Feierabendparken statt Parksuchverkehr: Supermarktflächen besser nutzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird darum gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Feierabendparken bei Supermärkten im Gallus zu fördern. Dies ist erforderlich, da die aktuelle Parksituation unbefriedigend ist und berufstätige Anwohner oft Schwierigkeiten haben, Parkplätze zu finden. Durch die Nutzung ungenutzter Supermarktparkflächen nach Geschäftsschluss könnte der Parkplatzmangel gelindert werden.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 08.09.2026 antworten müssen. Seit 9 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, die folgende Frage zu beantworten: Was unternimmt der Magistrat, damit das Feierabendparken bei den Supermärkten im Ortsbezirk noch zahlreicher ermöglicht wird?
Begründung
Die Parksituation für Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, ist im Gallus unzufriedenstellend. Parkplätze sind oft durch Dauerparker oder Pendler belegt. Es fehlen Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken. Berufstätige, die in den Stadtvierteln wohnen, in denen es keine Parkgaragen gibt, bleibt oft nach Feierabend nur eine langwierige Parkplatzsuche. Parkplätzen von Supermärkten sind nach 22:00 Uhr oft unbenutzt. Diese brach liegende Ressource ließe sich gut für berufstätige Autofahrende nutzen. Das Feierabendparken würde dafür sorgen, dass Fahrzeuge nicht am Fahrbahnrand stehen und womöglich andere Verkehrsteilnehmer negativ beeinflussen, sondern auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2026OFOF 40/1Feierabendparken statt Parksuchverkehr: Supermarktflächen besser nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2026Sie sind hierVV 48Feierabendparken statt Parksuchverkehr: Supermarktflächen besser nutzenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen