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- Standortverlegung der Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Kantapfelstraße 8, PreungesheimOFOB 1031.08.2026 · AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 74/10 Betreff: Standortverlegung der Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Kantapfelstraße 8, Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Kantapfelstraße 8, Stadtteil Preungesheim, wird an den Standort Goldeppingstraße (Torhaus Herrenapfelstraße) verlegt, um dringend benötigte PKW-Stellplätze zu schaffen. Alternativ könnte auch der Bereich Renetettenstraße/Am Borsdorfer dafür genutzt werden, falls eine Verlegung an vorbenannten Standort nicht möglich ist. Begründung: Der bisherige Standort ist schon jetzt für die Nutzung äußerst problematisch, da es sich bei der Kantapfelstraße im Prinzip um eine Anliegerstraße handelt, die nicht aus der Goldeppingstraße anfahrbar ist. Zudem blockiert der bisherige Standort der Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Kantapfelstraße 8 zurzeit zwei dringend benötigte PKW-Stellplätze und würde die prekäre Parksituation in diesem Bereich, nach dem vollständigen Bezug der 139 ABG-Wohnungen, zumindest minimal entlasten. Wegen des aktuellen Standortes des Glas- und Altkleidercontainers liegen uns bereits mehrere Beschwerden aus den ABG-Wohnungen vor, zum einen wegen des Standortes selbst und zum anderen wegen der nicht eingehaltenen Einwurfzeiten. Ein anderer Standort sieht, wie es fast im gesamten Stadtbezirk 10 bereits üblich ist, die Aufstellung nicht auf PKW-Stellplätzen vor, sondern auf Bereichen, vor denen keine PKW-Stellplätze sind, wie beispielsweise an Straßeneinmündungen. Geeignetere Standorte wären daher der Bereich Goldeppingstraße auf Höhe des Torhauses Herrenapfelstraße oder der Bereich Renettenstraße / Am Borsdorfer, unter der jeweiligen Berücksichtigung der vorhandenen Feuerwehrzufahrten. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 74/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ladeinfrastruktur an den Park-and-RideParkplätzen unter der A661OFOB 1031.08.2026 · Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 75/10 Betreff: Ladeinfrastruktur an den Park-and-Ride-Parkplätzen unter der A661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und dem Ortsbeirat 10 zu berichten, 1. ob und in welchem Umfang die beiden bestehenden P+R Parkflächen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur geeignet sind; 2. wie viele Stellplätze die beiden Parkflächen jeweils umfassen und ob sie hinsichtlich der Planung und Erschließung als eine gemeinsame P+R Anlage betrachtet werden können; 3. wer Eigentümer der betreffenden Flächen ist und welche Stellen für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Ladeinfrastruktur zuständig wären; 4. welche technischen Möglichkeiten für einen Netzanschluss bestehen und welche Ladeleistung an diesem Standort wirtschaftlich und netztechnisch sinnvoll bereitgestellt werden kann; 5. ein Konzept für die schrittweise Errichtung von Ladepunkten zu entwickeln, wobei insbesondere AC Ladepunkte mit einer für die typische P+R Nutzung geeigneten Ladeleistung berücksichtigt werden sollen; 6. bei der Standortplanung die bereits vorgesehenen bzw. perspektivisch geplanten Maßnahmen zur Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg sowie mögliche zukünftige Veränderungen der P+R Anlage zu berücksichtigen; 7. die Ladepunkte und die erforderliche elektrische Infrastruktur nach Möglichkeit so zu positionieren und zu dimensionieren, dass sie bei einem späteren Ausbau der U5, einer Umgestaltung der P+R Flächen oder einer Anpassung der Verkehrsführung nicht wieder zurückgebaut oder versetzt werden müssen; 8. bei der Planung insbesondere darauf zu achten, dass Leitungswege, Netzanschluss, Trafostandorte, Verteilungen und Fundamentierungen bereits auf einen späteren Ausbau der Ladeinfrastruktur ausgelegt werden können, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist; 9. zu prüfen, ob für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur Fördermittel des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stehen; 10. dem Ortsbeirat darzulegen, mit welchen einmaligen Investitionskosten sowie laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten bei einer ersten Ausbaustufe zu rechnen wäre und welche Betreiber oder Betreibermodelle hierfür in Betracht kommen. Begründung: Die beiden bestehenden P+R Parkflächen unter der A661 zwischen Preungesheim und Frankfurter Berg bieten sich aufgrund ihrer bestehenden Funktion und ihrer Lage grundsätzlich für die Ergänzung durch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an. P+R Anlagen weisen eine besondere Eignung für das Laden von Elektrofahrzeugen auf, da Fahrzeuge dort typischerweise über einen längeren Zeitraum abgestellt werden, während die Nutzerinnen und Nutzer ihre Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr fortsetzen. Eine solche Nutzung ermöglicht insbesondere den Einsatz von AC Ladepunkten mit moderater Ladeleistung und vermeidet die Notwendigkeit einer aufwendigen Schnellladeinfrastruktur. Bei der Planung sollte jedoch ausdrücklich eine langfristige Perspektive berücksichtigt werden. Die Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg und die damit möglicherweise verbundenen Veränderungen der Verkehrs- und P+R-Infrastruktur müssen bereits bei der Standortwahl berücksichtigt werden. Es sollte vermieden werden, Ladepunkte heute an Stellen zu errichten, die bei einer späteren Realisierung der U5 oder einer damit verbundenen Umgestaltung der Flächen wieder entfernt und an anderer Stelle neu errichtet werden müssen. Daher sollte nicht ausschließlich die kurzfristig günstigste Errichtung betrachtet werden. Vielmehr sollte geprüft werden, ob Ladepunkte und insbesondere die dazugehörige elektrische Infrastruktur bereits an solchen Stellen errichtet werden können, die auch bei einer späteren Weiterentwicklung des Standorts Bestand haben. Ebenso sollte die technische Infrastruktur, soweit wirtschaftlich vertretbar, von Beginn an auf eine spätere Erweiterung der Anzahl der Ladepunkte ausgelegt werden. Mit einer frühzeitigen Untersuchung der Eigentumsverhältnisse, der technischen Voraussetzungen, der zukünftigen Verkehrsplanung und der möglichen Fördermittel kann die Stadt sicherstellen, dass eine spätere Elektrifizierung der P+R Anlage nicht durch heute getroffene Standortentscheidungen erschwert oder unnötig verteuert wird. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 641 2026 Die Vorlage OF 75/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spiel- und Trinkwasserbrunnen Am WendelsgartenOFOB 1031.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 82/10 Betreff: Spiel- und Trinkwasserbrunnen Am Wendelsgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Auskunft über die zu erwartenden Kosten für die Errichtung eines Spiel- und Trinkwasserbrunnens gemäß dem Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" für die Menschen in Bonames auf dem Platz am Wendelsgarten zu erteilen. Begründung: Durch die klimatischen Veränderungen ist es notwendig die Parks und Plätze in Frankfurt weiter zu entsiegeln und für die heißen Tage auch Brunnen und Trinkwasserstellen zu erreichten. Darüber hinaus feiert Bonames im Jahr 2030 1000 Jahre seit der ersten urkundlichen Erwähnung. Es ist ein schöner Anlass, um im Jubiläumsjahr einen Brunnen auf dem Wendelsgarten zu eröffnen. In Frankfurt gibt es verschiedene positive Beispiele von Brunnen, die die Lebensqualität für alle Menschen erhöhen, z.B. der Brunnen an der Friedberger Warte oder der Brunnen am Walther-von-Cronberg-Platz. Der Brunnen sollte neben der Abkühlung und Erfrischung auch Kindern die Möglichkeit bieten dort zu spielen. Die Attraktivität des Platzes am Wendelsgarten wird als Begegnungszentrum des Stadtteils somit nochmal erhöht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 633 2026 Die Vorlage OF 82/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hundekotbeutelspender Am WendelsgartenOFOB 1031.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 83/10 Betreff: Hundekotbeutelspender Am Wendelsgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter nahe der Boulebahn / den Beeten aufzustellen. Ein Pate für den Spender ist vorhanden. Begründung: Leider verrichten Hunde ihre Notdurft in den Beeten des Wendelsgartens direkt neben der Boulebahn. Mit dem Hundekotbeutelspender kann der Geruchsbildung ggf. Einhalt geboten werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 642 2026 Die Vorlage OF 83/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetmittel für den Weihnachtsmarkt 2026 des Vereinsrings BonamesOFOB 1031.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 84/10 Betreff: Budgetmittel für den Weihnachtsmarkt 2026 des Vereinsrings Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund der weiter steigenden Aufwendungen für die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2026 in Bonames, unterstützt der Ortsbeirat 10 den Vereinsring Bonames sehr gerne mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die wichtige Arbeit des Vereinsrings. Diese Arbeit liegt auch im Interesse der Menschen im Ortsbezirk und darüber hinaus. Der Vereinsring und die Vereine aus Bonames müssen für den Weihnachtsmarkt die Infrastruktur für Strom und Wasser aus eigenen Mittel bestreiten. Dies sollte unterstützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 33 2026 Die Vorlage OF 84/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD und Volt
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sitzbank vor dem Haus Berger Straße 71OFOB 331.08.2026 · GRÜNE, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2026, OF 90/3 Betreff: Sitzbank vor dem Haus Berger Straße 71 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die abgebaute Sitzbank vor dem Haus Berger Straße 71 wieder aufzubauen. Daneben wird der Magistrat gebeten, ein Hochbeet einzurichten. Begründung: Eine Reihe von (meist älteren) Bürgerinnen beklagen, dass die Sitzbank vor dem Haus Berger Straße 71 (vor dem Bestattungsinstitut Pietät Frye) abgebaut wurde und Ihnen damit eine der wenigen Möglichkeiten genommen wurde, auf der Berger Straße ohne Konsumzwang auszuruhen. Gleichzeitig hat der Inhaber des Bestattungsinstituts Pietät Frye angeboten, die Patenschaft für ein neu zu errichtendes Hochbeet zu übernehmen. Ein solches Hochbeet würde - durch regelmäßige gärtnerische Pflege im Rahmen der Patenschaft - die Aufenthaltsqualität und das Mikroklima vor Ort spürbar verbessern. Gleichzeitig stärkt die Übernahme einer Patenschaft die Identifikation der lokalen Gewerbetreibenden mit dem öffentlichen Raum und fördert deren aktive Mitverantwortung. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 90/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wo bleibt die angekündigte Planung für die Domplatzumgestaltung?OFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 106/1 Betreff: Wo bleibt die angekündigte Planung für die Domplatzumgestaltung? Vorgang: OM 5727/24 OBR 1; ST 1222/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In seiner Stellungnahme vom 21. Juli 2025, ST 1222, erklärte der Magistrat, die DomRömer GmbH plane im Auftrag der Stadt die Umgestaltung des Domplatzes. Der Domplatz sei zudem als besonders dringliche Maßnahme zur Klimaanpassung in der Innenstadt eingestuft worden. Die Vorplanungs-vorlage sollte der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich im dritten Quartal 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Seither ist ein weiteres Jahr verstrichen. Eine entsprechende Vorlage oder eine öffentliche Information über den weiteren Fortgang des Projekts ist bislang nicht bekannt. Dies vorangestellt, fragen wir den Magistrat: 1. Wann und mit welchem Inhalt wurde die in ST 1222 angekündigte Vorplanungsvorlage zur Umgestaltung des Domplatzes fertiggestellt? Welchen konkreten Bearbeitungsstand hat diese derzeit? Wie sieht der weitere Zeitplan aus? 2. Wann wurde die Vorlage dem Magistrat bereits zur Beschlussfassung vorgelegt und mit welchem Ergebnis? Wann wird die Vorplanungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt? 3. Welche fachlichen, finanziellen, rechtlichen oder organisatorischen Gründe haben zu der Verzögerung geführt, seit wann sind diese dem Magistrat bekannt? 4. Warum wurden die Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeirat 1 und die Öffentlichkeit nicht darüber informiert, dass der angekündigte Termin nicht eingehalten werden kann? Wie und wann stellt der Magistrat eine regelmäßige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und des Magistrats sicher? 5. Welche Auswirkungen haben die nachträglich zum im Jahr 2018 abgeschlossenen Realisierungswettbewerb erhöhten Anforderungen an Klimaanpassung, Begrünung, Verschattung, Regenwasserrückhaltung und Versickerung auf die Planung? Ist weiterhin vorgesehen, eine zusammenhängende, verkehrsberuhigte Platzfläche herzustellen? Ist der im Siegerentwurf vorgesehene Platz mit Brunnen im Bereich der Kannengießergasse weiterhin Bestandteil der Planung? 6. Wie viele Quadratmeter sollen entsiegelt und wie viele Quadratmeter zusätzlich begrünt werden? Wie viele vorhandene Bäume sollen erhalten, versetzt oder gefällt und wie viele neue Bäume gepflanzt werden? Welche weiteren Pflanzflächen, Staudenbeete, Verschattungselemente und Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas sind vorgesehen? Welche Maßnahmen zum Regenwassermanagement sind vorgesehen? 7. Wie viele PKW-Stellplätze sollen entfallen und wie viele Fahrradstellplätze sollen neu geschaffen werden? 8. Werden ausreichend Sitzgelegenheiten und weitere Angebote zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität vorgesehen? 9. Wie wird eine barrierefreie und auch für Menschen mit Mobilitäts- oder Sehbeeinträchtigungen adäquate Nutzung gewährleistet? 10. Welche Auswirkungen haben die im Jahr 2024 entdeckten Überreste der mittelalterlichen St.-Michaelskapelle auf die Planung? Sind weitere archäologische Untersuchungen erforderlich und welche Auswirkungen haben sie auf Zeitplan und Kosten? Ist geplant, die Lage und Geschichte der St.-Michaelskapelle in der künftigen Platzgestaltung sichtbar und erfahrbar zu machen? 11. Soll das Bauvorhaben in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden? Wann sollen die einzelnen Bauabschnitte jeweils begonnen und fertiggestellt werden? Wann soll die gesamte Umgestaltung des Domplatzes abgeschlossen sein? 12. Falls die bauliche Umsetzung nicht spätestens im Jahr 2027 beginnt: Welche kurzfristigen Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um bereits vorab Flächen zu entsiegeln, zusätzliche Begrünung zu schaffen und die Hitzebelastung zu verringern? 13. Welche Kosten wurden bei Abschluss des Wettbewerbs im Jahr 2018 für die Umgestaltung veranschlagt? Wie hoch sind die aktuell zu erwartenden Gesamtkosten? Ist die vollständige Finanzierung des Vorhabens gesichert? In welcher Höhe sind noch Mittel aus dem Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" für das Projekt verfügbar? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5727 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 127 2026 Die Vorlage OF 106/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grünes Dach für die ZeilOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 107/1 Betreff: Grünes Dach für die Zeil Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form die durch Längs- und Querstreben gegliederten Metallkonstruktionen im Bereich der Baumreihen und Beleuchtung auf der Zeil genutzt oder durch statisch unabhängige Rankvorrichtungen ergänzt werden können, um abschnittsweise ein möglichst zusammenhängendes grünes Schattendach zu entwickeln. Die Prüfung soll insbesondere die Abschnitte auf Höhe der Hausnummern 121 bis 109, 87 bis 81, 79 bis 92 sowie 88 bis 70 umfassen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die vorhandenen Konstruktionen zusätzliche Rankhilfen und Bewuchs statisch aufnehmen können oder eigenständige Rankkonstruktionen erforderlich sind, 2. welche Form der Bepflanzung geeignet ist, insbesondere eine bodengebundene Pflanzung, bodenstehende Pflanzgefäße oder an der Konstruktion befestigte Pflanzgefäße, 3. welche standortgerechten, klimaresilienten und möglichst biodiversitäts-fördernden Kletterpflanzen und Rankhilfen für ein dichtes Schattendach geeignet sind und wie die Kronenentwicklung der vorhandenen Bäume einbezogen werden kann, 4. wie Bewässerung und dauerhafte Unterhaltungspflege einschließlich Rückschnitt, Reinigung und technischer Kontrolle sichergestellt werden können, 5. wie die Begrünung mit Beleuchtung, Elektrotechnik und Barrierefreiheit vereinbart werden kann, 6. mit welchen Investitions- und Unterhaltungskosten zu rechnen ist und welche städtischen Förder- oder Klimaanpassungsmittel eingesetzt werden können. Als Referenz sollen dabei auch übertragbare Erfahrungen aus dem MFO-Park in Zürich-Oerlikon berücksichtigt werden. Bei grundsätzlicher Machbarkeit soll der Magistrat einen geeigneten Abschnitt für ein Pilotprojekt benennen und einen möglichen Zeit- und Kostenrahmen darstellen. Begründung: Die Zeil ist als stark versiegelte und hoch frequentierte Fußgängerzone in den Sommermonaten erheblicher Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Die vorhandenen Bäume schaffen bereits wertvolles Grün, bilden in den genannten Abschnitten jedoch bislang kein durchgängiges Schattendach. Die bestehenden Metallkonstruktionen gliedern den Raum bereits in einzelne Felder. Es liegt daher nahe zu prüfen, ob diese Flächen mit Rankhilfen und Kletterpflanzen ergänzt werden können, ohne zusätzliche Hindernisse im stark genutzten Straßenraum zu schaffen. Begrünte Rankkonstruktionen können durch Verschattung und Verdunstung kleinräumig kühlen, die Biodiversität fördern und die Aufenthaltsqualität verbessern. Ein erprobtes Beispiel für eine großflächige Begrünung von Stahlkonstruktionen ist der 2002 eröffnete MFO-Park in Zürich-Oerlikon. Dort wird eine doppelwandige Stahlkonstruktion mithilfe von Stahlseilen und Pflanztrögen bis in den Dachbereich hinein begrünt. Aufgrund seiner Größe und der eigens für die Begrünung errichteten Konstruktion ist der Park nicht unmittelbar auf die Zeil übertragbar. Er zeigt jedoch, wie Kletterpflanzen im öffentlichen Raum dauerhaft grüne Wände und Überdachungen bilden und verschattete Aufenthaltsbereiche schaffen können. Eine solche Begrünung muss dauerhaft funktionieren. Entscheidend sind deshalb nicht nur Pflanzenauswahl und Rankkonstruktion, sondern auch Statik, Bewässerung, Pflege, die Entwicklung der vorhandenen Bäume und die vielfältigen Nutzungsanforderungen der Zeil. Ein zunächst begrenztes Pilotprojekt würde ermöglichen, Wachstum, Verschattung, Pflegeaufwand und Alltagstauglichkeit zu erproben, bevor über eine Ausweitung entschieden wird. Langfristig könnte so ein markantes grünes Element entstehen, das die Hitzeresilienz sowie die Aufenthalts- und Flanierqualität der Zeil verbessert. Bildquelle: Apple Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 582 2026 Die Vorlage OF 107/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kabelbrücken dürfen keine Barrieren seinOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 108/1 Betreff: Kabelbrücken dürfen keine Barrieren sein Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass im öffentlichen Raum verlegte Kabelbrücken barrierefrei passierbar sind. Hierfür sollen insbesondere flach ansteigende, rollstuhlgerechte Kabelbrücken eingesetzt werden, wie es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum bereits weitgehend üblich ist. Begründung: Am Mainufer rund um den Eisernen Steg werden regelmäßig Kabelbrücken über die Gehwege geführt (siehe Bilder). Für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderungen sowie für Rollstuhlfahrende stellen sie ein erhebliches Hindernis und eine Stolpergefahr dar. An einem stark frequentierten und zentralen Ort sind solche unerwarteten Hindernisse besonders problematisch. Kabelbrücken mit einer Höhe von fünf bis sechs Zentimetern und einer Breite von rund 25 Zentimetern weisen eine kurze und sehr steile Auffahrt auf. Mit einem Rollstuhl oder Rollator können sie daher nur schwer und nicht sicher überwunden werden. Rollstuhlgerechte Kabelbrücken verteilen die Steigung auf eine deutlich längere Strecke und ermöglichen dadurch ein wesentlich sichereres Überqueren. Bilder: Privataufnahme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 583 2026 Die Vorlage OF 108/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Niemanden einschließen: Schließung des Frankfurter Nizzas sorgfältiger durchführenOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 109/1 Betreff: Niemanden einschließen: Schließung des Frankfurter Nizzas sorgfältiger durchführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass vor der abendlichen Schließung des Frankfurter Nizzas zuverlässig überprüft wird, ob sich noch Besucherinnen und Besucher in der Anlage befinden. Die bevorstehende Schließung ist rechtzeitig und im gesamten Gelände deutlich wahrnehmbar akustisch anzukündigen. Anschließend ist die Anlage vollständig abzugehen und erst dann zu verschließen, wenn sichergestellt ist, dass alle Besucherinnen und Besucher sie verlassen haben. Begründung: Im Frankfurter Nizza wurden kürzlich mehrere Besucherinnen und Besucher bei der abendlichen Schließung versehentlich eingeschlossen. Ein solcher Vorfall muss durch ein sorgfältigeres Schließverfahren künftig ausge-schlossen werden. Hinweisschilder mit den Öffnungszeiten reichen dafür nicht aus. Nicht alle Besucherinnen und Besucher kennen die Schließzeit oder behalten während ihres Aufenthalts die Uhr im Blick. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sowie auswärtige Gäste. Ein deutlich hörbares Warnsignal einige Minuten vor der Schließung ist eine einfache, kostengünstige und wirksame Lösung. Es ersetzt jedoch nicht die abschließende Kontrolle der gesamten Anlage. Wer eine öffentliche Grünanlage verschließt, muss sich zuvor vergewissern, dass sich dort keine Menschen mehr befinden. Das Frankfurter Nizza ist ein besonderer und beliebter Erholungsort am Mainufer. Zu einem verantwortungsvollen Betrieb gehört, dass die Anlage sorgfältig geschlossen wird und niemand Gefahr läuft, versehentlich darin eingeschlossen zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 584 2026 Die Vorlage OF 109/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, AfD und Volt gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Parksituation an der Kleinmarkthalle – Rückumwandlung einer ungenutzten Abstellfläche für E-ScooterOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 110/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation an der Kleinmarkthalle - Rückumwandlung einer ungenutzten Abstellfläche für E-Scooter Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Dezernat für Mobilität die im Umfeld der Kleinmarkthalle eingerichtete Parkfläche für E-Scooter/Elektrokleinstfahrzeuge zu überprüfen und die dafür entfallenen PKW-Parkplätze (Südseite) wieder für den allgemeinen Fahrzeugverkehr bzw. den Kunden- und Lieferverkehr der Kleinmarkthalle freizugeben. Begründung: Seit den Sanierungsarbeiten und den damit verbundenen Einschränkungen im Umfeld der Kleinmarkthalle hat sich die Stellplatzsituation für Kunden und Händler erheblich verschärft. Durch den Wegfall von Stellflächen auf der Nordseite weichen viele Gewerbetreibende auf die Parkplätze der Südseite aus, wodurch für die Kundschaft kaum noch Kapazitäten verbleiben. Die im Nahbereich umgewandelte Fläche für E-Scooter wird in der Praxis kaum bis gar nicht genutzt und liegt größtenteils brach. Insbesondere an den umsatzstarken Einkaufstagen - wie dem Samstagmorgen -, an denen Kunden auch größere Wocheneinkäufe tätigen und auf eine günstige Lademöglichkeit angewiesen sind, fehlt dieser Parkraum spürbar. Durch die Rückumwandlung der ungenutzten Fläche in reguläre PKW-Stellplätze wird die Erreichbarkeit der Kleinmarkthalle unmittelbar verbessert. Dies stärkt den traditionellen Standort der Kleinmarkthalle, sichert die Existenzgrundlage der ansässigen Händlerinnen und Händler und sichert ein kundenfreundliches Einkaufen in der Altstadt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 110/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wiederherstellung des Spielplatzes zwischen Saalgasse und Am GeistpförtchenOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 111/1 Betreff: Wiederherstellung des Spielplatzes zwischen Saalgasse und Am Geistpförtchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz zwischen Saalgasse und Am Geistpförtchen wiederherzustellen. Konkret sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Austausch des Sandes auf dem Gelände des Spielplatzes. 2. Installation eines Klettergerüstes mit Häuschen und Rutsche nach Vorbild des alten Klettergerüstes. Installation einer Federwippe. Begründung: In der Altstadt wohnen aktuell ca. 445 Kinder. Aufgrund der engen Bebauung in der Altstadt sowie der angrenzenden Innenstadt sind kaum Spielmöglichkeiten für Kinder vorhanden. Vor ein paar Monaten wurden wesentliche Teile des bereits bestehenden Spielplatzes abgebaut, sodass nur noch eine Schaukel auf diesem Platz geblieben ist. Zudem wurde der Sand auf dem Spielplatz über längere Zeit nicht mehr ausgetauscht. Durch den weitgehenden Abbau der Spielgeräte und der Vernachlässigung des Spielplatzes wird den Kindern eine beliebte Spielmöglichkeit und somit auch ein wichtiger Aufenthaltsort genommen. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten für die Altstadt, Frau Katharina Wilhelm, ist eine Erneuerung und Wiederherstellung des Spielplatzes für die Kinder in der Altstadt von großer Bedeutung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 585 2026 Die Vorlage OF 111/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zusätzliche Mülleimer rund um den KarlsplatzOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 114/1 Betreff: Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, rund um den Karlsplatz zusätzliche großvolumige Mülleimer aufhängen zu lassen und zwar mindestens je zwei Mülleimer insbesondere hier: - Im Niddasack - Am östlichen Ende des Karlsplatzes (Niddastraße) zwischen Moselstraße und Karlsplatz - Zwischen Karlsplatz und Mainzer Landstraße - Zwischen Karlsplatz und Hauptbahnhof entlang der Karlstraße Begründung: In den genannten vier Abschnitten hängt derzeit jeweils 1 Mülleimer, was auch im Vergleich zu anderen Abschnitten im Stadtviertel extrem wenig ist. Hier kommt jedoch viel Verpackungsmüll auf, der dann regelmäßig auf dem Boden liegt und ein vernachlässigtes Bild abgibt. Das muss nicht sein. Dort, wo Müll aufkommt, sollten auch Mülleimer hängen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2026 Die Vorlage OF 114/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zusätzliche Spritzentonnen im BahnhofsviertelOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 115/1 Betreff: Zusätzliche Spritzentonnen im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, im Bahnhofsviertel/Östlichen Gallus weitere Spritzentonnen aufstellen zu lassen. Die Standorte sollen mit ortskundigen Personen anhand der Funde von weggeworfenen Spritzen ausgewählt werden. Begründung: Derzeit gibt es eine Spritzentonne im "Niddasack " . Die Routen der Menschen haben sich jedoch durch die Baustellen erheblich verändert, sodass die Spritzentonne oft nicht mehr auf den routinemäßigen Wegstrecken der Menschen liegt. Zuletzt wurden verstärkt Spritzen in der Öffentlichkeit gefunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 115/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erkenntnisse von der Baustelle am KarlsplatzOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 116/1 Betreff: Erkenntnisse von der Baustelle am Karlsplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat möge beantworten, wie Baustellen im Tiefbau beschleunigt werden können. Dabei möge der Magistrat in seiner Antwort auf Folgendes eingehen: - Warum erfolgen Ausschreiben an stark frequentierten Orten nicht unter zeitlichen Vorgaben, damit sehr störende Baustellen non-stop bearbeitet werden und damit schneller fertig sind? - Warum wird an stark frequentierten Orten nicht im Mehrschichtbetrieb gearbeitet (soweit es die TA Lärm zulässt)? - Nach welchen Maßstäben werden Flächen für Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum bemessen, und warum wird ihnen häufig deutlich mehr Raum eingeräumt als Nutzungen, die der Aufenthaltsqualität dienen, etwa der Außengastronomie? - Warum werden von passiven Baustellen nicht genutzte öffentliche Flächen nicht umgehend wieder der Öffentlichkeit zurückgegeben, sondern bleiben monatelang von einer passiven Baustelle belegt? - Welche Entschädigungen sind für von Baustellen negativ betroffene Betriebe, insb. Einzelhandel und Gastronomie? - Welche Beschleunigungsmaßnahmen werden derzeit, bspw. in Anlehnung an die Tiefbaustrategie der Stadt Hamburg, derzeit von der Stadt Frankfurt umgesetzt? Begründung: Der Ortsbezirk 1 ist in besonderem Maße von Tiefbaumaßnahmen betroffen. Der notwendige Ausbau der Fernwärme-, Glasfaser- und Stromnetze sowie der U-Bahn- und Straßenbahnbau führen zu erheblichen Belastungen für Anwohnende, Gewerbetreibende und den Verkehr. Baustellen, die wie am Karlsplatz rund zwei Jahre andauern, sind ein No-Go. Durch eine bessere Koordination und effizientere Bauabläufe lassen sich Bauzeiten verkürzen und Beeinträchtigungen reduzieren. Davon profitieren die Betroffenen ebenso wie die Stadt Frankfurt. Hamburg hat mit "Zukunft Tiefbau" eine Strategie beschlossen, um Tiefbauvorhaben schneller, besser koordiniert und mit geringeren Auswirkungen umzusetzen. Dieser Ansatz kann Frankfurt als Vorbild dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 128 2026 Die Vorlage OF 116/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tempo 30 in der Taunusstraße einrichtenOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 117/1 Betreff: Tempo 30 in der Taunusstraße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Taunusstraße im Bahnhofsviertel auf 30 km/h zu reduzieren und die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu veranlassen. Begründung: Die Taunusstraße ist eine stark frequentierte Straße im Bahnhofsviertel. Hier treffen dichter Fußverkehr und motorisierter Verkehr aufeinander. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ist die Straße durch zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger geprägt, die die Fahrbahn queren. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde die Verkehrssicherheit erhöhen und das Unfallrisiko reduzieren. Gleichzeitig kann eine niedrigere Geschwindigkeit die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr verringern und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern. Gerade im stark frequentierten Bahnhofsviertel ist es wichtig, den Straßenraum stärker an den Bedürfnissen des Fußverkehrs und der Anwohner auszurichten. Tempo 30 wäre hierfür eine einfache und unmittelbar wirksame Maßnahme. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 588 2026 Die Vorlage OF 117/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mobilitätskonzept für das Nordend – Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287OFOB 330.08.2026 · GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 117/3 Betreff: Mobilitätskonzept für das Nordend - Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287 Vorgang: B 287/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die im Bericht 287/25 anvisierte Verkehrserhebung stattgefunden hat. Sofern dies der Fall ist, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse und weiteren Planungen vorzulegen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2026, OF 40/3 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 758 2026 1. Die Vorlage OF 40/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 117/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgänger schützen – Ampelanlage anpassen am Baseler PlatzOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 119/1 Betreff: Fußgänger schützen - Ampelanlage anpassen am Baseler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage Baseler Platz / Ecke Wilhelm-Leuschner-Straße auf der Rechtsabbiegespur eine deutlichere Signalisierung (z. B. durch ein größeres Gelbblinklicht) einzurichten, um abbiegende Fahrzeugführer wirksam auf kreuzende Fußgänger aufmerksam zu machen. Begründung: An der genannten Kreuzung besteht eine erhebliche Gefahrenstelle für den Fußverkehr: Das vorhandene gelbe Blinklicht für Rechtsabbieger ist aufgrund seiner geringen Größe unauffällig und wird von Abbiegenden häufig übersehen. Zudem ist der Einmündungsbereich durch die angrenzende Bebauung (Hausecke) sichtbehindert. Viele Fahrzeuge biegen mit nicht angepasster Geschwindigkeit ab, sodass kreuzende Fußgänger erst spät wahrgenommen werden. Um kritische Ausweichmanöver oder Personenschäden im Vorfeld zu verhindern, ist eine umgehende Nachbesserung der Signalisierung und Sichtbarkeit dringend erforderlich. Quelle: Privataufnahme Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 589 2026 Die Vorlage OF 119/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anwohnerparkzone im Gutleut einrichtenOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 120/1 Betreff: Anwohnerparkzone im Gutleut einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich der Straße Untermainkai (Nordseite, zwischen Friedensbrücke und Wiesenhüttenstraße) eine Anwohnerparkzone einzurichten. Die Parkplätze auf der Südseite bleiben davon unberührt. 2. zu prüfen, ob die bewirtschafteten Parkplätze in der Wilhelm-Leuschner-Straße 68-74 mit einem Zusatzschild versehen werden können, dass Anwohnern das Parken ohne Parkschein erlaubt. Begründung: Anwohner im genannten Bereich, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, stehen vor erheblichen Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche. Private und öffentliche Tiefgaragenstellplätze sind kaum verfügbar oder ausgebucht. Die derzeit gebührenfreien Parkplätze werden zudem häufig von Dauerparkern genutzt, die vom nahegelegenen Hauptbahnhof aus verreisen. Dies führt zu einem erheblichen Parkdruck und langanhaltendem Parksuchverkehr für die Anwohner. Das belastet nicht nur die Betroffenen, sondern erzeugt auch unnötigen Suchverkehr, zusätzlichen Lärm und Abgase. Die beantragten Maßnahmen reduzieren den Parksuchverkehr gezielt, entlasten das Wohnquartier und schaffen eine verlässliche Anwohnerparkregelung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 590 2026 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Buslinien M36 und M75: Ausfälle und deutlichere Ausschilderung der HaltestellenOFOB 230.08.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 121/2 Betreff: Buslinien M36 und M75: Ausfälle und deutlichere Ausschilderung der Haltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Buslinien 75 und M 36 regelmäßig fahren und nicht immer wieder ausfallen. Auch sollten die Haltestellen der Linie 75 an der Bockenheimer Landstraße, die baustellenbedingt verlegt worden und teilweise schlecht erreichbar sind, besser ausgeschildert und barrierefrei zugängig gehalten werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat Verständnis für die Baustelle an der Bockenheimer Landstraße. Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Nahverkehr und die Verbindung der Bockenheimer Warte mit dem Westend zuverlässig und für jedermann erreichbar bleibt. Es werden insbesondere morgens zahlreiche Ausfälle beobachtet, die nicht zuletzt Schüler treffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 121/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hundeauslauffläche am Mainufer zwischen Friedensbrücke und HolbeinstegOFOB 130.08.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 122/1 Betreff: Hundeauslauffläche am Mainufer zwischen Friedensbrücke und Holbeinsteg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf den Grünflächen in zweiter Reihe am Mainufer zwischen Friedensbrücke und Holbeinsteg, insbesondere im Bereich zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße, eine eingezäunte Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Dabei soll die Position des Spielplatzes Holbeinsteg berücksichtigt werden, um Konflikte mit Familien und Kindern zu vermeiden. Insbesondere der im Anhang markierte Grünflächenabschnitt empfie hlt sich. Begründung: Im innerstädtischen Bereich bestehen nur begrenzte Möglichkeiten für Hunde, sich mit Freilauf bewegen zu können. Eine Hundeauslauffläche am Mainufer könnte daher einen konkreten Beitrag zu einer besseren Aufenthaltsqualität für Hundehalterinnen und Hundehalter leisten. Die genannten, straßenseitig gelegenen Grünflächen bieten sich aufgrund ihrer Lage grundsätzlich für eine Prüfung an. Dabei sollen insbesondere die Flächeneignung, die Vereinbarkeit mit bestehenden Nutzungen sowie mögliche Auswirkungen auf Fuß- und Radverkehr und Veranstaltungen am Main berücksichtigt werden. Luftbild der vorgeschlagenen Auslauffläche Quelle: Google Maps, 09.08.2026 Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 122/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Taubenvergrämung Frankenallee/“Galluswarte“OFOB 130.08.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 124/1 Betreff: Taubenvergrämung Frankenallee/"Galluswarte" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten die problematische Situation - Verkotung durch Tauben - an der Unterführung Frankenallee / Galluswarte durch folgende Maßnahmen zu lösen: 1. Vollvergrämung durchführen: Die Brückenkonstruktion an der Unterführung Frankenallee / Galluswarte soll durch geeignete bauliche Maßnahmen (Vollvergrämung) vollständig verschlossen werden, sodass Tauben dort weder nisten noch umliegende Bereiche wie Laternen anfliegen können. 2. Konzertierte Umsiedlung umsetzen: Ein schlüssiges Konzept zur kontrollierten Einfang- und Umsiedlungsaktion der dort lebenden Tauben soll erarbeitet und an ein Wochenend-Fenster gekoppelt umgesetzt werden. 3. Taubenhäuser bereitstellen: Es sollen ausreichend Kapazitäten in betreuten Taubenhäusern im Stadtgebiet bereitgestellt werden. Hierzu sollen vorrangig städtische Liegenschaften sowie freistehende Standorte (z. B. am Turm Galluswarte, Grünflächen, Schulgebäude, etc.) auf ihre Eignung geprüft und zeitnah eingerichtet werden. 4. Mittel und Koordination sichern: Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen bereitgestellt sowie eine ämterübergreifende Koordination (u. a. Amt für Straßenbau und Erschließung, Umweltamt, Stadttaubenmanagement) unverzüglich eingeleitet werden. Begründung: Die Unterführung der Frankenallee an der Galluswarte ist seit Jahren der größte Taubenhotspot im Frankfurter Stadtgebiet. Als zentraler Knotenpunkt für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV (S-Bahn-Station Galluswarte, Buslinie 52) wird der Bereich täglich von tausenden Passanten genutzt. Die massive Verschmutzung durch Taubenkot führt seit Langem zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung und stellt zudem ein Hygiene- und Sicherheitsrisiko dar. Angedachte Konzepte wie die Vergrämung der Brückenbereiche oberhalb der Gehwege oder die Aufstellung von Dächern im Bereich der Bushaltestellen, die vor herabfallendem Kot schützen sollen, stellen keine nachhaltigen Lösungen dar. Sie verlagern das Problem lediglich auf die Fahrbahn, lösen die Verunreinigung nicht und verschärfen das Tierleid durch noch dichteren Platzmangel im Restbereich. Eine vollständige Vergrämung beendet die Verkotung im gesamten Verkehrsknotenpunkt nachhaltig. Das stärkt das Sicherheits- und Wohlgefühl der Anwohnerinnen, Anwohner und Pendler. Durch die kontrollierte Umsiedlung in betreute Taubenhäuser erhalten die Tiere artgerechtes Futter und eine gute Versorgung. Über den Austausch von Eiern gegen Attrappen kann die Population Tiergerecht und dauerhaft reguliert werden. Ähnliche, konzertierte Einfang- und Vergrämungsaktionen (wie beispielsweise in der Stadt Essen mit rund 800 Tauben) haben bewiesen, dass ein solches Vorgehen dauerhaften Erfolg bringt und Mensch wie Tier gleichermaßen zugutekommt. Diesem Best-Practice-Vorbild sollte die Stadt Frankfurt folgen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 32 Der Antrag OF 124/1 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Volt erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 592 2026 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vollvergrämung an der „Galluswarte“: Recht, Kosten und Umsetzbarkeit klärenOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 125/1 Betreff: Vollvergrämung an der "Galluswarte": Recht, Kosten und Umsetzbarkeit klären Vorgang: OM 6925/25 OBR 1; ST 1576/25; OM 7948/26 OBR 1; ST 614/26 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Mit der Bestellung einer mobilen Wartehalle für die Bushaltestelle "Haus Gallus" in der Unterführung Frankenallee ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation getan. Nun müssen weitere Schritte folgen. Bezüglich der von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt skizzierten Vollvergrämung wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch sind die Kosten für die von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt skizzierte Vollvergrämung in Summe über die gesamte Projektlaufzeit und wie soll der Betrag haushalterisch finanziert werden? Wann ist mit einer möglichen Umsetzung zu rechnen? 2. Auf welchen dokumentierten Erkenntnissen beruht die Einschätzung, dass die Verkehrssicherheit oder die Funktionsfähigkeit des Bauwerks beeinträchtigt ist? Wie viele Unfälle, Gefährdungsmeldungen und Beschwerden liegen vor? 3. Warum glaubt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, dass ihr eine Ausnahme-genehmigung für das Einfangen mit Netzen nach § 4 Abs. 3 BArtSchV gewährt wird, wenn dies anhand der derzeitigen Rechtsprechung ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestands nicht möglich ist? 4. Für eine wirksame Vollvergrämung müsste die Brückenkonstruktion auch von der Gleisseite vollständig gegen den Zugang von Tauben gesichert werden. Die DB InfraGO hat die hierfür erforderliche Mitwirkung bislang abgelehnt. Wie soll eine Vollvergrämung gelingen, solange die vergrämten Bereiche von dort weiterhin zugänglich bleiben? 5. Warum wurden Teile der bestehenden Vergrämung im Jahr 2025 wieder geöffnet beziehungsweise zurückgebaut? Wann wird das mit OM 7948/2026 beauftragte Gutachten vorgelegt? 6. Welcher betreute Taubenschlag in unmittelbarer Nähe könnte die Tiere aufnehmen und wie können ausreichende Kapazitäten sowie der dauerhafte Betrieb gesichert werden? Das Gesamtkonzept ist dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vor einer Umsetzung vorzustellen. Begründung: Ein städtischer Mitarbeiter hat in einer internen Sitzung dem Ortsbeirat eine Maßnahme der Stadt Essen als angebliches Best-Practice-Projekt vorgestellt. Hierbei handelt es sich um den 200 Meter langen Bernetunnel in Essen. Die Maßnahme hatte den Hintergrund der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Funktionalität des Bauwerks (Vorlage 0434/2025). Auf der Frankenallee ist jedoch nach unserer Kenntnis noch keine Einschränkung der Verkehrssicherheit und der Funktionalität des Bauwerks festgestellt worden. Auch steht keine Sanierung an. Daher ist das Best-Practice-Beispiel mit der Sachlage an der Frankenallee gar nicht vergleichbar. Der Magistrat hatte bisher aufgrund von Kosten und Rechtsunsicherheiten eine Vergrämung auf der Nordseite der S-Bahn-Haltestelle abgelehnt. Die Kosten wurden gemäß ST 1576/25 auf 500.000 Euro geschätzt. Die Idee der Vollvergrämung mit Umsiedlung der Tauben würde noch erheblich teurer werden. Denn, anders als beim Projekt der Stadt Essen, werden die Kosten nicht von einem sowieso notwendigen Sanierungsprojekt getragen. Ein Betrag in Richtung von rund einer Million Euro kann nicht aus der "Portokasse" finanziert werden, sondern muss haushalterisch eingeplant werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im Jahr 2024 bestätigt, dass das Einfangen von Stadttauben ohne Ausnahmegenehmigung nicht zulässig ist (Urteil vom 23.04.2024 - 6 K 2882/21). Eine Ausnahmegenehmigung müsste als Grundlage "erhebliche Schäden" vorweisen können. Ein vollgeschissener Mantel ist jedoch nach dem Gesetz eindeutig kein "erheblicher Schaden ". Es ist nach der Rechtslage ausgeschlossen, dass die Stabsstelle für eine Einfangaktion von rund 200 Tieren eine Genehmigung erteilt bekommt. Mit dem Wissen um die bestehende Rechtslage wäre es völlig unseriös, wenn der Ortsbeirat einer vermutlich rechtswidrigen Fangaktion zustimmen würde. Im Oktober 2025 wurde die Vergrämung an der Südseite der Galluswarte teilweise entfernt. Immer wieder waren Tauben hinter die Netze gelangt, weil die Netzte aufgrund des sich bewegenden Stahlbauwerks porös wurden und sich aufgrund der Spannung schließlich große Löcher ergaben. Die Stadt hatte daraufhin beschlossen, nicht mehr in der bisherigen Form mit Netzen zu arbeiten. Es verwundert, dass die Stabsstelle Sauberes Frankfurt nun doch wieder an der Galluswarte mit Netzen arbeiten will. Bevor der Ortsbeirat auf Anregung der Stabsstelle Sauberes Frankfurt einen Antrag zur Umsetzung einer Vollvergrämung verabschiedet, sollte er umfangreich informiert werden und es sollten alle Ämter eingebunden sein. Auch sollten den Bürger*innen bei der Verabschiedung eines Antrags die vorhandenen Informationen zugänglich sein. Transparenz und Objektivität sind die Basis von demokratischen Entscheidungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6925 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1576 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7948 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 125/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, AfD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Rolltreppen an der „Galluswarte“ zuverlässig betreibenOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 126/1 Betreff: Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Rolltreppen an der "Galluswarte" zuverlässig betreiben Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck auf die Deutsche Bahn einzuwirken, damit 1. Störungen der Rolltreppen an der S-Bahn-Station Galluswarte unverzüglich behoben werden und eine Reparatur grundsätzlich zeitnah erfolgt; 2. Rolltreppen, die sich automatisch abgeschaltet haben, kurzfristig überprüft und wieder in Betrieb genommen werden; 3. durch eine geeignete technische Überwachung sichergestellt wird, dass Ausfälle automatisch erkannt und unmittelbar an die zuständige Stelle gemeldet werden; 4. der Ortsbeirat über die mit der Deutschen Bahn vereinbarten Maßnahmen und Reaktionszeiten informiert wird. Begründung: Der seit Jahren unzuverlässige Betrieb der Rolltreppen verschärft die Folgen der weiterhin fehlenden Barrierefreiheit der S-Bahn-Station Galluswarte. Für viele Menschen ist dies keine bloße Unannehmlichkeit, sondern eine erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität und gesellschaftlichen Teilhabe. Auf einen Rollstuhl angewiesene Fahrgäste müssen beispielsweise zunächst mit der Straßenbahn zum Hauptbahnhof fahren, um von dort eine S-Bahn in Richtung Taunus nutzen zu können. Auch bei anderen Fahrtzielen entstehen teilweise erhebliche Umwege. Der häufige Ausfall der Rolltreppen belastet darüber hinaus ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, Eltern mit Kinderwagen sowie Reisende mit Fahrrädern oder schwerem Gepäck. Besonders problematisch sind die ohnehin sehr schmalen Rolltreppen im Bereich der Frankenallee. Fallen sie aus, bleibt vielen Betroffenen nur ein weiter und zeitraubender Umweg mit der Straßenbahn oder dem Bus. Eine Station von der Bedeutung der Galluswarte muss für alle Menschen zuverlässig erreichbar sein. Solange der dringend erforderliche barrierefreie Umbau aussteht, ist zumindest ein störungsarmer Betrieb der vorhandenen Rolltreppen sicherzustellen. Automatisch erkannte Abschaltungen müssen innerhalb weniger Minuten behoben und technische Defekte noch am selben Tag repariert werden. Der gegenwärtige Zustand darf nicht länger hingenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 593 2026 Die Vorlage OF 126/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD und Volt gegen Linke und FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Verpflichtungen zur Barrierefreiheit der „Galluswarte“ offenlegen und durchsetzenOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 127/1 Betreff: Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Verpflichtungen zur Barrierefreiheit der "Galluswarte" offenlegen und durchsetzen Vorgang: OM 5396/24 OBR 1; ST 359/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Verträge, Rahmenvereinbarungen, Finanzierungsvereinbarungen, Programme und sonstigen verbindlichen Absprachen zwischen der Stadt Frankfurt am Main, der Deutschen Bahn, dem Bund, dem Land Hessen, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und weiteren Beteiligten zur Herstellung der Barrierefreiheit an der S-Bahn-Station Galluswarte bestehen; 2. welche konkreten Verpflichtungen, Zuständigkeiten, Fristen und Finanzierungszusagen sich daraus für die einzelnen Beteiligten ergeben; 3. welche Bedeutung die Rahmenvereinbarung III Hessen für die S-Bahn-Station Galluswarte hat, wann die Galluswarte in diese Vereinbarung aufgenommen wurde und welche verbindlichen zeitlichen und finanziellen Festlegungen darin für die Machbarkeitsstudie, die Planung und den barrierefreien Umbau getroffen wurden; 4. ob die Deutsche Bahn oder andere Beteiligte gegen vertragliche Verpflichtungen, vereinbarte Fristen oder sonstige verbindliche Absprachen zur Herstellung der Barrierefreiheit an der Galluswarte verstoßen haben beziehungsweise gegenwärtig verstoßen; 5. welche rechtlichen, vertraglichen und politischen Möglichkeiten der Magistrat besitzt, um bestehende Verpflichtungen durchzusetzen und die unverzügliche Herstellung der Barrierefreiheit zu erreichen; 6. welche dieser Möglichkeiten der Magistrat bereits genutzt hat und welche konkreten rechtlichen oder sonstigen Schritte er nunmehr gegenüber der Deutschen Bahn und den weiteren Verantwortlichen unternehmen wird; 7. warum die Machbarkeitsstudie nicht wie angekündigt im Februar 2026 vertraglich vereinbart und beauftragt werden konnte. Dem Ortsbeirat sind die maßgeblichen Vereinbarungen und Unterlagen zugänglich zu machen, soweit dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Über das Ergebnis der Prüfung und die vorgesehenen weiteren Schritte ist dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten zu berichten. Begründung: Die Deutsche Bahn teilte in der Stellungnahme des Magistrats vom 17. März 2025 mit, dass die Erstellung einer neuen Machbarkeitsstudie zur Barrierefreiheit der Galluswarte in das Projektportfolio der Rahmenvereinbarung III Hessen aufgenommen worden sei. Diese Vereinbarung sei gemeinsam mit dem Land Hessen, den zuständigen Aufgabenträgerorganisationen und der Deutschen Bahn geschlossen worden und laufe bis zum Jahr 2030. Zuletzt hat die DBInfraGO den Vertragsabschluss zur Machbarkeitsstudie für Februar 2026 versprochen und wieder nicht eingehalten. In der Begründung hieß es lediglich, das Projekt gestalte sich komplexer als erwartet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5396 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 594 2026 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Barrierefreien Umbau der SBahnStation „Galluswarte“ jetzt beginnenOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 128/1 Betreff: Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Barrierefreien Umbau der S-Bahn-Station "Galluswarte" jetzt beginnen Vorgang: OM 5396/24 OBR 1; ST 359/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich gegenüber der Deutschen Bahn, dem Land Hessen und den zuständigen Aufgabenträgern mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass die seit Langem angekündigte Machbarkeitsstudie zum barrierefreien Umbau der S-Bahn-Station Galluswarte unverzüglich ausgeschrieben, beauftragt und durchgeführt wird, 2. darauf hinzuwirken, dass für die Machbarkeitsstudie ein verbindlicher Fertigstellungstermin festgelegt wird, der deutlich vor dem Ende der bis 2030 laufenden Rahmenvereinbarung III Hessen liegt, 3. bereits jetzt die erforderlichen Abstimmungen über Planung, Finanzierung und Genehmigung des Umbaus einzuleiten, damit nach Abschluss der Studie ohne weitere Verzögerung mit der Umsetzung begonnen werden kann, 4. von der Deutschen Bahn und den weiteren Beteiligten einen verbindlichen Zeitplan bis zur vollständigen Herstellung der Barrierefreiheit einzufordern, 5. den Ortsbeirat fortlaufend, mindestens jedoch jährlich, über den Stand und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie den vorgesehenen Baubeginn zu unterrichten. Begründung: Die Stellungnahme ST359 vom 17. März 2025 macht das Ausmaß der jahrelangen Versäumnissee deutlich: Die S-Bahn-Station Galluswarte wird täglich von rund 30.000 Reisenden genutzt. Für das Jahr 2040 werden sogar 53.000 Reisende täglich erwartet. Dennoch besitzt diese stark frequentierte Station bis heute keinen behindertengerechten Zugang. Bereits im Jahr 2003 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Mehr als zwei Jahrzehnte später befand sich die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben lediglich in der Vorbereitung einer neuen Ausschreibung und konnte noch nicht einmal einen Termin für die Beauftragung oder Fertigstellung der neuen Studie nennen. Dass eine weitere Untersuchung lediglich in eine bis 2030 laufende Rahmenvereinbarung aufgenommen wurde, ist angesichts der seit Jahrzehnten bestehenden Ausgrenzung völlig unzureichend. Das Jahr 2030 darf weder zum Zieltermin für eine Studie noch zum Ausgangspunkt für weitere jahrelange Planungen werden. Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können die Station Galluswarte nicht selbstständig nutzen. Wer beispielsweise vom Gallus mit der S-Bahn in Richtung Taunus fahren möchte, muss zunächst mit der Straßenbahn zum Hauptbahnhof fahren und dort umsteigen. Auch bei anderen Fahrtzielen entstehen erhebliche und zeitraubende Umwege. Betroffen sind darüber hinaus Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen sowie Eltern mit Kinderwagen. Dieser Zustand widerspricht den verbindlichen europäischen und nationalen Vorgaben zur Barrierefreiheit: Die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verpflichtet Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber, die Zugänglichkeit des Eisenbahnver-kehrs für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicherzustellen und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um ihnen die Nutzung des Bahnverkehrs zu ermöglichen. Eine täglich von rund 30.000 Menschen genutzte Station, die Fahrgäste im Rollstuhl vollständig von der selbstständigen Nutzung ausschließt, ist mit diesem Anspruch kaum vereinbar. Die unmittelbar geltende Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 über die Technischen Spezifikationen für die Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems - TSI PRM legt verbindliche Anforderungen für die Zugänglichkeit des europäischen Eisenbahnsystems fest. Sie erfasst insbesondere neue, erneuerte und umgerüstete Bahnanlagen und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer schrittweisen Verbesserung bestehender Stationen. Bei einer Station mit täglich 30.000 Reisenden kann die seit Jahrzehnten fehlende Barrierefreiheit nicht mit fehlender Bedeutung oder geringer Nutzung gerechtfertigt werden. Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln und öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu ermöglichen sowie bestehende Zugangshindernisse zu beseitigen. Die Konvention wurde sowohl von Deutschland als auch von der Europäischen Union angenommen und ist damit Bestandteil der geltenden Rechtsordnung. Auch das deutsche Recht enthält eine eindeutige Verpflichtung. Nach § 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind Bahnanlagen so zu gestalten und zu betreiben, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Kinder und andere Personen mit Nutzungsschwierigkeiten sie ohne besondere Erschwernis benutzen können. Die Eisenbahnen müssen Programme mit dem Ziel einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit erstellen. Die Vorschriften mögen für bestehende Stationen unterschiedliche Umsetzungswege und Übergangszeiträume vorsehen. Sie erlauben jedoch keinen zeitlich unbegrenzten Stillstand. Mehr als 20 Jahre nach der ersten Machbarkeitsstudie und angesichts einer prognostizierten Steigerung auf 53.000 Reisende täglich bestehen erhebliche Zweifel, ob die Deutsche Bahn ihren europäischen und nationalen Verpflichtungen noch gerecht wird. Aus einer schrittweisen Umsetzung darf kein jahrzehntelanger Aufschub werden. Selbstbestimmte Mobilität sieht anders aus. Barrierefreiheit ist keine freiwillige Verbesserung und keine Komfortfrage, sondern eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Wer eine Station nicht ohne fremde Hilfe erreichen oder verlassen kann, wird von einem zentralen Teil des öffentlichen Verkehrs ausgeschlossen. Die schwierigen räumlichen Verhältnisse an der Galluswarte sind seit Jahrzehnten bekannt. Sie dürfen nicht länger als Rechtfertigung für Stillstand dienen, sondern verlangen entschlossenes Planen und Handeln. Auch die veränderten Reisendenströme durch das Europaviertel und die U-Bahn-Verlängerung sind kein überraschend aufgetretenes Problem. Zuletzt hat die DBInfraGO den Vertragsabschluss zur Machbarkeitsstudie für Februar 2026 versprochen und wieder nicht eingehalten. In der Begründung hieß es lediglich, das Projekt gestalte sich komplexer als erwartet. Nach mehr als 20 Jahren seit der ersten Machbarkeitsstudie sind weitere unverbindliche Prüfungen, offene Zeitschienen und bloße Weiterleitungen von Anfragen nicht mehr akzeptabel. Der Magistrat muss das Vorhaben gegenüber allen Beteiligten zur politischen Priorität machen. Die Machbarkeitsstudie muss nun endlich kurzfristig beginnen, die anschließende Umsetzung verbindlich vorbereitet und der barrierefreie Umbau endlich verwirklicht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5396 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 595 2026 Die Vorlage OF 128/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicher über die Mainzer Landstraße: Längere Querungszeiten an der Rebstöcker StraßeOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 129/1 Betreff: Sicher über die Mainzer Landstraße: Längere Querungszeiten an der Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Freigabe- und Räumzeiten der beiden signalgeregelten Fußgänger-querungen über die Mainzer Landstraße westlich und östlich der Rebstöcker Straße unverzüglich so anzupassen, dass alle zu Fuß Gehenden die Fahrbahn sicher und ohne Bedrängung durch anfahrende Fahrzeuge vollständig überqueren können; 2. sich bei der Bemessung der Querungszeiten an den längeren Grünphasen der Fußgängerquerung an der Schwalbacher Straße zu orientieren; 3. diese Maßnahme unabhängig von der geplanten verkehrlichen Umgestaltung des Bereichs und der Verlegung der Straßenbahnhaltestelle kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die derzeitigen Freigabe- und Räumzeiten mögen den geltenden Regelwerken entsprechen, werden den tatsächlichen Bedingungen vor Ort jedoch nicht gerecht. Zu Fuß Gehende befinden sich häufig noch auf der Fahrbahn, wenn Fahrzeuge bereits wieder anfahren. Dabei werden sie regelmäßig bedrängt oder angehupt. Besonders betroffen sind Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen, Eltern mit Kindern sowie Personen mit Gepäck. Die in der Straßenmitte verlaufenden Straßenbahnschienen erschweren und verlangsamen die Querung zusätzlich. Eine sichere Straßenquerung darf nicht von der individuellen Gehge-schwindigkeit abhängen. Ausreichend lange Querungszeiten stärken den Fußverkehr, erhöhen die Verkehrssicherheit und machen den öffentlichen Raum für alle Menschen besser nutzbar. Die Signalanlage an der Schwalbacher Straße zeigt, dass längere Grünphasen auch an der Mainzer Landstraße möglich sind. Da sich die Gefährdung bereits heute täglich ergibt, ist ein Abwarten bis zur späteren Umgestaltung des gesamten Bereichs nicht vertretbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 596 2026 Die Vorlage OF 129/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl die Ziffer 2. des Antragtenors als auch der dritte Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hier spielt die Musik: Ein Tonstudio für den Verein Gallus ZentrumOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 130/1 Betreff: Hier spielt die Musik: Ein Tonstudio für den Verein Gallus Zentrum Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 5 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative - Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst den Aufbau des Tonstudios des Vereins Gallus Zentrum e.V. bezüglich einer Gesangskabine mit bis zu 1.930,50 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Verein Gallus Zentrum e.V. ist ein im Gallus etablierter Verein, der in seiner Jugendarbeit u.a. auf Kreativität und Musik setzt. Für die Medienarbeit mit Jugendlichen soll das Tonstudio weiter ausgebaut werden, um weitere Formate mit Jugendlichen durchführen zu können. Zur Erläuterung und zur Kostenaufstellung siehe das beigefügte Dokument "Tonstudio für Medienprojekt " . Die Beschaffungen werden per Rechnung nachgewiesen und eingereicht. Ansprechpartner ist das Gallus Zentrum, erreichbar über das Impressum auf https://galluszentrum.de/impressum/ und der Email galluszentrum@web.de. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 30 2026 Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehrgenerationenhaus im Gallus für die Zukunft sichernOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 131/1 Betreff: Mehrgenerationenhaus im Gallus für die Zukunft sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass das Mehrgenerationenhaus (MGH) Gallus trotz auslaufendem Mietvertrag, ohne Probleme weiterarbeiten kann und im besten Fall an seinem angestammten Standort in der Idsteiner Straße erhalten bleibt. Eine dauerhafte sowie tragfähige Lösung für die Nutzung des Gebäudes soll herbeigeführt werden. 2. hierzu alle Verhandlungsoptionen mit dem Eigentümer - insbesondere auch die Prüfung eines (unsanierten) Ankaufs der Immobilie durch die Stadt Frankfurt am Main - ergebnisoffen und zeitnah voranzutreiben; 3. dem Ortsbeirat 1 über den aktuellen Stand der Verhandlungen sowie die geplanten Schritte zur Absicherung der Zukunft des MGH kurzfristig zu berichten. Begründung: Das Mehrgenerationenhaus Gallus ist ein unverzichtbarer Ankerpunkt für das soziale Miteinander, die Nachbarschaftshilfe und die Integration im Stadtteil. Die Verunsicherung im Quartier und beim Trägerverein über den Verbleib der Einrichtung am aktuellen Standort ist aufgrund des auslaufenden Mietvertrags und drohender Kostensteigerungen groß. Ein Verbleib am etablierten Standort verhindert den drohenden Verlust dieser zentralen sozialen Infrastruktur und spart die extrem hohen Umzugs- und Anpassungskosten einer Auslagerung. Eine städtische Lösung - sei es durch eine nachhaltige Mietvereinbarung oder einen Ankauf der Immobilie - schafft langfristige Planungssicherheit für den Träger und die Bürgerinnen und Bürger im Gallus. Zudem eröffnet ein Kauf die Möglichkeit, das Gebäude schrittweise und energetisch im Sinne der städtischen Klimaziele zu sanieren und als Vorzeigeprojekt für den Stadtteil zukunftsfest aufzustellen. Der Ortsbeirat 1 unterstreicht mit diesem Antrag die herausragende Bedeutung des MGH Gallus und fordert den Magistrat auf, zügig eine rechtssichere und zukunftsfähige Lösung für den Standort zu realisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 39 Der Antrag OF 131/1 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 597 2026 Die Vorlage OF 131/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Güterplatz – frühzeitige Beteiligung bei der PlanungOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 132/1 Betreff: Güterplatz - frühzeitige Beteiligung bei der Planung Vorgang: V 1248/25 OBR 1; ST 2013/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 1 bei der Neuplanung und Gestaltung des Güterplatzes frühzeitig einzubeziehen. Die Beteiligung soll insbesondere vor einer möglichen Ausschreibung bzw. Durchführung eines Architekten- oder Gestaltungswettbewerbs erfolgen. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 den aktuellen Planungsstand für die Gestaltung des Güterplatzes vorzustellen, 2. bei der weiteren Planung insbesondere die Aufenthaltsqualität, die ausreichende Begrünung und Verschattung, die Barrierefreiheit, die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie die Bedürfnisse der Anwohnenden und der im Quartier ansässigen Gewerbetreibenden zu berücksichtigen, 3. dem Ortsbeirat 1 vor einer abschließenden Festlegung der Gestaltung des Platzes erneut Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme zu geben. Begründung: Der Güterplatz ist ein zentraler öffentlicher Raum im Ortsbezirk 1 und wird nach Abschluss der derzeitigen Baumaßnahmen eine wichtige Funktion für das Gallus übernehmen. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Station Güterplatz bietet sich die Möglichkeit, den Platz als attraktiven, lebenswerten und gut nutzbaren öffentlichen Raum neu zu gestalten. Die Gestaltung des Güterplatzes wird das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität des für viele Jahre prägen. Dabei sind neben städtebaulichen und gestalterischen Aspekten insbesondere eine ausreichende Begrünung und Verschattung, eine hohe Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit sowie eine gute und sichere Führung des Fuß- und Radverkehrs von Bedeutung. Auch die Interessen der Anwohnenden und der ansässigen Gewerbetreibenden sollten bei der Planung angemessen berücksichtigt werden. In der Stellungnahme vom 28.11.2025, ST 2013 berichtet der Magistrat, dass ein Architektenwettbewerb erforderlich sei. Da mit einem möglichen Architekten- oder Gestaltungswettbewerb bereits wesentliche Weichen für die spätere Gestaltung des Platzes gestellt werden, ist eine frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirats 1 von besonderer Bedeutung. Der Ortsbeirat sollte die Möglichkeit erhalten, seine örtlichen Kenntnisse und die Interessen der Anwohner bereits in die grundlegenden Überlegungen zur Gestaltung einzubringen und nicht erst mit einem bereits weitgehend festgelegten Entwurf befasst zu werden. Deshalb sollte der OBR 1 rechtzeitig über den aktuellen Planungsstand informiert werden und vor wesentlichen planerischen Entscheidungen Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme erhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 598 2026 Die Vorlage OF 132/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erhöhung der Sicherheit und Sichtverhältnisse am Zebrastreifen Flörsheimer Straße / FrankenalleeOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 133/1 Betreff: Erhöhung der Sicherheit und Sichtverhältnisse am Zebrastreifen Flörsheimer Straße / Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Flörsheimer Straße / Frankenallee (Einmündung Flörsheimer Straße in die Frankenallee) im Bereich zwischen der bestehenden Parkmarkierung und dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ein bis zwei Fahrradbügel zu installieren (in den Bildern gelber Bereich). Begründung: Im Kreuzungsbereich der Flörsheimer Straße und der Frankenallee kommt es im Umfeld des Fußgängerüberwegs regelmäßig zu regelwidrig abgestellten Kraftfahrzeugen (siehe Bilder) außerhalb der markierten Parkflächen. Dies führt zu erheblichen Sichtbehinderungen. Aus der Flörsheimer Straße einbiegende oder die Straße querende Autofahrer können von links herannahenden Fußgängerinnen und Fußgänger nicht rechtzeitig sehen. Ebenso wird Personen, die den Zebrastreifen nutzen möchten, die freie Sicht auf den ankommenden Fahrzeugverkehr versperrt. Durch das nahegelegene Gewerbe sowie die Nähe zur Günderrodeschule nutzen täglich viele Menschen - insbesondere Schul- und Kita-Kinder - diesen Übergang. Quelle: Google Maps und Privataufnahmen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 599 2026 Die Vorlage OF 133/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Flörsheimer Straße / Frankenallee (Einmündung Flörsheimer Straße in die Frankenallee) im Bereich zwischen der bestehenden Parkmarkierung und dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Fahrradbügel zu installieren (in den Bildern gelber Bereich) und eine E-Scooter-Zone einzurichten. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schnelle Wiederfreigabe und Transparenz beim abgesperrten Klet-tergerüst auf dem Schulhof der GünderrodeschuleOFOB 130.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 134/1 Betreff: Schnelle Wiederfreigabe und Transparenz beim abgesperrten Klet-tergerüst auf dem Schulhof der Günderrodeschule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Grund für die Sperrung des Klettergerüsts in der Mitte des Schulhofs der Günderrodeschule sowie den konkreten Zeitplan für die Instandsetzung und Wiederfreigabe mitzuteilen; 2. sicherzustellen, dass die Arbeiten zügig abgeschlossen werden, damit das Spielgerät den Kindern baldmöglichst wieder zur Verfügung steht; 3. die Schulleitung sowie die Betreuungseinrichtungen künftig aktiv und transparent über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen zu informieren. Begründung: Das zentrale Klettergerüst auf dem Schulhof der Günderrodeschule ist bereits seit Mitte der Sommerferien abgesperrt. Dadurch ist das Spiel- und Bewegungsangebot für die Schülerinnen und Schüler während der Pausen sowie für die Kinder der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) am Nachmittag massiv eingeschränkt. Kletter- und Spielgeräte auf Schulhöfen sind für den körperlichen Ausgleich, die motorische Entwicklung und das soziale Miteinander im Schulalltag unverzichtbar. Derzeit fehlen der Schulleitung und den Betreuungskräften konkrete Informationen von den zuständigen Ämtern darüber, was genau geplant ist und wann das Klettergerüst wieder genutzt werden kann. Eine zügige Behebung der Mängel und eine verlässliche Kommunikation zwischen den städtischen Ämtern und der Schule sollte gewährleistet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 600 2026 Die Vorlage OF 134/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Wege und Fahrradständer auf dem Höchster Friedhof erneuernOFOB 630.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 135/6 Betreff: Unterliederbach: Wege und Fahrradständer auf dem Höchster Friedhof erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Höchster Friedhof, 1. die Wege um die Trauerhalle zu erneuern, 2. die Wege zwischen den Grabfeldern zu erneuern und, wo es nicht der Fall ist, bis zu den Hauptwegen zu ergänzen und 3. neue Fahrradständer zu installieren. Begründung: Der Höchster Friedhof ist stark frequentiert sowohl in Bezug auf Beerdigungen als auch auf Besucherinnen und Besucher. Insbesondere die Wege mit Natursteinplatten sind im schlechten Zustand und einige enden mittendrin, so dass eine Verbindung zu den Hauptwegen fehlt. Für Personen, die beim Gehen eingeschränkt sind, und Personen im Rollstuhl ist es daher sehr mühsam, sich auf dem Friedhof zu bewegen. Von Barrierefreiheit kann keine Rede sein. Die Fahrradständer rechts vom Eingang des Friedhofs entsprechen absolut nicht mehr dem heutigen Standard und sollten daher unbedingt erneuert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 610 2026 Die Vorlage OF 135/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kurzer Rasen, heißer Boden! Mähpraxis im Ortsbezirk 1 überprüfenOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 139/1 Betreff: Kurzer Rasen, heißer Boden! Mähpraxis im Ortsbezirk 1 überprüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die städtischen und im Auftrag der Stadt gepflegten Rasen- und Wiesenflächen im Ortsbezirk 1 folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Mähhäufigkeiten und Schnitthöhen gelten für die unterschiedlichen Arten von Grünflächen, und welche entsprechenden Vorgaben bestehen für beauftragte Unternehmen? 2. Wie wurde der am 1. Juli 2026 verkündete Mähstopp im Ortsbezirk 1 umgesetzt? Galt er auch für externe Dienstleister, und welche Flächen waren aus welchen Gründen ausgenommen? 3. Wie wird verhindert und kontrolliert, dass Grünflächen insbesondere bei Hitze, Trockenheit oder geringem Aufwuchs zu niedrig gemäht werden? 4. Ist vorgesehen, die städtischen Pflegevorgaben und künftigen Verträge aufgrund der Erfahrungen des Sommers 2026 anzupassen, etwa durch flexiblere, witterungsabhängige Mähtermine oder größere Schnitthöhen während Trockenperioden? Begründung: Der Sommer 2026 hat erneut gezeigt, wie stark Hitze und Trockenheit die städtischen Grünflächen belasten. Das Grünflächenamt reagierte darauf mit einem weitgehenden Mähstopp. Nun sollte geprüft werden, ob die bestehenden Pflegevorgaben und Vertragsbedingungen eine ausreichend schnelle und einheitliche Reaktion ermöglichen. Eine sehr niedrige Grasnarbe ist gegenüber Sonneneinstrahlung und Trockenheit besonders empfindlich. Der Boden wird weniger geschützt, die Pflanzen werden geschwächt und der Regenerations- oder Bewässerungs-bedarf kann steigen. Häufiges und vollständiges Mähen verringert zudem das Angebot an Blüten und Rückzugsräumen für Insekten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 130 2026 Die Vorlage OF 139/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, AfD, FDP und Volt gegen SPD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Abschleppen nach 22 Uhr: Falschparken macht nachts keine PauseOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 140/1 Betreff: Abschleppen nach 22 Uhr: Falschparken macht nachts keine Pause Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: In Bezug auf den Haushalt 2026 und den Haushalt 2027 sowie auf die Ankündigung des Schaffens von 75 neuen Stellen bei der Stadtpolizei möge der Magistrat beantworten: - Wann wird es in der Nacht (ab 22:00 Uhr) mehr Kapazitäten zum Abschleppen von grob verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen geben? - Wie viele der 75 neu zu schaffenden Stellen bei der Stadtpolizei sollen sich zukünftig um Verkehrsthemen kümmern und wann sind diese einsatzfähig? - Warum verweist der Magistrat bei Meldungen nach 22 Uhr auf das Online-Portal für Anzeigen im ruhenden Verkehr, obwohl dieses bei akuten Behinderungen oder Gefährdungen keine Abhilfe schafft? Begründung: Es nervt, es nervt, es nervt. Wer nach 22 Uhr feststellt, dass eine Feuerwehrzufahrt, eine Einfahrt oder ein Gehweg blockiert ist, hat kaum eine Chance, kurzfristig Abhilfe zu erreichen. Für die Menschen im Ortsbezirk ist nicht nachvollziehbar, warum gegen besonders gravierende Parkverstöße nachts nicht wirksam vorgegangen wird. Das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann im Ernstfall Menschenleben gefährden. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Magistrat für solche akuten Gefährdungen nachts keine wirksame Abhilfe sicherstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 131 2026 Die Vorlage OF 140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue Spielräume schaffen: Ping Pong Park 069 in den Ortsbezirk bringenOFOB 130.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 141/1 Betreff: Neue Spielräume schaffen: Ping Pong Park 069 in den Ortsbezirk bringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Projekt Ping Pong Park 069 geeignete Flächen im Ortsbezirk 1 für die Aufstellung einer oder mehrerer der besonders gestalteten Tischtennisplatten zu identifizieren. Bei der Standortsuche sollen eine gute Zugänglichkeit und eine verlässliche Möglichkeit zur Ausgabe und Aufbewahrung der besonderen Schläger berücksichtigt werden. Dem Ortsbeirat sind die möglichen Standorte, die mit dem Projekt abge-stimmte Anzahl der dort aufstellbaren Platten und die noch erforderlichen Umsetzungsschritte mitzuteilen. Der Kontakt zum Projekt kann über pingpongpark069@gmx.de hergestellt werden. Begründung: Ping Pong Park 069 wurde in der vergangenen Sitzung des Ortsbeirats vorgestellt. Das Projekt verändert das klassische Tischtennisspiel durch ungewöhnliche Plattenformen, Netze und Schläger. Dadurch entstehen neue Spielmöglichkeiten, die Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Spielerfahrungen zum gemeinsamen Ausprobieren einladen. Die Platten schaffen ein niedrigschwelliges und konsumfreies Bewegungs-angebot sowie einen Ort für Begegnung, gemeinsames Spiel und Aufenthalt im öffentlichen Raum. Nach Angaben des Projekts ist die Finanzierung der Materialien gesichert. Für die Umsetzung müssen nun gemeinsam mit dem Magistrat geeignete Standorte gefunden und die notwendigen Rahmen-bedingungen geklärt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 604 2026 Die Vorlage OF 141/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Herbert-Boehm-Straße – Beschränkung auf AnliegerverkehrOFOB 530.08.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 169/5 Betreff: Herbert-Boehm-Straße - Beschränkung auf Anliegerverkehr Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat an der Einfahrt in die Herbert-Böhm-Straße durch eine entsprechende Beschilderung anzuordnen, dass die Zufahrt zur Herbert-Böhm-Straße nur für Anliegerinnen und Anlieger zulässig ist. Begründung: Die Herbert-Böhm-Straße wird immer wieder von Ortsfremden zum Abstellen ihrer Fahrzeuge genutzt. Dies betrifft insbesondere Personen, die von dort aus zum Frankfurter Flughafen weiterreisen, aber auch Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion. Hierdurch entsteht insbesondere zu entsprechenden Reise- und Veranstaltungszeiten ein erheblicher Parkdruck zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner. Bei der Herbert-Böhm-Straße handelt es sich im Wesentlichen um eine reine Anliegerstraße. Für den allgemeinen Durchgangsverkehr hat sie keine Bedeutung. Personen, die dort weder wohnen noch ein sonstiges Anliegen haben, sind daher auf die Nutzung der Straße grundsätzlich nicht angewiesen. Eine Beschränkung der Zufahrt auf den Anliegerverkehr würde deshalb keine wesentlichen Nachteile für den allgemeinen Verkehr mit sich bringen. Zugleich könnte hierdurch verhindert werden, dass die Straße in erheblichem Umfang von Ortsfremden als Abstellmöglichkeit für ihre Fahrzeuge genutzt wird. Die entsprechende Beschilderung würde damit die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner schützen und dazu beitragen, den übermäßigen Parksuch- und Parkplatzverkehr in der Herbert-Böhm-Straße zu reduzieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 772 2026 Die Vorlage OF 169/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schallschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke entlang der HeimatsiedlungOFOB 530.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 188/5 Betreff: Schallschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke entlang der Heimatsiedlung Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass an der Bahnstrecke entlang der Heimatsiedlung effektive Schallschutzmaßnahmen auch seitens der DB vorgenommen werden, wie z.B. höhere Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer und/oder eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für Güterzüge. Begründung: Die Anwohner und Anwohnerinnen der Heimatsiedlung, besonders die des Heimatrings, sind gleich dreifach erheblichem Lärm ausgesetzt; Straßen-, Flug- und Bahnlärm. Besonders in der Nacht, wenn Straßen- und Fluglärm abnehmen sind sie weiterhin dem Bahnlärm ausgesetzt. Diesen kann man mit Maßnahmen wie höheren Schallschutzwänden, Schienenstegdämpfern und/oder einer Geschwindigkeitsreduzierung erheblich reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 781 2026 Die Vorlage OF 188/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessernOFOB 530.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 189/5 Betreff: Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat 1. im Bodenbacher Weg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren und das Schild "Anlieger frei" aufzustellen; 2. die Einbahnstraße im Bodenbacher Weg für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben und die Beschilderung entsprechend anzupassen, insbesondere durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" zu Zeichen 267; 3. darauf hinzuwirken, dass der im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg 88 und Bodenbacher Weg 2 wiederholt abgelagerte Sperrmüll künftig regelmäßig und zeitnah abgeholt wird. Zugleich soll gemeinsam mit der FES und der Nassauischen Heimstätte geprüft werden, ob zwischen den dortigen Häusern ein geordneter, möglichst eingehauster und abschließbarer oder anderweitig gegen unbefugte Ablagerungen gesicherter Sperrmüllsammelplatz eingerichtet werden kann. Begründung: AnwohnerInnen des Bodenbacher Wegs haben auf mehrere Belastungen und Gefährdungen im unmittelbaren Wohnumfeld hingewiesen. Der Bodenbacher Weg wird regelmäßig von Kindern auf dem Weg zu Kita oder Schule genutzt. Eine Reduzierung auf Tempo 30 würde die Verkehrssicherheit erhöhen. Zugleich sollte der Radverkehr die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung legal nutzen können. Die derzeitige Beschilderung führt nach Angaben der Anwohner wiederholt zu Konflikten mit Kraftfahrzeugführern. Zwischen Ziegelhüttenweg 88 und Bodenbacher Weg 2 wird nach Angaben der Anwohner wiederholt Sperrmüll abgelagert, der teilweise über längere Zeit liegen bleibt und Ratten anzieht. Eine verlässliche Abholung sowie ein klar definierter und gegen unbefugte Ablagerungen gesicherter Sammelplatz könnten die Situation dauerhaft ordnen und die Belastung für die Nachbarschaft reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 782 2026 Die Vorlage OF 189/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei Ziffer 1. "im Bodenbacher Weg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren und . ." gestrichen und durch "zu Beginn des Bodenbacher Wegs. ." ersetzt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen AfD und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baumpflanzungen in der Textorstraße und der HolbeinstraßeOFOB 530.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 192/5 Betreff: Baumpflanzungen in der Textorstraße und der Holbeinstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass sowohl in der Textorstraße vor den Hausnummern 36/38 in den schon vorhandenen Bauminseln als auch in der Holbeinstraße an Stellen bereits gefällter Bäume Nachpflanzungen vorgenommen werden. Begründung: Anwohner und Anwohnerinnen der Textor- und Holbeinstraße fragen nach warum an bereits vorhandenen Standorten wie in den Bauminseln in der Textorstraße vor den Hausnummern 36-38 und ebenso in der Holbeinstraße an Stellen bereits gefällter Bäume kaum bis gar keine Nachpflanzungen vorgenommen wurden Es ist schwer verständlich, dass in Zeiten des Klimawandels diese Pflanzungen nicht schon längst vorgenommen wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 784 2026 Die Vorlage OF 192/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beschattung der Bushaltestelle „Niersteiner Straße“OFOB 530.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 193/5 Betreff: Beschattung der Bushaltestelle "Niersteiner Straße" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass die Bushaltestelle Niersteinerstraße (Bus Nr. 45) mit einem Sonnenschutz, entweder durch die Pflanzung eines Baumes oder durch ein Wartehäuschen, versehen wird. Begründung: Die Bushaltestelle Niersteinerstraße ist leider voll der Sonne ausgesetzt. Der Bus wird von vielen älteren Menschen, teilweise mit Rollatoren, genutzt. Diese können sich nicht entfernte Schattenplätze suchen. Ältere Menschen sind sowieso schon bei extremer Hitze gefährdet und sollten nicht noch zusätzlich ungeschützt in der prallen Sonne auf den Bus warten müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 785 2026 Die Vorlage OF 193/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerüberweg an der Darmstädter Landstraße sichernOFOB 530.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 195/5 Betreff: Fußgängerüberweg an der Darmstädter Landstraße sichern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Zugang zum Fußgängerüberweg über die Darmstädter Landstraße im Bereich der Kreuzung Textorstraße / Heisterstraße auf der westlichen Straßenseite (vor dem Venus Hairstudio) wirksam gegen das Zuparken durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Hierzu soll insbesondere geprüft werden, ob durch das Aufstellen von Pollern, Fahrradständern oder vergleichbaren baulichen Maßnahmen verhindert werden kann, dass der für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehene Bereich als Stellfläche genutzt wird. Begründung: Im Zuge des Umbaus der Kreuzung Textorstraße / Darmstädter Landstraße wurde auf der Westseite der Darmstädter Landstraße ein niveaugleich gestalteter Bereich geschaffen. Der Zugang zum Fußgängerüberweg in Richtung Heisterstraße wird dort im Wesentlichen durch einen Materialwechsel gekennzeichnet. In der Praxis erweist sich diese Kennzeichnung als nicht ausreichend. Der für den Zugang zum Fußgängerüberweg vorgesehene Bereich wird regelmäßig durch abgestellte Kraftfahrzeuge blockiert. Der Fußgängerüberweg stellt eine wichtige Verbindung dar. Er wird insbesondere von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zur Willemerschule und zur Sporthalle Süd sowie von älteren Menschen auf dem Weg zu den Geschäften und zum Ärztehaus auf der gegenüberliegenden Straßenseite genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2026 Die Vorlage OF 195/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beschattung von Bahn und BushaltestellenOFOB 1530.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 36/15 Betreff: Beschattung von Bahn- und Bushaltestellen Der Magistrat wird gebeten gemeinsam mit den ÖPNV-Zuständigen und dem Straßenverkehrsamt zu prüfen, an welchen Bushaltestellen in Nieder-Eschbach eine zusätzliche Verschattung sinnvoll und technisch umsetzbar ist. Dabei sollen insbesondere die stark frequentierten Haltestellen betrachtet und geeignete Maßnahmen wie Baumpflanzungen, Sonnensegel, begrünte Überdachungen oder Photovoltaik-Dächer mit Schattenwirkung einbezogen werden. Begründung: Die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden der vergangenen Jahre führen dazu, dass Wartezeiten an ungeschützten Haltestellen für viele Nutzer*innen des ÖPNV erheblich belastend sind. Selbst die mit einer Überdachung ausgestatteten U-Bahnhaltestellen bieten durch die Verglasung keinen wirklichen Schutz vor der Hitze, sodass es zu einigen Uhrzeiten im Hochsommer auf den Bahnsteigen keinerlei Schutz vor der Sonnenstrahlung und der Hitze gibt. Besonders ältere Menschen, Kinder und chronisch Erkrankte sind gesundheitlich gefährdet, wenn sie längere Zeit in direkter Sonneneinstrahlung warten müssen. Eine bessere Verschattung an Haltestellen steigert die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und unterstützt die Ziele der Verkehrswende. Während zentrale Haltestellen im Stadtgebiet häufig bereits über Begrünung oder Überdachungen verfügen, besteht in Nieder-Eschbach ein deutlicher Nachholbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 155 2026 Die Vorlage OF 36/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz des Tenors der Teil "wie Baumpflanzungen, Sonnensegel, begrünte Überdachungen oder Photovoltaik-Dächer" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spielplatz an der Bürgeler Straße aufwertenOFOB 1130.08.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 68/11 Betreff: Spielplatz an der Bürgeler Straße aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Spielplatz an der Bürgeler Straße um einen Bereich für Kleinkinder bis etwa drei Jahre erweitert werden kann, etwa durch ein kleines Klettergerüst, eine niedrige Rutsche, Federwipptiere oder vergleichbare Geräte. Zugleich wird der Magistrat gebeten, in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob der Spielplatz durch Verschat-tung, Wasserspielmöglichkeiten sowie zusätzliche Sitzgelegenheiten für Eltern aufgewertet werden kann, um die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Begründung: Der Spielplatz an der Bürgeler Straße ist ein wichtiger Treffpunkt für Kinder und ihre Familien. Derzeit stehen dort jedoch nur wenige altersgerechte Spielgeräte für Kleinkinder bis drei Jahre zur Verfügung. Um diese Angebotslücke zu schließen und die Attraktivität zu erhöhen, bietet sich die Erweiterung um einen Kleinkindbe-reich an.In diesem Zuge sollte - auch angesichts der zunehmenden Zahl an Hitzetagen - zugleich eine Aufwertung durch Verschattung, Wasserspielmöglichkeiten und mehr Sitzgelegenheiten für Eltern geprüft werden, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 68/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und Linke gegen AfD und BFF (= Annahme); CDU und 2 SPD (=Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Meilenstein der VIA REGIA vor dem alten Zollhaus an der Mainkur endlich sanierenOFOB 1130.08.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 94/11 Betreff: Meilenstein der VIA REGIA vor dem alten Zollhaus an der Mainkur endlich sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Meilenstein der VIA REGIA vor dem alten Zollhaus an der Mainkur in Fechenheim zeitnah grundsaniert und damit wieder in einen ansehnlichen Zustand versetzt wird. Begründung: Der Stein ist der achte Meilenstein dieses Projekts im Rhein-Main-Gebiet und erinnert an die Bedeutung des historischen Verkehrswegs entlang des Mains. Mit der Zeit ist der Meilenstein witterungsbedingt, aber auch durch Vandalismus - wie Schmierereien sowie Beschädigungen und umgeben von Müll - alles andere als ein würdiges Denkmal (siehe Fotos 1-3 auf der Antragsrückseite). Insbesondere, da sich dieser an einem historischen Ort, dem alten Zollhaus an der Mainkur, befindet. Der schlechte Zustand dieses Denkmals wirft ein kein gutes Licht auf die Denkmals- und Geschichtskultur der Stadt Frankfurt, von daher ist der Magistrat zum Handeln aufgefordert. Fotos 1-3: Matthias Endruschat (privat) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entsiegelung von Teilen des Maria-WardPlatzesOFOB 330.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2026, OF 95/3 Betreff: Entsiegelung von Teilen des Maria-Ward-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Maria-Ward Platz in der Mitte zu entsiegeln und durch eine Baumpflanzung mit umgebenden Sträuchern und Büschen die Hitzebelastung zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Am Rande der Entsiegelung sollten ein oder 2 weitere Bänke aufgestellt werden. Begründung: Der Maria-Ward-Platz im Frankfurter Nordend ist vollständig versiegelt. Über 200 Anwohner*innen haben auf der Plattform "Frankfurt fragt mich" eine Petition zur Teilentsiegelung eingereicht. Am Rand des Platzes stehen einige niedrige Bäume, deren Schattenwurf nicht ausreicht, um den Platz und auch die Straßen darum herum vor Überhitzung zu schützen. Die Idee ist, den Platz in der Mitte zu entsiegeln und dort einen höheren Baum und Büsche zu pflanzen, um die Temperaturen bei Sonneneinstrahlung zu reduzieren und Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Die Entsiegelung des Platzes kann so gestaltet werden, dass die Laufwege von der Eisernen Hand in Richtung Friedberger Landstr. nicht eingeschränkt werden, der Platz aber an Attraktivität gewinnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 95/3 wird auf Wunsch der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-MitteOFOB 629.08.2026 · SPD, GRÜNE, Linke, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2026, OF 142/6 Betreff: Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-Mitte Vorgang: F 3362/25 Die Neugestaltung der Grünfläche Griesheim Mitte ist - entgegen des ausdrücklichen Wunsches der Anwohnerinnen und Anwohner - ohne Beleuchtung in Ost-West-Richtung geplant und ausgeschrieben worden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner hat die Beleuchtung absolute Priorität und steht an oberster Stelle der Wunschliste. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Nachgang zur Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße/Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A 5 im Rahmen einer Schulwegsicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule sicherzustellen. Da die Planung bereits abgeschlossen wurde und die Neugestaltung ohne Beleuchtung ausgeschrieben wurde, wird der Magistrat aufgefordert, neben einer klassischen Beleuchtung auch den Einsatz einer autarken, solarbetriebenen, klimaneutralen und insektenfreundlichen Beleuchtung ohne Stromnetzanschluss zu prüfen, die ohne Erdarbeiten aufgestellt werden kann. Begründung: Der Magistrat stellt in seiner Antwort auf die Frage F3362 vom 26.06.2025 folgendes fest: "Die Grünfläche samt Wegeverbindung wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern sehr rege genutzt, auch in den Tagesrandstunden. Zudem handelt es sich bei den Wegen um Schulwege. Es gibt also durchaus sachlich nachvollziehbare Gründe für eine Beleuchtung, insbesondere mit Blick auf die Nutzbarkeit der Flächen im Winterhalbjahr. Im Rahmen der zurückliegenden Befassung mit dem Thema hat auch eine Begehung durch den Präventionsrat und die städtebauliche Kriminalprävention der Polizei stattgefunden. Diese hat ergeben, dass der Weg aufgrund der fehlenden Beleuchtung als Angstraum wirkt." Im aktuellen Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner im Kapitel 1 Sicherheit, Sauberkeit und öffentlicher Raum auf Seite 5 u.a. auf folgende Maßnahme verständigt: "- dunkle und unübersichtliche Orte sowie Angsträume durch mehr Beleuchtung und städtebauliche Maßnahmen entschärfen. Der Einsatz moderner insektenfreundlicher Beleuchtung in Parks und Grünflächen wird im Einzelfall geprüft, um unnötige Lichtverschmutzung zu vermeiden." Im Fall des Grünzugs Griesheim-Mitte hat weder das Umweltamt Frankfurt noch der NABU nach erfolgter Einzelfallprüfung Bedenken gegen eine umweltfreundliche und insektengerechte Beleuchtung geäußert und diese auch nicht verboten. Im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 wird an der Weseler Werft mit "Main-Light" ein Beleuchtungskonzept vorgestellt, das eine autarke, solarbetriebene und ausdrücklich insektenfreundliche und lichtverschmutzungsarme Beleuchtung ermöglichen soll. Damit zeigt das Projekt möglicherweise einen Weg auf, das Anliegen des Grünflächenamtes (Reduzierung der Lichtverschmutzung) mit den berechtigten Wünschen der Anwohnerinnen und Anwohner (ausreichende Wegebeleuchtung) zu vereinbaren. Antragsteller: SPD GRÜNE Linke FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.06.2025, F 3362 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 34 2026 Die Vorlage OF 142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, AfD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Bereich unter der Friedenseiche auf dem Schlossplatz erneuernOFOB 629.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2026, OF 144/6 Betreff: Höchst: Bereich unter der Friedenseiche auf dem Schlossplatz erneuern Vorgang: OM 655/21 OBR 6; ST 1632/22; ST 295/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Bereich unter der Friedenseiche auf dem Höchster Schlossplatz grundlegend zu erneuern und im Zuge dieser Maßnahme um den Stamm der Friedenseiche zur Entsiegelung Pflastersteine zu entfernen. Begründung: Der Bereich unter der Friedenseiche auf dem Höchster Schlossplatz befindet sich in einem desolaten Zustand. Fehlende und lockere, hervorstehende Pflastersteine sowie Wurzel-aufbrüche der Eiche stellen vielfältige Stolperstellen dar. Es ist erstaunlich, dass es noch keine Unfälle gab, denn der Platz ist - auch durch Aktivitäten des Vereins für Geschichte und Altertumskunde e.V., der den angrenzenden Zollgarten und -turm betreut - sehr frequentiert. Daher sollte nicht nur die in der ST 1632/2022 in Aussicht gestellte Ausbesserung, sondern eine grundlegende Erneuerung der Pflasterung mit einer baumfachlichen Baubegleitung erfolgen. Auch die Entsiegelungsmaßnahmen auf der Fläche, mit denen laut ST 295/2023 in der ersten Hälfte des Jahres 2023 zu rechnen war, die aber nie erfolgt sind, sollten nun endlich durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 655 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1632 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 295 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 617 2026 Die Vorlage OF 144/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradabstellanlage südlich des Höchster Bahnhofs installierenOFOB 629.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2026, OF 145/6 Betreff: Fahrradabstellanlage südlich des Höchster Bahnhofs installieren Vorgang: OM 7888/26 OBR 6; ST 876/26 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Fläche des Parkplatzes vor dem Bürgeramt (Dalbergstraße 14) eine überdachte Doppelstockanlage zum sicheren Abstellen von 16 Fahrrädern zu errichten. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 876 vom 18.05.2026 hat der Magistrat sich bereit erklärt, nach entsprechender Anregung des Ortsbeirates 6 gerne die Planung für diese Anlage aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7888 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 876 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 618 2026 Die Vorlage OF 145/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Halbsatz hinzugefügt wird: "(. .) und dabei möglichst keine weiteren Flächen zu versiegeln." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Aufwertung des Platzes am Dalbergkreisel durch BegrünungOFOB 629.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2026, OF 147/6 Betreff: Höchst: Aufwertung des Platzes am Dalbergkreisel durch Begrünung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Platz am Dalbergkreisel zwischen Kasinostraße und Eisenbahnbrücke ein Begrünungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Der oben genannte Platz ist ein zentraler Ort des Stadtteils Höchst und wird täglich von zahlreichen Menschen passiert und genutzt. Sein derzeitiges Erscheinungsbild wird dieser Bedeutung nicht gerecht, die Aufenthaltsqualität dort ist trotz aufgestellter Bänke eher nicht gut. Eine ansprechende Begrünung z.B. durch klimaresistente Stauden, Sträucher, Blühpflanzen, gegebenenfalls in Hochbeeten, sowie - soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen - zusätzliche Bäume würde die Aufenthaltsqualität erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Hitzeschutz leisten. Foto (Quelle: Privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 620 2026 Die Vorlage OF 147/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.