Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Spielplatz in der Fontaneanlage: Planung beginnen und Mittel anmelden
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 206 entstanden aus Vorlage: OF 18/9 vom 01.06.2026 Betreff: Spielplatz in der Fontaneanlage: Planung beginnen und Mittel anmelden Vorgang: OM 5029/24 OBR 9; ST 761/24; OM 5153/24 OBR 9; ST 1355/24 Der Magistrat wird gebeten, die Detailplanung für die Errichtung einer Calisthenics-Anlage in der Fontaneanlage (an der Fontanestraße in Eschersheim) aufzunehmen und dafür beim Grünflächenamt die nötigen Kapazitäten einzuplanen sowie auf dieser Grundlage die erforderlichen Mittel (in der Stellungnahme vom 19.04.2026, ST 761, grob mit rund 100.000 Euro beziffert) für den nächsten Haushalt anzumelden. Es wird darüber hinaus darum gebeten, zu prüfen, ob für diese Maßnahme ein Investitionszuschuss aus dem Landesprogramm "Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen" beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beantragt werden kann, das für Maßnahmen zur Bewegungsförderung im öffentlichen Raum bis zu 50.000 Euro Förderung übernimmt. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5153, hat der Ortsbeirat einen Spielplatz in der Fontaneanlage beantragt. Der Magistrat hat die Fontaneanlage in den Stellungnahmen ST 761 und ST 1355 als favorisierten Standort bestätigt und die Kosten grob mit rund 100.000 Euro angegeben. Eine Detailplanung und Umsetzung hat er aber nur unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten beim Grünflächenamt in Aussicht gestellt. Dies liegt nun bereits zwei Jahre zurück. Da für die Anmeldung der Mittel sicher zunächst eine Planung vorliegen muss, sollte der Magistrat diese jetzt beginnen, damit der Spielplatz im nächsten Haushaltsjahr umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5029 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5153 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 761 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1355

  • Einrichtung einer Fahrradstraße in der Mierendorffstraße
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 207 entstanden aus Vorlage: OF 19/9 vom 04.06.2026 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße in der Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, als Ergebnis der Schulwegbegehung (27.02.2026) im Bereich der Heinrich-Seliger-Schule die im Protokoll unter Punkt 1b aufgeführte Einrichtung einer Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "KFZ frei" oder "Anlieger frei" in der Mierendorffstraße umzusetzen. Damit kann die Einrichtung einer Sperrfläche mit Pollern gemäß Punkt 1a entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Beseitigung eines Altglascontainers an der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 208 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 03.06.2026 Betreff: Beseitigung eines Altglascontainers an der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus Der Magistrat wird gebeten, den Altglascontainer auf dem Geh- und Radweg auf der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus, umgehend wieder zu entfernen und an seinen ursprünglichen Standort zu stellen. Ebenfalls bittet der Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Standort an dieser Stelle entfallen kann. Begründung: Vor einigen Wochen wurde ein Altglascontainer mitten auf dem Radweg an der Kaiser-Sigmund-Straße (Richtung Hauptfriedhof) vor dem Chorhaus abgestellt. Der Container behindert den Radfahrverkehr auf dem dafür vorgesehenen Radstreifen. Radfahrer sind gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen und gefährden dort Fußgänger und vor allem Kinder auf dem Weg zur nahegelegenen hr-Kindertagesstätte bzw. den Spiel- und Sportanlagen an der Bertramswiese. Ein Altglascontainer ist zudem an dieser Stelle überflüssig, da in ca. einhundert Meter Entfernung an der Einmündung der Kaiser-Sigmund-Straße in den Marbachweg ausreichend Altglascontainer vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Verschmutzung der Grünanlage zwischen Marbachweg, Bushaltstelle M34, Spielplatz am Pilz und Gaststätte Jahnvolk
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 209 entstanden aus Vorlage: OF 21/9 vom 03.06.2026 Betreff: Verschmutzung der Grünanlage zwischen Marbachweg, Bushaltstelle M34, Spielplatz am Pilz und Gaststätte Jahnvolk Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich des Fußwegs zwischen dem Marbachweg, der M34er-Bushaltestelle, dem Spielplatz am Pilz und der Gaststätte Jahnvolk ausreichend große Abfallbehälter aufzustellen; 2. die Leerungsintervalle zu erhöhen, um die Verschmutzung rund um die Bushaltestelle, die Sitzbänke und den Spielplatz wirksam zu reduzieren. Begründung: Nach übereinstimmenden Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es vor allem in den Sommermonaten vermehrt zu Müllansammlungen, insbesondere an der Haltestelle der Buslinie M34 im Umfeld der Sitzbänke und des Spielplatzes. Die Aufstellung zusätzlicher bzw. größerer Abfallbehälter kann zur Verbesserung der Sauberkeit beitragen. Die bisherige Leerung einmal wöchentlich (mittwochs) genügt allerdings keinesfalls, da die Verschmutzung bereits freitags vor dem Wochenende wieder überhand nimmt. Als hilfreich wird eine zweimal wöchentliche Leerung (dienstags und freitags) angesehen, sodass die Abfälle vom Wochenende zeitnah entfernt werden und die Mülleimer zum Wochenende hin bei stärkerer Frequentierung der Grünanlage genug Kapazität aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Einrichtung von Wickelvorrichtungen in den Toilettenräumen des Saalbau Dornbusch
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 22/9 vom 03.06.2026 Betreff: Einrichtung von Wickelvorrichtungen in den Toilettenräumen des Saalbau Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding dahingehend ins Benehmen zu setzen, die Toilettenanlagen im Saalbau Dornbusch mit geeigneten Wickelvorrichtungen auszustatten. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern und eine gleichberechtigte, gesellschaftliche Teilhabe für Eltern mit Babys und Kleinkindern zu ermöglichen. Begründung: Die Räumlichkeiten des Saalbaus am Dornbusch stellen eine wichtige Begegnungsstätte für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 9 dar. Die Clubräume werden regelmäßig für Veranstaltungen unterschiedlichster Art genutzt - durch Vereine, Privatpersonen sowie Geschäftskunden. Menschen verschiedener Kulturen und Generationen kommen hier zusammen. Derzeit fehlt in den Toilettenanlagen jedoch eine Wickelmöglichkeit für Babys und Kleinkinder. Dies stellt insbesondere für Familien mit kleinen Kindern eine erhebliche Einschränkung dar und erschwert deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1450

  • Größere und krähensichere Abfallkörbe für den Sinaipark
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 211 entstanden aus Vorlage: OF 23/9 vom 03.06.2026 Betreff: Größere und krähensichere Abfallkörbe für den Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, die Situation der Abfallentsorgung im Sinaipark zu prüfen und gegebenenfalls größere sowie krähensichere Abfallbehälter zu installieren. Begründung: Insbesondere nach Tagen mit hoher Besucherfrequenz sind die vorhandenen Abfallkörbe im Sinaipark häufig überfüllt. In der Folge kommt es zu Vermüllungen im unmittelbaren Umfeld der Behälter. Darüber hinaus werden Abfälle durch Krähen und andere Tiere aus den offenen Behältern herausgezogen und im Park verteilt. Nutzerinnen und Nutzer des Parks beschweren sich regelmäßig über diesen Zustand. Größere und krähensichere Abfallbehälter könnten dazu beitragen, die Sauberkeit des Parks nachhaltig zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für die Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1361

  • Verkehrssicherheit in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase am Dornbusch
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 212 entstanden aus Vorlage: OF 24/9 vom 03.06.2026 Betreff: Verkehrssicherheit in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase am Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Fallerslebenstraße während der derzeitigen Umleitungsphase aufgrund der Baustelle am Dornbusch zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Begründung: Durch die Sperrung der Raimundstraße zwischen Am Dornbusch und Fallerslebenstraße infolge der Baustelle am Dornbusch wird der stadteinwärts gerichtete Verkehr derzeit über die Fallerslebenstraße umgeleitet. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft hat das Verkehrsaufkommen in der Fallerslebenstraße seit Einrichtung der Umleitungsstrecke, insbesondere während der morgendlichen und nachmittäglichen Hauptverkehrszeiten (Berufs- und Schulverkehr), spürbar zugenommen. Zugleich wird die Straße von zahlreichen Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt. Darüber hinaus wurde aus der Bürgerschaft darauf hingewiesen, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht durchgängig eingehalten wird. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung der aktuellen Verkehrssituation sinnvoll, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit während der Dauer der Umleitungsregelung zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Anwohner*innenparken: Tempo an den Masterplan Mobilität anpassen
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 213 entstanden aus Vorlage: OF 26/9 vom 01.06.2026 Betreff: Anwohner*innenparken: Tempo an den Masterplan Mobilität anpassen Vorgang: B 299/19; OM 2114/22 OBR 9; ST 1719/22; M 56/25; OM 7789/25 OBR 9; ST 597/26 Der Magistrat wird unter Verweis auf den mehrfach dokumentierten Wunsch des Ortsbeirats 9, im Stadtteil Dornbusch Anwohner*innenparken einzuführen, gebeten, sein Vorgehen bei der Ausweitung des Anwohner*innenparkens an dem im Masterplan Mobilität formulierten Anspruch auszurichten und darzulegen, mit welchen Schritten dies zeitlich und ressourcenseitig sichergestellt wird. Der Bericht zum "Masterplan Mobilität" nennt die Weiterentwicklung von Anwohner*innenparken und Parkraumbewirtschaftung in Gebieten mit Parkdruck als Schlüsselmaßnahme. Der Beschlusstext beinhaltet den Punkt einer "schnellen und effizienten Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung". Aus der Sicht des Ortsbeirats muss das Vorgehen an diesen neuen Maßstab angepasst werden. Entsprechende personelle Kapazitäten zur Einrichtung und Überwachung der Zonen sollten daher eingeplant und aufgebaut und konkrete Planungen für die weitere Ausweisung vorgelegt werden. Begründung: Mindestens seit dem Bericht vom 16.08.2019, B 299, kündigt der Magistrat ein zweistufiges Vorgehen beim Anwohner*innenparken an: zunächst soll die Umstellung der 37 bestehenden Zonen auf bewirtschaftetes Parken erfolgen, anschließend könne die Einrichtung von neuen Zonen beginnen. Darunter auch eine im Dornbusch, die durch den Ortsbeirat bereits mehrfach angeregt wurde. Dass damit nicht zeitnah zu rechnen ist, wurde seit vielen Jahren in jeder Stellungnahme zum Thema wiederholt: ST 1719 sprach von "den nächsten Jahren", ST 597 nun zuletzt von "mittelfristig". Daraus lässt sich schwer ableiten, wann und wie es zu einer Umsetzung kommen soll. In der jüngsten Stellungnahme vom 27.03.2026, ST 597, zu diesem Thema ist keine Anpassung an die inzwischen veränderte Beschlusslage erkennbar. Seit dem Beschluss des Masterplans Mobilität (M 56) sollte ein neuer Maßstab gelten. Insbesondere im Hinblick auf den in der Stellungnahme vom 18.05.2026, ST 871, an den Ortsbeirat 5 über die Antwort an den Ortsbeirat 9 hinaus genannten Punkt, dass einer weiteren Ausweisung "die Einrichtung eines neuen Bewohnerregelungsbereichs einer Kontrollintensität bedarf, die derzeit nicht geleistet werden kann" entgegenstehe, nimmt der Ortsbeirat mit Verwunderung zur Kenntnis, dass für andere hoheitliche Aufgaben, die durch die Stadtpolizei übernommen werden, durch die neue Koalition bereits große personelle Aufstockungen (75 Stellen) angekündigt wurden. Eine erhöhte Kontrollintensität scheint also durchaus erreichbar, sofern entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 56 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7789 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 597

  • Verbesserte Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs Burgholzer Straße / Emsdorfer Straße / Amöneburger Straße
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 214 entstanden aus Vorlage: OF 28/9 vom 04.06.2026 Betreff: Verbesserte Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs Burgholzer Straße / Emsdorfer Straße / Amöneburger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und geeignete Maßnahmen umzusetzen, um den verkehrsberuhigten Bereich im Quartier Burgholzer Straße / Emsdorfer Straße / Amöneburger Straße deutlicher zu kennzeichnen. Insbesondere sollen die Zufahrten aus Richtung der Kleingartenanlage besser sichtbar als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Hierbei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden: - zusätzliche bzw. besser sichtbare Beschilderung, - Fahrbahnmarkierungen oder Piktogramme, - bauliche oder optische Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, - sowie eine Verbesserung der Wahrnehmbarkeit des Beginns des verkehrsberuhigten Bereichs. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen seit längerer Zeit, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich häufig deutlich zu schnell gefahren wird. Besonders bei der Zufahrt aus Richtung der Kleingärten entsteht der Eindruck, dass vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht bewusst ist, dass sie in einen verkehrsberuhigten Bereich einfahren. Dies führt zu einer erhöhten Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger, spielende Kinder sowie Radfahrende und mindert die Aufenthaltsqualität im Quartier. Eine bessere Kennzeichnung und Gestaltung der Einfahrtsbereiche kann dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und die zulässige Schrittgeschwindigkeit besser durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Aktueller Sachstand zur Verkehrssicherheit in der Fontanestraße und Prüfung geeigneter Maßnahmen
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 215 entstanden aus Vorlage: OF 29/9 vom 02.06.2026 Betreff: Aktueller Sachstand zur Verkehrssicherheit in der Fontanestraße und Prüfung geeigneter Maßnahmen Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand seit dem Ortstermin in der Fontanestraße am 24. Februar 2025 mitzuteilen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fontanestraße zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Insbesondere wird der Magistrat gebeten 1. mitzuteilen, welche Prüfungen, Bewertungen oder Maßnahmen seit dem Ortstermin am 24. Februar 2025 durch die zuständigen Fachämter erfolgt sind und welche weiteren Schritte vorgesehen sind; 2. die verkehrliche Situation in der Fontanestraße vor dem Hintergrund der Sanierung der Kurhessenstraße sowie des dadurch erhöhten Verkehrsaufkommens erneut zu bewerten; 3. die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen und Piktogramme zur Erhöhung der Aufmerksamkeit für spielende Kinder zu erneuern; 4. zu prüfen, ob darüber hinaus weitere geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Fontanestraße erforderlich und umsetzbar sind; 5. die Anlieger aufzufordern, den jährlichen Heckenschnitt zu beachten. Begründung: Die Fontanestraße ist eine Wohnstraße, in der zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner, Familien und Kinder unmittelbar vom Verkehrsaufkommen betroffen sind. Bereits in der Vergangenheit wurden die verkehrliche Belastung, die Geschwindigkeit einzelner Fahrzeuge sowie die besondere Gefährdungslage in Kurven- und Engstellenbereichen gegenüber dem Magistrat thematisiert. Am 24. Februar 2025 fand hierzu ein Ortstermin mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung statt. Seitdem ist jedoch nicht erkennbar, welche konkreten Bewertungen vorgenommen oder welche Maßnahmen eingeleitet wurden. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse an einer Mitteilung des aktuellen Sachstands. Durch die Sanierung der Kurhessenstraße ist zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Fontanestraße festzustellen. Nach Wahrnehmung der Anwohnerschaft wird die Straße weiterhin auch von Fahrzeugen genutzt, die nicht dem unmittelbaren Anliegerverkehr zuzurechnen sind. Die bestehende Situation sollte deshalb erneut bewertet und auf geeignete Maßnahmen hin überprüft werden. Besonders dringlich ist die Situation im Bereich der Kurve der Fontanestraße. Dort ist das vorhandene Bodenpiktogramm, das aufspielende Kinder aufmerksam machen soll, stark verblichen und kaum noch wahrnehmbar. Gerade in diesem Bereich bestehen eingeschränkte Sichtverhältnisse, sodass eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zwingend erforderlich ist. Der Ortsbeirat sieht daher Handlungsbedarf und bittet den Magistrat um eine Sachstandsmitteilung, eine erneute fachliche Bewertung der Situation sowie um Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Fontanestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Wiederherstellung einer würdevollen Gestaltung des Friedhofs Eschersheim
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 216 entstanden aus Vorlage: OF 30/9 vom 01.06.2026 Betreff: Wiederherstellung einer würdevollen Gestaltung des Friedhofs Eschersheim Der Magistrat wird gebeten zu klären und zu informieren, wie und wann die würdevolle Gestaltung des Friedhofs Eschersheim wieder hergestellt werden soll. Begründung: Aufgrund der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn und der Errichtung der Lärmschutzwände wurde die Friedhofsmauer abgerissen und die Begrünung entfernt. Außerdem wurde der Gehweg stark beschädigt und das Funktionsgebäude durch einen Container ersetzt. Aktuell stellt ein Bauzaun die Begrenzung zum Bahndamm dar. Dieser Zustand ist eines Friedhofs unwürdig und muss beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1362

  • Grenzmarkierung an der Ecke Ziegenhainer Straße / Rauschenberger Straße wieder entfernen
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 217 entstanden aus Vorlage: OF 31/9 vom 04.06.2026 Betreff: Grenzmarkierung an der Ecke Ziegenhainer Straße / Rauschenberger Straße wieder entfernen Vorgang: OM 7793/25 OBR 9; ST 434/26 Der Magistrat wird gebeten, die auf Grundlage der Anregung vom 27.11.2025, OM 7793, und der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 434, am Übergang der Ziegenhainer Straße in die Rauschenberger Straße umgesetzte Maßnahme unverzüglich rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Begründung: Der im Beschluss OM 7793 beschriebene Ort beruhte auf einem Missverständnis, da wohl angenommen wurde, die Ziegenhainer Straße ende im Kurvenbereich vor der Hausnummer 171 und 153 der Ziegenhainer Straße Dies ist nicht der Fall. Es ist eine Besonderheit, dass die Rauschenberger Straße im ersten (nördlichen) Teilstück keine Hausnummern und damit keine unmittelbare ihr zugehörige Anliegerbebauung aufweist. Die Anliegerbebauung gehört vielmehr zur Ziegenhainer Straße (siehe Fotos). Die Anfang Mai 2026 erfolgte Umsetzung der Maßnahme aufgrund der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 434, verfehlt somit in Teilen die ursprüngliche Zielsetzung. In drei verschiedenen Kurvenbereichen wurde durch eine Grenzmarkierung/Zickzack-Linie (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO) ein Parkverbot auf der Fahrbahn verfügt: 1. Kurvenbereich, Höhe Ziegenhainer Straße 227 2. Kurvenbereich, Höhe Ziegenhainer Straße 239 und Übergang zur Rauschenberger Straße 3. Kurvenbereich Rauschenberger Straße, Höhe Hausnummern 171 und 153 der Ziegenhainer Straße Die zu Ziffer 3 umgesetzte Maßnahme ist grundsätzlich zu begrüßen. Auch wenn die Maßnahme den Parkdruck zusätzlich erhöht, wird nun der Verkehrsfluss gewährleistet, sodass z. B. Rettungsfahrzeuge den Kurvenbereich gut passieren können. Dies war eigentlich mit Beschluss OM 7793 bezweckt worden, obwohl der Beschlusstext dies so nicht hergab. Darüber hinaus hat der Magistrat auch erkannt, dass im Kurvenbereich zu Ziffer 1 derselbe Handlungsbedarf besteht und hat entsprechend gehandelt. Am Übergang der Ziegenhainer Straße in die Rauschenberger Straße (Ziffer 2) war das Anbringen des Verkehrszeichen 299 StVO allerdings nicht erforderlich und vom Ortsbeirat an dieser Stelle auch nicht gewünscht. Vor der Umsetzung bestand an der genannten Stelle keine Engstelle, wie in den Kurvenbereich zu Ziffer 1 und 3. Durch den Wegfall von sechs bis acht Parkplätzen wurde der Parkdruck unnötigerweise erhöht. Zudem wurde die Fahrbahn deutlich geöffnet. Dies hat zur Folge, dass nun Fahrzeuge die Kurve mit erkennbar erhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Die Maßnahme zu Ziffer 2 wirkt somit nicht verkehrsberuhigend, sondern begünstigt schnelleres Fahren und erhöht damit potenziell die Gefährdungslage. Der angestrebte Zweck des Beschlusses OM 7793 wird im Kurvenbereich zu Ziffer 2 nicht erreicht, sondern ins Gegenteil verkehrt. Vor diesem Hintergrund ist die Maßnahme zu Ziffer 2 nicht geeignet und daher umgehend zurückzunehmen. Kurvenbereiche, geoportal.frankfurt.de mit zusätzlichen Beschriftungen zur Verdeutlichung zu Ziffer 1: Kurve vor Ziegenhainer Straße 227, von Süd nach Nord fotografiert zu Ziffer 2: Ziegenhainer Straße 239 Ecke Rauschenberger Straße, von Nord nach Süd fotografiert zu Ziffer 3: Rauschenberger Straße Höhe Hausnummern 171 und 153 der Ziegenhainer Straße, von Süd nach Nord fotografiert Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7793 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 434

  • Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 218 entstanden aus Vorlage: OF 32/9 vom 03.06.2026 Betreff: Vollständige Anbindung aller Siedlungsgebäude der ABG in der Niedwiesenstraße an die Siedlungssperrmüllabfuhr Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass alle Liegenschaften, einschließlich der Gebäude 41 bis 51 der Niedwiesenstraße, einheitlich an die Siedlungssperrmüllabfuhr angebunden werden. Insbesondere soll geprüft werden, warum einzelne Hausnummern derzeit von der regulären Abholung ausgeschlossen sind und wie eine vollständige Einbeziehung erfolgen kann. Begründung: Derzeit werden offenbar nicht alle Haushalte der Niedwiesenstraße durch die reguläre Siedlungssperrmüllabfuhr erfasst. Dies führt regelmäßig zu Unklarheiten bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie zu liegenbleibendem Sperrmüll im öffentlichen Raum. Für die Bürgerschaft ist nicht nachvollziehbar, weshalb innerhalb derselben Straße unterschiedliche Regelungen gelten. Eine einheitliche Anbindung aller Siedlungsliegenschaften würde zur Verbesserung des Straßenbildes, zu mehr Sauberkeit und zu einer nachvollziehbaren Entsorgungsregelung beitragen. Zudem könnte durch eine vollständige Einbeziehung aller Gebäude verhindert werden, dass Sperrmüll unkoordiniert abgestellt wird oder sich Entsorgungsprobleme auf benachbarte Bereiche verlagern. Eine klare und einheitliche Regelung liegt daher sowohl im Interesse der Anwohnerschaft als auch der Stadtsauberkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Errichtung von Hinweis- und Informationsschildern zum Schutz des Feuersalamanders entlang An den Zehn Ruthen
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 219 entstanden aus Vorlage: OF 33/9 vom 04.06.2026 Betreff: Errichtung von Hinweis- und Informationsschildern zum Schutz des Feuersalamanders entlang An den Zehn Ruthen Der Magistrat wird gebeten, entlang des Weges An den Zehn Ruthen geeignete Hinweis- und Informationsschilder zum Schutz des Feuersalamanders zu errichten. Die Beschilderung soll insbesondere - auf das Vorkommen des Feuersalamanders in diesem Gebiet aufmerksam machen; - über dessen besonderen Schutzstatus gemäß Bundesnaturschutzgesetz informieren; - Besucherinnen und Besucher dazu anhalten, die Wege nicht zu verlassen; - darauf hinweisen, dass Hunde in diesem sensiblen Bereich angeleint geführt werden sollen, um Störungen sowie Gefährdungen von Tier und Hund zu vermeiden. Begründung: Der Feuersalamander ist eine besonders geschützte Art und durch Lebensraumverlust sowie Krankheiten zunehmend gefährdet. Der Bereich An den Zehn Ruthen bietet mit seinen Wald- und Feuchtstrukturen geeignete Lebensbedingungen für diese Art. Insbesondere bei feuchter Witterung und in den Abendstunden kommt es vor, dass Feuersalamander Wege queren. Dadurch entstehen Gefährdungen sowohl für die Tiere als auch für freilaufende Hunde, da der Feuersalamander Hautgifte absondert, die bei Kontakt gesundheitliche Probleme verursachen können. Durch eine gezielte und gut sichtbare Beschilderung kann die Öffentlichkeit sensibilisiert und ein wirksamer Beitrag zum lokalen Artenschutz geleistet werden. Gleichzeitig trägt die Maßnahme zur Vermeidung von Konflikten zwischen Naturschutz und Freizeitnutzung bei. Die Errichtung entsprechender Schilder ist mit geringem finanziellem Aufwand umsetzbar und stellt eine verhältnismäßige Maßnahme dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Eine Toilette Am Weißen Stein sicherstellen
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 220 entstanden aus Vorlage: OF 34/9 vom 29.05.2026 Betreff: Eine Toilette Am Weißen Stein sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren, warum die vorhandene Toilette nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich ist und ob dies wieder angedacht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat gebeten, mit der vor Ort ansässigen Gastronomie oder den Geschäften in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, dass mindestens ein Betreiber*in bereit ist, am Programm "Nette Toilette" teilzunehmen. Anschließend braucht es einen öffentlichen Hinweis darauf. Begründung: Der Weiße Stein ist ein Ort, an dem Busse, U-Bahnen und die nahegelegene S-Bahn-Station der S6 aufeinandertreffen und viele Menschen täglich aus- und umsteigen. Zusätzlich befinden sich dort zahlreiche kleine Geschäfte und Gastronomien. Bis vor kurzem gab es eine öffentliche Toilette am Weißen Stein, die durch Münzeinwurf benutzbar war. Leider war diese häufig defekt, was ein ständiges Ärgernis darstellte, so dass als Ausweichmöglichkeit oft nur die Eisdiele oder die Dönerbude bleibt. Seit kurzem ist die Toilette nun komplett gesperrt und nur noch für die Fahrer*innen des ÖPNV mithilfe eines Schlüssels zugänglich. Wenn die Toilette nicht mehr entsprechend geöffnet werden kann oder soll, wäre es wichtig, eine Alternative zu schaffen. Daher der Appell, dass der Magistrat aktiv auf die Gewerbetreibenden zugeht und aushandelt, dass diese auch offiziell ihre Toilette der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. (Gegen finanzielle Unterstützung: https://www.die-nette-toilette.de/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Verschmutzung am Platz Am Weißen Stein
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 221 entstanden aus Vorlage: OF 35/9 vom 03.06.2026 Betreff: Verschmutzung am Platz Am Weißen Stein Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sitzgelegenheiten am Platz Am Weißen Stein ausreichend große Abfallbehälter aufzustellen. Begründung: Nach übereinstimmenden Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es seit einiger Zeit vermehrt zu Müllansammlungen, insbesondere seitlich des den Platz querenden Fußwegs. Die Aufstellung zusätzlicher bzw. größerer Abfallbehälter kann zur Verbesserung der Sauberkeit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1277

  • Sanierung des Verbindungsweges parallel zur A661 zwischen Nidda-Radweg und Im Uhrig
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 222 entstanden aus Vorlage: OF 38/9 vom 04.06.2026 Betreff: Sanierung des Verbindungsweges parallel zur A661 zwischen Nidda-Radweg und Im Uhrig Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu veranlassen, dass der parallel zur A661 verlaufende Verbindungsweg zwischen dem Nidda-Radweg und der Straße Im Uhrig im Zuge der derzeit geplanten Sanierungs- und Ausbauarbeiten am südlichen Niddaufer zwischen Berkersheim und Heddernheim ebenfalls in Stand gesetzt wird. Hierzu sollen die zuständigen Ämter eine ämterübergreifende Abstimmung vornehmen. Begründung: Der etwa 80 Meter lange Verbindungsweg wird von Fußgängern und Radfahrern intensiv genutzt. Der Weg befindet sich jedoch in einem schlechten Zustand und weist zahlreiche Schlaglöcher sowie eine Oberfläche aus grobem Schotter auf. Für den Verbindungsweg ist das Amt für Straßenbau und Erschließung zuständig. Gleichzeitig wird in diesem Jahr das südliche Niddaufer zwischen Berkersheim und Heddernheim auf einer Länge von rund 2,6 Kilometern durch die Stadtentwässerung verbreitert und saniert. Eine koordinierte Durchführung der Maßnahmen bietet die Möglichkeit, vorhandene Baustellenlogistik, Personal- und Maschineneinsätze gemeinsam zu nutzen. Dadurch können Synergieeffekte erzielt, Ressourcen geschont und öffentliche Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden. Die zusätzliche Sanierung des kurzen Verbindungsweges würde die Qualität der Wegeverbindungen im Niddakorridor deutlich verbessern und zugleich einen effizienten Einsatz von Steuergeldern gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Sonnenschutz und zusätzliche Sitzbänke für den Höllbergspielplatz
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 223 entstanden aus Vorlage: OF 39/9 vom 03.06.2026 Betreff: Sonnenschutz und zusätzliche Sitzbänke für den Höllbergspielplatz Nachdem ein Teil des neu gestalteten Höllbergspielplatzes bereits zum Spielen freigegeben wurde, werden die neuen Spielgeräte von den Kindern sehr gut angenommen. Kinder und ihre Begleitpersonen freuen sich über die attraktiven neuen Spielmöglichkeiten. Insbesondere in den Nachmittagsstunden heizen sich jedoch einzelne Spielgeräte durch die direkte Sonneneinstrahlung stark auf. Betroffen sind unter anderem die Rutsche sowie das schwarze Balancierband, die zeitweise so heiß werden, dass eine Nutzung nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus stehen für die Begleitpersonen derzeit lediglich zwei Sitzbänke zur Verfügung, die angesichts der hohen Besucherzahl nicht ausreichen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zum Sonnenschutz auf dem Höllbergspielplatz zu prüfen und zeitnah umzusetzen, insbesondere im Bereich der sich stark aufheizenden Spielgeräte; 2. mindestens drei zusätzliche Sitzbänke auf dem Spielplatz aufzustellen. Begründung: Ein ausreichender Sonnenschutz erhöht die Nutzbarkeit und Sicherheit der Spielgeräte während der Sommermonate und trägt zum Schutz der Kinder vor intensiver Sonneneinstrahlung bei. Zusätzliche Sitzgelegenheiten verbessern die Aufenthaltsqualität für Eltern, Großeltern und andere Begleitpersonen und werden der hohen Nutzung des Spielplatzes besser gerecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1451

  • Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von Photovoltaikanlagen
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 224 entstanden aus Vorlage: OF 40/9 vom 03.06.2026 Betreff: Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von Photovoltaikanlagen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und umzusetzen, inwieweit auf den Gebäudedächern des Eschersheimer Schwimmbades Photovoltaikanlagen installiert werden können. Begründung: Im Zuge der notwendigen energetischen Sanierung kommunaler Einrichtungen stellt die Nutzung von Photovoltaik eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme dar. Durch die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen des Schwimmbades kann ein erheblicher Teil des Energiebedarfs vor Ort klimafreundlich gedeckt werden. Dies trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zur langfristigen Senkung der Betriebskosten bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1428

  • Antrag auf Entsiegelung
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 225 entstanden aus Vorlage: OF 41/9 vom 04.06.2026 Betreff: Antrag auf Entsiegelung Vorgang: B 136/26 Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren abgesperrte asphaltierte Fläche an der sogenannten Lidl-Kurve (Platenstraße, rechts der Einmündung Stefan-Zweig-Straße) zu entsiegeln. Begründung: Diese asphaltierte Fläche ist seit Jahren abgesperrt und soll das auch bleiben. Momentan trägt sie zur Aufheizung der Umgebung bei, nach einer Entsiegelung könnte sie eine "kleine grüne Oase" werden. Die Stadt Frankfurt könnte durch eine Umsetzung bis zum 31.10.2026 einen Beitrag zum Entsiegelungswettbewerb "Abpflastern" leisten. Aus dem Bericht B 136 zum Entsiegelungskonzept: "Das Entfernen befestigter Böden wie Asphalt oder Pflaster, um Flächen zu begrünen, ist ökologisch und städtebaulich sinnvoll - und trägt unmittelbar zur Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung bei." Dabei zählt jeder Quadratmeter! Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 136

  • Einführung von Bewohnerparken im Bereich Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 226 entstanden aus Vorlage: OF 42/9 vom 03.06.2026 Betreff: Einführung von Bewohnerparken im Bereich Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Stefan-Zweig-Straße, Sudermannstraße und Platenstraße berichten seit der Errichtung zusätzlicher Wohnbebauung im Zuge der Nachverdichtung von einem deutlich gestiegenen Parkdruck. Trotz neu geschaffener Stellplätze in Tiefgaragen ist die Parkplatzsituation im öffentlichen Straßenraum weiterhin angespannt und für die Anwohnerschaft zunehmend unzureichend. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen in den genannten Straßen die Einführung von Bewohnerparken möglich ist. Ziel ist es, den öffentlichen Parkraum vorrangig den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung zu stellen und eine spürbare und nachhaltige Entlastung der angespannten Parksituation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Sicherung des Fußgängerüberwegs in der Franz-Werfel-Straße 2
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 43/9 vom 03.06.2026 Betreff: Sicherung des Fußgängerüberwegs in der Franz-Werfel-Straße 2 Der als direkter Bestandteil des Schulweges zur Astrid-Lindgren-Schule genutzte Fußgängerüberweg in Höhe der Liegenschaft Franz-Werfel-Straße 2 wird regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt. Dadurch ist eine sichere Querung - insbesondere für Kinder - häufig nicht möglich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen im Bereich des Fußgängerüberwegs auf beiden Seiten wirksam zu unterbinden. Insbesondere wird angeregt, neben einer möglichen Markierung von Sperrflächen zusätzlich bauliche Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählt insbesondere die Installation von Fahrradbügeln oder vergleichbaren festen Einrichtungen, die das Abstellen von Kraftfahrzeugen verhindern und gleichzeitig eine sichere Querung gewährleisten. Begründung: Der betroffene Fußgängerüberweg ist ein stark frequentierter Bestandteil des Schulweges zur Astrid-Lindgren-Schule. Durch das wiederholte Zuparken wird die Sicht für querende Kinder erheblich eingeschränkt und das Unfallrisiko deutlich erhöht. Reine Markierungsmaßnahmen haben sich erfahrungsgemäß als unzureichend erwiesen, weshalb ergänzende physische Maßnahmen notwendig erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

  • Platenstraße durchgehend für den Anliegerverkehr freigeben
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 228 entstanden aus Vorlage: OF 44/9 vom 04.06.2026 Betreff: Platenstraße durchgehend für den Anliegerverkehr freigeben Der Magistrat wird gebeten, die Platenstraße in Frankfurt-Ginnheim durchgehend in östlicher Fahrtrichtung für den Anliegerverkehr freizugeben. Aktuell ist die Durchfahrt der Platenstraße zwischen der Kreuzung Platenstraße/Hügelstraße und der Einmündung in die Platensiedlung nur Linienbussen gestattet, sodass Anlieger große Umwege über das Markus Krankenhaus, die Schönbornstraße oder die Raimundstraße fahren müssen, um in die Platensiedlung zu gelangen. Eine durchgehende Öffnung der Platenstraße in östlicher Fahrtrichtung würde den Anliegern den Heimweg deutlich erleichtern und zugleich die aktuell erforderlichen Umfahrungsstrecken entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1231

  • Einheitliche Regelung für Mehrwegangebotspflicht
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 24/3 vom 31.05.2026 Betreff: Einheitliche Regelung für Mehrwegangebotspflicht Die Flut an To-Go-Verpackungen ist kaum zu stoppen. Treten viele gastronomische Betriebe mittlerweile mit guten Konzepten dem ständig steigenden Verpackungsmüll entgegen, steigt gleichzeitig die Anzahl der Anbieter, die ihre Speisen ausschließlich in Einwegverpackungen abgeben und damit ein großes zusätzliches Müllaufkommen, insbesondere in Einkaufsstraßen wie der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg produzieren. Aktuelle Beispiele sind das Café "Lila" und das Restaurant "Fried 90's". Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - in welcher Form Betriebe die Verpflichtung zum Mehrwegangebot erfüllen müssen (Hinweise, Angebot), wie die Kontrollen erfolgen und wie Verstöße geahndet werden; - ob in Frankfurt die Ausnahmeregelung bei der Mehrwegangebotspflicht, die Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und nicht mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche von der Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen befreit, für bestimmte Straßen (z. B. Oeder Weg, Berger Straße) mit Blick auf die Müllproblematik außer Kraft gesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1386

  • Reinigung MariaWardPlatz
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 230 entstanden aus Vorlage: OF 25/3 vom 31.05.2026 Betreff: Reinigung Maria-Ward-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Reinigung des Maria-Ward-Platzes wie folgt zu verbessern: - Austausch des bestehenden Mülleimers durch einen krähensicheren größeren Mülleimer; - Prüfung des aktuellen Reinigungsintervalls und ggf. Anpassung; - Reinigung des bestehenden Stromkastens von Farbschmierereien. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1432

  • Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 231 entstanden aus Vorlage: OF 26/3 vom 03.06.2026 Betreff: Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz An belebten Plätzen und Orten im Nordend kommt es regelmäßig vor, dass öffentliche Mülleimer bereits frühzeitig vor ihrer regelmäßigen Leerung überfüllt sind. Herumfliegender Abfall und überquellende Behälter beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Stadtteils und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich. Die derzeitigen Leerungsintervalle orientieren sich offensichtlich nicht an der tatsächlichen Nutzungsintensität der jeweiligen Standorte. Der Magistrat wird gebeten, - an diesen Hotspot-Standorten (bspw. Oeder Weg, Matthias-Beltz-Platz, Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Glauburgstraße, Luisenplatz usw.) die Leerungsfrequenz bedarfsgerecht zu erhöhen, insbesondere an Wochenenden, Feiertagen und in den Sommermonaten und - zu prüfen, ob an betroffenen Standorten größere Behälter für Pizzakartons aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Regelmäßige Leerung der Komposttoiletten
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 232 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 03.06.2026 Betreff: Regelmäßige Leerung der Komposttoiletten Am Kleinkinderspielplatz im Günthersburgpark befindet sich eine Komposttoilette, die nach vorliegenden Rückmeldungen aus der Bevölkerung bereits nach zwei bis vier Tagen vollständig gefüllt ist. Die Leerung erfolgt jedoch lediglich im wöchentlichen Rhythmus, sodass die Toilette über mehrere Tage hinweg nicht nutzbar oder unzumutbar ist. Gerade an einem Kleinkinderspielplatz ist eine funktionsfähige und hygienisch einwandfreie Sanitäreinrichtung unverzichtbar. Der Magistrat wird gebeten, die Leerungs- und Reinigungsfrequenz der Komposttoilette am Kleinkinderspielplatz im Günthersburgpark umgehend anzupassen, und die Leerungsintervalle sämtlicher Komposttoiletten im Stadtteil entsprechend der realen Nutzungsintensität anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen auf der Berger Straße im Bereich des Zebrastreifens am Merianplatz
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 233 entstanden aus Vorlage: OF 31/3 vom 01.06.2026 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen auf der Berger Straße im Bereich des Zebrastreifens am Merianplatz Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße in Fahrtrichtung Friedberger Anlage die Fahrbahnmarkierungen vor dem Zebrastreifen am Merianplatz nachzustreichen. Begründung: Es kommt beim Überqueren des Zebrastreifens immer wieder zu Gefahrensituationen. Mit der Erneuerung der vorhandenen farblichen Fahrbahnmarkierungen vor dem Zebrastreifen wird die Verkehrssicherheit wiederhergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 234 entstanden aus Vorlage: OF 33/3 vom 04.06.2026 Betreff: Lärmstörungen auf dem Matthias-Beltz-Platz Für die Anwohner rund um den Matthias-Beltz-Platz nehmen die Lärmbelastungen aufgrund des Gastronomiebetriebes "Gudes" weiter zu. Der Inhaber des Gastronomiebetriebes veranstaltete am 30.05.2026 von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein "Frühlingsfest". Am 29.08.2026 ist bereits eine weitere Veranstaltung unter dem Motto "Sommerfest" geplant. Bei dem Frühlingsfest wurde ein DJ beauftragt, welcher den Platz mit Musik laut beschallte. Zudem wird mit vielen weiteren Veranstaltungen geworben, um die Anzahl der Gäste zu erhöhen: Foto: Instagramprofil "gudes.ffm" Anwohner berichten, schon seit 2021 mit Lärmstörungen konfrontiert zu sein. Weiter wird berichtet, dass "jedes Wochenende, freitags und samstags, ab etwa 12 oder 14 Uhr laute DJ-Musik seitens des Wasserhäuschens beginnt, die (...) bis 22 Uhr [läuft]". Es wird berichtet, dass es "in dieser Zeit kaum möglich ist, die Wohnung zu lüften, mit Kindern zu lernen, zu arbeiten oder (...) zu schlafen." Anwohner wollen wissen, "wie häufig das Wasserhäuschen zur Party aufrufen darf und wie dies kontrolliert wird". Der Hessische Landtag hatte im Jahr 2012 ein neues Gaststättengesetz für das Land Hessen eingesetzt. Das Gaststättengesetz des Bundes wurde hierdurch ersetzt. Zuvor war der Betrieb einer Gaststätte genehmigungspflichtig. Durch die Einführung des neuen Landesgaststättengesetzes ist der Betrieb einer Gaststätte nur noch "anzeigepflichtig". Der Hessische Städtetag hatte in einer Pressmittelung am 31. März 2011 zur Einführung des neuen Landesgaststättengesetzes die Auffassung vertreten: "Es ist der falsche Weg, die Erlaubnispflicht (Gaststättenkonzession) entfallen zu lassen und durch ein Anzeige- und Überwachungsverfahren abzulösen." Der Hessische Städtetag hatte bereits damals befürchtet: "Die zuständigen Verwaltungen und die Bewerber verlieren, weil das Anzeige- und Überwachungsverfahren, die erforderlichen zusätzlichen Genehmigungsverfahren sowie eine eventuell notwendig werdende Untersagung aufwändiger sind als das bisherige Erlaubnisverfahren. Die städtischen Verwaltungen müssen Probleme und Konflikte lösen, wenn die Lage schon eskaliert ist oder die Gewerbetreibenden schon investiert haben." Schon damals bestand die Sorge vor ausufernden Lärmproblematiken: "Die Städte verlieren den Einfluss auf ‚ihre' Gastbetriebe. Dies hat Nachteile bei Lärmproblemen..." Die Befürchtungen des Hessischen Städtetags waren offensichtlich begründet. Nur aufgrund damaliger Änderungsanträge wurde in § 10 Abs 2 HGastG die Regelung aufgenommen: Im Gaststättengewerbe kann die zuständige Behörde jederzeit gegenüber Gastgewerbetreibenden Anordnungen zum Schutz der Gäste gegen Ausbeutung und Gefahren für Leben oder Gesundheit und zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873), und gegen sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit erlassen. Unter § 4 HGastG ist geregelt, dass ein Gaststättenbetrieb untersagt werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Gastgewerbetreibende ihre gesetzliche Vertretung oder Stellvertretung die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, insbesondere befürchten lassen, dass sie dem Alkoholmissbrauch, übermäßigem Alkoholkonsum oder der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten Vorschub leisten oder die Vorschriften des Gesundheits- und Lebensmittelrechts sowie des Arbeits- und Jugendschutzes nicht einhalten werden, hat die zuständige Behörde die Ausübung des Gaststättengewerbes zu untersagen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgendes zu prüfen und zu berichten: - Sind dem Magistrat die Lärmstörungen, die unmittelbar durch die Beschallung durch den Gaststättenbetrieb "Gudes" bekannt? - Ist dem Magistrat bekannt, dass der Gaststättenbetreiber "Gudes" eine Vielzahl von Veranstaltungen werbend plant, teilweise mit musikalischer Beschallung, um hierdurch weitere Besucher auf den Matthias-Beltz-Platz zu locken? - Sind die geplanten Frühlingsfeste und Sommerfeste mit Beschallung durch einen DJ genehmigungspflichtig und wenn ja, wurden die Genehmigungen beantragt und erteilt? Wenn Genehmigungen erteilt wurden: Wie wurden die Interessen der Anwohner im Rahmen der Interessensabwägung berücksichtigt? - Wurden dem Inhaber des Gaststättenbetriebes "Gudes" Anordnungen gem. § 10 Abs 2 HGastG erteilt, wenn ja: Welche Anordnungen wurden erteilt? Wenn keine Anordnungen erteilt wurden, wieso wurde dies zum Schutz der Anwohner bisher nicht in Betracht gezogen und wird der Magistrat diese Anordnungen zum Schutz der Wohnbevölkerung nun nachholen? - Welche Maßnahmen zieht der Magistrat in Betracht, um die Lärmproblematik auf dem Matthias-Beltz-Platz in den Griff zu bekommen? - Gab es in den letzten 5 Jahren Anordnungen gem. § 10 Abs 2 HGastG zur Reduzierung der Lärmbelastung der Anwohner? Waren diese erfolgreich? - Gab es in den letzten 10 Jahren Untersagungen gem. § 4 HGastG aufgrund nachhaltiger Verstöße gegen Auflagen der Lärmreduzierung? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1436

  • Regeln für Straßenmusik müssen auch für den Matthias-Beltz-Platz gelten
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 235 entstanden aus Vorlage: OF 34/3 vom 31.05.2026 Betreff: Regeln für Straßenmusik müssen auch für den Matthias-Beltz-Platz gelten Der Ortsbeirat 3 begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf Plätzen im Nordend zu treffen. Zu diesem Zweck wurden in den letzten Jahrzehnten viele Plätze neu gestaltet und erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings gilt es dabei gleichzeitig, dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden gerecht zu werden. Seit Jahren beschäftigen den Ortsbeirat Beschwerden aus dem direkten Umfeld des Matthias-Beltz-Platzes. Anwohnende beschweren sich über laute Musik mit großen Musikboxen, die über Stunden abgespielt wird. Es fanden Treffen auf dem Platz statt und Diskussionen im Rahmen der AG "Plätze im Nordend". Leider bislang ohne spürbaren Effekt. Städtische Kontrollen erfolgten ebenfalls, führen allerdings auch zu keiner Lösung. Die jahrelange Beschwerdelage führt mittlerweile bei den Betroffenen zu hoher Frustration und einem Vertrauensverlust in die städtischen Ämter und den Ortsbeirat als zuständiges Kommunalparlament. Die Anwohner fühlen sich zunehmend im Stich gelassen und kritisieren, dass ihre Bedürfnisse nicht ernst genommen werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgendes zu prüfen und zu berichten: - Wie kann sichergestellt werden, dass am Matthias-Beltz-Platz die städtische Vorgabe für Straßenmusik in Frankfurt eingehalten wird und das tägliche Abspielen von lauter, bassstarker Musik auf dem Platz bis weit in die Nacht hinein unterbunden wird? - Gab es hierzu in der Vergangenheit Kontrollen? Wenn ja, wurden Verstöße festgestellt und entsprechend mit Bußgeldern und/oder Platzverweisen geahndet? Wenn ja, wie wurden sie umgesetzt/nachgehalten? - Gibt es für Kioskbetriebe die grundsätzliche Erlaubnis in ihren Außenbereichen Musik abzuspielen? - Welche Genehmigungen wurden dem Kiosk "Gudes" am Matthias-Beltz-Platz für Veranstaltungen mit Musik für das Jahr 2026 erteilt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1140

  • Sichtbarkeit und Erkennbarkeit der Spielstraße am MartinLutherPlatz
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 236 entstanden aus Vorlage: OF 38/3 vom 31.05.2026 Betreff: Sichtbarkeit und Erkennbarkeit der Spielstraße am Martin-Luther-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Erkennbarkeit und Sichtbarkeit der bestehenden Spielstraße rund um den Martin-Luther-Platz im Nordend deutlich zu verbessern. Hierzu sollen insbesondere: - die Fahrbahnmarkierungen der Spielstraße erneuert und verstärkt (z. B. vergrößert) werden; - zusätzliche, gut sichtbare Beschilderungen (z. B. spielende Kinder) geprüft und gegebenenfalls installiert werden; - weitere geeignete Maßnahmen geprüft werden, die zur Einhaltung des vorgeschriebenen Schritttempos beitragen. Begründung: In der Praxis ist zu beobachten, dass die Spielstraße am Martin-Luther-Platz von vielen Verkehrsteilnehmenden nicht ausreichend wahrgenommen wird. Trotz bestehender Regelungen sowie vorhandener Beschilderung und Markierungen kommt es regelmäßig vor, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit um den Platz herumfahren. Dies betrifft insbesondere den einfahrenden Verkehr aus der Schopenhauerstraße sowie der Burgstraße. Die unzureichende Erkennbarkeit der Spielstraße führt zu einer erhöhten Gefährdung der dort spielenden Kinder. Der Platz wird regelmäßig für typische Spielsituationen wie Inlinerfahren oder Fangspiele genutzt. Gerade für Kinder ergibt sich daraus ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen teilweise nur noch schlecht erkennbar sind. Auch die Beschilderung ist nicht einheitlich ausgestaltet: So bestehen beispielsweise aus Richtung der unteren Burgstraße kommend zwei Hinweise auf die Spielstraße, während aus der Schopenhauerstraße lediglich ein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Baumspenden auch in Frankfurt einfacher machen
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 237 entstanden aus Vorlage: OF 39/3 vom 31.05.2026 Betreff: Baumspenden auch in Frankfurt einfacher machen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Übernahme einer Baumspende in Frankfurt vereinfacht werden kann und so mehr Spenden gesammelt werden können. Dazu sollte es einen einfachen Anmeldeweg auf der Seite der Stadt Frankfurt geben, wie beispielsweise in Darmstadt. Begründung: Nach wie vor sind auch im Nordend Baumstandorte verwaist und aus der Bürgerschaft gibt es immer wieder die Bereitschaft sich bei der Finanzierung neuer Bäume zu beteiligen. Der Spendenwald auf dem westlichen Friedberger Platz war eine der größeren Spendenaktionen im Nordend. Aktuell gibt es dazu offensichtlich kein standardisiertes Verfahren. Die Bereitschaft muss über eine E-Mail an das Grünflächenamt übermittelt werden und landet dort in der "Verwaltung". Dabei kann, wie dem Ortsbeirat berichtet wurde, auch mal eine Spendenbereitschaft in Vergessenheit geraten. Andere Städte haben die Baumspenden in der Abwicklung schon länger standardisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 238 entstanden aus Vorlage: OF 41/3 vom 31.05.2026 Betreff: Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Luisenstraße am Luisenplatz auf Wunsch von Bürgerinnen geeignete Stellen zur Einrichtung markierter Fußgängerüberwege zu prüfen und, sofern verkehrsrechtlich möglich, umzusetzen. Dies betrifft insbesondere: - den Querungsbereich vom Café Luisa aus kommend über die Heidestraße; - den Übergang über die Luisenstraße auf Höhe des Café "Cielo Luisa". Begründung: In den genannten Bereichen besteht ein regelmäßiger Querungsbedarf durch Fußgängerinnen und Fußgänger. Die tatsächlichen Laufwege entsprechen bereits heute den im beigefügten Screenshot markierten Verbindungen. Quelle: Google Maps Auffällig ist, dass an beiden Stellen die Bordsteine bereits abgesenkt sind und somit baulich eine Querung vorgesehen beziehungsweise begünstigt wird. Die fehlende Markierung eines Fußgängerüberwegs führt jedoch dazu, dass diese Querungen für den motorisierten Verkehr nicht ausreichend erkennbar sind. In der Praxis nutzen zahlreiche Menschen diese Wege dennoch, wodurch es immer wieder zu unübersichtlichen und potenziell gefährlichen Situationen kommt. Eine klare Markierung von Fußgängerüberwegen würde: - die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen; - die bestehenden Querungsbeziehungen sichtbar und eindeutig machen; - sowie das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden besser strukturieren. Insbesondere im Umfeld der Cafés und des Platzes ist, z. B. nun Richtung Sommer von einem erhöhten Fußgängeraufkommen auszugehen, weshalb eine sichere Querungsmöglichkeit von besonderer Bedeutung ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Behinderung des Eingangs der Quartiersgarage in der Lenaustraße beseitigen
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 239 entstanden aus Vorlage: OF 44/3 vom 15.05.2026 Betreff: Behinderung des Eingangs der Quartiersgarage in der Lenaustraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Behinderung des Eingangs der Quartiersgarage in der Lenaustraße durch Fahrradbügel zu beseitigen. Begründung: Der Zugang zum Eingang in die Quartiersgarage in der Lenaustraße wird durch Fahrradbügel behindert. Wenn an allen Bügeln Fahrräder angeschlossen sind, kommt man nur noch schlecht, und mit einem Rollator oder mit Gepäck, z. B. einem Koffer, durch. Vermutlich würde es reichen, einen Fahrradbügel abzumontieren. Das Areal gehört dem Amt für Bau und Immobilien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Gefährdungssituation Ausfahrt Nedergäßchen
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 240 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 22.05.2026 Betreff: Gefährdungssituation Ausfahrt Nedergäßchen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz südlich der Ausfahrt Nedergäßchen auf den Musikantenweg mit ausreichendem Abstand zur Ausfahrt Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Der Musikantenweg auf Höhe der Ausfahrt Nedergäßchen ist derartig eng, dass die gegenüberliegenden Fahrzeuge verhindern, dass man aus dem Nedergäßchen ausfahren kann. Zuletzt konnte ein Krankenwagen, der einen Bewohner des Altenwohnheims der Luthergemeinde eingeladen hatte, an dieser engen Stelle nur mithilfe der Polizei das Nedergäßchen verlassen. Darüber hinaus gibt es im Musikantenweg keine Fahrradbügel für die vielen Fahrräder, die auf dem Gehweg parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Gefahrensituation Einfahrt Vogelsbergstraße von der Friedberger Landstraße aus kommend
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 241 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 04.06.2026 Betreff: Gefahrensituation Einfahrt Vogelsbergstraße von der Friedberger Landstraße aus kommend Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit des Parkens auf einer durch Fahrbahnmarkierungen ausgewiesenen Parkverbotszone in der Vogelsbergstraße/Ecke Friedberger Landstraße durch das Installieren von Fahrradbügeln einzuschränken. Begründung: Es kommt bei der Einfahrt von Radfahrenden von der Friedberger Landstraße in die Vogelsbergstraße zu gefährlichen Situationen, sofern in der Parkverbotszone ein Kraftfahrzeug steht. Aus der Vogelsbergstraße kommende Pkw werden nicht gesehen. Mit dem Aufstellen von Fahrradbügeln wird das Parken verhindert, so dass die Sicht nicht mehr eingeschränkt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 242 entstanden aus Vorlage: OF 49/3 vom 22.04.2026 Betreff: Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der östlichen Seite der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Wetterau- und Hallgartenstraße die Fläche zwischen den Baumscheiben zu entsiegeln. In regelmäßigen Abständen sollten Durchgangsmöglichkeiten für parkende Anwohner:innen eingerichtet sowie Radbügel installiert werden. Begründung: Aus Mangel an Abstellmöglichkeiten ketten Radfahrer ihre Räder an die Begrenzungsbügel der Baumscheiben bzw. stellen sie direkt auf den Beetflächen ab, die in einem entsprechenden Zustand sind. Die Wurzeln der Bäume heben stellenweise die Pflastersteine des Gehwegs an. Mit den geforderten Umsetzungen könnten mehrere Mängel in einem behoben werden. Der Bürgersteig ist mehr als sechs Meter breit, sodass Radbügel keine Behinderung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Zwei neue Parkplätze in der Fürstenbergerstraße
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 243 entstanden aus Vorlage: OF 51/3 vom 04.06.2026 Betreff: Zwei neue Parkplätze in der Fürstenbergerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Fürstenbergerstraße auf Höhe der Hindemith-Anlage auf der nördlichen Straßenseite zwei neue Parkflächen für Kraftfahrzeuge einzurichten. Begründung: Am 29.05.2026 fand eine Schulwegbegehung mit der Schulwegkommission zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Umfeld der Phorms Schule statt. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass es durch sog. Elterntaxis zu einem erheblichen Verkehrsaufkommen im Bereich der Phorms Schule kommt. Bei der Fürstenbergerstraße in Höhe der Hindemith-Anlage handelt es sich um eine Einbahnstraße. Zurzeit ist dort das Parken nicht geregelt, dennoch parken verbotswidrig Fahrzeuge auf der nördlichen Straßenseite. Es wurde festgestellt, dass die dort parkenden Autos zu einer Entschleunigung des Anfahrtsverkehrs führen. Eltern, die vom östlichen Oeder Weg in die Fürstenbergerstraße einbiegen, fahren aufgrund der dort abgestellten Fahrzeuge besonders langsam und vorsichtig in die Fürstenbergerstraße ein. Die parkenden Fahrzeuge haben daher dort offensichtlich einen positiven Effekt für die Schulwegsicherheit in der Fürstenbergerstraße. Die Anwesenden bei der Schulwegbegehung sind daher zu dem Entschluss gekommen, dass das gegenwärtig nicht legale Parken erlaubt werden sollte. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

  • Schotterfläche soll blühen
    OMOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 244 entstanden aus Vorlage: OF 56/3 vom 17.06.2026 Betreff: Schotterfläche soll blühen Vorgang: OM 52/26 OBR 3 In der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 52, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das brachliegende Gelände der ehemaligen Aral-Tankstelle Ecke Adickesallee / Eckenheimer Landstraße gesäubert und so aufbereitet werden kann, dass bis zu einer Entscheidung über die vorläufige bzw. finale Bebauung eine attraktive blühende Wiese als Nahrungsquelle für Insekten und als attraktiver Erholungsraum für Bürgerinnen und Bürger entsteht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, dass die Umsetzung erst im April 2028 veranlasst wird. Begründung: Vor zwei Jahren hatte die Engelbert-Humperdinck-Schule ein großartiges Zirkusprojekt. Dafür hatten Sie den Stellplatz gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek als Stellplatz für das Zirkuszelt "bekommen". Genau diesen Platz (ehemalige Fina-Tankstelle) würden die beiden Schulen Engelbert-Humperdinck und Heinrich-Seliger nun für ein gemeinsames Zirkusprojekt vom 04.03. - 18.03.2028 wieder nutzen wollen. Für beide Schule ist der Platz ungefähr gleich weit weg, und von daher ideal zu Fuß zu erreichen. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 52

  • U4-Verlängerung in Ginnheim: Beteiligung, Städtebau
    OMOB 9
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 293 entstanden aus Vorlage: OF 53/9 vom 18.06.2026 Betreff: U4-Verlängerung in Ginnheim: Beteiligung, Städtebau Vorgang: B 429/22; ST 4/24; OM 698/25 OBR 9; B 178/26 Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich, dass die mehrfach durch ihn eingeforderte städtebauliche Begleitplanung für den Streckenverlauf der U4 in Ginnheim gemäß den Aussagen bei der Vorstellung am 11.06.2026 Teil der nun auszuschreibenden Vorplanungsleistungen für die vertiefte Prüfung der verbleibenden drei Varianten ist. Der Magistrat wird bei der weiteren Prüfung gebeten, - bei den Varianten, in denen im Bericht aktuell nur zwei Stationen vorgesehen sind (N4 und N5), auch weiterhin zu prüfen, ob eine dritte Station im Bereich der Platensiedlung vorgesehen werden kann. Maßstab für die Qualität der Erschließung müssen die tatsächlich zu Fuß zurückzulegenden Wege und nicht allein Luftlinienerschließungsradien sein, da das Gebiet stark fragmentiert ist; - die Öffentlichkeit, den Ortsbeirat und die betroffenen Stakeholder*innen bereits in der laufenden Vorplanung und nicht erst bei der Vorstellung der fertigen Ergebnisse an den entstehenden städtebaulichen Plänen zu beteiligen. Besonders wichtig sind dafür allgemein verständliche Visualisierungen und Modelle sowie neben Informationsformaten auch eine Möglichkeit für die Anwohner*innen, wichtige Hinweise für den Prozess zu geben, die nur sie als Expert*innen für ihr Quartier abgeben können; - die in die Vorplanung aufgenommene städtebauliche Begleitplanung so auszugestalten, dass sie über eine bloße Bewertungskategorie in der Nachhaltigkeitsmatrix hinausgeht - als nachvollziehbare, verständliche und im angemessenen Maßstab visualisierte städtebauliche Vorplanung, deren Ergebnisse rechtzeitig vor dem Vorplanungs- und Variantenbeschluss vorliegen, sodass die Entscheidung über die Variante auch auf einer städtebaulichen Grundlage getroffen werden kann; - die planerischen Voraussetzungen dafür offenzuhalten, die U-Bahn-Station "Niddapark" zukünftig besser an die S-Bahn-Station Ginnheim anzubinden (z. B. durch eine Verlängerung oder Verschiebung der Station "Niddapark" nach Norden). Eventuelle Rampenbauwerke sind so zu planen, dass sie diese Option nicht verbauen. Begründung: Die bisher erfolgte Variantenauswahl beruht bisher auf technischen und verkehrlichen Kriterien. Eine städtebauliche und soziale Betrachtung fehlt - obwohl der Ortsbeirat sie seit Jahren einfordert, zuletzt mit der Anregung OM 6983, und der Magistrat sie im Bericht B 429 ankündigt und in der Stellungnahme ST 4 selbst als "unabdingbar" bezeichnet hat. Eine Antwort auf die Anregung OM 6983 steht bis heute aus und erst im Vorstellungstermin am 11.06.2026 wurde mündlich angekündigt, die Begleitplanung nun auszuschreiben, allerdings nur als eine Bewertungskategorie unter mehreren, die in den Punkt "Nachhaltigkeit" einfließen soll. Der Städtebau ist keine Frage, die hinten angestellt oder nebenbei betrachtet werden darf. Die Entscheidung über Erhalt oder Rückbau der Hochstraße ist die folgenreichste städtebauliche Weichenstellung des Projekts und auch die Entscheidung über unterirdische oder oberirdische Stationen muss mit allen damit verbundenen Konsequenzen betrachtet und beurteilt werden. Ebenso wichtig ist, dass diese Fragen nicht über die Köpfe des betroffenen Stadtteils hinweg entschieden werden. Die Öffentlichkeit muss frühzeitig beteiligt werden - solange die Varianten noch offen sind - und nicht erst bei der Vorstellung fertiger Ergebnisse. Eine bloße Information nach getroffener Vorentscheidung wird der Lage in Ginnheim nicht gerecht und verschenkt die Chance auf tragfähigere Lösungen und auf eine größere Akzeptanz eines Projekts, das den Stadtteil über Jahrzehnte prägen wird. Besonderes Gewicht hat die Erschließung der Platensiedlung, deren eigene Station in den Varianten N4 und N5 im aktuellen Bericht entfällt. Gerade ein erst kürzlich stark nachverdichteter Stadtraum darf nicht abgehängt werden. Ob eine gleichwertige Anbindung gelingt, zeigt nicht die Luftlinie, sondern der reale Fußweg, den Hochstraße, Bahn und Hauptverkehrsstraßen verlängern. Hinzu kommt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Wohngebiete während der Bauphase die Hauptlast der erheblichen Beeinträchtigungen tragen werden. Es ist daher angemessen, ihnen auch langfristig einen entsprechenden verkehrlichen Nutzen durch eine wohnortnahe Haltestelle zu sichern. Ebenso sollten die planerischen Voraussetzungen offen gehalten werden, um die Station Niddapark künftig besser an die S-Bahn-Station "Ginnheim" anzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983 Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 178

  • Solardächer auf städtischen Gebäuden im Nordend
    VOB 3
    18.06.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.06.2026, V 52 entstanden aus Vorlage: OF 53/3 vom 03.06.2026 Betreff: Solardächer auf städtischen Gebäuden im Nordend Vorgang: V 1333/25 OBR 16; ST 723/26 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, auf welchen städtischen Gebäuden (inklusive ABG) im Nordend - bereits Solaranlagen in Betrieb sind? - zurzeit Solaranlagen installiert werden? - Solaranlagen geplant sind und - welche städtischen Dächer im Nordend sonst noch geeignet wären, um hierauf Solaranlagen zu installieren? - welche Art von Solaranlagen jeweils vorhanden/geplant sind? Wie sieht jeweils die zeitliche Planung aus? - es sonstige geeignete Flächen im Nordend für die Installation von Solaranlagen gibt? Begründung: Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Solaranlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 Klimaneutralität auf städtischen Dächern vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723

  • Wochenmärkte in Frankfurt
    A
    17.06.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.06.2026, A 12 Betreff: Wochenmärkte in Frankfurt In einem Artikel mit der Überschrift "Wochenmärkte geraten unter Druck" berichtete die FAZ am 18.05.2026 über verschiedene Herausforderungen der Wochenmärkte in Hessen. Eine Mischung aus gestiegenen Kosten, Personalmangel und Bürokratie würde vielen Händlern zu schaffen machen. Außerdem würden die Kunden immer sparsamer. Die Kosten für Sicherheitsauflagen seien insbesondere nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt kurz vor Weihnachten im Jahr 2024, stark angestiegen, so zum Beispiel für Einfahrsperren. Im Frankfurter Stadtteil Gateway Gardens sei ein geplanter Wochenmarkt nicht zustande gekommen, weil sich nicht genügend Interessenten gefunden hätten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Wochenmärkte im Stadtgebiet in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. In welchen Stadtteilen sind neue Wochenmärkte geplant und wann ist ggf. mit deren Eröffnung zu rechnen? 3. Welche Wochenmärkte im Frankfurter Stadtgebiet sind aktuell in ihrer Existenz bedroht? 4. Wie bewertet der Magistrat die Zukunftsfähigkeit der Frankfurter Wochenmärkte allgemein? 5. Welchen Wert sieht der Magistrat in den Frankfurter Wochenmärkten für die Stadt Frankfurt, insbesondere für die Lebensqualität? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Markthändler in ihren Herausforderungen zu unterstützen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.09.2026, B 277 Versandpaket: 24.06.2026

  • Entwicklung der Suizidzahlen in Frankfurt am Main nach Geschlecht in den Jahren 2010 bis 2025
    A
    17.06.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.06.2026, A 13 Betreff: Entwicklung der Suizidzahlen in Frankfurt am Main nach Geschlecht in den Jahren 2010 bis 2025 Öffentlich verfügbare statistische Angaben zu Todesursachen in Frankfurt zeigen, dass Suizide über Jahre hinweg überwiegend Männer betreffen. Bereits veröffentlichte Auswertungen weisen darauf hin, dass die Zahl männlicher Suizidopfer deutlich höher liegt, als die weiblicher Suizidopfer. Die geschlechtsspezifische Differenz ist auffällig und wirft Fragen nach gesellschaftlichen, psychologischen, gesundheitlichen sowie strukturellen Ursachen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob bestehende Präventions- und Unterstützungsangebote unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ausreichend erreichen oder ob spezifischer Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus wird in öffentlichen Debatten wiederholt diskutiert, ob die aktuell gelebte geschlechterpolitische Schwerpunktsetzung und die gesellschaftlich etablierten Rollenbilder mögliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Männern haben könnten. Vor diesem Hintergrund wird es relevant zu klären, ob dem Magistrat hierzu wissenschaftliche Erkenntnisse, Untersuchungen oder Bewertungen für Frankfurt vorliegen. Eine transparente Darstellung der Entwicklung der Suizidzahlen in Frankfurt sowie Erkenntnisse über mögliche Ursachen der deutlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen erscheinen im Sinne einer zielgerichteten Unterstützung sinnvoll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Suizide wurden in Frankfurt in den Jahren 2010 bis einschließlich 2025 registriert? 2. Wie verteilen sich diese Zahlen jeweils nach Geschlecht (männlich/weiblich)? 3. Welche Bedeutung misst der Magistrat der Entwicklung der Suizidzahlen im genannten Zeitraum insgesamt zu? 4. Inwiefern liegen dem Magistrat hinsichtlich der Ursachen oder Risikofaktoren für Suizide in Frankfurt Erkenntnisse vor? 5. Welche Ursachen oder wissenschaftliche Erkenntnisse sind dem Magistrat zu den erheblichen geschlechtsspezifischen Unterschieden bei den Suizidzahlen bekannt? 6. Liegen dem Magistrat Erkenntnisse darüber vor, ob gesellschaftliche Rollenbilder, geschlechterpolitische Entwicklungen oder politische Schwerpunktsetzungen Einfluss auf die psychische Gesundheit von Männern und deren Suizidrisiko haben könnten? Wenn ja, welche? 7. Welche Form von Präventions- und Unterstützungsangebote unabhängig der Altersstruktur bestehen speziell für: a) Männer? b) Frauen? 8. Welche Maßnahmen wurden seit 2010 neu eingeführt oder ausgebaut, um die Suizidprävention in Frankfurt zu stärken? 9. Sieht der Magistrat besonderen Handlungsbedarf hinsichtlich der psychischen Gesundheit von Männern vor dem Hintergrund der deutlich höheren Zahl männlicher Suizide? 10. In welchem Verhältnis stehen sich nach Einschätzung des Magistrats geschlechterspezifische Förder- und Unterstützungsangebote für Frauen einerseits sowie Angebote zur psychischen Gesundheitsprävention für Männer andererseits gegenüber? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 246 Versandpaket: 24.06.2026

  • Mietspiegel 2026 zurückweisen und überarbeiten
    NR
    17.06.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2026, NR 19 Betreff: Mietspiegel 2026 zurückweisen und überarbeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 76 vom 26.05.2026, Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde, wird abgelehnt und zur grundlegenden Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich eine überarbeitete Fassung vorzulegen, die einen rechtssicheren, nachvollziehbaren und praxistauglichen qualifizierten Mietspiegel gewährleistet und dabei insbesondere folgende Punkte berücksichtigt: a. eine methodisch transparente und für Bürger, Gerichte, Vermieter und Mieter nachvollziehbare Wohnlagenbewertung ohne widersprüchliche oder in sich unplausible Zuordnungen auf Hausnummernebene; b. eine gesonderte Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der neuen Methodik gegenüber den Mietspiegeln 2022 und der Fortschreibung 2024, damit methodisch bedingte Effekte von tatsächlichen Marktveränderungen unterschieden werden können; c. eine stringente, auf das notwendige Maß vereinfachte und nachvollziehbare Ausgestaltung der Kriterien für die Wohnlagenbewertung; d. eine nachvollziehbare Prüfung und Darstellung der Auswirkungen der neuen Wohnlagen- und Ausstattungsbewertung auf Randlagen, Bestandswohnungen, Modernisierungen, energetische Sanierungen und den dringend benötigten Wohnungsneubau; e. eine schriftliche Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung, in der die wesentlichen methodischen Änderungen, ihre empirische Begründung und ihre praktischen Folgen in verständlicher Form offengelegt werden. 3. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, wie bis zur Vorlage einer überarbeiteten Fassung die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für Mieter, Vermieter, Verwaltung und Gerichte gewährleistet werden kann. Begründung: Der Mietspiegel ist ein zentrales Ordnungsinstrument des Wohnungsmarktes. Er schafft die notwendige Grundlage für ein verlässliches und nachvollziehbares Zusammenleben von Mietern und Vermietern. In einem dynamischen und angespannten Wohnungsmarkt ist er entscheidend für Rechtssicherheit, klare Orientierung und kalkulierbare Rahmenbedingungen und trägt damit wesentlich dazu bei, Streit zu vermeiden und Investitions- sowie Wohnentscheidungen planbar zu machen. Gerade weil dem qualifizierten Mietspiegel erhebliche praktische und rechtliche Bedeutung zukommt, muss er in Methodik, Aufbau und Anwendung besonders belastbar sein. Der vorgelegte Mietspiegel 2026 erfüllt diesen Anspruch aber nicht. Die von zahlreichen Akteuren vorgebrachte Kritik betrifft zentrale Punkte des Modells: die neue Wohnlagenbewertung, die starke Veränderung der Lagezuschläge, die geringere Nachvollziehbarkeit einzelner Bewertungen, die fragliche Vergleichbarkeit mit früheren Mietspiegeln sowie mögliche Fehlanreize für Investitionen in Modernisierung und Neubau, die weder juristische Klarheit, noch ein realitätstreues Abbild der Wohnlage ergibt. Die Rückverweisung dient daher nicht der Infragestellung des Instruments Mietspiegel, sondern der Sicherung seiner Akzeptanz und Funktionsfähigkeit. Frankfurt braucht einen Mietspiegel, der Transparenz schafft, Streit reduziert und Planungssicherheit gewährleistet, anstatt neue Unklarheiten zu produzieren. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2026, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22) und Volt gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 76 = Annahme unter Hinweis auf NR 12, NR 12 = Annahme, NR 6, NR 19 und NR 22 = Ablehnung) BSW (M 76, NR 12, NR 19 und NR 22 = Ablehnung, NR 6 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Witsch, Yilmaz, Papke, Lauterwald, Avan und Fuchs sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22), Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 12) gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 226, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 64-3

  • Schulentwicklungsplan 2025-2031: Planungssicherheit für Frankfurts Schulen
    NR
    17.06.2026 · CDU, GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2026, NR 20 Betreff: Schulentwicklungsplan 2025-2031: Planungssicherheit für Frankfurts Schulen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bericht über den Umsetzungsstand des Schulentwicklungsplans 2025 - 2031 vorzulegen. 2. die Auswirkungen des Ganztagsanspruchs auf den Raum-, Flächen- und Personalbedarf in die laufende Schulentwicklungsplanung zu integrieren. 3. der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, wie die Finanzierung der im iSEP vorgesehenen Schulneubauten und -erweiterungen im Investitionsprogramm abgesichert werden soll und welche Maßnahmen derzeit noch nicht finanziell hinterlegt sind. 4. die Vorlage M 84/26 in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses vorzustellen. Begründung: Der Integrierte Schulentwicklungsplan 2025-2034 (iSEP) bildet die zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung der Frankfurter Bildungsinfrastruktur in den kommenden Jahren. Um die vorgesehenen Vorhaben verlässlich realisieren zu können, sind kontinuierliche Transparenz über den Umsetzungsstand, eine frühzeitige Priorisierung der Maßnahmen sowie eine belastbare finanzielle Absicherung erforderlich. Ziel ist es, die im iSEP definierten Maßnahmen effizient umzusetzen, Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen und den Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Bildungslandschaft nachhaltig zu unterstützen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 84 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke und FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 84 und OA 7 = Annahme, NR 20 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (M 84 und NR 20 = Enthaltung, OA 7 = Annahme) 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag der Linke-Fraktion auf Zurückstellung der Vorlagen M 4, NR 20 und OA 7 mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN, SPD und Volt gegen die Stimmen von Linke, AfD und FDP abgelehnt wurde. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen AfD (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht); Linke und FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme); Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 84, NR 20 und OA 7 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 7 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke, FDP und BSW (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BSW (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und FDP gegen AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 249, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Verkehrssicherheit in den Straßen Unterlindau und Oberlindau während des Umbaus der Bockenheimer Landstraße
    OFOB 2
    17.06.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2026, OF 127/2 Betreff: Verkehrssicherheit in den Straßen Unterlindau und Oberlindau während des Umbaus der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in den Straßen Unterlindau und Oberlindau mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. 2. zu prüfen und berichten, wie darüber hinaus durch Beschilderung, bauliche Maßnahmen o.a. die Verkehrssicherheit in den genannten Straßen erhöht und das Aufkommen überhöhter Geschwindigkeiten reduziert werden kann. Begründung: Die beiden Straßen wurden schon früher als Durchgangs- und Ausweichstrecken genutzt. Insbesondere in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen wurden regelmäßig Fahrzeuge beobachtet, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Wohngebiet fahren. Anwohnende gaben den Hinweis, dass es seit Beginn der Bauarbeiten und der einseitigen Sperrung der Bockenheimer Landstraße zu einem weiter erhöhten Verkehrsaufkommen in den beiden Straßen komme, da nun Umleitungen durch die Straßen führen. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Fahrzeuge als früher mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straßen fahren, was die Verkehrssicherheit in den beiden Wohnstraßen deutlich verringert, insbesondere da diese von Familien und Kindern geprägt sind. Gegen das temporär erhöhte Verkehrsaufkommen wird wegen der Umleitungen kaum etwas zu machen sein. Daher sollten aber kurzfristige Maßnahmen getroffen werden, um die Gefährdung durch häufige Geschwindigkeitsübertritte zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2026 Die Vorlage OF 127/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

  • Schotterfläche soll blühen
    OFOB 3
    17.06.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2026, OF 56/3 Betreff: Schotterfläche soll blühen Die OM 52 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das brachliegende Gelände der ehemaligen Aral-Tankstelle Ecke Adickesallee/Eckenheimer Landstrasse gesäubert und so aufbereitet werden kann, dass bis zu einer Entscheidung über die vorläufige bzw. finale Bebauung eine attraktive blühende Wiese als Nahrungsquelle für Insekten und als attraktiver Erholungsraum für Bürgerinnen und Bürger entsteht. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, dass bei Zustimmung die Umsetzung erst im April 2028 veranlasst wird. Begründung: Vor zwei Jahren hatte die Engelbert-Humperdinck-Schule ein großartiges Zirkusprojekt. Dafür hatten Sie den Stellplatz gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek als Stellplatz für das Zirkuszelt "bekommen". Genau diesen Platz (Ehemalige Fina-Tankstelle) würden die beiden Schulen Engelbert-Humperdinck und Heinrich-Seliger nun für ein gemeinsames Zirkusprojekt vom 4.-18.3.2028 wieder nutzen wollen. Für beide Schule ist der Platz ungefähr gleich weit weg, und von daher ideal zu Fuß zu erreichen. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 52 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 244 2026 Die Vorlage OF 56/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und AfD

  • Transparenz bei Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem World Club Dome
    OFOB 5
    17.06.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2026, OF 90/5 Betreff: Transparenz bei Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem World Club Dome Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. welche Lärmmessungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung "World Club Dome 2026" im Bereich Niederrad durchgeführt wurden, 2. an welchen Standorten die Messungen erfolgt sind, 3. welche Messergebnisse dabei festgestellt wurden, 4. ob Überschreitungen der zulässigen Grenz- bzw. Richtwerte festgestellt wurden und welche Schlussfolgerungen beziehungsweise Maßnahmen sich daraus für künftige Veranstaltungen ergeben. 5. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Messergebnisse und deren Bewertung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Begründung: Im Nachgang zum World Club Dome 2026 haben sich Bürgerinnen und Bürger aus Niederrad mit Fragen zur Lärmbelastung an Mitglieder des Ortsbeirats gewandt. Nach Angaben der Stadt wurden sowohl durch einen Sachverständigen als auch durch die Stadtpolizei Lärmmessungen durchgeführt. Vor dem Hintergrund der angekündigten Fortführung der Veranstaltung in den kommenden Jahren besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Messergebnisse und der Einhaltung der geltenden Vorgaben. Die Offenlegung der Ergebnisse kann dazu beitragen, die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen und das Vertrauen der Anwohnerinnen und Anwohner in die behördliche Kontrolle zu stärken. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 76 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 282 2026 Die Vorlage OF 90/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Theater Alte Brücke und Theater in der Engelsburg weiter fördern!
    NR
    16.06.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2026, NR 18 Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Theater Alte Brücke und Theater in der Engelsburg weiter fördern! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 82 / 2026 wird unter den folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Das Theater Alte Brücke erhält innerhalb der 3-Jahresförderung ab 01.01.2027 weiterhin eine Spielstättenförderung in Höhe von mindestens 35.000 Euro jährlich. 2. Das Theater in der Engelsburg wird ab 01.01.2027 neu in die 3-Jahresförderung aufgenommen und erhält eine Spielstättenförderung in Höhe von mindestens 80.000 Euro jährlich. 3. Die Deckung für den aus 1.) und 2.) ab 2027 resultierenden Mehrbedarf erfolgt im Rahmen von Umschichtungen innerhalb der Produktgruppe 21.01. Begründung: zu 1. Das seit 2015 bestehende kleinste "Off-Broadway-Theater der Welt" hat sich als lebendiges "Wohnzimmer Sachsenhausens" etabliert. Es bietet ein breites Programm aus Mundartstücken, Komödien, Klassikern, Kindertheater, Kabarett, Lesungen und lokalen Themen - weit über den Stadtteil hinaus bekannt und frequentiert. Die bisherige Spielstättenförderung in Höhe von 22.000 Euro p. a. entspricht exakt der Jahresmiete. Ihr Wegfall ab 2027 würde das Theater mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Schließung zwingen, obwohl es weitgehend kostendeckend aus Kartenverkauf, Gastronomie und Vermietungen arbeitet und erst kürzlich durch bürgerschaftliches Engagement (u. a. 10.000 Euro Spenden für Bodenrenovierung) in seine Betriebsstätte investiert hat. Eine Fortsetzung der Förderung mit mindestens 35.000 Euro jährlich sichert den Erhalt dieses etablierten, publikumsnahen Kulturorts in Alt-Sachsenhausen und verhindert einen spürbaren Verlust an kultureller Vielfalt im Süden der Stadt, zumal es sich um das einzige dort noch verbliebene Theater handelt. zu 2. Das junge Theater im Frankfurter Westen hat sich seit seiner Eröffnung 2025 als soziokulturelles Zentrum etabliert. Es verbindet professionelles Schauspiel, Musiktheater, Konzerte, Comedy, Kinder- und Jugendtheater sowie Workshops und offene Bühnenformate. Besonders stark ist der Fokus auf Teilhabe, Nachwuchsförderung und lokale Vernetzung - ein wichtiger Beitrag zur kulturellen Belebung eines Stadtteils, der bisher unterversorgt war. Die Aufnahme in die 3-Jahresförderung mit mindestens 80.000 Euro ermöglicht Planungssicherheit und den weiteren Ausbau dieses vielversprechenden Projekts. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die bereits durch die Stadt Frankfurt erfolgte Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro nur konsequent und folgerichtig. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2026, M 82 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.06.2026 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 18 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 21 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 23 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 39 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 12 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.08.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme unter Hinweis auf NR 23) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 82 = Annahme unter Hinweis auf NR 18, NR 18, NR 23 und OA 12 = Annahme, NR 21 und NR 39 = Ablehnung unter Hinweis auf NR 18) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 82 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 39 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 18 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 21 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 23 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Satz 1 lautet: "Für das Förderjahr 2027 wird der freien Spielstätte Theater Alte Brücke e. V., die aufgrund des Fördervorschlags für den Zeitraum 2027 bis 2029 keine Förderung mehr erhält, eine einmalige Übergangszahlung in Höhe von 11.000,- Euro gewährt." 6. Die Vorlage OA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (Annahme unter Hinweis auf NR 23) und BFF DFRA FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf NR 18) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) gegen Linke und ÖkoLinX ELF-PARTEI (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (unter Hinweis auf NR 23), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 18) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 247, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 § 350, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 41-4

  • Missbrauch des Meldewesens stoppen: Anlassunabhängige Kontrollen von Auffälligkeiten im Melderegister
    NR
    16.06.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2026, NR 25 Betreff: Missbrauch des Meldewesens stoppen: Anlassunabhängige Kontrollen von Auffälligkeiten im Melderegister Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah ein Konzept für anlassunabhängige, systematische Kontrollen von Auffälligkeiten im Melderegister zu erarbeiten und umzusetzen. Ziel ist es, Scheinanmeldungen und den damit verbundenen Missbrauch von Aufenthaltstiteln wirksam zu bekämpfen und bestehende Vollzugsdefizite zu beseitigen. Das Konzept soll insbesondere folgende Elemente enthalten: 1. Die Definition datenschutzkonformer und neutraler Auffälligkeitskriterien (z. B. überdurchschnittlich viele Meldungen pro Adresse, häufige Adresswechsel innerhalb kurzer Zeit, insbesondere bei Personen mit ausländischem Pass) 2. Eine IT-gestützte, quartalsweise Auswertung des Melderegisters durch die Meldebehörde 3. Die automatische oder standardisierte Weiterleitung verdächtiger Fälle an das Ordnungsamt zur Vor-Ort-Prüfung durch die Stadtpolizei 4. Bei ausländischen Personen: Die Weiterleitung an das Frankfurt Immigration Office (Ausländerbehörde) zur Prüfung eines möglichen Widerrufs von Aufenthaltstiteln 5. Die Einrichtung einer festen dezernatsübergreifenden Kooperationsstruktur, um das bislang bestehende Vollzugsdefizit zu beheben 6. Einen halbjährlichen Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung über den Stand der Umsetzung, Ergebnisse und gegebenenfalls notwendige Ressourcen Begründung: Der aktuelle Fall eines Frankfurter Kommunalpolitikers und Hoteliers, der vom Landgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern verurteilt wurde, offenbart ein gravierendes Vollzugsdefizit der Stadt Frankfurt. So war es möglich, dass dieser über Jahre hinweg gegen Bezahlung fingierte Mietverträge und Wohnnachweise ausstellen konnte, damit Menschen aus Pakistan und Indien Aufenthaltstitel und Familiennachzug beantragen konnten - ein System, das nur aufgrund fehlender Kontrollen in dieser Form möglich war und ist. Recherchen des Hessischen Rundfunks haben gezeigt, dass in Frankfurt Auffälligkeiten im Melderegister, wie häufige Wohnungswechsel mit ausländischen Pässen oder überdurchschnittlich viele Meldungen pro Adresse, von der Meldebehörde weder systematisch erfasst noch an das Ordnungsamt oder die Ausländerbehörde weitergegeben werden. Im Gegensatz dazu reagiert das Einwohnermeldeamt unserer Nachbarstadt Offenbach, wenn auffällig viele Mieter an einer Wohnadresse gemeldet sind. Dort funktioniert das Zusammenspiel mit Stadtpolizei und Ausländerbehörde, was bei entsprechenden Verdachtsfällen zu konkreten Vor-Ort-Prüfungen und - im Falle von Scheinanmeldungen - in letzter Konsequenz auch zum Entzug von Aufenthaltstiteln führt. Um das Melde- und Aufenthaltsrecht in Frankfurt vor organisiertem Missbrauch zu schützen und das bestehende Vollzugsdefizit zu beheben, ist ein sofortiger, anlassunabhängiger und systematischer Kontrollmechanismus unabdingbar. Damit stellt Frankfurt sicher, dass es nicht länger ein Einfallstor für Scheinanmeldungen bleibt, und kommt seiner Verantwortung für einen funktionierenden Rechtsstaat nach. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.07.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 25 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) BSW (= Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage NR 25 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 339, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026 Aktenzeichen: 12-2

ZurückSeite 61 Weiter