Trinkwasserversorgung in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Trinkwasserversorgung in Nieder-Eschbach. Es werden regelmäßige Kontrollen und Prüfungen durchgeführt, um die Wasserqualität sicherzustellen und den Bürgern Vertrauen in die Trinkwasserversorgung zu geben.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Sowohl die Hessenwasser GmbH & Co. KG, die Mainova AG und Netzdienste RheinMain GmbH (NRM) als auch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main (diesem obliegt die amtliche Überwachung) untersuchen regelmäßig das Trinkwasser im Stadtgebiet. Die Trinkwasserverordnung legt die konkreten Verantwortungen und die Untersuchungsintervalle fest. Zu
- Strenge Kontrollen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden und das Wasser in einwandfreiem Zustand am Hausanschluss ankommt. Frankfurt am Main besteht aus mehreren Wasserversorgungsgebieten. Die Häufigkeit der Untersuchung bemisst sich gemäß Trinkwasserverordnung anhand der abgegebenen Trinkwassermenge. Eine Trinkwasseruntersuchung umfasst dabei mindestens die mikrobiologischen Parameter sowie weitere aussagekräftige Indikatoren wie Leitfähigkeit, Geschmack und Trübung. Vor allem die mikrobiologischen Kontrollen finden im jeweiligen Versorgungsgebiet an repräsentativen Rohrnetzmessstellen statt, oft liegt die Untersuchungshäufigkeit sowohl im Verteilungsnetz als auch an den vorgeschalteten Gewinnungsanlagen deutlich höher als vom Gesetzgeber gefordert. In den Trinkwassergewinnungsanlagen der Hessenwasser wird das Wasser mittels Online-Analytik kontinuierlich auf verschiedene, sogenannte Vor-Ort-Parameter überwacht, um frühzeitig mögliche Veränderungen zu erfassen. Neben den in der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Parametern werden außerdem zahlreiche weitere Untersuchungen auf sogenannte organische Spurenstoffe vom Zentrallabor Hessenwasser durchgeführt. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Angaben zu den regelmäßig untersuchten chemischen Stoffen finden sich unter: https://www.mainova.de/de/wissenswertes/ratgeber/wasserqualitaet-und-wasserhaert e-mainova-trinkwasser Zu
- Die konkreten Qualitätsparameter des Trinkwassers sind jedem Verbraucher und Kunden zugänglich. Die Untersuchungsergebnisse werden auf der Website von Mainova veröffentlicht und sind dort einsehbar: https://www.mainova.de/de/wissenswertes/ratgeber/wasserqualitaet-und-wasserhaert e-mainova-trinkwasser Zu
- Wenn es zu einer Überschreitung eines Grenzwertes der Trinkwasserverordnung kommt, sind Hessenwasser und Mainova nach Trinkwasserverordnung rechtlich dazu verpflichtet, unmittelbar das Gesundheitsamt als zuständige Behörde zu informieren. Dieses prüft, ob eine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegt. Sollte das der Fall sein, erfolgt die weitere Kommunikation durch Mainova, Hessenwasser und das Gesundheitsamt. Zu
- Die Kommunikation bei einem Störungsfall der Trinkwasserversorgung, insbesondere im Falle einer Trinkwasserverschmutzung, ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Mainova hat hierfür einen festgelegten und standardisierten Ablauf zur Kommunikation definiert. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Vorlieferanten Hessenwasser. Die zuständigen Stellen arbeiten eng zusammen. Grundsätzlich wird die Öffentlichkeit von Hessenwasser und Mainova - abhängig vom Schweregrad der Verunreinigung des Trinkwassers - über verschiedene Kommunikationswege informiert, darunter durch Pressekommunikation, Social Media (X ehemals Twitter) sowie die Unternehmenswebsite. Zu
- Gegebenenfalls werden zielgruppengerechte Informationen bereitgestellt, etwa für Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Gruppen/Personen leben. Zu
- Wenn das Zentrallabor von Hessenwasser in einem Analyseergebnis einer Probenentnahme Hinweise auf die Überschreitung eines Grenzwertes der Trinkwasserverordnung feststellt, wird unmittelbar das Gesundheitsamt Frankfurt am Main informiert. Dieses prüft, ob für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Gesundheitsgefährdung besteht. Ist dies der Fall, werden die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in Abstimmung zwischen Mainova und Hessenwasser unverzüglich informiert und gewarnt. Zu
- Ja, hierzu gibt es rechtlich vorgeschriebene Maßnahmenpläne. Zu
- Um die sichere Versorgung der Menschen im Rhein-Main-Gebiet mit sauberem und qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewährleisten, bedarf es kontinuierliche und vorausschauende Investitionen in Anlagen und Trinkwassernetz. Ein wichtiger Baustein dafür ist das bereits in der Umsetzung befindliche Erneuerungsprogramm seitens der NRM. Die jährlichen Erneuerungsmengen steigen dabei kontinuierlich von rund acht Kilometern in 2020 auf ein Mehrfaches dessen bis zum Jahr 2030 an. Auch Hessenwasser investiert kontinuierlich und vorausschauend in den Erhalt und den zielgerichteten Ausbau der Infrastruktur. Das aktuell größte Projekt ist der Bau der redundanten Riedleitung. Die Sicherheit der Frankfurter Wasserinfrastruktur hat höchste Priorität. Schutzmaßnahmen werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Dabei orientieren sich Mainova und Hessenwasser an gesetzlichen Vorgaben sowie an bewährten Standards.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2025OFOF 395/15Trinkwasserversorgung in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2025VV 1328Trinkwasserversorgung in Nieder-EschbachAnfrage
- 15. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1028Trinkwasserversorgung in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab