Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Hausener Weg während der Nachtstunden. Damit soll die Lärmbelastung durch den motorisierten Individualverkehr verringert und eine Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner:innen erreicht werden.
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Thudichumstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 8424.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Thudichumstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat beantragt die Einrichtung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung (22:00 bis 6:00 Uhr) auf 30 km/h im Hausener Weg ab Ludwig Landmannstraße bis Thudichumstraße als lärmreduzierende Maßnahme.
Begründung
Anwohner:innen berichten immer wieder von erheblicher nächtlicher Lärmbelastung durch die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs im Hausener Weg ab Einmündung aus der Ludwig Landmann-Straße. Bereits 2016 konnte ein Verkehrsversuch der Stadt Frankfurt ("Tempo 30 bei Nacht auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen in Frankfurt", LK Argus) zeigen, dass es sich dabei um eine geeignete Maßnahme zur Lärmminderung mit einer Reduzierung des Schallpegels um ca. 3 dB(A) handelt und damit einen wichtigen Baustein zur Entlastung der Anwohner:innen von Lärm darstellt, ohne Beeinträchtigung des Gesamtverkehrsflusses und ohne vermehrte Nutzung von "Schleichwegen".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2026Sie sind hierOFOF 58/7Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2026OMOM 578Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener WegDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Ablehnung)