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  • Transparenz bei der Förderung nichtstaatlicher Träger durch die Stadt Frankfurt herstellen
    A
    03.09.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 03.09.2026, A 30 Betreff: Transparenz bei der Förderung nichtstaatlicher Träger durch die Stadt Frankfurt herstellen Die transparente Darstellung öffentlicher Förderungen ist ein zentrales Element verantwortungsvoller Verwaltungsführung und öffentlicher Kontrolle. Gerade bei der Unterstützung nichtstaatlicher Träger und politischer Initiativen besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit sowie der Stadtverordnetenversammlung, nachvollziehen zu können, welche Organisationen in welcher Höhe und zu welchem Zweck gefördert werden - und zwar sowohl aus städtischen Mitteln als auch aus solchen, die die Stadt im Auftrag übergeordneter Ebenen (Bund, Land Hessen, EU) vergibt oder weiterleitet. Eine vollständige Übersicht schafft die für eine sachliche Bewertung der Förderpraxis der Stadt Frankfurt am Main notwendige Grundlage. Der Begriff der Nichtregierungsorganisation (NGO) ist gesetzlich nicht definiert. Diese Anfrage zielt daher konkret auf privatrechtliche Vereinigungen, Initiativen und juristische Personen, die nicht Teil der unmittelbaren Stadtverwaltung sind - insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Initiativen ohne Rechtspersönlichkeit -, soweit diese im Haushaltsjahr 2025 finanzielle oder geldwerte Leistungen erhalten haben und nach Satzung oder tatsächlicher Tätigkeit politische, gesellschaftspolitische, weltanschauliche oder klimapolitische Ziele verfolgen, einschließlich Interessenvertretung, Kampagnenarbeit und politischer Bildung. Ausgenommen sind politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sowie reine Sportvereine. Ferner ausgenommen sind Hilfs- und Rettungsorganisationen sowie anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege, sofern die Förderung ausschließlich dem Einsatz- und Rettungsbetrieb, sozialen Regelaufgaben auf gesetzlicher Grundlage oder dem laufenden Betrieb entsprechender Einrichtungen diente. Projekt- und Kampagnenförderung derselben Träger außerhalb dieses Kernbetriebs ist anzuführen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: Welche der vorstehend bestimmten Empfänger haben im Haushaltsjahr 2025 finanzielle oder geldwerte Leistungen der Stadt Frankfurt, ihrer Eigenbetriebe oder ihrer Mehrheitsbeteiligungen erhalten, einschließlich Sponsoring, Nachlässen und vergleichbarer Unterstützungen, unabhängig von der internen Bezeichnung? Soweit der Magistrat Empfänger nicht diesem Kreis zuordnet, bitte hilfsweise alle Zuwendungen und geldwerten Leistungen an Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften ab 1.000 Euro je Empfänger im Jahr 2025 tabellarisch auflisten und diejenigen kennzeichnen, deren Satzung oder Projektbeschreibung politische, gesellschaftspolitische, weltanschauliche oder klimapolitische Ziele enthält. (Hinweis zur Definition: Als geldwerte Leistung gelten der Erlass oder die Unterschreitung der üblichen Miete oder Pacht, die unentgeltliche oder gegenüber dem markt- bzw. satzungsüblichen Entgelt vergünstigte Überlassung städtischer Infrastruktur wie Räumlichkeiten oder Veranstaltungstechnik, die Übernahme von Druck- und Werbekosten sowie die unentgeltliche Personalgestellung. Der Wert der geldwerten Leistung ist in Höhe des unterbliebenen Entgelts zu beziffern.) Hierzu bitte die entsprechenden Empfänger einzeln - vorzugsweise tabellarisch - aufführen und jeweils angeben: - Höhe der Förderung bzw. bezifferter Wert der geldwerten Leistung - Förderzweck bzw. Projekttitel sowie kurze Angabe zur tatsächlichen Verwendung - leistendes Dezernat, Amt, Eigenbetrieb oder städtische Gesellschaft - Rechtsgrundlage, Haushaltsstelle bzw. Titel des Förderprogramms - Art der Förderung (institutionell oder Projektförderung); bei mehrjährigen Vereinbarungen Laufzeit, Gesamtsumme und etwaige Verlängerungsoption - ob und in welcher Form eine Evaluation der geförderten Maßnahmen bzw. der Organisation erfolgt ist oder vorgesehen ist - inwieweit es sich um Leistungen aus städtischen Mitteln (Kernhaushalt, Eigenbetriebe, städtische Beteiligungen) handelt oder um Leistungen, die die Stadt, ein Eigenbetrieb oder eine Mehrheitsbeteiligung im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes, des Landes Hessen, der Europäischen Union oder sonstiger öffentlicher Fördergeber als zwischengeschaltete Stelle vergeben oder weitergeleitet hat; das Geberprogramm ist anzugeben. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Peter Schmidt Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 09.09.2026

  • Sicherung der Kreuzung Jahnstraße/Schleidenstraße durch Fahrradbügel
    OFOB 3
    03.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 112/3 Betreff: Sicherung der Kreuzung Jahnstraße/Schleidenstraße durch Fahrradbügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den vier Ecken der Kreuzung Jahnstraße / Schleidenstraße Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Die vier Eckbereiche der Kreuzung Jahnstraße / Schleidenstraße sind derzeit lediglich durch schraffierte Flächen gekennzeichnet. Diese werden regelmäßig widerrechtlich zum Parken genutzt. Dadurch werden die Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich beeinträchtigt, Fahrzeuge ragen teilweise in die Fahrbahn hinein und die Verkehrssicherheit wird vermindert. Besonders problematisch ist dies, da es sich um Schul- und Rettungswege handelt. Die Installation von Fahrradbügeln an allen vier Ecken würde das illegale Parken wirksam unterbinden und als kurzfristig umsetzbare Maßnahme zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Darüber hinaus könnte die Maßnahme die Situation auf den ohnehin schmalen Gehwegen entlang der Nordseite der Jahnstraße verbessern, die durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge zusätzlich eingeengt werden. Gleichzeitig würden zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen und Konflikte mit dort abgestellten Fahrrädern, Lastenrädern und E-Scootern reduziert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OF 112/3 wird auf Wunsch der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wiederherstellung von Pkw-Parkraum in der Straße Oberlindau
    OFOB 2
    03.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 126/2 Betreff: Wiederherstellung von Pkw-Parkraum in der Straße Oberlindau Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine der beiden neu eingerichteten E-Roller-Abstellflächen in der Oberlindau - am Rothschildpark oder gegenüber Haus Nr. 55 - zurückzubauen und dort wieder Pkw-Parkraum herzustellen. Zudem ist zu erläutern, warum der Ortsbeirat 2 weder einbezogen noch informiert wurde. Begründung: Beschwerden von Anwohnern: Sowohl am Rothschildpark als auch gegenüber dem Haus Oberlindau 55 wurden in den vergangenen Wochen dringend benötigte Pkw-Abstellflächen beseitigt, um überdimensionierte E-Roller-Abstellflächen zu schaffen. Der Ortsbeirat 2 wurde dabei weder einbezogen noch informiert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Maßnahme ohne seine Beteiligung umgesetzt wurde. E-Roller werden dennoch weiterhin vielfach ungeordnet auf den Gehwegen abgestellt. Die beiden großen Abstellflächen haben das Problem nicht gelöst, den Parkdruck aber verschärft. Daher soll mindestens eine Fläche zurückgebaut und dort wieder Pkw-Parkraum hergestellt werden. Quelle Fotos: Anwohner; ist der Antragstellerin bekannt 1. Oberlindau E-Roller-Fläche gegenüber Haus Nr. 55 2. Oberlindau-E-Roller-Fläche: links neben dem Eingang zum Rothschildpark Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 126/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Entfernung des Parklets im Grüneburgweg
    OFOB 2
    03.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 133/2 Betreff: Entfernung des Parklets im Grüneburgweg Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Parklet vor dem Anwesen Grüneburgweg 79 vollständig zu entfernen und an einem geeigneteren Standort, beispielsweise auf einem Schulhof oder in einem Park, wieder aufzustellen. Begründung: Das Parklet schräg gegenüber von der Weinhandlung Westlage wird nie genutzt und nicht gereinigt. Sein Zustand verschlechtert sich sichtbar. Inzwischen besteht wegen loser Schrauben am Hochtisch akute Verletzungsgefahr. Für das mit etwa 25.000 Euro Steuergeld erworbene Parklet sollte daher ein geeigneterer Standort gefunden werden, an dem es tatsächlich genutzt und regelmäßig betreut werden kann, beispielsweise auf einem Schulhof oder in einem Park. Vor einem Restaurant mit Aussenmöblierung ist das Parklet besonders sinnlos. Benötigt würden hier Park- oder Lieferflächen, weil es wegen Lieferanten in zweiter Reihe regelmäßi zu Staus kommt. Foto: Antragstellerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Lücken im Straßenbaumbestand der Textorstraße schließen
    OFOB 5
    03.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 197/5 Betreff: Lücken im Straßenbaumbestand der Textorstraße schließen Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Lücken im Straßenbaumbestand in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummern 36/38 zeitnah schließen zu lassen. Begründung: An der genannten Stelle befinden sich zwei vorhandene Bauminseln, in denen die ursprünglich vorhandenen Straßenbäume fehlen. Die dafür vorgesehenen Standorte sind somit bereits vorhanden und entsprechend in den Straßenraum integriert. Dennoch wurden die beiden Bäume seit Jahren nicht nachgepflanzt. Angesichts des Klimawandels ist es erforderlich, den Straßenbaumbestand in Frankfurt nicht nur zu erhalten und zu entwickeln, wo sich nur eine Gelegenheit bietet. Hier hätte längst gehandelt werden können. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 787 2026 Die Vorlage OF 197/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)

  • Ein sozialverträgliches Konzept entwickeln, um Probleme zu lösen, die für Anwohner*innen im Ortsbezirk 5 durch Übernachtungen von wohnsitzlosen Menschen im öffentlichen Raum entstehen
    OFOB 5
    03.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 212/5 Betreff: Ein sozialverträgliches Konzept entwickeln, um Probleme zu lösen, die für Anwohner*innen im Ortsbezirk 5 durch Übernachtungen von wohnsitzlosen Menschen im öffentlichen Raum entstehen Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständigen Ämter ein sozialverträgliches und abgestimmtes Konzept für den Umgang mit Konfliktsituationen entwickeln, die durch Übernachtungen wohnungsloser Menschen im öffentlichen Raum entstehen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass Anwohner*innen eine klare Anlaufstelle haben und bei entsprechenden Problemen schnell und angemessen Unterstützung erhalten. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen die Würde der betroffenen wohnungslosen Menschen wahren und ihre schwierige Lebenssituation berücksichtigen. Begründung: Konkret geht es um Situationen, in denen Anwohnerinnen und Anwohner feststellen, dass obdachlose Personen sich an Orten im öffenlichen Raum Übernachtungsplätze einrichten und dass daraus hygienische und soziale Probleme entstehen, die nicht ohne weiteres unter Wahrung der Würde und der Schwierigkeiten der Betroffenen zu lösen sind. Ein anschauliches Beispiel wurde kürzlich an den Ortsbeirat herangetragen. Dabei geht es um eine offensichtlich obdachlose Person, die seit einiger Zeit in einer Unterführung nächtigt, die in Niederrad zwei Straßen verbindet. Neben der dieser Unterführung befindet sich der Spielbereich eines anliegenden Kindergartens. Nach Darstellung des Bürgers breitet sich die Person dort aus und das stellt mitten in einem Wohngebiet natürlich eine Belastung für die Anwohnenden dar. Da die Polizei diese Staße nicht kontrollieren würde, sei von dieser Seite nicht mit Abhilfe zu rechnen. Anscheinend ist vielen Frankfurter*innen nicht bekannt, an wen sie sich in solchen Konfliktsituationen wenden können, damit neben polizeilichen Maßnahmen auch sozialverträgliche Lösungen gefunden werden, die die Würde aller Betroffenen wahren. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OF 212/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ein Konzept entwickeln zur Lösung der Probleme, die für viele Anwohner*innen im Ortsbezirk 5 durch ortsfremde Dauerparker und durch die Nichtbeachtung der Verkehrsregeln zum Schutz der Interessen der ortsansässigen Verkehrsteilnehmer entstehen
    OFOB 5
    03.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 213/5 Betreff: Ein Konzept entwickeln zur Lösung der Probleme, die für viele Anwohner*innen im Ortsbezirk 5 durch ortsfremde Dauerparker und durch die Nichtbeachtung der Verkehrsregeln zum Schutz der Interessen der ortsansässigen Verkehrsteilnehmer entstehen Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständigen Ämter ein Konzept entwickeln, bekannt machen und umsetzen, das die Probleme löst, die seit vielen Jahren bekannt sind und immer wieder neu entstehen, weil ortsfremde Dauerparker und Besucher*innen von Großveranstaltungen im Ortsbezirk die Verkehrsregeln zum Schutz der Interessen der ortsansässigen Verkehrsteilnehmer nicht beachten. Begründung: Seit vielen Jahren werden die im Antrag dargestellten Probleme, die besonders in Niederrad regelmäßig zu absolut unzumutbaren Situationen für die Anwohner und ortsansässigen Verkehrsteilnehmer führen im Ortsbeirat vorgetragen und den zuständigen Ämtern und dem Magistrat dargestellt, ohne dass an Lösungen überhaupt gearbeitet wird. Dieser für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk unzumutbare Zustand muss ein Ende haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 795 2026 Die Vorlage OF 213/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Information zum Radverkehrskonzept östliche Stadtteile
    OFOB 16
    03.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 26/16 Betreff: Information zum Radverkehrskonzept östliche Stadtteile Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat darüber informiert, welchen Stand das Radverkehrskonzept für die östlichen Stadtteile hat oder ob dieses vielleicht final fertig gestellt ist. Begründung: "Um die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs grundlegend zu steigern, genügen punktuelle Verbesserungen nicht. Eine durchgängige hohe Qualität erreicht ein Netz nur, wenn die Maßnahmen in ein schlüssiges Radverkehrskonzept eingebunden sind." (Radfahrportal Stadt Frankfurt am Main, Abruf 03.09.2026). Für die westlichen Stadtteile existieren sehr gute und informationsreiche Radverkehrskonzepte. Ein Netzplan ist erstellt worden und Informationen zu Großmaßnahmen sind abrufbar. Sehr gerne würden wir den Stand der Konzepte und Planungen auch für die östlichen Stadtteile erfahren, um hier fundiert informieren und unterstützen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 152 2026 Die Vorlage OF 26/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, WBE, GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

  • Aktive Förderung von Baum- und Gießpatenschaften in Nieder-Eschbach
    OFOB 15
    03.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 35/15 Betreff: Aktive Förderung von Baum- und Gießpatenschaften in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, das städtische Patenschaftsprogramm "Stadtgrün sucht Dich" aktiv und gezielt im Stadtteil Nieder-Eschbach zu bewerben. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie viele Baumpatenschaften in Nieder-Eschbach derzeit bestehen und welche Straßenbäume im Stadtteil aufgrund von Trockenschäden vorrangig Unterstützung benötigen. Für neue Baumpatinnen sollen praktische Gießhilfen (z. B. Gieß- bzw. Bewässerungssäcke) sowie Informationen zur fachgerechten Bewässerung bereitgestellt werden. Des Weiteren soll eine feste, gut erreichbare Ansprechperson beim Grünflächenamt für Bürgerinnen benannt werden. Bei der Umsetzung soll die in Nieder-Eschbach bereits aktive NABU-Ortsgruppe (Ansprechpartner: Andreas Glienke), die dort schon heute Baumpatenschaften vermittelt, eng eingebunden werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem NABU abzustimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden, und die bestehende ehrenamtliche Arbeit gezielt zu unterstützen, etwa durch die Bereitstellung von Gießhilfen und Informationsmaterial sowie die Bekanntmachung über städtische Kanäle. Begründung: Die anhaltenden Trocken- und Hitzeperioden der vergangenen Jahre, die auch in diesem Sommer deutlich spürbar war, setzen den Straßenbäumen in Nieder-Eschbach erheblich zu. Das Grünflächenamt kann die notwendige zusätzliche Bewässerung angesichts der steigenden Zahl betroffener Bäume nicht allein leisten; in anderen Stadtteilen mussten bereits externe Firmen und die Feuerwehr unterstützend tätig werden. Bürgerschaftliches Engagement über Baum- und Gießpatenschaften kann diese Lücke wirksam schließen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das bestehende städtische Programm im Stadtteil bekannt ist, niedrigschwellig funktioniert und praktische Unterstützung bietet. In Nieder-Eschbach gibt es mit der NABU-Ortsgruppe bereits eine ehrenamtliche Struktur, die erfolgreich Baumpatenschaften vermittelt. Eine enge Abstimmung zwischen Magistrat und NABU stellt sicher, dass städtische Unterstützung dort ankommt, wo bereits Engagement vorhanden ist, und vermeidet für interessierte Bürgerinnen verwirrende parallele Anlaufstellen. Straßenbäume tragen wesentlich zur Kühlung des Stadtteils, zur Beschattung von Gehwegen und zur Biodiversität bei. Der Verlust von Bäumen durch Trockenschäden verursacht zudem Folgekosten für die Stadt (Fällung, Verkehrssicherung, Ersatzpflanzung), die durch frühzeitige, ehrenamtlich unterstützte Pflege vermieden werden können. Eine gezielte lokale Aktivierung des bereits bestehenden Programms stärkt darüber hinaus die Nachbarschaft und das Engagement im Stadtteil, ohne neue Doppelstrukturen zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 687 2026 Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Behindertenparkplatz für Arztpraxen schaffen
    OFOB 15
    03.09.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 37/15 Betreff: Behindertenparkplatz für Arztpraxen schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Fachämter damit zu beauftragen für die Arztpraxen in der Straße "An der Bornhohl 1 und 1b" während ihrer Öffnungszeiten einen Parkplatz für Besitzer eines Behindertenparkausweises zu schaffen. Begründung: Der Parkdruck ist in dieser Straße durch die Nähe der U-Bahn-Station sehr groß, und die Straßen eng. Patienten der Praxen, die gebrechlich oder gehbehindert von z.B. Angehörigen mit dem Pkw gebracht werden müssen, finden in der Regel keinen Platz. Die Fahrer müssen dann verbotenerweise auf der Fahrbahn halten und diese blockieren, um die hilfebedürftigen Patienten sicher in die Arztpraxen zu bringen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 37/15 wurde zurückgezogen.

  • Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße
    OFOB 15
    03.09.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 38/15 Betreff: Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße / Niedererlenbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten nach Abhilfemöglichkeiten zur Beseitigung der Gefahrenstelle zu suchen. Begründung: Seit einiger Zeit fließt Quellwasser unkontrolliert aus der Böschung der Anhöhe quer über die steil abfallende Fahrbahn der Straßengabelung. Nach Aussagen der Anwohner hatte ein Straßengraben früher solches Wasser aufgenommen und abgeführt. Dieser Graben sei im Laufe der Zeit verschwunden. Über diese stets nasse Fahrbahn wird nicht nur der Radverkehr von Nieder-Erlenbach kommend geführt, sondern auch der gesamte Kfz- und Linienbusverkehr inklusive der motorisierten Krafträder. Am Ende der Gefällstrecke müssen alle bremsen, da die Vorfahrt des Querverkehrs zu beachten ist. Da wird eine Wasserspur schnell zur Gefahr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 688 2026 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und Linke

  • ESB-Zweigstelle „St. Stephanus“: Auslastung der angemieteten Liegenschaft
    OFOB 15
    03.09.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 39/15 Betreff: ESB-Zweigstelle "St. Stephanus": Auslastung der angemieteten Liegenschaft Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft über die Auslastung der von der Stadt Frankfurt angemieteten und als Hort genutzten Liegenschaft "Deui-La-Barre-Str. 2" zu geben. Begründung: Eltern berichten von nur gelegentlicher Nutzung des Gebäudes samt Außenanlage. In Anbetracht nicht unerheblicher Mietkosten sollte aber Wert darauf gelegt werden, dass die Liegenschaft sinnvoll genutzt werden kann und soll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 39/15 wurde zurückgezogen.

  • Budget – Weihnachtsba¨ume schmu¨cken
    OFOB 8
    03.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2026, OF 78/8 Betreff: Budget - Weihnachtsba¨ume schmu¨cken Der Ortsbeirat möge interfraktionell beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget einen Betrag von max. 1.500 Euro bereitzustellen, um in 2026 die zwei Weihnachtsbäume in Heddernheim und Niederursel wieder von Kindergärten/Schulen schmücken zu lassen. Hierzu wird anteilig ein Betrag von max. 750 Euro jeweils für Heddernheim bzw. Niederursel für Bastelmaterial und Backwerk für die Kinder sowie die Kosten für die Verkostung der Freiwilligen Feuerwehr und Teilnehmern bereitgestellt. Die Kinderbeauftragten werden um die organisatorische Durchführung gebeten. Begründung: Die Aktion wurde in den letzten Jahren gut von den Kindern und Anwohnern angenommen und fand großen Zuspruch. Es wäre schön, wenn die Tradition in den Stadtteilen fortgesetzte werden könnte. Sie dient der Verschönerung der Bäume und wertet somit die Stadtteile in der Adventszeit weiter auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 37 2026 Die Vorlage OF 78/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF-FREIE WÄHLER und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Briefwahl bei den Frankfurter Kommunalwahlen 2016, 2021 und 2026 – Aufklärung von Auffälligkeiten bei Beantragung und Versand sowie kommunale Kontrollmechanismen
    A
    02.09.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 02.09.2026, A 29 Betreff: Briefwahl bei den Frankfurter Kommunalwahlen 2016, 2021 und 2026 - Aufklärung von Auffälligkeiten bei Beantragung und Versand sowie kommunale Kontrollmechanismen Freie, gleiche und geheime Wahlen sind eine tragende Grundlage demokratischer Legitimation. Das Kopenhagener Dokument der KSZE von 1990 hebt die Bedeutung freier Wahlen hervor, die den Willen der Wählerinnen und Wähler unverfälscht zum Ausdruck bringen. Die Briefwahl ist ein zentraler Bestandteil einer lebendigen, freiheitlichen Demokratie. Sie gewährleistet, dass auch ältere, erkrankte, mobilitätseingeschränkte oder vorübergehend abwesende Wahlberechtigte ihr Wahlrecht tatsächlich und gleichberechtigt ausüben können. Ihr Zugang muss deshalb einfach, barrierefrei und verlässlich bleiben. Zugleich setzt das Vertrauen in die Briefwahl voraus, dass Beantragung, Versand der Unterlagen und Stimmabgabe wirksam gegen Missbrauch, unzulässige Einflussnahme und eine Stimmabgabe durch nicht berechtigte Dritte geschützt sind. Erforderliche Kontrollmechanismen müssen dabei mit Wahlgeheimnis, Datenschutz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen. Bei Kandidierenden von CDU, SPD und GRÜNEN zeigten sich bei der Kommunalwahl 2026 Medienberichten zufolge auffällige Konzentrationen von Panaschierstimmen. Mehrere von ihnen erhielten jeweils mehrere Tausend zusätzliche Stimmen von Wählerinnen und Wählern, die ihr Listenkreuz bei "Ich bin ein Frankfurter" (IBF) oder bei der Europa-Liste Frankfurt (ELF) gesetzt hatten. Das zuständige Dezernat V und das Wahlamt erklärten hierzu, die Wahlbehörde habe geprüft und dort gehandelt, wo konkrete Tatsachen vorgelegen hätten; statistische Auffälligkeiten allein seien kein Nachweis eines Wahlrechtsverstoßes. Hinzu kommt, dass ähnliche Auffälligkeiten bei der Verteilung von Panaschierstimmen zugunsten von Kandidierenden von CDU, SPD und GRÜNEN bereits bei den Kommunalwahlen 2021 und 2016 zu beobachten waren, und es auch bei der Oberbürgermeisterwahl 2023 zu Auffälligkeiten, Beschwerden und Ermittlungsansätze im Bereich der Briefwahl gab. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, welche Erkenntnisse die Stadt aus früheren Vorgängen gewonnen hat, welche Prüfungen seitdem erfolgt sind, welche Sicherungsmaßnahmen für die Kommunalwahl 2026 getroffen wurden und welche weiteren Verbesserungen vorgesehen sind, um vergleichbare Fälle künftig möglichst zu verhindern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Prüfungen hat das Wahlamt vorgenommen, nachdem die auffälligen Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahlergebnissen sowie ungewöhnliche Panaschiermuster bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, sowie 2026 öffentlich bekannt geworden waren? Wann fanden diese Prüfungen statt, welche Daten wurden dabei ausgewertet und zu welchen Ergebnissen kam das Wahlamt? Welche bekannten Auffälligkeiten wurden bislang nicht näher untersucht und warum nicht? 2. Welche Daten stehen dem Wahlamt heute noch zur Verfügung, um Auffälligkeiten bei der Briefwahl und beim Panaschieren genauer zu untersuchen? Welche Auswertungen sind damit technisch und rechtlich möglich? Welche davon wurden tatsächlich vorgenommen? 3. Welche statistischen Auffälligkeiten hat das Wahlamt bei den Kommunalwahlen 2016, 2021 sowie 2026 selbst festgestellt? Gab es insbesondere Auffälligkeiten bei Briefwahlanteilen, Unterschieden zwischen Urnen- und Briefwahl, Panaschieranteilen, einzelnen Wahlvorschlägen, Kandidierenden oder bestimmten Wahlbezirken? Nach welchen Kriterien wurde entschieden, ob ein Ergebnis näher geprüft wird? 4. Wann erhielten Wahlamt, Wahlleitung, zuständiges Dezernat und Magistrat erstmals Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie den Oberbürgermeisterwahlen 2023? Welche Beschwerden, Strafanzeigen oder sonstigen konkreten Hinweise wurden bekannt und welche Maßnahmen wurden jeweils veranlasst? 5. Welche dieser Erkenntnisse lagen bereits vor, als die Stadtverordnetenversammlung am 21. Mai 2026 über die Gültigkeit der Kommunalwahl 2026 entschied? Welche Informationen erhielten der Gemeindewahlausschuss und die Stadtverordnetenversammlung? Welche bereits vorhandenen Erkenntnisse wurden ihnen nicht mitgeteilt und warum nicht? 6. Welche Auffälligkeiten, Beschwerden, Strafanzeigen oder sonstigen Hinweise waren der Stadt bereits im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2016 und 2021 und Oberbürgermeisterwahlen 2023 bekannt? Was wurde damals geprüft und welche Konsequenzen wurden daraus für die Durchführung der Kommunalwahl 2026 gezogen? 7. Unter welchen Voraussetzungen konnten Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 an eine andere Adresse als die Meldeanschrift geschickt werden? Welche Angaben waren dafür erforderlich? Musste ein Grund für die abweichende Versandanschrift genannt werden? Welche Prüfung fand statt? Bitte getrennt nach Online-Antrag, E-Mail, schriftlichem Antrag und persönlicher Beantragung beantworten. 8. Welche Erkenntnisse lagen dem Wahlamt, der Meldebehörde, der Wahlleitung oder dem zuständigen Dezernat bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 oder der Oberbürgermeisterwahl 2023 dazu vor, dass Eintragungen im Melderegister, die für die Wahlberechtigung oder den Versand von Briefwahlunterlagen relevant waren, auf unzutreffenden oder möglicherweise unrechtmäßig erlangten melderechtlichen Unterlagen beruhen könnten? Wurde in solchen Fällen insbesondere geprüft, ob der zugrunde liegende Melderegistereintrag auf einer unzutreffenden Wohnungsgeberbestätigung oder anderen unrichtigen Angaben beruhte, ob dadurch die Eintragung in das Wählerverzeichnis beeinflusst worden sein könnte und welche Maßnahmen zur Sicherung des Wahlverfahrens ergriffen wurden? 9. Wie häufig wurden Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 an eine andere Adresse als die Meldeanschrift geschickt und an welchen Adressen häuften sich Briefwahlsendungen besonders? Wir bitten insbesondere um folgende Angaben: 1. Zahl der unterschiedlichen abweichenden Versandanschriften, 2. Zahl der Anschriften mit mehr als 5, 10, 15, 20 und 50 Sendungen, 3. höchste Zahl von Briefwahlunterlagen, die an eine einzige Anschrift versandt wurde, 4. die 50 Anschriften mit den meisten Briefwahlsendungen und die jeweilige Zahl der Sendungen. Soweit einer Veröffentlichung der vollständigen Anschrift rechtliche Gründe entgegenstehen, bitten wir um eine möglichst konkrete anonymisierte Darstellung einschließlich Art der Anschrift, etwa Wohngebäude, Pflegeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft, Hotel, Gewerbe- oder Vereinsanschrift. 10. Wie viele Briefwahlanträge wurden für die Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 insgesamt gestellt und auf welchem Weg gingen sie ein? Bitte aufschlüsseln nach Online-Antrag, E-Mail, schriftlichem Antrag, persönlicher Beantragung und sonstigen Wegen. Wie viele Unterlagen wurden per Post versandt, persönlich abgeholt oder von Bevollmächtigten abgeholt? 11. Wie wurde bei den einzelnen Antragswegen geprüft, ob die antragstellende Person tatsächlich wahlberechtigt ist oder in ihrem Auftrag die Briefwahl beantragt wurde? Welche Angaben mussten jeweils gemacht werden, welche wurden automatisch mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen und wann erfolgte eine zusätzliche Prüfung durch Beschäftigte des Wahlamts? 12. Welche Identitätsprüfung erfolgte bei einer persönlichen Beantragung oder Abholung von Briefwahlunterlagen? Musste ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden? Falls nicht, wie wurde die Identität auf andere Weise geprüft? 13. Wie wurde bei Online-, E-Mail- und schriftlichen Anträgen sichergestellt, dass tatsächlich die wahlberechtigte Person selbst den Antrag gestellt hat? Welche personenbezogenen Angaben reichten für einen erfolgreichen Antrag aus? Gab es einen zusätzlichen Identitätsnachweis, eine Kontrollmitteilung an die Meldeanschrift oder einen anderen Rückkanal? Wie konnte eine Antragstellung durch einen nicht bevollmächtigten Dritten erkannt werden? 14. Wie viele Briefwahlanträge für die Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 wurden zurückgestellt, abgelehnt oder zusätzlich geprüft, weil Angaben fehlten, widersprüchlich oder auffällig waren? Bitte insbesondere aufschlüsseln nach: 1. abweichender Versandanschrift, 2. Antragstellung durch eine andere Person, 3. fehlender oder unklarer Vollmacht, 4. widersprüchlichen persönlichen Angaben, 5. bereits ausgestelltem Wahlschein, 6. mehrfacher Antragstellung, 7. mehrfach verwendeten Kontakt- oder Versanddaten, 8. sonstigem Verdacht auf eine missbräuchliche Antragstellung. 14. Wurde geprüft oder überhaupt erfasst, ob dieselbe E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder andere Kontaktangaben für mehrere Briefwahlanträge verwendet wurden? Wie häufig kam dies vor? Wie viele Anträge wurden im höchsten Fall über dieselbe E-Mail-Adresse oder dieselben sonstigen Kontaktdaten gestellt? Wie viele E-Mails enthielten gleichzeitig Anträge für mehrere Wahlberechtigte? Warum wurde keine Verifizierung der E-Mail-Adresse oder Handynummer vorgenommen, beispielsweise durch Code-Übermittlung? 15. Wie häufig wurde bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 für dieselbe wahlberechtigte Person mehr als einmal ein Wahlschein oder Briefwahlunterlagen beantragt? Wie viele Unterlagen wurden wegen angeblichen Nichterhalts, Verlusts oder aus anderen Gründen erneut ausgestellt? Wie viele Wahlscheine wurden gesperrt, storniert oder für ungültig erklärt? 16. Welche Unterlagen und Daten über Beantragung, Prüfung, Ausstellung, Versand und Abholung der Briefwahlunterlagen sind heute noch vorhanden? Dazu gehören insbesondere Antragsdaten, Versanddaten, Vollmachten, Bearbeitungsvermerke sowie technische Protokoll- und Zeitdaten. Welche Aufbewahrungs- und Löschfristen gelten jeweils? 17. Wurden angesichts der Beschwerden, Strafanzeigen, Ermittlungen und öffentlich bekannt gewordenen Auffälligkeiten Daten oder Unterlagen vorsorglich gesichert oder vorgesehene Löschungen ausgesetzt? Falls ja: wann und welche? Falls nein: warum nicht? 18. Wie viele Briefwahlunterlagen wurden bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 von bevollmächtigten Personen für andere Wahlberechtigte abgeholt? Wie viele Personen holten Unterlagen für mehr als eine andere Person ab? Wie hoch war die größte Zahl von Briefwahlunterlagen, die von einer einzelnen bevollmächtigten Person abgeholt wurde? Wie wurden die dazugehörigen Vollmachten geprüft und dokumentiert? 19. Welche Informationen werden über den Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt erfasst? Ist insbesondere nachvollziehbar, wie viele Wahlbriefe postalisch, persönlich oder auf anderem Weg eingingen? Wurde dokumentiert, wenn eine Person eine größere Zahl verschlossener Wahlbriefe gleichzeitig abgab? Gab es bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 auffällige Sammelabgaben? 20. Sind die elektronisch erfassten anonymisierten Stimmzetteldaten der Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 noch vorhanden? Kann damit festgestellt werden, wie häufig identische oder nahezu identische Kombinationen von Kandidatenstimmen vorkamen? Ist ein Vergleich solcher Kombinationen zwischen Urnen- und Briefwahl möglich? Wurde eine solche Auswertung bereits vorgenommen und, falls ja, mit welchem Ergebnis? 21. Welche automatischen oder manuellen Kontrollmechanismen gab es bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023, um ungewöhnliche Häufungen bei Briefwahlanträgen zu erkennen? Gab es Warnungen beispielsweise bei mehrfachen Anträgen, gleichen Kontaktangaben, häufig verwendeten Versandanschriften, mehrfachen Vollmachten oder anderen ungewöhnlichen Häufungen? Wie viele entsprechende Prüffälle gab es? 22. Welche besonderen Vorkommnisse und Auffälligkeiten wurden bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 in den Wahlniederschriften der Urnen- und Briefwahlvorstände oder in deren Anlagen festgehalten? Bitte insbesondere Fälle im Zusammenhang mit Wahlscheinen, Briefwahlunterlagen, dem Wählerverzeichnis, bereits erfolgter Stimmabgabe, Zurückweisungen von Wählerinnen und Wählern und sonstigen Unstimmigkeiten nach Art und Wahlbezirk aufschlüsseln. 23. Wurden die Wahlniederschriften nach der Wahl systematisch daraufhin ausgewertet, ob bestimmte Auffälligkeiten mehrfach oder gehäuft vorkamen? Falls ja: Welche wiederkehrenden Auffälligkeiten wurden festgestellt und wie wurde ihnen nachgegangen? Falls nein: Warum fand eine solche Auswertung nicht statt? 24. Wie viele Wahlberechtigte erschienen am Wahltag der Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 in ihrem Wahllokal, obwohl im Wählerverzeichnis für sie bereits ein Wahlschein beziehungsweise die Ausstellung von Briefwahlunterlagen vermerkt war, und konnten deshalb nicht ohne Weiteres an der Urnenwahl teilnehmen? Bitte die Zahl nach Wahlbezirken aufschlüsseln. 25. In wie vielen dieser Fälle erklärten die Betroffenen, selbst keine Briefwahlunterlagen beantragt oder keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben? Müssen solche Fälle zwingend in der Wahlniederschrift oder an anderer Stelle dokumentiert werden? Ist sichergestellt, dass jeder entsprechende Fall erfasst wird, oder können solche Vorgänge stattfinden, ohne dass sie später statistisch nachvollziehbar sind? 26. Wie verteilten sich die Briefwahlanträge bei den KAV-Wahlen 2016, 2021 sowie 2026 auf die verschiedenen Staatsangehörigkeiten der Wahlberechtigten? Bitte für jede statistisch sinnvoll auswertbare Staatsangehörigkeit angeben: 1. Zahl der KAV-Wahlberechtigten, 2. Zahl der Briefwahlanträge, 3. Anteil der Briefwahlanträge an den Wahlberechtigten, 4. Zahl der ausgestellten Wahlscheine, 5. soweit verfügbar Zahl der tatsächlich abgegebenen Briefwahlstimmen. Bei sehr kleinen Fallzahlen können Staatsangehörigkeiten aus Datenschutzgründen zusammengefasst werden. 27. Welche Staatsangehörigkeiten wiesen bei den KAV-Wahlen 2016, 2021 sowie 2026 relativ zur Zahl ihrer Wahlberechtigten eine besonders hohe beziehungsweise besonders niedrige Briefwahlantragsquote auf? Bitte die jeweils 20 höchsten und niedrigsten Quoten ausweisen und dabei eine angemessene Mindestzahl an Wahlberechtigten zugrunde legen, damit sehr kleine Gruppen das Ergebnis nicht verzerren. 28. Lassen sich bei besonders häufig verwendeten abweichenden Versandanschriften Häufungen nach Staatsangehörigkeit der dort adressierten Wahlberechtigten erkennen? Falls ja, bitten wir um eine aggregierte Darstellung, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulässt. 29. Welche Vorgaben hatten die Beschäftigten des Wahlamts für den Fall, dass ihnen bei Beantragung, Versand, Abholung oder Rücklauf von Briefwahlunterlagen ungewöhnliche Häufungen oder andere Auffälligkeiten begegneten? An wen mussten solche Fälle gemeldet werden, wie wurden sie dokumentiert und wie viele entsprechende Meldungen gab es bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 09.09.2026

  • Piktogramme in der Burgstraße/Höhe Comeniusschule
    OFOB 3
    02.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 103/3 Betreff: Piktogramme in der Burgstraße/Höhe Comeniusschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Burgstraße zwischen der Kreuzung Eichwaldstraße und der Germaniastraße gut sichtbare Fahrbahn-Piktogramme sowie ein deutlich erkennbares Hinweisschild: "Achtung Schule" mit "30er Zone" für "ca, 50 m" (Bsp. s. 2. Abbildung) anzubringen, um Autofahrer*innen auf querende Schüler*innen der Comeniusschule aufmerksam zu machen. Begründung: Die vorhandenen Markierungen sind an dieser Stelle fehlend bzw. kaum sichtbar. Eine klare Fahrbahnkennzeichnung und ein zusätzliches Warnschild erhöhen die Wahrnehmbarkeit der angrenzenden Comeniusschule, verbessern die Aufmerksamkeit von Autofahrer*innen - insbesondere ortsfremden - und tragen damit zur Verkehrssicherheit der Kinder bei. Foto: Privat Quelle: Privat mit Bsp. Piktogramm + Schild ergänzt Piktogramm kaum erkennbar: Foto: Privat Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 103/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ebenerdigen Schulweg nach Brückenabriss besser sichern (Eschersheimer Landstraße / Bremer Straße)
    OFOB 2
    02.09.2026 · GRÜNE, SPD, Linke, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 108/2 Betreff: Ebenerdigen Schulweg nach Brückenabriss besser sichern (Eschersheimer Landstraße / Bremer Straße) Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Ampelschaltung an die für das Schuljahr 2026/2027 der Holzhausenschule geltenden Anfangszeiten anzupassen. 2. Getrennte Freigabezeiten für die Ampeln der rechtsabbiegenden Kraftfahrzeuge aus der Bremer Straße und den gleichzeitig die Eschersheimer Landstraße überquerenden Fußgängerinnen und Fußgängern einzurichten. 3. Unerlaubtes Linksabbiegen aus der Cronstettenstraße in die Eschersheimer Landstraße effektiv zu verhindern. Neben der bereits geplanten besser erkennbaren Beschilderung sollten hier weitere bauliche oder signaltechnische Maßnahmen geprüft werden, sofern das Linksabbiegen mit der Beschilderung allein nicht unterbunden werden kann. Auch wären temporär verstärkte Kontrollen sinnvoll. 4. Personelle Schulwegsicherung so schnell wie möglich, in jedem Fall aber für die ersten sechs Wochen nach den Herbstferien vorzusehen. Diese sollte mindestens von 7:15 bis 8:45 Uhr durch die Städtische Verkehrspolizei oder, in Abstimmung mit dem Stadtschulamt, durch anderes hierfür qualifiziertes Personal erfolgen. Sind die baulichen und signaltechnischen Maßnahmen nach Ablauf dieses Zeitraums noch nicht vollständig umgesetzt, ist die personelle Sicherung bedarfsgerecht bis zu deren Abschluss fortzuführen. Begründung: Wir begrüßen die bereits zugesagten Maßnahmen (vgl. Protokoll der Ortsbegehung am 17.06.2026 sowie der Schulwegbegehung am 19.06.2026) zur ebenerdigen Sicherung des Schulwegs. Die Punkte 1 und 2 wurden bereits im Protokoll der Schulwegbegehung als Prüfauftrag festgehalten. Um insbesondere die Schulkinder an den neuen ebenerdigen Weg zu gewöhnen, halten wir eine verstärkte Unterstützung in der Anfangszeit und die weiteren genannten Sicherungsmaßnahmen, die entsprechende Gefahrenstellen minimieren, für geboten. Die Sicherungsmaßnahmen sind unabhängig von der weiteren politischen Beratung über einen möglichen Brückenneubau erforderlich. Sie werden zudem für die Übergangszeit bis zu einem vollständigen barrierefreien Umbau des Knotenpunkts benötigt. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 108/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Missstände bei der Sanierung der Ringmauer und der Bastionen in der Römerstadt beheben – Anwohnerschutz und transparente Kommunikation sicherstellen
    OFOB 8
    02.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 60/8 Betreff: Missstände bei der Sanierung der Ringmauer und der Bastionen in der Römerstadt beheben - Anwohnerschutz und transparente Kommunikation sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich auf die ausführenden Bauunternehmen sowie die zuständigen Fachämter einzuwirken, um die Beeinträchtigungen und Mängel im Zuge der Sanierung der historischen Ringmauer in der Römerstadt abzustellen. Hierzu sind folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Schutz der Privatgärten: Es ist sicherzustellen, dass private Grundstücke und Gärten von den Bauarbeitern vorab nur nach rechtzeitiger Ankündigung und schriftlicher Absprache mit den Eigentümern bzw. Mietern betreten werden. Unabgestimmte Eingriffe in den Pflanzenbestand oder Grünschnitt sind zu untersagen. Für bereits entstandene Schäden ist unbürokratische Kompensation zu leisten. 2. Baustellensicherheit und -ordnung: Liegengelassener Bauschutt und Baumaterialien sind fachgerecht zu entsorgen bzw. zu sichern. Geöffnete Gartenzugänge und Zäune müssen zum Schutz vor unbefugtem Betreten täglich nach Arbeitsende ordnungsgemäß verschlossen und gesichert werden. 3. Einrichtung einer Anwohner-Kommunikation: Es ist eine feste, kurzfristig erreichbare Ansprechperson (Bauleitung/Stadt) für die Anwohner zu benennen, um Beschwerden direkt und transparent bearbeiten zu können. Begründung: Nach dem erfreulichen Neustart der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an der historischen Ringmauer im Juni 2026 kommt es im Bereich der betroffenen Grundstücke zu erheblichen Konflikten. Anwohner berichten wiederholt von unangekündigten Betretungen ihrer Gärten, bei denen Pflanzen beschädigt und Grünschnitt ohne Rücksprache vorgenommen wurde. Zudem leidet die Lebensqualität im Quartier unter einer mangelhaften Baustellenführung (wild lagernder Bauschutt, ungesicherte Grundstücke). Da es sich hier um eine Baumaßnahme im öffentlichen Interesse und an einem historischen Denkmal handelt, muss die Durchführung im Einklang mit der betroffenen Nachbarschaft geschehen. Eine transparente Kommunikation ist hier die Voraussetzung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 735 2026 Die Vorlage OF 60/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Daten aus dem Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen im Ortsbezirk 8
    OFOB 8
    02.09.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 63/8 Betreff: Daten aus dem Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Welche Klimaanpassungsmaßnahmen wurden seit 2016 im Ortsbezirk 8 - Heddernheim, Niederursel und Nordweststadt - durchgeführt beziehungsweise finanziell durch die Stadt Frankfurt unterstützt, und welche Erkenntnisse aus Monitoring oder Evaluation dieser Maßnahmen liegen dem Magistrat vor? 2. Bei welchen dieser Maßnahmen konnte eine besonders hohe Wirksamkeit festgestellt werden und welche Maßnahmen zeigten bislang eine geringe beziehungsweise nicht nachweisbare Wirkung? Soweit vorhanden, wird um Darstellung der jeweiligen Messgrößen beziehungsweise Bewertungskriterien gebeten. 3. Welche Schlussfolgerungen ziehen Magistrat, Grünflächenamt, Umweltamt und Klimareferat aus diesen Erkenntnissen für die zukünftige Priorisierung und Mittelverwendung für Klimaanpassungsmaßnahmen im Ortsbezirk 8? Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main sowie der Ortsbeirat 8 haben in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz und insbesondere zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels initiiert, begleitet oder finanziell unterstützt. Angesichts zunehmend häufiger Hitzeperioden, Starkregenereignisse und weiterer klimatischer Belastungen gewinnt die Frage an Bedeutung, welche dieser Maßnahmen tatsächlich eine messbare Wirkung entfalten. Gleichzeitig stehen für Klimaanpassungsmaßnahmen nur begrenzte finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung. Um die vorhandenen Mittel künftig möglichst zielgerichtet und effizient einsetzen zu können, ist es sinnvoll, die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse des städtischen Maßnahmen-Monitorings auszuwerten. Dabei sollte insbesondere betrachtet werden, welche Maßnahmen sich als besonders wirksam erwiesen haben und bei welchen Maßnahmen die gewünschte Wirkung bislang nur eingeschränkt oder nicht nachweisbar ist. Die gewonnenen Erkenntnisse können dem Ortsbeirat als Grundlage dienen, zukünftige Maßnahmen im Ortsbezirk 8 gezielter zu priorisieren und vorhandene Mittel dort einzusetzen, wo eine möglichst große und nachhaltige Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger sowie das lokale Stadtklima erzielt werden kann. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 160 2026 Die Vorlage OF 63/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Anfang des Tenors die Worte "Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:" ergänzt werden. Abstimmung: CDU, BFF-FREIE WÄHLER und FDP gegen 3 GRÜNE und Linke (= Ablehnung); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

  • Aufstellen einer neuen Bank auf dem Fußweg zwischen Zeilweg und HundertwasserKita
    OFOB 8
    02.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 65/8 Betreff: Aufstellen einer neuen Bank auf dem Fußweg zwischen Zeilweg und Hundertwasser-Kita Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem Fußweg zwischen U-Bahn Haltestelle Zeilweg und Hundertwasser Kita wieder eine Bank mit Rückenlehne aufzustellen und so für Ersatz für die entfernte Bank zu sorgen. Quelle: Google Maps Begründung: Im Ortsbezirk 8 leben zahlreiche ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich gerne einmal auf ihrem Weg zum Einkaufen setzen und ausruhen wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 738 2026 Die Vorlage OF 65/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Wörter "neuen Bank" durch das Wort "Ersatzbank" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherheit an der Kreuzung Waldschmidtstraße/Sandweg
    OFOB 4
    02.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 66/4 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Waldschmidtstraße/Sandweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Waldschmidtstraße/Sandweg eine Wartelinie (Zeichen 341 StVO) aufgebracht werden kann. Begründung: An der o. g. Kreuzung kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Verkehrsteilnehmenden die Vorfahrtsituation offenbar nicht eindeutig klar ist. Teilweise scheint davon ausgegangen zu werden, dass dort rechts vor links gilt. Dies mag auch an der etwas zurückgesetzten Position des "Vorfahrt gewähren"-Schildes in der Waldschmidtstraße liegen. Eine Wartelinie könnte die bestehende Wartepflicht deutlicher hervorheben und Missverständnissen hinsichtlich der Vorfahrtsregelung entgegenwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 693 2026 Die Vorlage OF 66/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

  • Sonnenschutz am Sportfeldrand der Sportanlage des FFC Olympia 07 e. V. im Ostpark
    OFOB 4
    02.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 67/4 Betreff: Sonnenschutz am Sportfeldrand der Sportanlage des FFC Olympia 07 e. V. im Ostpark Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen, welche geeigneten Sonnenschutzmaßnahmen, insbesondere Sonnensegel oder vergleichbare Verschattungselemente, am Spielfeldrand der Sportanlage des FFC-Olympia umgesetzt werden können; 2. dem Ortsbeirat 4 darzulegen, welche konkrete Lösung hierfür vorgesehen ist und welche Kosten für deren Umsetzung entstehen; 3. sicherzustellen, dass spätestens zum Beginn der steigenden Temperaturen im Mai 2027 eine geeignete Verschattungsmöglichkeit am Spielfeldrand zur Verfügung steht, damit insbesondere Kinder und Jugendliche während Trainings- und Spielpausen ausreichend vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden können. Begründung: Die Sportanlage des FFC-Olympia wird von zahlreichen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Training und Wettkämpfe genutzt. Gerade in den Nachmittagsstunden ist der Platz der direkten Sonne ausgesetzt. Bei Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr sind die Bedingungen insbesondere für Kinder und Jugendliche während sportlicher Aktivitäten und in den Pausen nicht zumutbar. Angesichts zunehmend heißer Sommer muss die Stadt ihre Sport- und Freizeitanlagen an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen. Kinder- und Jugendschutz darf nicht davon abhängen, ob zufällig ein schattiger Platz vorhanden ist. Sonnensegel oder vergleichbare Verschattungselemente sind eine einfache und verhältnismäßig niedrigschwellige Maßnahme, um den Aufenthalt auf der Anlage auch bei großer Hitze sicherer und angenehmer zu machen. Sportvereine sind Orte der Vielfalt, Begegnung und Teilhabe. Gerade deshalb muss gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht oder sozialem Hintergrund sichere und gute Bedingungen für gemeinschaftlichen Sport vorfinden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 694 2026 Die Vorlage OF 67/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und AfD gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Baumpflanzungen in der Bornheimer Landwehr zwischen Parlamentsstraße und Wittelsbacherallee
    OFOB 4
    02.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 69/4 Betreff: Baumpflanzungen in der Bornheimer Landwehr zwischen Parlamentsstraße und Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Bornheimer Landwehr im o. g. Abschnitt Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Auf diesem Abschnitt der Bornheimer Landwehr wird es im Sommer sehr heiß, denn es gibt kaum Schatten. Die wenigen Bäume in den Vorgärten beschatten die Gehwege nur an wenigen Stellen. Bäume könnten für mehr Verschattung sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 695 2026 Die Vorlage OF 69/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung); AfD und FDP (= Enthaltung)

  • Gefahrenstelle Heddernheimer Landstraße/Alexander-Riese-Weg entschärfen
    OFOB 8
    02.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 72/8 Betreff: Gefahrenstelle Heddernheimer Landstraße/Alexander-Riese-Weg entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Heddernheimer Landstraße / Alexander-Riese-Weg verkehrssichernde Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Insbesondere soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Alexander-Riese-Wegs an der Heddernheimer Landstraße ein Verkehrsspiegel (Konvexspiegel) angebracht werden, um die Sicht nach links in Richtung Eschersheim für ausfahrende Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten. Quelle: Google Maps Begründung: Die Einmündung aus dem Alexander-Riese-Weg auf die Heddernheimer Landstraße ist aufgrund der dortigen Brückenführung baulich stark eingeschränkt und unübersichtlich. Wenn man aus dem Alexander-Riese-Weg auf die Heddernheimer Landstraße einbiegen will, verdeckt das Brückenbauwerk die Sicht nach links in Richtung Eschersheim und in den fließenden Verkehr teilweise. Fahrzeugführende müssen sich in den Kreuzungsbereich hineintasten, was regelmäßig zu kritischen Situationen und Beinahe-Unfällen führt. Die Situation verschärft sich saisonal: In den Sommermonaten wird der Alexander-Riese-Weg als Hauptzuweg zum stark frequentierten Eschersheimer Schwimmbad (Freibad) intensiv genutzt. Dies betrifft neben dem Kfz-Verkehr vor allem auch vulnerable Gruppen wie zu Fuß gehende, Familien mit Kindern und Radfahrende. Um schwere Unfälle präventiv zu verhindern und die Übersichtlichkeit an dieser Schnittstelle maßgeblich zu verbessern, ist die zeitnahe Montage eines Verkehrsspiegels zur Einsichtnahme des toten Winkels dringend geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 743 2026 Die Vorlage OF 72/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als letzter Satz des Tenors folgender Satz ergänzt wird: "Ist ein Spiegel nicht möglich, wird der Magistrat gebeten, eine anderweitige Lösung zu finden, die denselben Zweck erfüllt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 4
    OFOB 4
    02.09.2026 · SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 73/4 Betreff: Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 4 Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, folgende Vorschläge für Standorte orangefarbene Bänke für den Ortsbezirk 4 gemäß Etatantrag 320, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, bis 30.09.2026 an das Frauenreferat übermitteln zu lassen. Hierbei wäre es uns ein Anliegen, dass möglichst eine Bank in Bornheim und eine Bank im Ostend aufgestellt wird, um in beiden Stadtteilen eine Sichtbarkeit zu schaffen. Bornheim: 1. in der Fußgängerzone am Uhrtürmchen, z.B. am Informationskasten an der Ecke Spessartstraße/Bergerstraße oder an der Baumscheibe Ecke Bergerstraße/Spessartstraße vor dem Grillrestaurant oder an der Baumscheibe vor dem Geschäft Meder oder an einem anderen geeigneten Platz in der Fußgängerzone (Quelle: privat; Fotos alle am Markttag gemacht)

  • Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße
    OFOB 8
    02.09.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 73/8 Betreff: Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße erneut umfassend zu prüfen und Möglichkeiten für eine übersichtlichere und verkehrssicherere Gestaltung des Kreuzungsbereichs zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Einrichtung eines Kreisverkehrs beziehungsweise Minikreisverkehrs, vergleichbar mit der Lösung im alten Ortskern von Ginnheim vor der Alten Bethlehemkirche, baulich und verkehrlich möglich und gegenüber einer Umgestaltung der bestehenden Kreuzung vorzugswürdig ist. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Verkehrssicherheit und Querungsmöglichkeiten Es ist zu prüfen, wie insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere und übersichtliche Querungsmöglichkeiten geschaffen beziehungsweise verbessert werden können. Hierbei sind auch Fußgängerüberwege oder andere geeignete Querungshilfen zu untersuchen. 2. Kreuzungsgeometrie und Verkehrsführung Es ist zu untersuchen, ob durch einen Kreisverkehr oder eine alternative Neuordnung des Kreuzungsraums die Verkehrsführung übersichtlicher gestaltet und zugleich ausreichend Bewegungsraum für größere Fahrzeuge, insbesondere Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, gewährleistet werden kann. 3. Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs Die bestehenden Sichtbeziehungen sind zu überprüfen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die heutige Gestaltung der Querungsinsel einschließlich des dort vorhandenen Baumes die Übersichtlichkeit beeinträchtigt und welche baulichen Veränderungen gegebenenfalls sinnvoll wären. 4. Fuß- und Radverkehr sowie Abstellmöglichkeiten Es ist zu prüfen, wie der Fuß- und Radverkehr bei einer Neugestaltung berücksichtigt und ob zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können, ohne Sichtbeziehungen oder Verkehrswege einzuschränken. 5. Gestaltung des Straßenraums Weiterhin soll dargestellt werden, welche zusätzlichen Möglichkeiten sich durch eine Neuordnung des Kreuzungsbereichs hinsichtlich Begrünung, Entsiegelung und Aufenthaltsqualität ergeben. Begründung: Die Verkehrssituation an der Kreuzung Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße wird seit längerer Zeit sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch im Ortsbeirat thematisiert. Trotz bereits erfolgter Beratungen und Begehungen besteht weiterhin Bedarf, die gegenwärtige Verkehrsführung und Gestaltung des Kreuzungsbereichs zu überprüfen. Insbesondere die Übersichtlichkeit des Kreuzungsbereichs, die Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Bewegungsmöglichkeiten größerer Fahrzeuge werden wiederholt als problematisch wahrgenommen. Da der Kreuzungsbereich zugleich Bestandteil eines Schulweges ist, kommt einer sicheren und übersichtlichen Querungsmöglichkeit für Kinder eine besondere Bedeutung zu. Durch zusätzliche Verkehrsbelastungen infolge von Baustellen und Umleitungsverkehren sind die bestehenden Probleme zuletzt nochmals stärker in den Vordergrund gerückt. Ein Kreisverkehr beziehungsweise Minikreisverkehr könnte grundsätzlich die Möglichkeit bieten, die Verkehrsführung neu zu ordnen, Geschwindigkeiten zu reduzieren und den Kreuzungsbereich übersichtlicher zu gestalten. Ob ein Kreisverkehr an dieser Stelle tatsächlich die geeignetste Lösung darstellt oder eine andere Umgestaltung der bestehenden Kreuzung größere Vorteile bietet, sollte durch die zuständigen Fachämter geprüft werden. Fehlende Haushaltsmittel sollten einer fachlichen Prüfung und langfristigen Planung nicht entgegenstehen. Gerade bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollte zunächst die sinnvollste Lösung ermittelt werden, damit hierfür künftig gezielt Mittel eingeplant werden können. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 744 2026 Die Vorlage OF 73/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF-FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE und Linke (= Enthaltung)

  • Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Freiligrathstraße/Wittelsbacherallee (Seite mit ungeraden Hausnummern)
    OFOB 4
    02.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 78/4 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Freiligrathstraße/Wittelsbacherallee (Seite mit ungeraden Hausnummern) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Einmündungsbereich Wittelsbacherallee (auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern) in die Freiligrathstraße ein Zebrastreifen aufgebracht werden kann, gegebenenfalls in Kombination mit einer Zickzacklinie vor dem Überweg. Alternativ zur Zickzacklinie könnte auch eine Ausfahrhilfe für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße eine geeignete Lösung sein (siehe Bild unten). Begründung: Auf der nordwestlichen Seite der Wittelsbacherallee werden im Kurvenbereich, direkt vor der Fußgängerfurt, regelmäßig Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt. Dadurch entstehen zum einen erhebliche Sichtbehinderungen zwischen abbiegenden Fahrzeugen und Fußgängern, zum anderen wird insbesondere größeren Fahrzeugen das Einbiegen von der Wittelsbacherallee in die Freiligrathstraße erschwert. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 700 2026 Die Vorlage OF 78/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Zickzacklinie" die Worte "und Aufbauten" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte, Nor-dend
    OFOB 4
    02.09.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2026, OF 84/4 Betreff: Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte, Nor-dend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum erfolgt eine Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte (Stadtteil Nordend) nur noch mit Flüchtlingen und nicht, wie bei einer Informationsveranstaltung am 23. Juni 2026 angekündigt, auch mit Obdachlosen und Studenten? 2. Inwieweit sind die umliegenden Kitas und Schulen, die in den nahegelegenen Stadtteilen Bornheim, Nordend und Preungesheim liegen, in der Lage, die zusätzlichen Kinder der 300 Flüchtlinge aufzunehmen bzw. gibt es eine ausreichende Kapazität dafür, wenn die bereits im Bau befindliche Unterkunft 2028 in Betrieb genommen wird? Begründung: Die städtischen Vertreter haben auf einer Informationsveranstaltung für die Ortsbeiräte 3, 4 und 10 angekündigt, dass die Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte nicht allein mit Flüchtlingen erfolgen soll, sondern, dass auch Plätze für Obdachlose und Studenten vorgesehen sind. Die aktuelle Entwicklung weicht von dieser Ankündigung ab. Zudem sorgt die künftige Kapazität von 300 Personen für Besorgnis hinsichtlich der Auslastung der Kitas und Schulen im Nordend und im direkten Einzugsgebiet der angrenzenden Stadtteile. Eine frühzeitige, stadtteilübergreifende Überprüfung der Kapazitäten ist daher zwingend notwendig. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 84/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und AfD (= Annahme)

  • Einsatz von KI im Rahmen der Smart-City-Strategie – Datenschutz, Transparenz und Schutz der informationellen Selbstbestimmung
    A
    01.09.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 01.09.2026, A 28 Betreff: Einsatz von KI im Rahmen der Smart-City-Strategie - Datenschutz, Transparenz und Schutz der informationellen Selbstbestimmung Mit der Einrichtung des städtischen KI-Kompetenzteams und der Weiterentwicklung der Smart-City-Strategie gewinnt der Einsatz künstlicher Intelligenz innerhalb der kommunalen Verwaltung auch in Frankfurt zunehmend an Bedeutung. Jegliche KI-Anwendungen tragen dazu bei, Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und dienen der Optimierung städtischer Infrastruktur. In der Stadtverordnetenversammlung Anfang März dieses Jahres wies Stadträtin O'Sullivan noch auf die Gefahren der Digitalisierung als potenzielles Einfallstor für Angriffe hin und sprach davon, dass die Cyberabwehr diesbezüglich gestärkt werden wird. Gleichzeitig führen KI-Systeme regelmäßig zu einer umfangreichen Verarbeitung großer Datenmengen der Bürger und eröffnen die Möglichkeit, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen. Hieraus können Risiken für die informationelle Selbstbestimmung und der Privatsphäre des Einzelnen entstehen. Des Weiteren muss der Transparenz staatlichen Handelns auch in Frankfurt Rechnung getragen werden. Insofern besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, Klarheit über Art und Umfang der eingesetzten KI-Systeme zu erhalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sowie der EU-KI-Verordnung sind für die Bürger Frankfurts maßgebend und gleichzeitig muss die parlamentarische Kontrolle über die eingesetzten Technologien oberste Priorität haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche konkreten KI-Anwendungen befinden sich derzeit im Einsatz oder sind durch das neu eingerichtete KI-Kompetenzteam im Rahmen der Smart-City-Strategie in Planung? 2. Für welche Anwendungsfälle werden jeweils personenbezogene Daten verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies? 3. Werden Daten aus unterschiedlichen Quellen (z. B. Verkehrsmanagement, Videoüberwachung, Parkraummanagement, ÖPNV, Umwelt- und Sensordaten oder Verwaltungsverfahren) technisch miteinander verknüpft oder ist eine solche Zusammenführung geplant? 4. Zu 3.: Falls ja, welche Maßnahmen verhindern die Erstellung von Bewegungs-, Verhaltens- oder Persönlichkeitsprofilen einzelner Bürger? 5. Plant der Magistrat den Einsatz KI-gestützter Systeme zur automatisierten Auswertung von Kamera-, Sensor- oder Bilddaten im öffentlichen Raum (z. B. Objekterkennung, Personenzählung, Verhaltensanalyse oder automatisierte Ereigniserkennung)? 6. Zu 5.: Falls ja, welche Daten werden hierbei verarbeitet und wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sowie der EU-KI-Verordnung eingehalten werden? 7. Inwiefern stellt der Magistrat administrative und technische Maßnahmen sicher, damit Entscheidungen mit Auswirkungen auf Bürger nicht ausschließlich auf automatisierten KI-Auswertungen beruhen und wie werden Transparenz, menschliche Letztentscheidung, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse sowie wirksame Rechtsbehelfe gewährleistet und plausibel gekennzeichnet? 8. Wurde bereits eine Datenschutz-Folgenabschätzung, Grundrechtsprüfung oder Technologiefolgenabschätzung durchgeführt und werden dabei externe KI-Anbieter außerhalb der EU eingebunden? 9. Wie stellt der Magistrat in diesem Zusammenhang sicher, dass personenbezogene Daten nicht außerhalb des europäischen Rechtsrahmens verarbeitet oder zu anderen Zwecken verwendet werden? 10. Beabsichtigt der Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über den Einsatz von KI-Systemen und deren datenschutzrechtliche Bewertung zu berichten? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 02.09.2026

  • Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk „A Sky Full of Hope“
    NR
    01.09.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, NR 56 Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk "A Sky Full of Hope" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 3 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist der gesamte Vorgang der Planung, Auswahl, Beauftragung, Finanzierung, vergaberechtlichen Behandlung, baulichen und organisatorischen Umsetzung, öffentlichen Kommunikation sowie der laufenden und geplanten Begleitung des Kunstwerks "A Sky Full of Hope - Earthtime 1.78 Frankfurt" der Künstlerin Janet Echelman an der Konstablerwache sowie aller vorgelagerten Überlegungen, Kunst oder Gestaltung für den öffentlichen Raum im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 zu beschaffen. Der Zeitraum reicht von der ersten internen oder externen Befassung bis zur Aktenvorlage. Hierzu zählt sämtliche Kommunikation in Schrift- und Textform unabhängig vom Speichermedium, einschließlich E-Mails und dienstlicher digitaler Kommunikation sowie aller Besprechungsprotokolle, Aktennotizen, Entwürfe, Vergabe- und Vertragsunterlagen, Finanzierungsentscheidungen und Entscheidungsvorlagen der zuständigen Ämter und Dezernate sowie deren Abstimmung untereinander und mit externen Beteiligten. Bestandteil der vorzulegenden Akten sind insbesondere die Vorgänge des Kulturamts, des City- und Stadtmarketings, des Stadtplanungsamts, des Grünflächenamts, der Hafen- und Marktbetriebe, des Rechtsamts, der Kämmerei sowie des Lenkungskreises Innenstadt und die Kommunikation mit der Design FRM gGmbH, der Künstlerin bzw. dem Studio Echelman, dem Atelier Markgraph sowie weiteren Beauftragten, soweit die Unterlagen bei der Stadt Frankfurt am Main oder bei von ihr beherrschten bzw. finanzierten Gesellschaften vorhanden sind oder von dort beigezogen werden können. Begründung: Das Kunstwerk "A Sky Full of Hope - Earthtime 1.78 Frankfurt" an der Konstablerwache ist mit Kosten von rund 2,3 Millionen Euro für eine befristete Leihe von drei Jahren eines der teuersten Einzelprojekte der jüngeren Kultur- und Innenstadtpolitik. Es wurde ohne Wettbewerb und ohne öffentliche Ausschreibung direkt an die Künstlerin Janet Echelman und eine ausführende Frankfurter Agentur vergeben. Der Magistrat begründet dies mit der behaupteten Einzigartigkeit des Konzepts. Die Mittel stammen nach Angaben der Stadt nicht aus dem laufenden Kulturetat und nicht aus den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen WDC-Mitteln, sondern wesentlich aus dem Sondertopf der Initiative Innenstadt bzw. aus nicht verausgabten Illuminationsmitteln. Zugleich bestehen personelle Verbindungen zwischen der Design FRM gGmbH als Durchführungsgesellschaft der WDC 2026 und der beauftragten Agentur Atelier Markgraph. Nach § 50 Abs. 2 HGO überwacht die Stadtverordnetenversammlung die gesamte Verwaltung, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Aufzuklären sind daher nicht nur der abgeschlossene Vertrag, sondern die gesamte Willensbildung ab der ersten Überlegung, im Rahmen der WDC 2026 Kunst für den öffentlichen Raum zu beschaffen - einschließlich der Frage, warum kein Wettbewerb stattfand und wie die Direktvergabe intern vergaberechtlich bewertet wurde. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität dieses Vorgangs, der mehrere Dezernate, zahlreiche Ämter, den Lenkungskreis Innenstadt sowie externe Vertragspartner betrifft, erscheinen Anfragen an den Magistrat als alleiniges Kontrollmittel nicht zielführend. Eine umfassende Aufklärung ist nur durch Akteneinsicht möglich. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Peter Schmidt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 02.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 3. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)

  • Schulbauversprechen verbindlich umsetzen: Verantwortung klären, Termine einhalten!
    NR
    01.09.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, NR 57 Betreff: Schulbauversprechen verbindlich umsetzen: Verantwortung klären, Termine einhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1.) für sämtliche 228 im Rahmen der Frankfurter Schulbauoffensive identifizierten Bau- und Sanierungs-maßnahmen eine vollständige Projektübersicht vorzulegen und dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. 2.) Für jede Maßnahme sind mindestens auszuweisen: a) Schulstandort und Art der Maßnahme, b) aktuelle Projektphase, c) Priorisierungsstufe, d) vorgesehenes Jahr des Baubeginns, e) vorgesehenes Jahr der Fertigstellung, f) aktuell prognostizierte Gesamtkosten, g) wesentliche Kosten- und Terminabweichungen gegenüber früheren Planungen sowie deren Gründe, h) ausführende beziehungsweise steuernde Organisationseinheit - insbesondere Amt für Bau und Immobilien, Bildungsbaugesellschaft, ABG Frankfurt Holding oder andere sowie i) das politisch federführend verantwortliche Dezernat. 3.) Unabhängig von ressortübergreifenden Abstimmungen ist für jede der 228 Maßnahmen genau ein Dezernat als politisch federführend verantwortlich zu benennen. Beteiligungs-, Einvernehmens- oder Abstimmungserfordernisse zwischen Bildungs- und Baudezernat bleiben hiervon unberührt. 4.) Die im Koalitionsvertrag angekündigte öffentliche Kosten- und Zeitplanüberwachung ist spätestens bis zum 31. Dezember 2026 als digitales Schulbau-Monitoring einzurichten und mindestens quartalsweise zu aktualisieren. 5.) Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31. Dezember 2026 ein verbindliches Sanierungsprogramm für die Jahre 2027 bis 2031 vor. Darin sind für jedes Kalenderjahr mindestens zehn Schulstandorte zu benennen, deren wesentliche Sanierungsmaßnahmen im jeweiligen Jahr abgeschlossen werden sollen. Reine Unterhaltungs-, Reparatur- oder Kleinmaßnahmen dürfen auf dieses Ziel nur angerechnet werden, wenn dies in der Projektübersicht ausdrücklich ausgewiesen und begründet wird. 6.) Verzögert sich eine der priorisierten Maßnahmen um mehr als sechs Monate oder erhöhen sich die prognostizierten Gesamtkosten um mehr als zehn Prozent, ist dies dem zuständigen Ausschuss im folgenden Quartalsbericht unter Angabe der Ursachen und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen mitzuteilen. 7.) Der Magistrat berichtet nach zwölf Monaten, ob die derzeitige Aufgabenverteilung zwischen Bildungsdezernat, Baudezernat, Amt für Bau und Immobilien, Bildungsbaugesellschaft und ABG zu einer messbaren Verkürzung der Planungs- und Bauzeiten geführt hat. Begründung: Frankfurt hat an seinen Schulstandorten einen erheblichen Bau- und Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Schulbauoffensive wurden 228 Maßnahmen identifiziert. Mit der Neuordnung der Dezernate werden Bildung und Schulbau politisch künftig auf unterschiedliche Verantwortungsbereiche verteilt. Zugleich sollen Stabsstelle Schulbau, Bildungsbaugesellschaft, Amt für Bau und Immobilien und weitere Akteure zusammenwirken. Zusammenarbeit ist notwendig. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass für Eltern, Schulen, Stadtverordnete oder letztlich auch innerhalb der Verwaltung unklar bleibt, wer für Termine, Kosten und Entscheidungen eines konkreten Projektes verantwortlich ist. Die neue Stadtregierung hat sich selbst vorgenommen, mindestens zehn Schulsanierungen pro Jahr anzugehen, klare und öffentliche Zeitpläne zu schaffen, Kosten und Termine digital zu überwachen und Kompetenzen im Schulbau zu bündeln. Diesen Ankündigungen müssen messbare Ziele folgen. Gerade bei 228 anstehenden Maßnahmen reicht es nicht aus, Projekte lediglich "anzugehen". Entscheidend ist, wann Schulen tatsächlich fertig saniert und neue Schulplätze tatsächlich nutzbar werden. Die Stadtverordnetenversammlung benötigt deshalb eine transparente Grundlage, um Fortschritte, Verzögerungen, Kostenentwicklungen und politische Verantwortlichkeiten nachvollziehen zu können. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Peter Schmidt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.09.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 57 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 57 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

  • Sanierung der Paulskirche
    NR
    01.09.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, NR 59 Betreff: Sanierung der Paulskirche Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ab sofort vierteljährlich schriftlich über den Fortgang der Gespräche und Planungen bzgl. der Sanierung der Paulskirche zu unterrichten, insbesondere über die geführten Gespräche mit Vertretern des Bundes und des Landes, über dabei erzielte Fortschritte oder auftretende Probleme für eine mögliche finanzielle Beteiligung von Bund und Land, über die Verhandlungen für ein zukünftiges Trägerschafts- und Betriebskonzept und hinsichtlich des jeweils aktuellen Zeitplans der Sanierung. Begründung: In der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 führte Stadträtin Weber in der schriftlichen Beantwortung der Frage nach dem Fortschritt der Gespräche der Stadt Frankfurt mit Bund und Land hinsichtlich eines zukünftigen Trägerschafts- und Betriebskonzepts sowie einer finanziellen Beteiligung an den Gesamtkosten u.a. aus, dass solche Gespräche mit Bund und Land regelmäßig und auf verschiedenen Ebenen geführt werden. Diese liefen konstruktiv und würden Fortschritte machen. Nähere Angaben, auch hinsichtlich eines möglichen Zeitpunkts für den Abschluss dieser Gespräche, wurden jedoch nicht gemacht. Auf dem Weg zur Sanierung der Paulskirche sollte die Stadtverordnetenversammlung frühzeitig möglichst umfassend informiert werden. Als demokratisch gewählte Volksvertreter für die Stadtpolitik möchten die Stadtverordneten in die Planungen des Magistrats eingebunden werden - auch damit am Ende eine Lösung steht, die die Zustimmung einer breiten Basis in Stadtverordnetenversammlung und Bürgergesellschaft finden kann. Die Einberufung der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt am Main 1848 war ein herausragendes Ereignis und ein Erfolg der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung. Seitdem ist die Frankfurter Paulskirche ein wichtiges Symbol für die deutsche Demokratie. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage NR 59 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 59 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

  • Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main
    OFOB 13
    01.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 15/13 Betreff: Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten für eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen die verantwortlichen Mitarbeitenden aus dem Umweltamt zur Vorstellung des Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzeptes (ABSK) einzuladen. Begründung: Artenschutz ist ein wichtiges Thema für alle Stadtteile in Frankfurt. Aus diesem Grunde sollten die Konzepte der Stadt auch hier bei uns in Nieder-Erlenbach vorgestellt und diskutiert werden, damit unsere Bürger und Landwirte umfassend informiert sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Wohnungsleerstand in Nieder-Erlenbach
    OFOB 13
    01.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 16/13 Betreff: Wohnungsleerstand in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat durch das Amt für Wohnungswesen ermitteln zu lassen wieviel Leerstand von vermietbaren Wohnungen in Nieder-Erlenbach vorliegt. Weiterhin erbitten wir Auskunft, wie das Amt für Wohnungswesen Vermieter motiviert, leerstehende Wohnungen zeitnah neu zu vermieten. Begründung: Bezahlbarer Wohnraum ist ein knappes Gut in der Großstadt Frankfurt. Während viele Menschen dringend nach Wohnungen suchen, gibt es leider immer auch leerstehende Wohnungen, die aus verschiedensten Gründen nicht vermietet werden. Wir möchten sicherstellen, dass es hier im Stadtteil nicht zu übermäßigen Leerstand kommt, der das Problem der Wohnungsnot in Frankfurt unnötig verschärft. Es ist wichtig Vermieter zu sensibilisieren, so dass Wohnungen nicht dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Eindeutige Verkehrsführung in der Schwarzwaldstraße in Richtung Oberforsthaus
    OFOB 5
    01.09.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 204/5 Betreff: Eindeutige Verkehrsführung in der Schwarzwaldstraße in Richtung Oberforsthaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Schwarzwaldstraße in Fahrtrichtung Oberforsthaus im Bereich der Straßenbahngleise zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, die für den Kfz-Verkehr eine eindeutige und frühzeitig erkennbare Führung gewährleisten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine auffällige und dauerhafte Fahrbahnmarkierung, beispielsweise durch eine farbliche oder anderweitig deutlich hervorgehobene Gestaltung der für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Fahrtrichtung, verhindert werden kann, dass Fahrzeuge irrtümlich den Straßenbahngleisen folgend geradeaus fahren. Begründung: In der Schwarzwaldstraße in Fahrtrichtung Oberforsthaus entsteht durch die dort verlaufenden Straßenbahngleise eine für den Kfz-Verkehr missverständliche Verkehrssituation. Die Gleise führen optisch deutlich erkennbar geradeaus und vermitteln dadurch den Eindruck einer regulären Fahrspur. Tatsächlich ist für den Kfz-Verkehr an dieser Stelle eine Weiterfahrt geradeaus nicht vorgesehen; die Fahrzeuge müssen entsprechend der Verkehrsführung nach links abbiegen. Immer wieder fahren dennoch Fahrzeuge geradeaus auf die Straßenbahngleise. Dadurch entstehen Situationen, in denen Fahrzeuge auf den Gleisen stehen bleiben und insbesondere beim Herannahen einer Straßenbahn nicht mehr wissen, wie sie sich verhalten sollen. Dies kann zu Konflikten zwischen Straßenbahn- und Kfz-Verkehr sowie zu gefährlichen Situationen führen. Die bestehende Beschilderung reicht offenbar nicht aus, um die vorgesehene Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutig und intuitiv erkennbar zu machen. Eine zusätzliche bzw. deutlichere optische Führung auf der Fahrbahn könnte bereits frühzeitig vermitteln, dass die Gleise hier nicht als Geradeausspur für den Kfz-Verkehr vorgesehen sind. Der Magistrat wird daher gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, wie die Verkehrsführung an dieser Stelle dauerhaft und eindeutig kenntlich gemacht werden kann, insbesondere durch eine gut sichtbare Fahrbahnmarkierung oder eine vergleichbare gestalterische Maßnahme. Fotos: Privat Abb.1.: Keine rechtzeitige Beschilderung. Abb.2.: Ein Auto, das sich aufgrund der missverständlichen Verkehrsführung auf den Straßenbahngleisen wiederfindet Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 791 2026 Die Vorlage OF 204/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fahrbahnschwellen im Bereich Heinrich-Lübke-Straße und Am Ebelfeld / LudwigGehmWeg errichten
    OFOB 7
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 56/7 Betreff: Fahrbahnschwellen im Bereich Heinrich-Lübke-Straße und Am Ebelfeld / Ludwig-Gehm-Weg errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Installation geeigneter Fahrbahnschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung in folgenden Straßenabschnitten umzusetzen: 1. Heinrich-Lübke-Straße: im Streckenabschnitt zwischen dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf Höhe der Heinrich-Lübke-Straße 40 und dem Wendehammer am Ende der Heinrich-Lübke-Straße. 2. Am Ebelfeld: im Bereich der Einmündung Ludwig-Gehm-Weg und des dort befindlichen Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen). Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beobachten in den genannten Straßenabschnitten regelmäßig Fahrzeuge, die mit nicht angepasster beziehungsweise überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Insbesondere für Kinder auf dem Schulweg sowie für spielende Kinder entstehen dadurch vermeidbare Gefahrensituationen. Besondere Bedeutung kommt den vorhandenen Fußgängerüberwegen zu. Diese werden regelmäßig von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie insbesondere von Schulkindern genutzt. Trotz der bestehenden Verkehrsregelungen kommt es in den genannten Bereichen immer wieder zu Situationen, in denen Fahrzeuge mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind. Durch geeignete Fahrbahnschwellen soll die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit in beiden Straßenabschnitten wirksam reduziert und damit die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder und andere zu Fuß Gehende, nachhaltig verbessert werden. Bis zur Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen wird der Magistrat gebeten, in beiden Straßenabschnitten verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 577 2026 Die Vorlage OF 56/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Fahrbahnschwellen" die Worte "oder andere geeignete Maßnahmen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Offener Bücherschrank am Damaschkeanger
    OFOB 7
    01.09.2026 · GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 57/7 Betreff: Offener Bücherschrank am Damaschkeanger Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße am Damaschkeanger 55 einen offenen Bücherschrank aus dem städtischen Programm aufstellen zu lassen (Koordinaten Geoportal: 472661.76,5555104.18), als Alternativstandort käme Damaschkeanger 95 in Frage (Koordinaten Geoportal: 472555.07,5555030.85). Dabei soll der Bücherschrank so gekennzeichnet sein, dass er auch Kinder anspricht und eine für Kinder gut erreichbare Kinderbuchrubrik enthält. Die Mittel sollen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung gestellt werden. Dem Ortsbeirat sind bereits Personen bekannt, die sich als Pat*innen angeboten haben. Begründung: Anwohner:innen wünschen sich einen Bücherschrank in ihrem Wohngebiet. Dies zeigt auch die Initiative auf der Frankfurter Ideenplattform, die die erforderliche Unterstützer:innen-Anzahl rasch erreicht hat (://www.ffm.de/de/ideenplattform/3427). Die nächsten Bücherschränke in Westhausen und Alt-Praunheim sind nicht gut fußläufig zu erreichen. Im Quartier leben auch viele junge Familien mit Kindern, so dass dieser Bücherschrank auch für Kinder gedacht ist. Der vorgeschlagene Aufstellbereich liegt zentral, ist gut einsehbar und ist von allen Seiten gut erreichbar. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 29 2026 Die Vorlage OF 57/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke, AfD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

  • Bahnüberführung am Wiesengarten
    OFOB 10
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 59/10 Betreff: Bahnüberführung am Wiesengarten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Beim Ausbau des 3. und 4. Gleises in Berkersheim hat die Deutsche Bahn es leider strikt abgelehnt einen sinnvoll breiteren Tunnel unter den Bahngleisen ins Berkersheimer Niddatal anzulegen. Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn es bisher abgelehnt, außer einer den Stadtteil Berkersheim zerschneidenden Unterführung anstelle einer Brücke für den Wegfall des Schienengleichen Bahnübergangs sich ersatzweise überhaupt zu beteiligen. Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie insbesondere für Fußgänger, für Reiter mit Pferden und für die Berkersheimer Kerb der Weg in und aus dem Berkersheimer Niddatal am Wiesengarten deutlich verbessert werden kann. Ziel muss sein, dass dort im Tunnel und aber auch auf der stark abschüssigen Straße nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren wird bzw. werden kann. Begründung: Leider hat es bereits sehr gefährliche Situationen für Mensch und Tier gegeben. Dies ist dringend deutlich und rasch zu verbessern. Stadt und Bahn sind hier in der Verantwortung eine geeignete, machbare und akzeptable Lösung für die Sicherheit vor Ort zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 624 2026 Die Vorlage OF 59/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • S-BahnStation „Berkersheim“
    OFOB 10
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 60/10 Betreff: S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. durch einen Gutachter das von der Deutschen Bahn im April 2026 am Bahnhof Berkersheim in Betrieb genommene Fahrgastinformationssystem mit insgesamt 44 neuen Lautsprechern überprüfen zu lassen mit dem Ziel die Lautstärke auf das notwendige Maß zu begrenzen, insbesondere der Durchsagen während der Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr. Dies auch, da sich die Ansagen teilweise von beiden Bahnsteigen leider auch noch zeitgleich überschneiden. 2. Darüber hinaus ist zu 1. auf eine weitere erhebliche Lärmbelastung hinzuweisen: Auch die Klimaanlagen auf den Dächern der S6-Züge verursachen einen beträchtlichen Lärm. Deshalb ist ebenfalls zu prüfen, ob beispielsweise die vorhandenen Schallschutzwände ausreichend dimensioniert bzw. wirksam sind. 3. Zu 1. und zu 2. ist die Schräglage der Gleise sowie die Hanglage zu berücksichtigen. 4. Neben den Lautsprecherdurchsagen ist die Geräuschsituation rund um den Bahnhof insgesamt sehr belastend. Insbesondere die provisorische Fußgängerbrücke erzeugt durch ihre Metallkonstruktion bei der Nutzung eine erhebliche Geräuschentwicklung. Dies gilt auch in den späten Abend- und Nachtstunden, wenn die Brücke noch intensiv genutzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 637 2026 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Rettungswege und Müllentsorgung in der Wehrhofstraße endlich sicherstellen
    OFOB 7
    01.09.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 60/7 Betreff: Rettungswege und Müllentsorgung in der Wehrhofstraße endlich sicherstellen Vorgang: OM 7265/25 OBR 7; ST 2072/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, für eine Neuordnung der Parksituation unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Bürgersteige und Kurvenradien in der Wehrhofstraße sowie in den Kreuzungsbereichen am Rödelheimer Wehr und Ölmühlgasse zu sorgen. Nur so ist sichergestellt, dass im Notfall Rettungsfahrzeuge (nicht nur zur KITA) durchkommen und die Müllentsorgung funktioniert. Begründung: Die Situation in der Wehrhofstraße war schon einmal Grundlage eines Antrags (OM 7265). Laut Anwohnenden lassen die Kontrollen durch die Polizei wieder nach und es konnten in diesem Sommer erneut regelmäßig nicht immer die Mülltonnen geleert werden, da die Müllabfuhr nicht durchkam. Eine Erneuerung der Sperrflächen steht aus, da aber auch die alten noch sichtbar sind, lässt dies leider auch nach Durchführung keine erheblichen Verbesserungen erwarten. Schon in der ST 2072 macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass einzig eine Neuordnung des Parkraums wirklich Abhilfe schaffen könne. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2072 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter in dieser Angelegenheit zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 60/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten
    OFOB 10
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 61/10 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Der Magistrat wird erneut und nunmehr ehestens gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen in Bonames durch Pfosten freihalten zu lassen. Begründung: Nicht nachvollziehbar erscheint, warum das Aufstellen von zu schützenden Hydranten länger als 9 Monaten, so die nicht abschließende Stellungnahme vom 08.06.2026, ST 1012, dauert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 638 2026 Die Vorlage OF 61/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrssichere Gestaltung der Schülerbus-Andienung am Gymnasium Nord in der Kollwitzstraße
    OFOB 7
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 61/7 Betreff: Verkehrssichere Gestaltung der Schülerbus-Andienung am Gymnasium Nord in der Kollwitzstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrs- und Parksituation im Zusammenhang mit der Andienung der Schülerbusse für das Gymnasium Nord in der Kollwitzstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Insbesondere soll geprüft werden, 1. wie sichergestellt werden kann, dass die Schülerbusse während der Andienung bzw. bei Wartezeiten so aufgestellt werden, dass die reguläre Fahrspur der Kollwitzstraße nicht beeinträchtigt oder blockiert wird, 2. ob die vorhandenen und gekennzeichneten Aufstell- bzw. Warteflächen für die Anzahl der zur Schülerbeförderung eingesetzten Busse ausreichend dimensioniert sind und, sofern dies nicht der Fall ist, wie eine ausreichende Aufstellmöglichkeit geschaffen werden kann, 3. wie verhindert werden kann, dass Schülerbusse über die gekennzeichneten Aufstellflächen hinaus bzw. teilweise auf der vorhandenen Sperrfläche oder so weit in die Fahrbahn hineinragen, dass der übrige Verkehr zum Ausweichen auf die Gegenfahrbahn gezwungen wird, 4. ob in diesem Abschnitt der Kollwitzstraße wieder eine Fahrbahnmittellinie aufgebracht werden kann, beispielsweise als gestrichelte Leitlinie oder - sofern verkehrsrechtlich möglich - als durchgezogene Linie, wie sie dort früher bereits vorhanden war. Begründung: Die Kollwitzstraße wird regelmäßig von Schülerbussen angefahren, die der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Nord dienen. Im Bereich der dortigen Andienung kommt es wiederholt dazu, dass Busse so aufgestellt werden, dass sie teilweise in die reguläre Fahrspur hineinragen. Dadurch wird die für den fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite erheblich eingeschränkt. Vorbeifahrende Fahrzeuge müssen in diesen Situationen deutlich nach links ausweichen. Insbesondere bei gleichzeitigem Gegenverkehr kann dies zu unübersichtlichen und konfliktträchtigen Verkehrssituationen führen. Zusätzlich fehlt in diesem Abschnitt der Kollwitzstraße inzwischen eine Fahrbahnmittellinie. In der Vergangenheit war dort eine durchgezogene Mittellinie vorhanden, die eine eindeutige Trennung der Fahrtrichtungen gewährleistete. Gerade im Zusammenhang mit den regelmäßig dort stehenden Schülerbussen wäre eine klar erkennbare Fahrbahnaufteilung aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll. Die notwendige Andienung durch die Schülerbusse und damit die Schülerbeförderung sollen ausdrücklich nicht eingeschränkt werden. Vielmehr soll geprüft werden, wie die Aufstellung der Busse so organisiert werden kann, dass die Fahrbahn möglichst freigehalten und zugleich eine sichere und eindeutige Verkehrsführung gewährleistet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 61/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Flutmulde zwischen Krebsmühle und Autobahnbrücke A5 im Niederurseler Feld
    OFOB 8
    01.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 62/8 Betreff: Flutmulde zwischen Krebsmühle und Autobahnbrücke A5 im Niederurseler Feld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft erteilen, - wer diese Flutmulde beauftragt hat und zu welchem Zweck? - Warum wurde diese Flutmulde in dieser geringen Größe ausgeführt, und welche Auswirkung wird diese Flutmulde auf die Höhe eines Hochwasserereignisses bzw. eines Starkregenereignisses haben? - Handelt es sich hier um eine Ersatzmaßnahme oder Ausgleichmaßnahme und wenn ja um welche? - Warum konnte die ursprüngliche geplante Maßnahme an der Olaf-Palme- Straße nicht durchgeführt werden? - Wurde die Maßnahme mit anderen Städtischen Ämtern abgestimmt? - Wurde Sie in ihrer Ausführung so gering bemessen, damit hier eine vorherige Information des Ortsbeirates nicht zwingend notwendig ist? - Stehen die aufgewandten öffentlichen Mittel im Verhältnis zum zu erreichenden Ziel? Begründung: Die ausgeführte Maßnahme Flutmulde zwischen Krebsmühle und Autobahnbrücke A5 wurde ohne Information des Ortsbeirates durchgeführt. Sie ist unseres Erachtens so gering berechnet, dass mit unzureichender Auswirkung auf die Wasserstände bei Hochwasser oder Starkregen zu rechnen ist. Es ist zu befürchten, dass mit der Ausführung der Flutmulde kein grundlegender Schutz vor höheren Wasserständen erreicht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 159 2026 Die Vorlage OF 62/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die unter dem vierten Spiegelstrich genannte Straße in "Olof-Palme-Straße" geändert wird; 2. der sechste Spiegelstrich mit den Worten "Wurde sie" beginnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geschwindigkeitskontrollen in Eckenheim
    OFOB 10
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 63/10 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, Geschwindigkeitskontrollen in der Gießener Straße und auch der Engelthaler Straße durchzuführen. Insbesondere an Wochenenden sollten auch Lärmmessungen erfolgen. Begründung: Leider sind in diesen Straßen überhöhte und zudem auch sehr laute Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 625 2026 Die Vorlage OF 63/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitskontrollen, ersatzweise ViaCount-Messungen, in der Gießener Straße im Bereich zwischen Marbachweg und Sigmund-Freud-Straße sowie auch der Engelthaler Straße durchzuführen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Lärmminderung bzw. technische Optimierung der zwei Wallboxen vor dem REWEMarkt Heddernheim
    OFOB 8
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 66/8 Betreff: Lärmminderung bzw. technische Optimierung der zwei Wallboxen vor dem REWE-Markt Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. technischen Optimierung der zwei Wallboxen vor dem REWE-Markt (Hessestraße 1-3) in Heddernheim umzusetzen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Geräuschemission der Wallboxen deutlich reduziert wird. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich wiederholt über eine erhebliche Geräuschemission der beiden Wallboxen vor dem REWE-Markt in Heddernheim beschwert. Die Wallboxen erzeugen während des Betriebs ein deutlich wahrnehmbares, störendes Geräusch, das insbesondere in den Abendstunden und bei geöffneten Fenstern zu einer Belastung der umliegenden Wohnbebauung führt. Da die Wallboxen durch die Mainova betrieben werden, liegt es in deren Verantwortung, die technischen Anlagen so zu gestalten, dass sie den Anforderungen an den Lärmschutz entsprechen und Anwohner durch den Betrieb nicht belästigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 739 2026 Die Vorlage OF 66/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld
    OFOB 8
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 68/8 Betreff: Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die defekte Straßenbeleuchtung im Fußgängerdurchgang von der Straße An der Sandelmühle zum Brühlfeld zeitnah instand setzen zu lassen und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Beleuchtungsanlage sicherzustellen. Begründung: Die Beleuchtung in dem genannten Durchgang ist seit längerer Zeit außer Betrieb. Der Mangel wurde bereits mehrfach über das städtische Portal für Straßenbeleuchtung gemeldet. Trotz wiederholter Hinweise und Aufforderungen ist bislang keine Reparatur erfolgt. Der betroffene Durchgang wird von zahlreichen Fußgängern genutzt. Insbesondere in den frühen Morgen-, Abend- und Nachtstunden führt die fehlende Beleuchtung zu erheblichen Gefahren für die Verkehrssicherheit. Nach Angaben von Anwohnern und Nutzern des Weges ist es bereits zu Unfällen von Passanten gekommen. Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Nutzer sowie zur Vermeidung weiterer Unfälle ist eine unverzügliche Instandsetzung der Beleuchtung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 68/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Baustellen nördlich der U 5-Endhaltestelle „Preungesheim“ und der S 6-Station „Frankfurter Berg“
    OFOB 10
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 69/10 Betreff: Baustellen nördlich der U 5-Endhaltestelle "Preungesheim" und der S 6-Station "Frankfurter Berg" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die sehr wichtige, da mehrere Stadtteile des Ortsbezirks 10 verbindende, teils sehr enge Homburger Landstraße nördlich der U5-Endhaltestelle Preungesheim verfügt über eine Verbindung von und zur A 661, aber leider über keine Ausweichstrecken, so dass die künftig anstehenden Baustellen vermeiden sollen die verschiedenen wichtigen und alternativlosen Verkehre zu stören. Etwaige Vollsperrungen sind zu vermeiden bzw. evtl. Ausnahmen dazu sollen nach Möglichkeit außerhalb der Hauptverkehrszeiten durchgeführt werden. Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen deshalb gebeten, die künftigen Baustellen und die jeweiligen alternativlosen Verkehre nördlich der U5-Endhaltestelle Preungesheim 1. zu analysieren, ganzheitlich auf einander abgestimmt, auch hinsichtlich der jeweiligen Zeitpunkte, der Dauer und der Tageszeiten der Belastungen gut zu planen, soweit möglich zu endlasten und sodann nachvollziehbar aufrecht zu halten 2. zeitnah zu 1. eine Simulation der Baustellen und der Verkehre aus der Vogelperspektive "von oben" und gut auch im Detail erkennbar der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat 10 vor Ort vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 640 2026 Die Vorlage OF 69/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bushaltestelle Bernadottestraße
    OFOB 8
    01.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 70/8 Betreff: Bushaltestelle Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft erteilen, ob es möglich ist, die Bushaltestelle Bernadottestraße mit einer Überdachung zu versehen. Begründung: Diese Haltestelle ist durch die Lage am Einkaufszentrum und die Anbindung an umliegende Schulen ein stark frequentierter Knotenpunkt. Täglich warten dort viele Menschen auf den Bus - darunter sehr viele Schülerinnen und Schüler sowie ältere Menschen. An dieser Haltestelle fehlt bislang eine Überdachung. Bei Regen, Schnee oder starker Sonne stehen die Fahrgäste ohne Schutz im Freien. Es ist daher angebracht, an diesem Standort kurzfristig eine Wartehalle zu errichten, um die Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger - insbesondere die der Kinder - zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 741 2026 Die Vorlage OF 70/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit in der Habelstraße
    OFOB 8
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 71/8 Betreff: Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit in der Habelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um gegen Fahrzeuge vorzugehen, die in der Habelstraße zwischen der Kreuzung Antoninusstraße und Titusstraße mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob beispielsweise durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen, den Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage oder andere geeignete verkehrsrechtliche bzw. bauliche Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssituation erreicht werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten vermehrt von Kraftfahrzeugen, die die Habelstraße in dem genannten Abschnitt mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit befahren. Insbesondere im Bereich der Domitiansstraße wird beobachtet, dass Fahrzeuge nochmals deutlich beschleunigen. Daher sollte geprüft werden, welche geeigneten Maßnahmen möglich sind, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu verbessern und die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 742 2026 Die Vorlage OF 71/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Die Universität auf Riedberg wächst – der Parkdruck steigt
    OFOB 8
    01.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 74/8 Betreff: Die Universität auf Riedberg wächst - der Parkdruck steigt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Goethe- Universität und dem Land Hessen dem durch die Erweiterungen auf dem Uni-Campus Riedberg zu erwartendem Parkdruck auf die Wohngebiete proaktiv entgegenzuarbeiten. Dabei soll geprüft werden - an welcher Stelle ein Parkhaus für Mitarbeitende und Studierende auf dem Gelände der Universität möglich ist - und insbesondere, ob neben dem Neubau der Informatik und Mathematik auf der Fläche parallel zur Alfred-Wegener-Straße ein solches Parkhaus entstehen könnte. Die entfallende Grünfläche könnte dabei durch ein begrüntes und begehbares Parkhausdach ausgeglichen werden. - Zusätzlich ist kurzfristig eine Erhöhung der Taktfrequenz der Linie U8 auf 10 Minuten zu erwirken und langfristig dafür zu sorgen, dass bei den Planungen zur Verlängerung der U4 diese auch bis Riedberg, wenn nicht sogar bis Bad Homburg weitergeführt wird. Begründung: Durch den Neubau der Informatik und Mathematik und der Chemie sind auf dem Riedberg eine erhebliche Anzahl Parkplätze der Universität an diesem Standort entfallen. Durch die Eröffnung des Neubaus der Informatik und Mathematik wird mit zusätzlichen 5.000 Studierenden gerechnet. Wenn trotz ÖPNV-Anbindung und Semesterticket nur etwa 10% der Studierenden mit dem Auto kommen, werden zusätzlich 500 Parkplätze benötigt. Ein Parkhaus könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 745 2026 Die Vorlage OF 74/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Betreff nach dem Wort "auf" die Wörter "dem Campus" ergänzt werden; 2. im Tenor als letzter Satz des zweiten Spiegelstriches der Satz "Dabei ist zu prüfen, dass die dafür vorgesehene Fläche keine Klimafunktion haben darf." ergänzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, BFF-FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE; Linke (= Enthaltung)

  • Umwidmung Oberurseler Weg
    OFOB 8
    01.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 75/8 Betreff: Umwidmung Oberurseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat unternimmt die notwendigen Schritte, um den "Oberurseler Weg" aus dem Landesstraßenverzeichnis zu streichen, da es sich nicht mehr um eine Verbindungsstraße handelt und sie in einem Wendehammer endet. Dadurch könnte der "Oberurseler Weg" auch in die Tempo 30 Zone von Niederursel einbezogen werden. Begründung: Der "Oberurseler Weg" verbindet nicht mehr Frankfurt mit Oberursel. Diese Verbindung besteht jetzt über die verlängerte "Rosa Luxemburgstraße". Mit dem Wegfall der Ausweisung als Landstraße kann die Einbeziehung in die Tempo 30 Zone erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 746 2026 Die Vorlage OF 75/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF-FREIE WÄHLER und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender letzter Satz hinzugefügt wird: "Außerdem könnte zusätzlich eine durchgehende Beleuchtung angebracht werden (Schulweg)." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit Linke

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