Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen zu Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend bereitzustellen. Ziel ist es zu klären, welche Flächen für weitere Anlagen in Planung sind und wie die zeitlichen Abläufe aussehen. Dies ist Teil einer umfassenden Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 08.09.2026 antworten müssen. Seit 17 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Am Bornheimer Hang — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Mehr Schatten auf den Spielplätzen am Bornheimer Hang04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bus zum Main Bad Bornheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Neue historische Bewertung von Max Bromme als Namensgeber eines Weges12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Die Antwort per E-Mail bekommenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen:
- Ist die obige Aufzählung der städtischen Liegenschaften in Bornheim und Ostend mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vollständig?
- Welche weiteren Gebäudedächer über die in der Liste genannten hinaus sind zukünftig für die Ausrüstung mit PV-Anlagen vorgesehen? Im Solarkataster Hessen (https://solar-kataster-hessen.de/appsk2/pv/) ist zum Beispiel zu sehen, dass das Dach des Sozialrathauses Eulengasse 64 bis 70, das Bunkerdach Petterweilstraße 68 und das neue Zooeingangsgebäude gut geeignet wären.
- Wie sieht die zeitliche Planung für die weitere Ausstattung von Dächern öffentlicher Gebäude mit PV-Anlagen aus? Bitte für jedes Gebäude den vorgesehenen Zeitpunkt für Ausstattung mit PV-Anlage auflisten.
- Inwieweit ist auch der Einsatz der besonders effektiven PV-Solarthermie-Anlagen geplant?
- Welche Planungen gibt es für den Bau von hochstehenden PV-Anlagen über öffentlichen, versiegelten Freiflächen, wie zum Beispiel über dem weitgehend unbeschatteten Eingangsbereich des Zoos, wo wartende Zoobesucher*innen dringend einen Sonnenschutz benötigen, über Parkplätzen etc.?
- Was genau beinhaltet der Klimafahrplan der ABG (s. unten) für die Stadtteile Bornheim und Ostend bezüglich der Ausstattung der Liegenschaften mit PV-Anlagen?
Begründung
Laut Stadtverordnetenbeschluss von 2022 soll die Stadt Frankfurt bis 2035 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sind möglichst zügig alle verfügbaren Ressourcen für die Energiewende zu nutzen. Dachflächen städtischer Liegenschaften und versiegelte Freiflächen bieten sich für die Installation von Photovoltaikanlagen an. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 heißt es: "Im Rahmen des Magistratsvortrags 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2025OFOF 338/16Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2025VV 1333Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?Anfrage
- 28. Mai 2026OFOF 18/4Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und OstendOrtsbeiratsantrag · Linke
- 3. Juni 2026OFOF 53/3Solardächer auf städtischen Gebäuden im NordendOrtsbeiratsantrag · Linke
- 5. Juni 2026OFOF 80/5Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · Linke
- 16. Juni 2026Sie sind hierVV 36Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und OstendAnfrage
- 26. Juli 2026OFOF 108/6Solardächer auf städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen