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  • Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8
    STOB 8
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1308 Betreff: Benennung von drei Kinderbeauftragten für den Ortsbezirk 8 Zurzeit lassen begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen keine Erweiterung des Amtes der Kinderbeauftragten zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 141

  • Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgeben
    STOB 7
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1309 Betreff: Das Ufer des Nidda-Altarms der Natur zurückgeben Bei einer Ortsbegehung am 14.04.2026 wurde festgestellt, dass die Findlinge im Bereich des Niddaufers gegenüber des Praunheimer Jugendclubs bereits wieder aufgestellt wurden. In § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken und Halten geregelt. Haltverbote sind zugleich auch Parkverbote, wobei derjenige parkt, der sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. So ist das Halten / Parken nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig, ohne dass es einer Beschilderung bedarf. Bei den Falschparkenden handelt es sich um das bewusste Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, welchem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Zur ökologischen Aufwertung des Nidda-Altarms sind gezielte Begrünungsmaß- nahmen vorgesehen: In ausgewiesenen Abschnitten werden standortheimische Baumarten gepflanzt. Die vom Umbau betroffenen Uferböschungen bleiben der natürlichen Sukzession überlassen, um sich langfristig zu naturnahen Lebensräumen zu entwickeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8262

  • U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen
    STOB 7
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1310 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Bereits Ende 2025 wurde im Rahmen eines Ortstermins zwischen Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF), Straßenverkehrsamt sowie Stadtplanungsamt angeregt, eine zusätzliche Fußgängerquerung am südöstlichen Ende der Haltestelle einzurichten, um die Fußgängerströme besser zu entzerren. Jedoch ist die Lage einer solchen Querung als kritisch einzustufen. An dieser Stelle treten die Stadtbahnen unmittelbar aus dem Tunnel aus, wodurch ein abrupter Hell-/Dunkel-Wechsel zu einer Blendwirkung führen kann. Dies könnte die Wahrnehmung querender Personen durch die Fahrzeugführenden erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus befindet sich der potenzielle Querungsbereich im Umfeld freiliegender Weichenteile, was aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich zu vermeiden ist. Als kurzfristig umsetzbare Optimierungsmaßnahme wird daher eine Verbreiterung der bestehenden Aufstellflächen in nordwestlicher Richtung (bestehende Querung) vorgesehen. Diese Anpassung soll zeitnah realisiert werden, um die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger kurzfristig zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7936

  • Verlängerung der U7 und/Oder der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum
    STOB 7
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1311 Betreff: Verlängerung der U7 und/Oder der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum Die Maßnahme U-015 (Verlängerung der U7 bis Nordwestzentrum) wird derzeit in einer Machbarkeitsstudie untersucht, die vom Ortsbeirat benannten Punkte werden bei der Prüfung berücksichtigt. Der Magistrat wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dazu berichten. Im Falle eines positiven Nutzen-Kosten-Indikators wird die Maßnahme in den Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ aufgenommen. Eine U-Bahn-Anbindung des Stadtteils der Quartiere und die damit verbundene Identifikation einer förderfähigen Variante ist essenziell für die Stadtentwicklung im Frankfurter Nord-Westen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8259

  • Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestalten
    STOB 7
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1312 Betreff: Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestalten Nachfolgend wird gesondert auf die drei Knotenpunkte eingegangen. In allen drei Fällen sind die Anpassungsmöglichkeiten mit allein straßenverkehrsrechtlichen Mitteln begrenzt. Zur Herstellung einer anforderungsgerechten Situation für den Radverkehr bedürfte es straßenbaulicher Planung und Maßnahmen. Ludwig-Landmann-Straße/Hausener Weg (LL3) Hier ist bestandsnah keine Veränderung möglich, mit den vorhandenen Roteinfärbungen sind die verkehrsbehördlichen Mittel weitgehend ausgeschöpft. Grundlegendere Anpassungen (insbesondere die Querung der Ludwig-Landmann-Straße) können hier nur durch Umbauten erfolgen. Im Abschnitt wird der Radschnellweg FRM 5 verlaufen. An diesem Knotenpunkt erfolgt zudem die Gabelung in zwei Teilabschnitte (Richtung Eschborn via Rödelheim und Richtung Steinbach via Praunheim). Im Zuge dieses Projektes ist daher sehr wahrscheinlich, dass entsprechende Querungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Lorscher Straße/Holzweg übergehend in Gontardstraße / Glashüttener Straße (LS4) Der Magistrat sieht hier ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Generell wird die Lorscher Straße als Achse sowohl im Stadtteilzentrum als auch in Richtung Guerickestraße als prioritär auszubauen, beziehungsweise zu verbessern, angesehen. Die genannte Kreuzung lässt sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten nur durch Umbau bedarfsgerecht gestalten, allein mit straßenverkehrsrechtlichen Mitteln ist keine zufriedenstellende Verbesserung möglich. Wie auch bei der vorher erläuterten Kreuzung führt auch hier der Radschnellweg FRM 5 entlang. Es ist wahrscheinlich, dass im Zuge des Radschnellwegebaus ein Vollumbau des Knotenpunktes LS4 erfolgen wird, um auch den Radverkehr entlang der Lorscher Straße zu berücksichtigen, sowie notwendige Abbiegebeziehungen zu ermöglichen. Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße (LL1) An diesem Knotenpunkt treffen zwei Relationen des Radhauptnetzes aufeinander, er hat folglich eine für den Radverkehr ebenfalls hohe Bedeutung. Der auf der Ludwig-Landmann-Straße in Nord-Süd-Richtung verkehrende Radverkehr wird über die abgerückten und bedingt verträglich geschalteten Furten geführt. Die Radwege entlang der Rödelheimer Landstraße wurden mittels verkehrsrechtlicher Maßnahmen so umgestaltet, dass Radverkehr von Osten kommend künftig bereits vor dem Knotenpunkt auf die Fahrbahn überführt wird. Von Richtung Sternbrücke kommend ist der Radverkehr ebenfalls bereits auf der Fahrbahn geführt. Folglich verkehrt der in Ost-West-Richtung verlaufende Radverkehr im Knotenpunkt nicht mehr auf den Furten. Benötigt werden diese aktuell dennoch, insbesondere für Linksabbiegende von der Ludwig-Landmann-Straße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8271

  • Wartehalle für Bushaltestelle „Große Nelkenstraße“
    STOB 7
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1313 Betreff: Wartehalle für Bushaltestelle "Große Nelkenstraße" Die Planung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle "Große Nelkenstraße" ist abgeschlossen. Die Bau- und Finanzierungsvorlage ist derzeit in Bearbeitung, mit einem Baubeginn kann im Frühjahr 2027 gerechnet werden. Eine Wartehalle beziehungsweise Möblierung wurde in die geplanten Arbeiten einbezogen. Da die Bauarbeiten in absehbarer Zeit bevorstehen, ist es nicht vorgesehen, eine temporäre Wartehalle einzurichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8266

  • Beschmierungen “Free Gaza“ beseitigen
    STOB 8
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1314 Betreff: Beschmierungen "Free Gaza" beseitigen Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass politisch, rassistisch und ähnlich motivierte Graffiti kurzfristig entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Generell stellen Schmierereien und Graffiti eine Sachbeschädigung (gemäß § 303 StGB) dar. In der Regel sind die Behörden zur Identifikation der Täter:innen sowie konkreter Standorte auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Trifft die Stadtpolizei Sprayer:innen bei ihrer Tat an, gibt es strafrechtliche Maßnahmen im Erstzugriff. Schmierereien an städtischen Bauwerken oder Einrichtungen (beispielsweise Verkehrs- zeichen oder Beleuchtungsmaste) werden von der Stadtpolizei oder von Bürger:innen (beispielsweise über den städtischen Mängelmelder) an das jeweils zuständige Amt gemeldet, das sich dann um die Entfernung beziehungsweise Reinigung des Gebäudes kümmert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8038

  • Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen
    STOB 8
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1315 Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat Hessen Mobil angefragt, von dort wurde bislang allerdings kein neuer Sachstand zu dieser Anregung übermittelt. Der Magistrat bedauert daher, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7450

  • Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle „Römerstadt“
    STOB 8
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1316 Betreff: Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle "Römerstadt" Zu 1. Die Bushaltestellen "Römerstadt" wurden im Zuge der Brückensanierung dauerhaft um etwa 50 Meter nach Westen verlegt. Eine Rückverlegung auf die Brücke ist nicht vorgesehen, da der barrierefreie Ausbau an dieser Stelle aufgrund statischer und konstruktiver Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Die Haltestellen befinden sich derzeit in einem provisorischen Zustand. Ein vollständiger barrierefreier Ausbau der Haltestellen ist geplant, und befindet sich in der fachlichen Abstimmung. Zu 2. Der Vorschlag zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten wird grundsätzlich begrüßt. Die früheren Fahrradabstellanlagen konnten nach der Verlegung der Haltestellen und der Umgestaltung des Brückenbereichs jedoch nicht wiederhergestellt werden, da sich diese auf Sperrflächen befanden, die im Zuge der Sanierung entfallen sind. Es wird geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich der neuen Haltestellenstandorte geeignete Fahrradabstellanlagen zu schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8045

  • Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum
    STOB 8
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1317 Betreff: Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7638

  • Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
    STOB 6
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1318 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 In diesem Bereich gibt es, wie an vielen Stellen im Stadtgebiet, einen hohen Parkdruck. Auch Anwohner:innen wollen in diesem Bereich parken. Dies muss in die Abwägung für eine mögliche Änderung miteinbezogen werden, da hier die allgemeine öffentliche Parkordnung zugunsten eines Einzelhändlers verändert und der Öffentlichkeit teilweise entzogen werden würde. Der Bedarf für öffentliche freie Parkplätze ist hier wesentlichen größer, als der für Parkplätze des Einzelhandels. Hieraus ergibt sich regelmäßig ein hohes Potenzial für Falschparker:innen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass hier eine regelmäßige Kontrolle stattfindet. Es ist also davon auszugehen, dass die Maßnahme nicht den gewünschten Effekt haben wird. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5980

  • Frankfurter Westen: Digitale Haltestellenanzeigen schaffen
    STOB 6
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1319 Betreff: Frankfurter Westen: Digitale Haltestellenanzeigen schaffen Zu Punkt 1): Derzeit sind im Frankfurter Westen (Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Unterliedbach, Zeilsheim, Sindlingen) an folgenden Bushaltestellen digitale Haltestellenanzeigen angebracht: Zeilsheim Bahnhof (in 2025 neu errichtet) Höchst Bahnhof Griesheim Bahnhof Zu Punkt 2): Die Ausrüstung von Haltestellen mit Dynamischer Fahrgastinformation (DFI) orientiert sich an den Vorgaben des Nahverkehrsplans. DFI-Anlagen sind demnach für alle Bus-Haltestellen mit hoher Verkehrsbedeutung (mehr als 1000 Ein- und Aussteiger pro Tag) sowie optional auch für bedeutsame Richtungshaltestellen des Tagnetzes mit 50 bis 1.000 Ein- und Aussteigern vorgesehen. Konkrete Planungen existieren in den genannten Stadtteilen für folgende Haltestellen: Carl-Sonnenschein-Straße Sossenheimer Kirchberg Euckenstraße Dunantring Hostatostraße Neben DFI-Anzeigern sind zum Dezember 2024 flächendeckend QR-Codes an allen Haltestellen ausgerüstet worden, durch welche ein einfacher Zugang zu Echtzeit-Abfahrtsinformationen an der jeweiligen Haltestelle geschaffen wurde. An Haltestellen, welche die Vorgaben des Nahverkehrsplans für eine wirtschaftliche Installation von Anzeigern nicht erfüllen, ist es auf diese Weise dennoch möglich, mit einfachen Mitteln jederzeit zu erfahren, wann die nächsten Busse abfahren und ob es aktuelle Verspätungen oder Fahrplanänderungen geben sollte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8170

  • Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen M55
    STOB 6
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1320 Betreff: Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen M55 Die Inhalte früherer Stellungnahmen zu diesem Sachverhalt haben weiterhin Bestand. Die Haltestellen "Westerbachsiedlung" der Linie M55 sind weiterhin Bestandteil des Umbauprogramms E3 2018 und befinden sich aktuell in der laufenden Planungsbearbeitung. Eine Verlegung der Haltestellen weiter nach Osten, zur besseren Erschließung der Westerbachsiedlung sowie der angrenzenden Einkaufsmöglichkeiten, ist weiterhin vorgesehen. Aufgrund zwischenzeitlich geänderter Richtlinien muss die bisherige Planung jedoch vollständig überarbeitet werden. Die Beauftragung zur Aktualisierung der Planung befindet sich derzeit im Verfahren. Erst nach Abschluss der Überarbeitung kann eine verbindliche Aussage zur endgültigen Lage der Haltestellen getroffen werden. Dies wird voraussichtlich Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 möglich sein. Mit Verlegung der Bushaltestellen auf die östliche Seite der Autobahnabfahrt wäre die Notwendigkeit einer signalgeregelten Fußgängerquerung über die Westerbachstraße an der heutigen Stelle nicht mehr gegeben. Im Zusammenhang mit der Festlegung der neuen Haltestellenpositionen muss auch geprüft werden, ob zur Erreichbarkeit die Einrichtung einer neuen signalgeregelten Fußgängerquerung erforderlich ist. Bei den entsprechenden Planungen müssen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in diesem Abschnitt der Westerbachstraße und eventuelle Beeinträchtigungen der benachbarten Verkehrsknoten berücksichtigt werden. Insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten summieren sich hier die beiden besonders starken Verkehrsströme von und zu den beiden Anschlussstellen der A 648. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass an der bisherigen Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" in Fahrtrichtung Alt-Sossenheim und Höchst derzeit die Linien 50 und M55 halten. Bei einer Verlegung dieses Haltepunktes auf die östliche Seite der Anschlussstelle zur A648, näher an die Einkaufsmöglichkeiten heran, würde die Linie 50 von der A648 kommend diese Haltestelle zukünftig nicht mehr mitbedienen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8164

  • Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen
    STOB 6
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1321 Betreff: Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen Die Städtische Verkehrspolizei hat bereits in Vergangenheit in allen Straßen aus angezeigtem Bereich Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Bei einigen Straßen zeigten die Ergebnisse ein sehr geringes Verkehrsaufkommen und gleichzeitig eine geringe Anzahl von ahndungswürdigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Drei Bereiche wurden jedoch in das dauerhafte Messprogramm aufgenommen: Hostatostraße (Vor allem im direkten Bereich vor der Hostatoschule), Brüningstraße (gesamter Bereich zwischen Leverkuser Straße und Leunastraße und Leverkuser Straße (vor allem an Ecke Bolongarostraße). Dort werden demnach regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Aufgrund der vielen Geschwindigkeitsverstöße und dem vergleichsweisen hohen Verkehrsaufkommen in der Brüningstraße, werden in diesem Bereich priorisiert Kontrollen durchgeführt. Der Fachbereich für Geschwindigkeitsüberwachung wurde ungeachtet dessen über die aktuelle Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt. Um dem Problem der Autoposer wirksam zu begegnen, hat die Landespolizei, in deren originären Zuständigkeitsbereich Kontrollen des fließenden Verkehrs liegen, bereits im Jahr 2018 ein eigenes Konzept entwickelt und die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) gegründet. Die Einheit ist insbesondere an Beschwerdepunkten aktiv. Sie kennt Klientel und Örtlichkeiten genau und ist zudem technisch besonders geschult, so dass sie selbst technisch aufwändige verbotene Fahrzeugmanipulationen und "Leistungsverbesserungen" erkennt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8145

  • Schul- und Kindergartenweg in Unterliederbach sichern
    STOB 6
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1322 Betreff: Schul- und Kindergartenweg in Unterliederbach sichern Der Sachverhalt ist dem Magistrat bereits bekannt. Es wurde mit den Grundstückseigentümer:innen sowie den Eigentümer:innen der Werbeanlagen Kontakt aufgenommen. Derzeit werden in Abstimmung mit der Bauaufsicht die vorliegenden Baugenehmigungen für die Großflächen geprüft. Im weiteren Verfahren ist beabsichtigt, gegenüber den Betreiber:innen der Großflächen ein Anhörungsverfahren einzuleiten. Gegenstand der Prüfung ist ein möglicher Verstoß gegen den bestehenden Werberechtsvertrag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8167

  • Nied: Überprüfung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“
    STOB 6
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1323 Betreff: Nied: Überprüfung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" Im Dezember 2025 hat sich die Unfallkommission mit der hier vorhandenen von der Polizei gemeldeten Unfallhäufungsstelle befasst. Als Maßnahmen wurde eine Markierung der Aufstellfläche für Fußgänger:innen sowie Leitschwellen und Flex-Poller zur Verdeutlichung des Überquerungsbereichs angeordnet. Diese wurden im März 2026 umgesetzt. Seitdem wird die Unfallhäufungsstelle zur Evaluation beobachtet, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu beurteilen. Aus signaltechnischer Sicht ist die Fußgängerfurt mit jeweils 3 KFZ-Signalen pro Fahrtrichtung und einem Vorblinker aus Fahrrichtung Höchst für den KFZ-Verkehr überdurchschnittlich ausgestattet. Die Missachtung des Rotlichts ereignet sich im fließenden Verkehr, dessen Kontrollen der hierfür originär zuständigen Landespolizei obliegt. Die Anregung wird daher der Landespolizei zur Kenntnis zugeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 26

  • Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern
    STOB 2
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1324 Betreff: Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern Zu 1. bis 3. + 5.: Im Laufe des Augusts 2026 ist der Bau von Mobilitätsstationen im Bereich des Grüneburgwegs sowie im Westend Süd geplant. Dabei sind auch zwei Flächen in unmittelbarer Nähe (auf Höhe Reuterweg 61 sowie Reuterweg 71) zum Geschäft "Dominion Food Revolution" vorgesehen. Um jede dieser Stationen wird eine Parkverbotszone von 100 Metern eingerichtet. Innerhalb dieses Radius wird das Beenden eines Mietvorgangs für E-Scooter und Leihfahrräder durch einen sogenannten "digitalen Zaun" (Geofence) technisch verhindert. Da beide Standorte weniger als 100 m von "Dominion Food Revolution" entfernt liegen, wird das derzeit noch mögliche freie Abstellen der Fahrzeuge in diesem Bereich mit Inbetriebnahme der Stationen nicht mehr möglich sein. Auch die Bushaltestellen "Kronberger Straße" werden durch die Parkverbotszone abgedeckt. Zu 4.: Wesentlicher Schwerpunkt der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere zur Freihaltung von Verkehrswegen und zur Unterstützung eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufs. Insofern liegt auch ein besonderes Augenmerk auf Gehwegen. Akute Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge können außerdem über die von der Stadt Frankfurt bereitgestellte "Falschparker"-App (Nivel, kostenlos über jeden App-Store erhältlich: https://de.nivel.no/falschparker-app) gemeldet werden. Alternativ steht an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline-Nummer des jeweiligen Anbieters zur Verfügung, über die rund um die Uhr falsch abgestellte Fahrzeuge gemeldet werden können. Die Anbieter sind dann verpflichtet, sich kurzfristig um die Beseitigung zu kümmern. Zu 6.: Der Ortsbeirat 2 wird über die konkrete Umsetzung der Mobilitätsstationen im Westend Süd sowie im Bereich des Grüneburgwegs in Kürze gesondert in Kenntnis gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2026, OM 84

  • Überdachung des S-Bahn-Abgangs „Ostendstraße“ vor der Uhlandschule
    STOB 4
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1325 Betreff: Überdachung des S-Bahn-Abgangs "Ostendstraße" vor der Uhlandschule Für die Flächen im Bereich des Abgangs zur S-Bahnstation Ostendstraße ist der Magistrat zuständig, entsprechend ist von Seiten der Deutschen Bahn keine Überdachung vorgesehen. Zum Thema Nässe und Pfützenbildung im Bereich der B-Ebene teilt die DB mit, "(...) dass der Bodenbelag in diesem Bereich die vorgeschriebene Rutschfestigkeit aufweist. Es wurde jedoch der Hinweis an den Dienstleister geben, dass verstärkt darauf zu achten ist, dass Wasserlachen und Flüssigkeiten jeglicher Art unverzüglich nach Kenntnis zu beseitigen sind." Der Magistrat prüft nun, wie - unabhängig von einer Überdachung - das Eindringen von Oberflächenwasser vermieden und den negativen Folgen entgegengewirkt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7360

  • Verkehrssicherheit an der Friedberger Landstraße stadtauswärts ab Friedberger Warte
    STOB 4
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1326 Betreff: Verkehrssicherheit an der Friedberger Landstraße stadtauswärts ab Friedberger Warte Fahrlässiges, vorsätzliches oder gar strafbares Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht unterbunden werden. Die straßenverkehrsrechtliche Beordnung und der infrastrukturelle Zustand der Friedberger Landstraße ist grundsätzlich gut, namentlich im Bereich zwischen Homburger Landstraße und Bodenweg gab es von 2020 bis 2024 keinerlei polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Fußgänger:innenbeteiligung. Dies vorausgeschickt wird sich die Unfallkommission (UKO) nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Vorliegen des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachtens mit dem in der Anregung genannten Unfallgeschehen befassen. Insbesondere die Frage von (nicht nur) dort zu beobachtender Raserei durch Autofahrer:innen wird in diesem Zusammenhang maßnahmenorientiert behandelt werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8111

  • Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen
    STOB 4
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1327 Betreff: Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weisen die Kreuzungen der Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Grusonstraße und Leibbrandstraße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung von Unfallhäufungsstellen auf und werden somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Die Analyse der Allianz Direct berücksichtigt leider nicht die hohe Verkehrsbelastung im Verhältnis zu der Gesamtlänge der Straße. Es wurden auch Unfälle mit leichtem Sachschaden erfasst. Diese werden umgangssprachlich als Parkrempler bezeichnet. Hinsichtlich Personenschäden ist die Hanauer Landstraße gemessen am Verkehrsaufkommen nicht auffällig. Ausgenommen sind hierbei die bekannten Unfallhäufungsstellen am Ratswegkreisel. Die Probleme sind hauptsächlich die Spurwechsel und die Interaktion zwischen (hohem) Schwerlast-, Pkw und Radverkehr. Diese lassen sich nicht durch die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 beheben. Eine Reduzierung auf 30 km/h auf dieser Strecke widerspricht zudem den Grundsätzen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Flüssigkeit des Verkehrs auf Vorfahrtsstraßen. Im Einzelnen sind folgende Punkte ausschlaggebend: Funktion als Hauptverkehrsstraße: Gemäß § 45 StVO ist Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. direkte Lage von Schulen, Kitas oder nachgewiesene Unfallhäufungen) zulässig. Die Hanauer Landstraße ist für die Abwicklung des Wirtschafts- und Berufsverkehrs konzipiert und ausgelegt. Sie ist funktional und baulich eine Hochleistungsstraße mit eigenem Gleiskörper für die Straßenbahn und ostwärts ab dem Ratswegkreisel für Tempo 70 dimensioniert. Aufgrund der Vielzahl von frequenzstarken Grundstückszufahrten hat sie auf ganzer Länge die innerörtliche Geschwindigkeit von Tempo 50. Verkehrsfluss und Leistungsfähigkeit: Eine Absenkung auf 30 km/h würde zu einer erheblichen Verschlechterung des Verkehrsflusses führen und den Leistungsquerschnitt der Straße stark beeinträchtigen. Dies würde voraussichtlich zu Rückstaus führen, die sich negativ auf die umliegenden Wohngebiete auswirken. Die Erreichbarkeit der ansässigen Unternehmen würde sich ebenfalls verschlechtern. Fehlen von Unfallhäufungen: Die Auswertung der Unfallkommission zeigt, dass auf der Strecke der Hanauer Landstraße keine signifikanten Unfallhäufungsstellen bestehen, die eine solch drastische Maßnahme rechtfertigen würden. Die meisten Unfälle ereignen sich, sofern vorhanden, an den Knotenpunkten, die bereits durch Ampelregelungen gesichert sind. Dies betrifft auch das Linksabbiegen auf der Hanauer Landstraße. Dies ist in weiten Bereichen bislang legal und auch sinnvoll, da die anliegenden Unternehmen so erreichbar bleiben. Ein Verbot des Linksabbiegens erscheint im Verhältnis zum Unfallaufkommen als nicht verhältnismäßig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8112

  • Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen
    STOB 3
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1328 Betreff: Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen Bevor die - niemals mit Verkehrszeichen zum Parken freigegebene - Grünfläche entlang der Eckenheimer Landstraße und der dahinterliegende Geh- und Radweg mittels Pollern vor dem Beparken und Befahren geschützt wurden, wurden die Steine von einem kleinen LKW mittels Kran über den Zaun auf das Betriebsgelände gehoben. Gewohnheit ändert am ordnungswidrigen Charakter dieses Tuns nichts. Laut dem Unternehmen finden Anlieferungen drei bis vier Mal im Jahr statt. Die in der Anregung vorgeschlagene Lösung mittels Schließpoller, welche die vorherige ordnungswidrige Praxis wieder ermöglichen würde, ist ausgeschlossen. Hier ist auch keine Ausnahmegenehmigung möglich, da während des Verladevorgangs der Fußverkehr auf den Radweg ausweichen müsste oder umgekehrt. Zurzeit werden Natursteine von der Fahrbahn der Eckenheimer Landstraße abgeladen und dann teilweise von Hand auf das Betriebsgelände bewegt. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist dies zumutbar und kann im zweispurigen Bereich zwischen Malapertstraße und Eckenheimer Landstraße 187 (ab hier gilt aufgrund der Markierung von Verkehrszeichen 297 "Pfeilmarkierung" ein Haltverbot) vollkommen legal auf der rechten Fahrbahn erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3608

  • Mehr Sicherheit für Kinder an der Kita St. Aposteln
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1329 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kita St. Aposteln Auch wenn in der Teplitz-Schönauer-Straße baustellenbedingt aktuell mit erhöhtem Verkehrsaufkommen gerechnet werden kann, bedingt dieses Verkehrsaufkommen nicht zwingend eine objektive "Verkehrsunsicherheit" der Fußgängerüberwege, auch wenn nachvollzogen werden kann, dass ein gestiegenes Verkehrsaufkommen das subjektive Sicherheitsgefühl beeinträchtigen kann. Die von 2016 bis 2025 vollkommen unfallfreien Fußgängerüberwege sind nach wie vor sehr gut erkennbar und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt. Auch die Belange der Schulwegsicherung sind hier nicht betroffen, da Kinder einer Kita in der Begleitung von Erwachsenen gebracht werden und den Weg nicht ohne Aufsicht zurücklegen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 83

  • Verkehrssituation im „Rudererdorf"
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1330 Betreff: Verkehrssituation im "Rudererdorf" Die weitere Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 10 km/h wurde bereits am 9. März 2026 angeordnet. Als zusätzliche bauliche Maßnahmen wurden zudem am 3.6.2026 Bremsschwellen installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 81

  • Fahrradstellplätze und Radverkehrsanbindung am Waldstadion verbessern
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1331 Betreff: Fahrradstellplätze und Radverkehrsanbindung am Waldstadion verbessern Im zweiten Quartal 2026 hat ein Projektteam im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) damit begonnen, ein integriertes Mobilitätskonzept für das Stadiondreieck rund um das Waldstadion zu erarbeiten. Ziel ist es, den Umweltverbund zu stärken und die An- und Abreisesituation sowie die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Das Projektteam analysiert und bewertet die Bestandssituation für den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr im Stadionumfeld. Vorhandene Planungen, Konzepte und Maßnahmenvorschläge werden bereits gesichtet. Dem Fuß- und Radverkehr sowie der Verkehrssicherheit im Stadionumfeld kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Im weiteren Verlauf werden Handlungsfelder identifiziert und Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmenden erarbeitet. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entflechtung der Verkehre und zur sicheren Führung der Fuß- und Radverkehrsströme. Das Thema Fahrradparken wird in Bezug auf Quantität und Qualität überprüft und optimiert. Dafür werden im Gesamtkontext zunächst vertiefende Prüfungen und Bewertungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Umsetzbarkeit vorgenommen. Erst dann kann über ein konkretes Maßnahmenbündel entschieden werden. Maßnahmen mit hoher Wirkung und gleichzeitig geringem Aufwand wird eine hohe Priorität zugeordnet, um eine schnelle und kurzfristige Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr zu erzielen. Parallel zur Erstellung des Mobilitätskonzeptes sind das ASE sowie das Straßenverkehrsamt in einem engen Austausch mit der Sportpark Stadion mbH und Eintracht Frankfurt, um Lösungen zur Erhöhung der Fahrradpark-Kapazitäten zu finden. Gegenwärtig können Fahrräder im Bereich E1 im bewachten Bike-Point (kostenpflichtig) abgestellt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage wird eine frühzeitige Anreise empfohlen. Zusätzlich gibt es kostenfreie Abstellmöglichkeiten im Bereich E1/P8 und im Bereich Gleisdreieck. Die im Rahmen der EURO 2024 errichtete Abstellfläche im Bereich Gleisdreieck wird aktuell nur geringfügig nachgefragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 78

  • Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1332 Betreff: Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße Die Achse Triftstraße - Adolf-Miersch-Straße ist ein integraler Bestandteil des Radhauptnetzes sowie des Radwegweisungsnetzes. Sie fungiert als zentrale Verbindung zwischen dem Wohnstandort Lyoner Quartier und den Stadtteilen Niederrad / Rennbahnpark / Sachsenhausen. Im umliegenden Nebenstraßennetz existieren keine geeigneten Alternativrouten. Die geplante Umgestaltung der Lyoner Straße mit beidseitigen Radwegen bis zum Bahnhof Niederrad, verdeutlicht die bestehende Netzlücke in diesem Bereich. Aus Sicht des Magistrats ist die Schaffung eines sicheren und richtlinienkonformen Radverkehrsangebots auf dieser Achse zwingend erforderlich. In der Stellungnahme ST 2124 zur OM 7207 wurde darauf hingewiesen, dass eine Radverkehrsinfrastruktur nur dann richtlinienkonform und sicher markiert werden kann, wenn abschnittsweise, insbesondere im Bereich der Haltestellen und im nord-östlichen Bereich, Stellplätze wegfallen. Eine erste Prüfung der Verkehrsbelastung und Signalprogramme lässt darauf schließen, dass zwischen der Gerauer Straße und der S-Bahn-Station Niederrad durch den Verzicht auf eine Fahrspur der Erhalt von Stellplätzen weitestgehend realisiert werden könnte. Eine genaue Anzahl, wieviel Stellplätze in diesem Fall entfallen würden, kann jedoch erst nach Erstellung einer detaillierten Fachplanung erfolgen. Ein entsprechender Auftrag liegt derzeit noch nicht vor. Der Magistrat kann gerne eine Planung erarbeiten und die Auswirkungen im Rahmen einer Beteiligung der politischen Gremien, Gewerbetreibenden sowie der Anwohner:innen vorstellen. Auf dieser fachlichen Basis könnte dann sachlich abgewogen werden zwischen den Vorteilen eines vollständigen Erhalts der Stellplätze und der Sicherheit der Radfahrer:innen und Bewohner:innen auf dieser wichtigen Radverkehrsachse. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8246

  • Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1333 Betreff: Maßnahmen zum Erhalt der alten Platanen entlang der Schweizer Straße und am Schweizer Platz Zu 1. Der Magistrat hat bereits ein Baumsachverständigenbüro beauftragt, im Rahmen der geplanten Umgestaltung des Schweizer Platzes sowie der Schweizer Straße eine Baumzustandserfassung aller betroffenen Bäume inklusive der alten Platanen vorzunehmen. Dabei wurden unter anderem der Vitalitätszustand und die Standortbedingungen erfasst und bilden die Planungsgrundlage zur Abstimmung der Maßnahmen zur Standortsanierung. Zusätzlich hat ein Baumsachverständiger an bestimmten Platanen am Schweizer Platz Wurzelortungen durchgeführt, damit der Magistrat die Ausdehnung der Wurzeln einschätzen und bereits in der Vorplanung besser darauf reagieren kann. Zu 2. Im Zuge der Umgestaltung werden alle Baumscheiben vergrößert. Die Deckenhöhenplanung und das Entwässerungskonzept richten sich nach den Bestandsbäumen und nach deren festen Bezugshöhen der Wurzelanläufe. Die Stellplatzbilanz wird sich im Rahmen der Neuplanung ohnehin verändern. Dies ist nicht speziell dem Baumschutz geschuldet, sondern einer Vielzahl von Nutzungsanforderungen, die in der laufenden Planung zu berücksichtigen sind. Zu 3. Die Kontrolldichte ist vom jeweiligen Vitalitätszustand und Maßnahmenumfang sowie des Standortes abhängig. Die Platanen am Schweizer Platz/Straße werden halbjährlich kontrolliert, jeweils im belaubten und unbelaubten Zustand. Darüber hinaus können witterungs- oder zustandsbedingt zusätzliche Kontrollen (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Massariakrankheit) erfolgen, wenn es entsprechende Hinweise an einzelnen Bäumen gibt. Zu 4. Eine Ersatzpflanzung für die gefällte Platane ist im Zuge der gesamten Platzumgestaltung vorgesehen, welche auch die Herstellung einer ausreichend großen Baumgrube beinhaltet. Straßenbäume werden standardmäßig mit einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimeter und 20 bis 25 Zentimeter gepflanzt, da diese im Wuchs schnell aufholen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8054

  • Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1334 Betreff: Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen Die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 befindet sich in privatem Eigentum. Zur weiteren Verwendung des Parkplatzes kann daher der Magistrat keine Auskunft geben. Der Auszug der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad aus der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 erfolgt nach der Fertigstellung des neuen Feuerwehrhauses in der Wehrstraße. Die Fertigstellung des neuen Feuerwehrhauses ist für 2028 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8050

  • Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1335 Betreff: Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen Der Einbau der Ladeinfrastruktur war im Parkhaus Alt-Sachsenhausen nur im Erdgeschoss möglich. Die PBG schildert innerhalb der nächsten Wochen 17 Stellplätze für von Frauen geführte KFZ im Parkhaus Alt-Sachsenhausen aus. Dies sind die zwei verbliebenen freien Stellplätze im Erdgeschoss, acht in der ersten Etage und sieben in der Etage zwei; jeweils unmittelbar am Aufzug bzw. Treppenhaus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6436

  • Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1336 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a Hinsichtlich des Stichweges können keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Zum einen, weil diese Straße keine geeignete Abstellmöglichkeit für das Einsatzfahrzeug hat, die auch den technischen Anforderungen an die Messstrecke genügen würden und ferner, da das Verkehrsaufkommen so gering ist, dass die Kontrollen dort eindeutig zu Lasten stärker gefährdender Straßen gehen würden. Die verbotswidrige Durchfahrt findet im fließenden Verkehr statt. Die Verkehrsüberwachung in diesem Bereich liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Landespolizei. Die führt Kontrollen bezüglich verbotswidriger Durchfahrt grundsätzlich nur bei einer Unfalllage durch. Unabhängig davon bringt sich die Städtische Verkehrspolizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls bei Verstößen im fließenden Verkehr ein, allerdings müssen die sehr begrenzten personellen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo auch hinsichtlich der Gefahrenabwehr die größte Wirkung entfaltet werden kann. Der personelle Aufwand steht hier in keinem hinreichenden Verhältnis zum erwartbaren Ergebnis. Der betroffene Bereich ist derzeit ausreichend beschildert. Der Magistrat weist darauf hin, dass inzwischen davon abgesehen wird, Bodenschwellen zu verbauen. Gerade in Wohngebieten beschweren sich Anwohnende erfahrungsgemäß über den Lärm, der durch den motorisierten Verkehr verursacht wird. Das liegt an den springenden Ladungen bei Lieferfahrzeugen sowie den Beschleunigungs- und Bremsgeräuschen im Allgemeinen. Bodenschwellen sind zudem auch problematisch, da Fahrräder viel anfälliger auf plötzliche Unebenheiten reagieren als Autos. Es könnte also eine zusätzliche Gefahrenquelle geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7814

  • Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1337 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Mit der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der damit einhergegangenen Abschwächung der Richtlinie Fußgängerüberweg kommt es zu einer erhöhten Nachfrage nach "Zebrastreifen". Erfahrungsgemäß sorgt ein Zebrastreifen allein nicht automatisch für ein geringeres Geschwindigkeitsniveau. Hier sollten weitere Maßnahmen begleitend umgesetzt werden. Der Magistrat empfiehlt daher, dass zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule der Ortsbeirat beim Stadtschulamt (schulwegsicherung.amt40@stadt-frankfurt.de) einen Ortstermin der Schulwegkommission anregt. In Rücksprache mit der betroffenen Schule wird entschieden, ob ein solcher Ortstermin durchgeführt werden soll. In einem Ortstermin können dann entsprechende Lösungsmöglichkeiten besprochen und beschlossen werden. Da der Städtischen Verkehrspolizei aktuell keine Daten zu Geschwindigkeitskontrollen vorliegen, wird der Magistrat parallel überprüfen, ob hier eine Testmessung der Geschwindigkeiten möglich ist. Abhängig der Ergebnisse, wird dann über weitere Kontrollen entschieden. Darüber hinaus wird die Beschilderung der Tempo 30 Zone in Richtung Zebrastreifen an der Schweizer Straße verlegt und eine Beschilderung sowie Piktogramm "Vorsicht Kinder" aufgestellt / markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7819

  • Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1338 Betreff: Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße Der Magistrat hat die Anregung zur Einrichtung einer direkten Abfahrt von der A 661 aus Richtung Kaiserlei zur Babenhäuser Landstraße erneut prüfen lassen. Hessen Mobil hat die Anfrage zur fachlichen Beurteilung an die zuständige Autobahn GmbH des Bundes weitergeleitet. Die dort durchgeführte Prüfung der Wirkungsanalyse bestätigt die bereits von Hessen Mobil im Jahr 2019 getroffenen Feststellungen. Danach würden die möglichen Entlastungswirkungen einer zusätzlichen Abfahrt auf das vorhandene Straßennetz im betroffenen Umfeld auf Prognosebasis 2035 unter einem Prozent liegen. Aus planerischer Sicht bestehen damit keine Anhaltspunkte, die eine neue Verknüpfung der A 661 mit der Babenhäuser Landstraße befürworten würden. Zusätzlich weist die Autobahn GmbH darauf hin, dass sich im unmittelbaren Vorfeld einer möglichen Abfahrt der Parkplatz Buchrain befindet. Die dadurch zu erwartenden Mehrfachverflechtungen zwischen ein- und ausfahrenden Verkehren würden sich nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirken. Im Übrigen wäre eine neue Anschlussstelle genehmigungspflichtig und stünde unter dem Genehmigungsvorbehalt des Bundesministeriums für Verkehr sowie unter dem Zustimmungserfordernis der betroffenen Baulastträger. Da aus Sicht der Autobahn GmbH weder eine ausreichende verkehrliche Wirkung noch ein entsprechender Verkehrsbedarf gegeben sind, wird die Planung einer direkten Abfahrt derzeit nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7590

  • Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1339 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Zum ersten Spiegelstrich: Bezüglich stark von Fußgänger:innen frequentierten Knotenpunkten oder Streckenzügen sind keine Daten verfügbar. Deshalb wurden beispielhaft die Spitzenwerte der Verkehrsstärke am Otto-Hahn-Platz und am Knotenpunkt südlich der Alten Brücke untersucht und im Folgenden dargestellt. Im Bereich des Quartiers um den Schweizer Platz oder auf der Schweizer Straße stehen keine Daten zur Verkehrsstärke zur Verfügung. Auf den folgenden Grafiken sind die stündlichen Verkehrsstärken im Zeitraum vom 29.05.2023 bis zum 10.09.2023 an den Knotenpunkten Otto-Hahn-Platz und südlich der Alten Brücke zu sehen. Dabei wurden die Wochentage Dienstag bis Donnerstag von jeweils 00:00 bis 23:59 Uhr betrachtet. Darüber hinaus zeigen die Grafiken 3 und 6 die tägliche Verkehrsstärke zwischen 07:00 und 09:00 Uhr. Dabei ist zu beachten, dass die Spitzenstunden des KFZ-Verkehrs nicht zwingend zeitgleich waren. Abbildung 1: Betrachtete Detektoren am Otto-Hahn-Platz Abbildung 2: Stündliche Verkehrsstärke am Otto-Hahn-Platz Abbildung 3: Tägliche Verkehrsstärke im Zeitraum von 07:00-09:00 Uhr am Otto-Hahn-Platz Abbildung 4: Betrachtete Detektoren südlich der Alten Brücke Abbildung 5: Stündliche Verkehrsstärke südlich der Alten Brücke Abbildung 6: Tägliche Verkehrsstärke im Zeitraum von 07:00-09:00 Uhr südlich der Alten Brücke Am Otto-Hahn-Platz ist lediglich in den letzten beiden Wochen vor Beginn der Sommerferien sowie in der vierten Ferienwoche eine erhöhte Verkehrsstärke zwischen 07:00 und 09:00 Uhr festzustellen (siehe Abbildung 3). Bei Betrachtung der gesamten Tage sind ebenfalls in der vorletzten Woche vor Beginn der Ferien erhöhte Stundenwerte sichtbar. Vor Beginn der Umnutzung des Mainkai wurden jedoch vereinzelt schon ähnliche Werte erreicht (siehe Abbildung 2). Südlich der Alten Brücke sind nur vereinzelt höhere Verkehrsstärken am Morgen festzustellen (siehe Abbildung 6). Bei Betrachtung sowohl des ganzen Tages als auch der Morgenstunden wurden lediglich in der Woche unmittelbar vor Beginn der Sommerferien erhöhte Verkehrsstärken erreicht (siehe Abbildungen 5 und 6). Das Verkehrsunfallaufkommen in Sachsenhausen entspricht der gesamtstädtischen, insgesamt rückläufigen Entwicklung der Unfallzahlen in den letzten Jahren. Es gibt keine Hinweise, dass sich aufgrund der Umnutzung des Mainkais mehr Unfälle in Sachsenhausen ereignet hätten. Die gesetzlichen Stickstoffdioxid-Grenzwerte wurden auch während der Mainkai-Umnutzung eingehalten. Gesonderte Lärm-Berechnungen wurden für die Mainkai-Umnutzung 2023 in Sachsenhausen nicht durchgeführt. Zum zweiten Spiegelstrich: Die Auswirkungen auf Sachsenhausen lassen sich wegen Datenmangels nicht bewerten. Es gibt drei ausgeschilderte Umleitungsrouten für LKWs. Diese führen über Hauptverkehrsstraßen, wie beispielsweise die Mörfelder Landstraße. Die Umleitungsrouten sind in Abbildung 7 dargestellt. Abbildung 7: LKW-Umleitungsrouten Zum dritten Spiegelstrich: Hinsichtlich des CO2-Fußabdrucks sind keine entsprechenden Daten vorhanden. Zum vierten Spiegelstrich: Der Magistrat verweist auf die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022, § 1157. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100

  • Kreuzung Kennedyallee/Stresemannallee frei halten
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1340 Betreff: Kreuzung Kennedyallee/Stresemannallee frei halten Die Errichtung ortsfester Verkehrsüberwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Standortwahl erfolgt in einem abgestimmten Verfahren unter Beteiligung der Landespolizei, der Unfallkommission sowie der Städtischen Verkehrspolizei. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Eine Priorisierung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist zwingend erforderlich, da eine gleichzeitige Installation zahlreicher Kontrollanlagen nicht realisierbar ist. Zudem erlaubt das zur Verfügung stehende Budget nicht die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten, an denen dies fachlich als förderlich erachtet wird. Die hier beschriebene Situation, insbesondere im Berufsverkehr, stellt ein Ärgernis dar, reicht jedoch nicht als Begründung zur Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage. Im Bereich Kennedyallee / Stresemannallee liegt zudem kein Unfallschwerpunkt vor, sodass eine Anlage derzeit nicht geplant ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8238

  • Der Magistrat wird gebeten, bei den Planungen für die Umgestaltung der Triftstraße frühzeitig die Gewerbetreibenden zu beteiligen.
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1341 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, bei den Planungen für die Umgestaltung der Triftstraße frühzeitig die Gewerbetreibenden zu beteiligen. Bereits in der Stellungnahme zur OM 7207 aus 2025 (ST 2124 vom 15.12.2025) wurde darauf hingewiesen, dass Radverkehrsinfrastruktur nur dann richtlinienkonform und sicher markiert werden kann, wenn abschnittsweise Stellplätze entfallen und dass ein Überholen des Radverkehrs mit ausreichendem Sicherheitsabstand möglich sein sollte. Was das konkret bedeutet, kann erst abschließend beurteilt werden, wenn eine Planung erarbeitet wurde. Bisher gibt es hierzu keinen Auftrag. Der Magistrat möchte eine Gefährdung der Existenzen von Gewerbetreibenden selbstverständlich vermeiden. Gleichwohl hat er gemäß dem Beschluss "Fahrradstadt Frankfurt am Main" (NR 895) den Auftrag, auf Straßen mit einer Regelgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h sichere und richtlinienkonforme Radverkehrsanlagen zu schaffen und, alle Belange abwägend, vertretbare Lösungen zu finden. Der Magistrat ist bereit, eine solche Planung zu erstellen und die daraus resultierenden Möglichkeiten und Konsequenzen sowohl den politischen Gremien als auch den Gewerbetreibenden vor Ort vorzustellen. Auf dieser fachlichen Grundlage kann anschließend eine sachliche Abwägung zwischen dem vollständigen Erhalt der Stellplätze und der Sicherheit der Radfahrer:innen und Bewohner:innen auf dieser zentralen Radverkehrsachse vorgenommen werden. Auch die Wirtschaftsförderung begrüßt ausdrücklich die frühzeitige Einbindung der Gewerbetreibenden im Rahmen der Umgestaltung der Triftstraße und bietet analog der Vergangenheit für die hier thematisierten als auch für zukünftige Maßnahmen an, eine vermittelnde Rolle zwischen allen beteiligten Akteuren zu übernehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8250

  • Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Frauenhofstraße
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1342 Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Frauenhofstraße Nach einer erneuten Überprüfung der oben beschriebenen Angelegenheit an der Einmündung der Frauenhofstraße in die Triftstraße wurde festgestellt, dass für die vorgeschlagene Maßnahme eine bauliche Anpassung der Gehwegnase erforderlich wäre. Dies umfasst unter anderem Bordsteinabsenkungen im Bereich eines Schachtdeckels sowie die Verkleinerung der dortigen bepflanzten Baumscheibe. Die Bedeutung dieser Maßnahme für ein lückenloses Radverkehrsnetz ist nach Einschätzung des Magistrats jedoch als gering einzustufen. Die Frauenhofstraße beginnt im Norden als Sackgasse am Elli-Lucht-Park, am südlichen Ende kann ausschließlich nach rechts in die Triftstraße abgebogen werden. Radfahrende aus Richtung der Deutschordenstraße wählen zudem in der Praxis den kürzeren Weg über die Rennbahnstraße. Aus diesem Grund ist die Frauenhofstraße weder Bestandteil des Wegweisungsnetzes noch des Radhauptnetzes. In Anbetracht dieser geringen Netzbedeutung steht der bauliche Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Entgegen der Stellungnahme ST 1082 aus dem Jahr 2012 kann der Anregung aus diesen Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8249

  • Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1343 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße Die Kreuzung Wendelsweg / Miltenberger Straße wurde bereits im August 2025 aufgrund eines Bürgerhinweises geprüft, woraufhin erste Verbesserungen angeordnet wurden. Da diese bisher noch nicht vollumfänglich realisiert wurden, ist der Baulastträger erneut um die Umsetzung gebeten worden. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen in Betracht gezogen, wie etwa das Entfernen des Gehwegparkens vor dem Wendelsweg 89 zur Sichtverbesserung, die Installation einer Querungshilfe über die breite Fahrbahn der Miltenberger Straße sowie die Markierung von Grenzlinien im Einmündungsbereich zur Steinhausenstraße. Parallel dazu überwacht der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei diese Bereiche bereits im Rahmen regelmäßiger Streifen. Ungeachtet dessen wurde der Vorgang nochmal zur Kenntnis weitergeleitet. Es besteht Einigkeit darüber, die Anregungen des Ortsbeirates zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen und bei Bedarf umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich eine Ortsbegehung mit der Schulwegkommission empfohlen, was seitens der betroffenen Schulleitung zu veranlassen wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8224

  • Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1344 Betreff: Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße Zum oben genannten Vorgang verweist der Magistrat auf die Stellungnahme ST 188 vom 23. Januar 2026 zur OM 7602. An der in Rede stehenden Örtlichkeit ist kein Fußgängerüberweg bekannt, der "wieder eingerichtet" werden könnte. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, die Maßnahmen des Straßenentwurfs und -baus nur ergänzen können, setzen eine objektivierbare zwingende Notwendigkeit voraus. Es wäre eine konkrete Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich überstiege, objektiv/statistisch zu belegen. Die Unfallbelastung ist mit zwei polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden von 2016-2024 - davon nur einer mit Fußgänger:innenbeteiligung, Unfalltyp "Einbiegen" - als sehr gering einzustufen. Die Einrichtung "vergleichbarer Querungshilfen" ist nicht erforderlich und daher auch nicht möglich. Mittelinseln, Fahrbahnerhöhungen und Fahrbahneinengungen sind aufgrund der Straßenbahngleise nicht darstellbar, für eine Fußgängerschutzanlage (Fußgängerampel) ist der Abstand zur nächsten signalgesicherten Querung zu gering. Abbildung: Polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Personenschaden 2016-2024 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8236

  • Wiederanbringen des Verkehrszeichens 315 in der Rubensstraße
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1345 Betreff: Wiederanbringen des Verkehrszeichens 315 in der Rubensstraße Der Anregung wird entsprochen. Die Wiederanbringung des Verkehrszeichens 315 Straßenverkehrs-Ordnung "Parken auf Gehwegen" in der Rubensstraße wurde bereits veranlasst und erfolgt kurzfristig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8229

  • Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1346 Betreff: Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende, die eine ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollen, werden subjektiv häufig als zu kurz bemessen wahrgenommen. Die Grünzeiten werden nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) bemessen. Danach wird die Zeit, die zu Fuß Gehende zum Überqueren der Fahrbahn haben, in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite ermittelt. Die Grünzeiten sind so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite zurücklegen können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet. Hierbei handelt es sich um eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in·diesem Zeitraum keine Freigabe. Demzufolge lässt sich der Anregung nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8056

  • Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1347 Betreff: Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die städtische Fläche des Abenteuerspielplatzes auch weiterhin dem Betreiberverein, der Aktionsgemeinschaft für Kinder- und Jugendarbeit Sachsenhausen e. V., kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Aktuell wird der Gestattungsvertrag überarbeitet, um klare Regelungen bezüglich der Verkehrssicherheit zu schaffen, da es 2025 zu Gefährdungen durch herabfallende große Äste kam. In diesem Zusammenhang kümmert sich der Magistrat auf dem Gelände des Abenteuerspielplatzes um den gesamten Baumbestand mit den dazu nötigen und regelmäßigen Baumkontrollen und um weitere anfallende Maßnahmen/Baumarbeiten. Weitere Haushaltsmittel stehen den beteiligten Ämtern derzeit nicht zur Verfügung. Daher empfiehlt der Magistrat, dass der Verein selbstständig versucht, Fördergelder einzuwerben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8055

  • Verbesserungen für den Radverkehr rund um das Waldstadion - Projekt „Adlertrasse“
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1348 Betreff: Verbesserungen für den Radverkehr rund um das Waldstadion - Projekt "Adlertrasse" Der Magistrat berichtet, dass im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Multifunktionsarena derzeit umfassende verkehrliche Untersuchungen für den gesamten Stadionbereich durchgeführt werden. In diesem Kontext wird auch der Radverkehr einbezogen. Ziel ist es, die verkehrliche Erschließung insgesamt neu zu bewerten und weiterzuentwickeln. Der Magistrat steht dem Ausbau der Fahrradinfrastruktur grundsätzlich positiv gegenüber. Die vorgeschlagenen Ansätze zur sogenannten "Adlertrasse", können daher im Rahmen der übergeordneten Untersuchungen zur Mobilitätsentwicklung im Stadionumfeld mitbetrachtet werden. Konkrete Planungen zu einem eigenständigen Projekt "Adlertrasse" liegen derzeit jedoch nicht vor. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bedürfen zunächst vertiefender fachlicher Prüfungen und weiterer planerischer Konkretisierung. Dabei sind neben verkehrlichen Fragestellungen insbesondere auch stadtplanerische, wirtschaftliche sowie umwelt- und waldrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere mögliche Auswirkungen auf (Bann-) Waldflächen im Umfeld des Stadions sowie die hohe ökologische Bedeutung dieser Bereiche sind in die Abwägung einzubeziehen. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren zu prüfen sein, welchen Beitrag zusätzliche Radverkehrsinfrastruktur im Verhältnis zu den bereits bestehenden und geplanten ÖPNV-Angeboten für die Erschließung des Stadionareals leisten kann. Hierbei werden auch Fragen der Dimensionierung, des tatsächlichen Bedarfs sowie der Wirtschaftlichkeit möglicher Maßnahmen betrachtet. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, mögliche Ansätze im Zusammenhang mit der Entwicklung des Stadiondreiecks sowie dem Mobilitätskonzept für Stadion und Multifunktionsarena gesamthaft zu bewerten. Erst auf Grundlage dieser Untersuchungen kann über konkrete Maßnahmen und den weiteren Fortgang der Planungen entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2026, V 1381

  • Straßenbahnanbindung zum Stadion über die Mörfelder Landstraße verlängern - Niederrad endlich entlasten!
    STOB 5
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1349 Betreff: Straßenbahnanbindung zum Stadion über die Mörfelder Landstraße verlängern - Niederrad endlich entlasten! Die Straßenbahnanbindung über die Mörfelder Landstraße bis zum Stadion ist als Maßnahme T-023 im Gesamtverkehrsplan Schiene 2025+ nachrichtlich enthalten und wird im Nachgang von der Stadt Frankfurt am Main untersucht. Es dient zur Kenntnis, dass die Relation Südbahnhof - Stadion bei Veranstaltungen derzeit von der Sonderbuslinie 80 bedient wird. Auch wenn eine zusätzliche Straßenbahnlinie auf Grund des gegenüber dem Bus höheren Platzangebotes die ÖPNV-Anbindung des Stadions verbessern würde, ist zu untersuchen, ob sich eine derartige Linie auch außerhalb von Veranstaltungen volkswirtschaftlich rechnet. Hierzu müsste ein Nutzen-Kosten-Indikator von über 1,0 erzielt werden, um eine finanzielle Förderung durch Bund und Land beantragen zu können. Da die Straßenbahntrasse durch den Stadtwald führt, erschließt sie jedoch keinerlei zusätzliche Wohngebiete und Arbeitsplätze. Auf Grund der langen Planungs-.und Bauzeiten einer neuen Straßenbahntrasse ist zudem eine Fertigstellung vor der geplanten Sanierung der Schwarzwaldstraße nicht realisierbar. Zu ergänzen ist noch, dass eine Straßenbahnlinie im Gegensatz zum Bus zu nah am Gleis parkenden PKW nicht ausweichen kann. Gerade im Veranstaltungsverkehr kommt es am Stadion bereits heute häufig vor, dass illegal parkende PKW den Straßenbahnbetrieb behindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8251

  • Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen
    STOB 1
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1350 Betreff: Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität, auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/). Sowohl auf privaten als auch auf öffentlichen Flächen befinden sich derzeit viele E-Ladestationen in der konkreten Planung und Umsetzung durch verschiedene gewerbliche Anbieter. Der Magistrat geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur zukünftig zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet wird (zum Beispiel auf Parkplätzen von Discountern, Supermärkten, Baumärkten, Fitnessstudios und auch in Parkhäusern). Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse hat der Magistrat die erste reguläre Ausbauphase (Phase I) für öffentliche Flächen gestartet. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurden geeignete Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, um eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Die Kriterien waren unter anderem die Art der Bebauung, die Bevölkerungsdichte und der zu erwartende Ladebedarf. Unter Einbindung der Ortsbeiräte wurden rund 400 AC-Ladepunkte gefunden und qualifiziert. Sie wurden in stadtteilübergreifende Kontingente gegliedert im Mai 2026 an interessierte Standortbetreiber verlost. Die weiteren Schritte sind die Planung der einzelnen Standorte durch die Betreiber und die Umsetzung. Der Magistrat geht davon aus, dass die Umsetzung gegen Ende 2026 beginnen und bis Mitte 2027 andauern wird. Die Altstadt wurde in dieser Phase ausgenommen, da bereits eine sehr hohe Dichte an Ladeinfrastruktur, besonders in den Parkhäusern, vorhanden ist. Folgende Standorte sind für die Phase I geplant: • Koblenzer Straße 5 • Mainzer Landstraße 82 • Niedernhausener Straße 49 • Kriegkstraße 10 • Neuenhainer Straße süd-westl. 15 • Europa-Allee nördl. 124 • Gutleutstraße 34 • Schönstraße 4 • Untermainkai 83 • Heilbronner Straße 8 • Wilhelm-Leuschner-Straße 70. Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass diese Standorte zwar stadtintern abgestimmt sind, es aber noch keine Garantie für eine Umsetzung exakt an den einzelnen Stellen gibt. Es kann noch leichte Anpassungen durch die Betreiber geben. Hinweisen möchte der Magistrat auch auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), wonach Eigentümer:innen sowie Bauherr:innen bei Neubauten und größeren Renovierungen verpflichtet werden, Stellplätze mit Ladekabeln oder Ladepunkten vorzubereiten Der Magistrat plant darüber hinaus den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund kontinuierlich bedarfsgerecht fortzuführen. Fragen zum Thema E-Ladeinfrastruktur können jederzeit auch an folgende E-Mailadresse gerichtet werden: ladeinfrastruktur.amt66@stadt-frankfurt.de. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2026, V 4

  • Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen
    STOB 1
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1351 Betreff: Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen Der Magistrat entspricht der Anregung und geht auf den Privateigentümer der unbefestigten Fläche zu, damit diese wieder hergestellt wird. Die beiden Gehwegparkplätze in der Mainzer Landstraße 88 wurden aufgelöst und die erforderlichen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten bereits umgesetzt. Um ordnungswidriges Parken zu unterbinden, werden dort voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 Fahrradbügel installiert. Die Aufstellfläche im Bereich der Bushaltestelle "Platz der Republik" bleibt frei. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7953

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee
    STOB 1
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1352 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee Auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 4424/2019 zum NR 895/2019 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) erarbeitet der Magistrat derzeit eine Vorplanung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Frankenallee. In dieser Planung wird auch die Führung der Radschnellverbindung Frankfurt - Wiesbaden (FRM 3) berücksichtigt. Es ist vorgesehen, diese Vorplanung Mitte 2026 in die Fachämterabstimmung zu geben. Einen konkreten Termin für die bauliche Umsetzung kann der Magistrat derzeit noch nicht nennen. Die in der Anregung OM 7954/2026 aufgeführten Punkte 1 bis 3 sind in der genannten Vorplanung berücksichtigt. Vorlaufend wird die Kreuzung im Zuge des Neubaus der Feuerwache angepasst. Der Magistrat wird prüfen, ob die Anregung des Ortsbeirats bereits in diesem Zuge umgesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7954

  • Entsiegelung und Begrünung Galluswarte
    STOB 1
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1353 Betreff: Entsiegelung und Begrünung Galluswarte Der Magistrat kann der Anregung mittelfristig nicht entsprechen. Derzeit wird ämterübergreifend ein Konzept zur nachvollziehbaren Priorisierung von Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Entsiegelungsflächen identifiziert und anhand festgelegter Kriterien - beispielsweise klimatischer Dringlichkeiten, Betroffenheit und ökologischem Potential - geprüft und priorisiert. Welche Flächen und Maßnahmen im Einzelnen in Betracht kommen, steht derzeit noch nicht fest. Für den angeregten Bereich an der Galluswarte kann daher gegenwärtig noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7949

  • Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden
    STOB 1
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1354 Betreff: Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden Zu 1: Alle Straßen der Friedrich-Ebert-Siedlung werden durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streife zu den Dienstzeiten überwacht. Die Dienstzeiten sind von Mo - Fr 07:00 - 22:00 Uhr und Sa 10:00 - 18:00 Uhr. Samstags muss aufgrund reduzierter Personalstärke der Fokus auf die verkehrsreiche Innenstadt gelegt werden. Ein hoher Kontrolldruck ist hier aufgrund des besonders hohen Parkdrucks mit seinen negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit besonders wichtig. Sonntags finden grundsätzlich keine Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei statt. Außerhalb der Dienstzeiten übernimmt die Landespolizei im Rahmen der Möglichkeiten die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Zu 2: Neben der Sanktionierung werden zur Beseitigung von Gefahrenstellen auch Abschleppmaßnahmen durchgeführt. Die Städtische Verkehrspolizei hat im Jahr 2026 in dieser Siedlung 146 Ordnungswidrigkeiten ausgestellt und 3 Abschleppungen durchgeführt. Sie war mindestens an 10 verschiedenen Tagen in der Siedlung im Einsatz. Zu 3: Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass eine Sicherung der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche sowie den Gehwegen erfolgt, um ein illegales Parken zu unterbinden. Die betroffenen Bereiche werden mit Markierungen und baulichen geeigneten Mitteln gesichert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7950

  • Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor der Europa Allee 101 bis 103
    STOB 1
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1355 Betreff: Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor der Europa Allee 101 bis 103 Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird aufgrund des wenig ausgeprägten Befolgungsgrades, des hohen Missbrauchspotentials und der letztlich kaum wirksam zu gewährleistenden Überwachung wenn überhaupt nur in den ländlich geprägten Stadtteilen eingerichtet. Der Anregung wird daher seitens des Magistrats nicht entsprochen, auch weil erfahrungsgemäß nicht davon auszugehen ist, dass hierdurch das vorsätzliche, kurzzeitige Parken in zweiter Reihe tatsächlich unterlassen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7957

  • Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt
    STOB 1
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1356 Betreff: Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt Freie Kapazitäten für subventioniertes Anwohnerparken gibt es aktuell in keinem der städtischen Parkhäuser. Auch im Parkhaus Alt Sachsenhausen stehen aktuell keine freien Kapazitäten für subventioniertes Anwohnerparken zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6250

  • Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzen
    STOB 1
    04.09.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1357 Betreff: Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle "Europaviertel West" planen und umsetzen Es ist weiterhin das Ziel, die U5-Verängerung ins Europaviertel zusammen mit der U5-Verlängerung zum Römerhof in Betrieb zu nehmen. Für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreicht werden sollte, wird die in der Stellungnahme ST 549 vom 23.03.2026 beschriebene kostengünstigere Interimslösung bereits entsprechend geplant. Bei Bedarf kann dann diese Lösung statt der ursprünglich geplanten Wendeanlage an der ursprünglichen Endhaltestelle "Europaviertel West" (zwischen der Pariser Straße und der Straße Am Römerhof) vorgesehen werden und bis zur Inbetriebnahme der weiteren U5-Verlängerung zum Römerhof bestehen bleiben Somit kann das Projekt "Verlängerung U5 Europaviertel" mit den Stationen "Güterplatz", "Emser Brücke/Messe", "Europagarten", "Europaviertel West" in jedem Fall unabhängig vom Projektfortschritt "U5 Römerhof" in Betrieb genommen werden. Informationen rund um die Projekte "U5 Europaviertel" und "U5 Römerhof" sind auf der Webseite www.sbev-frankfurt.de der zuständigen Gesellschaft SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH zu finden. Bei Fragen und Anliegen rund um die Projekte steht das Team der SBEV über ein Projekttelefon (0171 862 41 85) und eine E-Mail-Adresse (info@sbev-frankfurt.de) für einen direkten Dialog zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 11

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