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Außengastronomie in Frankfurt: Verhältnismäßige Übergangsregelung und standortgerechte Weiterentwicklung der Sondernutzungspraxis

Vorlagentyp: NRFDP
1 Sitzung

Zusammenfassung

Das Anliegen betrifft die Außengastronomie in Frankfurt, insbesondere im Bahnhofsviertel. Es wird eine Übergangsregelung vorgeschlagen, um den Gastronomen Planungssicherheit zu geben und die Sicherheit sowie die Ordnung im Bereich zu verbessern. Ziel ist eine transparente Genehmigungspraxis und die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie das Ordnungsamt anzuweisen, bis zur Erarbeitung einer tragfähigen Lösung bei laufenden Bußgeldverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen sowie beim Entzug von Sondernutzungserlaubnissen im Bereich der Außengastronomie verhältnismäßig vorzugehen. Von den betroffenen Betrieben bereits aufgestellte Witterungsschutzelemente sollen in ihrer bestehenden Form geduldet werden, sofern die Beanstandungen ausschließlich gestalterische Vorgaben betreffen und keine konkrete Beeinträchtigung der Verkehrs- und Wegesicherheit, von Flucht- und Rettungswegen, des Brandschutzes, des Baumschutzes oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt.
  2. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Termin vor Ort im Bahnhofsviertel durchzuführen. Hieran sollen insbesondere das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Ordnungsamt, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, des Ortsbeirats sowie die betroffenen Gastronomiebetriebe beteiligt werden. Gegenstand dieses Termins soll sein, die besondere Sicherheits- und Ordnungslage im Bahnhofsviertel sowie die Interessen von Gastronomiebetrieben, Anwohnern, Fußverkehr und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, um gemeinsam praktikable und rechtssichere Regelungen auszuarbeiten, die eine Besserung der Situation in Aussicht stellt.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine transparente Verwaltungspraxis für die Genehmigung und Gestaltung von Außengastronomie auf öffentlichen Flächen vorzulegen. Dabei soll insbesondere nachvollziehbar geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Witterungsschutz, transparente Seitenwände, Abgrenzungen, Sonnenschirme und vergleichbare Gestaltungselemente genehmigungsfähig sind. Für besonders betroffene Standorte, insbesondere im Bahnhofsviertel, sind dabei standortbezogene Lösungen zu prüfen, soweit diese aufgrund der jeweiligen Sicherheits-, Nutzungs- und städtebaulichen Situation sachlich gerechtfertigt sind.

Begründung

Die Außengastronomie ist ein wichtiger Bestandteil der Aufenthaltsqualität und der wirtschaftlichen Belebung Frankfurts. Gerade im Bahnhofsviertel leisten gastronomische Betriebe einen wichtigen Beitrag zur Belebung des öffentlichen Raums, stehen zugleich aber vor besonderen Herausforderungen durch die dortige Sicherheits- und Ordnungslage. Witterungsschutz und Abgrenzungen erfüllen an einzelnen Standorten daher nicht ausschließlich gestalterische Zwecke, sondern können auch dem Schutz von Gästen und Beschäftigten dienen. Eine schematische Anwendung allgemeiner Gestaltungsvorgaben wird den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten nicht immer gerecht. Gleichzeitig müssen Sicherheit, Barrierefreiheit und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Raums gewährleistet bleiben. Illegale Flächenerweiterungen oder gefährdende Aufbauten sind daher ausdrücklich nicht von der beantragten Übergangsregelung umfasst.

Die vorgeschlagene Übergangsregelung soll den betroffenen Betrieben Planungssicherheit geben und zugleich Zeit schaffen, gemeinsam mit den zuständigen Behörden praktikable und rechtssichere Lösungen zu entwickeln. Ziel ist eine transparente und einheitliche Verwaltungspraxis, die sachlich begründete Unterschiede zwischen den jeweiligen Standorten berücksichtigt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel sollen die besonderen örtlichen Bedingungen angemessen einbezogen werden.

So soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Gastronomiebetriebe, den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung sowie den Belangen der Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen werden. Die Stadt Frankfurt sollte dabei klare und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, die sowohl einen funktionierenden öffentlichen Raum als auch eine attraktive und wirtschaftlich tragfähige Außengastronomie ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. August 2026 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität
Sitzung 1 · 21.09.2026
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 53 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP; BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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