Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Niddastraße vor, um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen, die diese Straße täglich queren. Die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen sollen zeitnah geprüft und umgesetzt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Niddastraße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustellenplanung zum Fernwärmeausbau18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ottostraße begrünen – Verkehrsfläche für neue Stadtbäume nutzen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Niddastraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Niddastraße in Höhe der Einmündung zur Weserstraße zu prüfen und diesen zeitnah zu installieren.
Begründung
Zahlreiche Kinder queren die Niddastraße täglich an dieser Stelle. Um die Sicherheit zu erhöhen, wäre ein Fußgängerüberweg hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2026Sie sind hierOFOF 52/1Ein Fußgängerüberweg für die NiddastraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 16. Juni 2026OMOM 200Ein Fußgängerüberweg für die NiddastraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme