Sicherung der Kreuzung Jahnstraße/Schleidenstraße durch Fahrradbügel
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, an der Kreuzung Jahnstraße/Schleidenstraße Fahrradbügel zu installieren, um das illegale Parken zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Maßnahme soll insbesondere zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Verkehrssicherheit in einem Bereich beitragen, der Schul- und Rettungswege umfasst.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Schleidenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.09.2026.
- Umgestaltung der Sperrfläche Schleidenstraße/Unterweg10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ortstermin Unterweg/Schleidenstraße18.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Parkanordnung Jahnstraße24.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schleidenstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, an den vier Ecken der Kreuzung Jahnstraße / Schleidenstraße Fahrradbügel zu installieren.
Begründung
Die vier Eckbereiche der Kreuzung Jahnstraße / Schleidenstraße sind derzeit lediglich durch schraffierte Flächen gekennzeichnet. Diese werden regelmäßig widerrechtlich zum Parken genutzt.
Dadurch werden die Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich beeinträchtigt, Fahrzeuge ragen teilweise in die Fahrbahn hinein und die Verkehrssicherheit wird vermindert. Besonders problematisch ist dies, da es sich um Schul- und Rettungswege handelt.
Die Installation von Fahrradbügeln an allen vier Ecken würde das illegale Parken wirksam unterbinden und als kurzfristig umsetzbare Maßnahme zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.
Darüber hinaus könnte die Maßnahme die Situation auf den ohnehin schmalen Gehwegen entlang der Nordseite der Jahnstraße verbessern, die durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge zusätzlich eingeengt werden. Gleichzeitig würden zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen und Konflikte mit dort abgestellten Fahrrädern, Lastenrädern und E-Scootern reduziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. September 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein.