Satzung gegen Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main beschließen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, eine Satzung zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main zu beschließen. Angesichts der akuten Wohnungsnot sollen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, um leerstehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen und Bußgelder bei ungerechtfertigtem Leerstand einzuführen. Dies soll dazu beitragen, die soziale Krise zu mildern und die Wohnsituation in der Stadt zu verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
1. unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer kommunalen Satzung gegen längerfristigen Wohnungsleerstand in Frankfurt am Main zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen; 2. dabei die neuen gesetzlichen Möglichkeiten des Landes Hessen zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand konsequent auszuschöpfen; 3. eine Erfassung von länger leerstehenden Wohnungen im Stadtgebiet einzuführen und geeignete Kontroll- und Meldeverfahren zu entwickeln; 4. Maßnahmen vorzusehen, mit denen Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet werden können, leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen; 5. bei ungerechtfertigtem längerfristigem Leerstand Bußgelder und ordnungsrechtliche Maßnahmen vorzusehen.
Begründung
Frankfurt am Main befindet sich seit Jahren in einer dramatischen Wohnungsnot. Tausende Menschen suchen verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum, während gleichzeitig rund 13.000 Wohnungen leer stehen. Das entspricht praktisch einem ganzen Stadtteil, der unbewohnt bleibt, obwohl Familien keine Wohnung finden, Menschen in Notunterkünften leben müssen und tausende Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten.
Gleichzeitig stehen in Frankfurt mittlerweile über eine Million Quadratmeter Büroflächen leer. Dennoch werden weiterhin neue Bürohochhäuser und renditeorientierte Gewerbeprojekte genehmigt, während bezahlbarer Wohnraum kaum geschaffen wird. Diese Entwicklung zeigt das völlige wohnungspolitische Versagen der bisherigen Stadtentwicklungspolitik. Statt den vorhandenen Leerstand konsequent für die Schaffung von Wohnraum zu nutzen, wird die Bodenspekulation weiter befördert.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Wohnungsleerstand ist bereits am 21. November 2025 in Kraft getreten und gilt ausdrücklich für Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten - wie dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und insbesondere Frankfurt am Main. Trotzdem hat der Magistrat bis heute keine entsprechende Satzung vorgelegt.
Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter untätig zu bleiben, obwohl sich die Wohnungsnot täglich verschärft, ist wohnungspolitisch nicht mehr vertretbar. Während Menschen dringend Wohnraum suchen, Familien verdrängt werden und die Zahl der Wohnungslosen steigt, schiebt der Magistrat notwendige Maßnahmen weiterhin auf die lange Bank.
Wohnraum ist keine Ware wie jede andere, sondern ein Grundrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. In einer Stadt mit massiver Wohnungsnot darf es nicht akzeptiert werden, dass Wohnungen aus spekulativen Gründen leer gehalten werden, um auf weiter steigende Preise zu warten. Leerstand ist in Zeiten der Wohnungsnot kein Privatproblem mehr, sondern Ausdruck sozialer Verantwortungslosigkeit gegenüber der gesamten Stadtgesellschaft.
Jede leer stehende Wohnung verschärft die soziale Krise in Frankfurt. Jeder weitere Monat politischer Untätigkeit bedeutet für viele Menschen Unsicherheit, Verdrängung und Existenzangst.
Es ist daher dringend notwendig, dass der Magistrat endlich handelt und unverzüglich eine wirksame Satzung gegen Wohnungsleerstand erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung vorlegt, anstatt weiter wertvolle Zeit zu verlieren und die Wohnungsnot weiter zu verschärfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. August 2026 brachte BSW diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2026 im Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Annahme)