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Mietenmonitoring im Jahr 2026 fortsetzen

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Im Jahr 2026 wird das Projekt "Mietenmonitor Frankfurt" fortgesetzt, um faire und rechtsichere Mietverhältnisse zu fördern. Der Fokus liegt auf der Information der Mietparteien und der Vergleichsmiete, um Abweichungen und Missverständnisse zu vermeiden. Die positiven Rückmeldungen und der Rücklauf an Wohnungsanbieter:innen zeigen bereits erste Erfolge.

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Bericht

Das Projekt "Mietenmonitor Frankfurt" wird im Jahr 2026 fortgesetzt. Wie in der Pilotphase Anfang 2025 wurde die im Inserat geforderte Miete mit einer aus den Angaben im Inserat abgeleiteten ortsüblichen Vergleichsmiete verglichen. Die Modellierung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt unter Vorannahmen zugunsten der Wohnungsanbieter:innen. So wird eine Übererfassung vermieden. Abweichend von der Pilot-Phase wurden im Mai 2026 auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen einer Postwurf-Aktion erstmalig auf allgemeine Informationen zum Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main, den dazugehörigen Online-Mietspiegel-Rechner und die zentralen mietrechtlichen Regelungen hingewiesen. Insgesamt wurden ca. 33.000 Postkarten im Stadtgebiet verteilt. Der Mietenmonitor ist eine datengetriebene Informationskampagne mit dem Ziel, faire und rechtsichere Mietverhältnisse zu fördern. Er dient dem Verbraucher:innen-Schutz auf dem Frankfurter Mietwohnungsmarkt. Im Fokus liegt das eigenverantwortliche Handeln der Vertragsparteien. Im Mietrecht wird davon ausgegangen, dass Mietende und Vermietende wesentliche gesetzliche Regelungen zum Mietverhältnis untereinander kontrollieren und ggf. durchsetzen. Folgende Erkenntnisse ergeben sich für das erste Quartal 2026. Die Angaben sind ohne Berücksichtigung von Duplikaten und Ausreißern, WG-Zimmern, Einfamilienhäusern, Erstbezug bei Neubau, Wohnheimen und Sozialwohnungen, soweit diese Inserate identifiziert werden konnten. Gesamtzahl geprüfter Inserate: 7.351 Davon auffällige Inserate: 3.560 (48,4 %) Davon versandte Anschreiben: 1.327 (37,3 %) Durchschnittliche Überschreitung der modellierten ortsüblichen Vergleichsmiete unmöbliert: 28,7 % möbliert: 39,5 % insgesamt: 30,9 % Gegenüber lokalen Informationsmaßnahmen ist eine Qualität des Mietenmonitors, dass anlassbezogen auch auswärtige Wohnungsanbieter:innen erreicht werden. Etwa ein Drittel der Anschreiben an Wohnungsanbieter:innen wurden in Regionen versandt, die nicht zum Frankfurter Stadtgebiet oder den umgrenzenden Gemeinden zählen. Region Anteil in % Frankfurt am Main 57.5 Umgrenzende Gemeinden 9.7 Außerhalb 32.8 Ausgehend von den bisher etwa 50 Rückmeldungen wird das Instrument grundsätzlich positiv wahrgenommen. In Rückmeldungen werden meist Mietforderungen erläutert und auch Korrekturen mitgeteilt. Erwähnenswert sind regelmäßige Rückmeldungen hinsichtlich abweichender Vorstellungen zu Mietforderungen zwischen Makler:innen und Wohnungseigentümer:innen. Abweichend von der Pilot-Phase im ersten Quartal 2025 lässt sich bislang kein vergleichbarer punktueller Anstieg der Nutzungszahlen des Online-Mietspiegel-Rechners feststellen. Dennoch sind die abgeschlossenen Aufrufe pro Quartal seit der Pilot-Phase leicht angestiegen. Für den weiteren Projekt-Verlauf wird das Abfrage-Modell auf Grundlage des Mietspiegels 2026 angepasst. Aufgrund der Mietspiegel-Umstellung wird der Rhythmus der Anschreiben an Wohnungsanbieter:innen für den Monat Mai voraussichtlich unterbrochen. Grund dafür ist, dass die erhobenen Inserate im Gültigkeitszeitraum des Mietspiegels 2024 online waren, die Vermietung aber mutmaßlich in den Gültigkeitszeitraum des Mietspiegels 2026 fällt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2026EE 182Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Mietenmonitoring im Jahr 2026 fortsetzenEtatantrag · GRÜNE, SPD, Volt
  2. 15. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 192Mietenmonitoring im Jahr 2026 fortsetzen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 192 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfD
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)

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