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- Unterstützung des Neubaus des Vereinsheimes beim Kleingärtnerverein Buchhang e. V.OIBOB 416.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2026, OIB 17 entstanden aus Vorlage: OF 20/4 vom 01.06.2026 Betreff: Unterstützung des Neubaus des Vereinsheimes beim Kleingärtnerverein Buchhang e. V. Für die Finanzierung des Neubaus eines Vereinsheimes beim Kleingärtnerverein Buchhang e. V. werden Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 500 Euro zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kleingärtnerverein Buchhang e. V. muss sein Vereinsheim erneuern, da es nicht mehr renoviert bzw. saniert werden kann. Der Verein ist u. a. überörtlich dafür bekannt, Seminare und Schulungen für neue Kleingärtner zu veranstalten und ist dabei auf ein funktionsfähiges Vereinsheim angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1203
OIBOB 4Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Unterstützung Power am Tower 2026OIBOB 416.06.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2026, OIB 18 entstanden aus Vorlage: OF 27/4 vom 05.06.2026 Betreff: Unterstützung Power am Tower 2026 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 11.09.2026 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Bühne. Die Konto- und Kassenführung übernimmt in diesem Jahr das Kinder- und Familienzentrum MUKIVA e. V. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem rund 30 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürger:innen die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm, wie zum Beispiel Liveauftritte von Musikbands aus Frankfurt und Tanzgruppen sowie kurze Redebeiträge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1254
OIBOB 4Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Ergänzung der Parkplätze um einen Baumstandort auf Höhe der Petterweilstraße 51OMOB 416.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 166 entstanden aus Vorlage: OF 16/4 vom 30.05.2026 Betreff: Ergänzung der Parkplätze um einen Baumstandort auf Höhe der Petterweilstraße 51 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der aus Sicherheitsgründen auf dem Privatgrundstück Petterweilstraße 51 gefällte Baum in unmittelbarer Nähe durch einen neu auszuweisenden Baumstandort ersetzt werden kann. Da aus Platzmangel eine Pflanzung am selben Ort nicht möglich ist, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob die Umwidmung von Parkfläche möglich ist. Beispielhaft ist das obere Ende der Petterweilstraße (Richtung Saalburgstraße), wo Parkplätze durch Baumringe unterbrochen und strukturiert werden. Die erzielte Begrünung und Verschattung durch große Laubbäume wertet diesen Abschnitt deutlich auf. Ein entsprechender Effekt ist auch für den genannten Ort wünschenswert. Der Magistrat wird des Weiteren gebeten sicherzustellen, dass am genannten Ort der Bürgersteig repariert und die angehobenen Gehwegplatten wieder abgesenkt werden. Begründung: Eine Anwohnerin beklagt, dass der große, Schatten spendende Götterbaum vor ihrer Wohnung gefällt wurde, und wünscht eine erneute Bepflanzung. Andere Anwohnende kontaktierten die Fraktion mit ähnlichen Anfragen. Eine Bepflanzung vermindert negative Witterungseinflüsse, stärkt die Artenvielfalt und verbessert die Aufenthaltsqualität. Aus ökologischer Sicht und mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels entspricht der von der Anwohnerin vorgetragene Wunsch also den allgemeinen städtebaulichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main. Alter Standort Bild: privat Möglicher neuer Standort Bild: privat Bepflanzung obere Petterweilstraße Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegale (Sperr-)Müllablagerung in der Uhlandstraße verhindern – Baumscheiben begrünenOMOB 416.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 167 entstanden aus Vorlage: OF 17/4 vom 29.05.2026 Betreff: Illegale (Sperr-)Müllablagerung in der Uhlandstraße verhindern - Baumscheiben begrünen Vorgang: OM 2046/13 OBR 4; ST 890/13; OM 7622/25 OBR 4; ST 102/26 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob 1. in der Uhlandstraße / Ecke Martin-Elsässer-Weg eine Bepflanzung der Baumscheibe mit niedrigen bis mittelhohen Gewächsen möglich ist und welche Optionen für die Bepflanzung in unmittelbarer Nachbarschaft der Platane bestehen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 890); 2. eine Bepflanzung für weitere unbepflanzte Baumscheiben in der Uhlandstraße möglich ist; 3. eine höhere, durchgehende Einzäunung rund um die Baumscheibe eingerichtet werden kann - wie in nahe liegenden Straßen der Nachbarschaft; 4. die Aufstellung eines Verbotsschildes für die Ablage von Müll möglich ist. Begründung: Die Baumscheibe der Platane in der Uhlandstraße / Ecke Martin-Elsässer-Weg dient als Ablageplatz für illegalen (Sperr-)Müll. Laut Beobachtungen einer Anwohnerin wurde dieser in mindestens einem Fall durch einen Transporter in den frühen Morgenstunden abgeladen. Die Situation besteht seit vielen Jahren (siehe Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2046). Bislang konnte keine für die Anwohnenden zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Durch die illegale Müllablagerung verschlechtert sich das Straßenbild; das Sauberkeitsempfinden der Anwohnenden wird massiv beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass weiterer Müll hinzugestellt beziehungsweise nach der Entfernung neuer Müll abgeladen wird. Häufig wird zeitnah nach der Abholung des illegalen Sperrmülls durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH neuer Müll an der gleichen Stelle abgeladen. Da der Magistrat mit seiner Stellungnahme vom 12.01.2026, ST 102, mitgeteilt hat, dass die Kontrollen der (Sperr-)Müll-Situation im Ortsbezirk Bornheim-Ostend nicht verstärkt werden, ist anzunehmen, dass die verursachenden Personen weiterhin illegalen (Sperr-)Müll abladen werden. Eine Bepflanzung der Baumscheibe könnte einer Ablagerung von illegalem (Sperr-)Müll an dieser Stelle entgegenwirken. Zudem trüge eine Bepflanzung zu einer Verschönerung des Straßenbilds bei und würde dem Ansinnen dienen, die Stadt zu begrünen, an die klimatischen Veränderungen anzupassen und Lebensräume für Insekten zu schaffen. Durch die Etablierung einer erhöhten Einzäunung der Baumscheibe könnte die Ablagerung von Sperrmüll verhindert und die neuen Pflanzen geschützt werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2046 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 890 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7622 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 102
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Haltelinie am Fahrradstreifen Saalburgallee / Am BuchwaldOMOB 416.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 168 entstanden aus Vorlage: OF 21/4 vom 01.06.2026 Betreff: Haltelinie am Fahrradstreifen Saalburgallee / Am Buchwald Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Saalburgallee / Am Buchwald auch für den Fahrradstreifen einen Haltestreifen anzubringen. Begründung: Die Haltelinie (siehe Foto) ist bisher nur für beide Fahrstreifen angebracht. Dies führt immer wieder zu Konflikten mit dem Rechtsabbiegerverkehr aus der Straße Am Buchwald. Durch die Verlängerung der Haltlinie auf den Fahrradstreifen wird klar, dass das Haltegebot für alle Verkehrsteilnehmer gilt und der Abbiegeverkehr nicht behindert wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Arnsburger StraßeOMOB 416.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 169 entstanden aus Vorlage: OF 23/4 vom 31.05.2026 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Arnsburger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Arnsburger Straße auf Höhe des Bornheimer Uhrtürmchens in Bornheim-Mitte einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung zu installieren. Begründung: Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen auf Höhe der Hausnummer 78 die Querung der Arnsburger Straße (siehe Screenshot). An dieser Stelle wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund eines fehlenden Zebrastreifens nicht sicher sei. Die Arnsburger Straße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, jedoch ist sie vor allem an Markttagen stark frequentiert. Ein Zebrastreifen könnte den aus der Spessartstraße kommenden Kraftfahrzeugverkehr verlangsamen und Kindern einen sichereren Schulweg via Bornheim-Mitte und Bornheimer Uhrtürmchen ermöglichen. Quelle: https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-f rankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/schulwegplaene Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sichtbeziehungen im Hausener Brückweg verbessernOMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 170 entstanden aus Vorlage: OF 20/7 vom 01.06.2026 Betreff: Sichtbeziehungen im Hausener Brückweg verbessern Vorgang: OM 7717/25 OBR 7; ST 302/26 Laut Stellungnahme vom 13.02.2026, ST 302, sollte im Zuge der Freigabe des Hausener Brückwegs für den Radverkehr in Gegenrichtung die Situation an der Einmündung Große Nelkenstraße / Hausener Brückweg auf mögliche Verbesserungen hin geprüft werden. Die Sichtbeziehung von aus der Großen Nelkenstraße kommenden Fahrzeugen auf von rechts kommende, dann entgegen der Einbahnstraße legal fahrende Fahrräder, sei nicht optimal. Dortige Verbesserungen kämen auch dem Fußverkehr zugute. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die oben beschriebene Einmündung wie in der Stellungnahme ST 302 angeregt auf mögliche Verbesserung der Sichtbeziehungen zu untersuchen und mit geeigneten Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7717 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 302
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Instandsetzung des Fußwegs zwischen Industriehof und SchönhofviertelOMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 171 entstanden aus Vorlage: OF 21/7 vom 01.06.2026 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs zwischen Industriehof und Schönhofviertel Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg durch die Kleingartenanlagen zwischen dem Wohngebiet Industriehof und dem Schönhofviertel instand zu setzen. Dabei wird insbesondere eine Verbesserung der Entwässerung benötigt, sodass der Weg ganzjährig sicher und gut begehbar ist. Begründung: Der genannte Fußweg wird von vielen Bewohner:innen des Industriehofs genutzt, um in das Schönhofviertel zu gelangen, da dies die kürzeste Verbindung zu den nächstgelegenen Supermärkten darstellt. Aktuell ist der Weg schon bei geringen Niederschlagsmengen stark matschig und dadurch schwer passierbar. Dies schränkt insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, Senior:innen und Familien mit Kinderwagen erheblich ein. Quelle: Screenshot Google Maps, bearbeitet Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Trampelpfade im SolmsparkOMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 172 entstanden aus Vorlage: OF 22/7 vom 29.05.2026 Betreff: Trampelpfade im Solmspark Während des Neubaus des Dükers im Solmspark wurde der Bereich um die "Klagemauer" für den Verkehr gesperrt. Relativ schnell haben sich dann Trampelpfade ausgebildet, die in erheblichem Maße zur Bodenverdichtung beigetragen haben. Das Grünflächenamt hatte bei einer Führung für den Ortsbeirat betont, wie ökologisch wertvoll diese Flächen sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die zuständigen Ämter zu beauftragen, 1. die ursprünglichen Wegebeziehungen im Solmspark wiederherzustellen; 2. mit geeigneten Maßnahmen die weitere Nutzung der Schleichwege zu unterbinden; 3. die entstandenen Bodenverdichtungen zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durchfahrtmöglichkeit für Müllabfuhr/Krankenwagen etc. im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg wiederherstellen.OMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 173 entstanden aus Vorlage: OF 23/7 vom 01.06.2026 Betreff: Durchfahrtmöglichkeit für Müllabfuhr/Krankenwagen etc. im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg wiederherstellen. Der Magistrat wird gebeten, die Parkmöglichkeiten im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg so eindeutig zu kennzeichnen (bzw. wegfallende Parkmöglichkeiten so zu entfernen), dass nur auf der dafür vorgesehenen Seite geparkt werden kann, da aktuell größere Fahrzeuge und insbesondere Müllabfuhr, Feuerwehr und Krankenwagen den Reinborner Weg nicht befahren können. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwiefern die nun neu markierten Parkplätze das Unfallrisiko für von der Brücke kommende Radfahrende, insbesondere Schüler/-innen, erhöhen. Begründung: Anfang/Mitte Mai wurden in der Reifenberger Straße im letzten Abschnitt vor der Brücke über die A66 (also Spielstraßenabschnitt zwischen Fuchstanzstraße und Reinborner Weg) Parkmarkierungen von ca. acht Parkplätzen auf der in Richtung Brücke rechten Straßenseite mangelhaft entfernt. Reste sind noch deutlich erkennbar. Zeitgleich wurden auf der linken Straßenseite direkt am Fuß der Brücke fünf neue Parkplätze mit Winkeln gekennzeichnet. Ein Gehweg existiert weder auf der linken noch auf der rechten Seite. Da die Markierungen auf der linken Seite noch deutlich erkennbar sind und keine Schilder aufgestellt wurden, parken Autos aktuell links und rechts. Damit wird die Durchfahrt für größere Fahrzeuge zu eng, Müll wurde mindestens in der Kalenderwoche 27 daher aus diesem Grund nicht abgeholt, auch Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge können nicht durchkommen. Die Verlegung der Parkplätze auf die Richtung Brücke linke Straßenseite (Kleingartenanlage) könnte zudem ein erhöhtes Unfallpotenzial haben, da die von der Liebigschule kommenden Schüler:innen auf dem Nachhauseweg mit hoher Geschwindigkeit die Brücke auf der rechten Seite hinunterfahren und nun am Fuß der Brücke auf parkende Autos treffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1173 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Carsharing Stellplatz in West-RödelheimOMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 174 entstanden aus Vorlage: OF 24/7 vom 02.05.2026 Betreff: Carsharing Stellplatz in West-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum die Carsharing-Parkplätze nicht in der Kiss-and-ride-Zone am Arthur-Stern-Platz eingerichtet werden. Sollten keine sachlichen Gründe vorliegen, sollen die Plätze wie ursprünglich vom Ortsbeirat vorgeschlagen dort eingerichtet werden. Begründung: Dieser Standort wurde mit Bedacht ausgewählt und kommuniziert. Zum einen zeigt die Erfahrung, dass sich das Konzept der Kurzzeitparkplätze nicht bewährt hat, sie werden ausschließlich von Langzeitparkern verwendet und die Hol- und Bringfahrzeuge fahren auch bei nicht belegten Kurzzeitparkplätzen ungeachtet der Beschilderung direkt in den Busbahnhof. Damit sind diese in der ursprünglichen Intention nutzlos. Zum anderen besteht im südlichen Teil der Breitlacherstraße bereits ein derartig hoher Parkdruck, dass der Wegfall von weiteren drei Stellplätzen den Bürgern nicht mehr zu vermitteln ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1174 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ (VZ 250) am Arthur-Stern-PlatzOMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 175 entstanden aus Vorlage: OF 25/7 vom 01.06.2026 Betreff: Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" (VZ 250) am Arthur-Stern-Platz An der südlichen Zufahrt zur Bushaltestelle Rödelheim Bahnhof (Arthur-Stern-Platz) befindet sich ein Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten), an der nördlichen Zufahrt beim REWE-Markt nicht. Der Magistrat wird gebeten, die Montage eines Verkehrszeichens 250 auch an der nördlichen Zufahrt zu veranlassen oder schlüssig darzulegen, warum die Beschilderung so ist, wie sie ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zweites Fußballtor für die Heinrich-Lübke-SiedlungOMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 176 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 01.06.2026 Betreff: Zweites Fußballtor für die Heinrich-Lübke-Siedlung Im Rahmen eines Quartierscafés in Praunheim am 19.05.2026 wurden Ideen für das Quartier gesammelt. Von den Anwohnenden der Heinrich-Lübke-Siedlung wurde insbesondere gewünscht, das vorhandene Fußballtor auf der Wiese Praunheimer Hohl (hinter den Häusern am Ende der Heinrich-Lübke-Straße 64 bis 66) um ein zweites zu ergänzen, um dort richtig Fußball spielen zu können. Gegen eine Nachrüstung sprechen keine neuen Faktoren: Der Lärmpegel und die Belastung der Fläche bleiben unverändert, da bereits jetzt dort gespielt wird. Ausreichend Platz ist auf der Wiese auch vorhanden. Der Magistrat wird gebeten, den Wünschen der Anwohnenden nachzukommen und ein zweites Fußballtor auf der Wiese Praunheimer Hohl hinter den Häusern am Ende der Heinrich-Lübke-Straße 64 bis 66 zu installieren (analog zum Bolzplatz auf der Kuhlmannswiese). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1293
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hundekottütenspender Praunheimer Hohl / Am Ebelfeld aufstellenOMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 177 entstanden aus Vorlage: OF 30/7 vom 25.05.2026 Betreff: Hundekottütenspender Praunheimer Hohl / Am Ebelfeld aufstellen Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekottütenspender an der Ecke Am Ebelfeld / Praunheimer Hohl in Verbindung mit dem dort vorhandenen Abfalleimer aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist bereits gefunden. Begründung: An dieser Straßenecke kreuzen sich die Wege der Hundehalter Richtung Adlerwiese und den Wiesen am Sportplatz. Viele Hundebesitzer würden einen dort angebrachten Tütenspender für die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner begrüßen, ebenso die dort lebenden Anwohner, damit diese Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden können. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1291
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zunehmende Vermüllung der Grünanlagen in der Grillsaison im Ortsbezirk 7OMOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 178 entstanden aus Vorlage: OF 31/7 vom 01.06.2026 Betreff: Zunehmende Vermüllung der Grünanlagen in der Grillsaison im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, 1. die ab Oktober 2025 vorgesehenen Mehrkontrollen und Hotspotkontrollen auch im Ortsbezirk 7 durchzuführen. Insbesondere der Grillplatz am Willi-Petri-Steg, am Blauen Steg und die Kuhlmannswiese werden bei gutem Wetter intensiv genutzt und vermüllt. Vermehrte Kontrollen mit dem Ziel der Sanktionierung/Bußgeldeinforderung sollten auch hier zum Einsatz kommen. 2. mit geeigneten Maßnahmen für Aufklärung und Bewusstsein für die geltenden Regeln zu sorgen. Begründung: Nicht nur die innenstadtnahen Bereiche sind von zunehmender Vermüllung betroffen. Eine deutliche Anhebung der Bußgelder bleibt folgenlos, wenn keine Information darüber und keine Vor-Ort-Kontrolle erfolgt. Die für die neue Wahlperiode in Aussicht gestellten erneuten zusätzlichen Mittel sollen auch in nicht innenstadtnahen Bereichen eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1268
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ausschilderung Klingenweg von der Vilbeler Landstraße kommend „Lkw Durchfahrt verboten“OMOB 1616.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 179 entstanden aus Vorlage: OF 3/16 vom 25.05.2026 Betreff: Ausschilderung Klingenweg von der Vilbeler Landstraße kommend "Lkw Durchfahrt verboten" Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich für eine unmissverständliche Ausschilderung an der Abzweigung von der Vilbeler Landstraße auf den Klingenweg zu sorgen. Offensichtlich zeigen einige Navigationsgeräte ortsunkundigen Fahrern den Klingenweg von der Vilbeler Landstraße kommend als Durchfahrt nach Seckbach an. Regelmäßig fahren große Lkw in den Klingenweg ein und haben erhebliche Probleme zu wenden, sobald sie feststellen, dass durch die vorhandene Schranke eine Weiterfahrt Richtung Lohrberg nicht möglich ist. Hierbei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, sowie zu erheblichen Sachschäden an Fahrzeugen und Zäunen (siehe Fotos). Begründung: Diese Situation ist mit einer passenden Beschilderung zu lösen. Versuche von Bürgern, das Problem durch E-Mails an die zuständigen Stellen zu lösen, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Regelmäßige Berichterstattung zur Sanierung des EuropagartensOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 180 entstanden aus Vorlage: OF 19/1 vom 31.05.2026 Betreff: Regelmäßige Berichterstattung zur Sanierung des Europagartens Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 1 sowie die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang der Sanierung des Europagartens zu informieren. Hierzu wird der Magistrat gebeten, regelmäßig über den aktuellen Sachstand der Sanierungsmaßnahme sowie über die in den kommenden Wochen und Monaten geplanten Bauaktivitäten zu berichten. Dabei soll transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, welche Arbeiten zu welchem Zeitpunkt vorgesehen sind und aus welchen Gründen es gegebenenfalls zu Phasen ohne sichtbare Bautätigkeit kommt. Ferner sollen mögliche Verzögerungen im Bauablauf, Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die Entwicklung der Projektkosten fortlaufend und verständlich erläutert werden. Die Informationen sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht und auf der Internetseite www.europagarten-frankfurt.de fortlaufend aktualisiert werden. Begründung: Der Europagarten ist die zentrale Grün- und Erholungsfläche des Europaviertels und hat für viele Anwohnerinnen und Anwohner eine große Bedeutung. Aus der Bürgerschaft erreichen den Ortsbeirat regelmäßig Fragen zum Fortschritt der Sanierung, zum weiteren Zeitplan sowie zur geplanten Wiedereröffnung. Gerade vor dem Hintergrund der teilweise schlechten Erfahrungen der vergangenen Jahre ist eine regelmäßige und transparente Information der Öffentlichkeit wichtig, um weiterem Unmut vorzubeugen. Die Kommunikation über die Internetseite muss deshalb ausführlich die derzeitigen, aber auch die zukünftigen Arbeitsschritte darlegen. Der Fortgang der Maßnahme muss nachvollziehbar sein, um das Vertrauen in die Sanierung zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radbügel in der EuropaAllee vor der FAZOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 181 entstanden aus Vorlage: OF 20/1 vom 31.05.2026 Betreff: Radbügel in der Europa-Allee vor der FAZ Der Magistrat wird gebeten, auf der Europa-Allee vor dem FAZ-Tower unmittelbar vor der Einmündung der Pariser Straße auf dem Gehweg zehn Radbügel zu installieren. Begründung: Der FAZ-Tower wird regelmäßig von Besuchern frequentiert, von denen ein Teil mit dem Fahrrad anreist. Derzeit bestehen im unmittelbaren Umfeld jedoch keine ausreichenden Fahrradabstellmöglichkeiten. Die Installation von Radbügeln würde den Besucherinnen und Besuchern eine sichere und komfortable Möglichkeit bieten, ihre Fahrräder ordnungsgemäß abzustellen, und damit die Anreise mit dem Fahrrad attraktiver machen. Die nächstgelegenen Fahrradabstellanlagen im Bereich des Supermarkts und des Fitnessstudios werden bereits von deren Kundinnen und Kunden genutzt und sind daher nur eingeschränkt als Abstellmöglichkeit für Besucherinnen und Besucher des FAZ-Towers geeignet. Zusätzliche Radbügel würden dazu beitragen, den bestehenden Bedarf zu decken und die Fahrradinfrastruktur im Quartier zu verbessern. Die im beigefügten Bild blau markierte Fläche wird derzeit nicht anderweitig genutzt und eignet sich daher für die Aufstellung zusätzlicher Radbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sonnenschutz auf dem Kinderspielplatz im Europagarten endlich durchsetzenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 182 entstanden aus Vorlage: OF 21/1 vom 31.05.2026 Betreff: Sonnenschutz auf dem Kinderspielplatz im Europagarten endlich durchsetzen Vorgang: OM 2812/14 OBR 1; ST 531/14; OM 6247/24 OBR 1; ST 326/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mit den Anregungen an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2812, und vom 03.12.2024, OM 6247, angeregten Sonnenschutzmaßnahmen endlich durchzusetzen. Zudem ist 1. zu prüfen, wie der Sonnenschutz auf dem Kinderspielplatz im Europagarten kurz- und langfristig verbessert werden kann; 2. insbesondere die Installation von Sonnensegeln oder vergleichbaren Beschattungselementen über stark genutzten Spiel- und Aufenthaltsbereichen zu prüfen und bei entsprechender Eignung umzusetzen; 3. darzulegen, welche Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung und sommerlicher Hitze auf dem Spielplatz bislang vorgesehen sind und ob weitere Beschattungsmaßnahmen geplant werden; 4. zu prüfen, ob ergänzende Baumpflanzungen oder andere dauerhafte Beschattungselemente geschaffen werden können; 5. dem Ortsbeirat zu berichten, wie die Sonnenschutzsituation auf weiteren öffentlichen Kinderspielplätzen im Ortsbezirk 1 bewertet wird und ob dort zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Begründung: Der Ortsbeirat wurde durch eine Bürgerzuschrift auf die Sonnenschutzsituation auf dem Kinderspielplatz im Europagarten aufmerksam gemacht. Gerade Kinder sind an heißen Sommertagen in besonderem Maße auf ausreichend beschattete Spiel- und Aufenthaltsbereiche angewiesen. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden und einer steigenden Belastung durch UV-Strahlung erscheint eine Überprüfung der bestehenden Beschattungssituation sinnvoll. Der Europagarten ist eine zentrale Freizeit- und Erholungsfläche für viele Familien im Europaviertel. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten zu prüfen, wie der Sonnenschutz dort sowie auf weiteren Spielplätzen im Ortsbezirk verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2812 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 531 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6247 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 326
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hitzekonzept für den Tel-Aviv-Platz im Europaviertel Frankfurt am Main: VerschattungsmaßnahmenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 183 entstanden aus Vorlage: OF 22/1 vom 17.05.2026 Betreff: Hitzekonzept für den Tel-Aviv-Platz im Europaviertel Frankfurt am Main: Verschattungsmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, ein Hitzekonzept für den Tel-Aviv-Platz im Frankfurter Europaviertel zu entwickeln und umzusetzen. Konkret wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass auf dem Tel-Aviv-Platz wirksame, saisonale Verschattungsmaßnahmen installiert werden, um den Platz auch während sommerlicher Hitzeperioden als attraktiven, belebten und gesundheitlich unbedenklichen Aufenthaltsort zu erhalten. Auf dem Tel-Aviv-Platz sollen in den Sommermonaten großformatige Sonnensegel oder vergleichbare Verschattungskonstruktionen installiert werden. Diese sollen - in den Sommermonaten, voraussichtlich Mai bis September, aufgestellt und in den Wintermonaten fachgerecht eingelagert werden, um Witterungsschäden zu vermeiden und den Platz in den kühleren Jahreszeiten in seiner vollen Ausdehnung nutzbar zu halten; - so dimensioniert und positioniert werden, dass ein erheblicher Teil der Platzfläche wirkungsvoll verschattet wird; - sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, begrünte oder bepflanzte Elemente integrieren, um zusätzlich zur Verbesserung des Mikroklimas beizutragen; - den dauerhaften Zugang für Rettungskräfte, Feuerwehr und Ordnungsdienste jederzeit gewährleisten. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz ist aufgrund seiner überwiegend versiegelten und schattenarmen Gestaltung in den Sommermonaten nur eingeschränkt als Aufenthaltsort nutzbar. Hitzeperioden, die im Zuge des Klimawandels in Frankfurt am Main nachweislich häufiger, länger und intensiver auftreten, verschärfen diese Situation. Die Stadt Frankfurt hat den Anspruch, ihren Bürgerinnen und Bürgern attraktive, nutzbare öffentliche Räume zu bieten. Diesem Anspruch wird der Tel-Aviv-Platz im Sommer derzeit nicht gerecht. Es ist Aufgabe der Stadt, hier aktiv gegenzusteuern und den Platz durch gezielte Maßnahmen ganzjährig als lebendigen Mittelpunkt des Europaviertels zu erhalten. Zwar wurden in den vergangenen Jahren bereits temporäre begrünte Sitzbänke auf dem Platz installiert. Diese stellen eine begrüßenswerte Maßnahme dar, reichen jedoch weder flächenmäßig noch in ihrer kühlenden Wirkung aus, um an Hitzetagen eine spürbare Entlastung zu schaffen. Best-Practice-Beispiele: Städte in Spanien, die traditionell mit extremer Hitze umgehen müssen, haben in den vergangenen Jahren wegweisende Lösungsansätze entwickelt, die als Vorbild für Frankfurt dienen können: In vielen spanischen Städten werden großflächige Textilsegel saisonal über Plätze und Straßenzüge gespannt, die den öffentlichen Raum effektiv vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und bei Bedarf wieder eingeholt werden können. Die Stadt Valladolid geht noch einen Schritt weiter und kombiniert Verschattung mit Begrünung: Bepflanzte Textilkonstruktionen überspannen dort rund 1.200 Quadratmeter Platzfläche und verbessern neben dem Mikroklima auch die Luftqualität im Straßenraum spürbar. Madrid hat auf der Puerta del Sol, einem der meistbesuchten Plätze Europas, großformatige Sonnensegel installiert und damit gezeigt, dass auch stark frequentierte und vollständig versiegelte Innenstadtplätze mit vergleichsweise geringem baulichem Aufwand hitzesicher gestaltet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Öffentlicher Trinkwasserbrunnen auf dem Tel-Aviv-PlatzOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 184 entstanden aus Vorlage: OF 23/1 vom 17.05.2026 Betreff: Öffentlicher Trinkwasserbrunnen auf dem Tel-Aviv-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Tel-Aviv-Platz im Frankfurter Europaviertel einen dauerhaft zugänglichen öffentlichen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz ist ein zentraler Aufenthaltsort im Europaviertel und wird täglich von Anwohnerinnen und Anwohnern, Berufstätigen und Besuchern genutzt. Mit zunehmender Hitzebelastung in den Sommermonaten gewinnt die kostenlose und niedrigschwellige Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum an Bedeutung. Ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen ist eine einfache, dauerhafte und verhältnismäßig kostengünstige Maßnahme, die unmittelbar zur Gesundheitsvorsorge beiträgt und die Aufenthaltsqualität des Platzes spürbar verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2026, ST 1444
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche EuropaAllee 18, 20 und 22OMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 185 entstanden aus Vorlage: OF 24/1 vom 17.05.2026 Betreff: Unterbindung des widerrechtlichen Parkens auf der Sperrfläche Europa-Allee 18, 20 und 22 Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) in der Europa-Allee auf Höhe der Hausnummern 18, 20 und 22 in Frankfurt am Main wirksam und dauerhaft zu unterbinden. Ergänzend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob folgende flankierenden Maßnahmen umgesetzt werden können: - Erneuerung und Verstärkung der Fahrbahnmarkierung der Sperrfläche zur besseren Erkennbarkeit; - Anbringung ergänzender Beschilderung mit ausdrücklichem Hinweis auf das Abschleppgebot; - kurzfristig verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt bis zur Umsetzung einer baulichen Lösung. Der Ortsbeirat schlägt weiterhin vor, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Errichtung von fest verankerten Pollern oder vergleichbaren Absperrelementen auf der betreffenden Sperrfläche prüft und anordnet. Die Poller sollen dabei so positioniert und dimensioniert werden, dass 1. das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Sperrfläche baulich wirksam unterbunden wird; 2. der fließende Straßenverkehr, insbesondere für Fahrzeuge mit breitem Radstand wie Linienbusse und Lastkraftfahrzeuge, weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt; 3. die Anforderungen an Barrierefreiheit und Sichtbarkeit erfüllt werden; 4. Rettungskräften, Polizei und Feuerwehr der Zugang im Einsatzfall jederzeit gewährleistet bleibt, etwa durch die Verwendung von Absperrpfosten mit Dreikantschloss. Begründung: Auf der Europa-Allee auf Höhe der Hausnummern 18, 20 und 22 befindet sich eine gekennzeichnete Sperrfläche. Wie aus der beigefügten Luftbildaufnahme (Google Maps) ersichtlich ist, handelt es sich um einen Bereich unmittelbar vor den dort ansässigen gastronomischen Betrieben. Diese Sperrfläche wird regelmäßig und wiederholt von Gästen der anliegenden Restaurants widerrechtlich als Parkfläche genutzt, obwohl das Befahren und Benutzen einer Sperrfläche ausdrücklich verboten ist und entsprechende Bußgelder nach sich zieht. Die örtliche Situation ist durch eine erhebliche Engstelle im Straßenraum der Europa-Allee geprägt. Falsch abgestellte Fahrzeuge auf der Sperrfläche verengen die ohnehin begrenzte Durchfahrtsbreite weiter und behindern dadurch den fließenden Verkehr in erheblichem Maße. Besonders betroffen sind breite Fahrzeuge wie Linienbusse, sowie Lastkraftfahrzeuge, die auf die volle Fahrbahnbreite angewiesen sind, um die Engstelle gefahrlos passieren zu können. Das widerrechtliche Parken führt bei Linienbussen zu vermeidbaren und vermehrt auftretenden Verspätungen und beeinträchtigt (besonders abends) damit die Verlässlichkeit des ÖPNV in diesem Bereich der Innenstadt unmittelbar. Allein auf Kontrollen durch das Ordnungsamt zu vertrauen, hat bislang keine nachhaltige Verbesserung der Situation bewirkt. Es bedarf daher einer baulichen Sicherung, die das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen strukturell verhindert. Luftbild der Sperrfläche. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parksituation an der Tiefgaragenausfahrt Speicherstraße 42OMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 186 entstanden aus Vorlage: OF 46/1 vom 31.05.2026 Betreff: Parksituation an der Tiefgaragenausfahrt Speicherstraße 42 Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu veranlassen, um das wiederholte Zuparken der Tiefgaragenzufahrt der Liegenschaft Speicherstraße 42 zu verhindern. Durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung, eine Beschilderung oder andere geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen soll die Freihaltung der Zu- und Ausfahrt sichergestellt werden kann. Begründung: Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage der Liegenschaft Speicherstraße 42 wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Nach Beobachtungen handelt es sich hierbei häufig um Fahrzeuge von Kunden des in unmittelbarer Nähe gelegenen Supermarktes. Das Zuparken der Zufahrt führt dazu, dass Anwohner die Tiefgarage zeitweise nicht verlassen oder erreichen können. Obwohl das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten bereits unzulässig ist, zeigt die wiederkehrende Problematik, dass die bestehende Situation für Verkehrsteilnehmende offenbar nicht ausreichend erkennbar ist. Durch eine deutlichere Kennzeichnung der Zu- und Ausfahrt, beispielsweise mittels Fahrbahnmarkierung oder Beschilderung, könnte die Situation verbessert und die wiederholte Behinderung reduziert werden. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1396
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 187 entstanden aus Vorlage: OF 30/1 vom 30.05.2026 Betreff: Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, - den Bauzaun der Baustelle in der Buchgasse zwischen Limpurgergasse und Bethmannstraße zwei Meter nach Osten versetzen zu lassen, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Eltern mit Kinderwagen wieder ein ausreichend breiter und sicher nutzbarer Durchgang entsteht; - künftig bei der Genehmigung und Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Raum sicherzustellen, dass die Belange des Fußverkehrs, insbesondere die Anforderungen an Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und soziale Sicherheit, stärker berücksichtigt werden. Begründung: Zahlreiche Anwohner:innen meiden den Bereich inzwischen, da der verbleibende Durchgang zwischen dem hohen Bauzaun und dem Bethmannhof sehr schmal ist und kaum Ausweichmöglichkeiten bietet. Besonders problematisch ist die Situation bei Begegnungen mehrerer Personen. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder für Eltern mit Kinderwagen ist die Nutzung des Weges erheblich erschwert. Gleichzeitig entsteht durch die hohe, geschlossene Einfriedung ein subjektives Unsicherheitsgefühl. Die Baustelle verfügt östlich des Bauzauns über ausreichend Flächen, sodass eine Verschiebung des Zauns möglich erscheint und den Durchgang spürbar verbessern würde. Der Fall verdeutlicht darüber hinaus ein grundsätzliches Problem bei Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum. Zu häufig werden die Anforderungen von Baustellenbetreibern vorrangig berücksichtigt, während die Bedürfnisse der Menschen, die sich täglich zu Fuß durch die Stadt bewegen, in den Hintergrund treten. Der öffentliche Raum muss auch während Bauarbeiten sicher und barrierefrei nutzbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 188 entstanden aus Vorlage: OF 31/1 vom 31.05.2026 Betreff: E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegen Der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit vor dem Anwesen Mainstraße / Ecke Fischerfeldstraße 19 ("Kiosk an der Ecke") eingerichtete E-Scooter-Parkzone an das nördliche Ende der Mainstraße zu verlegen. Auf der freiwerdenden E-Scooter-Parkzone sollen Radbügel angebracht werden. Dabei soll geprüft werden, ob eine der dort vorhandenen und bislang nur gering frequentierten Flächen mit Radbügeln auch zukünftig als E-Scooter-Abstellfläche ausgewiesen werden kann. Begründung: Die E-Scooter-Abstellfläche im Bereich Mainstraße / Ecke Fischerfeldstraße 19 wurde erst vor kurzer Zeit eingerichtet. Weder der Ortsbeirat noch die unmittelbar betroffenen Anwohner wurden im Vorfeld über die Maßnahme informiert oder in die Planungen einbezogen. Die Abstellfläche befindet sich unmittelbar vor den Fenstern von Wohnhäusern. Da E-Scooter erfahrungsgemäß auch in den Abend- und Nachtstunden intensiv genutzt und abgestellt werden, kommt es regelmäßig zu Lärmbelastungen. Hinzu kommen nächtliche Servicearbeiten der Betreiberunternehmen, bei denen Fahrzeuge eingesammelt, verladen oder Batterien ausgetauscht werden. Die hierbei entstehenden Geräusche beeinträchtigen insbesondere die Nachtruhe der Anwohner beträchtlich. Gerade in den Sommermonaten, in denen aufgrund hoher Temperaturen häufig bei geöffneten Fenstern geschlafen wird, führt dies zu einer spürbaren Minderung der Wohn- und Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Verlegung der E-Scooter-Abstellfläche an einen weniger sensiblen Standort sinnvoll. Zu prüfen ist insbesondere, ob hierfür eine der beiden im nördlichen Bereich der Mainstraße vorhandenen und nach Beobachtungen nur gering genutzten Flächen mit Radbügeln genutzt werden kann (siehe Bild). An diesem Standort befinden sich keine Wohnnutzungen, sondern überwiegend Büroflächen, sodass Konflikte mit der Nachtruhe von Anwohnern vermieden werden könnten. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Fahrradverkehrs ist dabei nicht zu erwarten, da sich im unmittelbaren Umfeld weitere Radbügel befinden. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fischerfeldstraße vor Falschparkern sichernOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 189 entstanden aus Vorlage: OF 32/1 vom 31.05.2026 Betreff: Fischerfeldstraße vor Falschparkern sichern Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg vor dem Anwesen Fischerfeldstraße 19 geeignete Absperrpfosten (Poller) zu installieren, um das dort regelmäßig festzustellende ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg wirksam zu unterbinden. Begründung: Im Bereich vor dem Anwesen der Fischerfeldstraße 19 ist das Parken auf dem Gehweg bereits heute unzulässig. Dennoch werden dort regelmäßig Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt. Die abgestellten Fahrzeuge beeinträchtigen die Verkehrssituation im unmittelbaren Kreuzungsbereich, da sie insbesondere größeren Fahrzeugen das Abbiegen erschweren. Da die bestehende Beschilderung beziehungsweise die geltenden Verkehrsregeln offenbar nicht ausreichen, um das ordnungswidrige Parken dauerhaft zu verhindern, sollen durch die Installation von Pollern wirksame bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Dadurch würde das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg in diesem Bereich verhindert und die Sicherheit sowie die Leichtigkeit des Fuß- und Fahrzeugverkehrs verbessert. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Große Gallusstraße – RadwegOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 190 entstanden aus Vorlage: OF 33/1 vom 31.05.2026 Betreff: Große Gallusstraße - Radweg Der Magistrat wird aufgefordert, in der Großen Gallusstraße eine sichere Radverkehrsführung einzurichten. Kurzfristig sollen durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, insbesondere durch Fahrbahnmarkierungen, Beschilderungen, Poller oder vergleichbare Maßnahmen, die Voraussetzungen für eine sichere Führung des Radverkehrs geschaffen werden. Langfristig wird der Magistrat gebeten, im Rahmen einer baulichen Umgestaltung der Großen Gallusstraße die Einrichtung eines dauerhaft sicheren und den aktuellen Standards entsprechenden Radweges vorzusehen. Begründung: Auf dem Goetheplatz besteht in südlicher Fahrtrichtung bis zur Kreuzung Roßmarkt eine durchgängige Radverkehrsführung. Diese endet jedoch an der Kreuzung Roßmarkt. Im anschließenden Abschnitt der Großen Gallusstraße bis zur Kreuzung Neue Mainzer Straße ist keine gesonderte Radverkehrsanlage vorhanden. Die Große Gallusstraße verfügt in diesem Bereich über mehrere Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr. Aufgrund von Spurwechseln und teilweise hohen Fahrgeschwindigkeiten entsteht für Radfahrende eine unübersichtliche und potenziell gefährliche Verkehrssituation. Insbesondere weniger geübte Radfahrerinnen und Radfahrer werden dadurch von der Nutzung dieser wichtigen innerstädtischen Verbindung abgeschreckt. Die Situation verschärft sich an der Kreuzung Große Gallusstraße / Neue Mainzer Straße. Dort fehlt eine Aufstellfläche für Radfahrende. Um den in der Straße Taunustor vorhandenen Radfahrstreifen zu erreichen, müssen sich Radfahrende in den fließenden Verkehr einordnen. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Durch die fehlende Radverkehrsinfrastruktur entsteht somit eine Lücke in einer ansonsten vorhandenen Radverkehrsverbindung. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Schaffung einer durchgängigen Radverkehrsführung ist es erforderlich, diese Lücke kurzfristig durch geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen und langfristig durch eine bauliche Lösung zu schließen. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bodenausbesserung Fußweg Domplatz / Ecke Hainer HofOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 191 entstanden aus Vorlage: OF 34/1 vom 31.05.2026 Betreff: Bodenausbesserung Fußweg Domplatz / Ecke Hainer Hof Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußweg im Abschnitt zwischen dem Domplatz 8 / Ecke Hainer Hof so in Stand zu setzen, dass die durch das Warnschild angekündigte Stolpergefahr an dieser Stelle beseitigt wird. Im Anschluss sind zusätzlich die beiden Hinweisschilder mit der Aufschrift "Vorsicht! Stolpergefahr" zu entfernen. Begründung: Zwischen dem Domplatz 8 und der Abbiegung Hainer Hof verläuft der Fußweg unterhalb eines Hauses, dessen Bauweise ab dem ersten Obergeschoss über den Fußweg ragt. Die darunterliegende Fläche wird sowohl als Fußweg als auch als außengastronomischer Bereich genutzt. Der Bodenbelag weist derartige Unebenheiten auf, dass hier eine ernstzunehmende Stolpergefahr besteht. Aus diesem Grund wurden beidseitig Hinweisschilder zur bestehenden Stolpergefahr aufgestellt. Um diese Schilder an dieser Stelle obsolet zu machen und für andere wichtige Stellen in der Stadt zur Verfügung zu stellen, wird eine Bodenausbesserung zugunsten der Fußgängersicherheit angestrebt. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufwertung des Umfelds der Untermainbrücke und Schutz der historischen BausubstanzOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 192 entstanden aus Vorlage: OF 35/1 vom 31.05.2026 Betreff: Aufwertung des Umfelds der Untermainbrücke und Schutz der historischen Bausubstanz Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Graffiti und Schmierereien an den historischen Natursteinbereichen sowie den Unterführungen der Untermainbrücke auf der nördlichen Mainseite zeitnah entfernen zu lassen und künftig regelmäßig zu beseitigen; 2. ein Konzept zur gestalterischen und sicherheitsbezogenen Aufwertung des Bereichs unterhalb der Untermainbrücke vorzulegen; 3. die Beleuchtung entlang der Fußwege, Unterführungen und Aufenthaltsbereiche unter der Brücke zu verbessern und bestehende Dunkelräume nach Möglichkeit zu beseitigen; 4. darzulegen, welche Maßnahmen zum Schutz der historischen Bausubstanz vor wiederkehrenden Beschädigungen möglich sind; 5. zu berichten, ob für besonders betroffene Bereiche präventive Schutzmaßnahmen, beispielsweise Anti-Graffiti-Beschichtungen oder vergleichbare Verfahren, eingesetzt werden können. Begründung: Die Untermainbrücke zählt zu den bedeutenden historischen Mainbrücken Frankfurts und prägt gemeinsam mit dem Mainufer und der Skyline eines der bekanntesten Stadtbilder Deutschlands. Die Brücke entstand ursprünglich zwischen 1872 und 1874 und wurde nach ihrer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut. Teile der historischen Sandsteinarchitektur konnten dabei erhalten beziehungsweise rekonstruiert werden. Als Verbindung zwischen Innenstadt und Sachsenhausen besitzt sie nicht nur eine wichtige verkehrliche Funktion, sondern stellt auch ein historisch und städtebaulich wertvolles Bauwerk dar. Insbesondere die Bereiche unterhalb der Brücke und entlang der Fußwege werden jedoch immer wieder durch Schmierereien, illegale Graffiti und einen insgesamt ungepflegten Eindruck beeinträchtigt. Gleichzeitig sorgen die teilweise unzureichend beleuchteten Bereiche insbesondere in den Abendstunden für ein vermindertes Sicherheitsgefühl. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich für diesen zentralen Bereich am Mainufer ein gepflegteres, sichereres und dem historischen Charakter des Bauwerks angemessenes Erscheinungsbild. Gerade bei einem Bauwerk von solcher stadtgeschichtlichen Bedeutung sollte die historische Bausubstanz bestmöglich geschützt und erhalten werden. Der Ortsbeirat hält es daher für sinnvoll, das Umfeld der Untermainbrücke aufzuwerten, die historische Bausubstanz besser zu schützen und eines der prägenden Bauwerke der Frankfurter Innenstadt langfristig in einem seinem historischen Wert angemessenen Zustand zu erhalten. Quelle: Privataufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1418
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Antrag zur effektiven Reinigung der Radwege im BahnhofsviertelOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 193 entstanden aus Vorlage: OF 37/1 vom 31.05.2026 Betreff: Antrag zur effektiven Reinigung der Radwege im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, eine effektive Beseitigung von Glasscherben und zerbrochenen Flaschen auf den Radwegen im Bahnhofsviertel sicherzustellen, insbesondere auf der Moselstraße (Radweg F5), der Straße Am Hauptbahnhof und dem Untermainkai. Soweit erforderlich, sollen hierfür die Reinigungsintervalle entsprechend erhöht werden. Begründung: Die genannten Radwege im Bahnhofsviertel weisen regelmäßig eine erhebliche Verschmutzung durch Glasscherben und zerbrochene Flaschen auf. Diese Situation stellt folgende ernsthafte Gefahren für Radfahrerinnen und Radfahrer dar: - Sicherheitsrisiko: Glasscherben führen zu Reifenpannen und können Stürze mit Verletzungen verursachen. - Verkehrssicherheit: Radfahrende weichen den Scherben auf die Fahrbahn aus, was zusätzliche Gefahrensituationen im Verkehr schafft. - besondere Situation im Bahnhofsviertel: Die hohe Frequentierung des Viertels, insbesondere am Wochenende, führt zu verstärktem Aufkommen von Glasmüll. Der Radweg F5 auf der Moselstraße ist eine wichtige Verbindung im städtischen Radwegenetz. Der Untermainkai ist als Mainuferroute eine stark frequentierte Verbindung sowohl für den Alltags- als auch für den Freizeitradverkehr. Entscheidend ist dabei nicht allein die Häufigkeit der Reinigung, sondern deren Wirksamkeit: Die Radwege müssen tatsächlich frei von Glasscherben sein. Eine zuverlässige Beseitigung trägt zur Verkehrssicherheit bei und unterstützt die verkehrspolitischen Ziele der Stadt Frankfurt zur Förderung des Radverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1380
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ehrenamtliche Tierrettung nicht erst im Notfall suchenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 194 entstanden aus Vorlage: OF 38/1 vom 30.05.2026 Betreff: Ehrenamtliche Tierrettung nicht erst im Notfall suchen Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Tierrettung der Feuerwehr eine strukturierte Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich helfenden Tierrettern zu konzeptionieren, sodass bei Notfällen nicht erst Sachkundige aufwendig recherchiert werden müssen, sondern eine Zusammenarbeit von vornherein strukturiert gewährleistet ist. Begründung: Im April hatte sich eine Gans mit ihren Küken in einem Hinterhof verlaufen und konnte diesen nicht mehr eigenständig verlassen. Erst nachdem die Landespolizei fachkundige ehrenamtliche Helfer*innen kontaktiert hatte, konnten die Tiere sachkundig gesichert und an der Obermainanlage wieder ausgesetzt werden. Der Fall zeigt, dass es für solche Tiernotfälle in Frankfurt bislang offenbar keinen ausreichend strukturierten Ablauf gibt. Gerade bei Wildtieren erfordert eine Rettung besondere Sachkunde und sollte nicht durch Laien erfolgen. Es ist daher sinnvoll, auf die Expertise erfahrener ehrenamtlicher Tierretter:innen zurückzugreifen. Gleichzeitig sollte eine solche Rettung nicht davon abhängen, dass im akuten Notfall erst geeignete Kontakte recherchiert werden müssen. Die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vereinen und sachkundigen Privatpersonen sollte deshalb durch die Tierrettung der Feuerwehr verlässlich koordiniert und wertschätzend strukturiert werden. Ziel muss sein, Tiernotfälle künftig schneller, professioneller und für alle Beteiligten planbarer bearbeiten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1435
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baustellen sind kein Scooter-Parkplatz: E-Scooter aus Engstellen heraushaltenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 195 entstanden aus Vorlage: OF 39/1 vom 30.05.2026 Betreff: Baustellen sind kein Scooter-Parkplatz: E-Scooter aus Engstellen heraushalten Der Magistrat wird aufgefordert, soweit es keine festen Abstellplätze für E-Scooter in Frankfurt gibt, mit den E-Scooter-Anbietern sicherzustellen, dass E-Scooter nicht in Baustellenbereichen und anderen temporär in ihrer Nutzung eingeschränkten Flächen abgestellt werden können, damit der fließende Verkehr dort Priorität genießt. Begründung: E-Scooter stören immer wieder in engen Verkehrssituationen, sei es auf Gehwegen oder Radwegen. Beispielsweise stehen auf Höhe der Gutleutstraße 296 regelmäßig fünf bis 15 E-Scooter im Baustellenbereich. Dies gefährdet den Fuß- und Radverkehr, der an dieser Stelle nur rund zwei Meter Platz hat. Solange es nicht - wie in anderen Städten - flächendeckend feste Abstellmöglichkeiten gibt, soll der Magistrat dafür sorgen, dass die E-Scooter-Anbieter die Baustellen als Abstellverbotszonen in ihrer Software vorhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeidenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 196 entstanden aus Vorlage: OF 48/1 vom 11.06.2026 Betreff: Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden Vorgang: V 470/22 OBR 1; ST 448/23 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 10.02.2023, ST 448, gemachten Zusagen zur Baustellensituation am Karlsplatz einzuhalten und die aktuelle Baustelleneinrichtung kurzfristig sozialverträglich, ordentlicher und mit Rücksicht auf das Umfeld nachzubessern. Insbesondere wird der Magistrat aufgefordert, 1. das in der Stellungnahme vom 10.02.2023, ST 448, zugesagte Beschwerdemanagement tatsächlich funktionsfähig einzurichten; 2. sicherzustellen, dass Menschen, die auf die Angebote der Drogenhilfe angewiesen sind, während der Baumaßnahme nicht verdrängt werden, sondern weiterhin geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten im Umfeld der Hilfseinrichtungen haben; 3. bei zusätzlichem Bedarf während der Baumaßnahme betreute Aufenthaltsbereiche einzurichten; 4. die aktuelle Baustelleneinrichtung vor Ort zu überprüfen und nicht allein nach Aktenlage oder Planzeichnung zu bewerten. Dabei sollen die zuständigen Ämter, die Bauleitung, Träger der Drogenhilfe, aufsuchende Sozialarbeit, betroffene Nutzerinnen der Hilfsangebote sowie Anwohnerinnen und Gewerbetreibende einbezogen werden; 5. unnötige Absperrungen, unübersichtliche Gitterstellungen, herumliegende Fußplatten und vermeidbare Einschränkungen des öffentlichen Raums kurzfristig zu beseitigen oder neu zu ordnen; 6. mit den am Karlsplatz ansässigen Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben kurzfristig zu klären, wie die Baustelleneinrichtung verträglicher gestaltet werden kann. Begründung: Mit der Baustelle am Karlsplatz hatte sich der Ortsbeirat bereits im Jahr 2023 beschäftigt. Leider ist es dennoch so gekommen, dass die aktuelle Baustelleneinrichtung kaum Rücksicht auf die Situation der Menschen vor Ort nimmt. Rot-weiße Absperrgitter stehen ungeordnet herum, Fußplatten liegen auf dem Boden, und es sind Bereiche abgesperrt, die aus Sicht der Anliegenden nicht zwingend abgesperrt werden müssten. Dadurch entsteht eine abweisende und unbefriedigende Situation im öffentlichen Raum. Die Menschen, die sich normalerweise dort aufhalten, wurden an andere Orte verdrängt. Auch die umliegenden Geschäfte erleiden Einbußen, die durch die wenig ansprechende und schlecht geordnete Baustelleneinrichtung zusätzlich verstärkt werden. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 470 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 448 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1431
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radabstellmöglichkeiten für das Veranstaltungsgelände in der Gutleutstraße 324OMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 197 entstanden aus Vorlage: OF 49/1 vom 11.06.2026 Betreff: Radabstellmöglichkeiten für das Veranstaltungsgelände in der Gutleutstraße 324 Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Veranstaltungsgelände der Gutleutstraße 324, in der zukünftig eine Interimsspielstätte der Städtischen Bühnen untergebracht sein soll und die aktuell für eine von der Stadt geförderte Ausstellung genutzt wird, zügig eine mobile Radabstellmöglichkeit zu schaffen. Begründung: In der Gutleutstraße 324 im ehemaligen Aktenlager wird im Rahmen des World Design Capital die Veranstaltung "City of WOW!" gezeigt. Ein Parkplatz für Pkw ist vorhanden, aber Radabstellmöglichkeiten gibt es im Umfeld wenige, obwohl die Veranstaltungsfläche aus allen Himmelsrichtungen gut mit dem Rad erreichbar ist. Es wäre wünschenswert, dass zügig geeignete Radabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 198 entstanden aus Vorlage: OF 50/1 vom 11.06.2026 Betreff: Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützen Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Opernplatz 16/Bockenheimer Anlage/Liesel-Christ-Anlage geeignete Absperrmaßnahmen zu errichten, um das weiterhin stattfindende illegale Befahren und Parken im Fußgängerbereich dauerhaft zu unterbinden. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben zwar das Durchfahren des Bereichs teilweise eingeschränkt, das verbotswidrige Parken innerhalb des Fußgängerbereichs findet jedoch weiterhin regelmäßig statt. Hierzu sollen die Grenzen des Fußgängerbereichs durch zusätzliche oder versetzte Poller eindeutig und durchgängig gesichert werden. Maßgeblich soll dabei der tatsächliche Verlauf der Pflasterung des Fußgängerbereichs sein. Die Belange von Feuerwehr, Rettungsdiensten sowie erforderliche Zufahrten sind dabei selbstverständlich zu berücksichtigen. Begründung: Die Situation im Bereich der Liesel-Christ-Anlage und des Opernplatzes ist seit langer Zeit unbefriedigend. Trotz bereits vorgenommener Maßnahmen fahren weiterhin Fahrzeuge in den eigentlichen Fußgängerbereich ein und parken dort regelmäßig widerrechtlich. Besonders problematisch ist, dass die derzeitige Anordnung der Poller den Eindruck vermittelt, einzelne Bereiche gehörten noch zur Fahrbahn. Tatsächlich endet der befahrbare Bereich jedoch bereits an der Grenze der Pflasterung. Dadurch entsteht eine widersprüchliche und missverständliche Situation zulasten von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie der Aufenthaltsqualität an diesem prominenten Ort. Die Liesel-Christ-Anlage und der Opernplatz zählen zu den repräsentativsten innerstädtischen Freiräumen Frankfurts. Gerade dort muss klar erkennbar sein, dass Fußgängerbereiche nicht als Erweiterung privater Vorfahrten oder Hotelparkflächen genutzt werden dürfen. Durch eine eindeutige und lückenlose Abpollerung kann die bestehende Regelung endlich wirksam durchgesetzt und die Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit des aufwendig sanierten Bereichs nachhaltig verbessert werden. (Fotos: Privat, Grafik: Geoportal Stadt Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rücksicht statt Dauerhupen und Dieselgestank: Wohnqualität in der Ottostraße schützenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 199 entstanden aus Vorlage: OF 51/1 vom 11.06.2026 Betreff: Rücksicht statt Dauerhupen und Dieselgestank: Wohnqualität in der Ottostraße schützen Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl durch Maßnahmen vor Ort als auch über die Taxivereinigungen und Taxiunternehmen auf die Fahrerinnen und Fahrer der Taxen am Haltebereich Ottostraße einzuwirken, damit unnötiges Hupen sowie das dauerhafte Laufenlassen von Motoren unterbleiben. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, durch welche ergänzenden ordnungsrechtlichen oder verkehrslenkenden Maßnahmen die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Ottostraße verbessert werden kann. Begründung: Die Ottostraße hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte städtebauliche Entwicklung durchlaufen. Aus einer ehemals stark vernachlässigten Straße mit Leerständen, mindergenutzten Liegenschaften und Abbruchhäusern ist durch Sanierungen und Neubauten wieder eine attraktive innerstädtische Wohnstraße geworden. Diese positive Entwicklung wird jedoch zunehmend durch erhebliche Belastungen im Umfeld des Taxihaltebereichs beeinträchtigt. Dabei ist nicht der Taxiverkehr an sich das Problem, sondern das wiederholte rücksichtslose Verhalten einzelner Fahrerinnen und Fahrer. Insbesondere unnötiges Hupen sowie dauerhaft laufende Dieselmotoren führen regelmäßig zu erheblicher Lärm- und Geruchsbelastung für die Anwohnenden. Gerade in dicht besiedelten innerstädtischen Wohnlagen muss auf die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen besondere Rücksicht genommen werden. Dauerhafte Motorgeräusche und Abgasbelastungen beeinträchtigen nicht nur die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, sondern auch die Wohnqualität in den angrenzenden Häusern erheblich. Die geschilderten Probleme beschränken sich dabei nicht ausschließlich auf die Ottostraße, sondern treten auch an anderen Taxistandorten im Stadtgebiet auf. Umso wichtiger ist es, gemeinsam mit den Taxiunternehmen und Verbänden auf mehr Rücksichtnahme und ein zeitgemäßes Verhalten im öffentlichen Raum hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ein Fußgängerüberweg für die NiddastraßeOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 52/1 vom 15.06.2026 Betreff: Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Niddastraße in Höhe der Einmündung zur Weserstraße zu prüfen und diesen zeitnah zu installieren. Begründung: Zahlreiche Kinder queren täglich die Niddastraße an dieser Stelle. Um die Sicherheit zu erhöhen, wäre ein Fußgängerüberweg hilfreich. Quelle: Google Maps - Streetview Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 201 entstanden aus Vorlage: OF 53/1 vom 15.06.2026 Betreff: Linksabbiegen am Ende der Niddastraße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen, verkehrstechnischen und baulichen Voraussetzungen zu prüfen, um das Linksabbiegen am Ende der Niddastraße an der Einmündung zur Taunusanlage (Knotenpunkt Niddastraße/Taunusanlage) für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu ermöglichen. Bislang ist an dieser Stelle ausschließlich das Rechtsabbiegen gestattet. Begründung: Die aktuelle Verkehrsführung zwingt Kraftfahrzeuge, die am Ende der Niddastraße nach Norden oder Osten weiterfahren möchten, zu erheblichen und unökonomischen Umwegen. Jeder Umwegverkehr belastet den Straßenverkehr unnötig. Durch die Öffnung der Linksabbiegemöglichkeit in die Taunusanlage ließen sich diese effektiv vermeiden. Es würde nicht nur zu einer direkten Reduzierung von Fahrzeiten und gefahrenen Kilometern führen, sondern durch die Vermeidung von CO₂- und Schadstoffemissionen auch die Umwelt schonen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regelnOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 15.06.2026 Betreff: Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Niddastraße im Abschnitt zwischen Weserstraße und Elbestraße wie folgt neu zu regeln und gestalterisch anzupassen: 1. Einrichtung einer unechten Sackgasse/Teilsperrung: Aus Richtung der Weserstraße kommend wird die Niddastraße ab der Hausnummer 35 (Zufahrt zum Hotel) für den motorisierten Individualverkehr (MIV) bis zur Elbestraße gesperrt. Die Zufahrt bis zur Hoteleinfahrt bleibt für den Anliegerverkehr gewährleistet. 2. Umdrehung/Beibehaltung der Fahrtrichtung: Der Verkehrsfluss aus Richtung der Elbestraße kommend in Fahrtrichtung der Weserstraße bleibt unverändert bestehen (grüner Pfeil). 3. Modalfilter und Freigabe für den Radverkehr: Der verbleibende Straßenabschnitt zwischen der Hoteleinfahrt (Hausnummer 35) und der Elbestraße wird baulich durch den Einsatz von Modalfiltern (z. B. Poller) für den MIV gesperrt und ausschließlich für den Radverkehr freigegeben. Die entsprechende Beschilderung ist zu installieren. (Gesperrter Bereich: rote Markierung im Bild) 4. Erhöhung der Radverkehrssicherheit: Für den gesamten Abschnitt der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wie der Radverkehr nachhaltig sicherer gestaltet werden kann - beispielsweise durch das regelmäßige Aufbringen von Piktogrammen (Radsymbolen) auf der Fahrbahn oder Radschutzstreifen auf beiden Seiten. Begründung: Der genannte Abschnitt der Niddastraße ist im alltäglichen Verkehrsgeschehen von massiven logistischen und sicherheitsrelevanten Problemen geprägt. Durch kontinuierliches, ordnungswidriges Parken auf der nördlichen Straßenseite wird die Fahrbahnordnung derart verengt, dass die Straße faktisch nur noch einspurig befahrbar ist. Da der Abschnitt jedoch formell im Zweirichtungsverkehr betrieben wird, kommt es beim Aufeinandertreffen von Fahrzeugen regelmäßig zu unlösbaren Blockaden. Die Folge sind lang anhaltende Stausituationen, erhebliche Lärmbelästigungen durch Hupen und gefährliche Ausweichmanöver, die auch den Fuß- und Radverkehr gefährden. Durch den Modalfilter kann erreicht werden, dass der Durchgangsverkehr insgesamt reduziert wird. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellenOMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 203 entstanden aus Vorlage: OF 55/1 vom 09.06.2026 Betreff: Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen Der Magistrat wird gebeten, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um eine durchgängige Fußwegeverbindung zwischen der Uferpromenade am Westhafen und dem Sommerhoffpark herzustellen, damit Fußgänger den weitläufigen Umweg über die Gutleutstraße vermeiden können. Hierbei wird der Magistrat insbesondere gebeten: 1. kurzfristig eine provisorische, gegebenenfalls auch temporäre Wegeverbindung (z. B. unter Einbeziehung von Treppenanlagen) zu schaffen, um die bestehende Lücke zeitnah zu schließen; 2. langfristig eine dauerhafte, hochwassersichere und barrierefreie Lösung (beispielsweise in Form einer Stegkonstruktion) zu planen und umzusetzen. Begründung: Die neu errichteten Wohngebäude am Mainufer sowie der dazugehörige Promenadenweg sind fertiggestellt und werten das Quartier erheblich auf. Bedauerlicherweise endet dieser Gehweg derzeit abrupt an der Grundstücksgrenze, und die anschließende Fläche bis zum Sommerhoffpark ist für Fußgänger gesperrt. Die betroffene Grünfläche dient als Rückhaltefläche und ist bei Hochwasser überschwemmungsgefährdet. Dies darf jedoch kein Grund für eine dauerhafte Sperrung sein. Um den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah den direkten Zugang zum Sommerhoffpark entlang des Mainufers zu ermöglichen, ist eine schnelle Übergangslösung dringend erforderlich. Ein provisorischer Weg - auch wenn dieser aufgrund der topografischen Gegebenheiten zunächst Stufen enthalten sollte - würde die Aufenthaltsqualität im Viertel sofort spürbar verbessern. Parallel dazu muss die Planung für eine finale, barrierefreie Erschließung (z. B. durch einen aufgeständerten Steg) vorangetrieben werden. Wichtig ist, dass hier nach der Fertigstellung der Wohnbebauung keine jahrelange Brache entsteht, sondern zeitnah gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sportstadt Frankfurt ernst nehmen: Nutzung der Sporthalle der Emma-Kann-Schule in den Ferien ermöglichen!OMOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2026, OM 204 entstanden aus Vorlage: OF 56/1 vom 09.06.2026 Betreff: Sportstadt Frankfurt ernst nehmen: Nutzung der Sporthalle der Emma-Kann-Schule in den Ferien ermöglichen! Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine tragfähige Lösung zu ergreifen, um die Sporthalle der Emma-Kann-Schule auch während der Schulferien für den Vereins- und Breitensport freizugeben. Hierbei wird der Magistrat insbesondere aufgefordert: 1. die pauschale und grundsätzliche Sperrung der Sporthalle während der Ferienwochen aufzuheben; 2. gemeinsam mit den betroffenen Vereinen (wie dem Badminton Verein Frankfurt 06 e. V.) und der Schulhausverwaltung ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, das klare Nutzungsfenster definiert; 3. die Vergabe von Ferientrainingszeiten noch für die anstehenden Sommerferien 2026 zu realisieren. Begründung: Der Badminton Verein Frankfurt 06 e. V. leistet mit seinen mittlerweile rund 230 Mitgliedern - darunter ein enormer Anteil an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen - eine herausragende und dringend notwendige sportliche und gesellschaftliche Arbeit im Ortsbezirk 1. Dass dem Verein nun vom Sportamt mitgeteilt wurde, dass die neu gebaute, moderne Sporthalle der Emma-Kann-Schule in sämtlichen Schulferien grundsätzlich gesperrt bleibt, ist absolut inakzeptabel. Die Begründung des Sportamts, die Nutzung sei wegen der angrenzenden Wohnung des Schulhausverwalters nicht möglich, greift zu kurz und offenbart eine bürokratische Blockadehaltung anstelle von politischem Gestaltungswillen. Selbstverständlich haben die Hausverwalter ein Anrecht auf Ruhezeiten in den Ferien; eine pauschale, wochenlange Dauersperrung einer neuen Sportinfrastruktur ist im Hinblick auf den akuten Bewegungsmangel in unserer Gesellschaft jedoch das völlig falsche Signal. Frankfurt wirbt aktiv mit dem Slogan "Sportstadt". Diesem Anspruch muss der Magistrat auch in der Praxis gerecht werden. Für die Vereine ist die Feriennutzung organisatorisch problemlos machbar, da sie bereits Schlüssel besitzen und die Hausverwaltung somit entlastet ist. Viele berufstätige Mitglieder sowie Kinder, die in den Ferien nicht verreisen, sind auf diese Sportangebote angewiesen. Ein Kompromiss durch feste Zeitfenster oder reduzierte Abendstunden in den Ferien ist leicht umsetzbar. Der Magistrat muss hier umgehend vermitteln und die Halle öffnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und OstendVOB 416.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 36 entstanden aus Vorlage: OF 18/4 vom 28.05.2026 Betreff: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend Vorgang: V 1333/25 OBR 16; ST 723/26; Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2022, § 1650 Laut der Informationsseite des Amts für Bau und Immobilien, Abteilung Energiemanagement (https://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de/, Abruf 28.05.2026), ist die aktuelle Situation bezüglich Photovoltaik auf Dächern öffentlicher Gebäude in Bornheim und Ostend folgendermaßen: Bereits fertig gestellt (vier von 128 PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern in Frankfurt) - Kinderzentrum, Rendeler Straße - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Betriebsstätte Bornheim, Weidenbornstraße - Dahlmannschule, Luxemburgerallee - Eissporthalle, Am Bornheimer Hang In Planung und Bau (zwei von 22 PV-Projekten in Frankfurt): - Charles-Hallgarten-Schule, Am Bornheimer Hang (in Bau) - Bildungszentrum Ostend - Bethmannschule, Abendgymnasium und - Volkshochschule, Sonnemannstraße (in Planung) Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Ist die obige Aufzählung der städtischen Liegenschaften in Bornheim und Ostend mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vollständig? 2. Welche weiteren Gebäudedächer über die in der Liste genannten hinaus sind zukünftig für die Ausrüstung mit PV-Anlagen vorgesehen? Im Solarkataster Hessen (https://solar-kataster-hessen.de/appsk2/pv/) ist zum Beispiel zu sehen, dass das Dach des Sozialrathauses Eulengasse 64 bis 70, das Bunkerdach Petterweilstraße 68 und das neue Zooeingangsgebäude gut geeignet wären. 3. Wie sieht die zeitliche Planung für die weitere Ausstattung von Dächern öffentlicher Gebäude mit PV-Anlagen aus? Bitte für jedes Gebäude den vorgesehenen Zeitpunkt für Ausstattung mit PV-Anlage auflisten. 4. Inwieweit ist auch der Einsatz der besonders effektiven PV-Solarthermie-Anlagen geplant? 5. Welche Planungen gibt es für den Bau von hochstehenden PV-Anlagen über öffentlichen, versiegelten Freiflächen, wie zum Beispiel über dem weitgehend unbeschatteten Eingangsbereich des Zoos, wo wartende Zoobesucher*innen dringend einen Sonnenschutz benötigen, über Parkplätzen etc.? 6. Was genau beinhaltet der Klimafahrplan der ABG (s. unten) für die Stadtteile Bornheim und Ostend bezüglich der Ausstattung der Liegenschaften mit PV-Anlagen? Begründung: Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Photovoltaikanlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zukunft und Nutzung des Bunkers in der Petterweilstraße 68VOB 416.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 39 entstanden aus Vorlage: OF 25/4 vom 31.05.2026 Betreff: Zukunft und Nutzung des Bunkers in der Petterweilstraße 68 Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, was mit dem Bunker in der Petterweilstraße 68 geplant ist. Konkret wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Brandschutztechnische Nachrüstung und Zugänglichkeit: a) Aktuell wird der Bunker aufgrund brandschutzrechtlicher Probleme nur als Lagerraum genutzt. Wird geplant, den Bunker durch eine brandschutztechnische Nachrüstung wieder zugänglich und nutzbar zu machen? b) Welcher zeitliche Rahmen ist dafür geplant und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 2. Nutzung des Bunkerdachs: Nachdem das Vorhaben verworfen wurde, auf dem Dach des Bunkers Wohnraum zu schaffen, bleibt die Frage, wie das Dach sinnvoll genutzt werden kann. Ist dafür bereits etwas geplant, zum Beispiel eine Begrünung oder das Anbringen von Photovoltaikanlagen? 3. Grünfläche auf dem Bunker-Grundstück: Wie kann die Grünfläche um den Bunker herum nutzbar gemacht werden? Ist hierfür eine öffentliche Nutzung geplant? Wenn ja, welche? 4. Beteiligung der Nachbarschaft: Kann zur weiteren Nutzung des Bunkers ein Beteiligungsverfahren der Nachbarschaft durchgeführt werden? Begründung: Der Bunker Petterweilstraße 68 ist ein prägendes Gebäude im Quartier und war früher eine wichtige Nutzfläche für Bornheimer Vereine. Aufgrund brandschutzrechtlicher Probleme wird er derzeit nur noch als Lagerraum genutzt - eine erhebliche Mindernutzung einer großen innerstädtischen Immobilie. Angesichts der Flächenknappheit in Frankfurt ist es wichtig, bestehende Gebäude und Flächen sinnvoll zu nutzen. Der Bunker bietet Potenzial für eine öffentliche, kulturelle oder soziale Nachnutzung, die zur Belebung und Quartiersentwicklung beitragen könnte. Auch das Dach sowie die umliegenden Grünflächen könnten ökologisch und sozial wertvoll genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Stärkung der Sportförderung in FrankfurtVOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 40 entstanden aus Vorlage: OF 19/7 vom 01.06.2026 Betreff: Stärkung der Sportförderung in Frankfurt Vorgang: ST 12/25 Die Sportförderung wird 2026/2027 strategisch fortgeschrieben. Die Schwimmhalle der Liebigschule spielt für den Sport im Ortsbezirk 7 eine besondere Rolle. Laut Stellungnahme vom 06.01.2025, ST 12 ist die Anmeldung von Fördermitteln für das SWIMplus Programm des Landes Hessen für die Sanierung des Schwimmbads erfolgt. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind die SWIMplus Mittel für die Sanierung des Schwimmbads genehmigt? 2. Wie ist der Zeitplan für die Sanierung des Schwimmbads? 3. Wurde in Erwägung gezogen, Projekte aus dem Ortsbezirk 7 für das Bundessondervermögen / die Infrastrukturförderung anzumelden? 4. Falls nein, warum nicht? 5. Falls ja, warum wurden sie nicht angemeldet? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 12
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen und Auswirkungen auf die Parkplatzsituation im Bereich Ludwig-Landmann-Straße / WesthausenVOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 41 entstanden aus Vorlage: OF 29/7 vom 01.06.2026 Betreff: Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen und Auswirkungen auf die Parkplatzsituation im Bereich Ludwig-Landmann-Straße / Westhausen Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele öffentliche Stellplätze sind im Bereich Ludwig-Landmann-Straße / Westhausen in den vergangenen fünf Jahren weggefallen beziehungsweise für Sondernutzungen umgewidmet worden? 2. Sind weitere Stellplätze für Carsharing-Angebote oder andere Sondernutzungen in diesem Bereich geplant? 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Verlust von Parkraum für Anwohnerinnen und Anwohner auszugleichen? Begründung: Die Parkplatzsituation im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern bereits heute als angespannt wahrgenommen. Die Ausweisung weiterer Sonderstellflächen führt zu Nachfragen hinsichtlich der langfristigen Entwicklung des verfügbaren Parkraums. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Angaben aus dem Stadtteil einer dort ansässigen Arztpraxis kein reservierter Arztparkplatz zur Verfügung gestellt werden konnte, besteht Interesse an einer transparenten Darstellung der Entscheidungsgrundlagen und der zukünftigen Planungen des Magistrats. Der Ortsbeirat bittet daher um eine entsprechende Stellungnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Hitzeschutz an Schulen im Ortsbezirk 7VOB 716.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 42 entstanden aus Vorlage: OF 32/7 vom 01.06.2026 Betreff: Hitzeschutz an Schulen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Fragen zu geben: 1. Mit welchen baulichen und technischen Maßnahmen sorgt die Stadt Frankfurt am Main dafür, dass Schülerinnen und Schüler auch bei hohen Außentemperaturen einen gesundheitlich unbedenklichen und lernförderlichen Unterricht erhalten können? 2. Welche Schulen im Ortsbezirk 7 verfügen über: - außenliegenden Sonnenschutz (z. B. Jalousien, Rollläden oder Raffstores), - Trinkbrunnen oder andere dauerhaft verfügbare Trinkwasserversorgungen, - technische oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftung, - beschattete Schulhofflächen durch Sonnensegel, Pergolen, Baumpflanzungen oder vergleichbare Einrichtungen, - begrünte Dächer oder Fassaden zur Reduzierung der Wärmeentwicklung, - sonstige Maßnahmen zum Hitzeschutz? 3. Welche Schulen im Ortsbezirk 7 wurden in den vergangenen fünf Jahren mit Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet und welche Investitionen wurden hierfür jeweils getätigt? 4. Für welche Schulen im Ortsbezirk 7 sind in den kommenden drei Jahren weitere Maßnahmen zum Hitzeschutz geplant? 5. Nach welchen Kriterien priorisiert die Stadt Frankfurt die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen an Schulen? Begründung: Die Zahl der Hitzetage nimmt auch in Frankfurt am Main seit Jahren zu. Gerade Schulgebäude sind häufig von starker Aufheizung betroffen. Hohe Raumtemperaturen beeinträchtigen nachweislich die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und können gesundheitliche Belastungen verursachen. Neben organisatorischen Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landes kommt deshalb dem baulichen Hitzeschutz eine immer größere Bedeutung zu. Insbesondere Verschattungen, moderne Sonnenschutzsysteme, ausreichende Trinkwasserversorgung und die Begrünung von Schulgeländen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lernbedingungen. Der Ortsbeirat hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche weiteren Investitionen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 7 vorgesehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (Bergen-Enkheim)VOB 1616.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 43 entstanden aus Vorlage: OF 5/16 vom 28.05.2026 Betreff: Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet "Leuchte" (Bergen-Enkheim) Im Neubaugebiet "Leuchte" im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim schreiten die Hochbaumaßnahmen der beteiligten Wohnungsbaugesellschaften - darunter das Großprojekt "Riedbogen" der Nassauischen Heimstätte (NHW) sowie die sozialen Wohnprojekte von Stiftungen und Genossenschaften - sichtbar voran. Das Areal soll dringend benötigten Wohnraum schaffen, wobei ein erheblicher Anteil als geförderter, bezahlbarer Wohnungsbau (Sozialwohnungen) realisiert wird. In der Bevölkerung von Bergen-Enkheim und im gesamten Frankfurter Stadtgebiet besteht ein hohes und berechtigtes Interesse an konkreten zeitlichen Abläufen und den Zugangskriterien für diesen Wohnraum. Viele wohnungssuchende Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Planungshorizonte für ihre zukünftige Wohnsituation. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Wann genau wird die planmäßige Bezugsfertigkeit der ersten und nachfolgenden Wohngebäude (differenziert nach frei finanziertem und öffentlich gefördertem Wohnraum) im Baugebiet "Leuchte" erwartet? 2. Ab welchem konkreten Zeitpunkt wird das offizielle Vermietungs- und Zuweisungsverfahren für die dortigen Wohnungen eröffnet, und wo können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger registrieren lassen? 3. Nach welchen spezifischen Kriterien und Förderwegen (z. B. Frankfurter Programm für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen / Förderweg 1 oder 2) bemisst sich die Bezugsberechtigung für die geförderten Wohnungen in diesem Baugebiet? 4. Wird für einen Teil des geförderten Wohnraums oder die Seniorenwohnanlagen der St. Katharinen- und Weißfrauenstiftung ein lokales Vorzugs- oder Belegungsrecht für Einwohnerinnen und Einwohner aus Bergen-Enkheim gemäß § 6 Ziffer 3 des Grenzänderungsvertrages angewendet? 5. Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Vergabe der geförderten Wohneinheiten transparent und zeitnah zum Fertigstellungstermin über das Amt für Wohnungswesen erfolgt? 6. Wie sind die Vergleichszahlen in 2010, 2015, 2020 und 2025 von Sozialwohnungen mit belegungs- und preisgebundenen Wohnungen in Bergen-Enkheim des 1. Förderweges, für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübte bzw. ausübt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1360
VOB 16AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sozialwohnungsbestand mit belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen des 1. Förderweges in BergenEnkheim, für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübtVOB 1616.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 44 entstanden aus Vorlage: OF 6/16 vom 28.05.2026 Betreff: Sozialwohnungsbestand mit belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen des 1. Förderweges in Bergen-Enkheim, für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübt Das Angebot mit Wohnungen für Haushalte mit höherem bis mittlerem Einkommen - insbesondere zur Eigentumsbildung - konnte erfreulicherweise gestärkt werden. Das Angebot an preiswertem Wohnraum für Geringverdienende ist aber weiter zurückgegangen. Für den Ortsbeirat 16 ist es deshalb von großer Bedeutung, stadtteilbezogene Zahlen zu bekommen, da der Wohnungsmarktbericht keine fundierten Aussagen für die Stadtteile macht. Deshalb wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Vergleichszahlen gibt es für Sozialwohnungen des 1. Förderweges, für die die Stadt Frankfurt am Main in Bergen-Enkheim Belegungsrechte in den Jahren 2000, 2010, 2020 und 2025 ausgeübt hat oder noch ausübt? Wie viele Zimmer weisen diese Wohnungen auf? 2. Wie viele dieser Wohnungen waren bzw. sind im Eigentum der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH und der Nassauischen Heimstätte in den Jahren 2000, 2010 und 2020 ff.? 3. Wie viele Wohnungen waren bzw. sind im Besitz von privaten Eigentümern in den Jahren 2000, 2010, 2020 und 2025? 4. Wie viele Wohnungen befanden bzw. befinden sich im Eigentum sonstiger (Wohnungsbau)Unternehmen in den Jahren 2000, 2010, 2020 und 2025? 5. Wie hoch ist die Sozialwohnungsquote in Bergen-Enkheim 2025 und was sieht der Magistrat für eine angemessene Anzahl an Sozialwohnungen für Bergen-Enkheim? 6. Mit dem Ankauf der Belegungsrechte wurde in Frankfurt 2007 begonnen. Konnte der Ankauf von Belegungsrechten seither auch in Bergen-Enkheim positiv umgesetzt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1359
VOB 16AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung – Maßnahmen gegen FütterungVOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 45 entstanden aus Vorlage: OF 18/1 vom 29.05.2026 Betreff: Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung - Maßnahmen gegen Fütterung Der Magistrat wird gebeten, über die Situation im Bereich der Galluswarte im Zusammenhang mit wiederkehrender Taubenfütterung, Futterresten und Verunreinigungen zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden: 1. welche Erkenntnisse der Stadt zu wiederkehrenden Verunreinigungen und Beschwerden im Bereich der Galluswarte vorliegen; 2. welche Maßnahmen in den vergangenen zwei Jahren zur Verbesserung von Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in diesem Bereich ergriffen wurden; 3. welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bestehenden Fütterungsverbot nach der Gefahrenabwehrverordnung im Ortsbezirk 1 erfolgt sind und in welchem Umfang diese den Bereich Galluswarte betreffen; 4. wie die Zuständigkeiten zwischen öffentlichem Raum und angrenzenden privaten Flächen im Umfeld der Galluswarte bewertet werden; 5. welche Erfahrungen die Stadt aus dem bestehenden Taubenhaus im Bereich der Galluswarte gewonnen hat, welche Maßnahmen daraus abgeleitet wurden und wann die Aufstellung eines weiteren Taubenhauses mit verbesserter Umsetzung vorgesehen ist; 6. welche weiteren Maßnahmen der Magistrat für den Bereich der Galluswarte prüft oder plant, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Prävention, Information und ordnungsrechtliche Ansprache. Begründung: Im Bereich der Galluswarte kommt es wiederholt zu Verunreinigungen. Dies beeinträchtigt die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität an einem stark frequentierten Ort. Der Ortsbeirat bittet daher um eine sachliche Darstellung der bisherigen und geplanten Maßnahmen, der Erfahrungen mit dem bestehenden Taubenhaus sowie der weiteren Schritte zur Verbesserung der Situation vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Durchgezogene Linien sind keine Empfehlung: Schulwegsicherung an der GünderrodeschuleVOB 116.06.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 46 entstanden aus Vorlage: OF 25/1 vom 30.05.2026 Betreff: Durchgezogene Linien sind keine Empfehlung: Schulwegsicherung an der Günderrodeschule Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Status der ermittelten Maßnahmen aus dem Ortstermin zur Schulwegsicherung vom 25.04.2025 zur Günderrodeschule? 2. Wann wird insbesondere umgesetzt, dass Autofahrende nicht mehr aus der Hufnagelstraße die Mainzer Landstraße queren können, um verkehrswidrig in die Kleyerstraße, Weilburger Straße oder stadteinwärts in die Mainzer Landstraße abzubiegen und dabei einmal bzw. zweimal durchgezogene Linien überfahren? Begründung: Bei dem Ortstermin zur Schulwegsicherung wurden verschiedene Maßnahmen zur Ampelschaltung besprochen, um Rotlichtverstösse durch Autofahrende mit baulichen Maßnahmen effektiver zu verhindern und Grünphasen für die Schulkinder zu verlängern. Unter anderem wurden hierbei auch die Abbiegeverstösse aus der Hufnagelstraße über die Mainzer Landstraße besprochen, die bis heute nicht gelöst sind und immer wieder für alle Verkehrsteilnehmenden eine erhebliche Gefahr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat.