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  • Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße
    OFOB 10
    01.09.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 76/10 Betreff: Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, 1. Die im Rahmen der bereits durchgeführten ViaCount-Messung erhobenen Daten zur Fahrzeugklassifizierung dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen und berichten um eine Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten. 2. PKW 3. Transporter bzw. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen 4. LKW unterschiedlicher Gewichtsklassen 5. Sonstige Schwerverkehrsanteile Begründung: Die bisher vorliegenden Informationen beschränken sich auf die Gesamtzahl der erfassten Fahrzeuge. Für eine sachgerechte Bewertung der Verkehrssituation ist jedoch die Zusammensetzung des Verkehrs von wesentlicher Bedeutung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 76/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Versetztes Parken im Oberurseler Weg
    OFOB 8
    01.09.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 76/8 Betreff: Versetztes Parken im Oberurseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen, die Parkplatzanordnung durchzusetzen. Gegebenenfalls sind die dort Parkenden auch auf anderen Wegen ordentlich über die geänderte Situation zu informieren Begründung: Wenn neue Markierungen angebracht werden, muss auch die Ausführung der neuen Anordnung organisiert und zeitweise engmaschiger überwacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 76/8 wurde zurückgezogen.

  • Ausstehender Ausbau der U-Bahn-Linie 2 im Bereich Bonames
    OFOB 10
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 77/10 Betreff: Ausstehender Ausbau der U-Bahn-Linie 2 im Bereich Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie und wann es mit dem Ausbau der U-Bahn-Linie 2 im Bereich Bonames weitergeht. 2. von besonderem Interesse dabei sind a) die ausstehende Reduzierung des U-Bahn-Lärms in der großen Kurve in Bonames sowie b) die weitere künftige U-Bahn-Station im Bereich des Gymnasiums für den Norden und der Grundschule. Begründung: Da die große Kurve der U-Bahntrasse in Bonames mittlerweile sehr in die Jahre gekommen ist, sollte es möglich sein, die schadhaften Gleise im Bereich der Kurve schnellstens zu erneuern. Dies auch vor eines etwaigen späteren bzw. sich weiter verzögernden Baus einer neuen U-Bahn-Station im Bereich des künftigen Gymnasiums im Frankfurter Norden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2026 Die Vorlage OF 77/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Waschbären
    OFOB 10
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 86/10 Betreff: Waschbären Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das rasante und invasive Ausbreiten von Waschbären im Ortsbezirk 10 mit geeigneten Mitteln umgehend und fachgerecht unterbunden werden kann. 2. in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 10 öffentlich darüber zu berichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 634 2026 Die Vorlage OF 86/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung des Ortsbeirates 10 sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken
    OFOB 10
    01.09.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 87/10 Betreff: Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung des Ortsbeirates 10 sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Jägerinnen und Jäger in den Jagdrevieren der Gemarkung Kalbach bei der Eindämmung der Waschbärpopulation konkret unterstützt werden können. Dies umfasst insbesondere organisatorische, finanzielle und logistische Unterstützungsmaßnahmen, die eine effektive und nachhaltige Bestandsreduktion ermöglichen; 2. die wichtige Arbeit der Jägerinnen und Jäger im Bereich Artenschutz, Wildtierregulierung und Gefahrenabwehr ausdrücklich anzuerkennen und diese aktiv in städtische Maßnahmen zur Kontrolle invasiver Arten einzubeziehen; 3. gemeinsam mit Jagdpächtern, dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt eine Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema "Waschbär & Gesundheit" zu entwickeln und umzusetzen. Diese Kampagne soll insbesondere über folgende Punkte informieren: - Risiken des Waschbärspulwurms (Baylisascaris procyonis) - Hygienemaßnahmen für Haushalte, Gärten, Spielplätze und Kindertagesstätten - Verhalten bei Waschbärsichtungen - Bedeutung der Bejagung als Artenschutz- und Gesundheitsmaßnahme - Schutz heimischer Arten vor invasiven Prädatoren; 4. zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Stadt die Anschaffung TÜV-geprüfter Fanggeräte finanziell unterstützen oder fördern kann, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsreduktion des Waschbären zu ermöglichen. Begründung: Die Goethe-Universität Frankfurt hat in einem aktuellen wissenschaftlichen Positionspapier deutlich herausgestellt, dass der Waschbär in Deutschland eine invasive Art ist, deren Population sich durch die zunehmende Urbanisierung stark ausbreitet. Die Tiere profitieren in besonderem Maße von Siedlungsstrukturen, Müllangeboten, Dachböden, Kompoststellen und Gärten. Auch in der Gemarkung Kalbach ist ein deutlicher Anstieg der Waschbäraktivität zu beobachten. Neben erheblichen ökologischen Schäden - insbesondere dem Rückgang heimischer Arten wie Singvögel, Amphibien und Bodenbrüter - weist die Universität auf ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen hin: den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis). Dieser Parasit wird über den Kot der Tiere ausgeschieden und kann über Monate infektiös bleiben. Eine Infektion kann beim Menschen, insbesondere bei Kindern, schwere neurologische Schäden verursachen. Besonders gefährdet ist man auf Spielplätzen, in Sandkästen, auf Dachböden, in Gärten und an Kompostanlagen, die von Waschbären häufig aufgesucht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass eine nachhaltige Bestandsreduktion des Waschbären nahezu ausschließlich über die Fangjagd möglich ist. Die Fallenjagd ermöglicht eine kontinuierliche, tierschutzgerechte und effektive Entnahme - insbesondere in urbanen und halburbanen Räumen, in denen die klassische Bejagung nur eingeschränkt möglich ist. Damit die Fangjagd rechtssicher und tierschutzkonform durchgeführt werden kann, sind TÜV-geprüfte Fanggeräte erforderlich, deren Anschaffung jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine kommunale Unterstützung würde die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich erhöhen. Die Jägerinnen und Jäger leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz, zur Gefahrenabwehr und zur Eindämmung invasiver Arten. Eine stärkere Unterstützung durch den Magistrat ist daher sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch der öffentlichen Gesundheit geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 635 2026 Die Vorlage OF 87/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung die Worte "Gemarkung Kalbach" durch die Worte "Gemarkung des Ortsbezirks 10" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 10
    OFOB 10
    01.09.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2026, OF 88/10 Betreff: Standortvorschläge für orangefarbene Bänke im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, folgende Standortvorschläge für orangefarbene Bänke für den Ortsbezirk 10 gemäß Etatantrag 320, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, bis 30.09.2026 an das Frauenreferat übermitteln zu lassen: 1. im Berkersheimer Niddatal im Bereich des Kerbe- und Reitplatzes 2. im Bereich des Wochenmarktgeländes "Am Wendelsgarten" in Bonames 3. im Bereich des sogenannten AMI-Parks in Eckenheim 4. auf dem Gelände des TSG-Sportplatzes am Frankfurter Berg 5. im Bereich der U-Bahn- und Bus-Haltestelle Preungesheim Die orangenfarbenen Sitzbänke sollen jeweils mit dem Schriftzug "Frankfurt gegen Gewalt an Frauen und Mädchen" versehen werden sowie einem QR-Code, der auf Hilfs- und Beratungsangebote zum Schutz vor Gewalt an Mädchen und Frauen verweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 88/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Satzung gegen Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main beschließen
    NR
    31.08.2026 · BSW

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, NR 52 Betreff: Satzung gegen Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer kommunalen Satzung gegen längerfristigen Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen; 2. dabei die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des Landes Hessen zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand konsequent auszuschöpfen; 3. eine Erfassung von länger leerstehenden Wohnungen im Stadtgebiet einzuführen und geeignete Kontroll- und Meldeverfahren zu entwickeln; 4. Maßnahmen vorzusehen, mit denen Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet werden können, leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen; 5. bei ungerechtfertigtem längerfristigem Leerstand Bußgelder und ordnungsrechtliche Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Frankfurt am Main befindet sich seit Jahren in einer dramatischen Wohnungsnot. Tausende Menschen suchen verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum, während gleichzeitig rund 13.000 Wohnungen leer stehen. Das entspricht praktisch einem ganzen Stadtteil, der unbewohnt bleibt, obwohl Familien keine Wohnung finden, Menschen in Notunterkünften leben müssen und tausende Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten. Gleichzeitig stehen in Frankfurt mittlerweile über eine Million Quadratmeter Büroflächen leer. Dennoch werden weiterhin neue Bürohochhäuser und renditeorientierte Gewerbeprojekte genehmigt, während bezahlbarer Wohnraum kaum geschaffen wird. Diese Entwicklung zeigt das völlige wohnungspolitische Versagen der bisherigen Stadtentwicklungspolitik. Statt den vorhandenen Leerstand konsequent für die Schaffung von Wohnraum zu nutzen, wird die Bodenspekulation weiter befördert. Das Gesetz zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand ist bereits am 21. November 2025 in Kraft getreten und gilt ausdrücklich für Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten - wie dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und insbesondere Frankfurt am Main. Trotzdem hat der Magistrat bis heute keine entsprechende Satzung vorgelegt. Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter untätig zu bleiben, obwohl sich die Wohnungsnot täglich verschärft, ist wohnungspolitisch nicht mehr vertretbar. Während Menschen dringend Wohnraum suchen, Familien verdrängt werden und die Zahl der Wohnungslosen steigt, schiebt der Magistrat notwendige Maßnahmen weiterhin auf die lange Bank. Wohnraum ist keine Ware wie jede andere, sondern ein Grundrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. In einer Stadt mit massiver Wohnungsnot darf es nicht akzeptiert werden, dass Wohnungen aus spekulativen Gründen leer gehalten werden, um auf weiter steigende Preise zu warten. Leerstand ist in Zeiten der Wohnungsnot kein Privatproblem mehr, sondern Ausdruck sozialer Verantwortungslosigkeit gegenüber der gesamten Stadtgesellschaft. Jede leer stehende Wohnung verschärft die soziale Krise in Frankfurt. Jeder weitere Monat politischer Untätigkeit bedeutet für viele Menschen Unsicherheit, Verdrängung und Existenzangst. Es ist daher dringend notwendig, dass der Magistrat endlich handelt und unverzüglich eine wirksame Satzung gegen Wohnungsleerstand erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung vorlegt, anstatt weiter wertvolle Zeit zu verlieren und die Wohnungsnot weiter zu verschärfen. Antragsteller: BSW Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Versandpaket: 02.09.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 52 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 52 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

  • Außengastronomie in Frankfurt: Verhältnismäßige Übergangsregelung und standortgerechte Weiterentwicklung der Sondernutzungspraxis
    NR
    31.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, NR 53 Betreff: Außengastronomie in Frankfurt: Verhältnismäßige Übergangsregelung und standortgerechte Weiterentwicklung der Sondernutzungspraxis Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie das Ordnungsamt anzuweisen, bis zur Erarbeitung einer tragfähigen Lösung bei laufenden Bußgeldverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen sowie beim Entzug von Sondernutzungserlaubnissen im Bereich der Außengastronomie verhältnismäßig vorzugehen. Von den betroffenen Betrieben bereits aufgestellte Witterungsschutzelemente sollen in ihrer bestehenden Form geduldet werden, sofern die Beanstandungen ausschließlich gestalterische Vorgaben betreffen und keine konkrete Beeinträchtigung der Verkehrs- und Wegesicherheit, von Flucht- und Rettungswegen, des Brandschutzes, des Baumschutzes oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Termin vor Ort im Bahnhofsviertel durchzuführen. Hieran sollen insbesondere das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Ordnungsamt, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, des Ortsbeirats sowie die betroffenen Gastronomiebetriebe beteiligt werden. Gegenstand dieses Termins soll sein, die besondere Sicherheits- und Ordnungslage im Bahnhofsviertel sowie die Interessen von Gastronomiebetrieben, Anwohnern, Fußverkehr und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, um gemeinsam praktikable und rechtssichere Regelungen auszuarbeiten, die eine Besserung der Situation in Aussicht stellt. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine transparente Verwaltungspraxis für die Genehmigung und Gestaltung von Außengastronomie auf öffentlichen Flächen vorzulegen. Dabei soll insbesondere nachvollziehbar geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Witterungsschutz, transparente Seitenwände, Abgrenzungen, Sonnenschirme und vergleichbare Gestaltungselemente genehmigungsfähig sind. Für besonders betroffene Standorte, insbesondere im Bahnhofsviertel, sind dabei standortbezogene Lösungen zu prüfen, soweit diese aufgrund der jeweiligen Sicherheits-, Nutzungs- und städtebaulichen Situation sachlich gerechtfertigt sind. Begründung: Die Außengastronomie ist ein wichtiger Bestandteil der Aufenthaltsqualität und der wirtschaftlichen Belebung Frankfurts. Gerade im Bahnhofsviertel leisten gastronomische Betriebe einen wichtigen Beitrag zur Belebung des öffentlichen Raums, stehen zugleich aber vor besonderen Herausforderungen durch die dortige Sicherheits- und Ordnungslage. Witterungsschutz und Abgrenzungen erfüllen an einzelnen Standorten daher nicht ausschließlich gestalterische Zwecke, sondern können auch dem Schutz von Gästen und Beschäftigten dienen. Eine schematische Anwendung allgemeiner Gestaltungsvorgaben wird den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten nicht immer gerecht. Gleichzeitig müssen Sicherheit, Barrierefreiheit und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Raums gewährleistet bleiben. Illegale Flächenerweiterungen oder gefährdende Aufbauten sind daher ausdrücklich nicht von der beantragten Übergangsregelung umfasst. Die vorgeschlagene Übergangsregelung soll den betroffenen Betrieben Planungssicherheit geben und zugleich Zeit schaffen, gemeinsam mit den zuständigen Behörden praktikable und rechtssichere Lösungen zu entwickeln. Ziel ist eine transparente und einheitliche Verwaltungspraxis, die sachlich begründete Unterschiede zwischen den jeweiligen Standorten berücksichtigt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel sollen die besonderen örtlichen Bedingungen angemessen einbezogen werden. So soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Gastronomiebetriebe, den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung sowie den Belangen der Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen werden. Die Stadt Frankfurt sollte dabei klare und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, die sowohl einen funktionierenden öffentlichen Raum als auch eine attraktive und wirtschaftlich tragfähige Außengastronomie ermöglichen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.09.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 53 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP; BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)

  • Stellplatzsatzung abschaffen und Baukosten senken
    NR
    31.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, NR 54 Betreff: Stellplatzsatzung abschaffen und Baukosten senken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main angepasst werden kann, um den Flächenbedarf für Stellplätze und damit die Baukosten für Wohn- und Gewerbeimmobilien deutlich zu senken; 2. auf Grundlage dieser Prüfung einen konkreten Vorschlag zur vollständigen Abschaffung der Stellplatzsatzung vorzulegen, der mit den Zielen des "Bauturbos" und der hessischen HBO-Novelle 2025 vereinbar ist. Begründung: Die Frankfurter Stellplatzsatzung ist ein zentraler Kostentreiber im Wohnungs- und Gewerbebau. Sie zwingt Bauherren, eine festgelegte Zahl an Pkw- und Fahrradstellplätzen nachzuweisen, was wertvolle Flächen bindet, die Baukosten je Wohneinheit deutlich in die Höhe treibt und Planungsverfahren verlängert. Die Folge sind höhere Mieten, höhere Kaufpreise und weniger bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt. Um das Bauen schneller, einfacher und günstiger zu machen, hat das Land Hessen mit dem "Baupaket I" und der HBO-Novelle 2025 die Stellplatzpflicht bei der Errichtung von Wohngebäuden mit bis zu 14 Wohnungen in kreisfreien Städten bis Ende 2030 vollständig ausgesetzt. Gleichzeitig hat die Stadt Frankfurt den "Bauturbo" ausdrücklich begrüßt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund wirkt es widersprüchlich, wenn Frankfurt weiterhin an einer Stellplatzsatzung festhält, die über das landesrechtliche Mindestmaß hinausgeht und die vom Land gewollte Kosten- und Bürokratieentlastung teilweise wieder konterkariert. Zudem differenziert die Stellplatzsatzung stark nach Nutzungsarten. Während der Pkw-Stellplatzbedarf für zahlreiche gewerbliche und sonstige Nutzungen in Abhängigkeit von der ÖPNV-Erschließung deutlich reduziert werden kann (in Zone IV bis auf 15 Prozent des Regelbedarfs), gelten für Wohnnutzungen eigene Stellplatzschlüssel. Zwar besteht für Mehrfamilienhäuser in Zone IV bereits kein Pkw-Stellplatzbedarf; insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnvorhaben in den Zonen I bis III bleiben jedoch eigenständige Anforderungen bestehen, die die konkrete ÖPNV-Erschließung nicht in allen Fällen ausreichend abbilden. Die Stadt sollte die Stellplatzpflicht daher künftig stärker am tatsächlichen Mobilitätsbedarf und an standortbezogenen Kriterien ausrichten, anstatt maßgeblich auf formale Kategorien wie "Wohnen" oder "Gewerbe" abzustellen. Durch eine kritische Prüfung oder Abschaffung der Stellplatzsatzung würde Frankfurt den "Bauturbo" konsequent zu Ende denken, Baukosten und Flächenverbrauch senken und mehr bezahlbaren Wohnraum sowie attraktive Gewerbestandorte schaffen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.09.2026, NR 64 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität Versandpaket: 02.09.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 54 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 64 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme); AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

  • Stadttauben Projekt Frankfurt e. V. kostendeckend fördern
    NR
    31.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, NR 55 Betreff: Stadttauben Projekt Frankfurt e. V. kostendeckend fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Förderung des Stadttauben Projekts Frankfurt e. V. wird künftig kostendeckend ausgestaltet. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Begründung: Das Stadttauben Projekt Frankfurt e. V. betreut in Frankfurt Taubenhäuser mit dem Ziel, das Miteinander zwischen Menschen und Tauben friedlicher zu gestalten. Um eine Stadttaubenpolitik zu fördern, die den Vögeln mit Respekt begegnet und tierfreundliche Lösungen bezüglich Nahrung und Nistplätzen ermöglicht, braucht der Verein eine höhere finanzielle Förderung. Die aktuellen laufenden Kosten des Projekts belaufen sich auf 257.317,50 Euro, dazu kommen Kosten in Höhe von 300.000 Euro für den geplanten Bau drei weiterer Taubenhäuser und der Instandhaltung des Taubenhofes. Der Zuschuss der Stadt Frankfurt deckt aktuell lediglich rund 9 Prozent der laufenden Kosten des Taubenhofs, die Kosten der geplanten Projekte sind hier nicht mit eingerechnet. Aufgrund fehlender Mittel war sogar bereits ein Aufnahmestopp für so genannte "Taubennotfälle" nötig. Um die wichtige Arbeit des Stadttauben Projekts langfristig abzusichern, ist eine kostendeckende Förderung notwendig. Die Finanzierung soll sich daher künftig an den tatsächlichen Kosten des Vereins orientieren. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.09.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 55 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; AfD (= Enthaltung)

  • Akteneinsicht zur Installation der 2,3 Millionen teuren Netzskulptur „A Sky Full of Hope“ über der Konstablerwache
    NR
    31.08.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, NR 58 Betreff: Akteneinsicht zur Installation der 2,3 Millionen teuren Netzskulptur "A Sky Full of Hope" über der Konstablerwache Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 10 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GOS) und § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist der gesamte Vorgang zur Idee, Auswahl und Beauftragung zur Installation der 2,3 Millionen teuren Netzskulptur "A Sky full of Hope" über der Konstablerwache. Sämtliche Kommunikation hierzu, wie Mails, Aktennotizen, Gesprächsprotokolle etc. ist vorzulegen. Außerdem Rechtsgutachten, Bewertungen, alle relevanten Beschlüsse, Dienstanweisungen, Analysen, Präsentationen etc. - also alle Schriftstücke, Texte und andere Aufzeichnungen, welche im Zusammenhang mit der genannten Netzskulptur stehen. Begründung: Seit der kürzlichen Fertigstellung der genannten Installation gibt es viel Kritik an dieser. Thematisiert werden vor allem die hohen Kosten, der künstlerische Wert der Netzskulptur und die direkte Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung. Deshalb erscheint eine Aufarbeitung dieses gesamten Vorgangs angezeigt. Hierfür ist ein Akteneinsichtsausschuss das geeignete Mittel und kann einen wichtigen Dienst leisten. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 02.09.2026 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2026, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 2. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. 3. a) Den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Haupt- und Finanzen sowie Personal wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in den Anträgen NR 56, NR 58 und NR 62 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)

  • Bereitstellung von Ortsbeiratsmitteln für den offenen Bücherschrank am SallyRidePlatz
    OFOB 2
    31.08.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 101/2 Betreff: Bereitstellung von Ortsbeiratsmitteln für den offenen Bücherschrank am Sally-Ride-Platz Vorgang: OM 2945/22 OBR 2; ST 334/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den offenen Bücherschrank am Sally-Ride-Platz, der in Abstimmung mit dem ASE im Rahmen der aktuell laufenden baulichen Maßnahmen am Sally-Ride-Platz errichtet wird, in die offizielle Aufstellung der von der Stadt unterhaltenen Bücherschränke zu übernehmen und für eine entsprechende Wartung zu sorgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget mit einem Betrag von bis zu 8.000 Euro. Begründung: Gemäß der Anregung OM 2945 vom 10.10.2022: "Bücherschrank im neuen Rebstockquartier frühzeitig einplanen" sowie der ST 334 vom 27.01.2023, in dem diese Anregung begrüßt wird, reichen wir hiermit die OIB zur Finanzierung des Bücherschrankes nach. Die Patenschaft für den Bücherschrank übernimmt Ulrich Heymach, erreichbar unter heymach@gmx.de. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2945 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 334 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 34 2026 Die Vorlage OF 101/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und AfD

  • Wiederinbetriebnahme der historischen Friedhofsuhr am Verwaltungsgebäude gegenüber der Trauerhalle/Neues Portal am Hauptfriedhof
    OFOB 3
    31.08.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 106/3 Betreff: Wiederinbetriebnahme der historischen Friedhofsuhr am Verwaltungsgebäude gegenüber der Trauerhalle/Neues Portal am Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Die historische Friedhofsuhr am Verwaltungsgebäude (gegenüber der Trauerhalle am Neuen Portal) des Frankfurter Hauptfriedhofs wird wieder in Betrieb genommen und instand gehalten. Begründung: Die historische Friedhofsuhr am Verwaltungsgebäude im Frankfurter Hauptfriedhof (gegenüber Trauerhalle am Neuen Portal) des Frankfurter Hauptfriedhofs wurde ca. 1920 in Betrieb genommen. Seit ca. 2020 ist diese Uhr stehen geblieben und soll wieder in Betrieb genommen werden, um deren Funktion und das historische Erscheinungsbild vor Ort wiederherzustellen. Aufgrund hoher Instandsetzungs- und Reparaturkosten in Höhe von ca. 70.000 Euro und fehlender Haushaltsmittel wurde die Uhr vor einiger Zeit außer Betrieb genommen. Seither steht das Uhrwerk permanent still und zeigt dauerhaft 12:00 Uhr an. Die Friedhofsuhr soll wieder in Betrieb genommen werden, um ihre informative Funktion für die Friedhofsnutzer wiederherzustellen und das historische Erscheinungsbild zu wahren. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 106/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte
    OFOB 3
    31.08.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 111/3 Betreff: Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum erfolgt eine Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte (Stadtteil Nordend) nur noch mit Flüchtlingen und nicht, wie bei einer Informationsveranstaltung am 23. Juni 2026 angekündigt, auch mit Obdachlosen und Studenten? 2. Inwieweit sind die umliegenden Kitas und Schulen, die in den nahegelegenen Stadtteilen Bornheim, Nordend und Preungesheim liegen, in der Lage, die zusätzlichen Kinder der 300 Flüchtlinge aufzunehmen bzw. gibt es eine ausreichende Kapazität dafür, wenn die bereits im Bau befindliche Unterkunft 2028 in Betrieb genommen wird? Begründung: Die städtischen Vertreter haben auf einer Informationsveranstaltung für die Ortsbeiräte 3, 4 und 10 angekündigt, dass die Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte nicht allein mit Flüchtlingen erfolgen soll, sondern das auch Plätze für Obdachlose und Studenten vorgesehen sind. Die aktuelle Entwicklung weicht von dieser Ankündigung ab. Zudem sorgt die künftige Kapazität von 300 Personen für Besorgnis hinsichtlich der Auslastung der Kitas und Schulen im Nordend und im direkten Einzugsgebiet der angrenzenden Stadtteile. Eine frühzeitige, stadtteilübergreifende Überprüfung der Kapazitäten ist daher zwingend notwendig. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OF 111/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tischtennisplatten Eschenheimer Anlage
    OFOB 1
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 112/1 Betreff: Tischtennisplatten Eschenheimer Anlage Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die alte Tischtennisplatte auf der Eschenheimer Anlage nördlich des Grundstückes Bleichstraße 38 unverzüglich wieder aufzubauen, sowie eine zweite Tischtennisplatte zu montieren. Begründung: Auf der Eschenheimer Anlage, südlich zwischen Unterweg und Sternstraße, befindet sich neben einer Vielzahl von Sportflächen eine Tischtennisplatte. Diese wurde kürzlich entfernt. Die vorhandene Tischtennisplatte wurde auch von vielen Familien, Kindern und Jugendlichen aus dem südlichen Nordend genutzt, da sie leicht und schnell erreichbar ist. Darüber hinaus wird werden die Spielgeräte insgesamt auch von vielen angrenzenden Horten genutzt. Die Tischtennisplatte wird häufig genutzt und es besteht regelmäßig Bedarf an einer gleichzeitigen Nutzung von mehreren Spielgruppen. Dies führt dazu, dass gegenwärtig lange Wartezeiten entstehen oder Spielende ihr Spiel beenden müssen, um den Wartenden Spielern auch die Möglichkeit zur Nutzung der Tischtennisplatte zu ermöglichen. Aufgrund der Attraktivität der alten Tischtennisplatte soll diese unverzüglich wieder aufgebaut werden, damit noch im Sommer wieder eine Nutzung möglich ist. Spielflächen für jugendliche Kinder sollten grundsätzlich vermehrt aufgebaut, statt abgebaut werden. Aufgrund des erhöhten gleichzeitigen Interesses an den Tischtennisplatzen und um die sportlichen Aktivitäten der BewohnerInnen, Familien, Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, bittet der Ortsbeirat zudem um die Installation einer zweiten Tischtennisplatte in diesem Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 112/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage
    OFOB 1
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 113/1 Betreff: Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Vorbild der Sanierung des Bolzplatzes Friedberger / Seilerstraße (Höhe Julius-Leber-Schule) folgend, den Bodenbelag des Bolzplatzes nördlich des Grundstückes Bleichstraße 38 umfassend zu sanieren, insbesondere auf dem Boden fugenlose EPDM-/Kunststoffbeläge anzubringen. Begründung: Auf der Eschenheimer Anlage, südlich zwischen Unterweg und Sternstraße, befindet sich neben einer Vielzahl von Sportflächen ein kleiner Bolzplatz mit einem Metalltor. Der Bolzplatz wird auch von vielen Familien, Kindern und Jugendlichen aus dem südlichen Nordend genutzt, da er leicht und schnell erreichbar ist. Der Bodenbelag des Bolzplatzes vor dem Metalltor ist stark sanierungsbedürftig. Es befinden sich viele "Löcher" im Boden, in denen sich Regen zu Pfützen sammelt und den Platz zunehmend verschlammen lässt. Zudem besteht der Bodenbelag des Bolzplatzes aus Steinen, wodurch sich das Verletzungsrisiko stark erhöht, wenn Kinder auf dem Bolzplatz Fußball spielen und hierbei stürzen: Bei der Sanierung sollte aufgrund der Verletzungsgefahr beim Kicken von jeglicher steinigen granularen Oberfläche abgesehen werden und stattdessen dem Vorbild des Bolzplatzes Friedberger / Seilerstraße entsprechend ein fugenloser EPDM-/Kunststoffbelag als Bodenbelag verwendet werden, damit Kinder gefahrlos auf dem Bolzplatz vor dem Tor Fußball spielen können. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 586 2026 Die Vorlage OF 113/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Saubere Altkleidercontainer – Vermüllung an Containerstandorten wirksam verhindern
    OFOB 2
    31.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 113/2 Betreff: Saubere Altkleidercontainer - Vermüllung an Containerstandorten wirksam verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein stadtweites Konzept zur Vermeidung und schnellen Beseitigung der Vermüllung rund um Altkleidercontainer zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, 1. dass künftig nur noch Altkleidercontainer im öffentlichen Raum aufgestellt werden dürfen, deren Bauweise verhindert, dass Unbefugte Kleidung aus dem Container entnehmen können. Bei der Erteilung bzw. Verlängerung von Sondernutzungs-erlaubnissen sollen entsprechende technische Anforderungen verbindlich festgelegt werden; 2. dass besonders belastete Containerstandorte in Bockenheim und Westend (siehe Anlage) als Müll-Hotspots erfasst und regelmäßig kontrolliert werden und die Leerungsintervalle an die tatsächliche Auslastung angepasst werden; 3. dass die Betreiber verpflichtet werden, neben den Containern abgestellte Kleidungsstücke und sonstige Ablagerungen unverzüglich zu beseitigen und eine niederschwellige Kontaktmöglichkeit (z.B. Online-Plattform) für die Meldung überfüllter oder beschädigter Container bereitzustellen; 4. dass bei anhaltender Vermüllung eines Standorts der betreffende Altkleidercontainer nach einem verbindlich definierten Verfahren abgebaut bzw. die entsprechende Sondernutzungserlaubnis widerrufen oder nicht verlängert wird. 5. nach dem Vorbild anderer Kommunen (z.B. Offenbach) regelmäßige Reinigungs-touren für besonders belastete Containerstandorte ("Hotspot-Touren") einzurichten; 6. die eingehenden Meldungen über den Frankfurter Mängelmelder systematisch auszuwerten, um wiederholt auffällige Standorte zu identifizieren und die Maßnahmen gezielt zu steuern; Begründung: Altkleidercontainer leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig sind einzelne Standorte in Frankfurt regelmäßig von erheblichen Müllablagerungen betroffen. Neben überfüllten Containern werden Säcke, Kleidung, Kartons und teilweise weiterer Haus- und Sperrmüll neben den Containern abgestellt. Ein Teil des Problems entsteht dadurch, dass Kleidung aus frei zugänglichen Einwurf- oder Entnahmeöffnungen von Unbefugten herausgezogen und anschließend auf dem Gehweg verteilt wird. Container im öffentlichen Raum sollten deshalb so konstruiert sein, dass eine Entnahme der eingeworfenen Kleidung durch Unbefugte nicht möglich ist. Die Betreiber sollten hierfür in die Verantwortung genommen werden. Darüber hinaus darf die Stadt nicht dauerhaft die Folgen schlecht funktionierender Containerstandorte beseitigen müssen. Wenn ein Standort trotz angemessener Leerungsintervalle, Kontrollen und Aufforderungen an den Betreiber wiederholt und dauerhaft vermüllt, sollte dies Konsequenzen haben. In solchen Fällen muss die Möglichkeit bestehen, den Container abzubauen und die Sondernutzung an diesem Standort zu beenden. Andere Kommunen verfolgen bereits einen systematischeren Umgang mit besonders belasteten Containerstandorten. Ziel sollte daher ein verbindliches und verursachergerechtes System sein: technisch sichere Container, bedarfsgerechte Leerungen, schnelle Beseitigung von Ablagerungen und letztlich der Abbau von Containern an Standorten, an denen eine dauerhafte Sauberkeit nicht gewährleistet werden kann. Damit wird sowohl die Sauberkeit des öffentlichen Raums verbessert als auch verhindert, dass die Allgemeinheit dauerhaft für die Folgen ungeeigneter oder schlecht betreuter Containerstandorte aufkommen muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 113/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pflanzbehälter abgeräumt, und nun? – Wie ist die Perspektive für zusätzliche Begrünung am Kaisertor?
    OFOB 1
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 118/1 Betreff: Pflanzbehälter abgeräumt, und nun? - Wie ist die Perspektive für zusätzliche Begrünung am Kaisertor? Der Ortsbeirat 1 möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Die Pflanzbehälter am Kaisertor wurden Anfang August abgeräumt. Derzeit befindet sich eine Baustelle zu Arbeiten an der Fernwärme der mainova AG auf dem Platz bzw. der Kaiserstraße. Zuletzt waren dort Pflanzbehälter seit 2024 Pflanzbehälter mit Stauden und anderen Gewächsen aufgestellt. Diese wurden Anfang August abgeräumt. Dazu erbeten wir folgende Auskünfte: 1. Wird nach dem Beendigung der Baustelle, der Platz am Kaisertor bzw. Straßenabschnitt Kaiserstraße 68/71 in Richtung Hauptbahnhof wieder zusätzlich mit Pflanzbehältern begrünt werden? Falls ja: a) wie sieht das Konzept dazu aus? b) Wie wird eine dauerhafte Pflege an diesem Standort sicher gestellt? 2. Welche Kosten sind für die Anschaffung der jetzt entfernten Pflanzbehälter entstanden? Welche jährlichen oder monatlichen Kosten entstanden für Pflege, Bewässerung, Reinigung und Ersatzbepflanzung der entfernten Pflanzbehälter? 3. Werden gestalterische Alternativen geprüft für den Fall, dass eine dauerhafte Begrünung an diesem Standort nicht zu gewährleisten ist - etwa skulpturale Elemente oder Display-Systeme für Ausstellungen? 4. Wie sieht die langfristige Strategie zur Begrünung des Kaisertors im Rahmen der langfristigen Umgestaltung aus? Sind hier Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen? Begründung: Die Pflanzbehälter am Kaisertor standen seit 2024 unmittelbar am Eingang zum Bahnhofsviertel und damit an einem Ort von besonderer städtebaulicher und repräsentativer Bedeutung. Sehr viele Reisende verlassen den Hauptbahnhof über den Haupteingang oder die B-Ebene; das Kaisertor ist damit eine zentrale Durchgangspassage in die Stadt. Wegen der stark versiegelten Fläche und der im vorderen Bereich fehlenden Bäume ist der Platz unzureichend begrünt. Seit Sommer 2025 war der Zustand der Pflanzbehälter jedoch nicht mehr zufriedenstellend: Die Behälter sind regelmäßig vermüllt, die Bepflanzung war überwiegend abgestorben. Die beigefügten Fotos vom 29. Mai 2026 dokumentieren dies. Anfang August 2026 wurden die Pflanzbehälter nun seitens der Stadt Frankfurt entfernt. Eine Kommunikation dazu erfolgte nicht. Eine attraktive und gepflegte Begrünung trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität, zum Stadtbild und zur Unterstützung der umliegenden Gastronomie bei. Darüber hinaus leistet sie einen Beitrag zur Klimaanpassung, indem sie der sommerlichen Überhitzung entgegenwirkt und - bei Verwendung geeigneter Pflanzenarten - die Artenvielfalt fördert. Sollte eine dauerhafte Begrünung wegen der schwierigen Standortbedingungen nicht möglich sein, ist für die Zwischennutzung des öffentlichen Raums der ehemaligen Parkbuchten eine gestalterische Alternative zu entwickeln, beispielsweise skulpturale Elemente oder Display-Systeme für Ausstellungen. Anlage: Fotos vom 29.05.2026 (Jürgen Sauter) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 129 2026 Die Vorlage OF 118/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Hundefreilauffläche in der Innenstadt schaffen – mögliche Standorte prüfen
    OFOB 1
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 121/1 Betreff: Hundefreilauffläche in der Innenstadt schaffen - mögliche Standorte prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchem der nachfolgend vorgeschlagenen Standorte eine eingezäunte Hundefreilauffläche eingerichtet werden kann: 1. Gallusanlage Geprüft werden soll insbesondere die in Anlage 1 gekennzeichnete Grünfläche im Bereich der Gallusanlage zwischen Gallusanlage und den innerhalb der Grünanlage verlaufenden Wegen. 2. Mainufer / Untermainkai Alternativ soll die in Anlage 2 gekennzeichnete straßenseitige Grünfläche am Untermainkai im Bereich zwischen Wiesenhüttenstraße und Holbeinsteg auf ihre Eignung als eingezäunte Hundefreilauffläche geprüft werden. Dabei ist ausdrücklich nicht die unmittelbar am Main verlaufende Promenade gemeint. Bei der Prüfung sollen insbesondere die Anforderungen des Brandschutzes, bestehende Wegebeziehungen sowie die weiteren Nutzungen der jeweiligen Grünflächen berücksichtigt werden. Zudem soll geprüft werden, ob die Hundefreilauffläche mit geeigneten Sitzgelegenheiten, einem Kotbeutelspender sowie verschließbaren Abfallbehältern ausgestattet werden kann. Sollten sich die vorgeschlagenen Standorte als ungeeignet erweisen, wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Alternativstandort in der Innenstadt vorzuschlagen. Begründung: In der dicht bebauten Frankfurter Innenstadt gibt es nur wenige Möglichkeiten, Hunde sicher und legal ohne Leine laufen zu lassen. Gleichzeitig werden die vorhandenen Grünanlagen von vielen unterschiedlichen Gruppen genutzt. Eine klar abgegrenzte Hundefreilauffläche würde Hundebesitzern einen festen Ort bieten und gleichzeitig dazu beitragen, Konflikte mit anderen Nutzern der Grünanlagen zu vermeiden. Als möglicher Standort kommt aus unserer Sicht eine Teilfläche in der Gallusanlage in Betracht. Die genaue Fläche ist in der beigefügten Karte markiert. Durch ihre Lage und Größe könnte sie sich grundsätzlich für eine eingezäunte Hundefreilauffläche eignen. Ob dies mit den Anforderungen des Brandschutzes und den weiteren Nutzungen der Grünanlage vereinbar ist, soll durch den Magistrat geprüft werden. Ein weiterer möglicher Standort wurde uns von einem Bewohner des Bahnhofsviertels vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um die straßenseitige Grünfläche am Untermainkai zwischen Wiesenhüttenstraße und Holbeinsteg. Die Fläche liegt abseits der unmittelbar am Main verlaufenden Promenade, sodass die dortigen Wege und der Fuß- und Radverkehr nicht beeinträchtigt werden. Auch diese Fläche soll daher auf ihre Eignung geprüft werden. Eine Hundefreilauffläche wäre nicht nur für die zahlreichen Hundebesitzer in der Innenstadt ein Gewinn. Eine feste und entsprechend ausgestattete Fläche kann auch zu einem geordneten Miteinander in den Grünanlagen beitragen und einen zusätzlichen Treffpunkt für die Nachbarschaft schaffen. Mit den beiden vorgeschlagenen Flächen werden konkrete Standorte zur Prüfung benannt. Sollte sich keiner der beiden Standorte als geeignet erweisen, soll ein geeigneter Alternativstandort in der Innenstadt vorgeschlagen werden. Anlage 1 Anlage 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 29 Der Antrag OF 121/1 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und Volt erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 591 2026 Die Vorlage OF 121/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen 1 GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

  • Trinkwasserbrunnen im Gallus am oder auf dem Gustavsburgplatz
    OFOB 1
    31.08.2026 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 123/1 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus am oder auf dem Gustavsburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310 (E 315), gebeten, zeitnah einen Trinkbrunnen am oder auf dem Gustavsburgplatz im Stadtteil Gallus zu installieren. Im Gallus sind bislang keine Trinkbrunnen vorhanden (für den Tel-Aviv-Platz wurde im Mai ein Trinkbrunnen beschlossen). Vorgeschlagen wird daher ein weiterer Standort am oder auf dem südlichen Ende des Gustavsburgplatzes. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Initiative OI 30 2026 Die Vorlage OF 123/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Wann werden die Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße fertiggestellt?
    OFOB 6
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 126/6 Betreff: Nied: Wann werden die Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße fertiggestellt? Vorgang: V 1254/25 OBR 6; ST 1942/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, 1. wie der aktuelle Sachstand bei der angekündigten Erneuerung der drei Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße bei den Hausnummern 69, 131 und 213 ist; 2. wann die Ausstattung der drei Spielplätze mit den angekündigten neuen Spielgeräten erfolgen und die Arbeiten vollständig abgeschlossen sein werden; 3. ob die vom Magistrat für das Jahr 2026 angekündigte Ausstattung aller drei Spielplätze mit neuen Spielgeräten weiterhin in diesem Jahr umgesetzt wird; Begründung: Auf eine frühere Anfrage des Ortsbeirats hatte der Magistrat mitgeteilt, dass die drei kleineren Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße im Jahr 2026 mit neuen Spielgeräten ausgestattet werden sollen. Die vorbereitenden Arbeiten hierzu seien bereits im Gange. Die Plätze sind seit Monaten eingezäunt, jedoch ist überhaupt kein Fortgang der Arbeiten erkennbar. Die angekündigten neuen Spielgeräte fehlen weiterhin. Inzwischen erkundigen sich auch Anwohner danach, wann die Arbeiten denn fortgesetzt und die Spielplätze wieder vollständig zur Verfügung stehen werden. Da sich das Jahr 2026 bereits dem letzten Drittel nähert, bittet der Ortsbeirat um einen aktuellen Sachstand und einen konkreten Zeitplan für die Fertigstellung der drei Spielplätze. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1254 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1942 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 133 2026 Die Vorlage OF 126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Ansiedlung einer Spielhalle im alten Ortskern und Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen
    OFOB 6
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 128/6 Betreff: Nied: Ansiedlung einer Spielhalle im alten Ortskern und Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, ob für den Betrieb der Spielhalle im alten Ortskern von Nied (ehemalige Sparkassen-Filiale) bereits alle nach dem Hessischen Spielhallengesetz erforderlichen Erlaubnisse vorliegen und ob die städtisch festgelegten Abstandsregelungen zwischen Spielhallen eingehalten werden und wie die Nähe zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Jugendtreffs oder Kirchen im Genehmigungsverfahren bewertet wurde; 2. zu erläutern, wie die Ansiedlung der Spielhalle konkret im Kontext des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" bewertet wird und welche Auswirkungen der Magistrat auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung und Aufwertung des Quartiers sieht; 3. zu prüfen und zu berichten, ob durch eine Änderung des bestehenden Planungsrechts künftig die Neuansiedlung weiterer Spielhallen, Wettbüros und vergleichbarer Vergnügungsstätten im Ortskern von Nied eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Begründung: Im alten Ortskern von Nied wurde nach vorliegenden Informationen die Nutzungsänderung eines bisherigen Büros in eine Spielhalle genehmigt. Grundlage hierfür ist offenbar ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1977. Seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans haben sich sowohl der Stadtteil als auch die städtebaulichen Zielsetzungen erheblich verändert. Nied wurde 2019 in das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen. Ziel ist es, den Stadtteil aufzuwerten, die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu verbessern und die positive Entwicklung des Quartiers zu fördern. Ziel ist es nicht, den Stadtteil durch die Ansiedlung von problematischen Vergnügungsstätten abzuwerten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Neuansiedlung von Spielhallen und vergleichbaren Vergnügungsstätten im alten Ortskern noch mit den heutigen städtebaulichen Entwicklungszielen vereinbar ist. Auch die Stadt Frankfurt hat in anderen Stadtgebieten bereits die möglichen negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen berücksichtigt und deren Ansiedlung durch entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen eingeschränkt. Unabhängig von der bereits erteilten Genehmigung sollte daher geprüft werden, ob das bestehende Planungsrecht für den alten Ortskern von Nied noch den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen entspricht und wie künftig unerwünschten Entwicklungen entgegengewirkt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 134 2026 Die Vorlage OF 128/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor eine vierte Ziffer mit dem folgenden Wortlaut hinzugefügt wird: "(. .) zu prüfen und zu berichten, welche suchtpräventiven Maßnahmen und Projekte in Nied vorhanden sind und ggf. vorhandene Angebote mit digitaler und aufsuchender Beratung zu erweitern." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

  • Unberechtigtes Parken in Anliegerstraßen durch Bewohnerparken verhindern
    OFOB 2
    31.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 129/2 Betreff: Unberechtigtes Parken in Anliegerstraßen durch Bewohnerparken verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das unberechtigte Parken in den Anlieger-frei-Straßen nördlich der Miquelallee (Joachim-Becher-Straße, Karl-Scheele-Straße, Freseniusstraße, Carl-von-Weinberg-Straße und Kallestraße) durch die Einführung von Bewohnerparken zu verhindern. Begründung: Von Anwohnenden wird regelmäßig beobachtet, dass Autos in den genannten Straßen dauerhaft, teilweise über mehrere Tage parken. Dabei steigen Personen häufig vom Fahrzeug in andere Verkehrsmittel wie z.B. Taxis oder Uber-Fahrzeuge um. Dadurch entsteht für die Anwohnenden eine erhebliche Belastung, da dringend benötigte Parkplätze von Personen genutzt werden, die dort offenbar keinen direkten Anlass als Anlieger haben. Da das unberechtigte Parken durch Kontrollen schwer nachzuweisen ist, sehen wir in der Einführung von Bewohnerparken die beste Möglichkeit, diesen Missstand zu beheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 129/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schwanheim: Öffentliche Biotoilette
    OFOB 6
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 130/6 Betreff: Schwanheim: Öffentliche Biotoilette Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Endhaltestelle Rheinlandstraße in Schwanheim einen geeigneten Standort für die Aufstellung einer öffentlich zugänglichen Biotoilette bzw. vergleichbares autarkes Toilettensystem zu prüfen und diese möglichst zeitnah aufzustellen. Als Standort soll insbesondere der westliche Bereich der Rheinlandstraße im Umfeld der dortigen Bushaltestelle "Rheinlandstraße" geprüft werden. Bei der Standortwahl ist auf eine gute Erreichbarkeit sowohl von den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs als auch von den umliegenden Freizeit- und Naherholungsangeboten zu achten. Begründung: In Schwanheim fehlt derzeit eine dauerhaft zugängliche öffentliche Toilette. Vorhandene Toiletten in der Umgebung stehen entweder nur zu bestimmten Öffnungszeiten oder ausschließlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung und können daher die Funktion einer öffentlichen Toilette nicht übernehmen. Die Endhaltestelle Rheinlandstraße ist zugleich ein wichtiger Ankunfts-, Abfahrts- und Umsteigepunkt des öffentlichen Personennahverkehrs in Schwanheim. Durch die dort endenden beziehungsweise verkehrenden Straßenbahn- und Buslinien entstehen regelmäßig Warte- und Umsteigezeiten. Darüber hinaus ist der Bereich Ausgangspunkt für zahlreiche Freizeit- und Naherholungsziele. Von dort werden unter anderem der Schwanheimer Wald, der Waldspielpark, der Kobelt-Zoo sowie weitere Ziele im Umfeld zu Fuß erreicht. Hinzu kommt das Verkehrsmuseum in unmittelbarer Nähe der Endhaltestelle, das bei Veranstaltungen zusätzliche Besucherinnen und Besucher anzieht. Eine öffentlich zugängliche Toilette im westlichen Bereich der Rheinlandstraße könnte damit mehrere Nutzungen gleichzeitig abdecken: Fahrgäste des ÖPNV, Besucherinnen und Besucher des Verkehrsmuseums sowie Menschen auf dem Weg zu den Freizeit- und Naherholungsangeboten. Biotoiletten beziehungsweise vergleichbare autarke Toilettensysteme bieten sich gerade an Standorten an, an denen die Herstellung klassischer Ver- und Entsorgungsanschlüsse nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Ein entsprechendes Angebot besteht bereits am Waldspielpark und kann als Beispiel für eine solche Lösung dienen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Standort im genannten Bereich zu prüfen und dort eine dauerhaft öffentlich zugängliche Toilettenmöglichkeit zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 608 2026 Die Vorlage OF 130/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sindlingen: Sachstand Entenbrunnen Richard-Weidlich-Platz
    OFOB 6
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 132/6 Betreff: Sindlingen: Sachstand Entenbrunnen Richard-Weidlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, - wann der Entenbrunnen wieder Wasser führt - warum trotz Fertigstellung im Jahr 2025, der Brunnen noch nicht wieder aktiviert wurde Begründung: Der Entenbrunnen ist ein prägender Teil des Richard- Weidlich-Platzes und damit des gesamten Sindlinger Nordens. Die soziale Funktion des Platzes wird durch den Brunnen deutlich erhöht. Durch das Wasser entsteht ein angenehmes Klima, was bei den aktuellen klimatischen Bedingungen von großem Wert wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 132/6 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus gerecht sichern
    OFOB 1
    31.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 135/1 Betreff: Schul- und Ganztagsversorgung im Gallus gerecht sichern Der Magistrat wird gebeten, kurzfristige Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um bereits zum Schuljahr 2027/28 die Zahl der Betreuungs- und Hortplätze für Kinder der Günderrodeschule deutlich zu erhöhen. Dabei sollten neben einem Ausbau der ESB an der Günderrodeschule ausdrücklich auch zusätzliche wohnortnahe Hortplätze bei Kita Frankfurt und anderen Trägern geprüft und geschaffen werden; darzustellen, wie die bis zur geplanten Inbetriebnahme der neuen Grundschule im Gallus bestehenden Kapazitätsengpässe an der Günderrodeschule aufgefangen werden sollen und welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Entlastung der Schule vorgesehen sind; bei der weiteren Schulentwicklungsplanung im Gallus, insbesondere bei möglichen Veränderungen von Grundschulbezirken, neben Schüler*innenzahlen und vorhandenen Kapazitäten auch die soziale Lage in den jeweiligen Quartieren und das Ziel, soziale Segregation zwischen den Schulen zu vermeiden, zu berücksichtigen. Der vom Stadtschulamt verwendete Multiple Benachteiligungsindex (MBI) soll dabei als ein Planungsindikator einbezogen werden; sicherzustellen, dass niedrige bisherige Einschulungs- oder Beteiligungsquoten beim Ganztag nicht für sich genommen zu einem geringeren Ausbau von Schul- und Ganztagskapazitäten in Quartieren mit hoher sozialer Benachteiligung führen. Begründung: Der Integrierte Schulentwicklungsplan 2025-2034 weist für das Gallus weiterhin erhebliche Herausforderungen aus. Die Günderrodeschule ist über ihrer vorgesehenen Zügigkeit belegt. Eine ursprünglich erwogene Erweiterung am Standort ist nicht realisierbar. Die zur Entlastung vorgesehene neue Grundschule im Gallus wird nach derzeitigem Planungsstand erst zum Schuljahr 2029/30 betriebsbereit sein, obwohl der zusätzliche Schulplatzbedarf bereits deutlich früher besteht. Gleichzeitig ist die Ganztagsversorgung an der Günderrodeschule, im Vergleich zu anderen Grundschulen in der Bildungsregion Mitte, besonders niedrig. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung besteht hier unmittelbarer Handlungsbedarf. Bereits zum Schuljahr 2027/28 gilt der Rechtsanspruch für die ersten beiden Jahrgänge. Deshalb kann die Verbesserung der Betreuungssituation nicht allein auf längerfristige Schulbau- und Ausbauplanungen verschoben werden. Auch die Suche nach zusätzlichen Plätzen sollte nicht auf den Schulstandort selbst beschränkt bleiben. Horte im Stadtteil betreuen bereits heute Kinder verschiedener Grundschulen. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, um kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder der Günderrodeschule zu schaffen. Die vom Stadtschulamt vorgestellten kleinräumigen Daten des Multiplen Benachteiligungsindex zeigen zugleich erhebliche Unterschiede in der sozialen Lage innerhalb der Bildungsregion Mitte. Auch die Versorgung mit Ganztagsangeboten unterscheidet sich zwischen den Grundschulen deutlich. Diese Erkenntnisse sollten nicht nur der Beschreibung dienen, sondern in die weitere Schulentwicklungsplanung einfließen. Das gilt insbesondere für mögliche Veränderungen von Grundschulbezirken. Dabei darf nicht allein entscheidend sein, an welcher Schule rechnerisch noch Plätze vorhanden sind. Schulentwicklungsplanung muss auch das Ziel verfolgen, strukturelle soziale Ungleichheiten nicht weiter zu verfestigen und zusätzliche soziale Segregation zwischen benachbarten Schulen zu vermeiden. Auch bisherige Einschulungs- und Beteiligungsquoten bilden den tatsächlichen Bedarf nicht zwangsläufig vollständig ab. Eine geringe bisherige Nutzung von Angeboten darf deshalb insbesondere in Quartieren mit hoher sozialer Benachteiligung nicht dazu führen, dass dauerhaft weniger öffentliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgehalten wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 601 2026 Die Vorlage OF 135/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1
    OFOB 1
    31.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 137/1 Betreff: Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird dringend gebeten, 2. die mit Graffiti verunreinigte Gebäudefassade der städtischen Liegenschaft Lahnstraße 1 kurzfristig reinigen zu lassen und die vorhandenen Graffitischmierereien fachgerecht zu beseitigen, 3. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, a) wann die Reinigung der Fassade erfolgen soll, c) welche Kosten für die Beseitigung der Graffitischmierereien voraussichtlich entstehen, d) ob seit Beginn des Leerstands bereits Reinigungs-, Sicherungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade durchgeführt wurden, e) welche Maßnahmen vorgesehen sind, um erneute Verunreinigungen der Fassade möglichst zu verhindern, 4. bis zur dauerhaften Wiedernutzung der Liegenschaft regelmäßige Kontrollen des äußeren Zustands vorzunehmen und neu auftretende Verunreinigungen zeitnah entfernen zu lassen, 5. bei der weiteren Planung der Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen, dass auch der äußere Zustand des Gebäudes einschließlich der Fassade berücksichtigt wird. Begründung: Die Liegenschaft Lahnstraße 1 steht seit längerer Zeit im öffentlichen Fokus. Neben der Frage der künftigen Nutzung ist auch der sichtbare Zustand des Gebäudes für das Quartier von Bedeutung. Die Fassade ist durch Graffiti erheblich verunreinigt. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Straßenraums und verstärkt den Eindruck von Vernachlässigung und Leerstand. Gerade bei einer städtischen Liegenschaft muss die Stadt ihrer Verantwortung für Ordnung, Pflege und Werterhalt nachkommen. Eine verschmutzte Fassade wirkt sich negativ auf das Umfeld aus und verursacht weitere Verunreinigungen. Die Beseitigung der Graffitischmierereien ist daher nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch der Instandhaltung und der Wertschätzung gegenüber dem Stadtteil. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 602 2026 Die Vorlage OF 137/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen Linke und AfD (= Ablehnung); SPD und Volt (= Enthaltung)

  • Mehr Sicherheit auf dem Tel-Aviv-Platz im Europaviertel – Maßnahmen gegen die gefährliche Nutzung von E-Scootern und E-Rollern
    OFOB 1
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 138/1 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Tel-Aviv-Platz im Europaviertel - Maßnahmen gegen die gefährliche Nutzung von E-Scootern und E-Rollern Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, die aktuelle Gefährdungssituation auf dem Tel-Aviv-Platz im Europaviertel zeitnah vor Ort zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, Kindern, Familien, älteren Menschen sowie der Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern und E-Rollern umzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und - soweit rechtlich und technisch möglich - umgesetzt werden: 1. Fahrverbotszone vor dem Kindergarten Für den unmittelbar vor dem Kindergarten gelegenen und bereits räumlich erkennbaren Bereich ("rote Zone") soll ein Fahrverbot für E-Scooter und E-Roller eingerichtet werden. Dieser besonders sensible Bereich soll ausschließlich Fußgängerinnen und Fußgängern sowie insbesondere Kindern und Familien als sicherer Bewegungsraum zur Verfügung stehen. 2. Schrittgeschwindigkeit auf dem Tel-Aviv-Platz Soweit das Befahren des übrigen Platzes mit E-Scootern und E-Rollern zulässig ist, soll dort höchstens Schrittgeschwindigkeit gelten. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen auf dem Platz jederzeit Vorrang haben und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. 3. Nutzung ausschließlich zur direkten Durchfahrt Das Befahren des Tel-Aviv-Platzes mit E-Scootern und E-Rollern soll ausschließlich der direkten Durchfahrt beziehungsweise dem Erreichen eines konkreten Zielortes dienen. Die Nutzung des Platzes für Rennen, Stunts, wiederholtes Hin- und Herfahren sowie als Spiel-, Trainings- oder Übungsfläche soll ausdrücklich untersagt werden. 4. Prüfung eines Abstell- und Parkverbots Es soll geprüft werden, ob auf dem gesamten Tel-Aviv-Platz oder zumindest in besonders sensiblen Bereichen ein Abstell- beziehungsweise Parkverbot für Leih-E-Scooter eingerichtet werden kann. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Anbieter technisch verpflichtet werden können, entsprechende Verbotsbereiche durch Geofencing in ihren Systemen umzusetzen. 5. Regelmäßige Kontrollen Das Ordnungsamt sowie - soweit erforderlich - die Polizei sollen gebeten werden, die Situation insbesondere zu den Zeiten verstärkt zu kontrollieren, in denen es regelmäßig zu gefährlichen Fahrmanövern, Rennen, Stunts und größeren Ansammlungen kommt. Verstöße gegen bestehende Vorschriften sollen konsequent verfolgt werden. 6. Mehrfachnutzung von E-Scootern und E-Rollern Bei den Kontrollen soll insbesondere auch auf die wiederholt beobachtete Nutzung eines einzelnen E-Scooters oder E-Rollers durch zwei oder teilweise sogar drei Personen gleichzeitig geachtet werden. Dieses Verhalten stellt nicht nur eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger dar, sondern gefährdet auch die meist jungen Fahrerinnen und Fahrer selbst. 7. Beschilderung und Bodenmarkierungen Die geltenden beziehungsweise neu einzuführenden Regeln sollen durch gut sichtbare Beschilderungen und - soweit sinnvoll - durch eindeutige Bodenmarkierungen kenntlich gemacht werden. Insbesondere die Fahrverbotszone vor dem Kindergarten sollte für alle Nutzerinnen und Nutzer unmittelbar erkennbar sein. 8. Einbeziehung der Anbieter Die Stadt Frankfurt wird gebeten, Kontakt mit den auf dem Platz relevanten E-Scooter-Anbietern aufzunehmen und technische sowie organisatorische Maßnahmen zu prüfen. Dazu können insbesondere Geofencing, Geschwindigkeitsreduzierung, Abstellverbotszonen und Hinweise innerhalb der jeweiligen Apps gehören. 9. Vor-Ort-Prüfung und Bericht an den Ortsbeirat Die zuständigen Stellen werden gebeten, gemeinsam eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen und dem Ortsbeirat 1 anschließend mitzuteilen, welche Maßnahmen kurzfristig und welche dauerhaft umgesetzt werden können. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz ist ein zentraler öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort im Europaviertel. Er wird täglich von zahlreichen Familien, Kindern, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie älteren Menschen genutzt. In unmittelbarer Nähe befindet sich zudem ein Kindergarten. Gerade deshalb ist ein besonders hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und Sicherheit erforderlich. Nach wiederholten Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern hat sich die Situation durch die Nutzung von E-Scootern und E-Rollern jedoch zunehmend verschärft. Teilweise werden die Fahrzeuge mit sehr hoher Geschwindigkeit über den Platz gefahren. Es werden Rennen durchgeführt, Stunts und andere riskante Fahrmanöver gemacht und der Platz wird teilweise über längere Zeit als Spiel- beziehungsweise Übungsfläche genutzt. Dabei fahren die Fahrzeuge teilweise sehr nah an Kindern und anderen Fußgängerinnen und Fußgängern vorbei. Darüber hinaus wurde wiederholt beobachtet, dass zwei oder sogar drei Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter beziehungsweise E-Roller fahren. Hierdurch entsteht eine erhebliche Gefahr nicht nur für Kinder, Familien, ältere Menschen und andere Fußgänger, sondern auch für die - häufig jungen - Fahrerinnen und Fahrer selbst. Nach Wahrnehmung und Berichten aus der Nachbarschaft ist es bereits zu Unfällen sowie zu zahlreichen Situationen gekommen, in denen ein Unfall nur knapp vermieden werden konnte. Besonders kritisch ist die Situation im unmittelbaren Bereich vor dem Kindergarten. Kleine Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht zuverlässig einschätzen und bewegen sich teilweise spontan. Ein mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahrender E-Scooter oder E-Roller stellt hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Keine Forderung nach einem generellen Mobilitätsverbot Mit dieser Initiative soll ausdrücklich kein pauschales Verbot von E-Scootern und E-Rollern gefordert werden. Menschen, die den Tel-Aviv-Platz passieren müssen, um ihr Ziel zu erreichen, sollen dies weiterhin tun können, sofern dies langsam und unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf Fußgängerinnen und Fußgänger geschieht. Es muss jedoch klar unterschieden werden zwischen der Nutzung als Verkehrsmittel und der Nutzung des Platzes als Renn-, Stunt-, Spiel- oder Übungsfläche. Das Ziel lautet daher: Mobilität ermöglichen - gefährliches Fahren verhindern. Der Tel-Aviv-Platz soll ein sicherer öffentlicher Raum für alle bleiben. Bürgerinitiative und Unterstützung aus der Nachbarschaft Auf der offiziellen Ideenplattform der Stadt Frankfurt am Main wurde zu diesem Thema bereits die Bürgeridee "Mehr Sicherheit am Tel-Aviv-Platz" - Idee Nr. 3533 veröffentlicht. Die Initiative wird von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Familien aus dem Umfeld des Tel-Aviv-Platzes unterstützt. Am 26.08.2026 haben sich Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort am Tel-Aviv-Platz getroffen, um die bestehende Situation gemeinsam zu besprechen und zu dokumentieren. Die an diesem Tag anwesenden Bürgerinnen und Bürger haben ihre Unterstützung für das Anliegen durch ihre Unterschrift dokumentiert. Die Unterschriftenliste der am 26.08.2026 anwesenden Unterstützerinnen und Unterstützer wird diesem Antrag als Anlage beigefügt. Damit soll deutlich gemacht werden, dass es sich nicht lediglich um die Wahrnehmung oder Beschwerde einer einzelnen Person handelt, sondern um ein Sicherheitsproblem, das von mehreren Menschen aus der Nachbarschaft wahrgenommen wird. Wir bitten den Ortsbeirat 1 daher, dieses Anliegen aufzugreifen und die zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt um eine zeitnahe Prüfung und geeignete Maßnahmen zu bitten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 603 2026 Die Vorlage OF 138/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Ablehnung)

  • Zeilsheim: Sport, Kultur und Begegnung im Bechtenwaldpark stärken
    OFOB 6
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 138/6 Betreff: Zeilsheim: Sport, Kultur und Begegnung im Bechtenwaldpark stärken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von einem Lagerraum-Modul im Bereich des Bechtenwaldparks sowie an den Standorten Sportanlage Lenzenbergstraße und Käthe-Kollwitz-Schule wohlwollend zu begleiten und die hierfür erforderlichen Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachämtern zu koordinieren. Dabei soll die Standortauswahl im Einvernehmen mit den betroffenen Vereinen, dem Quartiersmanagement des Internationalen Bundes (IB) sowie den zuständigen Ämtern erfolgen. Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, wie das Vorhaben im Rahmen der Förderung von Sport, Kultur, Jugendarbeit und nachbarschaftlichem Engagement unterstützt werden kann. Begründung: Der Internationale Bund (IB) beabsichtigt, gemeinsam mit den Vereinen vor Ort die Aufstellung von Containern/Modulen o.ä. als niedrigschwellige Begegnungsorte im Stadtteil zu organisieren. Die Planung und Organisation soll durch das Zeilsheimer Quartiersmanagement des IB erfolgen. Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget werden hierfür nicht benötigt. Die Container sollen Vereinen die Möglichkeit geben, Angebote im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen und zusätzliche Programmpunkte für Bürger zu schaffen. Dadurch können Sport-, Kultur- und Freizeitangebote gestärkt sowie neue Begegnungsmöglichkeiten für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und kultureller Hintergründe geschaffen werden. Insbesondere im Bechtenwaldpark bietet sich die Chance, bestehende Angsträume durch eine stärkere Nutzung und regelmäßige Präsenz von Vereinen zu beleben. Dies kann zu einer höheren Aufenthaltsqualität und einer stärkeren sozialen Kontrolle beitragen. Die Turngemeinde Zeilsheim und die DJK Zeilsheim engagieren sich seit vielen Jahren für das gesellschaftliche Miteinander im Stadtteil. Die vorgesehenen Containerstandorte im Bechtenwaldpark, an der Sportanlage Lenzenbergstraße sowie an der Käthe-Kollwitz-Schule können dazu beitragen, dieses Engagement weiter auszubauen und die Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Bürgerschaft und Einrichtungen vor Ort zu fördern. Da die Finanzierung außerhalb des Ortsbeiratsbudgets erfolgen soll, steht nicht die Bereitstellung zusätzlicher städtischer Mittel, sondern die Unterstützung und Koordinierung durch die beteiligten Ämter im Vordergrund. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die den Interessen der Nutzer, der Vereine und der Stadt gleichermaßen Rechnung trägt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 613 2026 Die Vorlage OF 138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Anhaltende Qualitätsmängel im Busverkehr
    OFOB 6
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 148/6 Betreff: Anhaltende Qualitätsmängel im Busverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Seit wann sind dem Magistrat beziehungsweise der traffiQ die technischen Probleme bei den durch DB Regio Bus Mitte eingesetzten Fahrzeugen bekannt? Hierbei insbesondere geht es um die Fahrzielanzeigen außen, Fahrgastinformationen innen, Türstörungen, Probleme mit den Motoren (vermutlich Turbolader "heulende Busse") - Welche konkreten Mängel wurden seit Betriebsaufnahme dokumentiert und wie haben sich diese zeitlich entwickelt? - Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Probleme durch den Magistrat, die traffiQ, den Fahrzeughersteller und das beauftragte Verkehrsunternehmen ergriffen? - Welche Ursachen liegen nach aktueller Kenntnis den wiederkehrenden Störungen insbesondere bei Fahrgastinformationssystemen, Zielanzeigen und Türanlagen zugrunde? - Weshalb treten die geschilderten Probleme in dieser Häufung im Linienbündel B des Frankfurter Westens auf und nicht in vergleichbarer Form in anderen Frankfurter Buslinienbündeln? - Wie beurteilt der Magistrat die aktuelle Betriebsqualität im Linienbündel B im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards? - Welche Sanktionen, Vertragsstrafen, Malusregelungen oder sonstigen finanziellen Konsequenzen wurden gegenüber dem beauftragten Unternehmen bislang geltend gemacht? - Welche finanziellen Auswirkungen haben die bislang festgestellten Qualitätsmängel für das Verkehrsunternehmen insgesamt? - Sind die vertraglich vereinbarten Malusregelungen aus Sicht des Magistrats geeignet, dauerhaft eine vertragsgerechte Leistung sicherzustellen? - Welche Maßnahmen wird der Magistrat kurzfristig ergreifen, damit Fahrgäste im Frankfurter Westen zeitnah wieder das Qualitätsniveau erhalten, das bei der Vergabe des Linienbündels B vorgesehen war? - Sieht der Magistrat Anpassungsbedarf bei zukünftigen Ausschreibungen, insbesondere hinsichtlich der Höhe von Vertragsstrafen und Qualitätsanforderungen, um vergleichbare Situationen künftig wirksamer zu verhindern? Begründung: Mit der Vergabe des Linienbündels B wurde für den Frankfurter Westen ein umfassendes Verkehrskonzept entwickelt, das unter anderem Fahrgastzählungen, Kundenanregungen und parlamentarische Initiativen berücksichtigte. Ziel war die Sicherstellung eines leistungsfähigen und attraktiven Busverkehrs für die Stadtteile Höchst, Zeilsheim, Sindlingen, Sossenheim, Nied und Griesheim. Trotz dieser umfangreichen Vorbereitung bestehen seit längerer Zeit erhebliche Qualitätsprobleme im Betrieb des Linienbündels. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen an Fahrzeugen, Ausfälle der Fahrgastinformation, fehlende Zielanzeigen sowie Probleme bei den Türanlagen. Bereits im Frühjahr 2026 bestätigte der Magistrat öffentlich, dass entsprechende Probleme bekannt seien und an deren Behebung gearbeitet werde. (Artikel HKB vom 10.03.2026) Nach wie vor berichten Fahrgäste jedoch über wiederkehrende Mängel. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, die Ursachen, die bislang ergriffenen Maßnahmen sowie die Wirksamkeit der vertraglichen Qualitäts- und Sanktionsmechanismen transparent darzustellen. Zudem sollte geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen bei zukünftigen Ausschreibungen angepasst werden müssen, um die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Leistungsqualität wirksamer sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 132 2026 Die Vorlage OF 148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frankfurter Westen: Zuverlässige Schülerbeförderung zum Gymnasium Römerhof sicherstellen
    OFOB 6
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 150/6 Betreff: Frankfurter Westen: Zuverlässige Schülerbeförderung zum Gymnasium Römerhof sicherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, aus welchen Gründen es seit Beginn des neuen Schuljahres wiederholt zu Ausfällen von für den Schülerverkehr zum Gymnasium Römerhof wichtigen Fahrten der Buslinien 59 und 89 gekommen ist; 2. darzulegen, welche Maßnahmen kurzfristig ergriffen werden, um weitere Ausfälle zu verhindern; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Weise den für den Schülerverkehr vorgesehenen Fahrten bei kurzfristigen Personal- oder Fahrzeugengpässen eine besondere Priorität eingeräumt werden kann; 4. zu prüfen, ob die derzeit auf den betroffenen Fahrten eingesetzten Kapazitäten ausreichend sind und wie verhindert werden kann, dass nach vorherigen Fahrtausfällen nachfolgende Busse so stark ausgelastet sind, dass nicht mehr alle wartenden Schülerinnen und Schüler mitgenommen werden können. Begründung: Seit Beginn des neuen Schuljahres berichten Eltern sowie Schüler aus Nied und Höchst über wiederholte Ausfälle von Busverbindungen zum Gymnasium Römerhof. In der vergangenen Woche sollen sogar zeitweise vier für den Schulweg relevante Busse hintereinander ausgefallen sein. Betroffen sind insbesondere die Linien 59 und 89. Auch am Nachmittag wird von Ausfällen berichtet. Die Folgen sind erheblich: Schüler kommen verspätet zum Unterricht.Teilweise machen sie sich nach längerer Wartezeit selber zu Fuß auf den Weg zur Schule. Nach mehreren ausgefallenen Fahrten sind nachfolgende Busse zudem so voll, dass nicht mehr alle wartenden Schüler mitgenommen werden können. Eltern berichten zudem, dass sie sich wegen der ausgefallenen Verbindungen an die telefonische Fahrgastinformation gewandt hätten, dort jedoch zum Teil keine Auskunft über die betreffenden Ausfälle erhalten konnten. Neben der Zuverlässigkeit der Verbindungen stellt sich daher auch die Frage, wie kurzfristige Fahrtausfälle erfasst und den betroffenen Fahrgästen zeitnah mitgeteilt werden. Die Busanbindung des Gymnasiums Römerhof wurde in den vergangenen Jahren gezielt für den Schülerverkehr aus dem Frankfurter Westen ausgebaut. Gerade die auf Schulbeginn und Unterrichtsende abgestimmten Verbindungen sollten daher möglichst zuverlässig verkehren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 138 2026 Die Vorlage OF 150/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffentliche Fitnessanlagen in Goldstein, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Unterliederbach und Zeilsheim
    OFOB 6
    31.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 153/6 Betreff: Öffentliche Fitnessanlagen in Goldstein, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Unterliederbach und Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Standorte für Öffentliche Fitness- bzw. Calisthenics-Anlagen in Goldstein, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Unterliederbach und Zeilsheim zu prüfen und deren Umsetzung in den Stadtteilen des OB6 voranzutreiben. Begründung: Öffentlich zugängliche Fitness- und Calisthenics-Anlagen im Stadtteil bieten kostenfreie und barrierearme Bewegungsangebote für Bürger*innen aller Altersgruppen. Besonders für Eltern, die mit ihren Kindern unterwegs sind, für Jugendliche und ältere Bürger*innen schaffen die Fitness-Anlagen oft eine spontane Gelegenheit, etwas für ihre Gesundheit zu tun und Bewegung in ihren Alltag an der frischen Luft integrieren zu können. Die Anlagen würden eine gute Ergänzung zu den bereits bestehenden Spielplätzen, Bolzplätzen und Parkanlagenbieten darstellen und die Lebensqualität in den einzelnen Stadtteilen verbessern. Viele Menschen haben keine finanziellen oder zeitlichen Ressourcen für eine Mitgliedschaft in privaten Fitness-Centern und auch die Fitness-Geräte in lokalen Sport-Vereinen sind häufig auf bestimmte Zielgruppen oder Zeiten begrenzt. Integrierte Spiel- und Sportanlagen wie im Ostend würden auch den Stadtteilen im Frankfurter Westen gut stehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 153/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gutscheine für Familien mit Frankfurt-Pass auf Stadtteilfesten
    OFOB 6
    31.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 154/6 Betreff: Gutscheine für Familien mit Frankfurt-Pass auf Stadtteilfesten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, die sog. "Frankfurt-Pass"-Aktion, in deren Rahmen Gutscheine für den Frankfurter Weihnachtsmarkt an Kinder aus Familien mit geringen Einkommen verschickt wurden, auch auf regionale Feste im Stadtteil wie das Höchster Schlossfest u.a. auszuweiten. Begründung: Die im letzten Jahr durchgeführte Gutschein-Aktion des Jugend-und Sozialamtes hat auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen den Besuch des Traditionellen Weihnachtsmarktes am Römer ermöglicht, indem jedes Kind Gutscheine für Karussell- oder Essensstände zugestellt bekommen hat. Diese Aktion der Sozialen Teilhabe sollte auch auf lokale Stadtteilfeste wie Vereinsfeste zu Weihnachten oder im Sommer - vom Schlossfest bis zum Ranzenbrunnenfest - ausgeweitet werden, um das Zusammenkommen sowie den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil zu fördern und um möglichst alle Kinder am sozialen und kulturellen Leben im Stadtteil teilhaben zu lassen. Gleichzeitig können sich so Institutionen, Vereine und Familien im Stadtteil kennenlernen. Derzeit ist es gerade für Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen kaum möglich, Stadtteilfeste, Kerb o.ä. zu besuchen, da Essensstände und Fahrgeschäfte hohe finanzielle Hürden bilden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 622 2026 Die Vorlage OF 154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)

  • Pilotprojekt „Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen“ nach dem Vorbild Ludwigshafen
    OFOB 15
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 30/15 Betreff: Pilotprojekt "Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen" nach dem Vorbild Ludwigshafen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung an besonders belasteten Müllablagerungsstellen in Nieder-Eschbach zu prüfen und umzusetzen. Das Projekt soll sich am Vorgehen der Stadt Ludwigshafen orientieren und zunächst auf sechs Monate begrenzt werden. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind dabei uneingeschränkt zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Pilotprojekts soll dem Ortsbeirat berichtet werden, ob sich die Zahl illegaler Müllablagerungen verringert hat und wie viele Verstöße tatsächlich aufgeklärt werden konnten. Begründung: Illegale Müllablagerungen verursachen hohe Kosten und beeinträchtigen das Ortsbild erheblich. Mit einem begrenzten Pilotprojekt soll geprüft werden, ob mobile Videoüberwachung an bekannten Müll-Hotspots in Nieder-Eschbach ein wirksames zusätzliches Instrument zur Abschreckung und Aufklärung darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 683 2026 Die Vorlage OF 30/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

  • Rattenbefall auf öffentlichen Flächen und an Zugangswegen entgegenwirken
    OFOB 15
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 31/15 Betreff: Rattenbefall auf öffentlichen Flächen und an Zugangswegen entgegenwirken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Ausmaß und mögliche Ursachen des zunehmenden Rattenbefalls im Bereich des Wilhelm-Flögel-Rings, Günther-Vogt-Rings und der Blumensiedlung in Nieder-Eschbach zeitnah zu untersuchen und insbesondere öffentliche Flächen sowie mögliche Zugangswege zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten. Begründung: Seit mehreren Jahren werden wiederholt Ratten im Bereich des Wilhelm-Flögel-Rings gesichtet, zuletzt insbesondere im Bereich der Hausnummern 34 sowie 56 bis 60 und angrenzend an den Spielplatz. Auch im Günther-Vogt-Ring und in der Blumensiedlung, unter anderem in der Narzissenstraße, häufen sich die Sichtungen. Nach Einschätzung von Anwohnern und eines hinzugezogenen Schädlingsbekämpfers könnte es sich um einen größeren, zusammenhängenden Befall handeln. Eine reine Bekämpfung auf einzelnen Privatgrundstücken dürfte daher nicht ausreichen. Der Magistrat wird daher gebeten, das Ausmaß und mögliche Ursachen des Befalls zu untersuchen und insbesondere öffentliche Flächen sowie mögliche Zugangswege zu überprüfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 684 2026 Die Vorlage OF 31/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen
    OFOB 15
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 32/15 Betreff: Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen Vorgang: OM 8098/26 OBR 15; ST 1009/26; OM 8100/26 OBR 15; ST 1161/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Stadtschulamt 40.14 kurzfristig einen Schulwegtermin zu beantragen und dabei die Deuil-La-Barre-Straße im Bereich der Zebrastreifen an der U-Bahn-Station sowie den Urseler Weg vor der Otto-Hahn-Schule einzubeziehen; 2. an beiden Stellen eine Verkehrsbeobachtung durchzuführen, zwingend zu den Berufsverkehrszeiten am Morgen und am Nachmittag, mit Erfassung der gefahrenen Geschwindigkeiten und des Querungsverhaltens; 3. zu prüfen, ob die Fahrzeuge vor den Zebrastreifen baulich abgebremst werden können, etwa durch Berliner Kissen, die so angeordnet sind, dass Bus- und Radverkehr nicht behindert werden; 4. dem Ortsbeirat den Termin und die Ergebnisse zeitnah schriftlich mitzuteilen. Begründung: Die Stellungnahme ST 1009 vom 29.05.2026 sieht keinen Handlungsbedarf, weil die Überwege korrekt beschildert und beleuchtet seien. Diese Bewertung stützt sich allein auf die Unfallstatistik und macht die Sicherheit von Schulkindern davon abhängig, dass zuvor genügend Unfälle passiert sind. Eine Tempo-30-Zone beschreibt zudem nur die erlaubte Geschwindigkeit, nicht die gefahrene. Genau diese Lücke soll die Beobachtung schließen. In ST 1161 vom 21.08.2026 empfiehlt das Straßenverkehrsamt selbst einen Schulwegtermin über das Stadtschulamt 40.14. Diesen Vorschlag greift der Ortsbeirat auf und weitet ihn auf die beiden Stellen aus, an denen täglich die meisten Kinder queren und die im Berufsverkehr am stärksten belastet sind. Dieselbe Stellungnahme räumt ein, dass Sperrflächen dort ausscheiden, wo Buslinien in beiden Richtungen verkehren. Deshalb fragt der Ortsbeirat gezielt nach Berliner Kissen: Sie bremsen den Pkw-Verkehr wirksam, während Busse und Radfahrer ungehindert passieren. Ein Verweis auf fehlende Unfallzahlen ersetzt keine Prüfung vor Ort. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8098 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1161 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 685 2026 Die Vorlage OF 32/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in NiederEschbach verbessern
    OFOB 15
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 33/15 Betreff: Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in Nieder-Eschbach verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Situation am Alten Wehr am Mühlgraben in Nieder-Eschbach zu prüfen und Maßnahmen gegen zunehmende Vermüllung, illegale Ablagerungen sowie wiederholte Störungen und Gefährdungen vor Ort zu ergreifen. Zudem wird um Prüfung gebeten, welche rechtssicheren Möglichkeiten zur Prävention und Ahndung schwerwiegender Verstöße, bestehen. Begründung: Das Alte Wehr am Mühlgraben ist ein wertvoller Natur- und Aufenthaltsort in Nieder-Eschbach und liegt im Umfeld eines Vogelschutzgebietes. Gleichzeitig haben Vermüllung, illegale Ablagerungen und der Konsum von Alkohol, Cannabis und Lachgas dort in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ehrenamtliche Reinigungsversuche reichen inzwischen nicht mehr aus. Zudem kam es wiederholt zu Bedrohungen und gefährlichen Situationen gegenüber Personen, die auf die Missstände aufmerksam machen. Es besteht daher Handlungsbedarf, um den Ort als geschützten Natur- und Aufenthaltsraum für die Bevölkerung zu erhalten und die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 686 2026 Die Vorlage OF 33/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Maßnahmen gegen die großflächige Ausbreitung einer Kolonie der Tapinoma magnum in den Straßen Am Lohwald und Im Vogelsgesang
    OFOB 7
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 54/7 Betreff: Maßnahmen gegen die großflächige Ausbreitung einer Kolonie der Tapinoma magnum in den Straßen Am Lohwald und Im Vogelsgesang Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass sich in den Straßen Am Lohwald und im Vogelsgesang eine Superkolonie der sog. Großen Drüsenameise großflächig ausbreitet. Inzwischen ist allgemein bekannt, dass die invasive Ameisenart Tapinoma magnum für die Stadt ein erhebliches Problem darstellt, da sie sich in großflächigen Superkolonien ausbreitet und öffentliche sowie private Flächen befällt und dadurch Infrastruktur und Verkehrsflächen beeinträchtigt. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass es sich hier nicht um ein gewöhnliches Schädlingsproblem handelt, sondern um ein flächenübergreifendes Problem, dass nur durch ein abgestimmtes Vorgehen aller Flächeneigentümer wirksam bekämpft werden kann. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen und Auskunft zu dem beschriebenen Thema: 1. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bisher ergriffen, um die Ausbreitung der Superkolonie zu verhindern; bzw. zu bekämpfen. 2. Wurden die anliegenden Haus- und Wohnungseigentümer in die Maßnahmen eingebunden? 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt weiterhin zu ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. 4. Sind bereits weitere Straßen bekannt, in denen es einen Befall mit der Großen Drüsenameise gibt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 117 2026 Die Vorlage OF 54/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sitzbänke an der Nidda wieder aufstellen
    OFOB 7
    31.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 55/7 Betreff: Sitzbänke an der Nidda wieder aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, an den folgenden 2 Stellen entlang der Nidda Sitzbänke nach deren Abbau wieder aufzustellen (siehe auch angehängte Karte): 1. Am Altarm 10, östliches Niddaufer 2. Zwischen Nachtigallenwäldchen und Rosa-Luxemburg-Straße, südliches Niddaufer Begründung: An den genannten Standorten wurden Sitzbänke entfernt und seit geraumer Zeit nicht wieder aufgestellt. Es werden dort aber mehr Sitzgelegenheit benötigt, wie Anfragen von Bürger:innen belegen. Anhang: markierte Stellen (Sterne) - Quelle: eigene Bearbeitung Screenshot Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 576 2026 Die Vorlage OF 55/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg
    OFOB 7
    31.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 58/7 Betreff: Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg Anwohner:innen berichten immer wieder von erheblicher nächtlicher Lärmbelastung durch die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs im Hausener Weg ab Einmündung aus der Ludwig Landmann-Straße. Bereits 2016 konnte ein Verkehrsversuch der Stadt Frankfurt ("Tempo 30 bei Nacht auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen in Frankfurt", LK Argus) zeigen, dass es sich dabei um eine geeignete Maßnahme zur Lärmminderung mit einer Reduzierung des Schallpegels um ca. 3 dB(A) handelt und damit einen wichtigen Baustein zur Entlastung der Anwohner:innen von Lärm darstellt, ohne Beeinträchtigung des Gesamtverkehrsflusses und ohne vermehrte Nutzung von "Schleichwegen". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat beantragt die Einrichtung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung (22:00 bis 6:00 Uhr) auf 30 km/h im Hausener Weg ab Ludwig Landmannstraße bis Thudichumstraße als lärmreduzierende Maßnahme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 578 2026 Die Vorlage OF 58/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Ablehnung)

  • Sanierung inkl. Baumpflanzungen an der Reifenberger Straße in Rödelheim
    OFOB 7
    31.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 59/7 Betreff: Sanierung inkl. Baumpflanzungen an der Reifenberger Straße in Rödelheim Vorgang: OM 4550/23 OBR 7; ST 504/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim? 2. Was sind die Gründe für die Verzögerungen (geplanter Start in 2024) des Projektes? 3. Werde die Planungen zu Baumpflanzungen aufgrund der Hitzesommer dahingehend überdacht, mehr Bäume als bisher geplant zu setzen? Begründung: In 2022 wurde der Ortsbeirat über die Sanierung der Reifenberger Straße informiert. Daraus entstand die OM 4550, insbesondere mit dem Wunsch nach Baumpflanzungen und Kreuzungsneugestaltung (SiGlinde-Konzept). In der ST 504 wurde die Möglichkeit zu beidem in Teilen positiv bewertet und ein Sanierungsstart in 2024 angekündigt. Bisher ist dort nichts passiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4550 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 504 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 125 2026 Die Vorlage OF 59/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

  • Finanzielle Unterstützung eines Trainingswochenendes des CTC ,,Die Krätscher" 1960
    OFOB 10
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 62/10 Betreff: Finanzielle Unterstützung eines Trainingswochenendes des CTC ,,Die Krätscher" 1960 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 bezuschusst das diesjährige Trainingswochenende der Tanzgruppen ,,Diamonds" (18-31 Jahre) sowie der ,,Crazy Diamonds" (jedes Alter) des CTC ,,Die Krätscher" 1960 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 1.000 Euro. Der Zuschuss soll einen Teil der Kosten für die Unterbringung (zwei Tage in einer Jugendherberge in Wiesbaden) dienen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Krätscher mit ihren Tanzgruppen leisten einen wichtigen Beitrag für das Vereinsleben in Eckenheim, Preungesheim und der Umgebung. Der Ortsbeirat 10 sieht sich der Förderung des Vereinslebens, hier im konkreten auch der Frankfurter Karnevalskultur, verpflichtet. Er bittet daher um die Bereitstellung der entsprechenden Gelder aus seinem Budget, hier - soweit erforderlich ausnahmsweise - aus dem investivenTeil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 32 2026 Die Vorlage OF 62/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD und Volt

  • Gleisbegrünung der Linie U5 zwischen den Haltestellen „Marbachweg/Sozialzentrum“ und „Gießener Straße“) in Eckenheim
    OFOB 10
    31.08.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 64/10 Betreff: Gleisbegrünung der Linie U5 zwischen den Haltestellen "Marbachweg/Sozialzentrum" und "Gießener Straße") in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Bereich der U5 im Marbachweg (zwischen den Haltestellen Marbachweg-Sozialzentrum und der Haltestelle Gießener Straße) im Stadtteil Eckenheim wird eine nachträgliche Gleisbegrünung vorgenommen. Begründung: In dem Bereich der U5 zwischen Eckenheimer Landstraße (Neuer Jüdischer Friedhof) und Marbachweg (zwischen den Haltestellen Marbachweg-Sozialzentrum und der Haltestelle Gießener Straße) wurden im Juli/August 2026 die Gleise incl. Gleisbett der U5 erneuert. Zumindest im Bereich des Marbachwegs wurde der Gleiskörper mit Schotter verdichtet; dies ist im Bereich der Eckenheimer Landstraße (zwischen dem Neuen Jüdischen Friedhof und dem Marbachweg) z.Zt. noch nicht geschehen. Die nachhaltige Gleisbegrünung ist ein entscheidendes Element einer umweltfreundlichen Stadtentwicklung. Sie bietet zahlreiche Vorteile, darunter der Reduzierung von Schienentemperaturen um bis zu 50 %, die Verbesserung der Luftqualität durch CO2-Absorption und die Schaffung von Lebensräumen für Insekten. Die Begrünung von Schienen mit Sedum ist eine der effektivsten Optionen, da sie kein Mähen erfordert und auch in Trockenperioden grün bleibt. Diese Methode spart Zeit, Geld und Emissionen von Wartungsmaschinen und benötigt deutlich weniger Wasser als Gras. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 64/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Mehr Bänke für den Ortsbezirk 8
    OFOB 8
    31.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 64/8 Betreff: Mehr Bänke für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Bänke bzw. Sitz-Tisch-Kombinationen aufzustellen an folgenden Standorten: (Kartenscreenshots: Geoportal. Foto: privat) Weg zwischen Mertonviertel und Alt-Niederursel: Eine Tisch-Sitz-Kombination mit Mülleimer unter den Bäumen bei der Tischtennisplatte nahe dem Spinnennetz-Spielplatz am Ende der Emil-von-Behring-Straße. 2. Eine Bank in einer der Nischen zwischen den Büschen entlang dem Weg Richtung Niederursel, etwa gegenüber der Wippe. 3. Eine Bank neben der gespendeten Bank an der Landschaftsschutz-Wiese unter dem Baum, mit Mülleimer. 4. Eine Bank am Krautgartenweg gegenüber dem letzten Garten vor der Schienenkreuzung, mit Mülleimer 5. Eine Bank am Krautgartenweg unter den Alleebäumen. Eventuell müsste dafür am Fuß der Böschung ein kleines Stück ausgeschnitten werden. 6. Eine Bank auf das abgepollerte, schraffierte Dreieck an der Ecke Seibertsgasse/ Alt-Niederursel. (Diese Ecke ist im Rahmenplan Niederursel nicht beplant.) Mertonviertel 7. Eine Tisch-Bank-Kombination statt des verwitterten Sitze-Minikreuzes (s.o.) in der Grünanlage zwischen den beiden Urselbachbrücken 8. Eine weitere Bank auf den Spielplatz beim Hundertwasser-Kindergarten: im Schatten bei der Schaukel 9. Eine Bank am Fußweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten und U-Bahnstation Zeilweg, mit Rücken zum Gleis. 10. Eine Bank in der Grünanlage hinter der U-Station Zeilweg, Höhe Aßlarer Straße 8. Heddernheim 11. Zwei Bänke auf der Grünfläche südlich des Wendehammers Heddernheimer Landstraße / U-Bahnstation, wo häufig auf Schienenersatzverkehr gewartet wird. 12. Eine Bank unter den Bäumen an der Titusstraße/Ecke Habelstraße, weit vorgezogen an die Straßenecke 13. Eine Bank unter der Linde an der Kreuzung Heddernheimer Landstr./Kaltmühlstr./Titustr. 50°09'40.6"N 8°38'32.9"E 14. Eine Bank am Alexander-Riese-Weg beim Denkmal für die Opfer der Weltkriege und der nationalsozialistischen Verfolgung - außer Sichtweite des Kiosks, bei den drei Findlingen zwischen den zwei Platanen. Standort: 50°09'33.3"N 8°39'07.8"E 15. Eine Bank in der Herbornerstraße etwa auf Höhe Nr. 68 als Ersatz für die dortige hinfällige Privatbank (Anwohner:innen sind sehr einverstanden.) 16. Eine weitere Bank an der Hundewiese an der Nidda, im Schatten der Birke. Standort: 50°09'14.2"N 8°38'42.9"E https://kurzlinks.de/g6y4 17. Eine weitere Bank an der Nidda: zwischen zwei Teilen der Buchenhecke und zwar gegenüber der uferseitigen Schwarzerle, die Schatten spendet. Standort: 50°09'07.0"N 8°38'36.2"E https://kurzlinks.de/54pa In der Nordweststadt 18. Zwei Sitz-Tisch-Kombinationen mit Mülleimer im Martin-Luther-King-Park 18.1. Standort: 50°09'39.8"N 8°37'37.2"E https://kurzlinks.de/jlti 18.2. Zu der dort vorhandenen Bank bitte noch eine Bank-Tisch-Kombination: 50°09'44.2"N 8°37'23.0"E https://kurzlinks.de/m5ip 19. Eine Bank mit Mülleimer am Fußweg durch die Grünanlage hinter den Häusern Bernadottestraße 50-54. Standort: 50°09'26.5"N 8°37'46.7"E 20. Hinter der Mosaikschule die beiden Brandschaden-Bänke Standort: 50°09'41.1"N 8°36'36.6"E https://kurzlinks.de/no9p ersetzen und eine weitere Bank im Schatten unter den Bäumen aufstellen 21. eine Bank mit Skyline-Blick zwischen Nordweststadt und Tennisclub: 50°09'29.0"N 8°36'51.3"E https://kurzlinks.de/0u02 Begründung: Frankfurt hat viele Banken, aber zu wenige Bänke. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfiehlt, alle 100 Meter, spätestens alle 300 Meter eine Ruhebank einzurichten, dann können ältere Menschen auch längere Wege gehen. Aber auch Mütter/Väter mit Kindern brauchen Pausierpunkte auf ihren Wegen; junge Menschen brauchen Treffpunkte, wo sie niemand verscheucht; Familien brauchen Sitzgelegenheiten mit Tischen; andere brauchen Tische, um auch mal Karten spielen, picknicken oder einfach in größerer Runde plaudern zu können; Paare und Befreundete brauchen ruhige Orte für trauliche Gespräche; Menschen ohne Garten/Balkon brauchen draußen gemütliche Aufenthaltsorte; Gestresste brauchen Ruhepunkte mit Blick ins Grüne. Und alle brauchen Orte, wo sie anderen Menschen begegnen können oder ihnen auch nur zugucken können, ohne dass sie etwas konsumieren müssen. Bänke bieten die Möglichkeit, dass unterschiedlichste Menschen miteinander in Kontakt kommen. Das ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und für ein Gefühl von Heimat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 737 2026 Die Vorlage OF 64/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Sitz-Tisch-Kombinationen" die Wörter "jeweils mit krähensicheren Mülleimern" eingefügt werden; 2. die Punkte 6., 9., 10., 12., 13., 14. und 19. ersatzlos gestrichen werden; 3. unter Punkt 3. nach dem Wort "Eine" das Wort "zweite" eingefügt wird; 4. unter Punkt 4. nach dem Wort "Mülleimer" die Wörter "als Ersatz für die dort befindliche Palettenbank" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Rückkehr der Altglascontainer in den Wickenweg
    OFOB 10
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 66/10 Betreff: Rückkehr der Altglascontainer in den Wickenweg Am 20.08. wurden ohne vorherige Information des Ortsbeirates oder der Anwohner die Altglas-Container im Wickenweg (neben der Kita Bethanien) nach Leerung an einen neuen Standort rund einen Kilometer entfernt hinter den Ebereschenweg versetzt. Nach privaten Auskünften bei den städt. Ämtern erfolgte dies aufgrund einer (einzigen!) Beschwerde eines Anwohners über Lärmbelästigung. Eine kurzfristige Umfrage ergab innerhalb einer Woche Rückmeldungen von 90 Haushalten mit über 220 Menschen, von denen sich weit über 90% der Teilnehmenden die Rückkehr an den alten Standort wünschen. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf die zuständigen Stellen einzuwirken, dass 1. die Container schnellstmöglich wieder an den alten Standplatz zurückkehren. 2. zuvor der Standplatz von den vielfältigen Scherben, die dort vor allem Hunde, aber auch Kinder auf dem Schulweg verletzen können, befreit wird. 3. die aufzustellenden Container erneuert werden oder mindestens gereinigt und mit gut sichtbaren Hinweisen zu Einwurfzeiten und Glasfarben versehen sind. Begründung: Der neue Standplatz ist für viele Menschen nur mit dem Pkw erreichbar, für Ältere ohne Pkw gar nicht. Dies wird zwangsläufig zu falscher Mülltrennung führen, ebenso wird es bei Einwürfen in den Container zu Parken im Haltverbot oder auf Fahrradwegen kommen. Der alte Standplatz hatte alle rechtlichen Voraussetzungen (u. a. 12,5 Meter Abstand zur nächsten Hauswand) erfüllt, was andere Altglas-Container im Stadtteil nicht tun. Anwohner berichten zudem weit mehrheitlich, dass die Lärmbelästigung absolut tolerabel ist und kein Eingriff notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2026, OF 91/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 626 2026 1. Die Vorlage OF 66/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 91/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Einrichtung einer Kiss-and-goZone und häufigere Parkkontrollen
    OFOB 10
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 67/10 Betreff: Einrichtung einer Kiss-and-go-Zone und häufigere Parkkontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Wickenweg 88 bis zum Kurvenbereich Wickenweg 61 (gegenüber Sanddornweg 3-13) dringend eine sog. "Kiss & Go-Zone" einzurichten. Ebenso ist es im dortigen Umfeld dringend geboten, den ruhenden Verkehr öfter auf Parkvergehen zu kontrollieren. Begründung: Bei der Ortsbegehung vor der Albert-Schweitzer-Schule am 09.05.2025 wurde im Protokoll festgehalten, dass Straßenverkehrsamt und ASE eine Kiss & Go-Zone prüfen sollen, allerdings wurde der Bereich Wickenweg 9-13 genannt, der nicht relevant ist (Verwechslung mit Sanddornweg und falsche Hausnummernangabe). Die vorgesehene Zone im Bereich Wickenweg 88 bis vor den Kurvenbereich Wickenweg 61 (bzw. Wickenweg gegenüber Sanddornweg 3-13 ist aktuell weiterhin durch Dauerparker (u.a. Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile) blockiert. Als Ausweichfläche werden daher der verkehrsberuhigte Bereich im Sanddornweg genutzt und die schraffierten Flächen vor den Kitas Bethanien und Villa Wissen. Die Parksituation hat sich nach Angaben der Kitas nicht verbessert, es besteht eine andauernde Gefahr speziell für die 1-10-jährigen Kinder, zu Schaden zu kommen. Eine dringende Abhilfe auch zum Schutz der Kinder, die den Weg als Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule nutzen, ist geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 639 2026 Die Vorlage OF 67/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats
    OFOB 10
    31.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 68/10 Betreff: Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Mitte August wurde die Hofhausstraße für Arbeiten an Wasserleitungen komplett gesperrt. Geplant sind 60 Arbeitstage, die entsprechende Genehmigung ist bis Anfang November gültig. Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes sowie mehrerer betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgte keine öffentliche Ankündigung der Baustelle. Eine Ankündigung erfolgte vereinzelt per Informationsschreiben. Grund dafür sei die hohe Baustellendichte im Stadtgebiet, derzufolge selektiert werden müsse, welche Maßnahmen vorab bekannt gegeben werden. Das Ausmaß dieser Baustelle wurde dabei als nicht so gewichtig eingeschätzt, dass dafür eine Ankündigung durch eine Pressemitteilung notwendig gewesen sei. Ausschlaggebend für diese Einschätzungen sei nicht die Dauer der Maßnahme, sondern die Lage der Baustelle im Straßenraum. Ein gesondertes Informieren des Ortsbeirats über stattfindende Baumaßnahmen sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich und wäre aufgrund der großen Zahl an Baustellen auch nicht umsetzbar. Angekündigt wurde die Maßnahme gegenüber dem Rettungswesen, der Polizei, der Branddirektion sowie der FES, die deshalb ausreichend Zeit gehabt hätten, sich auf die Bauarbeiten einzustellen. Ferner seien Hinweise gestellt und eine Umleitung ausgeschildert worden. Die diesbezügliche Beschwerdelage werde jedoch bei zukünftigen Entscheidungen, ob eine Maßnahme öffentlich angekündigt wird, stets mit einbezogen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Einschätzungen des Straßenverkehrsamtes teilt. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Fragen: 1. Wenn eine zehnwöchige Sperrung nicht gewichtig ist: Ab welchem Zeitraum ist stattdessen eine Gewichtigkeit gegeben? 2. Eine e-Mail an den Ortsvorsteher nimmt nach Einschätzung des Ortsbeirates 10 ungefähr fünf Minuten Zeit in Anspruch. Sie wäre an achtzehn weitere Ortsbeiräte, den Stadtbezirksvorsteher, den Vereinsring, etc. weitergeleitet worden. Der Inhalt der e-Mail wäre außerdem beispielsweise über Facebook publik gemacht worden. Wie bewertet der Magistrat dieses vor dem Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Rechnung? 3. Über die Hofhausstraße kann zum Beispiel von der Friedberger Landstraße kommend der Frankfurter Bogen angefahren werden. Ist der Magistrat der Ansicht, dass dies bei der Beurteilung der Lage der Baustelle ausreichend berücksichtigt wurde? 4. Selbst wenn sich aus § 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte kein rechtlicher Informationsanspruch des Ortsbeirates ergibt: wie bewertet der Magistrat die unterlassene Information vor dem Hintergrund der Wertschätzung a) des Ortsbeirates 10 b) der von ihm vertretenen Bürgerinnen und Bürger? Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat vollstes Verständnis für notwendige Baumaßnahmen. Er zeigt sich allerdings über die Informationspolitik des Amtes ebenso irritiert wie über deren Begründung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2026, OF 92/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2026 1. Die Vorlage OF 68/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 92/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Zusatzschilder „Schritttempo“ am GravensteinerPlatz
    OFOB 10
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 71/10 Betreff: Zusatzschilder "Schritttempo" am Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die sechs am Gravensteiner Platz vorhandenen Verkehrszeichen 242.1, an denen nur das Zusatzzeichen 1022-10 ("Radfahrer frei") vorhanden ist dahingehend zu ändern, dass dort auch der Zusatz "Schritttempo" hinzukommt (analog zu den zwei bestehenden Standorten). Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob innerhalb dieser Fußgängerzone zusätzlich Piktogramme oder Hinweisschilder angebracht werden können, die an das Schritttempo erinnern bzw. ergänzend darauf aufmerksam machen. Begründung: In den vergangenen Jahren hat der Radverkehr deutlich zugenommen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und trägt zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Mobilität bei. Gleichzeitig kommt es insbesondere in gemeinsam genutzten Fußgängerzonen immer wieder zu Situationen, in denen Radfahrende und NutzerInnen von Elektrokleinstfahrzeugen mit höherer Geschwindigkeit an FußgängerInnen vorbeifahren. Für ältere Menschen, Kinder und Menschen mit eingeschränkter Mobilität können solche Situationen zu erheblichen Unsicherheiten und Gefährdungen führen. Durch gut sichtbare Hinweisschilder soll auf die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und die besondere Rücksichtnahme gegenüber anderen VerkehrsteilnehmerInnen aufmerksam gemacht werden. Anlage zu: Zusatzschilder "Schritttempo" am Gravensteiner Platz, vom 31.08.2026 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 627 2026 Die Vorlage OF 71/10 wird als gemeinsamer Antrag der SPD und der GRÜNEN in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Busausfälle Linie 39 an der U-BahnStation „Preungesheim“ anzeigen
    OFOB 10
    31.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 72/10 Betreff: Busausfälle Linie 39 an der U-Bahn-Station "Preungesheim" anzeigen In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Busse der Linie 39 ausgefallen sind. Nun wurde uns von Bürgern berichtet, dass an der U5-Endstation Preungesheim zwar die Abfahrtszeiten Richtung Berkersheim-Mitte angegeben werden, bei Ausfällen jedoch kein Hinweis auf diesen Ausfall erscheint, sondern die Anzeige plötzlich ersatzlos verschwindet. Fahrgäste wissen erst dann, dass der Bus nicht kommt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass an der Endstation Preungesheim bei Busausfällen entsprechende Hinweise auf der elektronischen Anzeige erscheinen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 628 2026 Die Vorlage OF 72/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte, Nordend
    OFOB 10
    31.08.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 73/10 Betreff: Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte, Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum erfolgt eine Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte (Stadtteil Nordend) nur noch mit Flüchtlingen und nicht, wie bei einer Informationsveranstaltung am 23. Juni 2026 angekündigt, auch mit Obdachlosen und Studenten? 2. Inwieweit sind die umliegenden Kitas und Schulen, die in den nahegelegenen Stadtteilen Bornheim, Nordend und Preungesheim liegen, in der Lage, die zusätzlichen Kinder der 300 Flüchtlinge aufzunehmen bzw. gibt es eine ausreichende Kapazität dafür, wenn die bereits im Bau befindliche Unterkunft 2028 in Betrieb genommen wird? Begründung: Die städtischen Vertreter haben auf einer Informationsveranstaltung für die Ortsbeiräte 3, 4 und 10 angekündigt, dass die Belegung der Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte nicht allein mit Flüchtlingen erfolgen soll, sondern das auch Plätze für Obdachlose und Studenten vorgesehen sind. Die aktuelle Entwicklung weicht von dieser Ankündigung ab. Zudem sorgt die künftige Kapazität von 300 Personen für Besorgnis hinsichtlich der Auslastung der Kitas und Schulen im Nordend und im direkten Einzugsgebiet der angrenzenden Stadtteile. Eine frühzeitige, stadtteilübergreifende Überprüfung der Kapazitäten ist daher zwingend notwendig. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 73/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

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