Saubere Altkleidercontainer - Vermüllung an Containerstandorten wirksam verhindern
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, ein stadtweites Konzept zur Vermeidung von Vermüllung an Altkleidercontainern zu entwickeln. Dies beinhaltet unter anderem technische Vorgaben für Container und regelmäßige Kontrollen belasteter Standorte. Ziel ist die Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum und die Verantwortung der Betreiber.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, ein stadtweites Konzept zur Vermeidung und schnellen Beseitigung der Vermüllung rund um Altkleidercontainer zu entwickeln und umzusetzen.
Dabei soll insbesondere sichergestellt werden,
- dass künftig nur noch Altkleidercontainer im öffentlichen Raum aufgestellt werden dürfen, deren Bauweise verhindert, dass Unbefugte Kleidung aus dem Container entnehmen können. Bei der Erteilung bzw. Verlängerung von Sondernutzungs-erlaubnissen sollen entsprechende technische Anforderungen verbindlich festgelegt werden;
- dass besonders belastete Containerstandorte in Bockenheim und Westend (siehe Anlage) als Müll-Hotspots erfasst und regelmäßig kontrolliert werden und die Leerungsintervalle an die tatsächliche Auslastung angepasst werden;
- dass die Betreiber verpflichtet werden, neben den Containern abgestellte Kleidungsstücke und sonstige Ablagerungen unverzüglich zu beseitigen und eine niederschwellige Kontaktmöglichkeit (z.B. Online-Plattform) für die Meldung überfüllter oder beschädigter Container bereitzustellen;
- dass bei anhaltender Vermüllung eines Standorts der betreffende Altkleidercontainer nach einem verbindlich definierten Verfahren abgebaut bzw. die entsprechende Sondernutzungserlaubnis widerrufen oder nicht verlängert wird.
- nach dem Vorbild anderer Kommunen (z.B. Offenbach) regelmäßige Reinigungs-touren für besonders belastete Containerstandorte ("Hotspot-Touren") einzurichten;
- die eingehenden Meldungen über den Frankfurter Mängelmelder systematisch auszuwerten, um wiederholt auffällige Standorte zu identifizieren und die Maßnahmen gezielt zu steuern;
Begründung
Altkleidercontainer leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig sind einzelne Standorte in Frankfurt regelmäßig von erheblichen Müllablagerungen betroffen. Neben überfüllten Containern werden Säcke, Kleidung, Kartons und teilweise weiterer Haus- und Sperrmüll neben den Containern abgestellt.
Ein Teil des Problems entsteht dadurch, dass Kleidung aus frei zugänglichen Einwurf- oder Entnahmeöffnungen von Unbefugten herausgezogen und anschließend auf dem Gehweg verteilt wird. Container im öffentlichen Raum sollten deshalb so konstruiert sein, dass eine Entnahme der eingeworfenen Kleidung durch Unbefugte nicht möglich ist. Die Betreiber sollten hierfür in die Verantwortung genommen werden.
Darüber hinaus darf die Stadt nicht dauerhaft die Folgen schlecht funktionierender Containerstandorte beseitigen müssen. Wenn ein Standort trotz angemessener Leerungsintervalle, Kontrollen und Aufforderungen an den Betreiber wiederholt und dauerhaft vermüllt, sollte dies Konsequenzen haben. In solchen Fällen muss die Möglichkeit bestehen, den Container abzubauen und die Sondernutzung an diesem Standort zu beenden.
Andere Kommunen verfolgen bereits einen systematischeren Umgang mit besonders belasteten Containerstandorten.
Ziel sollte daher ein verbindliches und verursachergerechtes System sein: technisch sichere Container, bedarfsgerechte Leerungen, schnelle Beseitigung von Ablagerungen und letztlich der Abbau von Containern an Standorten, an denen eine dauerhafte Sauberkeit nicht gewährleistet werden kann.
Damit wird sowohl die Sauberkeit des öffentlichen Raums verbessert als auch verhindert, dass die Allgemeinheit dauerhaft für die Folgen ungeeigneter oder schlecht betreuter Containerstandorte aufkommen muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. August 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme