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Briefwahl bei den Frankfurter Kommunalwahlen 2016, 2021 und 2026 - Aufklärung von Auffälligkeiten bei Beantragung und Versand sowie kommunale Kontrollmechanismen

Vorlagentyp: AFDP

Zusammenfassung

Die Anfrage befasst sich mit Auffälligkeiten und Kontroversen rund um die Briefwahl bei den Frankfurter Kommunalwahlen 2016, 2021 und 2026. Es werden verschiedene Aspekte der Beantragung, der Prüfung und des Versands von Briefwahlunterlagen sowie Kontrollmechanismen thematisiert.

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Der Magistrat muss bis zum 01.12.2026 antworten. Noch 37 Tage.Warum?

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Fragen an den Magistrat

Freie, gleiche und geheime Wahlen sind eine tragende Grundlage demokratischer Legitimation. Das Kopenhagener Dokument der KSZE von 1990 hebt die Bedeutung freier Wahlen hervor, die den Willen der Wählerinnen und Wähler unverfälscht zum Ausdruck bringen.

Die Briefwahl ist ein zentraler Bestandteil einer lebendigen, freiheitlichen Demokratie. Sie gewährleistet, dass auch ältere, erkrankte, mobilitätseingeschränkte oder vorübergehend abwesende Wahlberechtigte ihr Wahlrecht tatsächlich und gleichberechtigt ausüben können. Ihr Zugang muss deshalb einfach, barrierefrei und verlässlich bleiben.

Zugleich setzt das Vertrauen in die Briefwahl voraus, dass Beantragung, Versand der Unterlagen und Stimmabgabe wirksam gegen Missbrauch, unzulässige Einflussnahme und eine Stimmabgabe durch nicht berechtigte Dritte geschützt sind. Erforderliche Kontrollmechanismen müssen dabei mit Wahlgeheimnis, Datenschutz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen.

Bei Kandidierenden von CDU, SPD und GRÜNEN zeigten sich bei der Kommunalwahl 2026 Medienberichten zufolge auffällige Konzentrationen von Panaschierstimmen. Mehrere von ihnen erhielten jeweils mehrere Tausend zusätzliche Stimmen von Wählerinnen und Wählern, die ihr Listenkreuz bei "Ich bin ein Frankfurter" (IBF) oder bei der Europa-Liste Frankfurt (ELF) gesetzt hatten. Das zuständige Dezernat V und das Wahlamt erklärten hierzu, die Wahlbehörde habe geprüft und dort gehandelt, wo konkrete Tatsachen vorgelegen hätten; statistische Auffälligkeiten allein seien kein Nachweis eines Wahlrechtsverstoßes.

Hinzu kommt, dass ähnliche Auffälligkeiten bei der Verteilung von Panaschierstimmen zugunsten von Kandidierenden von CDU, SPD und GRÜNEN bereits bei den Kommunalwahlen 2021 und 2016 zu beobachten waren, und es auch bei der Oberbürgermeisterwahl 2023 zu Auffälligkeiten, Beschwerden und Ermittlungsansätze im Bereich der Briefwahl gab.

Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, welche Erkenntnisse die Stadt aus früheren Vorgängen gewonnen hat, welche Prüfungen seitdem erfolgt sind, welche Sicherungsmaßnahmen für die Kommunalwahl 2026 getroffen wurden und welche weiteren Verbesserungen vorgesehen sind, um vergleichbare Fälle künftig möglichst zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Prüfungen hat das Wahlamt vorgenommen, nachdem die auffälligen Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahlergebnissen sowie ungewöhnliche Panaschiermuster bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, sowie 2026 öffentlich bekannt geworden waren? Wann fanden diese Prüfungen statt, welche Daten wurden dabei ausgewertet und zu welchen Ergebnissen kam das Wahlamt? Welche bekannten Auffälligkeiten wurden bislang nicht näher untersucht und warum nicht?
  2. Welche Daten stehen dem Wahlamt heute noch zur Verfügung, um Auffälligkeiten bei der Briefwahl und beim Panaschieren genauer zu untersuchen? Welche Auswertungen sind damit technisch und rechtlich möglich? Welche davon wurden tatsächlich vorgenommen?
  3. Welche statistischen Auffälligkeiten hat das Wahlamt bei den Kommunalwahlen 2016, 2021 sowie 2026 selbst festgestellt? Gab es insbesondere Auffälligkeiten bei Briefwahlanteilen, Unterschieden zwischen Urnen- und Briefwahl, Panaschieranteilen, einzelnen Wahlvorschlägen, Kandidierenden oder bestimmten Wahlbezirken? Nach welchen Kriterien wurde entschieden, ob ein Ergebnis näher geprüft wird?
  4. Wann erhielten Wahlamt, Wahlleitung, zuständiges Dezernat und Magistrat erstmals Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie den Oberbürgermeisterwahlen 2023? Welche Beschwerden, Strafanzeigen oder sonstigen konkreten Hinweise wurden bekannt und welche Maßnahmen wurden jeweils veranlasst?
  5. Welche dieser Erkenntnisse lagen bereits vor, als die Stadtverordnetenversammlung am
  6. Mai 2026 über die Gültigkeit der Kommunalwahl 2026 entschied? Welche Informationen erhielten der Gemeindewahlausschuss und die Stadtverordnetenversammlung? Welche bereits vorhandenen Erkenntnisse wurden ihnen nicht mitgeteilt und warum nicht?
  7. Welche Auffälligkeiten, Beschwerden, Strafanzeigen oder sonstigen Hinweise waren der Stadt bereits im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2016 und 2021 und Oberbürgermeisterwahlen 2023 bekannt? Was wurde damals geprüft und welche Konsequenzen wurden daraus für die Durchführung der Kommunalwahl 2026 gezogen?
  8. Unter welchen Voraussetzungen konnten Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 an eine andere Adresse als die Meldeanschrift geschickt werden? Welche Angaben waren dafür erforderlich? Musste ein Grund für die abweichende Versandanschrift genannt werden? Welche Prüfung fand statt? Bitte getrennt nach Online-Antrag, E-Mail, schriftlichem Antrag und persönlicher Beantragung beantworten.
  9. Welche Erkenntnisse lagen dem Wahlamt, der Meldebehörde, der Wahlleitung oder dem zuständigen Dezernat bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 oder der Oberbürgermeisterwahl 2023 dazu vor, dass Eintragungen im Melderegister, die für die Wahlberechtigung oder den Versand von Briefwahlunterlagen relevant waren, auf unzutreffenden oder möglicherweise unrechtmäßig erlangten melderechtlichen Unterlagen beruhen könnten? Wurde in solchen Fällen insbesondere geprüft, ob der zugrunde liegende Melderegistereintrag auf einer unzutreffenden Wohnungsgeberbestätigung oder anderen unrichtigen Angaben beruhte, ob dadurch die Eintragung in das Wählerverzeichnis beeinflusst worden sein könnte und welche Maßnahmen zur Sicherung des Wahlverfahrens ergriffen wurden?
  10. Wie häufig wurden Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 an eine andere Adresse als die Meldeanschrift geschickt und an welchen Adressen häuften sich Briefwahlsendungen besonders? Wir bitten insbesondere um folgende Angaben:
  11. Zahl der unterschiedlichen abweichenden Versandanschriften,
  12. Zahl der Anschriften mit mehr als 5, 10, 15, 20 und 50 Sendungen, 3. höchste Zahl von Briefwahlunterlagen, die an eine einzige Anschrift versandt wurde, 4. die 50 Anschriften mit den meisten Briefwahlsendungen und die jeweilige Zahl der Sendungen. Soweit einer Veröffentlichung der vollständigen Anschrift rechtliche Gründe entgegenstehen, bitten wir um eine möglichst konkrete anonymisierte Darstellung einschließlich Art der Anschrift, etwa Wohngebäude, Pflegeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft, Hotel, Gewerbe- oder Vereinsanschrift.
  13. Wie viele Briefwahlanträge wurden für die Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 insgesamt gestellt und auf welchem Weg gingen sie ein? Bitte aufschlüsseln nach Online-Antrag, E-Mail, schriftlichem Antrag, persönlicher Beantragung und sonstigen Wegen. Wie viele Unterlagen wurden per Post versandt, persönlich abgeholt oder von Bevollmächtigten abgeholt?
  14. Wie wurde bei den einzelnen Antragswegen geprüft, ob die antragstellende Person tatsächlich wahlberechtigt ist oder in ihrem Auftrag die Briefwahl beantragt wurde? Welche Angaben mussten jeweils gemacht werden, welche wurden automatisch mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen und wann erfolgte eine zusätzliche Prüfung durch Beschäftigte des Wahlamts?
  15. Welche Identitätsprüfung erfolgte bei einer persönlichen Beantragung oder Abholung von Briefwahlunterlagen? Musste ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden? Falls nicht, wie wurde die Identität auf andere Weise geprüft?
  16. Wie wurde bei Online-, E-Mail- und schriftlichen Anträgen sichergestellt, dass tatsächlich die wahlberechtigte Person selbst den Antrag gestellt hat? Welche personenbezogenen Angaben reichten für einen erfolgreichen Antrag aus? Gab es einen zusätzlichen Identitätsnachweis, eine Kontrollmitteilung an die Meldeanschrift oder einen anderen Rückkanal? Wie konnte eine Antragstellung durch einen nicht bevollmächtigten Dritten erkannt werden?
  17. Wie viele Briefwahlanträge für die Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 wurden zurückgestellt, abgelehnt oder zusätzlich geprüft, weil Angaben fehlten, widersprüchlich oder auffällig waren? Bitte insbesondere aufschlüsseln nach: 1. abweichender Versandanschrift,
  18. Antragstellung durch eine andere Person, 3. fehlender oder unklarer Vollmacht, 4. widersprüchlichen persönlichen Angaben, 5. bereits ausgestelltem Wahlschein, 6. mehrfacher Antragstellung, 7. mehrfach verwendeten Kontakt- oder Versanddaten, 8. sonstigem Verdacht auf eine missbräuchliche Antragstellung.
  19. Wurde geprüft oder überhaupt erfasst, ob dieselbe E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder andere Kontaktangaben für mehrere Briefwahlanträge verwendet wurden? Wie häufig kam dies vor? Wie viele Anträge wurden im höchsten Fall über dieselbe E-Mail-Adresse oder dieselben sonstigen Kontaktdaten gestellt? Wie viele E-Mails enthielten gleichzeitig Anträge für mehrere Wahlberechtigte? Warum wurde keine Verifizierung der E-Mail-Adresse oder Handynummer vorgenommen, beispielsweise durch Code-Übermittlung?
  20. Wie häufig wurde bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 für dieselbe wahlberechtigte Person mehr als einmal ein Wahlschein oder Briefwahlunterlagen beantragt? Wie viele Unterlagen wurden wegen angeblichen Nichterhalts, Verlusts oder aus anderen Gründen erneut ausgestellt? Wie viele Wahlscheine wurden gesperrt, storniert oder für ungültig erklärt?
  21. Welche Unterlagen und Daten über Beantragung, Prüfung, Ausstellung, Versand und Abholung der Briefwahlunterlagen sind heute noch vorhanden? Dazu gehören insbesondere Antragsdaten, Versanddaten, Vollmachten, Bearbeitungsvermerke sowie technische Protokoll- und Zeitdaten. Welche Aufbewahrungs- und Löschfristen gelten jeweils?
  22. Wurden angesichts der Beschwerden, Strafanzeigen, Ermittlungen und öffentlich bekannt gewordenen Auffälligkeiten Daten oder Unterlagen vorsorglich gesichert oder vorgesehene Löschungen ausgesetzt? Falls ja: wann und welche? Falls nein: warum nicht?
  23. Wie viele Briefwahlunterlagen wurden bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 von bevollmächtigten Personen für andere Wahlberechtigte abgeholt? Wie viele Personen holten Unterlagen für mehr als eine andere Person ab? Wie hoch war die größte Zahl von Briefwahlunterlagen, die von einer einzelnen bevollmächtigten Person abgeholt wurde? Wie wurden die dazugehörigen Vollmachten geprüft und dokumentiert?
  24. Welche Informationen werden über den Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt erfasst? Ist insbesondere nachvollziehbar, wie viele Wahlbriefe postalisch, persönlich oder auf anderem Weg eingingen? Wurde dokumentiert, wenn eine Person eine größere Zahl verschlossener Wahlbriefe gleichzeitig abgab? Gab es bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 auffällige Sammelabgaben?
  25. Sind die elektronisch erfassten anonymisierten Stimmzetteldaten der Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 noch vorhanden? Kann damit festgestellt werden, wie häufig identische oder nahezu identische Kombinationen von Kandidatenstimmen vorkamen? Ist ein Vergleich solcher Kombinationen zwischen Urnen- und Briefwahl möglich? Wurde eine solche Auswertung bereits vorgenommen und, falls ja, mit welchem Ergebnis?
  26. Welche automatischen oder manuellen Kontrollmechanismen gab es bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023, um ungewöhnliche Häufungen bei Briefwahlanträgen zu erkennen? Gab es Warnungen beispielsweise bei mehrfachen Anträgen, gleichen Kontaktangaben, häufig verwendeten Versandanschriften, mehrfachen Vollmachten oder anderen ungewöhnlichen Häufungen? Wie viele entsprechende Prüffälle gab es?
  27. Welche besonderen Vorkommnisse und Auffälligkeiten wurden bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 in den Wahlniederschriften der Urnen- und Briefwahlvorstände oder in deren Anlagen festgehalten? Bitte insbesondere Fälle im Zusammenhang mit Wahlscheinen, Briefwahlunterlagen, dem Wählerverzeichnis, bereits erfolgter Stimmabgabe, Zurückweisungen von Wählerinnen und Wählern und sonstigen Unstimmigkeiten nach Art und Wahlbezirk aufschlüsseln.
  28. Wurden die Wahlniederschriften nach der Wahl systematisch daraufhin ausgewertet, ob bestimmte Auffälligkeiten mehrfach oder gehäuft vorkamen? Falls ja: Welche wiederkehrenden Auffälligkeiten wurden festgestellt und wie wurde ihnen nachgegangen? Falls nein: Warum fand eine solche Auswertung nicht statt?
  29. Wie viele Wahlberechtigte erschienen am Wahltag der Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023 in ihrem Wahllokal, obwohl im Wählerverzeichnis für sie bereits ein Wahlschein beziehungsweise die Ausstellung von Briefwahlunterlagen vermerkt war, und konnten deshalb nicht ohne Weiteres an der Urnenwahl teilnehmen? Bitte die Zahl nach Wahlbezirken aufschlüsseln.
  30. In wie vielen dieser Fälle erklärten die Betroffenen, selbst keine Briefwahlunterlagen beantragt oder keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben? Müssen solche Fälle zwingend in der Wahlniederschrift oder an anderer Stelle dokumentiert werden? Ist sichergestellt, dass jeder entsprechende Fall erfasst wird, oder können solche Vorgänge stattfinden, ohne dass sie später statistisch nachvollziehbar sind?
  31. Wie verteilten sich die Briefwahlanträge bei den KAV-Wahlen 2016, 2021 sowie 2026 auf die verschiedenen Staatsangehörigkeiten der Wahlberechtigten? Bitte für jede statistisch sinnvoll auswertbare Staatsangehörigkeit angeben:
  32. Zahl der KAV-Wahlberechtigten,
  33. Zahl der Briefwahlanträge,
  34. Anteil der Briefwahlanträge an den Wahlberechtigten,
  35. Zahl der ausgestellten Wahlscheine, 5. soweit verfügbar Zahl der tatsächlich abgegebenen Briefwahlstimmen. Bei sehr kleinen Fallzahlen können Staatsangehörigkeiten aus Datenschutzgründen zusammengefasst werden.
  36. Welche Staatsangehörigkeiten wiesen bei den KAV-Wahlen 2016, 2021 sowie 2026 relativ zur Zahl ihrer Wahlberechtigten eine besonders hohe beziehungsweise besonders niedrige Briefwahlantragsquote auf? Bitte die jeweils 20 höchsten und niedrigsten Quoten ausweisen und dabei eine angemessene Mindestzahl an Wahlberechtigten zugrunde legen, damit sehr kleine Gruppen das Ergebnis nicht verzerren.
  37. Lassen sich bei besonders häufig verwendeten abweichenden Versandanschriften Häufungen nach Staatsangehörigkeit der dort adressierten Wahlberechtigten erkennen? Falls ja, bitten wir um eine aggregierte Darstellung, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulässt.
  38. Welche Vorgaben hatten die Beschäftigten des Wahlamts für den Fall, dass ihnen bei Beantragung, Versand, Abholung oder Rücklauf von Briefwahlunterlagen ungewöhnliche Häufungen oder andere Auffälligkeiten begegneten? An wen mussten solche Fälle gemeldet werden, wie wurden sie dokumentiert und wie viele entsprechende Meldungen gab es bei den Kommunalwahlen 2016, 2021, 2026 sowie der Oberbürgermeisterwahl 2023?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. September 2026 brachte FDP diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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