Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier Senioreneinrichtungen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zum eingeschränkten Halteverbot im Bereich zweier Senioreneinrichtungen. Der Magistrat stimmt der Anregung zu, um die Parksituation zu verbessern und die Sicherheit der Senioreneinrichtungen zu gewährleisten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2025OMOM 6888Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraßeDirektanregung
- 5. September 2025STST 1477Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ Hans-Leistikow-StraßeStellungnahme
- 12. Februar 2026OFOF 676/12Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier SenioreneinrichtungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Februar 2026OMOM 8278Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier SenioreneinrichtungenDirektanregung
- 15. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1033Eingeschränktes Halteverbot im Bereich zweier SenioreneinrichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab