Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Niddastraße zu regeln, um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen und den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Die Anregung umfasst Maßnahmen wie die Einrichtung einer unechten Sackgasse und die Sperrung für den motorisierten Individualverkehr.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 08.09.2026 antworten müssen. Seit 27 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Niddastraße — 19 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustellenplanung zum Fernwärmeausbau18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ottostraße begrünen – Verkehrsfläche für neue Stadtbäume nutzen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Niddastraße im Abschnitt zwischen Weserstraße und Elbestraße wie folgt neu zu regeln und gestalterisch anzupassen:
- Einrichtung einer unechten Sackgasse/Teilsperrung: Aus Richtung der Weserstraße kommend wird die Niddastraße ab der Hausnummer 35 (Zufahrt zum Hotel) für den motorisierten Individualverkehr (MIV) bis zur Elbestraße gesperrt. Die Zufahrt bis zur Hoteleinfahrt bleibt für den Anliegerverkehr gewährleistet.
- Umdrehung/Beibehaltung der Fahrtrichtung: Der Verkehrsfluss aus Richtung der Elbestraße kommend in Fahrtrichtung der Weserstraße bleibt unverändert bestehen (grüner Pfeil).
- Modalfilter und Freigabe für den Radverkehr: Der verbleibende Straßenabschnitt zwischen der Hoteleinfahrt (Hausnummer 35) und der Elbestraße wird baulich durch den Einsatz von Modalfiltern (z. B. Poller) für den MIV gesperrt und ausschließlich für den Radverkehr freigegeben. Die entsprechende Beschilderung ist zu installieren. (Gesperrter Bereich: rote Markierung im Bild) 4. Erhöhung der Radverkehrssicherheit: Für den gesamten Abschnitt der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wie der Radverkehr nachhaltig sicherer gestaltet werden kann - beispielsweise durch das regelmäßige Aufbringen von Piktogrammen (Radsymbolen) auf der Fahrbahn oder Radschutzstreifen auf beiden Seiten.
Begründung
Der genannte Abschnitt der Niddastraße ist im alltäglichen Verkehrsgeschehen von massiven logistischen und sicherheitsrelevanten Problemen geprägt. Durch kontinuierliches, ordnungswidriges Parken auf der nördlichen Straßenseite wird die Fahrbahnordnung derart verengt, dass die Straße faktisch nur noch einspurig befahrbar ist. Da der Abschnitt jedoch formell im Zweirichtungsverkehr betrieben wird, kommt es beim Aufeinandertreffen von Fahrzeugen regelmäßig zu unlösbaren Blockaden. Die Folge sind lang anhaltende Stausituationen, erhebliche Lärmbelästigungen durch Hupen und gefährliche Ausweichmanöver, die auch den Fuß- und Radverkehr gefährden. Durch den Modalfilter kann erreicht werden, dass der Durchgangsverkehr insgesamt reduziert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2026OFOF 54/1Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 16. Juni 2026Sie sind hierOMOM 202Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regelnDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats