Bürger*innen über Maßnahmen im Biegwald informieren
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Aufstellung von Informationstafeln im Biegwald, um die Bevölkerung über naturschutzfachliche Maßnahmen zu informieren und Akzeptanz zu fördern. Dies geschieht im Zusammenhang mit dem Schutz wichtiger Arten, insbesondere des Heldbockkäfers, und dessen Lebensraum.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen im Biegwald Informationstafeln zu den aktuell umgesetzten naturschutzfachlichen Maßnahmen aufzustellen. Die Tafeln sollen insbesondere - möglichst umweltfreundlich und barrierefrei gestaltet sein; - die Hintergründe und Ziele der Maßnahmen (z. B. Wegerückbau, veränderte Verkehrssicherung, Entwicklung strukturreicher Waldbestände) verständlich erläutern; - zur Akzeptanz und zum Verständnis in der Bevölkerung beitragen; - Informationen über den Heldbockkäfer, seine Lebensweise und seine besondere Bedeutung für den Naturschutz im Biegwald enthalten.
Begründung
Im Biegwald werden derzeit verschiedene naturschutzfachliche Maßnahmen umgesetzt, die für Besucher*innen nicht unmittelbar nachvollziehbar sind. Insbesondere der Rückbau von Wegen sowie Veränderungen bei der Verkehrssicherung führen teilweise zu Irritationen und Unverständnis. Dabei dienen diese Maßnahmen dem Schutz besonders wertvoller Arten und Lebensräume. Hervorzuheben ist der Heldbock, eine streng geschützte Käferart, die auf sehr alte, licht stehende Eichen angewiesen ist. Seine mehrjährige Entwicklung im Inneren der Bäume macht den Erhalt von Alteichen und Brutbäumen sowie eine naturnahe Waldstruktur zwingend erforderlich. Die damit verbundenen Eingriffe - etwa die Reduzierung der Verkehrssicherung oder die gezielte Nichtnutzung einzelner Flächen - sind fachlich begründet, erschließen sich jedoch ohne begleitende Informationen nicht. Niedrigschwellige, gut gestaltete Informationstafeln können an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag leisten: Sie fördern das Verständnis für naturschutzfachliche Maßnahmen, stärken die Akzeptanz in der Bevölkerung und machen den Biegwald zugleich als Lern- und Erfahrungsraum für Natur- und Artenschutz erlebbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2026OFOF 10/2Bürger*innen über Maßnahmen im Biegwald informierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2026Sie sind hierOMOM 155Bürger*innen über Maßnahmen im Biegwald informierenDirektanregung
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1382Bürger*innen über Maßnahmen im Biegwald informierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats