Mehr Verkehrssicherheit in der Melibocusstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme befasst sich mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Melibocusstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass eine intensive Überwachung der Parkregeln bereits erfolgt. Das erwartete Ergebnis ist eine hohe Einhaltung der Regelungen durch die Anwohner.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Melibocusstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Sitzbänke mit Metall-Sitzflächen zeitnah umrüsten21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Verkehrssicherheit in der Melibocusstraße27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren18.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Melibocusstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Melibocusstraße liegt innerhalb des Bewohnerparkbereichs 34 und wird bereits gegenwärtig durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei im Hinblick auf die Einhaltung der Bewohnerparkregeln intensiv überwacht. Ungeachtet der bereits hohen Kontrolldichte wurde der Außendienst nochmals über die aktuelle Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2026OFOF 1684/5Mehr Verkehrssicherheit in der MelibocusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 27. Februar 2026OMOM 8247Mehr Verkehrssicherheit in der MelibocusstraßeDirektanregung
- 15. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1050Mehr Verkehrssicherheit in der MelibocusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab