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Mietspiegel 2026 zurückweisen und überarbeiten

Vorlagentyp: NRFDP
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Ablehnung und Überarbeitung des Mietspiegels 2026. Dies ist notwendig, um Transparenz zu schaffen und rechtliche Sicherheit für Mieter und Vermieter zu gewährleisten.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

  1. Der Magistratsvortrag M 76 vom 26.05.2026, Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde, wird abgelehnt und zur grundlegenden Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich eine überarbeitete Fassung vorzulegen, die einen rechtssicheren, nachvollziehbaren und praxistauglichen qualifizierten Mietspiegel gewährleistet und dabei insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

a. eine methodisch transparente und für Bürger, Gerichte, Vermieter und Mieter nachvollziehbare Wohnlagenbewertung ohne widersprüchliche oder in sich unplausible Zuordnungen auf Hausnummernebene;

b. eine gesonderte Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der neuen Methodik gegenüber den Mietspiegeln 2022 und der Fortschreibung 2024, damit methodisch bedingte Effekte von tatsächlichen Marktveränderungen unterschieden werden können;

c. eine stringente, auf das notwendige Maß vereinfachte und nachvollziehbare Ausgestaltung der Kriterien für die Wohnlagenbewertung;

d. eine nachvollziehbare Prüfung und Darstellung der Auswirkungen der neuen Wohnlagen- und Ausstattungsbewertung auf Randlagen, Bestandswohnungen, Modernisierungen, energetische Sanierungen und den dringend benötigten Wohnungsneubau;

e. eine schriftliche Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung, in der die wesentlichen methodischen Änderungen, ihre empirische Begründung und ihre praktischen Folgen in verständlicher Form offengelegt werden.

  1. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, wie bis zur Vorlage einer überarbeiteten Fassung die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für Mieter, Vermieter, Verwaltung und Gerichte gewährleistet werden kann.

Begründung

Der Mietspiegel ist ein zentrales Ordnungsinstrument des Wohnungsmarktes. Er schafft die notwendige Grundlage für ein verlässliches und nachvollziehbares Zusammenleben von Mietern und Vermietern. In einem dynamischen und angespannten Wohnungsmarkt ist er entscheidend für Rechtssicherheit, klare Orientierung und kalkulierbare Rahmenbedingungen und trägt damit wesentlich dazu bei, Streit zu vermeiden und Investitions- sowie Wohnentscheidungen planbar zu machen.

Gerade weil dem qualifizierten Mietspiegel erhebliche praktische und rechtliche Bedeutung zukommt, muss er in Methodik, Aufbau und Anwendung besonders belastbar sein. Der vorgelegte Mietspiegel 2026 erfüllt diesen Anspruch aber nicht.

Die von zahlreichen Akteuren vorgebrachte Kritik betrifft zentrale Punkte des Modells: die neue Wohnlagenbewertung, die starke Veränderung der Lagezuschläge, die geringere Nachvollziehbarkeit einzelner Bewertungen, die fragliche Vergleichbarkeit mit früheren Mietspiegeln sowie mögliche Fehlanreize für Investitionen in Modernisierung und Neubau, die weder juristische Klarheit, noch ein realitätstreues Abbild der Wohnlage ergibt.

Die Rückverweisung dient daher nicht der Infragestellung des Instruments Mietspiegel, sondern der Sicherung seiner Akzeptanz und Funktionsfähigkeit. Frankfurt braucht einen Mietspiegel, der Transparenz schafft, Streit reduziert und Planungssicherheit gewährleistet, anstatt neue Unklarheiten zu produzieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Mai 2026MM 76Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die GemeindeMagistratsvortrag
  2. 17. Juni 2026Sie sind hier
    NRNR 19Mietspiegel 2026 zurückweisen und überarbeiten
    STVV-Antrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 22
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22) und Volt gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (M 76 = Annahme unter Hinweis auf NR 12, NR 12 = Annahme, NR 6, NR 19 und NR 22 = Ablehnung) BSW (M 76, NR 12, NR 19 und NR 22 = Ablehnung, NR 6 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 25.06.2026
TO I, TOP 12
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 6 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 22 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Witsch, Yilmaz, Papke, Lauterwald, Avan und Fuchs sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke (unter Hinweis auf die Vorlage NR 22), Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 12) gegen AfD, FDP (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke, AfD, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Ablehnung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen AfD und FDP (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW gegen Linke (= Annahme)

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