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Anwohnerparken am Dornbusch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat im Bericht B 299/19 dargelegt, dass Änderungen beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden sollen. In der ersten Stufe ist die Umstellung der bestehenden 37 Bewohnerparkzonen auf das bewirtschaftete Bewohnerparken durchzuführen. Diese Umstellung wird die nächsten Jahre in Anspruch nehmen. Erst danach kann, wie im Bericht B 299/19 angekündigt, in der zweiten Stufe das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum eingeführt werden. Hierzu zählt beispielsweise das Gebiet um den Hessischen Rundfunk. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Straßenverkehrs-Ordnung die Einrichtung dieser Zonen an den Nachweis des Parkdrucks, sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass die Einführung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist. Erst wenn auch diese zweite Stufe abgearbeitet ist, kann der Magistrat die Einführung des Bewohnerparkens in weiteren Gebieten prüfen.

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