ESB-Zweigstelle "St. Stephanus": Außengelände in benutzbarem Zustand halten
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Instandhaltung des Außengeländes der ESB-Zweigstelle St. Stephanus. Es wurden Maßnahmen zur Nachbestellung der benötigten Möbel und zur Durchführung eines regelmäßigen Grünschnitts beauftragt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Schaffung eines benutzbaren und ansprechenden Außengeländes.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die fehlerhafte Ausstattungsbestellung für die Mensa der ESB-Außenstelle St. Stephanus ist bereits bekannt und es wurden korrigierende Maßnahmen eingeleitet.
Eine Nachbestellung der für die entsprechende Altersgruppe passenden Möbel ist bereits erfolgt.
Für den Zeitraum von April bis einschließlich Oktober 2026 wurde ein regelmäßiger Grünschnitt des Wiesengeländes St. Stephanus beauftragt.
Der Verwaltung lagen bisher noch keine Reklamationen oder Hinweise vor, dass der beauftragte Grünschnitt in diesem Zeitraum nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2026OFOF 17/15ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 12. Juni 2026OMOM 140ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenDirektanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1292ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Außengelände in benutzbarem Zustand haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab