Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von Photovoltaikanlagen
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, Photovoltaikanlagen auf dem Eschersheimer Schwimmbad zu installieren, um den Energiebedarf nachhaltig zu decken. Dies würde zur Verringerung von CO₂-Emissionen und zur Senkung der Betriebskosten beitragen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und umzusetzen, inwieweit auf den Gebäudedächern des Eschersheimer Schwimmbades Photovoltaikanlagen installiert werden können.
Begründung
Im Zuge der notwendigen energetischen Sanierung kommunaler Einrichtungen stellt die Nutzung von Photovoltaik eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme dar. Durch die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen des Schwimmbades kann ein erheblicher Teil des Energiebedarfs vor Ort klimafreundlich gedeckt werden. Dies trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zur langfristigen Senkung der Betriebskosten bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2026OFOF 40/9Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von PhotovoltaikanlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2026Sie sind hierOMOM 224Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von PhotovoltaikanlagenDirektanregung
- 21. September 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1428Energetische Sanierung des Eschersheimer Schwimmbades durch Installation von PhotovoltaikanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats