Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, geeignete Absperrmaßnahmen im Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage zu installieren, um illegales Parken zu verhindern. Die Situation ist unbefriedigend und erfordert eine eindeutige Kennzeichnung der Fußgängerbereiche.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 08.09.2026 antworten müssen. Seit 24 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Bockenheimer Anlage — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen25.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrssicherheit und geordneten Bring- und Abholverkehr an der AnnaSchmidtSchule verbessern31.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Opernplatz 16/Bockenheimer Anlage/Liesel-Christ-Anlage geeignete Absperrmaßnahmen zu errichten, um das weiterhin stattfindende illegale Befahren und Parken im Fußgängerbereich dauerhaft zu unterbinden. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben zwar das Durchfahren des Bereichs teilweise eingeschränkt, das verbotswidrige Parken innerhalb des Fußgängerbereichs findet jedoch weiterhin regelmäßig statt. Hierzu sollen die Grenzen des Fußgängerbereichs durch zusätzliche oder versetzte Poller eindeutig und durchgängig gesichert werden. Maßgeblich soll dabei der tatsächliche Verlauf der Pflasterung des Fußgängerbereichs sein. Die Belange von Feuerwehr, Rettungsdiensten sowie erforderliche Zufahrten sind dabei selbstverständlich zu berücksichtigen.
Begründung
Die Situation im Bereich der Liesel-Christ-Anlage und des Opernplatzes ist seit langer Zeit unbefriedigend. Trotz bereits vorgenommener Maßnahmen fahren weiterhin Fahrzeuge in den eigentlichen Fußgängerbereich ein und parken dort regelmäßig widerrechtlich. Besonders problematisch ist, dass die derzeitige Anordnung der Poller den Eindruck vermittelt, einzelne Bereiche gehörten noch zur Fahrbahn. Tatsächlich endet der befahrbare Bereich jedoch bereits an der Grenze der Pflasterung. Dadurch entsteht eine widersprüchliche und missverständliche Situation zulasten von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie der Aufenthaltsqualität an diesem prominenten Ort. Die Liesel-Christ-Anlage und der Opernplatz zählen zu den repräsentativsten innerstädtischen Freiräumen Frankfurts. Gerade dort muss klar erkennbar sein, dass Fußgängerbereiche nicht als Erweiterung privater Vorfahrten oder Hotelparkflächen genutzt werden dürfen. Durch eine eindeutige und lückenlose Abpollerung kann die bestehende Regelung endlich wirksam durchgesetzt und die Aufenthaltsqualität und Zugänglichkeit des aufwendig sanierten Bereichs nachhaltig verbessert werden. (Fotos: Privat, Grafik: Geoportal Stadt Frankfurt)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2026OFOF 50/1Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2026Sie sind hierOMOM 198Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats