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ESB-Zweigstelle "St. Stephanus": Außengelände in benutzbarem Zustand halten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, das Außengelände einer Hortstelle in Frankfurt in einem nutzbaren Zustand zu halten. Eltern haben sich über den mangelnden Pflegezustand des Wiesengeländes beschwert, was die Nutzung für die Kinder beeinträchtigte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Deuil-La-Barre-Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass das von der Stadt Frankfurt angemietete und als Hort genutzte Gelände in der Deuil-La-Barre-Straße dauerhaft in einem benutzbaren Zustand bereitgestellt wird.

Begründung

Eltern beklagten sich darüber, dass das Wiesengelände in den Monaten April/Mai nicht gemäht wurde. Trotz zum Teil bestem Wetter war die Wiese nicht nutzbar und die Hortkinder mussten sich im räumlich begrenzten Hof und im Innenbereich aufhalten. Da die Möblierung auch nicht altersentsprechend bereitgestellt wurde (Stühle und Tische im Mensabereich sind zu klein), wird der Aufenthalt in der Einrichtung als mangelhaft bezeichnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2026OFOF 17/15ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 12. Juni 2026Sie sind hier
    OMOM 140ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand halten
    Direktanregung
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1292ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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