Anwohnerparken im Dornbusch
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Stadtteil Dornbusch vorzeitig zu prüfen. Hintergrund sind wiederholte Bürgerbeschwerden und eine überreichte Unterschriftenliste dafür. Eine zeitnahe Umsetzung wird angestrebt, oder die Nennung der Gründe für eine Ablehnung.
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Neues zu Marbachweg per E-MailAnregung
Mit der Anregung vom 05.05.2022, OM 2114, hatte der Ortsbeirat zuletzt angeregt, im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1719 auf das geplante Vorgehen nach Bericht B 299 hingewiesen.
Nun erreichen den Ortsbeirat immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Anwohnerparken in diesem Bereich aussprechen. Jüngst wurde dem Magistrat dazu eine Unterschriftenliste überreicht.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Dornbusch vorgezogen werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird um eine zeitnahe Umsetzung gebeten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe dafür darzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2022OFOF 217/9Anwohnerparken am DornbuschOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 5. Mai 2022OMOM 2114Anwohnerparken am DornbuschDirektanregung
- 22. Juli 2022STST 1719Anwohnerparken am DornbuschStellungnahme
- 10. November 2025OFOF 1134/9Anwohnerparken im DornbuschOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2025Sie sind hierOMOM 7789Anwohnerparken im DornbuschDirektanregung
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 211 WochenSTST 597Anwohnerparken im DornbuschStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats