Instandsetzung des Fußwegs zwischen Industriehof und Schönhofviertel
Zusammenfassung
Es wird eine Anregung zur Instandsetzung des Fußwegs zwischen Industriehof und Schönhofviertel formuliert. Dabei wird auf die Notwendigkeit der Entwässerung hingewiesen, um die Begehbarkeit des Weges zu garantieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 08.09.2026 antworten müssen. Seit 17 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg durch die Kleingartenanlagen zwischen dem Wohngebiet Industriehof und dem Schönhofviertel instand zu setzen. Dabei wird insbesondere eine Verbesserung der Entwässerung benötigt, sodass der Weg ganzjährig sicher und gut begehbar ist.
Begründung
Der genannte Fußweg wird von vielen Bewohner:innen des Industriehofs genutzt, um in das Schönhofviertel zu gelangen, da dies die kürzeste Verbindung zu den nächstgelegenen Supermärkten darstellt. Aktuell ist der Weg schon bei geringen Niederschlagsmengen stark matschig und dadurch schwer passierbar. Dies schränkt insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, Senior:innen und Familien mit Kinderwagen erheblich ein. Quelle: Screenshot Google Maps, bearbeitet
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2026OFOF 21/7Instandsetzung des Fußwegs zwischen Industriehof und SchönhofviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2026Sie sind hierOMOM 171Instandsetzung des Fußwegs zwischen Industriehof und SchönhofviertelDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats