt Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.06.2026 Aktenzeichen: 00-43
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)NR15.06.2026 · CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, NR 17 Betreff: Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.06.2026, § 225 (erster Abberufungsbeschluss) Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die hauptamtliche Beigeordnete Stadträtin Stephanie Wüst wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen. Begründung: Folgende Stadtverordnete haben diesen Antrag eigenhändig unterschrieben: CDU-Fraktion CDU-Fraktion Anita Akmadza Carolin Friedrich Christian Becker Evangelia Georgalis Verena David Dr. Albrecht Kochsiek Dr. Thomas Dürbeck Dr. Nils Kößler Sabine Fischer Claudia Korenke Frank Nagel Robert Lange Tom Rausch Yannick Schwander Christina Ringer Susanne Serke Marie-Therese Schmidt Avi Shefatja Dr. Christoph Schmitt Sara Steinhardt Martin-Benedikt Schäfer Ömer Zengin Grünen-Fraktion Grünen-Fraktion Dimitrios Bakakis Sylvia Momsen Manuel Denkwitz Dr. Christoph Rosenbaum Julia Eberz Thomas Schlimme Dr. Katharina Knacker Wolfgang Strengmann-Kuhn Johannes Lauterwald Desislava Zhecheva SPD-Fraktion SPD-Fraktion Sarya Atac Kristina Luxen Dijana Avdic Kolja Müller Dr. Turkan Kanbicak Roger Podstatny Jan Klingelhöfer Stella Schulz-Nurtsch Sylvia Kunze Lena Voigt Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 17 auf vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats, Frau Stadträtin Wüst, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum ersten Mal zu. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026 zum zweiten Mal beraten und abstimmen lässt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BSW und IBF gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 3. Plenarsitzung am 25.06.2026 mit Beschluss § 225 zum ersten Mal der vorzeitigen Abberufung von Stadträtin Stephanie Wüst mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zugestimmt hat. b) Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 17 auf vorzeitige Abberufung von Stadträtin Stephanie Wüst mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum zweiten Mal zu. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadträtin Wüst gemäß § 76 Absatz 3 HGO mit Ablauf des 27.08.2026 aus ihrem Amt ausscheidet. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, 1 ÖkoLinX-ELF-PARTEI und IBF gegen AfD, FDP und 1 ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, 1 ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW und BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 225, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 326, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 00-43
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Grundstufe der Georg-Büchner-Schule eigenständig machen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84OAOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2026, OA 7 entstanden aus Vorlage: OF 68/2 vom 08.06.2026 Betreff: Grundstufe der Georg-Büchner-Schule eigenständig machen Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84 Vorgang: F 3688/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule, aktuell ausgelagert in die neue Grundschule Bockenheim, wird organisatorisch von der Georg-Büchner-Schule getrennt und zur eigenständigen Grundschule. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule (GBS) wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die Grundstufe die stark wachsende Schüler*innenzahl in Bockenheim auffängt. Sie hat inzwischen deutlich mehr Schüler*innen aufgenommen, als das Konzept der Verbundenheit vorsieht. Wegen der Platzproblematik ist sie in ihre neue Dependance in der Schloßstraße umgezogen. Dieses Provisorium wird über einige Jahre bestehen und erfordert daher einen jahrelangen organisatorischen Mehraufwand, der mit den sechs Schulleitungsstellen für 1.200 Schüler*innen nicht geleistet werden kann. Eine eigenständige IGS mit 900 Schüler*innen hat ebenso sechs Leitungsstellen. Eine zu der Grundstufe vergleichbare eigenständige Grundstufe mit 350 Schülerinnen und Schülern würde zwei Leitungsstellen erhalten. Die Grundstufe hat jedoch wegen der Verbundenheit selbst keine eigene Schulleitung und es können die Leitungsstellen der verbundenen Georg-Büchner-Schule deshalb nicht erhöht werden. Daher ist es geboten, die Verbundenheit der Grundstufe mit der IGS aufzuheben und die Grundstufe auch formal organisatorisch als eigenständige Schule aufzustellen. Dies muss durch den Magistrat der Stadt Frankfurt erfolgen, sodass durch das Land Hessen im Anschluss eine entsprechende Versorgung mit Leitungsstellen gewährleistet werden kann. Das ist ein seit Jahren bestehendes Anliegen der Georg-Büchner-Schule, das eigentlich im neuen integrierten Schulentwicklungsplan hätte thematisiert werden sollen. So wurde es seitens des Magistrats in der Antwort auf die mündliche Frage F 3688 im Zuge der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans angekündigt. Eine Prüfung der dafür nötigen Voraussetzungen ist laut dem Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen seitens des Staatlichen Schulamtes bereits erfolgt. Zwar soll die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule durch die Fertigstellung der Grundschule im Schönhofviertel entlastet werden, allerdings wird ohnehin am derzeitigen Auslagerungsstandort der Grundstufe die künftige Grundschule Bockenheim gegründet, die im Zuge der Aufhebung der Verbundenheit direkt entstehen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84 dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.12.2025, F 3688 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke und FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 84 und OA 7 = Annahme, NR 20 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (M 84 und NR 20 = Enthaltung, OA 7 = Annahme) 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag der Linke-Fraktion auf Zurückstellung der Vorlagen M 4, NR 20 und OA 7 mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN, SPD und Volt gegen die Stimmen von Linke, AfD und FDP abgelehnt wurde. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht); Linke und FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme); Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 84, NR 20 und OA 7 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke, FDP und BSW (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BSW (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 249, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026
OAOB 2Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Ein Fußgängerüberweg für die NiddastraßeOFOB 115.06.2026 · GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, OF 52/1 Betreff: Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Niddastraße in Höhe der Einmündung zur Weserstraße zu prüfen und diesen zeitnah zu installieren. Begründung: Zahlreiche Kinder queren die Niddastraße täglich an dieser Stelle. Um die Sicherheit zu erhöhen, wäre ein Fußgängerüberweg hilfreich. Quelle: Google Maps - Streetview Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 200 2026 Die Vorlage OF 52/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfenOFOB 115.06.2026 · GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, OF 53/1 Betreff: Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen, verkehrstechnischen und baulichen Voraussetzungen zu prüfen, um das Linksabbiegen am Ende der Niddastraße an der Einmündung zur Taunusanlage (Knotenpunkt Niddastraße / Taunusanlage) für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu ermöglichen. Bislang ist an dieser Stelle ausschließlich das Rechtsabbiegen gestattet. Begründung: Die aktuelle Verkehrsführung zwingt Kraftfahrzeuge, die am Ende der Niddastraße nach Norden oder Osten weiterfahren möchten, zu erheblichen und unökonomischen Umwegen. Jeder Umwegverkehr belastet den Straßenverkehr völlig unnötig. Durch die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeit in die Taunusanlage ließen sich dies effektiv vermeiden. Es würde nicht nur zu einer direkten Reduzierung von Fahrzeiten und gefahrenen Kilometern führen, sondern schont durch die Vermeidung von CO₂- und Schadstoffemissionen auch die Umwelt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 201 2026 Die Vorlage OF 53/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regelnOFOB 115.06.2026 · GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, OF 54/1 Betreff: Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Niddastraße im Abschnitt zwischen Weserstraße und Elbestraße wie folgt neu zu regeln und gestalterisch anzupassen: 1. Einrichtung einer unechten Sackgasse / Teilsperrung: Aus Richtung Weserstraße kommend wird die Niddastraße ab der Hausnummer 35 (Zufahrt Hotel) für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt. Die Zufahrt bis zur Hoteleinfahrt bleibt für den Anliegerverkehr gewährleistet. 2. Umdrehung/Beibehaltung der Fahrtrichtung: Der Verkehrsfluss aus Richtung Elbestraße kommend in Fahrtrichtung Weserstraße bleibt unverändert bestehen (grüner Pfeil) Modalfilter und Freigabe für den Radverkehr: Der verbleibende Straßenabschnitt zwischen der Hoteleinfahrt (Hausnummer 35) und der Elbestraße wird baulich durch den Einsatz von 3. Modalfiltern (z. B. Pollern) für den MIV gesperrt und ausschließlich für den Radverkehr freigegeben. Die entsprechende Beschilderung ist zu installieren. (Gesperrter Bereich: rote Markierung im Bild) 4. Erhöhung der Radverkehrssicherheit: Für den gesamten Abschnitt der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wie der Radverkehr nachhaltig sicherer gestaltet werden kann - beispielsweise durch das regelmäßige Aufbringen von Piktogrammen (Radsymbolen) auf der Fahrbahn oder Radschutzstreifen auf beiden Seiten. Begründung: Der genannte Abschnitt der Niddastraße ist im alltäglichen Verkehrsgeschehen von massiven logistischen und sicherheitsrelevanten Problemen geprägt. Durch kontinuierliches, ordnungswidriges Parken auf der nördlichen Straßenseite wird die Fahrbahnordnung derart verengt, dass die Straße faktisch nur noch einspurig befahrbar ist. Da der Abschnitt jedoch formell im Zweirichtungsverkehr betrieben wird, kommt es beim Aufeinandertreffen von Fahrzeugen regelmäßig zu unlösbaren Blockaden. Die Folge sind langanhaltende Stausituationen, erhebliche Lärmbelästigungen durch Hupen und gefährliche Ausweichmanöver, die auch den Fuß- und Radverkehr gefährden. Durch den Modalfilter kann erreicht werden, dass der Durchgangsverkehr insgesamt reduziert wird. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 202 2026 Die Vorlage OF 54/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Punkt des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Einrichtung einer unechten Sackgasse/Teilsperrung: Aus Richtung der Weserstraße kommend wird die Niddastraße ab der Hausnummer 35 (Zufahrt zum Hotel) für den motorisierten Individualverkehr (MIV) bis zur Elbestraße gesperrt. Die Zufahrt bis zur Hoteleinfahrt bleibt für den Anliegerverkehr gewährleistet." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherung der Schulwege an der Eschersheimer Landstraße Ecke Bremer Straße / CronstettenstraßeOFOB 315.06.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, OF 57/3 Betreff: Sicherung der Schulwege an der Eschersheimer Landstraße Ecke Bremer Straße / Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen sicheren Übergang im Bereich der Eschersheimer Landstraße / Bremer Straße / Cronstettenstraße dauerhaft zu gewährleisten. Der Schutz von Kindern (z. B. die Schulanfänger:innen) hat uneingeschränkten Vorrang. Zudem ist transparent darzulegen, ob und in welchem Umfang betroffene Schulen, Elternvertretungen sowie Anwohnerinnen und Anwohner in die Entscheidungsfindung einbezogen wurden und ob deren Stellungnahmen berücksichtigt worden sind. Begründung: Im nahen Umfeld dieser gefährlichen Straßenkreuzung liegen Kindertagesstätten und Schulen. Die fünfspurige Kreuzung hat bereits tote und verletzte Kinder gefordert. Zudem ist festzuhalten, dass die Schulwege vieler Kinder - etwa zur Holzhausenschule - bereits heute eine erhebliche Belastung darstellen, da sie zwei stark frequentierte Hauptverkehrsstraßen (Eschersheimer Landstraße und Hansallee) überqueren müssen. Eine weitere Verlängerung oder zusätzliche Gefährdung dieser Wege ist aus Gründen des Kindeswohls nicht hinnehmbar. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 57/3 wurde zurückgezogen.
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherer Schulweg! Sanierung statt Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer StraßeOFOB 315.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, OF 58/3 Betreff: Sicherer Schulweg! Sanierung statt Abriss der Brücke über die Eschersheimer Landstraße / Höhe Bremer Straße Der OBR 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Brücke über die Eschersheimer Landstraße Höhe Bremer Straße, als Teil des Schulwegs der Holzhausenschule zu erhalten. Falls eine Sanierung unmöglich ist, das Bauwerk zu sichern bis ein Neubau geplant ist. Begründung: Die Brücke ist kein trennendes, sondern ein verbindendes Element zwischen den Stadtteilen Westend und Nordend. Sie stellt gerade keine Barriere dar, sondern eine zusätzliche Verbindung zur ebenerdigen doppelten Ampelquerung. Menschen mit körperlichen Einschränkungen steht die Ampelquerung zur Verfügung, die allerdings durch die (notwendigen) Gegebenheiten der Kreuzung Eschersheimer Landstraße und Bremer Straße insbesondere im Bereich Eschersheimer Landstraße sehr schmal ist und gerade in den Mittelbereichen nur wenige Personen sicher aufnehmen kann. Sollte die Brücke ersatzlos entfallen, wird sich eine Vielzahl von Personen über die ebenerdigen Straßenquerungen begeben müssen, zu Stoßzeiten eine Zumutung. Gerade morgens sind hier unzählige Grundschulkinder, auch Menschen mit Kinderwagen unterwegs, da der Schulbezirk der großen Holzhausenschule sich bis weit ins westliche Nordend erstreckt. Über die Brücke können die Grundschüler diese Kreuzung auf ihrem Weg ins aktuelle Ausweichquartier gefahrlos überqueren. Sobald die Holzhausenschule wieder an ihrem eigentlichen Standort ist, wird die Bedeutung der Brücke noch größer, dann spielt auch die Verbindung zum Kinderhaus der Diakonie eine wichtige Rolle, hier werden Hort-Schüler dann wieder regelmäßig über die Brücke zur Schule geschickt. All diese alltagsrelevanten Verbindungen würden gekappt und durch die platzmäßig völlig ungeeignete, für Gruppen von Grundschülern allein kaum sicher zu bewältigende ebenerdige Ampelquerungen ersetzt. Ein echter Schildbürgerstreich, den es zu vermeiden gilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 11 2026 Die Vorlage OF 58/3 wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: Dem Tenor wird nach den Wörtern "Bremer Straße" folgender Wortlaut eingefügt:" [. .] durch einen Neubau zu ersetzen [. .]" Der letzte Satz des Tenors wird ersatzlos gestrichen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, Volt, FDP, AfD und ÖkoLinX gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrszählung und Umsetzungskonzept zum Superblock-Bockenheim möglichst bald vorstellen!OFOB 215.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, OF 67/2 Betreff: Verkehrszählung und Umsetzungskonzept zum Superblock-Bockenheim möglichst bald vorstellen! Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrszählung sowie des vorgesehenen Umsetzungskonzepts zum Superblock Bockenheim auch die bereits vorliegenden Beiträge und Anregungen aus der ‚Initiative Superblock' in geeigneter, strukturierter Form darzustellen. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die unterschiedlichen Vorschläge nachvollziehbar eingeordnet und im Hinblick auf ihre praktische Umsetzbarkeit, ihre Auswirkungen auf den Verkehrsfluss sowie ihre Auswirkungen auf Ordnung und Sicherheit im Quartier bewertet werden. Zur Sicherstellung einer ausgewogenen Beteiligung werden der Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V., die Industrie- und Handelskammer Frankfurt eingeladen, ihre Perspektiven und Anregungen im Rahmen der Vorstellung einzubringen. Ziel ist eine vollständige und sachgerechte Informationsgrundlage, die eine realistische und ausgewogene Beratung im Ortsbeirat 2 ermöglicht. Begründung: Die Diskussion um die künftige Ausgestaltung des Superblocks Bockenheim betrifft zentrale Fragen der Verkehrsorganisation, der Erreichbarkeit sowie der Aufenthalts- und Sicherheitsqualität im Quartier. Für eine fundierte politische Entscheidung ist es daher wichtig, dass dem Ortsbeirat eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung aller relevanten Erkenntnisse und Beiträge vorgelegt wird. Dazu zählen neben den Ergebnissen der Verkehrszählung und den konzeptionellen Überlegungen des Magistrats auch bereits vorliegende Anregungen aus der Initiative und dem örtlichen Umfeld. Eine strukturierte Einordnung dieser Beiträge trägt dazu bei, die unterschiedlichen Ansätze besser bewerten zu können - insbesondere im Hinblick auf ihre praktische Umsetzbarkeit sowie ihre Auswirkungen auf Verkehrsfluss, Ordnung und Sicherheit im Quartier. Die Einbeziehung des Gewerbevereins Bockenheim Aktiv e.V. und der IHK Frankfurt stellt sicher, dass auch die wirtschaftlichen Interessen und die Perspektive der ansässigen Gewerbetreibenden in die Beratung einfließen. Ziel ist eine sachgerechte und realitätsnahe Entscheidungsgrundlage für die weitere Beratung im Ortsbeirat 2. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2026, OF 40/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 40/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 67/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 40/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 67/2 wurde zurückgezogen.
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta – Aufnahme in die Vorschlagsliste für StraßenbenennungenOFOB 215.06.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2026, OF 69/2 Betreff: Würdigung der Bürgerrechtlerin Melanie Spitta - Aufnahme in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Melanie Spitta in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen. Bei einer künftigen Benennung einer Straße, eines Weges oder eines Platzes ist eine Benennung im Ortsbezirk 2 vorrangig zu prüfen. Begründung: Die im Ursprungsantrag vorgeschlagenen Erinnerungszeichen würdigen Melanie Spittas Wirken an einem konkreten Ort. Die zusätzliche Aufnahme in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen schafft die Grundlage für eine dauerhafte und stadtweit sichtbare Ehrung. Eine spätere Straßen-, Wege- oder Platzbenennung verankert die Erinnerung an Melanie Spitta dauerhaft im öffentlichen Raum. Zugleich stärkt sie die Sichtbarkeit bedeutender Frauen sowie von Angehörigen der Sinti und Roma im Frankfurter Stadtbild. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2026, OF 47/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 355 2026 1. Die Vorlage OF 47/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor der Vorlage OF 69/2 dem Antrag hinzugefügt wird. 2. Die Vorlage OF 69/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 47/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des KuFü-Festes 2026 in Bockenheim aus dem Budget des OrtsbeiratesOIBOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.06.2026, OIB 14 entstanden aus Vorlage: OF 3/2 vom 22.04.2026 Betreff: Unterstützung des KuFü-Festes 2026 in Bockenheim aus dem Budget des Ortsbeirates Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget 3.000 Euro für die Durchführung des KuFü-Festes am 30. Mai 2026 zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden, insbesondere für Infrastrukturkosten (u. a. Toiletten, Geschirrmobil, Stromversorgung, Sanitätsdienste sowie Honorare für Künstler*innen), einzusetzen und an den Verein Begegnen in Bockenheim e. V. auszuzahlen. Der Magistrat wird zeitnah gebeten, kurzfristig das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das nicht kommerzielle KuFü-Fest ist ein etabliertes und im Stadtteil fest verankertes Format, das seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum sozialen und kulturellen Miteinander in Bockenheim leistet. Es schafft einen offenen Raum für Begegnung, Austausch und Teilhabe und bindet zahlreiche lokale Initiativen, Vereine und Künstler*innen ein. Der Magistrat hat mitgeteilt, dass eine Förderung aus dem Sonderetat "Stadtteilfeste unterstützen" nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgen kann. Angesichts der bestehenden Finanzierungslücke und der gestiegenen Kosten - insbesondere im Bereich Infrastruktur und fairer Vergütung der Künstler*innen - ist eine kurzfristige Unterstützung erforderlich, um das Fest in seiner bisherigen Form zu sichern. Der Ortsbeirat 2 kann mit der Bereitstellung der Mittel einen wichtigen Beitrag leisten, um dieses für den Stadtteil bedeutende Fest auch im Jahr 2026 zu ermöglichen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie kulturelle Teilhabe vor Ort zu stärken. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Veranstaltungstermin ist die Ortsbeiratsinitiative-Budget eilbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Finanzierung einer CARLO-InformationsbroschüreOIBOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.06.2026, OIB 15 entstanden aus Vorlage: OF 38/2 vom 15.05.2026 Betreff: Finanzierung einer CARLO-Informationsbroschüre Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinen Verfügungsmitteln einen Betrag in Höhe von bis zu 300 Euro für den Druck einer Informationsbroschüre zum Projekt "CARLO" auf dem Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot zur Verfügung. Die Broschüre soll Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner über das Projekt informieren, dessen Ziele verständlich erklären und zur Nutzung sowie Beteiligung einladen. Sie soll insbesondere in die Briefkästen im Umfeld des Carlo-Schmid-Platzes verteilt und an zentralen Stellen im Ortsbezirk 2 ausgelegt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Projekt "CARLO" ist Teil der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 und wird in diesem Rahmen vollständig finanziert. Es bietet die besondere Chance, den Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot temporär zu beleben, grüner zu gestalten und als konsumfreien Treffpunkt für das Quartier erfahrbar zu machen. Damit ein solches Projekt vor Ort gut angenommen wird, braucht es eine verständliche und niedrigschwellige Information der Bürgerinnen und Bürger. Gerade Anwohnerinnen und Anwohner sollten frühzeitig erfahren, was geplant ist, warum das Projekt umgesetzt wird und wie sie es nutzen oder sich einbringen können. Eine einfache Broschüre ist hierfür ein geeignetes Mittel. Sie kann direkt im Umfeld verteilt und zusätzlich an zentralen Orten im Ortsbezirk ausgelegt werden. Der Ortsbeirat 2 leistet damit einen konkreten Beitrag dazu, das Projekt im Stadtteil bekannt zu machen, Akzeptanz zu schaffen und zur Beteiligung einzuladen. Für den Ortsbezirk 2 ist es ein großer Gewinn und auch eine besondere Ehre, Teil der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 zu sein. Dies sollte im Quartier sichtbar werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1367
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Förderung des Stadteilfestes „Wir im Westend“ aus dem Budget des OrtsbeiratesOIBOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.06.2026, OIB 16 entstanden aus Vorlage: OF 39/2 vom 29.05.2026 Betreff: Förderung des Stadteilfestes "Wir im Westend" aus dem Budget des Ortsbeirates Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget 3.000 Euro für die Durchführung des ersten Stadteilfestes "Wir im Westend" am 06. September 2026 zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden insbesondere für Infrastrukturkosten (u. a. Toiletten, Geschirrmobil, Bierbänke und Kühlschrank mit Getränken, Stromversorgung, Sanitätsdienste sowie etwaige Honorare für Künstler - siehe Anhang ) einzusetzen und an das Familienzentrum im Westend als federführenden Organisator auszuzahlen. Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das nicht kommerzielle Stadteilfest "Wir im Westend", das am 6. September 2026 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf dem Westendplatz zum ersten Mal stattfinden soll, ist das erste gemeinsame Projekt des vom Sozialrathaus Bockenheim initiierten Sozialarbeitskreises Westend-Süd, der den unterschiedlichen sozialen Institutionen im Westend (von Kitas und Jugendtreffs über Seniorenbegegnungsstätten und Kirchengemeinden bis hin zur einem Treffpunkt für Holocaustüberlebende - siehe Anhang 2) ein fest etabliertes Format zur Begegnung und Vernetzung bieten soll. Besonders wertvoll ist auch die Teilnahme verschiedener jüdischer Sozialorganisationen - so hat das Familienzentrum im Westend dankenswerterweise die Federführung bei der Organisation übernommen. Gerade vor dem Hintergrund eines zunehmenden Antisemitismus auch in Frankfurt ist es wichtig, im Ortsbezirk 2 bewusste Zeichnen des gemeinsamen Lebens im Stadtteil zu setzen. Im Gegensatz zu Bockenheim gibt es bislang im Westend wenig Formate und Stadtteilfeste, die einen offenen Raum für Begegnung, Austausch und Teilhabe bieten. Die bisherigen Treffen des Sozialarbeitskreises Süd, der im November 2025 ins Leben gerufen wurde, erfreuten sich einer sehr großen Teilnehmergruppe und die Initiative zeichnet sich durch eine sehr engagierte und lebhafte Zusammenarbeit aus. Das Stadtteilfest "Wir im Westend" möchte auf dem Westendplatz die soziale Vielfalt des Stadtteils als generationsübergreifendes Familienfest für Jung und Alt sichtbar machen. Die unterschiedlichen sozialen und kirchlichen Institutionen sowie auch das Sozialrathaus und der Ortsbeirat werden Raum für die Vorstellung ihrer Aktivitäten bekommen, sodass sich die Bürger und Anwohner niederschwellig über alle Angebote informieren können. Darüber hinaus wird das Familienfest auch ein gelungenes Beispiel ehrenamtlichen Einsatzes und Organisation darstellen und ein geeignetes Forum sein, Ehrenamt zu erleben, sich zu informieren und mitzumachen. Stadtteilkultur lebt vom Engagement der ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Eine Bühne für Aufführungen ist ebenso geplant wie auch der Einsatz des E-Mobils des Sozialrathauses und Spielstationen für Familien mit Kindern. Der Magistrat hat mitgeteilt, dass eine Förderung aus dem Sonderetat "Stadtteilfeste unterstützen" nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgen kann. Etwaige Bewilligungen können nur erfolgen, wenn Restmittel aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 übertragen werden. Einen Ansatz im Jahr 2026 gibt es nicht. Es sei davon auszugehen, dass Restmittel nicht übertragen werden, sodass sämtliche Stadtteilfeste, für die es eine OI-Vorlage gibt und auch bereits Initiativen vorliegen, KEINE Förderung erhalten. Von einer gesicherten Finanzierung durch einen Zuschuss kann derzeit NICHT ausgegangen werden. Angesichts der bestehenden Finanzierungslücke und der gestiegenen Kosten - insbesondere im Bereich Infrastruktur, erhöhter Sicherheitsanforderungen und etwaiger Künstlervergütungen - ist eine kurzfristige Unterstützung erforderlich, um die Premiere des Stadteilfestes "Wir im Westend" zu sichern. Der Ortsbeirat 2 kann mit der Bereitstellung der Mittel einen wichtigen Beitrag leisten, um dieses für den Stadtteil bedeutende Fest zu ermöglichen und damit ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie kulturelle Teilhabe vor Ort zu stärken. Die Ortsbeiratsinitiative-Budget ist eilbedürftig, da die Infrastruktur noch vor den Sommerferien bestellt und damit auch finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden müssen. Anlage 1 (ca. 55 KB) Anlage 2 (ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1252
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Denkmalschutz des Gebäudes in der Hamburger Allee 20 (EXPERIMINTA) prüfenOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 151 entstanden aus Vorlage: OF 4/2 vom 25.04.2026 Betreff: Denkmalschutz des Gebäudes in der Hamburger Allee 20 (EXPERIMINTA) prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) ob das Gebäude in der Hamburger Allee 20, das bis Ende 2026 noch von der EXPERIMINTA genutzt wird, als Baudenkmal in Frage kommt und daher der Denkmalschutz festgestellt werden sollte; b) wie die Möglichkeiten aktuell eingeschätzt werden, das Gebäude vom Land Hessen für die Stadt Frankfurt zu erwerben bzw. eine Nutzungsvereinbarung mit dem Land Hessen über das Gebäude zu treffen, um unter anderem den Erhalt des Gebäudes zu sichern. Begründung: Für das Gebäude in der Hamburger Allee 20, aus dem die EXPERIMINTA nach dem Willen des Landes Hessens ausziehen muss, wurde bislang kein Denkmalschutz festgestellt. Unklar ist dem Ortsbeirat, ob eine Denkmalprüfung an dem Gebäude schon vorgenommen wurde. Das Gebäude dürfte einem für die Vorkriegsjahre (20er-Jahre?) typischen Baustil entsprechen, der zumindest in diesem Teil des Bockenheimer Umfelds nicht (mehr) vertreten ist und aus Sicht des Ortsbeirates grundsätzlich denkmal- und erhaltenswürdig erscheint. Erhalten werden sollte sowohl das Gebäude als auch der öffentliche Besitz daran. Ein etwaiger freier Verkauf des Grundstücks und Gebäudes vom Land Hessen - ohne Auflagen - an einen privaten Erwerber wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1458
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz – Teil 2OMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 152 entstanden aus Vorlage: OF 33/2 vom 31.05.2026 Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz - Teil 2 Vorgang: OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22; OM 5136/24 OBR 2; ST 1091/24; OM 7390/25 OBR 2; ST 141/26 Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß Anregung OM 1401 sowie der Entsprechung in der Stellungnahme ST 1413 die Wurzelbereiche der Bäume im Randbereich des Kurfürstenplatzes zu schützen, sobald der Neubau der Feuerwache an der Schwälmer Straße abgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat darum, nicht weiter darauf zu verweisen, dass Längsparken in der Großen Seestraße entlang des Platzes nicht möglich ist, ohne den Schutz der Wurzelbereiche zu adressieren (Stellungnahme ST 141 auf Anregung OM 7390), sondern sich auf den Schutz der Wurzelbereiche zu fokussieren; 2. zu prüfen und berichten, a) ob sich die Stellplätze am Kurfürstenplatz zumindest teilweise durch neue Stellplätze an der Großen Seestraße kompensieren lassen, wenn für Teilstücke der Großen Seestraße ein Einbahnstraßenverkehr in Betracht käme; b) ob Stellplätze auf Höhe des Kurfürstenplatzes ggf. verschwenkt werden können und ob dadurch nicht auch das bekannte Problem der überhöhten Geschwindigkeiten an der Großen Seestraße reduziert werden könnte; 3. weiterhin gemäß Stellungnahme ST 1413 die Ausweitung der Grünflächen zu den Randzonen bei der geplanten Grundsanierung in den nächsten Jahren unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu prüfen und, wenn möglich, bei der Planung zu berücksichtigen. Begründung: Die Umsetzung der bereits befürworteten Anregung wurde aufgrund der genannten Baumaßnahme zurückgestellt, da durch letztere bereits zahlreiche Parkplätze temporär entfallen. Sobald der Neubau in Kürze fertiggestellt ist und damit die regulären - im Gegensatz zum absoluten Halteverbot zwischen den Bäumen - Parkplätze wieder nutzbar sind, können die Bereiche zwischen den Bäumen gegen widerrechtliches Parken gesichert werden. Gleichzeitig sollen nochmals Alternativen zu den Bereichen zwischen den Bäumen ausgelotet werden. In der Vergangenheit war zudem das Problem überhöhter Geschwindigkeiten auf der Großen Seestraße immer wieder Grund für Anregungen aus dem Ortsbeirat (Anregung OM 5136 aus 2023) und entsprechende Antwort des Magistrats (Stellungnahme ST 1091 aus 2024). Es wäre daher wünschenswert, dass auch die Situation an der Großen Seestraße im Zuge der Umgestaltung des Kurfürstenplatzes neu geregelt wird. Der Ortsbeirat regt an, eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen, da gemäß Stellungnahme ST 1413 die Restfahrbahnbreite bei Einführen des Längsparkens an der Seite des Kurfürstenplatzes nicht mehr eingehalten werden kann. Ein Ortstermin wäre begrüßenswert. Abbildung 1: nördliche Ecke des Platzes Abbildung 2: an der Großen Seestraße Abbildung 3: nordwestliche Seite (Quelle: eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5136 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1091 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7390 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 141
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit an der Kita Rohmerplatz – fehlende Maßnahmen umsetzen und nachhaltenOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 153 entstanden aus Vorlage: OF 6/2 vom 23.04.2026 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Rohmerplatz - fehlende Maßnahmen umsetzen und nachhalten Vorgang: OM 3979/23 OBR 2; ST 1953/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. wie bereits in der Anregung OM 3979 angeregt und in der Stellungnahme ST 1953 zugesagt, die fünf Poller vor dem Eingang des Kinderzentrums Rohmerplatz (Rohmerplatz 13) durch Drängelgitter zu ersetzen (siehe Abbildung 1); 2. vor der Hoftoreinfahrt des Kinderzentrums das verkehrswidrige Parken (siehe Abbildung 2 und 3) durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden; 3. die Nutzung des Sonderparkplatzes für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Sehbehinderte engmaschiger zu kontrollieren und verkehrswidriges Parken ohne Berechtigung (Abbildung 4 und 5) zu ahnden; 4. zu prüfen und berichten, durch welche Maßnahmen Eltern, die darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita zu bringen, eine Kurzzeitparkmöglichkeit geboten werden könnte, ohne die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen zu beeinträchtigen. Begründung: Die zugesagten Drängelgitter fehlen weiterhin. Die Situation vor der Toreinfahrt der Kita ist weiterhin ungelöst. Regelmäßig parken dort mehrere Fahrzeuge, sodass der Gehweg nicht genutzt werden kann und Zufußgehende auf die Straße ausweichen müssen. Gerade zu Hol- und Bringzeiten ergeben sich dadurch potenziell gefährliche Situationen. Zudem wird die Toreinfahrt auch durch Handwerks- und Lieferfahrzeuge teilweise derart widerrechtlich beparkt, dass die Garage der Kita für Kinderwagen nicht zugänglich ist. Auch der Sonderparkplatz wird trotz Aufstellen des Verkehrszeichens weiterhin regelmäßig von nicht berechtigen Personen zum (nicht immer kurzzeitigen) Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5 (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3979 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1953
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Gisela-Eckhardt-PlatzOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 154 entstanden aus Vorlage: OF 8/2 vom 22.04.2026 Betreff: Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Gisela-Eckhardt-Platz Der Magistrat wird gebeten, am Gisela-Eckhardt-Platz in der City-West mindestens fünf Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Eine Anwohnerin hat auf den Mangel an sicheren und ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Gisela-Eckhardt-Platz hingewiesen. Gerade in der City-West steigt die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches Verkehrsmittel kontinuierlich. Gleichzeitig fehlen vor Ort geeignete Abstellanlagen, sodass Fahrräder häufig ungeordnet an Geländern, Schildern oder im öffentlichen Raum abgestellt werden (siehe Fotos). Die Installation von mindestens fünf Fahrradbügeln würde die Situation deutlich verbessern, die Verkehrssicherheit erhöhen und einen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs leisten. (Quelle: Die Bilder stammen von einer Person, die dem Ortsbeirat mit Namen und Anschrift bekannt ist.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bürger*innen über Maßnahmen im Biegwald informierenOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 155 entstanden aus Vorlage: OF 10/2 vom 22.04.2026 Betreff: Bürger*innen über Maßnahmen im Biegwald informieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen im Biegwald Informationstafeln zu den aktuell umgesetzten naturschutzfachlichen Maßnahmen aufzustellen. Die Tafeln sollen insbesondere - möglichst umweltfreundlich und barrierefrei gestaltet sein; - die Hintergründe und Ziele der Maßnahmen (z. B. Wegerückbau, veränderte Verkehrssicherung, Entwicklung strukturreicher Waldbestände) verständlich erläutern; - zur Akzeptanz und zum Verständnis in der Bevölkerung beitragen; - Informationen über den Heldbockkäfer, seine Lebensweise und seine besondere Bedeutung für den Naturschutz im Biegwald enthalten. Begründung: Im Biegwald werden derzeit verschiedene naturschutzfachliche Maßnahmen umgesetzt, die für Besucher*innen nicht unmittelbar nachvollziehbar sind. Insbesondere der Rückbau von Wegen sowie Veränderungen bei der Verkehrssicherung führen teilweise zu Irritationen und Unverständnis. Dabei dienen diese Maßnahmen dem Schutz besonders wertvoller Arten und Lebensräume. Hervorzuheben ist der Heldbock, eine streng geschützte Käferart, die auf sehr alte, licht stehende Eichen angewiesen ist. Seine mehrjährige Entwicklung im Inneren der Bäume macht den Erhalt von Alteichen und Brutbäumen sowie eine naturnahe Waldstruktur zwingend erforderlich. Die damit verbundenen Eingriffe - etwa die Reduzierung der Verkehrssicherung oder die gezielte Nichtnutzung einzelner Flächen - sind fachlich begründet, erschließen sich jedoch ohne begleitende Informationen nicht. Niedrigschwellige, gut gestaltete Informationstafeln können an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag leisten: Sie fördern das Verständnis für naturschutzfachliche Maßnahmen, stärken die Akzeptanz in der Bevölkerung und machen den Biegwald zugleich als Lern- und Erfahrungsraum für Natur- und Artenschutz erlebbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1382
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheitsmaßnahmen für Zufußgehende entlang der Schönhofstraße vervollständigenOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 26/2 vom 08.05.2026 Betreff: Sicherheitsmaßnahmen für Zufußgehende entlang der Schönhofstraße vervollständigen Vorgang: OM 5128/24 OBR 2; ST 1093/24; OM 5884/24 OBR 2; ST 83/25; ST 1498/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich der Schönhofstraße 18 bis 24 (siehe Abbildungen) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht. Sofern der Magistrat Poller und Geländer ablehnt, wird er gebeten, andere Maßnahmen der Absicherung vorzunehmen; 2. den bereits durch Schraffierung als Halteverbot ausgewiesenen Kreuzungsbereich Schönhofstraße / Rödelheimer Straße gegen widerrechtliches Parken (siehe Abbildung) zu sichern. Hierzu sind Pflanzkübel (mindestens ein Pate für die Pflanzkübel ist vorhanden) und Fahrradbügel den üblichen Pollern vorzuziehen; 3. zu prüfen, ob in den genannten Kreuzungsbereichen Leitungen verlegt sind, die einer Baumpflanzung im Wege stehen. Sofern dies nicht der Fall ist, sollen Baumpflanzungen in den Kreuzungsbereichen vorgenommen werden, wobei sichere Blickbeziehungen im Kreuzungsbereich sichergestellt werden müssen. In diesem Fall sind die Maßnahmen aus Ziffer 2 im Bereich der möglichen Baumpflanzungen temporär vorzunehmen; 4. zu prüfen, ob in der Schönhofstraße angrenzend an den Kreuzungsbereich ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann und dies bei positivem Ergebnis umzusetzen; 5. die in der Stellungnahme ST 1498 aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Mikrobeete im Bereich der Schönhofstraße 19 bis 21 gegen das Beparken abschließend zu prüfen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat die Kreuzungsbereiche der Schönhofstraße bereits gesichert hat. Der Ortsbeirat hatte dies 2024 angeregt (Anregungen OM 5128 und OM 5884). An der Kreuzung zur Hersfelder Straße sind Poller angebracht, die die Überquerung sichern. Diese fehlen an der Kreuzung zur Rödelheimer Straße. An dieser Stelle hat anfänglich die Schraffierung zunächst gute Wirkung gezeigt. Allerdings wird diese Kreuzung in den letzten Monaten vermehrt zugeparkt, sodass die Sichtbeziehungen, insbesondere für Kinder und Menschen im Rollstuhl, und damit eine sichere Überquerung der Kreuzung erschwert werden. Besonders Situationen wie in den Abbildungen führen dazu, dass Kinder und Rollstuhlfahrer*innen die Schönhofstraße erst einsehen können, wenn sie sich bereits auf der Fahrbahn befinden. Zusätzlich ist teilweise das Überqueren der Kreuzung mit Rollstühlen und Kinderwagen durch dicht geparkte Fahrzeuge schlicht unmöglich. Dort ist die Barrierefreiheit zu sichern. Eine Planung war der Stellungnahme ST 1093 beigefügt und müsste lediglich umgesetzt werden, wenngleich der Ortsbeirat eine Anpassung mittels Pflanzkübeln und mittelfristig Baumpflanzungen bevorzugen würde. Zur Sicherung des Fußwegs im ersten genannten Bereich der Schönhofstraße antwortete der Magistrat in der Stellungnahme ST 1498, dass er Kontrollen zu einer Reduzierung des Parkens über die Markierung hinaus geführt habe. Allerdings hat sich dies in den letzten Wochen und Monaten wieder verschärft. Ohne dauerhaft erhöhte Kontrollen durchzuführen, scheint eine bauliche Lösung - auch ohne Poller und Geländer - für das Problem angezeigt. Abbildungen: Situation entlang der Schönhofstraße (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5128 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1093 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5884 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 83 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1498
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulwegsicherheit überprüfen – Adorno-GymnasiumOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 157 entstanden aus Vorlage: OF 12/2 vom 27.04.2026 Betreff: Schulwegsicherheit überprüfen - Adorno-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Gehsteigabschnitt entlang der Miquelallee zwischen Adorno-Gymnasium und Hansaallee ausreichend breit gestaltet ist und die Anforderungen an einen sicheren Schulweg erfüllt. 2. Unabhängig davon wird der Magistrat gebeten, dass das Straßenbegleitgrün in diesem Abschnitt regelmäßig zurückgeschnitten wird. Bei Schneefall im Winter soll der Gehsteig durch den Winterdienst in Zukunft zudem geräumt werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Werbefläche (stadteinwärts vor dem Kreuzungsbereich Miquelallee/Hansaallee) abmontiert werden kann, da diese von Gehwegnutzenden als Behinderung empfunden wird. Begründung: Den Ortsbeirat erreichten Bitten von Eltern, deren Kinder den Schulweg benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximierenOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 158 entstanden aus Vorlage: OF 18/2 vom 26.04.2026 Betreff: Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren Vorgang: OM 7656/25 OBR 2; ST 46/26 Der Magistrat wird gebeten, 1. hinsichtlich der Vermüllungsfrequenz a) die Reinigungsfrequenz an stark frequentierten Orten im Ortsbezirk, insbesondere rund um die U-Bahn-Stationen "Westend", "Kuhwald", "Rebstock", "Bockenheimer Warte", "Eschenheimer Tor", "Grüneburgweg", "Leipziger Straße", "Kirchplatz" sowie in den Haupt- und Gewerbestraßen und Plätzen an der Bockenheimer Landstraße, dem Carlo-Schmid-Platz, der Eschersheimer Landstraße, der Feuerbachstraße, dem Grüneburgweg, der Holzhausenstraße, dem Kettenhofweg, der Miquelallee sowie der Adickesallee und dem Westendplatz zu erhöhen; b) die Mülleimer auf ihre Tauglichkeit bezüglich ihrer Größe und Krähensicherheit (insbesondere in Grünanlagen) zu überprüfen und ggf. auszutauschen; c) zu prüfen und zu berichten, ob und an welchen Standorten im Westend und Bockenheim unterirdische Müllcontainer (ggfs. alternativ zu den unter Ziffer 1 a) angeregten Modellen) eingerichtet werden können, um das Straßenbild zu entlasten und Geruchsbelästigung zu bekämpfen; 2. hinsichtlich der Vermüllungserfassung a) den Einsatz digitaler Sensorik und Müllmelder im Westend und in Bockenheim zu erproben, um Reinigungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und Einsätze effizient zu steuern; b) an allen Mülleimern, Plätzen und U-Bahn-Stationen sukzessive niedrigschwellige Angebote einzuführen, um eine Überfüllung melden zu können, etwa mit entsprechendem URL-Code; c) weiterhin insbesondere in U-Bahnhöfen und auf Plätzen nicht nur reine digitale Lösungen, sondern auch Dashbuttons (vgl. Flughafentoiletten) zu erproben (Reinigung auf Knopfdruck); d) die Maßnahmen nach Ziffer 2 b) und 2 c) nur unter dem strengen Gebot der sparsamen Mittelverwendung sowie operationellen Sicherheit (Datenschutz / Schutz vor Vandalismus) umzusetzen; 3. die Bekämpfung von Vermüllung, illegalem Sperrmüll und wilden Müllablagerungen in Westend und Bockenheim durch verstärkte ordnungsrechtliche Kontrollen und konsequente Sanktionierung zu intensivieren; 4. dem Ortsbeirat 2 innerhalb von sechs Monaten über den Stand der ergriffenen Maßnahmen und erste Ergebnisse zu berichten; 5. ein exzellentes Sauberkeitsniveau als Zielgröße festzulegen. Begründung: Leider haben bisherige Anregungen des Ortsbeirats und daraufhin ergriffene Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt. Das Problem des Mülls im Ortsbezirk ist weiterhin gravierend. Insbesondere rund um U-Bahnhöfe, Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen in der Umgebung von Gastronomiebetrieben und Einzelhandel sowie in und an Grünanlagen sind wiederholt Vermüllung, illegal entsorgter Sperrmüll und unzureichende Reinigungsintervalle festzustellen. Dies beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität, das Sicherheitsgefühl und die Außenwirkung des Ortsbezirks erheblich. Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 05.01.2026, ST 46, dass in Bockenheim keine erhöhte Beschwerdelage vorliege. Das spiegelt nicht das wider, was Bürger in Foren, u. a. auf nebenan.de, regelmäßig bemängeln und berichten. Daher sollte die Schwelle, solche Meldungen abzusetzen, noch niedriger sein. Der Mängelmelder sollte ausdrücklich daneben weiterhin die Möglichkeit bieten, entsprechende Meldungen abzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1437
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterstützung des Projekts „CARLO“ im Rahmen der World Design Capital 2026OMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 159 entstanden aus Vorlage: OF 37/2 vom 15.05.2026 Betreff: Unterstützung des Projekts "CARLO" im Rahmen der World Design Capital 2026 Vorgang: OIB 472/26 OBR 2; ST 908/26 Der Magistrat wird gebeten, das Projekt "CARLO" auf dem Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot im Zeitraum von Mitte Juni bis November 2026 aktiv zu unterstützen und gemeinsam mit dem Ortsbeirat 2, dem Projektteam vom Büro OMC°C - Office for Micro Climate Cultivation GmbH, dem Stadtteilbüro Bockenheim, der Nachbarschaft, Schulen, Initiativen und Kulturschaffenden zu begleiten. Die Anregung wird begleitend zur Vorstellung des Projekts in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 15. Juni 2026 durch die Projektverantwortliche des Büros OMC°C, Frau Nicola Stattmann, eingebracht. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. für Sauberkeit und Ordnung am Standort Sorge zu tragen, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen, häufiges "Nachschauen" sowie eine zeitnahe Beseitigung von Müll und Verunreinigungen; 2. die städtische Entsorgung und Reinigung am Standort über die FES sicherzustellen, insbesondere durch ausreichende Abfallbehälter, höhere Leerungsintervalle sowie eine bedarfsgerechte Reinigung des Umfelds der Installation während der gesamten Projektlaufzeit; 3. die Bewässerung der Installation zu unterstützen, insbesondere durch das Auffüllen der Wasser-Speicher-Boxen bei Bedarf, voraussichtlich zwei- bis dreimal im Zeitraum von Mitte Juni bis November 2026; 4. ein begleitendes Programm vor Ort zu unterstützen, etwa mit kleineren kulturellen, nachbarschaftlichen, schulischen oder bildungsbezogenen Formaten unter dem entstehenden Blätterdach. Begründung: Das Projekt "CARLO" ist eine temporäre Begrünungs- und Aufenthaltsinstallation auf dem Carlo-Schmid-Platz vor dem Bockenheimer Depot. Es ist Teil der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 (WDC) und wird in diesem Rahmen vollständig finanziert. Die Anregung wurde begleitend zur Vorstellung des Projekts durch die Projektverantwortliche des Büros OMC°C - Office for Micro Climate Cultivation GmbH, Frau Nicola Stattmann, in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 15. Juni 2026 eingebracht. Da die Umsetzung bereits kurz bevorsteht, soll die notwendige städtische Unterstützung für Sauberkeit, Ordnung, Bewässerung, Schutz und eine angemessene Begleitung vor Ort zeitnah und verlässlich gesichert werden. Der jetzigen Anregung ging bereits die Ortsbeiratsinitiative-Budget vom 19.01.2026, OIB 472, voraus. Mit dieser hatte der Ortsbeirat 2 beantragt, für das Projekt "UNITS für den Carlo-Schmid-Platz" 3.000 Euro aus eigenen Mitteln bereitzustellen und den Magistrat zu bitten, die verbleibenden 23.000 Euro aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Ziel war es, zwei zusätzliche UNITS-Module von OMC°C für den Carlo-Schmid-Platz zu ermöglichen. Die WDC war seinerzeit an die Mitglieder des Ortsbeirates herangetreten und hatte den Ortsbezirk 2 als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt für die Umsetzung eines solchen Pilotprojekts vorgeschlagen. Drei weitere UNITS sollten bereits über die WDC finanziert werden, sodass der Carlo-Schmid-Platz insgesamt fünf Module erhalten hätte. Nach der vorläufigen Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 908, zur Ortsbeiratsinitiative-Budget OIB 472 sind weitere interne Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat teilte hierzu folgendes mit: "Weitere interne Abstimmungen sind erforderlich. Aus diesem Grund benötigt der Magistrat mehr Zeit für die Prüfung der Ortsbeirats-Initiative." Die nun vorliegende Anregung knüpft an diese Vorbefassung an und führt das Anliegen fort. Nachdem CARLO inzwischen vollständig finanziert ist und die Umsetzung unmittelbar bevorsteht, geht es nun darum, die praktische Unterstützung der Stadt Frankfurt am Standort sicherzustellen. Der Ortsbeirat 2 sieht es als besondere Wertschätzung für den Stadtteil, dass mit CARLO ein Projekt dieses bedeutenden regionalen Gestaltungsjahres im Herzen des Ortsbezirks umgesetzt wird. Diese Ehre greift er gerne auf und begleitet das Vorhaben konstruktiv. Mit CARLO entsteht die Chance, einen heute wenig einladenden Stadtraum vor dem Bockenheimer Depot für mehrere Monate grüner, schattiger, offener und lebendiger zu gestalten. Das Projekt soll als konsumfreier Treffpunkt für Jung und Alt dienen und den Menschen im Stadtteil unmittelbar zugutekommen. Zugleich zeigt CARLO beispielhaft, wie öffentliche Räume künftig klimaangepasster und gemeinschaftlicher gestaltet werden können. Gerade kleinere Plätze im dicht bebauten Stadtraum brauchen mehr Aufenthaltsqualität, Schatten, Grün und Möglichkeiten zur Begegnung. Das Projekt weist damit über den konkreten Standort hinaus in die Zukunft. Der Ortsbeirat 2 unterstützt CARLO ausdrücklich. Damit es seine Wirkung für den Stadtteil entfalten kann, braucht es nun eine verlässliche, pragmatische und konstruktive Begleitung durch die Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.01.2026, OIB 472 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 908
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vermüllung in den Stadtteilen wirksam verhindernOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 160 entstanden aus Vorlage: OF 43/2 vom 26.05.2026 Betreff: Vermüllung in den Stadtteilen wirksam verhindern Vorgang: OM 7656/25 OBR 2; ST 46/26 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie noch intensiver gegen die wachsende Vermüllung in Bockenheim und Westend (und darüber hinaus) vorgegangen werden kann; 2. ob und welche weiter gehenden Maßnahmen und Reinigungsfrequenzen möglich wären, wie sie z. B. in Städten der Schweiz (Basel/Zürich) ergriffen werden, die dort zu deutlich spürbarerer und sichtbarer Sauberkeit führen; 3. welche der folgenden Maßnahmen in welchem Zeitraum ergriffen werden können, um mehr Sauberkeit zu erreichen: a) Aufstellung größerer und krähensicherer Mülleimer; b) höhere Reinigungsfrequenzen, insbesondere auch von Baumscheiben; c) bessere und häufigere Reinigung entlang von Baustellen - Mainova und FES sollten zu einer besseren Kooperation aufgefordert werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst mit Umweltamt und FES zu einem Sachstandsbericht und Gespräch in eine Sitzung des Ortsbeirates 2 zu kommen. Begründung: Die Anregung schließt auf die Anregung OM 7656 an. Widersprochen wird hiermit ausdrücklich der Aussage in der Stellungnahme vom 05.01.2026, ST 46, wonach die Ausstattung mit zusätzlichen Papierkörben/Mülleimern in Bockenheim ausreiche und Beschwerden nicht vorhanden seien. Bürger weisen immer wieder (wie auch in diesem Fall) auf die unkontrollierte Vermüllung in den Stadtteilen hin, insbesondere im Umkreis von Baustellen. Die Fotos wurden in den vergangenen acht Wochen u. a. auf der Bockenheimer Landstraße, am Opernplatz und weiteren Orten in und außerhalb des Ortsbezirks aufgenommen. ... (Quelle: Die Aufnahmen stammen von einer Person, die dem Ortsbeirat mit Name und Anschrift bekannt ist) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 46
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgebenOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 161 entstanden aus Vorlage: OF 45/2 vom 15.05.2026 Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim abbauen und Fläche der Bevölkerung zurückgeben Vorgang: OM 8209/26 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. der Anregung des Ortsbeirats 2 vom 23. Februar 2026, OM 8209, Rechnung zu tragen und das Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim zeitnah abzubauen, an einen geeigneteren Standort zu verlagern und das Areal nach Abbau des Taubenhauses wieder vollständig als naturnahe Grünfläche für die Bevölkerung herzurichten; 2. dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Areal eine einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese für Kinder aus dem Quartier geschaffen wird; 3. darzustellen, aus welchen Gründen das Taubenhaus nach Protesten am vorherigen Standort in der Frankenallee im Stadtteil Gallus auf den Alten Friedhof Bockenheim verlagert wurde und weshalb dies offenbar ohne vorherige Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 sowie ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Bevölkerung erfolgte; 4. sicherzustellen, dass ein künftiger Standort nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Bockenheim-Süd/City-West führt und nicht in unmittelbarer Nähe zu Schulwegen, Kinderspielplätzen, Wohnbebauung, intensiv genutzten Grünflächen, Grabstätten, religiösen Einrichtungen oder sensiblen Aufenthaltsbereichen liegt; 5. bei der Standortprüfung insbesondere die Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen aus dem Quartier zu berücksichtigen; 6. die umliegenden Grabstätten, den historischen Charakter des Alten Friedhofs, den alten Baum- und Pflanzenbestand sowie den pietätvollen Charakter des Areals dauerhaft vor Verunreinigungen, Beschädigungen und Entwertung durch Taubenansammlungen zu schützen; 7. die Belange des unmittelbar angrenzenden Kleinkinderspielplatzes, der Griechisch-Orthodoxen Kirchengemeinde Prophet Elias Kirche zu Frankfurt am Main sowie der historisch gewachsenen Wegebeziehungen vom Westbahnhof in die City-West und zu den umliegenden Schulen besonders zu berücksichtigen; 8. die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks in die Prüfung geeigneter Standorte sowie in die weitere Entwicklung des Areals einzubeziehen. Begründung: Der Alte Friedhof Bockenheim an der Solmsstraße ist ein historisches Areal. Er wurde 1825 angelegt, diente bis 1898 als Begräbnisstätte und wurde 1916 in eine öffentliche Grünanlage umgewandelt. Heute ist nur noch ein kleiner Rest des historischen Friedhofsparks mit Grabstätten und altem Baumbestand erhalten. Ein solcher Ort ist kein geeigneter Standort für ein Taubenhaus. Der Ortsbeirat greift zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern und Eltern auf. Die Sorgen betreffen vor allem hygienische Belastungen, den angrenzenden Kleinkinderspielplatz, Schulwege und Wegebeziehungen zur Georg-Büchner-Schule und zur Toni-Sender-Schule, den Schutz der verbliebenen Grabstätten sowie den Erhalt der einzigen grünen Oase in der unmittelbaren Umgebung. Der Alte Friedhof ist zugleich Durchgang vom Westbahnhof in die City-West und in Richtung Georg-Büchner-Schule und Toni-Sender-Schule. Schulwege und Aufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen müssen sauber, sicher und frei von vermeidbaren hygienischen Belastungen sein. In Bockenheim-Süd/City-West fehlt es an wohnortnahen Grün-, Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Familien. Nach dem Abbau des Taubenhauses sollte die Fläche wieder dem Quartier zurückgegeben und für die Kinder aus dem Quartier als einfache, naturbelassene Spiel- und Tobewiese zurückgewonnen werden. Auch für Schüler der benachbarten Schulen kann das Areal als konsumfreier Aufenthaltsraum im Freien eine wichtige Funktion erfüllen. Der Ortsbeirat 2 hat am 23.02.2026 die Anregung OM 8209 beschlossen. Damit liegt bereits ein klares Votum für die Verlagerung des Taubenhauses an einen geeigneteren Standort vor. Das Taubenhaus befand sich zuvor in der Frankenallee im Gallus und wurde dort nach Protesten entfernt. Anschließend wurde es nach Bockenheim-Süd verlagert - offenbar ohne vorherige Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 und ohne angemessene Beteiligung der betroffenen Bevölkerung. Ein Standortkonflikt darf nicht einfach in ein anderes sensibles Quartier verschoben werden. Die Frankfurter Rundschau berichtete am 26. Mai 2026 unter der Überschrift "Geduld am Ende: Das Frankfurter Taubenmanagement ist gescheitert" über erhebliche Defizite des Frankfurter Taubenmanagements. Genannt wird dabei auch der grüne Container auf dem Alten Friedhof in Bockenheim, der sich laut Bericht bisher nicht als bevorzugter Aufenthaltsort der Tauben entwickelt habe. Taubenmanagement muss Probleme lösen und darf keine neuen Belastungen in sensiblen Wohn-, Schul- und Grünbereichen schaffen. Das einzige erhaltene grüne Areal in der unmittelbaren Umgebung darf daher nicht durch ein ungeeignetes Taubenhaus blockiert werden. Impression der Anlage/Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8209
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkordnung und Verkehrssicherheit im Bereich Spielplatz Bernusstraße/Zeppelinallee sicherstellenOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 162 entstanden aus Vorlage: OF 44/2 vom 11.05.2026 Betreff: Parkordnung und Verkehrssicherheit im Bereich Spielplatz Bernusstraße/Zeppelinallee sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Spielplatzes in der Bernusstraße, insbesondere auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und dem Weg zur Rollschuhbahn, die aktuelle Parksituation kurzfristig zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit sowie die sichere Nutzbarkeit des Geh- und Aufenthaltsbereiches für Fußgänger, Kinderwagen und Kinder auf Fahrrädern oder Rollern wiederherzustellen. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, 1. ob in dem genannten Bereich durch Beschilderung, Markierung oder bauliche Maßnahmen ein Halte- bzw. Parkverbot angeordnet werden kann; 2. ob kurzfristig ordnungsrechtliche Kontrollen erfolgen können; 3. ob durch geeignete Maßnahmen verhindert werden kann, dass Fahrzeuge im unmittelbaren Umfeld des Spielplatzes halbseitig oder ungeordnet auf Geh- und Grünflächen abgestellt werden; 4. ob die Einmündungssituation Bernusstraße/Zeppelinallee durch parkende Fahrzeuge unzulässig eingeengt wird. Begründung: Die Anregung entsteht auf Hinweis der Kinderbeauftragten für Bockenheim. Sie hat die zunehmend problematische Parksituation im Bereich des Spielplatzes in der Bernusstraße/Zeppelinallee aufmerksam gemacht. Auf der Seite des Spielplatzes in der Bernusstraße besteht im genannten Bereich bereits ein absolutes Halteverbot, das entsprechend beschildert ist. Auf der gegenüberliegenden Seite, in Richtung des Weges zur Rollschuhbahn, wurde bislang faktisch nicht geparkt. Dort befinden sich weder Halteverbotsschilder noch Parkmarkierungen. Seit einigen Wochen hat sich jedoch eine neue Parksituation entwickelt: Regelmäßig werden dort inzwischen vier bis sechs Fahrzeuge abgestellt. Dadurch wird der Durchgang für Fußgänger, Kinderwagen sowie Kinder mit Fahrrädern, Rollern oder Laufrädern erheblich erschwert. Gerade im direkten Umfeld eines Spielplatzes ist dies besonders problematisch. Hinzu kommt, dass die Situation im Bereich der Einmündung Bernusstraße/Zeppelinallee unübersichtlich und eng wird, wenn Fahrzeuge aus der Zeppelinallee nach links in die Bernusstraße einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge im Kreuzungsbereich oder unmittelbar daneben abgestellt sind. Dies führt zu vermeidbaren Gefährdungen und behindert den fließenden Verkehr. Das Straßenverkehrsamt hat darauf hingewiesen, dass für eine weitergehende Prüfung bzw. Anordnung einer Anregung aus dem Ortsbeirat erforderlich ist. Auch aus Sicht des Grünflächenamtes erscheint die aktuelle Entwicklung ungewöhnlich und prüfungsbedürftig. Ziel der Anregung ist es nicht, Parkraum willkürlich zu reduzieren, sondern eine klare und sichere Regelung an einer besonders sensiblen Stelle zu schaffen: direkt am Spielplatz, an einem stark genutzten Fußweg und im Bereich einer ohnehin engen Einmündung. Foto der aktuellen Parksituation im Bereich Spielplatz Bernusstraße/Zeppelinallee. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherer Übergang vom Kuhwald über die Straße Am Römerhof in die LeonardodaVinciAlleeOMOB 215.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 163 entstanden aus Vorlage: OF 50/2 vom 01.06.2026 Betreff: Sicherer Übergang vom Kuhwald über die Straße Am Römerhof in die Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Kinderwagen, mobilitätseingeschränkte Personen sowie Radfahrende an der Querung der Straße Am Römerhof im Bereich des Übergangs vom Kuhwald in Richtung Leonardo-da-Vinci-Allee (siehe Foto) jeweils - eine Verlängerung der Grünphase der entsprechenden Ampelschaltung - die Installation einer stationären Blitzeranlage umgesetzt werden kann, um eine sichere Querung an dieser Stelle dauerhaft besser als bislang zu gewährleisten. Im Rahmen der Prüfung sollte bewertet werden, welche verkehrssichernden Maßnahmen an dieser Stelle geeignet sind. Falls die angesprochenen Maßnahmen nicht umsetzbar erscheinen, wird der Magistrat daher um andere Vorschläge gebeten, um die Querung besser für Fuß- und Radverkehr zu sichern. Begründung: Die Querung am Römerhof ist eine wichtige Verbindung zwischen dem Kuhwald und der Leonardo-da-Vinci-Allee. Sie wird täglich von zahlreichen Menschen genutzt, darunter Schulkinder, Familien mit Kindern, ältere Menschen sowie Personen, die mit dem Fahrrad oder mit Hilfsmitteln unterwegs sind. Gerade für diese Gruppen stellt die derzeitige Situation ein Sicherheitsrisiko dar. An der betreffenden Querungsstelle befindet sich zwischen den Fahrspuren eine kleine Fußgängerinsel von 1,90 Metern Breite inkl. der Kantensteine. Die Straße Am Römerhof ist in diesem Bereich breit ausgebaut und wird von Anwohnerinnen und Anwohnern, Pendlerinnen und Pendlern, Messegästen sowie weiterem Durchgangsverkehr stark genutzt. Die derzeitige Ampelschaltung sowie die Breite der Fahrbahn ermöglichen vielfach keine vollständige Querung in einer Grünphase. Gleichzeitig ist die Fußgängerinsel so schmal, dass dort insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrädern, Fahrradanhängern oder Mobilitätshilfen nur eingeschränkt sicher warten können. Die Querung wird zudem von den Kindern aus dem Kuhwald auf Ihrem Schulweg genutzt. Hinzu kommt, dass dort nach Wahrnehmung von Anwohnerinnen und Anwohner häufig mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, was die Situation zusätzlich verschärft. Es wird von "brenzligen" Situationen berichtet. Daher der Vorschlag der Installation von stationären Blitzern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1485 Beratung im Ortsbeirat: 2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.