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Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend

Vorlagentyp: V
7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen zu Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend bereitzustellen. Ziel ist es zu klären, welche Flächen für weitere Anlagen in Planung sind und wie die zeitlichen Abläufe aussehen. Dies ist Teil einer umfassenden Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 08.09.2026 antworten müssen. Seit 17 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Am Bornheimer Hang — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Die Antwort per E-Mail bekommen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen:

  1. Ist die obige Aufzählung der städtischen Liegenschaften in Bornheim und Ostend mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vollständig?
  2. Welche weiteren Gebäudedächer über die in der Liste genannten hinaus sind zukünftig für die Ausrüstung mit PV-Anlagen vorgesehen? Im Solarkataster Hessen (https://solar-kataster-hessen.de/appsk2/pv/) ist zum Beispiel zu sehen, dass das Dach des Sozialrathauses Eulengasse 64 bis 70, das Bunkerdach Petterweilstraße 68 und das neue Zooeingangsgebäude gut geeignet wären.
  3. Wie sieht die zeitliche Planung für die weitere Ausstattung von Dächern öffentlicher Gebäude mit PV-Anlagen aus? Bitte für jedes Gebäude den vorgesehenen Zeitpunkt für Ausstattung mit PV-Anlage auflisten.
  4. Inwieweit ist auch der Einsatz der besonders effektiven PV-Solarthermie-Anlagen geplant?
  5. Welche Planungen gibt es für den Bau von hochstehenden PV-Anlagen über öffentlichen, versiegelten Freiflächen, wie zum Beispiel über dem weitgehend unbeschatteten Eingangsbereich des Zoos, wo wartende Zoobesucher*innen dringend einen Sonnenschutz benötigen, über Parkplätzen etc.?
  6. Was genau beinhaltet der Klimafahrplan der ABG (s. unten) für die Stadtteile Bornheim und Ostend bezüglich der Ausstattung der Liegenschaften mit PV-Anlagen?

Begründung

Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Photovoltaikanlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2025OFOF 338/16Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2025VV 1333Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?Anfrage
  3. 28. Mai 2026OFOF 18/4Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und OstendOrtsbeiratsantrag · Linke
  4. 3. Juni 2026OFOF 53/3Solardächer auf städtischen Gebäuden im NordendOrtsbeiratsantrag · Linke
  5. 5. Juni 2026OFOF 80/5Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · Linke
  6. 16. Juni 2026Sie sind hier
    VV 36Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend
    Anfrage
  7. 26. Juli 2026OFOF 108/6Solardächer auf städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · Linke

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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