Verlängerung der U7 und/Oder der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die U-Bahn-Linie U7 bis zum Nordwestzentrum zu verlängern. Dies geschieht im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, um die Stadtentwicklung im Frankfurter Nordwesten zu fördern und eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz zu ermöglichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Maßnahme U-015 (Verlängerung der U7 bis Nordwestzentrum) wird derzeit in einer Machbarkeitsstudie untersucht, die vom Ortsbeirat benannten Punkte werden bei der Prüfung berücksichtigt. Der Magistrat wird nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dazu berichten. Im Falle eines positiven Nutzen-Kosten-Indikators wird die Maßnahme in den Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ aufgenommen. Eine U-Bahn-Anbindung des Stadtteils der Quartiere und die damit verbundene Identifikation einer förderfähigen Variante ist essenziell für die Stadtentwicklung im Frankfurter Nord-Westen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2025MM 210Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene 2035+)Magistratsvortrag
- 10. Februar 2026OFOF 601/7Verlängerung der U 7 und/oder der Regionaltangente West bis zum NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. Februar 2026OMOM 8259Verlängerung der U7 und/oder der Regionaltangente West bis zum NordwestzentrumDirektanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1311Verlängerung der U7 und/Oder der Regionaltangente West bis zum NordwestzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab