Anwohner*innenparken: Tempo an den Masterplan Mobilität anpassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 beantragt eine Anpassung der Ausweitung des Anwohner*innenparkens an die Vorgaben des Masterplans Mobilität. Es wird gefordert, zeitliche und ressourcenseitige Planungen vorzulegen und personelle Kapazitäten für die Umsetzung einzuplanen.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 10.09.2026 antworten müssen. Seit 22 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird unter Verweis auf den mehrfach dokumentierten Wunsch des Ortsbeirats 9, im Stadtteil Dornbusch Anwohner*innenparken einzuführen, gebeten, sein Vorgehen bei der Ausweitung des Anwohner *innenparkens an dem im Masterplan Mobilität formulierten Anspruch auszurichten und darzulegen, mit welchen Schritten dies zeitlich und ressourcenseitig sichergestellt wird.
Der Bericht zum "Masterplan Mobilität" nennt die Weiterentwicklung von Anwohner*innenparken und Parkraumbewirtschaftung in Gebieten mit Parkdruck als Schlüsselmaßnahme. Der Beschlusstext beinhaltet den Punkt einer "schnellen und effizienten Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung". Aus der Sicht des Ortsbeirats muss das Vorgehen an diesen neuen Maßstab angepasst werden. Entsprechende personelle Kapazitäten zur Einrichtung und Überwachung der Zonen sollten daher eingeplant und aufgebaut und konkrete Planungen für die weitere Ausweisung vorgelegt werden.
Begründung
Mindestens seit dem Bericht vom 16.08.2019, B 299, kündigt der Magistrat ein zweistufiges Vorgehen beim Anwohner*innenparken an: zunächst soll die Umstellung der 37 bestehenden Zonen auf bewirtschaftetes Parken erfolgen, anschließend könne die Einrichtung von neuen Zonen beginnen. Darunter auch eine im Dornbusch, die durch den Ortsbeirat bereits mehrfach angeregt wurde. Dass damit nicht zeitnah zu rechnen ist, wurde seit vielen Jahren in jeder Stellungnahme zum Thema wiederholt: ST 1719 sprach von "den nächsten Jahren", ST 597 nun zuletzt von "mittelfristig". Daraus lässt sich schwer ableiten, wann und wie es zu einer Umsetzung kommen soll. In der jüngsten Stellungnahme vom 27.03.2026, ST 597, zu diesem Thema ist keine Anpassung an die inzwischen veränderte Beschlusslage erkennbar. Seit dem Beschluss des Masterplans Mobilität (M 56) sollte ein neuer Maßstab gelten. Insbesondere im Hinblick auf den in der Stellungnahme vom 18.05.2026, ST 871, an den Ortsbeirat 5 über die Antwort an den Ortsbeirat 9 hinaus genannten Punkt, dass einer weiteren Ausweisung "die Einrichtung eines neuen Bewohnerregelungsbereichs einer Kontrollintensität bedarf, die derzeit nicht geleistet werden kann" entgegenstehe, nimmt der Ortsbeirat mit Verwunderung zur Kenntnis, dass für andere hoheitliche Aufgaben, die durch die Stadtpolizei übernommen werden, durch die neue Koalition bereits große personelle Aufstockungen (75 Stellen) angekündigt wurden. Eine erhöhte Kontrollintensität scheint also durchaus erreichbar, sofern entsprechende Prioritäten gesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2022STST 1719Anwohnerparken am DornbuschStellungnahme
- 21. März 2025MM 56Masterplan Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit der Teilstrategie Logistik (Logistikkonzept Frankfurt)Magistratsvortrag
- 27. März 2026STST 597Anwohnerparken im DornbuschStellungnahme
- 1. Juni 2026OFOF 26/9Anwohner*innenparken: Tempo an den Masterplan Mobilität anpassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2026Sie sind hierOMOM 213Anwohner*innenparken: Tempo an den Masterplan Mobilität anpassenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats