Stellplatzsatzung abschaffen und Baukosten senken
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Stellplatzsatzung in Frankfurt am Main abzuschaffen, um Baukosten und Flächenbedarf zu senken. Die Begründung verweist auf die Notwendigkeit, den Wohnungsbau durch eine Anpassung der aktuellen Vorschriften zu erleichtern und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
- zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main angepasst werden kann, um den Flächenbedarf für Stellplätze und damit die Baukosten für Wohn- und Gewerbeimmobilien deutlich zu senken;
- auf Grundlage dieser Prüfung einen konkreten Vorschlag zur vollständigen Abschaffung der Stellplatzsatzung vorzulegen, der mit den Zielen des "Bauturbos" und der hessischen HBO-Novelle 2025 vereinbar ist.
Begründung
Die Frankfurter Stellplatzsatzung ist ein zentraler Kostentreiber im Wohnungs- und Gewerbebau. Sie zwingt Bauherren, eine festgelegte Zahl an Pkw- und Fahrradstellplätzen nachzuweisen, was wertvolle Flächen bindet, die Baukosten je Wohneinheit deutlich in die Höhe treibt und Planungsverfahren verlängert. Die Folge sind höhere Mieten, höhere Kaufpreise und weniger bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt.
Um das Bauen schneller, einfacher und günstiger zu machen, hat das Land Hessen mit dem "Baupaket I" und der HBO-Novelle 2025 die Stellplatzpflicht bei der Errichtung von Wohngebäuden mit bis zu 14 Wohnungen in kreisfreien Städten bis Ende 2030 vollständig ausgesetzt. Gleichzeitig hat die Stadt Frankfurt den "Bauturbo" ausdrücklich begrüßt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund wirkt es widersprüchlich, wenn Frankfurt weiterhin an einer Stellplatzsatzung festhält, die über das landesrechtliche Mindestmaß hinausgeht und die vom Land gewollte Kosten- und Bürokratieentlastung teilweise wieder konterkariert.
Zudem differenziert die Stellplatzsatzung stark nach Nutzungsarten. Während der Pkw-Stellplatzbedarf für zahlreiche gewerbliche und sonstige Nutzungen in Abhängigkeit von der ÖPNV-Erschließung deutlich reduziert werden kann (in Zone IV bis auf 15 Prozent des Regelbedarfs), gelten für Wohnnutzungen eigene Stellplatzschlüssel. Zwar besteht für Mehrfamilienhäuser in Zone IV bereits kein Pkw-Stellplatzbedarf; insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnvorhaben in den Zonen I bis III bleiben jedoch eigenständige Anforderungen bestehen, die die konkrete ÖPNV-Erschließung nicht in allen Fällen ausreichend abbilden. Die Stadt sollte die Stellplatzpflicht daher künftig stärker am tatsächlichen Mobilitätsbedarf und an standortbezogenen Kriterien ausrichten, anstatt maßgeblich auf formale Kategorien wie "Wohnen" oder "Gewerbe" abzustellen.
Durch eine kritische Prüfung oder Abschaffung der Stellplatzsatzung würde Frankfurt den "Bauturbo" konsequent zu Ende denken, Baukosten und Flächenverbrauch senken und mehr bezahlbaren Wohnraum sowie attraktive Gewerbestandorte schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. August 2026 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.09.2026 im Ausschusses für Mobilität abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme); AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)