Schulbauversprechen verbindlich umsetzen: Verantwortung klären, Termine einhalten!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Umsetzung eines verbindlichen Sanierungsprogramms für Schulgebäude in Frankfurt, um die Verantwortung klar zu definieren und Fristen einzuhalten. Damit soll die Transparenz erhöht und die Bau- und Sanierungszeiten effektiv verkürzt werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
- ) für sämtliche 228 im Rahmen der Frankfurter Schulbauoffensive identifizierten Bau- und Sanierungs-maßnahmen eine vollständige Projektübersicht vorzulegen und dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.
- ) Für jede Maßnahme sind mindestens auszuweisen:
a) Schulstandort und Art der Maßnahme, b) aktuelle Projektphase, c) Priorisierungsstufe, d) vorgesehenes Jahr des Baubeginns, e) vorgesehenes Jahr der Fertigstellung, f) aktuell prognostizierte Gesamtkosten, g) wesentliche Kosten- und Terminabweichungen gegenüber früheren Planungen sowie deren Gründe, h) ausführende beziehungsweise steuernde Organisationseinheit - insbesondere Amt für Bau und Immobilien, Bildungsbaugesellschaft, ABG Frankfurt Holding oder andere sowie i) das politisch federführend verantwortliche Dezernat.
- ) Unabhängig von ressortübergreifenden Abstimmungen ist für jede der 228 Maßnahmen genau ein Dezernat als politisch federführend verantwortlich zu benennen. Beteiligungs-, Einvernehmens- oder Abstimmungserfordernisse zwischen Bildungs- und Baudezernat bleiben hiervon unberührt.
- ) Die im Koalitionsvertrag angekündigte öffentliche Kosten- und Zeitplanüberwachung ist spätestens bis zum 31. Dezember 2026 als digitales Schulbau-Monitoring einzurichten und mindestens quartalsweise zu aktualisieren.
- ) Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31. Dezember 2026 ein verbindliches Sanierungsprogramm für die Jahre 2027 bis 2031 vor. Darin sind für jedes Kalenderjahr mindestens zehn Schulstandorte zu benennen, deren wesentliche Sanierungsmaßnahmen im jeweiligen Jahr abgeschlossen werden sollen. Reine Unterhaltungs-, Reparatur- oder Kleinmaßnahmen dürfen auf dieses Ziel nur angerechnet werden, wenn dies in der Projektübersicht ausdrücklich ausgewiesen und begründet wird.
- ) Verzögert sich eine der priorisierten Maßnahmen um mehr als sechs Monate oder erhöhen sich die prognostizierten Gesamtkosten um mehr als zehn Prozent, ist dies dem zuständigen Ausschuss im folgenden Quartalsbericht unter Angabe der Ursachen und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen mitzuteilen. 7.) Der Magistrat berichtet nach zwölf Monaten, ob die derzeitige Aufgabenverteilung zwischen Bildungsdezernat, Baudezernat, Amt für Bau und Immobilien, Bildungsbaugesellschaft und ABG zu einer messbaren Verkürzung der Planungs- und Bauzeiten geführt hat.
Begründung
Frankfurt hat an seinen Schulstandorten einen erheblichen Bau- und Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Schulbauoffensive wurden 228 Maßnahmen identifiziert.
Mit der Neuordnung der Dezernate werden Bildung und Schulbau politisch künftig auf unterschiedliche Verantwortungsbereiche verteilt. Zugleich sollen Stabsstelle Schulbau, Bildungsbaugesellschaft, Amt für Bau und Immobilien und weitere Akteure zusammenwirken.
Zusammenarbeit ist notwendig. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass für Eltern, Schulen, Stadtverordnete oder letztlich auch innerhalb der Verwaltung unklar bleibt, wer für Termine, Kosten und Entscheidungen eines konkreten Projektes verantwortlich ist.
Die neue Stadtregierung hat sich selbst vorgenommen, mindestens zehn Schulsanierungen pro Jahr anzugehen, klare und öffentliche Zeitpläne zu schaffen, Kosten und Termine digital zu überwachen und Kompetenzen im Schulbau zu bündeln.
Diesen Ankündigungen müssen messbare Ziele folgen.
Gerade bei 228 anstehenden Maßnahmen reicht es nicht aus, Projekte lediglich 'anzugehen'. Entscheidend ist, wann Schulen tatsächlich fertig saniert und neue Schulplätze tatsächlich nutzbar werden.
Die Stadtverordnetenversammlung benötigt deshalb eine transparente Grundlage, um Fortschritte, Verzögerungen, Kostenentwicklungen und politische Verantwortlichkeiten nachvollziehen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. September 2026 brachte BFF-DFRA-FREIE WÄHLER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2026 im Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)