ESB-Zweigstelle "St. Stephanus": Außengelände in benutzbarem Zustand halten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, das Außengelände einer Hortstelle in Frankfurt in einem nutzbaren Zustand zu halten. Eltern haben sich über den mangelnden Pflegezustand des Wiesengeländes beschwert, was die Nutzung für die Kinder beeinträchtigte.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Deuil-La-Barre-Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.09.2026.
- Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße03.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung OberErlenbach vornehmen14.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch auslaufendes Öl oder Benzin, ausgehend von Bussen, am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass das von der Stadt Frankfurt angemietete und als Hort genutzte Gelände in der Deuil-La-Barre-Straße dauerhaft in einem benutzbaren Zustand bereitgestellt wird.
Begründung
Eltern beklagten sich darüber, dass das Wiesengelände in den Monaten April/Mai nicht gemäht wurde. Trotz zum Teil bestem Wetter war die Wiese nicht nutzbar und die Hortkinder mussten sich im räumlich begrenzten Hof und im Innenbereich aufhalten. Da die Möblierung auch nicht altersentsprechend bereitgestellt wurde (Stühle und Tische im Mensabereich sind zu klein), wird der Aufenthalt in der Einrichtung als mangelhaft bezeichnet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2026OFOF 17/15ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 12. Juni 2026Sie sind hierOMOM 140ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1292ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats